Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
183 kB
Datum
08.07.2016
Erstellt
29.06.16, 18:02
Aktualisiert
29.06.16, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
A_29/2016 1. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 1
10 20 04:00/Ek.
Betreff
Anfrage zur Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Weilerswist
und seiner Ausschüsse, hier: Einwohnerfragestunde
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Rat der Gemeinde Weilerswist
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
08.07.2016
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Bürgermeisterin zur Kenntnis.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Aus § 18 i.V.m. § 26 der Geschäftsordnung lässt sich ableiten, dass auch eine Fragestunde für
Einwohner in Ausschüssen möglich ist.
§ 18 Fragerecht von Einwohnern
(1)
Der Rat kann beschließen, dass eine Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der
nächstfolgenden Ratssitzung aufgenommen wird. In diesem Fall ist jeder Einwohner der Gemeinde
berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu
richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen und vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden.
§ 26 Grundregel
Auf die Ausschussmitglieder und das Verfahren in den Ausschüssen finden grundsätzlich die für
den Rat geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit nicht § 27 dieser Geschäftsordnung abweichende Regelungen enthält.
§ 27 der Geschäftsordnung enthält zum Fragerecht von Einwohnern keine abweichende Regelung.
Da § 26 explizit regelt, dass für das Verfahren in den Ausschüssen die für den Rat geltenden Vorschriften entsprechend Anwendung finden, gilt die Regelung des § 18 entsprechend für die Ausschüsse. Das bedeutet, dass der jeweilige Ausschuss beschließen kann, dass eine Fragestunde
für Einwohner in die Tagesordnung der nächstfolgenden Ausschusssitzung aufgenommen werden
kann.
Anfrage zur Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Weilerswist und seiner Ausschüsse,
hier: Einwohnerfragestunde
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Da die Geschäftsordnung der Gemeinde Weilerswist auf der Mustergeschäftsordnung des Städteund Gemeindebundes NRW fußt, wurde diese Rechtsfrage mit dem Städte- und Gemeindebund
erörtert und die vorgeschlagene Vorgehensweise von dort bestätigt.
HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 28.06.2016
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)