Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
161 kB
Datum
22.03.2018
Erstellt
23.01.18, 14:09
Aktualisiert
09.03.18, 12:39
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
22.03.2018
4/2018
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 2, 3 und 4
Herr Görner, Herr
Franke, Herr
Kowalke
Aktenzeichen:
Datum:
572.613
16.02.2018
TOP-Nr.
öffentlich
5
Asylunterkunft Monschauer Straße 14 in Vossenack;
hier: Beratung über die weitere Verwendung
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald zu beschließen,
im Haushalt 2018 für den Abriss des Objekts Monschauer Straße 14 in Vossenack einen Betrag
in Höhe von 35.000 Euro einzustellen und beauftragt die Verwaltung, die weiteren
Umsetzungsschritte vorzubereiten (Stellung Bauantrag zum Abbruch, Ausschreibung für Abbruch
erstellen usw.). Nach Rechtskraft des Haushalts 2018 soll die Maßnahme umgesetzt werden.
35.000 €
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91031 Wohnungsmäßige Versorgung Asylbewerber
Sachverhalt:
Das gemeindliche Gebäude Monschauer 14 in Vossenack (siehe beigefügten Lageplan) wurde bis
Herbst des vergangenen Jahres als Unterbringungsmöglichkeit für bis zu 20 Personen genutzt.
Aufgrund des Bauzustands und sich häufender Reparaturen wurde nach eingehenden Prüfungen
und Ortsbesichtigungen entschieden, von einer weiteren Nutzung abzusehen.
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Für eine aufgrund des Gesamtzustands notwendige Kernsanierung stehen derzeit weder
finanzielle Mittel bereit noch erscheinen diese Gelder aufgrund des Alters des Gebäudes sinnvoll
angelegt. Es stellt sich die Frage, wie weiter mit dem Objekt umgegangen werden soll.
Da derzeit alle Flüchtlinge und Asylbewerber zufriedenstellend untergebracht sind und
perspektivisch evtl. weiterer Bedarf auf dem freien Wohnungsmarkt bzw. durch die Nutzung von
Gebäuden, die in Fremdeigentum stehen, realisiert werden kann, wurde die Möglichkeit eines
Abrisses des Hauses Monschauer Straße 14 geprüft. Grundsätzlich behält die Verwaltung auch
die Anmietung von Wohncontainern im Blick, um evtl. kurzfristig auf notwendige Bedarfe reagieren
zu können.
Der Gemeinde liegt ein Kostenvoranschlag eines Abbruchunternehmens in Höhe von rund 34.000
Euro vor. Aufgrund der vergaberechtlichen Bestimmungen ist ein Leistungsverzeichnis mit
anschließender Ausschreibung zu fertigen. Auch für die bauordnungsrechtlich notwendige
Erstellung eines Bauantrags für den Abbruch des Gebäudes ist die Begleitung eines
bauvorlageberechtigten Architekten notwendig. Da aus der Natur der Sache heraus nicht alle
Positionen bei dem möglichen Abbruch des Gebäudes bekannt sein können (z.B. Altlasten,
problematische Bauabfälle) sollte mit finanziellen Aufwendungen in Höhe von ca. 35.000 Euro
gerechnet werden.
Durch den möglichen Abriss des Gebäudes Monschauer Straße 14 würden zwei Baugrundstücke
im hinteren Grundstücksbereich realisierbar, die im Geltungsbereich des dortigen Bebauungsplans
liegen. Eine Erschließung kann über die Monschauer Straße aus erfolgen. Die Gemeinde
Hürtgenwald als Grundstückseigentümer könnte diese beiden Bauparzellen vermarkten.
1. Grundstücke Gemarkung Vossenack, Flur 8, Nr. 51 und 202, 2.789 m² groß
a) Bodenwert
39.428,75 €
b) Aufbau Grund und Boden (Restwert zum 31.12.2017)
975,00 €
c) Gebäude (Restwert zum 31.12.2017)
15.977,00 €
Im Falle des Abbruches des Gebäude müssten die Aufbauten als Sonderabschreibung dargestellt
werden, womit das Ergebnis des laufenden Jahres mit 16.952,00 € belastet würde.
Andererseits ist bei einer Vermarktung ein möglicherweise höherer Verkaufserlös bei einem
derzeitigen Baulandrichtwert 90,00 € für ein Großteil des Grundstückes (rd. 1.800 m²) zu
berücksichtigen.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
siehe Sachverhalt
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Es ist abzuwägen zwischen den Kosten einer umfangreichen Sanierung des bisherigen Gebäudes
mit anschließender Folgenutzung als Asylunterkunft einerseits und den Kosten eines Abrisses mit
anschließender Vermarktung baureifer Flächen andererseits.
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Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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