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Beschlussvorlage (FNP 45. Änderung Kleinvernich Begründung)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
145 kB
Datum
08.07.2016
Erstellt
10.05.16, 16:37
Aktualisiert
10.05.16, 16:37
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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST 45. Änderung des Flächennutzungsplanes ‚Kleinvernich’ _________________________________________________________________ BEGRÜNDUNG ZUM VORENTWURF 1. Aufstellungsbeschluss Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat am beschlossen, das Verfahren zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB einzuleiten. 2. Lage der Änderungsbereiche Das Verfahren zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet 2 Teilflächen im Ortsteil Kleinvernich. Die Änderungsbereiche befinden sich im Nordwesten (45.1) und am östlichen Ortsrand (45.2) von Kleinvernich. Die Lage und Abgrenzung der Änderungsbereiche sind aus der beiliegenden Planzeichnung ersichtlich. 3. Darstellung im Flächennutzungsplan Der vom Regierungspräsidenten Köln am 06.04.1990 unter dem Zeichen 35.2.114101-13/90 genehmigte Flächennutzungsplan der Gemeinde Weilerswist stellt für den Änderungsbereich 45.1 ‚Fläche für die Landwirtschaft‘ und für den Bereich 45.2 ‚Wohnbaufläche‘ dar. 4. Vorhandene Situation Die Flächen innerhalb der beiden Änderungsbereiche werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Teilfläche 45.2 liegt zum Teil innerhalb des Überschwemmungsgebietes (Ü). Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder europäische Vogelschutzgebiete gemäß der EU-Richtlinien (FFH- und Vogelschutzrichtlinie) sowie sonstige Schutzgebiete (NSG, LSG, LB) sind durch die Planung nicht betroffen. Vegetationsstrukturen, die gemäß § 62 LG NRW einem besonderen Schutz unterliegen, sind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden. Gemeinde Weilerswist 45. Flächennutzungsplanänderung ‚Kleinvernich‘ 2 _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ _____________ 5. Ziele der Landesplanung Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen stellt für den Bereich der 45. Änderung ‚Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich‘ dar. 6. Landschaftsplan Die Teilfläche 45.2 liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes L 2.2-2 ‚ Erftniederung‘. 7. Altlasten Angaben bzw. Hinweise zu Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen liegen für das Plangebiet nicht vor. 8. Ziel und Zweck der Planänderung Im Rahmen der Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Teilfläche 45.1 von bisher ‚Flächen für die Landwirtschaft’ in ‚Wohnbauflächen’ geändert werden. Bei der Teilfläche 45.2 ist eine Rücknahme der bisherigen Darstellung der Wohnfläche vorgesehen. Entsprechend der derzeitigen Nutzung wird für den Bereich ‚Flächen für die Landwirtschaft‘ dargestellt. Den regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichen liegt eine vorhandene oder geplante Mindestgröße von 2.000 Einwohnern zugrunde. Die Eigenentwicklung kleinerer Ortsteile mit einer Aufnahmefähigkeit von weniger als 2.000 Einwohnern bleibt weiterhin möglich. Der Ortsteil Klein-Vernich liegt deutlich unterhalb der 2.000 Einwohner-Marke sodass hier lediglich Flächen für den Eigenbedarf ausgewiesen werden. Der Ortsteil weist eine Siedlungsfläche von ca. 20 ha auf. Die Erweiterungsfläche dient zur Abrundung des Ortsteiles im nordwestlichen Bereich. Die Fläche ist ca. 0,6 ha groß. Das entspricht ca. 3 % der Siedlungsfläche von Kleinvernich. 9. Auswirkungen der Planung auf die Umwelt Auswirkungen auf Tiere, Boden, Landschaft, Luft und Klima sind bei der geringen Flächeninanspruchnahme nicht zu erwarten. 10. VER- UND ENTSORGUNG Die Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind im Umfeld der Teilfläche 45.1 vorhanden. Für die Grundstücke innerhalb dieser Teilfläche sind entsprechende Neuanlagen zu ergänzen. Gemeinde Weilerswist 45. Flächennutzungsplanänderung ‚Kleinvernich‘ 3 _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ _____________ 11. VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs der Teilfläche 45.1 können über die Fortführung der Zülpicher Straße bzw. über Anbindungen an die Heimbacher Straße erschlossen werden. 12. ANPASSUNG DER BAULEITPLANUNG GEM. § 20 LANDESPLANUNGSGESETZ Gemäß § 20 Abs. 1 des Landesplanungsgesetzes hat die Gemeinde, um die Bauleitplanung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen, bei Beginn ihrer Arbeiten zur Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplanes unter allgemeiner Angabe ihrer Planungsabsichten bei der Bezirksplanungsbehörde anzufragen, welche Ziele für den Planungsbereich bestehen. Im Vorfeld der Bearbeitung der 45. Änderung hat eine Erörterung mit der Landesplanungsbehörde stattgefunden. Die formelle Abstimmung erfolgt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Behörden. Im Auftrag der Gemeinde Weilerswist La Città Stadtplanung Heinrich Schneider Grevenbroich, den 03.05.2016