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Mitteilungsvorlage (Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Amtszeit der Jahre 2019 bis 2023; hier: Mitteilung über den Sachstand)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
94 kB
Datum
22.03.2018
Erstellt
09.03.18, 12:39
Aktualisiert
09.03.18, 12:39
Mitteilungsvorlage (Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Amtszeit der Jahre 2019 bis 2023;
hier: Mitteilung über den Sachstand) Mitteilungsvorlage (Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Amtszeit der Jahre 2019 bis 2023;
hier: Mitteilung über den Sachstand)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium Termin Haupt- und Finanzausschuss 22.03.2018 32/2018 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 3 Herr Riester Aktenzeichen: Datum: 082.42 15.02.2018 TOP-Nr. öffentlich 7.11 Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Amtszeit der Jahre 2019 bis 2023; hier: Mitteilung über den Sachstand und Hinweis auf die gesetzlichen Fristen Beschlussvorschlag: Ohne, da Mitteilungsvorlage Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 90211 € Sachverhalt: In der 31. Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald am 07.12.2017 wurde unter TOP 15.2 über die in diesem Jahr stattfindende Schöffenwahl für die Amtszeit der Jahre 2019 bis 2023 berichtet. In der Januar-Ausgabe des Dorfboten, auf der Homepage der Gemeinde Hürtgenwald sowie in dem gemeindlichen Facebook-Auftritt wurde dafür geworben, dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger für diese ehrenamtliche Tätigkeit bewerben können. Zudem wurde seitens der Verwaltungsleitung im Rahmen des interfraktionellen Gesprächs am 16.01.2018 hierauf nochmals gesondert hingewiesen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen der Verwaltung zwölf schriftliche Bewerbungen vor. - Seite 1 von 2 - Die Bewerbungsfrist endet am 31.03.2018. Nach derzeitiger Zeitplanung ist vorgesehen, dass der Rat der Gemeinde Hürtgenwald in seiner Sitzung am 17. Mai 2018 die Liste der von hier zu bestimmenden Personen beschließt. Diese Vorschlagsliste mit den insgesamt zehn Personen ist bis spätestens zum 30.06.2018 vom Rat der Gemeinde aufzustellen und anschließend öffentlich auszulegen. Um die gesetzlichen Fristen nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) einhalten zu können, bittet die Verwaltung bereits heute um Beachtung, dass a) die schriftlichen Bewerbungen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste auf den vorgesehenen Formblättern (stehen u.a. auf der Homepage unter www.huertgenwald.de frei abrufbar zur Verfügung) bis zum 31.03.2018 der Verwaltung zugeleitet werden, b) eine abschließende Entscheidung über die Liste mit den insgesamt zehn vom Gemeinderat zu bestimmenden Personen in der Ratssitzung am 17.05.2018 getroffen werden sollte. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Ohne, da Mitteilungsvorlage Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -