Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
185 kB
Datum
08.07.2016
Erstellt
29.06.16, 18:02
Aktualisiert
29.06.16, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_32/2016
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 6
68 35 00:000
Betreff
Ersatzbeschaffung und Finanzierung der Spielgeräte auf den öffentlichen gemeindlichen Spielplätzen
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Rat der Gemeinde Weilerswist
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
08.07.2016
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt,
1. den Spielplatz an der Lippestraße (Weilerswist) nicht wieder mit einer „Spieleburg“ (Großes
Kombinationsspielgerät, Anschaffungspreis ohne Aufbau ca. 40.000,00 EUR) auszustatten,
sondern nur noch mit einer Doppelschaukel, Rutsche, Doppelwippe, Sandkasten und zwei
Federtieren einzurichten;
2. der Spielplatz an der Blankenheimer Straße (Ottenheim) entfällt ersatzlos, da sich die
Grundstücke in der Baulandveräußerung befinden;
3. die Bürgermeisterin wird beauftragt, für alle Spielplätze die Ersatzbeschaffungen (alle abgebauten Geräte werden ersetzt) einschließlich Auf- bzw. Einbau auszuschreiben;
4. für erforderliche Mehrausgaben (die Gesamtsumme wird aller Voraussicht nach ca.
200.000,00 EUR betragen) wird als Deckungsausgleich die Erneuerung der Laufbahn am
Sportzentrum vorgesehen; diese wird im Haushalt 2017 neu veranschlagt.
Abstimmergebnis:
Ersatzbeschaffung und Finanzierung der Spielgeräte auf den öffentlichen gemeindlichen Spielplätzen
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PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Die „Spielplatzkommission“ des Ausschusses für Gemeindeentwicklung hat sich im Rahmen von
einer zweitägigen Ortsbesichtigung über den Zustand der Kinderspielplätze informiert. Die Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise ergibt sich aus den oben aufgeführten Beschlussvorschlägen 1 bis 3. Um eine Benachteiligung einzelner Ortschaften bzw. Bereichen von Ortschaften zu
vermeiden, schlägt die Bürgermeisterin vor, keine Priorisierung der Spielplatzerneuerung vorzusehen, sondern insbesondere die Ersatzbeschaffung für alle Spielplätze vorzunehmen. Um eine
mögliche Finanzierungslücke zu decken, sollten zur Gesamtfinanzierung die Mittel aus der Erneuerung der Laufbahn am Sportzentrum zur Ausgabedeckung mit veranschlagt werden, so dass bis zu
300.000,00 EUR zur Verfügung stehen. Hier besteht akut keine Unfallgefahr oder dergleichen, so
dass diese Maßnahme im nächsten Haushaltsjahr veranschlagt werden könnte.
Hinweis: Vor Ausschreibung erfolgt selbstverständlich die Abstimmung mit der Kommunalaufsicht.
Ersatzbeschaffung und Finanzierung der Spielgeräte auf den öffentlichen gemeindlichen Spielplätzen
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
nein
300.000 €
bis zu
im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
ja
durchgeführt
300.000 €
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 29.06.2016
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)