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Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ im Ortsteil Greste im Bereich Ginsterweg / Milanweg - Entwurfsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
238 kB
Datum
15.03.2018
Erstellt
02.03.18, 13:26
Aktualisiert
09.03.18, 11:18
Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ im Ortsteil Greste im Bereich   
Ginsterweg / Milanweg

- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ im Ortsteil Greste im Bereich   
Ginsterweg / Milanweg

- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 30/2018 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses Fachbereich: der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Frau Knipping FB IV Bauen / Planen / Umwelt Telefon: 05208/991-278 Datum: 9. März 2018 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ im Ortsteil Greste im Bereich Ginsterweg / Milanweg - Entwurfsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin Bemerkungen 15.03.2018 Sachdarstellung: Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/07 „Ginsterweg“ unterstützt die Gemeinde den Erweiterungsbau des Senioren- und Pflegeheims in Greste. Die Umsetzung der geplanten Erweiterung ist vom geltenden Planungsrecht nicht gedeckt, so dass eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/07 auf einer knapp 0,2 ha großen Teilfläche erforderlich wird. Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe hat in seiner Sitzung am 25.01.2018 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ gefasst. Die Beteiligungsfristen zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 sowie zur parallel erfolgenden frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange läuft noch bis zum 07.03.2018. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind bislang nicht eingegangen. Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen bislang Stellungnahmen von zwei Versorgungsträgern vor, die von der Planung nicht betroffen sind. Stellungnahmen mit abwägungsrelevantem Inhalt liegen bislang nicht vor. Sollten aufgrund der zum Zeitpunkt des Vorlagenversands noch nicht abgelaufenen Beteiligungsfrist weitere Stellungnahmen eingehen, werden diese dem Ausschuss nachgereicht. Das Erfordernis zu Änderungen der Planunterlagen hat sich im Zuge des Planverfahrens bislang nicht ergeben. Es wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan als Entwurf zu beschließen. Beschlussvorschlag: 1. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ wird mit der Begründung als Entwurf beschlossen. -22. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ ist mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Offenlegung sind gemäß § 3 Abs.2 BauGB öffentlich bekannt zu machen. 3. Parallel zur Offenlegung sind gemäß §§ 4a Abs.2, 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Entwurf einzuholen. Schemmel Anlagen: Abwägungstabelle Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/07 „Ginsterweg“ (Plankarte, Begründung)