Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
76 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
09.03.18, 12:01
Aktualisiert
09.03.18, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / V 416/2018
Datum: 07.03.2018
Stellenplan 2018
Erweiterung des Stellenplanes 2018 um eine Stelle im Bereich Schwerbehindertenrecht
Im Bereich Schwerbehindertenrecht wurde zur Sicherung des Wissenstransfers und
–managements eine Geschäftsprozesserhebung durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurden
sowohl Abläufe als auch Fallzahlen zusammengestellt und erhoben. Zum einen wurde dabei
festgestellt, dass bei derzeit ca. 7.000 Fällen jede*r Sachbearbeiter*in (5,5 Stellen) jährlich ca. 1.270
Fälle bearbeiten muss und somit täglich nahezu sechs Fälle vollständig bearbeiten und abschließen
müsste. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Vormittag aufgrund der Sprechstunden durch
persönliche Vorsprachen und Telefonate nur zu einem kleinen Teil als Bearbeitungszeit angerechnet
werden kann. Zum anderen hat die Erhebung deutlich gemacht, dass die Sachbearbeitung durch sehr
komplexe Abläufe geprägt ist, da in der Regel viele Stellen mit der Bearbeitung befasst sind bis der
Vorgang zum Abschluss gebracht werden kann (Amtsärzte, Gutachter, Bezirksregierung etc.)
Insgesamt ist festzustellen, dass in diesem Bereich eine sehr hohe Belastung vorliegt und diverse
Beschwerden auch die langen Bearbeitungszeiten, insbesondere im Tätigkeitsfeld des gehobenen
Dienstes (Widersprüche, Nachprüfungen etc.) widerspiegeln. Dies wurde auch durch den letzten
Benchmarkingbericht der Bezirksregierung Münster bestätigt, aus dem Bearbeitungszeiten für den
genannten Bereich im Durchschnitt von ca. 6 Monaten hervorgehen.
Das vom Land anhand der Fallzahlen für die Bearbeitung zugrunde gelegte, optimierte Stellensoll von
8,38 Stellen (derzeitiges Ist 8,069 Stellen) berücksichtigt zudem nicht, dass eine Person in der
Sachbearbeitung chronisch erkrankt ist, was zu erhöhten Ausfallzeiten führt und eine weitere Person,
die vom Land übernommen wurde, aufgrund ihrer Qualifikation nicht in der Sachbearbeitung, sondern
im Bereich Registratur (einfache Tätigkeiten) eingesetzt werden muss. Aus diesem Grund kann diese
Stelle mit einem kw-Vermerk versehen werden, dessen Realisierung derzeit 2021 zu erwarten ist.
Vergleicht man im Haushalt die tatsächlichen Personal- und Sachkosten mit den entsprechenden
Landeserstattungen (Belastungsausgleich und Fallpauschale zur Beweiserhebung), so ergibt sich in
2016 und 2017 jeweils ein Überschuss in Höhe von rund 80.000 € bzw. 150.000 €. Zwar ist eine
Anpassung der Fallpauschale, die 2014 auf 63,50 € festgesetzt wurde und alle drei Jahre angepasst
werden soll, für 2018 denkbar, allerdings ist davon auszugehen, dass diese nicht herabgesetzt wird.
Somit ist zu erwarten, dass für den Kreis keine nennenswerten zusätzlichen Kosten durch die
Einrichtung dieser Stelle sowie der Stelle Assistenzkraft Schwerbehindertenrecht in der Abt. 53
entstehen werden.
Für den Bereich Schwerbehindertenrecht soll daher der Stellenplan der tariflich Beschäftigten
in der Entgeltgruppe 9c um 1,0 Stelle erweitert werden.
Die EG 9c weist damit 19,57 Stellen aus, die Gesamtstellenmehrung beträgt somit 10,68
Stellen.
gez. Rosenke