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Beschlussvorlage (FNP 47. Änderung Begründung)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
148 kB
Datum
08.07.2016
Erstellt
10.05.16, 16:37
Aktualisiert
10.05.16, 16:37
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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST 47. Änderung des Flächennutzungsplanes ‚Metternich’ _________________________________________________________________ BEGRÜNDUNG ZUM VORENTWURF 1. Aufstellungsbeschluss Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat am beschlossen, das Verfahren zur 47. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB einzuleiten. 2. Lage der Änderungsbereiche Das Verfahren zur 47. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet 2 Teilflächen im Ortsteil Metternich. Die Änderungsbereiche befinden sich im Nordosten (47.1) und Südosten (47.2) von Metternich. Die Lage und Abgrenzung der Änderungsbereiche sind aus der beiliegenden Planzeichnung ersichtlich. 3. Darstellung im Flächennutzungsplan / Bebauungsplan Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weilerswist stellt für den Änderungsbereich 47.1 ‚Fläche für die Landwirtschaft‘ und für den Bereich 47.2 ‚Gemeinbedarfsfläche‘ dar. Für den Geltungsbereich der 47. Änderung besteht zudem der rechtsverbindliche Bebauungsplan 32 ‚Mehrzweckhalle Metternich‘, der im Nachgang zur FNPÄnderung neu aufgestellt werden soll. 4. Vorhandene Situation Die Flächen innerhalb der beiden Änderungsbereiche werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Der Planbereich 47.1 grenzt im Südwesten an den Siedlungsbereich von Metternich und im Nordosten an die K 33 sowie an die freie Landschaft an. Die Teilfläche 47.2 wird im Osten von der Drei-Eichen-Straße, im Süden vom Swistbach, im Norden und Westen von landwirtschaftlich genutzten Flächen begrenzt. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder europäische Vogelschutzgebiete gemäß der EU-Richtlinien (FFH- und Vogelschutzrichtlinie) sowie sonstige Schutzgebiete (NSG, LSG, LB) sind durch die Planung nicht betrof- Gemeinde Weilerswist 47. Flächennutzungsplanänderung ‚Metternich‘ 2 _____________________________________________________________________________________________________________________________ _______________________________________________________ fen. Vegetationsstrukturen, die gemäß § 62 LG NRW einem besonderen Schutz unterliegen, sind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden. 5. Ziele der Landesplanung Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen stellt für den Bereich der 47. Änderung ‚Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich‘ dar. 6. Landschaftsplan Die beiden Teilflächen befinden sich außerhalb der Festsetzungen des Landschaftsplanes. 7. Altlasten Angaben bzw. Hinweise zu Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen liegen für das Plangebiet nicht vor. 8. Ziel und Zweck der Planänderung Im Rahmen der Aufstellung der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Teilfläche 47.1 von bisher ‚Flächen für die Landwirtschaft’ in ‚Wohnbauflächen’ geändert werden. Bei der Teilfläche 47.2 ist die Änderung von bisher ‚Flächen für den Gemeinbedarf‘ in ‚Wohnbauflächen‘ vorgesehen. Den regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichen liegt eine vorhandene oder geplante Mindestgröße von 2.000 Einwohnern zugrunde. Mit Datum vom 31.03.2016 wurden in Metternich 2.043 Einwohner erfasst (Angaben der Gemeinde). Die Größe der Ausweisung von künftigen Baulandflächen richtet sich nach der Größe des Siedlungsraumes und den zu erwartenden Entwicklungen für den jeweiligen Ortsteil. In Metternich stehen nur noch vereinzelte Baulücken zur Verfügung. Als Entwicklungspotential wird für den Ortsteil eine Größe von 2 - 3 ha für erforderlich erachtet. Der Ortsteil weist eine Siedlungsfläche von ca. 52 ha auf. Als Erweiterungsfläche wird nur die Teilfläche 47.1 eingestuft. Die Fläche ist ca. 2,6 ha groß. Das entspricht ca. 5% der Siedlungsfläche von Metternich. 9. VER- UND ENTSORGUNG Die Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind im Umfeld der beiden Teilflächen vorhanden. Für die Grundstücke innerhalb dieser Teilflächen sind entsprechende Neuanlagen zu ergänzen. Gemeinde Weilerswist 47. Flächennutzungsplanänderung ‚Metternich‘ 3 _____________________________________________________________________________________________________________________________ _______________________________________________________ 10. Auswirkungen der Planung auf die Umwelt Durch die Inanspruchnahme der bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen für die Ergänzung der Wohnbauflächen (47.1) sind Auswirkungen auf Tiere, Boden, Landschaft, Luft und Klima zu erwarten. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gebeten. Nach Vorlage dieser Stellungnahmen wird der Umweltbericht erarbeitet bis zur öffentlichen Auslegung als gesonderter Teil in die Begründung zur Änderung eingearbeitet. 11. VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG Die Teilfläche 47.2 kann unmittelbar von der Drei-Eichen-Straße erschlossen werden. Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs der Teilfläche 47.1 können über die Bergstraße bzw. über die Fortführung des Adlerweges erschlossen werden. 12. ANPASSUNG DER BAULEITPLANUNG GEM. § 20 LANDESPLANUNGSGESETZ Gemäß § 20 Abs. 1 des Landesplanungsgesetzes hat die Gemeinde, um die Bauleitplanung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen, bei Beginn ihrer Arbeiten zur Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplanes unter allgemeiner Angabe ihrer Planungsabsichten bei der Bezirksplanungsbehörde anzufragen, welche Ziele für den Planungsbereich bestehen. Im Vorfeld der Bearbeitung der 47. Änderung hat eine Erörterung mit der Landesplanungsbehörde stattgefunden. Die formelle Abstimmung erfolgt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Behörden. Im Auftrag der Gemeinde Weilerswist La Città Stadtplanung Heinrich Schneider Grevenbroich, den 03.05.2016