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Beschlussvorlage (Erlass einer Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Weilerswist)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
181 kB
Datum
08.07.2016
Erstellt
29.06.16, 18:02
Aktualisiert
29.06.16, 18:02
Beschlussvorlage (Erlass einer  Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Weilerswist) Beschlussvorlage (Erlass einer  Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Weilerswist)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_18/2014 2. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: FB 1 Betreff Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Weilerswist hier: Änderung der Zuständigkeitsordnung vom 06.11.2015 Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Rat der Gemeinde Weilerswist (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 08.07.2016 (X) Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt, gemäß des Antrags der CDU-Fraktion, die dieser Vorlage beigefügte Neufassung der Zuständigkeitsordnung. Des Weiteren beschließt der Rat der Gemeinde Weilerswist Herrn Florian Heinecker als Vertreter der Flüchtlingshilfe Weilerswist, sowie Herrn Michael Detscher als dessen Stellvertreter, als beratende Mitglieder in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales aufzunehmen und somit die Änderung der Ratsbeschlüsse vom 04.09.2014, 11.12.2014, 19.03.2015, 18.06.2015, 21.10.2015, 28.01.2016 und 21.04.2016. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 07.06.2016 eine Änderung der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Weilerswist vom 06.11.2015 beantragt. Gemäß des Antrags der CDU-Fraktion wurde im beigefügten Entwurf der § 9 „Ausschuss für Flüchtlingshilfe (FH)“ gestrichen und die Aufgaben dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales (§ 8) übertragen. Die Änderung wurde im § 8 hervorgehoben. Des Weiteren beantragt die CDU-Fraktion die Aufnahme eines Vertreters der Flüchtlingshilfe Weilerswist als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales gem. § 58 Abs. 4 GO NRW. Hierfür ist eine Änderung der Ausschussbesetzung erforderlich. Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Weilerswist hier: Änderung der Zuständigkeitsordnung vom 06.11.2015 Seite 2 von 2 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 24.06.2016 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)