Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
238 kB
Datum
15.03.2018
Erstellt
02.03.18, 13:26
Aktualisiert
09.03.18, 11:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
30/2018
zur Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses
Fachbereich:
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt: Frau Knipping
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Telefon:
05208/991-278
Datum:
9. März 2018
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ im Ortsteil Greste im Bereich
Ginsterweg / Milanweg
- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
Bemerkungen
15.03.2018
Sachdarstellung:
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/07 „Ginsterweg“ unterstützt die Gemeinde den Erweiterungsbau des Senioren- und Pflegeheims in Greste. Die Umsetzung der geplanten Erweiterung ist vom
geltenden Planungsrecht nicht gedeckt, so dass eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/07 auf einer
knapp 0,2 ha großen Teilfläche erforderlich wird.
Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe hat in seiner Sitzung am 25.01.2018 den
Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ gefasst. Die Beteiligungsfristen zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die
wesentlichen Auswirkungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 sowie zur parallel erfolgenden
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange läuft noch bis zum
07.03.2018.
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind bislang nicht eingegangen. Im Rahmen der Beteiligung gemäß §
4 Abs. 1 BauGB liegen bislang Stellungnahmen von zwei Versorgungsträgern vor, die von der Planung nicht
betroffen sind. Stellungnahmen mit abwägungsrelevantem Inhalt liegen bislang nicht vor. Sollten aufgrund der
zum Zeitpunkt des Vorlagenversands noch nicht abgelaufenen Beteiligungsfrist weitere Stellungnahmen
eingehen, werden diese dem Ausschuss nachgereicht.
Das Erfordernis zu Änderungen der Planunterlagen hat sich im Zuge des Planverfahrens bislang nicht
ergeben. Es wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan als Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
1. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ wird mit der Begründung als Entwurf
beschlossen.
-22. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ ist mit der Begründung und
den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 13a BauGB i. V. m.
§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Offenlegung sind
gemäß § 3 Abs.2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
3. Parallel zur Offenlegung sind gemäß §§ 4a Abs.2, 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Entwurf einzuholen.
Schemmel
Anlagen:
Abwägungstabelle
Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/07 „Ginsterweg“ (Plankarte, Begründung)