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Beschlussvorlage (Abwägungstabelle)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
168 kB
Datum
15.03.2018
Erstellt
09.03.18, 10:33
Aktualisiert
09.03.18, 10:33
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Inhalt der Datei

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/07 „Ginsterweg“ Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung: 06.02. – 07.03.2018 Zeitraum der Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB: 06.02. – 07.03.2018 Öffentlichkeit - keine Stellungnahmen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Im Nachgang zur Übersicht vom 26.02.2018 sind weitere Stellungnahmen eingegangen, diese werden unter den lfd. Nr. 3-5 erfasst. Nr. Name Stellungnahmen der Behörden (inhaltliche Zusammenfassung) Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 1 Unitymedia NRW GmbH Gegen die Planung bestehen keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. nicht erforderlich 2 GASCADE Gastransport GmbH Es wird mitgeteilt, dass Anlagen des Unternehmens zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen sind. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. nicht erforderlich 3 Westnetz GmbH Seitens des Unternehmens bestehen keine Bedenken und Anregungen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. nicht erforderlich 4 Deutsche Telekom Technik GmbH Es wird mitgeteilt, dass die Belange der Telekom von der Änderungsplanung nicht betroffen sind. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. nicht erforderlich Seite 1 Stand: 08.03.2018 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/07 „Ginsterweg“ Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung: 06.02. – 07.03.2018 Zeitraum der Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB: 06.02. – 07.03.2018 Nr. Name Stellungnahmen der Behörden (inhaltliche Zusammenfassung) Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 5 Kreis Lippe Seitens des Kreises bestehen gegen die Planänderung keine grundsätzlichen Bedenken. Um Berücksichtigung der nachfolgender Anregungen der Fachdienststellen wird gebeten. Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planänderung bestehen. Den Anregungen bzgl. Anpflanzung und Erhalt von Gehölzen wird nicht gefolgt. Die darüber hinaus mitgeteilten Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Immissionsschutz: - Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine schalltechnische Stellungnahme vorzulegen ist. Landschaft und Naturhaushalt: - Es wird gebeten, die Möglichkeiten zur Versickerung des Oberflächenwassers zu prüfen, um den Eingriff in den Wasserhaushalt zu minimieren. - Darüber hinaus wird gebeten zur Ortsbildgestaltung sowie als Beitrag zum Klimaschutz entlang der öffentlichen Verkehrswege (insbesondere im Bereich des Ginsterwegs), Baumreihen festzusetzen und in den Randbereichen des Plangebiets schützenswerten Gehölzbestand zum Erhalt festzusetzen. Der Hinweis zum Immissionsschutz wird zur Kenntnis genommen und betrifft die Umsetzung. Er wird zur Beachtung im Rahmen der Projektplanung und -realisierung an den Vorhabenträger weitergeleitet. Nach den der Gemeinde vorliegenden Informationen erlauben die anstehenden Bodenverhältnisse keine Versickerung von Niederschlagswasser. Weitergehender Handlungsbedarf wird nicht gesehen. Die Realisierung von Baumreihen entlang des Ginsterwegs ist bereits im Bestand nicht umsetzbar. Der Standort des Altenheims soll auch künftig vom Ginsterweg aus erschlossen werden. Die zwischen dem Bestandsgebäude und der Straße nur begrenzt verfügbare Fläche wird benötigt, um die erforderlichen Stellplätze hier weiterhin unterbringen zu können. Darüber hinaus schließt das Plangebiet lediglich auf einer Länge von 25 m an Seite 2 Stand: 08.03.2018 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/07 „Ginsterweg“ Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung: 06.02. – 07.03.2018 Zeitraum der Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB: 06.02. – 07.03.2018 Nr. Name Stellungnahmen der Behörden (inhaltliche Zusammenfassung) Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag den Ginsterweg und liegt hier im Einmündungsbereich des Milanwegs – hier ist vorrangig die Einsehbarkeit (Verkehrssicherheit) zu gewährleisten. Insofern fehlen an dieser Stelle die räumlichen Möglichkeiten, um Baumstandorte unterzubringen bzw. eine raumwirksame Baumreihe zu schaffen. Auch entlang des Milanwegs ist die Anlage einer straßenbegleitenden Baumreihe aufgrund der nur gering verfügbaren Fläche sowie mit Blick auf daraus resultierende Verschattungswirkungen für den Neubau nicht sinnvoll umsetzbar. Nennenswerter Baumbestand ist auf der erfassten privaten Gartenfläche nicht vorhanden. Lediglich direkt an der nordwestlichen Grenze zum Nachbargrundstück steht ein größerer Laubbaum. Sein Kronentraufbereich ist innerhalb des Plangebiets bereits durch Wege z. T. versiegelt. Eine prägende Wirkung in den öffentlichen/halböffentlichen Raum ist aufgrund der rückwärtigen Lage nicht gegeben. Stadtgestalterische Gründe für eine Festsetzung zum Erhalt liegen hier nicht vor. Nach bisheriger Kenntnis ist eine Beseitigung des Baums aber nicht vorgesehen. Die darüber hinaus ggf. im Nordwesten in das Plangebiet ragenden Bäume stehen außerhalb des Plangebiets und können damit nicht zum Erhalt festgesetzt werden. Eine Beeinträchtigung Seite 3 Stand: 08.03.2018 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/07 „Ginsterweg“ Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung: 06.02. – 07.03.2018 Zeitraum der Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB: 06.02. – 07.03.2018 Nr. Name Stellungnahmen der Behörden (inhaltliche Zusammenfassung) Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag infolge des geplanten Neubaus ist aber nicht erkennbar. Im Übrigen werden Neubaumöglichkeiten nur in untergeordnetem Umfang auf einem einzelnen Grundstück ermöglicht. Der Charakter des durchgrünten Siedlungsbereichs wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Negative klimatische Auswirkungen werden insgesamt nicht bewirkt. Diesbezüglich weitergehende Regelungen auf Bebauungsplanebene sind nicht erforderlich. Seite 4 Stand: 08.03.2018