Daten
Kommune
Bedburg
Größe
126 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
28.02.18, 18:00
Aktualisiert
19.06.18, 18:01
Stichworte
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Drucksache: WP9-14/2018
1. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
20.02.2018
Rat der Stadt Bedburg
13.03.2018
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
38b/ Bedburg, 4. Änderung.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die Veränderungssperre im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes 38b/ Bedburg, 4. Änderung nach § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2018 die Aufstellung der 4.
Änderung des Bebauungsplanes 38b/ Bedburg beschlossen.
Ziel dieses Bebauungsplanverfahrens ist es, das Plangebiet als künftige Einfahrtssituation des
neuen Quartiers auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik zu attraktivieren und städtebaulich
aufzuwerten. Hierzu ist angedacht den rein gewerblichen Teil des Plangebietes künftig mit
Wohnbebauung zu durchmischen und die Verkehrssituation insgesamt zu verbessern und
gegebenenfalls neu zu organisieren.
Um diese Planungsziele zu sichern, empfahl der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung
vom 20. Februar 2018 den Erlass einer Veränderungssperre. Der angefügte Satzungstext über die
Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 38b/ Bedburg, 4. Änderung regelt
die in § 14 BauGB formulierten Regelungsinhalte.
Neben dieser passiven Art der Planungssicherung wurde im Übrigen am 6. Februar 2018 auch
eine Vorkaufsrechtssatzung erlassen, um so auch aktiv in der Zielverwirklichung tätig werden zu
können.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Der Erlass dieser Satzung ist unmittelbar an die Umsetzung des Bebauungsplanes 38b/ Bedburg,
4. Änderung gebunden. Die Zielsetzung zur Attraktivierung des gewerblichen Baugebietes in der
Sankt-Florian-Straße ist für sich genommen bereits eine Maßnahme die einer nachhaltigen
Entwicklung dient. Mittelbar steht zudem jedoch die Entwicklung des Quartiers auf dem Gelände
der ehemaligen Zuckerfabrik im Vordergrund.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 26.02.2018
----------------------------------(Jens Tempelmann)
----------------------------------(Torsten Stamm)
----------------------------------(Sascha Solbach)
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-14/2018 1. Ergänzung
Seite 2