Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
168 kB
Datum
15.03.2018
Erstellt
09.03.18, 10:33
Aktualisiert
09.03.18, 10:33
Stichworte
Inhalt der Datei
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/07 „Ginsterweg“
Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung: 06.02. – 07.03.2018
Zeitraum der Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB: 06.02. – 07.03.2018
Öffentlichkeit
- keine Stellungnahmen
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Im Nachgang zur Übersicht vom 26.02.2018 sind weitere Stellungnahmen eingegangen, diese werden unter den lfd. Nr. 3-5 erfasst.
Nr.
Name
Stellungnahmen der Behörden (inhaltliche
Zusammenfassung)
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
1
Unitymedia NRW GmbH
Gegen die Planung bestehen keine Einwände.
Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht
geplant.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
nicht erforderlich
2
GASCADE Gastransport
GmbH
Es wird mitgeteilt, dass Anlagen des Unternehmens zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen sind.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
nicht erforderlich
3
Westnetz GmbH
Seitens des Unternehmens bestehen keine
Bedenken und Anregungen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
nicht erforderlich
4
Deutsche Telekom Technik
GmbH
Es wird mitgeteilt, dass die Belange der Telekom
von der Änderungsplanung nicht betroffen sind.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
nicht erforderlich
Seite 1
Stand: 08.03.2018
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/07 „Ginsterweg“
Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung: 06.02. – 07.03.2018
Zeitraum der Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB: 06.02. – 07.03.2018
Nr.
Name
Stellungnahmen der Behörden (inhaltliche
Zusammenfassung)
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
5
Kreis Lippe
Seitens des Kreises bestehen gegen die Planänderung keine grundsätzlichen Bedenken. Um
Berücksichtigung der nachfolgender Anregungen
der Fachdienststellen wird gebeten.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine
grundsätzlichen Bedenken gegen die Planänderung bestehen.
Den Anregungen bzgl. Anpflanzung und Erhalt von
Gehölzen wird nicht gefolgt.
Die darüber hinaus mitgeteilten Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
Immissionsschutz:
- Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen
des Baugenehmigungsverfahrens eine schalltechnische Stellungnahme vorzulegen ist.
Landschaft und Naturhaushalt:
- Es wird gebeten, die Möglichkeiten zur Versickerung des Oberflächenwassers zu prüfen,
um den Eingriff in den Wasserhaushalt zu
minimieren.
- Darüber hinaus wird gebeten zur Ortsbildgestaltung sowie als Beitrag zum Klimaschutz
entlang der öffentlichen Verkehrswege (insbesondere im Bereich des Ginsterwegs), Baumreihen festzusetzen und in den Randbereichen
des Plangebiets schützenswerten Gehölzbestand zum Erhalt festzusetzen.
Der Hinweis zum Immissionsschutz wird zur
Kenntnis genommen und betrifft die Umsetzung.
Er wird zur Beachtung im Rahmen der Projektplanung und -realisierung an den Vorhabenträger
weitergeleitet.
Nach den der Gemeinde vorliegenden Informationen erlauben die anstehenden Bodenverhältnisse keine Versickerung von Niederschlagswasser. Weitergehender Handlungsbedarf wird
nicht gesehen.
Die Realisierung von Baumreihen entlang des
Ginsterwegs ist bereits im Bestand nicht umsetzbar. Der Standort des Altenheims soll auch künftig vom Ginsterweg aus erschlossen werden. Die
zwischen dem Bestandsgebäude und der Straße
nur begrenzt verfügbare Fläche wird benötigt, um
die erforderlichen Stellplätze hier weiterhin unterbringen zu können. Darüber hinaus schließt das
Plangebiet lediglich auf einer Länge von 25 m an
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Stand: 08.03.2018
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/07 „Ginsterweg“
Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung: 06.02. – 07.03.2018
Zeitraum der Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB: 06.02. – 07.03.2018
Nr.
Name
Stellungnahmen der Behörden (inhaltliche
Zusammenfassung)
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
den Ginsterweg und liegt hier im Einmündungsbereich des Milanwegs – hier ist vorrangig die
Einsehbarkeit (Verkehrssicherheit) zu gewährleisten. Insofern fehlen an dieser Stelle die räumlichen Möglichkeiten, um Baumstandorte unterzubringen bzw. eine raumwirksame Baumreihe
zu schaffen.
Auch entlang des Milanwegs ist die Anlage einer
straßenbegleitenden Baumreihe aufgrund der
nur gering verfügbaren Fläche sowie mit Blick
auf daraus resultierende Verschattungswirkungen für den Neubau nicht sinnvoll umsetzbar.
Nennenswerter Baumbestand ist auf der erfassten privaten Gartenfläche nicht vorhanden. Lediglich direkt an der nordwestlichen Grenze zum
Nachbargrundstück steht ein größerer Laubbaum. Sein Kronentraufbereich ist innerhalb des
Plangebiets bereits durch Wege z. T. versiegelt.
Eine prägende Wirkung in den öffentlichen/halböffentlichen Raum ist aufgrund der rückwärtigen
Lage nicht gegeben. Stadtgestalterische Gründe
für eine Festsetzung zum Erhalt liegen hier nicht
vor. Nach bisheriger Kenntnis ist eine Beseitigung des Baums aber nicht vorgesehen.
Die darüber hinaus ggf. im Nordwesten in das
Plangebiet ragenden Bäume stehen außerhalb
des Plangebiets und können damit nicht zum
Erhalt festgesetzt werden. Eine Beeinträchtigung
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Stand: 08.03.2018
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/07 „Ginsterweg“
Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung: 06.02. – 07.03.2018
Zeitraum der Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB: 06.02. – 07.03.2018
Nr.
Name
Stellungnahmen der Behörden (inhaltliche
Zusammenfassung)
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
infolge des geplanten Neubaus ist aber nicht
erkennbar.
Im Übrigen werden Neubaumöglichkeiten nur in
untergeordnetem Umfang auf einem einzelnen
Grundstück ermöglicht. Der Charakter des durchgrünten Siedlungsbereichs wird hierdurch nicht
beeinträchtigt. Negative klimatische Auswirkungen werden insgesamt nicht bewirkt. Diesbezüglich weitergehende Regelungen auf Bebauungsplanebene sind nicht erforderlich.
Seite 4
Stand: 08.03.2018