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Beschlussvorlage (FNP 43. Änderung DER HA OTT Begründung)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
148 kB
Datum
08.07.2016
Erstellt
10.05.16, 16:37
Aktualisiert
10.05.16, 16:37
Beschlussvorlage (FNP 43. Änderung DER HA OTT Begründung) Beschlussvorlage (FNP 43. Änderung DER HA OTT Begründung) Beschlussvorlage (FNP 43. Änderung DER HA OTT Begründung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST 43. Änderung des Flächennutzungsplanes ‚Hausweiler / Derkum’ _________________________________________________________________ BEGRÜNDUNG ZUM VORENTWURF 1. Aufstellungsbeschluss Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat am beschlossen, das Verfahren zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB einzuleiten. 2. Lage der Änderungsbereiche Das Verfahren zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet 3 Teilflächen in den Ortsteilen Hausweiler und Derkum. Die Änderungsbereiche befinden sich im zentralen Bereich von Hausweiler (43.1), südlich der Straßfelder Straße (43.2) und in Derkum, nördlich der Schleidener Straße (43.3). Die Lage und Abgrenzung der Änderungsbereiche sind aus der beiliegenden Planzeichnung ersichtlich. 3. Darstellung im Flächennutzungsplan Der vom Regierungspräsidenten Köln am 06.04.1990 unter dem Zeichen 35.2.114101-13/90 genehmigte Flächennutzungsplan der Gemeinde Weilerswist stellt für die Teilfläche 43.1 ‚Flächen für die Landwirtschaft‘ und für die Teilflächen 43.2 und 43.3 ‚Wohnbauflächen‘ dar. 4. Vorhandene Situation Die Flächen innerhalb der Änderungsbereiche 43.1 und 43.2 werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Bei den Teilflächen 43.3 handelt es sich um bepflanzte Erdwälle, die im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen dargestellt sind. Der Planbereich 43.1 liegt zwischen der Bahntrasse Köln – Euskirchen und der Euskirchener Straße und wird im Süden von der Prümer Straße und im Norden von der Bebauung am Schneppenheimer Weg begrenzt. Die Teilfläche 43.2 wird im Osten von der Bahntrasse, im Norden von der Straßfelder Straße und im Westen vom Siedlungsbereich begrenzt. Gemeinde Weilerswist 43. Flächennutzungsplanänderung ‚Hausweiler / Derkum‘ 2 __________________________________________________________________________________________________________________________________________________ __________________________________ Die Teiländerung 43.3 betrifft zwei Teilflächen nördlich der Schleidener Straße, die als Lärm- und Sichtschutz für die im Innenbereich befindliche Wohnbebauung dienen. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder europäische Vogelschutzgebiete gemäß der EU-Richtlinien (FFH- und Vogelschutzrichtlinie) sowie sonstige Schutzgebiete (NSG, LSG, LB) sind durch die Planung nicht betroffen. Vegetationsstrukturen, die gemäß § 62 LG NRW einem besonderen Schutz unterliegen, sind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden. 5. Ziele der Landesplanung Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen stellt für den Bereich der 43. Änderung ‚Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich‘ dar. 6. Landschaftsplan Die drei Teilflächen befinden sich außerhalb der Festsetzungen eines Landschaftsplanes. 7. Altlasten Angaben bzw. Hinweise zu Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen liegen für das Plangebiet nicht vor. 8. Ziel und Zweck der Planänderung Im Rahmen der Aufstellung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Teilfläche 43.1 von bisher ‚Flächen für die Landwirtschaft’ in ‚Wohnbauflächen’ geändert werden. Bei den Teilflächen 43.2 und 43.3 ist eine Rücknahme der bisherigen Darstellung der Wohnfläche vorgesehen. Entsprechend der derzeitigen Nutzung werden für den Bereich 43.2 ‚Flächen für die Landwirtschaft‘ und für die Teilflächen 43.3 ‚Grünflächen‘ dargestellt. In Hausweiler/ Derkum / Ottenheim stehen zurzeit keine Baugrundstücke zur Verfügung. Die Flächengröße für eine künftige Wohnbebauung in den Ortsteilen Hausweiler / Derkum / Ottenheim wurde in Abstimmung mit der Landesplanung auf ca. 4 ha begrenzt. Die in der Änderung dargestellte Teilfläche 43.1 ist ca. 5,8 ha. Nach Abzug der Teilflächen 43.2 und 43.3 (ca. 1,6 ha) verbleiben in der Summe neu dargestellte Wohnbauflächen von ca. 4,2 ha. Diese Planänderung entspricht auch den Zielen und Grundsätzen des neuen Landesentwicklungsplans. Nach 6.2-2 sollen vorhandene Haltepunkte des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs bei der Ausrichtung der Siedlungsentwicklung besonders berücksichtigt werden. Die Wohnbaulandentwicklung in Hausweiler liegt nur ca. 700 m vom zukünftigen neuen Haltepunkt des ‚Bahnhofs Ottenheim‘ entfernt und ist damit auch fußläufig erreichbar. Gemeinde Weilerswist 43. Flächennutzungsplanänderung ‚Hausweiler / Derkum‘ 3 __________________________________________________________________________________________________________________________________________________ __________________________________ 9. Auswirkungen der Planung auf die Umwelt Durch die Inanspruchnahme der bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen (43.1) für die Ergänzung der Wohnbauflächen sind Auswirkungen auf Tiere, Boden, Landschaft, Luft und Klima zu erwarten. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gebeten. Nach Vorlage dieser Stellungnahmen wird der Umweltbericht erarbeitet bis zur öffentlichen Auslegung als gesonderter Teil in die Begründung zur Änderung eingearbeitet. 10. VER- UND ENTSORGUNG Die Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind im Umfeld der Teilfläche 43.1 vorhanden. Für die künftigen Baugrundstücke innerhalb dieser Teilfläche sind entsprechende Neuanlagen zu ergänzen. 11. VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG Die Teilfläche 43.1 grenzt im Westen unmittelbar an die Euskirchener Straße an. 12. ANPASSUNG DER BAULEITPLANUNG GEM. § 20 LANDESPLANUNGSGESETZ Gemäß § 20 Abs. 1 des Landesplanungsgesetzes hat die Gemeinde, um die Bauleitplanung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen, bei Beginn ihrer Arbeiten zur Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplanes unter allgemeiner Angabe ihrer Planungsabsichten bei der Bezirksplanungsbehörde anzufragen, welche Ziele für den Planungsbereich bestehen. Im Vorfeld der Bearbeitung der 43. Änderung hat eine Erörterung mit der Landesplanungsbehörde stattgefunden. Die formelle Abstimmung erfolgt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Behörden. Im Auftrag der Gemeinde Weilerswist La Città Stadtplanung Heinrich Schneider Grevenbroich, den 03.05.2016