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Beschlussvorlage (Abwägungstabelle_Uhlandstraße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
48 kB
Datum
26.04.2018
Erstellt
09.03.18, 10:33
Aktualisiert
09.03.18, 10:33

Inhalt der Datei

Anlage Vorschläge zur Abwägung Öffentlichkeit Öffentlichkeit 1.1 Äußerung Widerspruch gegen die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Bereich Spielplatz Uhlandstraße Sehr geehrte Damen und Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Zu 1. Die Anwendung von § 13 a BauGB ist im vorliegenden Fall statthaft. Die Planung stellt eine Nachverdichtung im Innenbereich dar. Eine Fläche im Siedlungskörper wird einer Nachnutzung zugeführt. Die Flächeninanspruchnahme im Außenbereich kann so reduziert werden. Weiterhin wird keine Grundfläche von 20.000 qm erreicht, durch den Bebauungsplan keine Vorhaben ermöglicht die eine UVP-Pflicht auslösen oder die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter (Erhaltungsziel und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete) beeinträchtigt. Die Anwendungsvoraussetzung für ein Verfahren gem. § 13 a BauGB ist damit gegeben. Zu 2. Die genannten Belange und Bedürfnisse werden durch die Bauleitplanung ausreichend berücksichtigt. Im Quartier und im Gemeindegebiet stehen ausreichende Dem Einwand wird nicht gefolgt. Herren, ich widerspreche fristgerecht der Änderung des o.g. Bebauungsplanes. Ausgelegt vom 26. September 2017 bis zum 26. Oktober 2017. Als direkter Anwohner sind wir unmittelbar von der geplanten Änderung betroffen und widersprechen dieser daher mit folgenden Begründungen: 1. Die Änderung des Bebauungsplanes nach dem beschleunigten Verfahren ist hier nicht statthaft. Das beschleunigte Verfahren dient der Nachverdichtung. Die Intention des Gesetzgebers für die Nachverdichtung ist es, unattraktive Freifläche zu entwickeln. Beim Spielplatz handelt es sich keineswegs um eine unattraktive Freifläche. „Eine Wiese, ein Acker oder eine sonstige Grünfläche , die niemals zuvor baulich genutzt war, ist sicher nicht geeignet, eine Innenentwicklung zu begründen“, schreibt hierzu das Städtebau-Planungsbüro ISU. 1.2 2. Gemäß §1, Abs. (6) Nr. 3 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere zu berücksichtigen: • die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Dem Einwand wird nicht gefolgt. 1.3 Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, …. sowie die …. von Sport, Freizeit und Erholung Leopoldshöhe entwickelt sich zur Stadt. Freiflächen, wie die an der Uhlandstraße, werden knapper, bieten aber Erholungsfunktion und sind somit ein hohes Gut. 3. Die Umwandlung des Spielplatzes in Bauland stellt keine Aufwertung, sondern eine Abwertung dieses kinderreichen Quartiers und der Lebensqualität dar. In unmittelbarer Nähe des Spielplatzes leben 56 Kinder im Vor- und Grundschulalter. Auch wir als junge Familie sind davon unmittelbar betroffen. Bei einer kleinteiligen Nachverdichtung müssen die soziokulturellen und ökologischen Aspekte im Vordergrund stehen, der wirtschaftliche Faktor soll eine untergeordnete Rolle spielen 1.4 4. Selbst wenn der Spielplatz auf Grund der Unterhaltskosten aus wirtschaftlichen Erwägungen aufgegeben würde, wäre die Fläche eine wertvolle Freifläche. 1.5 5. Für dieses Quartier ist der Spielplatz ein Treffpunkt, sowohl für die Familien, als auch für die Kinder alleine. Unsere Kinder treffen sich hier regelmäßig mit Freunden aus der Nachbarschaft. Die weiter entfernten Spielplätze können die Kinder nicht ohne ihre Eltern nutzen. An der Grabbestraße fahren viele Autos und diese häufig auch mit überhöhter Geschwindigkeit in unmittelbarer Nähe des Spielplatzes. Möglichkeiten für Freizeit und Erholung zur Verfügung. Freiflächen in unmittelbarer Umgebung des Plangebietes können von der ansässigen Bevölkerung genutzt werden. Besonders auf den Grünzug am Eselsbach wird in diesen Zusammenhang hingewiesen. Im gesamten Siedlungskörper der Gemeinde verbleiben ausreichende Grünflächen. Zu 3. Eine Abwertung des Quartieres durch die angestrebte Nutzung des Spielplatzes kann objektiv nicht festgestellt werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sichern ein Einfügen der angestrebten Bebauung in die Umgebung. Soziokulturelle und ökologische Belange werden durch die Planung beachtet. Die Auswirkungen auf die ökologischen Belange sind nicht erheblich. Der ökologische Wert der Spielplatzfläche und der zukünftig verbleibenden Gartenfläche ist gleichwertig. Die Begründung wird ergänzt (siehe Anlage Ergänzung der Begründung). Die Grundzüge der Planung werden hierdurch nicht berührt. Eine erneute Auslegung ist nicht erforderlich Zu 4. In der Umgebung verbleiben ausreichende Freiflächen. Besonders auf den Grünzug am Eselsbach wird in diesen Zusammenhang hingewiesen. Zu 5. In der Umgebung verbleiben Möglichkeiten für Familien und Kinder, die als Treffpunkt genutzt werden können. Die Spielplätze Grabbestraße und der Mehrgenerationenspielplatz liegen in zumutbarer Entfernung vom Plangebiet. Beide Spielplätze liegen in weniger als 400 m Entfernung zum Plangebiet. Im in Bearbeitung befindlichen Spielplatzkonzept der Gemeinde werden 400 m Entfernung als Einzugsbereich eines Dem Einwand wird nicht gefolgt. Die Begründung wird ergänzt (siehe Anlage Ergänzung der Begründung). Dem Einwand wird nicht gefolgt. Dem Einwand wird nicht gefolgt. Die Begründung wird ergänzt (siehe Anlage Ergänzung Begründung) Spielplatzes definiert. Die Ergebnisse der vorliegenden Abwägung sind mit dem Erarbeitungsstand des Spielplatzkonzeptes identisch. Der Mehrgenerationenspielplatz kann fußläufig ohne die Querung größerer Straßen erreicht werden. Der Spielplatz Grabbestraße ist ebenfalls fußläufig erreichbar. Die Waldstraße (Straße in unmittelbarer Nähe des Spielplatzes) ist als Tempo 30 Zone ausgewiesen. Die Versorgung mit Spielplätzen bleibt so gewährleistet. Die Begründung des Bebauungsplanes wird ergänzt (siehe Anlage Ergänzung Begründung). Die Grundzüge der Planung werden hierdurch nicht berührt. Eine erneute Auslegung ist nicht erforderlich. 1.6 1.7 6. Im betroffenen Quartier vollzieht sich derzeit ein Generationswechsel. Etliche Familien mit jungen Kindern sind in den letzten Jahren hierhergezogen, gerade auch weil es hier familiengerechte Spielmöglichkeiten gibt. Da ohnehin eine Spielplatz-Bedarfsplanung geplant ist, wäre es sicherlich angezeigt, diese erst ergebnisoffen abzuschließen. 7.In der öffentlichen Sitzung am 27. September 2017 wurde darüber abgestimmt, dass die SPD einen Spielplatzbedarfsplan erstellen soll. Hierzu wurde noch von Birgit Kampmann angemerkt, das hierzu noch genauere Kriterien bestimmt werden müssen an denen dieses gemessen wird. Es wurde auch angemerkt das es nicht nur um Morgen sondern um die Zukunft geht. Zu diesem Zeitpunkt war der Antrag auf die Änderung des Bebauungsplan Nr. 04/01 „Mackenbrede“ bereits gestellt. Siehe Öffentlichkeit 1.5 Dem Einwand wird nicht gefolgt. Die Begründung wird ergänzt (siehe Anlage Ergänzung Begründung) siehe Öffentlichkeit 1.5 Dem Einwand wird nicht gefolgt. Das Spielplatzkonzept wird erarbeitet und ist nicht Bestandteil dieses Verfahrens. 1.8 8. Entscheidend für eine Abwägung hinsichtlich der Freiflächenversorgung eines Quartiers sind neben der Quantität auch die Qualität der umbauten Fläche. Mit der Umwandlung und Bebauung würden Grünflächen verloren gehen. Insbesondere stellen die zwei Bäume einen beachtlichen Grünbestand der Siedlung dar der eine Nachverdichtung an dieser Stelle verbietet. Leopoldshöhe ist bereits jetzt die baumärmste Gemeinde im Kreis Lippe. Insbesondere der Ahorn gehört zum Landschaftsbild. Zu 8. Die Bäume wurden im Rahmen eines Ortstermins diskutiert (siehe hierzu Stellungnahme FB IV). Dem Einwand wird nicht gefolgt. In Absprache mit der Gemeinde ist ein Ersatzbaum anzupflanzen. Auch zukünftig wird mindestens ein Baum auf dem Grundstück stehen. Die Belange des Ortsund Landschaftsbildes sind hierdurch ausreichend berücksichtigt. Ich fordern Sie auf, die Entscheidung noch einmal zu überprüfen und die Änderung des Bebauungsplanes nicht vorzunehmen. Öffentlichkeit 2 2.1 1. Gemäß § 13a BauGB kann ein Bebauungsplan zum Zweck der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. In der Begründung zum Gesetzentwurf (Deutscher Bundestage – Drucksache 16/2496) heißt es dazu: „Mit dem Gesetzentwurf werden zentrale Anliegen der Stadtentwicklung aufgegriffen. Sie ergeben sich aus den Herausforderungen des wirtschaftlichen und demografischen Wandels, der sich besonders in den Städten und Gemeinden konzentriert, und der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie.“ In erläuternden Kommentaren werden als Folge wirtschaftlichen und demografischen Wandels innerstädtische, brachgefallene Flächen bezeichnet. Die Intention des Gesetzgebers für die Nachverdichtung ist es, unattraktive Freiflächen zu entwickeln. Beim Spielplatz handelt es sich keineswegs um eine unattraktive Freifläche. „Eine Wiese, ein Acker oder sonstige Grünfläche, die niemals zuvor baulich genutzt war, ist sicher Siehe Öffentlichkeit 1.1 Dem Einwand wird nicht gefolgt. 2.2 2.3 nicht geeignet, eine Innenentwicklung zu begründen“. Schreibt hierzu das StädtebauPlanungsbüro ISU. Die Änderung des Bebauungsplanes nach dem beschleunigten Verfahren ist hier nicht statthaft. 2. Gemäß § 1 Abs. (6) Nr. 3 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere zu berücksichtigen: * Die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, … sowie die Belange … von Sport, Freizeit und Erholung. Die Umwandlung des Spielplatzes in Bauland stellt keine Aufwertung dar, sondern eine Abwertung dieses kinderreichen Quartiers und der Lebensqualität dar. In unmittelbarer Nähe des Spielplatzes leben 56 Kinder im Vor- und Grundschulalter. Auch wir als junge Familie sind davon unmittelbar betroffen. Für unsere Kinder ist der Spielplatz ein Treffpunkt mit Freunden aus der Nachbarschaft und somit ein wichtiger Baustein des sozialen Lernens. 3. Für dieses Quartier ist der Spielplatz ein Treffpunkt, sowohl für die Familien, als auch für die Kinder alleine. Für Kinder ist es wichtig, auch ohne unmittelbare elterliche Kontrolle spielen zu können, weil hierdurch Selbständigkeit und das Aushandeln sozialer Regeln gefördert werden. Der Spielplatz an der Uhlandstraße bildet durch seine geschützte Lage zwischen den dicht angrenzenden Wohnhäusern hierfür einen idealen Lernraum. Die weiter entfernten Spielplätze können unsere Kinder nicht ohne elterliche Begleitung nutzen. Der Generationenspielplatz ist zum Sportplatz hin offen, unübersichtlich und gefährliche Situationen können daher nicht so leicht bemerkt werden. Die soziokulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung werden durch die Planung berücksichtigt. Im Quartier und der unmittelbaren Umgebung verbleiben ausreichende Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten. Hier ist auf den im Süden des Plangebietes verlaufenden Grünstreifen hinzuweisen. Zur Versorgung mit Spielplätzen wird auf die Ausführungen zu Öffentlichkeit 1.5 hingewiesen. Zur Attraktivität / Abwertung des Quartieres wird auf die Ausführungen zu Öffentlichkeit 1.5 hingewiesen. Dem Einwand wird nicht gefolgt. In der Nähe des Plangebietes verbleiben ausreichende öffentliche Grünflächen, die als Treffpunkt dienen können. Der Mehrgenerationspielplatz kann die Funktionen des Spielplatzes Uhlandstraße übernehmen, ebenso der Spielplatz an der Grabbestraße. Das Gelände des Mehrgenerationenspielplatzes ist abgegrenzt und fußläufig erreichbar. Die Möglichkeiten zur Einsichtnahme von der Straße ist vergleichbar mit der Situation Uhlandstraße und ausreichend. Zur Versorgung mit Spielplätzen wird auf die Ausführungen zu Öffentlichkeit 1.5 hingewiesen Dem Einwand wird nicht gefolgt. Die Waldstraße ist Tempo 30 Zone. Die Straße kann grundsätzlich gefahrlos gequert werden. 2.4 2.5 2.6 An der Waldstraße fahren viele Autos, häufig auch mit überhöhter Geschwindigkeit, so dass die Überquerung der Straße eine ernstzunehmende Gefährdung für die Kinder darstellt. Zudem ist es in der Nähe in der Vergangenheit schon zu einem sexuellen Übergriff auf ein Kind gekommen. 4. Im betroffenen Quartier vollzieht sich derzeit ein Generationenwechsel. Etliche Familien mit jungen Kindern sind in den letzten Jahren hierhergezogen, gerade auch weil es hier familiengerechte Spielmöglichkeiten gibt. Da ohnehin eine Spielplatz-Bedarfsplanung vorgesehen ist, wäre es sicherlich angezeigt, diese erst ergebnisoffen abzuschließen. Da sich das Wohngebiet Grabbestraße in Richtung Norden ausweitet, wäre hier eine Verlegung des Spielplatzes, weg von der Waldstraße ins Zentrum des Wohngebietes zu überlegen. Auf dem Grundstück wäre dann auch die Errichtung mehrerer Häuser möglich. 5. Entscheidend für eine Abwägung hinsichtlich der Freiflächenversorgung eines Quartiers sind neben der Quantität auch die Qualität der unbebauten Fläche. Mit der Umwandlung und Bebauung würden Grünflächen verloren gehen. Insbesondere stellen die zwei Bäume einen beachtlichen Grünbestand der Siedlung dar der eine Nachverdichtung an dieser Stelle verbietet. Leopoldshöhe ist bereits jetzt die baumärmste Gemeinde im Kreis Lippe. Insbesondere der Ahorn gehört zum Landschaftsbild unseres Straßenzuges und de viel genutzten Fußweges. 6. Der Verlust unmittelbar angrenzender Grünfläche und Spielmöglichkeit stellt eine Abwertung unserer Immobilie dar. Zur Versorgung mit Spielplätzen wird auf die Ausführungen zu Öffentlichkeit 1.5 hingewiesen Dem Einwand wird nicht gefolgt. Die Anregung zum Spielplatz an der Grabbestraße kann nicht in diesem Bauleitplanverfahren abgewogen werden. Siehe Öffentlichkeit 1.8 Dem Einwand wird nicht gefolgt. Zur Versorgung mit Spielplätzen wird auf die Ausführungen zu Öffentlichkeit 1.5 hingewiesen. Zur Attraktivität / Abwertung des Quartieres wird auf die Ausführungen zu Öffentlichkeit 1.5 Dem Einwand wird nicht gefolgt. 2.7 7. Die neue Zufahrt zu dem Vorgesehen Wohnhaus würde direkt in einer jetzt schon unübersichtlichen Kurve errichtet. Dies stellt eine erhöhte Unfallgefahr, insbesondere für Kinder, dar. Träger öffentlicher Belange Kreis Lippe FB IV - Umwelt Stellungnahme Keine Bedenken Stellungnahme Umwelt zum Bebauungsplan 04/01 „Mackenbrede“ Bezüglich der 11. Änderung des Bebauungsplanes 04/01 „Mackenbrede“ werden seitens des Bereichs Umwelt der Gemeinde Leopoldshöhe grundsätzlich keine Bedenken erhoben. Klärungsbedarf hat sich ergeben zum Altbaumbestand im Plangebiet. Betroffen sind hier 2 Bäume (Acer pseudoplatanus) wobei einer der beiden Bäume, (im Bereich der Zuwegung) aufgrund Alter und Größe durchaus eine prägende Bedeutung hat. Bei einem in diesem Zusammenhang durchgeführten Ortstermin mit dem von der Gemeinde beauftragten Baumkontrolleur wurde die Situation vor Ort erörtert. Ergebnis des Ortstermins war, dass ein Erhalt der Bäume, hier insbesondere des älteren Baumes, bei einer Umsetzung der Planung nicht zu gewährleisten ist. Dieser Baum weist nach Auskunft des Baumkontrolleurs zudem bereits Vorschädigungen auf. Erhaltende Maßnahmen würden nach seiner Aussage demnach keinen dauerhaften Erfolg versprechen. Aufgrund dieser Prognose kann eine ggf. erforderliche Entfernung der Bäume befürwortet werden. In diesem Fall sollte die Ersatzpflanzung hingewiesen. Das Straßenprofil der Uhlandstraße reicht grundsätzlich aus, um den zusätzlich entstehen Quell- und Zielverkehr aus dem Plangebiet aufzunehmen. Die Einsichtnahme bei der Einfahrt vom Plangebiet in die Uhlandstraße ist grundsätzlich möglich. Stellungnahme der Verwaltung Die artenschutzrechtliche Prüfung wurde durchgeführt. Im Ergebnis kann davon ausgegangen werden, dass durch eine Fällung der Bäume außerhalb der gesetzlichen Schutzfristen keinerlei artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgelöst werden. Die entsprechende Festsetzung wird ergänzt. Die Begründung wird ergänzt. Die Grundzüge der Planung werden hierdurch nicht berührt. Dem Einwand wird nicht gefolgt. kein Beschluss erforderlich Die Festsetzungen werden ergänzt: Siehe Anlage Ergänzung Festsetzung Artenschutz mindestens eines Baumes entsprechender Art auf dem Grundstück vorgesehen werden. Eine artenschutzrechtliche Prüfung ist durchzuführen.