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Verwaltungsergänzung (Stellenplan 2018)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
76 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
09.03.18, 12:01
Aktualisiert
09.03.18, 12:01
Verwaltungsergänzung (Stellenplan 2018)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / V 416/2018 Datum: 07.03.2018 Stellenplan 2018 Erweiterung des Stellenplanes 2018 um eine Stelle im Bereich Schwerbehindertenrecht Im Bereich Schwerbehindertenrecht wurde zur Sicherung des Wissenstransfers und –managements eine Geschäftsprozesserhebung durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurden sowohl Abläufe als auch Fallzahlen zusammengestellt und erhoben. Zum einen wurde dabei festgestellt, dass bei derzeit ca. 7.000 Fällen jede*r Sachbearbeiter*in (5,5 Stellen) jährlich ca. 1.270 Fälle bearbeiten muss und somit täglich nahezu sechs Fälle vollständig bearbeiten und abschließen müsste. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Vormittag aufgrund der Sprechstunden durch persönliche Vorsprachen und Telefonate nur zu einem kleinen Teil als Bearbeitungszeit angerechnet werden kann. Zum anderen hat die Erhebung deutlich gemacht, dass die Sachbearbeitung durch sehr komplexe Abläufe geprägt ist, da in der Regel viele Stellen mit der Bearbeitung befasst sind bis der Vorgang zum Abschluss gebracht werden kann (Amtsärzte, Gutachter, Bezirksregierung etc.) Insgesamt ist festzustellen, dass in diesem Bereich eine sehr hohe Belastung vorliegt und diverse Beschwerden auch die langen Bearbeitungszeiten, insbesondere im Tätigkeitsfeld des gehobenen Dienstes (Widersprüche, Nachprüfungen etc.) widerspiegeln. Dies wurde auch durch den letzten Benchmarkingbericht der Bezirksregierung Münster bestätigt, aus dem Bearbeitungszeiten für den genannten Bereich im Durchschnitt von ca. 6 Monaten hervorgehen. Das vom Land anhand der Fallzahlen für die Bearbeitung zugrunde gelegte, optimierte Stellensoll von 8,38 Stellen (derzeitiges Ist 8,069 Stellen) berücksichtigt zudem nicht, dass eine Person in der Sachbearbeitung chronisch erkrankt ist, was zu erhöhten Ausfallzeiten führt und eine weitere Person, die vom Land übernommen wurde, aufgrund ihrer Qualifikation nicht in der Sachbearbeitung, sondern im Bereich Registratur (einfache Tätigkeiten) eingesetzt werden muss. Aus diesem Grund kann diese Stelle mit einem kw-Vermerk versehen werden, dessen Realisierung derzeit 2021 zu erwarten ist. Vergleicht man im Haushalt die tatsächlichen Personal- und Sachkosten mit den entsprechenden Landeserstattungen (Belastungsausgleich und Fallpauschale zur Beweiserhebung), so ergibt sich in 2016 und 2017 jeweils ein Überschuss in Höhe von rund 80.000 € bzw. 150.000 €. Zwar ist eine Anpassung der Fallpauschale, die 2014 auf 63,50 € festgesetzt wurde und alle drei Jahre angepasst werden soll, für 2018 denkbar, allerdings ist davon auszugehen, dass diese nicht herabgesetzt wird. Somit ist zu erwarten, dass für den Kreis keine nennenswerten zusätzlichen Kosten durch die Einrichtung dieser Stelle sowie der Stelle Assistenzkraft Schwerbehindertenrecht in der Abt. 53 entstehen werden. Für den Bereich Schwerbehindertenrecht soll daher der Stellenplan der tariflich Beschäftigten in der Entgeltgruppe 9c um 1,0 Stelle erweitert werden. Die EG 9c weist damit 19,57 Stellen aus, die Gesamtstellenmehrung beträgt somit 10,68 Stellen. gez. Rosenke