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Beschlussvorlage (FNP 48. Änderung Begründung)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
146 kB
Datum
08.07.2016
Erstellt
10.05.16, 16:37
Aktualisiert
10.05.16, 16:37
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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST 48. Änderung des Flächennutzungsplanes ‚Erweiterung des Gewerbegebietes Weilerswist’ _________________________________________________________________ BEGRÜNDUNG ZUM VORENTWURF 1. Aufstellungsbeschluss Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat am beschlossen, das Verfahren zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB einzuleiten. 2. Lage des Änderungsbereichs Der Änderungsbereich liegt im Hauptort Weilerswist und grenzt im Südosten an das bestehende Gewerbegebiet an. Die Lage und Abgrenzung des Änderungsbereichs ist aus der beiliegenden Planzeichnung ersichtlich. 3. Darstellung im Flächennutzungsplan Der vom Regierungspräsidenten Köln am 06.04.1990 unter dem Zeichen 35.2.114101-13/90 genehmigte Flächennutzungsplan der Gemeinde Weilerswist stellt für den Änderungsbereich Fläche für die Landwirtschaft dar. 4. Vorhandene Situation Die Flächen innerhalb des Änderungsbereichs werden derzeit ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Nordwestlich des Änderungsbereichs grenzen gewerblich genutzte Flächen an. Im Nordosten wird die Änderungsgrenze von der Autobahn A 61 gebildet. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder europäische Vogelschutzgebiete gemäß der EU-Richtlinien (FFH- und Vogelschutzrichtlinie) sowie sonstige Schutzgebiete (NSG, LSG, LB) sind durch die Planung nicht betroffen. Vegetationsstrukturen, die gemäß § 62 LG NRW einem besonderen Schutz unterliegen, sind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden. Gemeinde Weilerswist 48. Flächennutzungsplanänderung ‚Erweiterung Gewerbegebiet Weilerswist‘ 2 _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ _______ 5. Ziele der Landesplanung Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen stellt für den Bereich der 48. Änderung ‚Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich‘ dar. 6. Landschaftsplan Der Änderungsbereich liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2-8 ‚Gewässerläufe in der Börde‘ des Landschaftsplanes 40 ‚Weilerswist‘. Von den Flächen der 48. Änderung werden keine Wasserläufe überlagert. 7. Altlasten Angaben bzw. Hinweise zu Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen liegen für das Plangebiet nicht vor. 8. Ziel und Zweck der Planänderung Im Rahmen der Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die Flächen im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet von bisher ‚Fläche für die Landwirtschaft’ in ‚Gewerbegebiet‘ geändert werden. In der Gemeinde Weilerswist stehen keine gewerblichen Bauflächen mehr zur Verfügung. Auf Grund der Nähe und der schnellen Besiedlung des Wohngebietes ‚Weilerswist Süd‘ bietet sich die Fläche unter dem Aspekt ‚Wohnen und Arbeiten‘ (Stadt der kurzen Wege zur Vermeidung des Primärenergiebedarfs) geradezu an. Die Flächengröße wurde in Abstimmung mit der Landesplanung auf 10 ha begrenzt. Hierdurch soll zunächst eine übergroße Flächeninanspruchnahme verhindert, zugleich aber die Voraussetzungen zur Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe geschaffen werden. Das Änderungsverfahren dient damit der Sicherung und der Entwicklung der vorhandenen Gewerbestruktur und schafft Arbeitsplätze im Nahbereich zum Wohngebiet ‚Weilerswist Süd‘. 9. Auswirkungen der Planung auf die Umwelt Durch die Inanspruchnahme der bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen für eine gewerbliche Nutzung sind Auswirkungen auf Tiere, Boden, Landschaft, Luft und Klima zu erwarten. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gebeten. Nach Vorlage dieser Stellungnahmen wird der Umweltbericht erarbeitet bis zur öffentlichen Auslegung als gesonderter Teil in die Begründung zur Änderung eingearbeitet. Gemeinde Weilerswist 48. Flächennutzungsplanänderung ‚Erweiterung Gewerbegebiet Weilerswist‘ 3 _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ _______ 10. VER- UND ENTSORGUNG In den nördlich angrenzenden bestehenden Gewerbegebieten sind die Ver- und Entsorgungseinrichtungen vorhanden. Für den Änderungsbereich sind entsprechende Neuanlagen zu ergänzen. 11. VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG Der Änderungsbereich liegt unmittelbar an der A 61. Die Anschlussstelle ‚Weilerswist‘ befindet sich ca. 500 m nördlich des Plangebietes. Die Erschließung der bereits bestehenden Gewerbegebiete und der Erweiterungsflächen erfolgt über die L 163n und über den ersten Bauabschnitt der Osttangente, die im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes auch in südlicher Richtung bis zur K 3 fortgeführt werden soll. Der Änderungsbereich grenzt im Norden an den Kreisverkehr und im Westen an die geplante Osttangente an. 12. ANPASSUNG DER BAULEITPLANUNG GEM. § 20 LANDESPLANUNGSGESETZ Gemäß § 20 Abs. 1 des Landesplanungsgesetzes hat die Gemeinde, um die Bauleitplanung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen, bei Beginn ihrer Arbeiten zur Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplanes unter allgemeiner Angabe ihrer Planungsabsichten bei der Bezirksplanungsbehörde anzufragen, welche Ziele für den Planungsbereich bestehen. Im Vorfeld der Bearbeitung des Änderungsbereichs hat eine Erörterung mit der Landesplanungsbehörde stattgefunden. Die formelle Abstimmung erfolgt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Behörden. Im Auftrag der Gemeinde Weilerswist La Città Stadtplanung Heinrich Schneider Grevenbroich, den 03.05.2016