Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
147 kB
Datum
08.07.2016
Erstellt
10.05.16, 16:37
Aktualisiert
10.05.16, 16:37
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
44. Änderung des Flächennutzungsplanes
‚Lommersum’
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BEGRÜNDUNG ZUM VORENTWURF
1. Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat am
beschlossen, das Verfahren zur
44. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB einzuleiten.
2. Lage der Änderungsbereiche
Das Verfahren zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet 3 Teilflächen im Ortsteil Lommersum. Die Änderungsbereiche befinden sich im Norden
(44.3), im Westen (44.2) und Südwesten (44.1) von Lommersum.
Die Lage und Abgrenzung der Änderungsbereiche sind aus der beiliegenden
Planzeichnung ersichtlich.
3. Darstellung im Flächennutzungsplan
Der vom Regierungspräsidenten Köln am 06.04.1990 unter dem Zeichen 35.2.114101-13/90 genehmigte Flächennutzungsplan der Gemeinde Weilerswist stellt für
die 3 Änderungsbereiche ‚Flächen für die Landwirtschaft‘ dar.
4. Vorhandene Situation
Die Flächen innerhalb der drei Änderungsbereiche werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die drei Teilflächen runden an den jeweiligen Standorten den Ortsrand ab. Der Planbereich 44.1 grenzt im Süden und Osten an den Siedlungsbereich von Lommersum und im Westen an die freie Landschaft an. Die Teilfläche
44.2 wird im Süden von der Niederberger Straße, im Süden und Osten vom Siedlungsbereich begrenzt. Im Westen grenzt freie Landschaft an. Die Teilfläche 44.3
dient der Abrundung im Norden des Ortsteiles. Im Süden und Osten grenzt der
Siedlungsbereich und im Norden und Westen die freie Landschaft an.
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder europäische Vogelschutzgebiete gemäß der EU-Richtlinien (FFH- und Vogelschutzrichtlinie) sowie sonstige Schutzgebiete (NSG, LSG, LB) sind durch die Planung nicht betroffen. Vegetationsstrukturen, die gemäß § 62 LG NRW einem besonderen Schutz
unterliegen, sind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden.
Gemeinde Weilerswist 44. Flächennutzungsplanänderung ‚Lommersum‘
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5. Ziele der Landesplanung
Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region
Aachen stellt für den Bereich der 44. Änderung ‚Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich‘ dar.
6. Landschaftsplan
Die drei Teilflächen befinden sich außerhalb der Festsetzungen eines Landschaftsplanes.
7. Altlasten
Angaben bzw. Hinweise zu Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen liegen für das
Plangebiet nicht vor.
8. Ziel und Zweck der Planänderung
Im Rahmen der Aufstellung der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die
drei Teilflächen von bisher ‚Flächen für die Landwirtschaft’ in ‚Wohnbauflächen’
geändert werden.
Den regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichen liegt eine
vorhandene oder geplante Mindestgröße von 2.000 Einwohnern zugrunde. Mit
Datum vom 31.03.2016 wurden in Lommersum 2.030 Einwohner erfasst (Angaben
der Gemeinde).
Die Größe der Ausweisung von künftigen Baulandflächen richtet sich nach der
Größe des Siedlungsraumes und den zu erwartenden Entwicklungen für den jeweiligen Ortsteil.
In Lommersum stehen nur noch vereinzelte Baulücken zur Verfügung. Als Entwicklungspotential wird für den Ortsteil eine Größe von 3 - 4 ha für erforderlich
erachtet. Der Ortsteil weist eine Siedlungsfläche von ca. 60 ha auf. Die drei Teilflächen sind insgesamt ca. 3,7 ha groß. Das entspricht ca. 6% der bisherigen
Siedlungsfläche.
9. Auswirkungen der Planung auf die Umwelt
Durch die Inanspruchnahme der bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen für
die Ergänzung der Wohnbauflächen sind Auswirkungen auf Tiere, Boden, Landschaft, Luft und Klima zu erwarten.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen der
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gebeten.
Nach Vorlage dieser Stellungnahmen wird der Umweltbericht erarbeitet bis zur
öffentlichen Auslegung als gesonderter Teil in die Begründung zur Änderung eingearbeitet.
Gemeinde Weilerswist 44. Flächennutzungsplanänderung ‚Lommersum‘
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10. VER- UND ENTSORGUNG
Die Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind im Umfeld der beiden Teilflächen
vorhanden. Für die Grundstücke innerhalb dieser Teilflächen sind entsprechende
Neuanlagen zu ergänzen.
11. VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG
Die Teilfläche 44.1 ist über den Wichtericher Weg erschlossen. Die Teilfläche 44.2
grenzt im Süden unmittelbar an die Niederberger Straße an. Die Flächen innerhalb
des Geltungsbereichs der Teilfläche 44.3 können über die Limburger Straße bzw.
über die Fortführung der Dürener Straße erschlossen werden.
12. ANPASSUNG DER BAULEITPLANUNG GEM. § 20 LANDESPLANUNGSGESETZ
Gemäß § 20 Abs. 1 des Landesplanungsgesetzes hat die Gemeinde, um die Bauleitplanung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen, bei
Beginn ihrer Arbeiten zur Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplanes unter
allgemeiner Angabe ihrer Planungsabsichten bei der Bezirksplanungsbehörde
anzufragen, welche Ziele für den Planungsbereich bestehen.
Im Vorfeld der Bearbeitung der 44. Änderung hat eine Erörterung mit der Landesplanungsbehörde stattgefunden. Die formelle Abstimmung erfolgt im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Behörden.
Im Auftrag der Gemeinde Weilerswist
La Città Stadtplanung
Heinrich Schneider
Grevenbroich, den 03.05.2016