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Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 38b/ Bedburg, 4. Änderung.)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
126 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
28.02.18, 18:00
Aktualisiert
19.06.18, 18:01
Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 38b/ Bedburg, 4. Änderung.) Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 38b/ Bedburg, 4. Änderung.)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-14/2018 1. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 20.02.2018 Rat der Stadt Bedburg 13.03.2018 Abstimmungsergebnis: Betreff: Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 38b/ Bedburg, 4. Änderung. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 38b/ Bedburg, 4. Änderung nach § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2018 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes 38b/ Bedburg beschlossen. Ziel dieses Bebauungsplanverfahrens ist es, das Plangebiet als künftige Einfahrtssituation des neuen Quartiers auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik zu attraktivieren und städtebaulich aufzuwerten. Hierzu ist angedacht den rein gewerblichen Teil des Plangebietes künftig mit Wohnbebauung zu durchmischen und die Verkehrssituation insgesamt zu verbessern und gegebenenfalls neu zu organisieren. Um diese Planungsziele zu sichern, empfahl der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung vom 20. Februar 2018 den Erlass einer Veränderungssperre. Der angefügte Satzungstext über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 38b/ Bedburg, 4. Änderung regelt die in § 14 BauGB formulierten Regelungsinhalte. Neben dieser passiven Art der Planungssicherung wurde im Übrigen am 6. Februar 2018 auch eine Vorkaufsrechtssatzung erlassen, um so auch aktiv in der Zielverwirklichung tätig werden zu können. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Der Erlass dieser Satzung ist unmittelbar an die Umsetzung des Bebauungsplanes 38b/ Bedburg, 4. Änderung gebunden. Die Zielsetzung zur Attraktivierung des gewerblichen Baugebietes in der Sankt-Florian-Straße ist für sich genommen bereits eine Maßnahme die einer nachhaltigen Entwicklung dient. Mittelbar steht zudem jedoch die Entwicklung des Quartiers auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik im Vordergrund. Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 26.02.2018 ----------------------------------(Jens Tempelmann) ----------------------------------(Torsten Stamm) ----------------------------------(Sascha Solbach) Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-14/2018 1. Ergänzung Seite 2