Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
244 kB
Datum
26.04.2018
Erstellt
09.03.18, 10:33
Aktualisiert
09.03.18, 11:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
34/2018
zur Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses
Fachbereich:
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt: Herr Raddatz
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Telefon:
05208/991-272
Datum:
9. März 2018
11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“
- Im Bereich Spielplatz Uhlandstraße
hier:
- Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der
Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
- Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan
Beratungsfolge
Termin
Hochbau- und Planungsausschuss
15.03.2018
Rat
26.04.2018
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport (AFGSGS) der Gemeinde Leopoldshöhe
beriet in seiner Sitzung am 22.02.2017 über Spielplatzflächen (Drucksache 13/2017). Der Ausschuss kam
zum Ergebnis, dass der Spielplatz an der Uhlandstraße nicht mehr als Spielplatz benötigt wird und für
Wohnbauzwecke zur Verfügung gestellt werden kann. Zur Entwicklung von Bauland ist eine Änderung des
Bebauungsplanes notwendig.
Der Hochbau- und Planungsausschuss beriet in seiner Sitzung am 07.09.2017 über die 11. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB.
Ziel des Verfahrens ist die Umsetzung des Beschlusses des AFGSGS. Der Bebauungsplan soll ein
allgemeines Wohngebiet anstatt der Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz festsetzen.
Entsprechend der damaligen Beschlüsse hat die Verwaltung die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die Öffentlichkeit hatte bis zum 26.10.2017 einen Monat Zeit, Äußerungen zur Planung abzugeben. Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde bis zum 26.10.2017 Zeit zur Stellungnahme
gegeben.
Es sind Äußerungen und Stellungnahmen eingegangen. Diese liegen der Vorlage mit Beschlussempfehlungen
bei. Die eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen führen zu keiner Änderung der Planung, die eine
erneute Auslegung erforderlich macht. Das Verfahren kann jetzt abgeschlossen werden. Die 11. Änderung
des Bebauungsplanes kann dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden.
Nach dem Satzungsbeschluss des Rates kann die Verwaltung den Bebauungsplan ausfertigen und
anschließend bekannt machen. Der Bebauungsplan wird am Tag nach seiner Bekanntmachung
rechtskräftig.
-2-
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe folgende
Beschlussfassung:
1.
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“
zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im
Rahmen der Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01
„Mackenbrede“.
2.
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01
„Mackenbrede“ mit Text und Begründung als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB.
Schemmel