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Beschlussvorlage (Asylunterkunft Monschauer Straße 14 in Vossenack; hier: Beratung über die weitere Verwendung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
161 kB
Datum
22.03.2018
Erstellt
23.01.18, 14:09
Aktualisiert
09.03.18, 12:39
Beschlussvorlage (Asylunterkunft Monschauer Straße 14 in Vossenack;
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium Termin Haupt- und Finanzausschuss 22.03.2018 4/2018 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 2, 3 und 4 Herr Görner, Herr Franke, Herr Kowalke Aktenzeichen: Datum: 572.613 16.02.2018 TOP-Nr. öffentlich 5 Asylunterkunft Monschauer Straße 14 in Vossenack; hier: Beratung über die weitere Verwendung Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald zu beschließen, im Haushalt 2018 für den Abriss des Objekts Monschauer Straße 14 in Vossenack einen Betrag in Höhe von 35.000 Euro einzustellen und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Umsetzungsschritte vorzubereiten (Stellung Bauantrag zum Abbruch, Ausschreibung für Abbruch erstellen usw.). Nach Rechtskraft des Haushalts 2018 soll die Maßnahme umgesetzt werden. 35.000 € Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91031 Wohnungsmäßige Versorgung Asylbewerber Sachverhalt: Das gemeindliche Gebäude Monschauer 14 in Vossenack (siehe beigefügten Lageplan) wurde bis Herbst des vergangenen Jahres als Unterbringungsmöglichkeit für bis zu 20 Personen genutzt. Aufgrund des Bauzustands und sich häufender Reparaturen wurde nach eingehenden Prüfungen und Ortsbesichtigungen entschieden, von einer weiteren Nutzung abzusehen. - Seite 1 von 3 - Für eine aufgrund des Gesamtzustands notwendige Kernsanierung stehen derzeit weder finanzielle Mittel bereit noch erscheinen diese Gelder aufgrund des Alters des Gebäudes sinnvoll angelegt. Es stellt sich die Frage, wie weiter mit dem Objekt umgegangen werden soll. Da derzeit alle Flüchtlinge und Asylbewerber zufriedenstellend untergebracht sind und perspektivisch evtl. weiterer Bedarf auf dem freien Wohnungsmarkt bzw. durch die Nutzung von Gebäuden, die in Fremdeigentum stehen, realisiert werden kann, wurde die Möglichkeit eines Abrisses des Hauses Monschauer Straße 14 geprüft. Grundsätzlich behält die Verwaltung auch die Anmietung von Wohncontainern im Blick, um evtl. kurzfristig auf notwendige Bedarfe reagieren zu können. Der Gemeinde liegt ein Kostenvoranschlag eines Abbruchunternehmens in Höhe von rund 34.000 Euro vor. Aufgrund der vergaberechtlichen Bestimmungen ist ein Leistungsverzeichnis mit anschließender Ausschreibung zu fertigen. Auch für die bauordnungsrechtlich notwendige Erstellung eines Bauantrags für den Abbruch des Gebäudes ist die Begleitung eines bauvorlageberechtigten Architekten notwendig. Da aus der Natur der Sache heraus nicht alle Positionen bei dem möglichen Abbruch des Gebäudes bekannt sein können (z.B. Altlasten, problematische Bauabfälle) sollte mit finanziellen Aufwendungen in Höhe von ca. 35.000 Euro gerechnet werden. Durch den möglichen Abriss des Gebäudes Monschauer Straße 14 würden zwei Baugrundstücke im hinteren Grundstücksbereich realisierbar, die im Geltungsbereich des dortigen Bebauungsplans liegen. Eine Erschließung kann über die Monschauer Straße aus erfolgen. Die Gemeinde Hürtgenwald als Grundstückseigentümer könnte diese beiden Bauparzellen vermarkten. 1. Grundstücke Gemarkung Vossenack, Flur 8, Nr. 51 und 202, 2.789 m² groß a) Bodenwert 39.428,75 € b) Aufbau Grund und Boden (Restwert zum 31.12.2017) 975,00 € c) Gebäude (Restwert zum 31.12.2017) 15.977,00 € Im Falle des Abbruches des Gebäude müssten die Aufbauten als Sonderabschreibung dargestellt werden, womit das Ergebnis des laufenden Jahres mit 16.952,00 € belastet würde. Andererseits ist bei einer Vermarktung ein möglicherweise höherer Verkaufserlös bei einem derzeitigen Baulandrichtwert 90,00 € für ein Großteil des Grundstückes (rd. 1.800 m²) zu berücksichtigen. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: siehe Sachverhalt Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Es ist abzuwägen zwischen den Kosten einer umfangreichen Sanierung des bisherigen Gebäudes mit anschließender Folgenutzung als Asylunterkunft einerseits und den Kosten eines Abrisses mit anschließender Vermarktung baureifer Flächen andererseits. - Seite 2 von 3 - Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -