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Beschlussvorlage (Anfrage zur Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Weilerswist und seiner Ausschüsse, hier: Einwohnerfragestunde)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
183 kB
Datum
08.07.2016
Erstellt
29.06.16, 18:02
Aktualisiert
29.06.16, 18:02
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GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. A_29/2016 1. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: FB 1 10 20 04:00/Ek. Betreff Anfrage zur Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Weilerswist und seiner Ausschüsse, hier: Einwohnerfragestunde Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Rat der Gemeinde Weilerswist (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 08.07.2016 () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Bürgermeisterin zur Kenntnis. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Aus § 18 i.V.m. § 26 der Geschäftsordnung lässt sich ableiten, dass auch eine Fragestunde für Einwohner in Ausschüssen möglich ist. § 18 Fragerecht von Einwohnern (1) Der Rat kann beschließen, dass eine Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der nächstfolgenden Ratssitzung aufgenommen wird. In diesem Fall ist jeder Einwohner der Gemeinde berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen und vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden. § 26 Grundregel Auf die Ausschussmitglieder und das Verfahren in den Ausschüssen finden grundsätzlich die für den Rat geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit nicht § 27 dieser Geschäftsordnung abweichende Regelungen enthält. § 27 der Geschäftsordnung enthält zum Fragerecht von Einwohnern keine abweichende Regelung. Da § 26 explizit regelt, dass für das Verfahren in den Ausschüssen die für den Rat geltenden Vorschriften entsprechend Anwendung finden, gilt die Regelung des § 18 entsprechend für die Ausschüsse. Das bedeutet, dass der jeweilige Ausschuss beschließen kann, dass eine Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der nächstfolgenden Ausschusssitzung aufgenommen werden kann. Anfrage zur Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Weilerswist und seiner Ausschüsse, hier: Einwohnerfragestunde Seite 2 von 2 Da die Geschäftsordnung der Gemeinde Weilerswist auf der Mustergeschäftsordnung des Städteund Gemeindebundes NRW fußt, wurde diese Rechtsfrage mit dem Städte- und Gemeindebund erörtert und die vorgeschlagene Vorgehensweise von dort bestätigt. HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 28.06.2016 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)