Daten
Kommune
Kall
Größe
24 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
09.03.18, 18:06
Aktualisiert
09.03.18, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
51/2018
20.03.2018
Vorlage erstellt:
02.03.2018
Federführung:
1.1
An den
Rat
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Emons
Herr Wilkens
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
Bestellung einer Verhinderungsvertreterin
Beschlussvorschlag:
Der Rat bestellt mit Wirkung ab 01.04.2018 Frau Gemeindeamtsrätin Irene Emons für den Fall,
dass bei Abwesenheit des Bürgermeisters auch sein allgemeiner Vertreter verhindert ist, zur
Verhinderungsvertreterin.
Sachdarstellung:
§ 68 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt die Vertretung
des Bürgermeisters im Amt. Der Regelungscharakter der Vorschrift liegt unter anderem darin,
den Fortlauf der Verwaltungsgeschäfte sicherzustellen, sofern der Bürgermeister aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen an der Ausübung seines Amtes gehindert ist.
Für den Fall, dass bei Abwesenheit des Bürgermeisters (dienstliche Gründe, Urlaub, Krankheit
u.a.) auch sein allgemeiner Vertreter verhindert ist, kann die Vertretungsregelung auf eine weitere Person, den/die sogenannte/n Verhinderungsvertreter/in, ausgedehnt werden.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.04.2016 -TOP 10- Frau Sigrun Hochscheid zur Verhinderungsvertreterin bestellt. Da Frau Hochscheid mit Ablauf des 31.03.2018 aus dem Dienst der
Gemeinde Kall ausscheiden wird, ist ein/e neue/r Verhinderungsvertreter/in zu bestellen.
Der Bürgermeister schlägt daher vor, mit Wirkung ab 01.04.2018 Frau Gemeindeamtsrätin Irene
Emons als Verhinderungsvertreterin zu bestellen.
Frau Emons wurde bereits vom Rat in seiner Sitzung am 27.06.2017 -TOP 8- vor dem Hintergrund der zum damaligen Zeitpunkt vakanten Stelle des Bürgermeisters vorübergehend zur weiteren Verhinderungsvertreterin (neben Frau Hochscheid) bestellt; die Vertretung endete mit der
Amtseinführung des amtierenden Bürgermeisters.
Als Leiterin der Teams 1.1 und 1.3 ist Frau Emons im besonderen Maße über wichtige Themen
der Verwaltungsführung informiert. Zudem verfügt sie über ausreichendes Verantwortungsbewusstsein sowie über eine geeignete Qualifikation.