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Allgemeine Vorlage (Bestellung einer Verhinderungsvertreterin)

Daten

Kommune
Kall
Größe
24 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
09.03.18, 18:06
Aktualisiert
09.03.18, 18:06
Allgemeine Vorlage (Bestellung einer Verhinderungsvertreterin)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 51/2018 20.03.2018 Vorlage erstellt: 02.03.2018 Federführung: 1.1 An den Rat mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Emons Herr Wilkens Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 5 Bestellung einer Verhinderungsvertreterin Beschlussvorschlag: Der Rat bestellt mit Wirkung ab 01.04.2018 Frau Gemeindeamtsrätin Irene Emons für den Fall, dass bei Abwesenheit des Bürgermeisters auch sein allgemeiner Vertreter verhindert ist, zur Verhinderungsvertreterin. Sachdarstellung: § 68 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt die Vertretung des Bürgermeisters im Amt. Der Regelungscharakter der Vorschrift liegt unter anderem darin, den Fortlauf der Verwaltungsgeschäfte sicherzustellen, sofern der Bürgermeister aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen an der Ausübung seines Amtes gehindert ist. Für den Fall, dass bei Abwesenheit des Bürgermeisters (dienstliche Gründe, Urlaub, Krankheit u.a.) auch sein allgemeiner Vertreter verhindert ist, kann die Vertretungsregelung auf eine weitere Person, den/die sogenannte/n Verhinderungsvertreter/in, ausgedehnt werden. Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.04.2016 -TOP 10- Frau Sigrun Hochscheid zur Verhinderungsvertreterin bestellt. Da Frau Hochscheid mit Ablauf des 31.03.2018 aus dem Dienst der Gemeinde Kall ausscheiden wird, ist ein/e neue/r Verhinderungsvertreter/in zu bestellen. Der Bürgermeister schlägt daher vor, mit Wirkung ab 01.04.2018 Frau Gemeindeamtsrätin Irene Emons als Verhinderungsvertreterin zu bestellen. Frau Emons wurde bereits vom Rat in seiner Sitzung am 27.06.2017 -TOP 8- vor dem Hintergrund der zum damaligen Zeitpunkt vakanten Stelle des Bürgermeisters vorübergehend zur weiteren Verhinderungsvertreterin (neben Frau Hochscheid) bestellt; die Vertretung endete mit der Amtseinführung des amtierenden Bürgermeisters. Als Leiterin der Teams 1.1 und 1.3 ist Frau Emons im besonderen Maße über wichtige Themen der Verwaltungsführung informiert. Zudem verfügt sie über ausreichendes Verantwortungsbewusstsein sowie über eine geeignete Qualifikation.