Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
146 kB
Datum
08.07.2016
Erstellt
10.05.16, 16:37
Aktualisiert
10.05.16, 16:37
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
48. Änderung des Flächennutzungsplanes
‚Erweiterung des Gewerbegebietes Weilerswist’
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BEGRÜNDUNG ZUM VORENTWURF
1. Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat am
beschlossen, das Verfahren zur
48. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB einzuleiten.
2. Lage des Änderungsbereichs
Der Änderungsbereich liegt im Hauptort Weilerswist und grenzt im Südosten an
das bestehende Gewerbegebiet an.
Die Lage und Abgrenzung des Änderungsbereichs ist aus der beiliegenden Planzeichnung ersichtlich.
3. Darstellung im Flächennutzungsplan
Der vom Regierungspräsidenten Köln am 06.04.1990 unter dem Zeichen 35.2.114101-13/90 genehmigte Flächennutzungsplan der Gemeinde Weilerswist stellt für
den Änderungsbereich Fläche für die Landwirtschaft dar.
4. Vorhandene Situation
Die Flächen innerhalb des Änderungsbereichs werden derzeit ausschließlich
landwirtschaftlich genutzt. Nordwestlich des Änderungsbereichs grenzen gewerblich genutzte Flächen an. Im Nordosten wird die Änderungsgrenze von der Autobahn A 61 gebildet.
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder europäische Vogelschutzgebiete gemäß der EU-Richtlinien (FFH- und Vogelschutzrichtlinie) sowie sonstige Schutzgebiete (NSG, LSG, LB) sind durch die Planung nicht betroffen. Vegetationsstrukturen, die gemäß § 62 LG NRW einem besonderen Schutz
unterliegen, sind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden.
Gemeinde Weilerswist 48. Flächennutzungsplanänderung ‚Erweiterung Gewerbegebiet Weilerswist‘
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5. Ziele der Landesplanung
Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region
Aachen stellt für den Bereich der 48. Änderung ‚Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich‘ dar.
6. Landschaftsplan
Der Änderungsbereich liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2-8 ‚Gewässerläufe in der Börde‘ des Landschaftsplanes 40 ‚Weilerswist‘. Von den Flächen der 48. Änderung werden keine Wasserläufe überlagert.
7.
Altlasten
Angaben bzw. Hinweise zu Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen liegen für das
Plangebiet nicht vor.
8. Ziel und Zweck der Planänderung
Im Rahmen der Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen
die Flächen im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet von bisher ‚Fläche
für die Landwirtschaft’ in ‚Gewerbegebiet‘ geändert werden.
In der Gemeinde Weilerswist stehen keine gewerblichen Bauflächen mehr zur
Verfügung. Auf Grund der Nähe und der schnellen Besiedlung des Wohngebietes
‚Weilerswist Süd‘ bietet sich die Fläche unter dem Aspekt ‚Wohnen und Arbeiten‘
(Stadt der kurzen Wege zur Vermeidung des Primärenergiebedarfs) geradezu an.
Die Flächengröße wurde in Abstimmung mit der Landesplanung auf 10 ha begrenzt. Hierdurch soll zunächst eine übergroße Flächeninanspruchnahme verhindert, zugleich aber die Voraussetzungen zur Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe
geschaffen werden.
Das Änderungsverfahren dient damit der Sicherung und der Entwicklung der vorhandenen Gewerbestruktur und schafft Arbeitsplätze im Nahbereich zum Wohngebiet ‚Weilerswist Süd‘.
9. Auswirkungen der Planung auf die Umwelt
Durch die Inanspruchnahme der bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen für
eine gewerbliche Nutzung sind Auswirkungen auf Tiere, Boden, Landschaft, Luft
und Klima zu erwarten.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen der
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gebeten.
Nach Vorlage dieser Stellungnahmen wird der Umweltbericht erarbeitet bis zur
öffentlichen Auslegung als gesonderter Teil in die Begründung zur Änderung eingearbeitet.
Gemeinde Weilerswist 48. Flächennutzungsplanänderung ‚Erweiterung Gewerbegebiet Weilerswist‘
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10. VER- UND ENTSORGUNG
In den nördlich angrenzenden bestehenden Gewerbegebieten sind die Ver- und
Entsorgungseinrichtungen vorhanden. Für den Änderungsbereich sind entsprechende Neuanlagen zu ergänzen.
11. VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG
Der Änderungsbereich liegt unmittelbar an der A 61. Die Anschlussstelle ‚Weilerswist‘ befindet sich ca. 500 m nördlich des Plangebietes. Die Erschließung der bereits bestehenden Gewerbegebiete und der Erweiterungsflächen erfolgt über die
L 163n und über den ersten Bauabschnitt der Osttangente, die im Rahmen der
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes auch in südlicher Richtung bis zur K 3
fortgeführt werden soll.
Der Änderungsbereich grenzt im Norden an den Kreisverkehr und im Westen an
die geplante Osttangente an.
12. ANPASSUNG DER BAULEITPLANUNG GEM. § 20 LANDESPLANUNGSGESETZ
Gemäß § 20 Abs. 1 des Landesplanungsgesetzes hat die Gemeinde, um die Bauleitplanung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen, bei
Beginn ihrer Arbeiten zur Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplanes unter
allgemeiner Angabe ihrer Planungsabsichten bei der Bezirksplanungsbehörde
anzufragen, welche Ziele für den Planungsbereich bestehen.
Im Vorfeld der Bearbeitung des Änderungsbereichs hat eine Erörterung mit der
Landesplanungsbehörde stattgefunden. Die formelle Abstimmung erfolgt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Behörden.
Im Auftrag der Gemeinde Weilerswist
La Città Stadtplanung
Heinrich Schneider
Grevenbroich, den 03.05.2016