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Beschlussvorlage (43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen im Ortsteil DER HAU OT Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
269 kB
Datum
08.07.2016
Erstellt
10.05.16, 16:37
Aktualisiert
14.06.16, 18:00
Beschlussvorlage (43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen im Ortsteil DER HAU OT
Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) Beschlussvorlage (43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen im Ortsteil DER HAU OT
Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) Beschlussvorlage (43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen im Ortsteil DER HAU OT
Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_18/2016 Geschäftszeichen AZ.: FB 6 61 20 10:043 Betreff 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen und Rücknahme von Wohnbauflächen zugunsten landwirtschaftlicher Flächen in den Ortsteilen Derkum-Hausweiler und Ottenheim Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur 19.05.2016 Rat der Gemeinde Weilerswist 08.07.2016 (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat fasst den Aufstellungsbeschluss zur 43. Änderung des Flächennutzungsplans und beschließt auf der Grundlage der dieser Vorlage beigefügten Unterlagen die Einleitung des Verfahrens gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB). Er beschließt, die frühzeitige Beteiligung durch   die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchzuführen. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur hat in seiner Sitzung am 30.10.2014 auf Grundlage der beschlossenen Rahmenplanung die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans in Auftrag gegeben. 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen und Rücknahme von Wohnbauflächen zugunsten landwirtschaftlicher Flächen in den Ortsteilen Derkum-Hausweiler und Ottenheim Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Seite 2 von 3 In einem Abstimmungsgespräch am 24.02.2016 stellte die Gemeinde der Bezirksregierung die Grundzüge der beabsichtigten Planung auf Grundlage der vorliegenden Beschlusslage dar. Insbesondere die von der Gemeinde Weilerswist angedachte Ausweisung von ca. 23 ha Wohnbauflächen zur Erweiterung des Neubaugebiets Weilerswist Süd in südlicher Richtung sowie die angestrebte Erweiterungsplanung der Gewerbeflächen entsprechen nicht dem derzeitigen Regionalplan. Selbst wenn die Gemeinde Weilerswist einen mit allen Gutachten versehenen Neuentwurf des Flächennutzungsplans einreichen sollte, würde dieser zurzeit nicht bearbeitet werden. Eine Bearbeitung würde erst nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens des neuen Landesentwicklungsplans und der sich anschließenden Neuaufstellung des Regionalplans erfolgen können (ca. im Jahre 2022). Grundsätzlich verschließt sich die Bezirksregierung Köln aber nicht einer Fortentwicklung des noch geltenden Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist. Bei Vorliegen aller planungsrechtlichen Voraussetzungen besteht seitens der Bezirksregierung Köln die Absicht, im Bereich des im geltenden Regionalplan ausgewiesenen Siedlungsschwerpunkts (Weilerswist/Weilerswist Süd/Großvernich) eine über die sogenannte Eigenentwicklung hinaus-gehende angemessene Ausweisung von 10 ha Wohnbauland und 10 ha Gewerbeland zuzulassen. Zu den planungsrechtlichen Voraussetzungen gehören an dieser Stelle noch keine Einzelhandelsgutachten oder Potentialanalysen für Windenergieanlagen etc.; diese sind erst für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans erforderlich. Daneben besteht auch die Bereitschaft, in Hausweiler eine größere Wohnbaufläche zuzulassen, die über die Eigenentwicklung hinausgeht. Dieses Vorgehen entspricht im Vorgriff auf den neuen Landesentwicklungsplan den Zielen und Grundsätzen 6.2-2, wonach insbesondere auch noch Wohnbauentwicklung in der Nähe von Haltepunkten des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs (Bahnhof Derkum) ermöglicht werden soll. Darüber hinaus können auch noch kleinere Wohnbauflächen im Bereich der übrigen Ortschaften ausgewiesen werden; für Metternich und Lommersum – die aus Sicht der Gemeinde in den Neuaufstellungen der übergeordneten Planungen aufgrund der Bevölkerungszahl auch als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt werden müssen – prozentual gesehen deutlich über den Ortschaften Müggenhausen und Kleinvernich. Das 43. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans betrifft drei Teilflächen in Ortsteilen Hausweiler und Derkum und dient der Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen und der Rücknahme von Wohnbauflächen zugunsten landwirtschaftlicher Flächen. Einzelheiten sind der beigefügten Begründung zum Vorentwurf zu entnehmen. Die Lage und Abgrenzung der Änderungsbereiche ist aus der beiliegenden Planzeichnung ersichtlich. Anlage 1: Begründung zum Vorentwurf Anlage 2: Planzeichnung 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen und Rücknahme von Wohnbauflächen zugunsten landwirtschaftlicher Flächen in den Ortsteilen Derkum-Hausweiler und Ottenheim Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Seite 3 von 3 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 04.05.2016 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)