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Beschlussvorlage (Ersatzbeschaffung und Finanzierung der Spielgeräte auf den öffentlichen gemeindlichen Spielplätzen)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
185 kB
Datum
08.07.2016
Erstellt
29.06.16, 18:02
Aktualisiert
29.06.16, 18:02
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GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_32/2016 Geschäftszeichen AZ.: FB 6 68 35 00:000 Betreff Ersatzbeschaffung und Finanzierung der Spielgeräte auf den öffentlichen gemeindlichen Spielplätzen Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Rat der Gemeinde Weilerswist (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 08.07.2016 () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt, 1. den Spielplatz an der Lippestraße (Weilerswist) nicht wieder mit einer „Spieleburg“ (Großes Kombinationsspielgerät, Anschaffungspreis ohne Aufbau ca. 40.000,00 EUR) auszustatten, sondern nur noch mit einer Doppelschaukel, Rutsche, Doppelwippe, Sandkasten und zwei Federtieren einzurichten; 2. der Spielplatz an der Blankenheimer Straße (Ottenheim) entfällt ersatzlos, da sich die Grundstücke in der Baulandveräußerung befinden; 3. die Bürgermeisterin wird beauftragt, für alle Spielplätze die Ersatzbeschaffungen (alle abgebauten Geräte werden ersetzt) einschließlich Auf- bzw. Einbau auszuschreiben; 4. für erforderliche Mehrausgaben (die Gesamtsumme wird aller Voraussicht nach ca. 200.000,00 EUR betragen) wird als Deckungsausgleich die Erneuerung der Laufbahn am Sportzentrum vorgesehen; diese wird im Haushalt 2017 neu veranschlagt. Abstimmergebnis: Ersatzbeschaffung und Finanzierung der Spielgeräte auf den öffentlichen gemeindlichen Spielplätzen Seite 2 von 3 PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Die „Spielplatzkommission“ des Ausschusses für Gemeindeentwicklung hat sich im Rahmen von einer zweitägigen Ortsbesichtigung über den Zustand der Kinderspielplätze informiert. Die Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise ergibt sich aus den oben aufgeführten Beschlussvorschlägen 1 bis 3. Um eine Benachteiligung einzelner Ortschaften bzw. Bereichen von Ortschaften zu vermeiden, schlägt die Bürgermeisterin vor, keine Priorisierung der Spielplatzerneuerung vorzusehen, sondern insbesondere die Ersatzbeschaffung für alle Spielplätze vorzunehmen. Um eine mögliche Finanzierungslücke zu decken, sollten zur Gesamtfinanzierung die Mittel aus der Erneuerung der Laufbahn am Sportzentrum zur Ausgabedeckung mit veranschlagt werden, so dass bis zu 300.000,00 EUR zur Verfügung stehen. Hier besteht akut keine Unfallgefahr oder dergleichen, so dass diese Maßnahme im nächsten Haushaltsjahr veranschlagt werden könnte. Hinweis: Vor Ausschreibung erfolgt selbstverständlich die Abstimmung mit der Kommunalaufsicht. Ersatzbeschaffung und Finanzierung der Spielgeräte auf den öffentlichen gemeindlichen Spielplätzen Seite 3 von 3 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: nein 300.000 € bis zu  im Haushalt des laufenden Jahres  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check ja durchgeführt 300.000 € ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 29.06.2016 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)