Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
269 kB
Datum
08.07.2016
Erstellt
10.05.16, 16:37
Aktualisiert
14.06.16, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_22/2016
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 6
61 20 10:047
Betreff
47. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist
zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen sowie Umwandlung von Gemeinbedarfsflächen in Wohnbauflächen in der Ortschaft Metternich
Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeentwicklung
und Infrastruktur
19.05.2016
Rat der Gemeinde Weilerswist
08.07.2016
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat fasst den Aufstellungsbeschluss zur 47. Änderung des Flächennutzungsplans und beschließt auf der Grundlage der dieser Vorlage beigefügten Unterlagen die Einleitung des Verfahrens gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Er beschließt, die frühzeitige Beteiligung durch
die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie
die Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 1 BauGB
durchzuführen.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur hat in seiner Sitzung am 30.10.2014 auf
Grundlage der beschlossenen Rahmenplanung die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans in
Auftrag gegeben.
47. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen sowie Umwandlung von Gemeinbedarfsflächen in
Wohnbauflächen in der Ortschaft Metternich
Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
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In einem Abstimmungsgespräch am 24.02.2016 stellte die Gemeinde der Bezirksregierung die
Grundzüge der beabsichtigten Planung auf Grundlage der vorliegenden Beschlusslage dar.
Insbesondere die von der Gemeinde Weilerswist angedachte Ausweisung von ca. 23 ha Wohnbauflächen zur Erweiterung des Neubaugebiets Weilerswist Süd in südlicher Richtung sowie die
angestrebte Erweiterungsplanung der Gewerbeflächen entsprechen nicht dem derzeitigen Regionalplan. Selbst wenn die Gemeinde Weilerswist einen mit allen Gutachten versehenen Neuentwurf
des Flächennutzungsplans einreichen sollte, würde dieser zurzeit nicht bearbeitet werden. Eine
Bearbeitung würde erst nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens des neuen Landesentwicklungsplans und der sich anschließenden Neuaufstellung des Regionalplans erfolgen können (ca.
im Jahre 2022).
Grundsätzlich verschließt sich die Bezirksregierung Köln aber nicht einer Fortentwicklung des noch
geltenden Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist.
Bei Vorliegen aller planungsrechtlichen Voraussetzungen besteht seitens der Bezirksregierung
Köln die Absicht, im Bereich des im geltenden Regionalplan ausgewiesenen Siedlungsschwerpunkts (Weilerswist/Weilerswist Süd/Großvernich) eine über die sogenannte Eigenentwicklung
hinaus-gehende angemessene Ausweisung von 10 ha Wohnbauland und 10 ha Gewerbeland zuzulassen. Zu den planungsrechtlichen Voraussetzungen gehören an dieser Stelle noch keine Einzelhandelsgutachten oder Potentialanalysen für Windenergieanlagen etc.; diese sind erst für die
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans erforderlich. Daneben besteht auch die Bereitschaft, in
Hausweiler eine größere Wohnbaufläche zuzulassen, die über die Eigenentwicklung hinausgeht.
Dieses Vorgehen entspricht im Vorgriff auf den neuen Landesentwicklungsplan den Zielen und
Grundsätzen 6.2-2, wonach insbesondere auch noch Wohnbauentwicklung in der Nähe von Haltepunkten des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs (Bahnhof Derkum) ermöglicht werden
soll.
Darüber hinaus können auch noch kleinere Wohnbauflächen im Bereich der übrigen Ortschaften
ausgewiesen werden; für Metternich und Lommersum – die aus Sicht der Gemeinde in den Neuaufstellungen der übergeordneten Planungen aufgrund der Bevölkerungszahl auch als Allgemeiner
Siedlungsbereich dargestellt werden müssen – prozentual gesehen deutlich über den Ortschaften
Müggenhausen und Kleinvernich.
Das 47. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans betrifft zwei Teilflächen in der Ortschaft
Metternich. Es dient der Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen und
der Änderung von ‚Flächen für den Gemeinbedarf‘ in ‚Wohnbauflächen‘. Einzelheiten sind der beigefügten Begründung zum Vorentwurf zu entnehmen. Die Lage und Abgrenzung der Änderungsbereiche ist aus der beiliegenden Planzeichnung ersichtlich.
Anlage 1: Begründung zum Vorentwurf
Anlage 2: Planzeichnung
47. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen sowie Umwandlung von Gemeinbedarfsflächen in
Wohnbauflächen in der Ortschaft Metternich
Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 04.05.2016
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)