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Beschlussvorlage GB (Stellenplan 2018)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
126 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
07.03.18, 10:01
Aktualisiert
07.03.18, 10:01
Beschlussvorlage GB (Stellenplan 2018) Beschlussvorlage GB (Stellenplan 2018) Beschlussvorlage GB (Stellenplan 2018) Beschlussvorlage GB (Stellenplan 2018) Beschlussvorlage GB (Stellenplan 2018)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 416/2018 28.02.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" 12.03.2018 Kreisausschuss 14.03.2018 Kreistag 18.04.2018 Stellenplan 2018 Sachbearbeiter/in: Frau Rupperath x Tel.: 15 323 Abt.: 10 Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres 2018. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt den Stellenplan 2018 nach dem vorgelegten Entwurf. gez. Hessenius Kreiskämmerer -2Begründung: A. Stellenplan der Kreisverwaltung Der Stellenplan weist alle für die Erledigung der kommunalen Aufgaben eingerichteten Stellen aus und bildet daher den Handlungsrahmen für die Personalwirtschaft in quantitativer (Personalkapazität) und qualitativer (Stellenwertigkeit) Hinsicht. Insgesamt weist der Stellenplanentwurf 2018 folgende Stellen aus: 149,71 553,79 703,5 Beamtenstellen Stellen für tariflich Beschäftigte Stellen gesamt Der Entwurf sieht eine Mehrung um 12,98 Stellen vor, dem Stelleneinsparungen von 3,3 Stellen gegenüberstehen. Im Saldo ergibt sich somit eine Mehrung von 9,68 Stellen. Dies sind im Einzelnen: 1,0 Stelle TUIV (technikunterstützte Informationsverarbeitung) Die vollzeitäquivalenten Stellenanteile im Team TUIV sind seit mehr als 10 Jahren konstant, obwohl sich in dieser Zeit die Zahl der eingesetzten und vom Team TUIV zu betreuenden Endgeräte nahezu verdoppelt hat (Jahr 2005 = 595 Endgeräte, Jahr 2016 = 928 Endgeräte). Hier soll eine personelle Verstärkung insbesondere für die Bereiche Telearbeit, mobile Infrastruktur, Digitalisierung und eGovernment eingerichtet werden. 1,0 Ingenieurstelle im Immobilienmanagement Neben den üblichen Bauunterhaltungsmaßnahmen sind regelmäßig Sonderprojekte (z.B. Konjunkturpaket II, Gute Schule 2020, Erweiterungsbau Kreishaus) durchzuführen. Mit KT-Beschluss vom 18.10.2017 (V/359/2017) wurde eine Ingenieurstelle eingerichtet. 1,0 Stelle Personalmanagement Die erhebliche Steigerung durchzuführender Personalmaßnahmen (2015: 373, 2016: 541; 2017: 980), Bewerberauswahlverfahren und Konzeptionen (z.B. Personalentwicklung, Betriebliches Gesundheitsmanagement u.a.) macht eine Personalverstärkung um 1,0 Stellen erforderlich. 0,5 Stelle Ordnungsbehörde: ProstSchG und Bewachergewerbe Durch das Prostituiertenschutzgesetz (seit 1.7.2017) wurde eine Anmeldepflicht für Prostituierte und eine Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe eingeführt. Im Bewachergewerbe ist die Zuständigkeit für die Erlaubnisse gem. § 34 a der Gewerbeordnung auf die Kreise übergegangen. Für den entstehenden Mehraufwand ist nach ersten Erfahrungen eine halbe Stelle einzurichten. 3,0 Stellen Ausbau Kommunales Integrationszentrum (KI) Die Politik hat am 05.04.2017 mit V 318/2017 beschlossen, bei entsprechender Förderzusage des Landes NRW, den Bereich des Kommunalen Integrationszentrums um 3,0 Stellen in Höhe von jeweils 50.000 € je Stelle aufzustocken. Im Stellenplan 2018 wird dieser Beschluss nachvollzogen. 0,5 Stelle Unterstützung Teamkoordination 51.1 Der Teamkoordination (TK) 51.1 – Verwaltung u. Finanzen Abt. 51 – sind derzeit 28 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Wirtschaftliche Jugendhilfe, Amtsvormundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss unterstellt. Zur vollumfänglichen Wahrnehmung der TKAufgaben Finanzcontrolling, Fachaufsicht sowie Anpassung der Arbeitsanweisungen an aktuelle rechtliche und fachliche Entwicklungen ist eine Entlastung erforderlich. Dies soll durch den 0,5Stellenanteil einer herausgehobenen Sachbearbeitung erreicht werden. -3- 1,0 Stelle Erwachsenenbetreuung / Betreuungsbehörde Der Trend der Fallzahlensteigerung in der Betreuungsbehörde hält demografisch bedingt weiter an. Die Zahl der Sachverhaltsaufklärungen zur Feststellung eines Betreuungsbedarfes hat sich seit 2007 mehr als verdoppelt. Die Fallzahlen entwickelten sich in 2016 von 962 Fällen auf 990 Fälle in 2017. Auch die Beratungen bei Vorsorgevollmachten sind steigend. Daneben verursacht das zum 01.07.2014 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde weiterhin einen erheblichen Personalmehraufwand, da die Betreuungsbehörde in allen betreuungsgerichtlichen Verfahren zwingend eingebunden ist. 1,5 Stelle Hilfe zur Pflege Auch die Fallzahlen im Bereich Hilfe zur Pflege steigen durch die demografische Entwicklung weiter stark an. Um den zwischen Fachabteilung, Rechnungsprüfung und kreisangehörigen Kommunen vereinbarten Fallzahlenschlüssel von 1:130 einhalten zu können, ist eine weitere Nachsteuerung erforderlich. Aktuell belaufen sich die Fallzahlen Ende 2017 auf 956 Fälle. In diesen Fallzahlen sind erstmalig auch die sog. „freien Akten“ enthalten, bei denen die umfangreiche Prüfung, ob ein Anspruch besteht, noch nicht abgeschlossen ist. Demnach ergäbe sich ein Soll-Stellenbedarf von 7,35 bei einer Ist-Ausstattung von derzeit 5,0 Vollzeitstellen. Die Verwaltung hofft, mit einer Aufstockung auf 6,5 Stellen die Aufgaben bewältigen zu können. 0,7 Stelle Fachaufsicht SGB XII In der Sozialhilfefachaufsicht ist festzustellen, dass die eingerichteten Stellen durch verstärkte Begleitung der kreisangehörigen Kommunen (Ansprechpartner, Rechtsberatung SGB XII-Fälle und Qualifizierung der Sachbearbeiter/innen, Lösung schwieriger Einzelfälle) sowie die inhaltliche Bearbeitung von Widerspruchs - und Klageverfahren weiterhin nicht auskömmlich sind. Die Rechtsgrundlagen ändern sich wesentlich häufiger und schneller, aber auch deren Auslegung wird zunehmend schwieriger. Hinzu kommt die Einführung und Begleitung eines Internen Kontrollsystems (IKS) sowie ein notwendiges und umfassendes Controlling, so dass eine Ausweitung der Fachaufsicht zwingend erforderlich ist. 0,88 Stelle Elternunterhalt Abt. 50 Die vorhandene 0,5 Stelle Elternunterhalt in der Abt. Soziales berechnet den Unterhalt von Kindern für ihre in stationären Einrichtungen untergebrachten Eltern. In den letzten drei Jahren wurden Erträge in Höhe von ca. 160.000 € erzielt. Da sich die Fallzahlen nahezu proportional zur Entwicklung im Bereich Hilfe zur Pflege verhalten ermöglicht eine konsequente Anpassung des Stellenanteils in der Unterhaltsheranziehung nicht nur eine Ertragssteigerung, sondern erzeugt auch in der Bevölkerung die Wahrnehmung, dass die Unterhaltsverpflichtungen jedes Einzelnen geprüft und staatliche Leistungen nicht zu Unrecht in Anspruch genommen werden. 0,5 Gesundheitsschutz: Aufgaben Prostitutiertenschutzgesetz Durch das neue Prostitutionsschutzgesetz sind Sexarbeiter/innen durch die untere Gesundheitsbehörde regelmäßig zu beraten. Die Beratung erfolgt altersabhängig in 6- bzw. 12monatigem Rhythmus. 1,0 Assistenzkraft Schwerbehindertenrecht Der Aufwand im Schwerbehindertenrecht zur Gutachtenerstellung ist für den administrativen Bereich sehr hoch. In den letzten Jahren wurden zwischen ca. 3.000 – 4.000 Gutachten, in der Mehrzahl Widersprüche mit höherem Arbeitsaufwand, bearbeitet. Die Assistenzkräfte der Abt. 53 bereiten die Akten vor, fordern evt. fehlende Befunde an oder erstellen Untersuchungsaufträge für externe Fachärzte, führen die Schreibarbeiten für die Ärzte der Abt. 53 aus und erfassen die Akten im vom Land NRW zur Verfügung gestellten SAP-Verfahren. Die Bearbeitung dieser Aufgaben erfordert zur Sicherstellung einer zeitnahen Bearbeitung eine Aufstockung der Stellenausstattung in Form einer 1,0 Assistenzstelle. -40,4 Stelle diverse Stundenveränderungen Über die Gesamtverwaltung gesehen, sind an mehreren Stellen Stundenveränderungen in geringem Umfang vorgenommen worden. -0,8 Stelle Personalgestellung an Vogelsang IP Die bisherige Personalgestellung an Vogelsang IP entfällt künftig. -1,5 Stellen Realisierung von kw-Vermerken in Abt. 20-Finanzen Mit dem Stellenplan 2016 wurde zur Erstellung der Jahresabschlüsse eine vorübergehende Personalverstärkung in der Abt. 20 vorgenommen. Die kw-Vermerke können mit dem Stellenplan 2018 realisiert werden. -1,0 Stellen Realisierung kw-Vermerk Jugendverkehrsschule Im Rahmen der Aufgabenkritik 2010 wurde an dieser Stelle ein kw-Vermerk angebracht, der mit dem Eintritt des Stelleninhabers in der Rente realisiert werden kann. Stellenplanvermerke Folgende Vermerke sind im Stellenplan 2018 enthalten: ku-Vermerke: kw-Vermerke: 6,63 9,94 Einstellung von Nachwuchskräften Im Jahr 2018 sollen insgesamt 14 Nachwuchskräfte eingestellt werden: 4 Kreisinspektoranwärter/innen 7 Auszubildende/r für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r 1 Auszubildende/r für den Beruf Vermessungstechnik / Geomatik 1 Auszubildende/r für den Beruf Straßenwärter/in 1 Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft Übernahme von Nachwuchskräften Im Jahr 2018 werden voraussichtlich 5 Nachwuchskräfte ihre Ausbildung beenden: 1 Kreisinspektoranwärter/innen 2 Auszubildende/r für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r 1 Auszubildende/r für den Beruf Vermessungstechnik / Geomatik 1 Auszubildende/r für den Beruf Straßenwärter/in Nach Ende der Ausbildung und einem Prüfungsergebnis mit mindestens der Note „befriedigend“ sollen die Nachwuchskräfte mit einem 2-jährigen Zeitvertrag beschäftigt werden. Ob die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis möglich sein wird, ist davon abhängig, ob besetzbare Planstellen zu gegebener Zeit verfügbar sind. B. Sozialer Stellenplan Im „Sozialen Stellenplan“ ist nunmehr eine Stelle nach EG 04 ausgewiesen. Bei einem Einsatz im regulären Stellenplan zu mindestens 50 % kann sich im Rahmen einer tarifkonformen Eingruppierung eine Wertigkeit oberhalb EG 01 / EG 02 ergeben. C. Stellenplan Jobcenter EU-aktiv Die Trägerversammlung hat dem in der Anlage beigefügten Stellenplan zugestimmt. Hier ergibt sich gegenüber dem Vorjahr eine Mehrung um 4,0 Stellen, davon 2 Stellen im Bereich der -5Leistungssachbearbeitung und 2 Stellen im Bereich der Arbeitsvermittlung (BA). Dies ist insbesondere durch den Anstieg von Geflüchteten / Asylberechtigten bedingt. Der Personalrat hat den vorgelegten Stellenplanentwürfen am 27.02.2018 zugestimmt. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)