Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
53 kB
Datum
08.07.2016
Erstellt
29.06.16, 18:02
Aktualisiert
29.06.16, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
MITTEILUNGSVORLAGE
Drucksachen Nr.
A_30/2016 1. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 3
Betreff
Freigabe der Tomberghalle
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Rat der Gemeinde Weilerswist
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
08.07.2016
() Anlage(n)
Der Rat nimmt die nachfolgenden Ausführungen zur Kenntnis.
SACHVERHALT:
Maßnahmenplan zur Freigabe der Tomberghalle:
25. KW
Koordinierungsgespräch der Fachbereiche zur Räumung der Tomberghalle
Anmietung von Lagerfläche für die Ausstattung der Tomberghalle
Abstimmungsgespräch mit Caterer:
Der Caterer stimmt der Einstellung der Lieferung mit 3 Tagen Vorlauf zu.
Abstimmungsgespräch mit Transparenz:
Laufzeit des Vertrags zu Betreuungsleistungen von Flüchtlingen bis
30. September 2016
Der Büro-Container, der sich zurzeit im Eingangsbereich der Tomberghalle befindet, kann neben der Flüchtlingsunterkunft Kölner
Straße aufgestellt werden. Von dort werden je drei Mitarbeiter der
Firma Transparenz in Tagschichten und in Abstimmung mit der Integrationsbeauftragten die Betreuungsarbeit in den großen Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Weilerswist, Bahnhof Derkum, Weilerswist-Süd, Kölner Straße koordinieren und durchführen.
26. KW
Abstimmungsgespräch mit dem Wachdienst ESA:
Laufzeit des Vertrags zu Betreuungsleistungen von Flüchtlingen bis
30. September 2016
Der Wachdienst wird bis zum Ende der Laufzeit voraussichtlich mit
dem Schwerpunkt Bestreifung der Flüchtlingsunterkünfte für die
Gemeinde Weilerswist arbeiten.
Umzug der Bewohner der Tomberghalle in gemeindeweite Unterkünfte
Freigabe der Tomberghalle
Seite 2 von 2
26. / 27. KW
Ausräumen der Tomberghalle durch die Mitarbeiter des Bauhofs
Rückbau der Elektroinstallation
28. / 29. KW
Renovierungsarbeiten
30. KW
Aufbau der Bühne
31. KW
Freigabe der Tomberghalle
53919 Weilerswist, den 28.06.2016
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)