Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
48 kB
Datum
26.04.2018
Erstellt
09.03.18, 10:33
Aktualisiert
09.03.18, 10:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage Vorschläge zur Abwägung
Öffentlichkeit
Öffentlichkeit 1.1
Äußerung
Widerspruch gegen die 11. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im
Bereich
Spielplatz
Uhlandstraße
Sehr
geehrte
Damen
und
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Zu 1. Die Anwendung von § 13 a BauGB ist im
vorliegenden Fall statthaft.
Die Planung stellt eine Nachverdichtung im
Innenbereich
dar.
Eine
Fläche
im
Siedlungskörper
wird
einer
Nachnutzung
zugeführt. Die Flächeninanspruchnahme im
Außenbereich kann so reduziert werden.
Weiterhin wird keine Grundfläche von 20.000 qm
erreicht, durch den Bebauungsplan keine
Vorhaben ermöglicht die eine UVP-Pflicht
auslösen oder die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe
b genannten Schutzgüter (Erhaltungsziel und
Schutzzweck
der
Natura
2000-Gebiete)
beeinträchtigt. Die Anwendungsvoraussetzung
für ein Verfahren gem. § 13 a BauGB ist damit
gegeben.
Zu 2. Die genannten Belange und Bedürfnisse
werden durch die Bauleitplanung ausreichend
berücksichtigt.
Im
Quartier
und
im
Gemeindegebiet
stehen
ausreichende
Dem Einwand wird nicht
gefolgt.
Herren,
ich widerspreche fristgerecht der Änderung des
o.g. Bebauungsplanes. Ausgelegt vom 26.
September 2017 bis zum 26. Oktober 2017. Als
direkter Anwohner sind wir unmittelbar von der
geplanten
Änderung
betroffen
und
widersprechen dieser daher mit folgenden
Begründungen:
1. Die Änderung des Bebauungsplanes nach
dem beschleunigten Verfahren ist hier nicht
statthaft. Das beschleunigte Verfahren dient der
Nachverdichtung.
Die
Intention
des
Gesetzgebers für die Nachverdichtung ist es,
unattraktive Freifläche zu entwickeln. Beim
Spielplatz handelt es sich keineswegs um eine
unattraktive Freifläche. „Eine Wiese, ein Acker
oder eine sonstige Grünfläche , die niemals
zuvor baulich genutzt war, ist sicher nicht
geeignet, eine Innenentwicklung zu begründen“,
schreibt hierzu das Städtebau-Planungsbüro
ISU.
1.2
2. Gemäß §1, Abs. (6) Nr. 3 BauGB sind bei der
Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere zu
berücksichtigen:
• die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der
Dem Einwand wird nicht
gefolgt.
1.3
Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der
Familien, der jungen, alten und behinderten
Menschen, …. sowie die …. von Sport, Freizeit
und Erholung
Leopoldshöhe entwickelt sich zur Stadt.
Freiflächen, wie die an der Uhlandstraße, werden
knapper, bieten aber Erholungsfunktion und sind
somit ein hohes Gut.
3. Die Umwandlung des Spielplatzes in Bauland
stellt keine Aufwertung, sondern eine Abwertung
dieses kinderreichen Quartiers und der
Lebensqualität dar. In unmittelbarer Nähe des
Spielplatzes leben 56 Kinder im Vor- und
Grundschulalter. Auch wir als junge Familie sind
davon
unmittelbar
betroffen.
Bei
einer
kleinteiligen Nachverdichtung müssen die
soziokulturellen und ökologischen Aspekte im
Vordergrund stehen, der wirtschaftliche Faktor
soll eine untergeordnete Rolle spielen
1.4
4. Selbst wenn der Spielplatz auf Grund der
Unterhaltskosten
aus
wirtschaftlichen
Erwägungen aufgegeben würde, wäre die Fläche
eine wertvolle Freifläche.
1.5
5. Für dieses Quartier ist der Spielplatz ein
Treffpunkt, sowohl für die Familien, als auch für
die Kinder alleine. Unsere Kinder treffen sich hier
regelmäßig mit Freunden aus der Nachbarschaft.
Die weiter entfernten Spielplätze können die
Kinder nicht ohne ihre Eltern nutzen. An der
Grabbestraße fahren viele Autos und diese
häufig auch mit überhöhter Geschwindigkeit in
unmittelbarer
Nähe
des
Spielplatzes.
Möglichkeiten für Freizeit und Erholung zur
Verfügung.
Freiflächen
in
unmittelbarer
Umgebung des Plangebietes können von der
ansässigen Bevölkerung genutzt werden.
Besonders auf den Grünzug am Eselsbach wird
in diesen Zusammenhang hingewiesen.
Im gesamten Siedlungskörper der Gemeinde
verbleiben ausreichende Grünflächen.
Zu 3. Eine Abwertung des Quartieres durch die
angestrebte Nutzung des Spielplatzes kann
objektiv
nicht
festgestellt
werden.
Die
Festsetzungen des Bebauungsplanes sichern ein
Einfügen der angestrebten Bebauung in die
Umgebung. Soziokulturelle und ökologische
Belange werden durch die Planung beachtet. Die
Auswirkungen auf die ökologischen Belange sind
nicht erheblich. Der ökologische Wert der
Spielplatzfläche und der zukünftig verbleibenden
Gartenfläche ist gleichwertig.
Die Begründung wird ergänzt
(siehe Anlage Ergänzung der Begründung).
Die Grundzüge der Planung werden hierdurch
nicht berührt. Eine erneute Auslegung ist nicht
erforderlich
Zu 4. In der Umgebung verbleiben ausreichende
Freiflächen. Besonders auf den Grünzug am
Eselsbach wird in diesen Zusammenhang
hingewiesen.
Zu 5. In der Umgebung verbleiben Möglichkeiten
für Familien und Kinder, die als Treffpunkt
genutzt werden können.
Die
Spielplätze
Grabbestraße
und
der
Mehrgenerationenspielplatz liegen in zumutbarer
Entfernung vom Plangebiet. Beide Spielplätze
liegen in weniger als 400 m Entfernung zum
Plangebiet. Im in Bearbeitung befindlichen
Spielplatzkonzept der Gemeinde werden 400 m
Entfernung
als
Einzugsbereich
eines
Dem Einwand wird nicht
gefolgt.
Die Begründung wird ergänzt
(siehe Anlage Ergänzung der
Begründung).
Dem Einwand wird nicht
gefolgt.
Dem Einwand wird nicht
gefolgt.
Die Begründung wird ergänzt
(siehe Anlage Ergänzung
Begründung)
Spielplatzes definiert. Die Ergebnisse der
vorliegenden
Abwägung
sind
mit
dem
Erarbeitungsstand
des
Spielplatzkonzeptes
identisch.
Der Mehrgenerationenspielplatz kann fußläufig
ohne die Querung größerer Straßen erreicht
werden. Der Spielplatz Grabbestraße ist
ebenfalls fußläufig erreichbar. Die Waldstraße
(Straße in unmittelbarer Nähe des Spielplatzes)
ist als Tempo 30 Zone ausgewiesen.
Die Versorgung mit Spielplätzen bleibt so
gewährleistet.
Die Begründung des Bebauungsplanes wird
ergänzt (siehe Anlage Ergänzung Begründung).
Die Grundzüge der Planung werden hierdurch
nicht berührt. Eine erneute Auslegung ist nicht
erforderlich.
1.6
1.7
6. Im betroffenen Quartier vollzieht sich derzeit
ein Generationswechsel. Etliche Familien mit
jungen Kindern sind in den letzten Jahren
hierhergezogen, gerade auch weil es hier
familiengerechte Spielmöglichkeiten gibt. Da
ohnehin
eine
Spielplatz-Bedarfsplanung
geplant ist, wäre es sicherlich angezeigt, diese
erst ergebnisoffen abzuschließen.
7.In der öffentlichen Sitzung am 27. September
2017 wurde darüber abgestimmt, dass die SPD
einen Spielplatzbedarfsplan erstellen soll. Hierzu
wurde noch von Birgit Kampmann angemerkt,
das hierzu noch genauere Kriterien bestimmt
werden müssen an denen dieses gemessen
wird. Es wurde auch angemerkt das es nicht nur
um Morgen sondern um die Zukunft geht. Zu
diesem Zeitpunkt war der Antrag auf die
Änderung des Bebauungsplan Nr. 04/01
„Mackenbrede“
bereits
gestellt.
Siehe Öffentlichkeit 1.5
Dem Einwand wird nicht
gefolgt.
Die Begründung wird ergänzt
(siehe Anlage Ergänzung
Begründung)
siehe Öffentlichkeit 1.5
Dem Einwand wird nicht
gefolgt.
Das Spielplatzkonzept wird erarbeitet und ist
nicht Bestandteil dieses Verfahrens.
1.8
8. Entscheidend für eine Abwägung hinsichtlich
der Freiflächenversorgung eines Quartiers sind
neben der Quantität auch die Qualität der
umbauten Fläche. Mit der Umwandlung und
Bebauung würden Grünflächen verloren gehen.
Insbesondere stellen die zwei Bäume einen
beachtlichen Grünbestand der Siedlung dar der
eine Nachverdichtung an dieser Stelle verbietet.
Leopoldshöhe ist bereits jetzt die baumärmste
Gemeinde im Kreis Lippe. Insbesondere der
Ahorn gehört zum Landschaftsbild.
Zu 8. Die Bäume wurden im Rahmen eines
Ortstermins
diskutiert
(siehe
hierzu
Stellungnahme FB IV).
Dem Einwand wird nicht
gefolgt.
In Absprache mit der Gemeinde ist ein
Ersatzbaum anzupflanzen. Auch zukünftig wird
mindestens ein Baum auf dem Grundstück
stehen.
Die
Belange
des
Ortsund
Landschaftsbildes sind hierdurch ausreichend
berücksichtigt.
Ich fordern Sie auf, die Entscheidung noch
einmal zu überprüfen und die Änderung des
Bebauungsplanes nicht vorzunehmen.
Öffentlichkeit 2
2.1
1. Gemäß § 13a BauGB kann ein
Bebauungsplan
zum
Zweck
der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
aufgestellt werden. In der Begründung zum
Gesetzentwurf
(Deutscher
Bundestage
–
Drucksache 16/2496) heißt es dazu:
„Mit dem Gesetzentwurf werden zentrale
Anliegen der Stadtentwicklung aufgegriffen. Sie
ergeben sich aus den Herausforderungen des
wirtschaftlichen und demografischen Wandels,
der sich besonders in den Städten und
Gemeinden konzentriert, und der Nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie.“
In
erläuternden
Kommentaren werden als Folge wirtschaftlichen
und demografischen Wandels innerstädtische,
brachgefallene Flächen bezeichnet.
Die Intention des Gesetzgebers für die
Nachverdichtung ist es, unattraktive Freiflächen
zu entwickeln. Beim Spielplatz handelt es sich
keineswegs um eine unattraktive Freifläche.
„Eine Wiese, ein Acker oder sonstige Grünfläche,
die niemals zuvor baulich genutzt war, ist sicher
Siehe Öffentlichkeit 1.1
Dem Einwand wird nicht
gefolgt.
2.2
2.3
nicht geeignet, eine Innenentwicklung zu
begründen“. Schreibt hierzu das StädtebauPlanungsbüro ISU.
Die Änderung des Bebauungsplanes nach dem
beschleunigten Verfahren ist hier nicht statthaft.
2.
Gemäß § 1 Abs. (6) Nr. 3 BauGB sind
bei
der
Aufstellung
der
Bauleitpläne
insbesondere zu berücksichtigen:
* Die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der
Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der
Familien, der jungen, alten und behinderten
Menschen, … sowie die Belange … von Sport,
Freizeit und Erholung.
Die Umwandlung des Spielplatzes in Bauland
stellt keine Aufwertung dar, sondern eine
Abwertung dieses kinderreichen Quartiers und
der Lebensqualität dar. In unmittelbarer Nähe
des Spielplatzes leben 56 Kinder im Vor- und
Grundschulalter. Auch wir als junge Familie sind
davon unmittelbar betroffen. Für unsere Kinder
ist der Spielplatz ein Treffpunkt mit Freunden aus
der Nachbarschaft und somit ein wichtiger
Baustein des sozialen Lernens.
3.
Für dieses Quartier ist der Spielplatz ein
Treffpunkt, sowohl für die Familien, als auch für
die Kinder alleine. Für Kinder ist es wichtig, auch
ohne unmittelbare elterliche Kontrolle spielen zu
können, weil hierdurch Selbständigkeit und das
Aushandeln sozialer Regeln gefördert werden.
Der Spielplatz an der Uhlandstraße bildet durch
seine geschützte Lage zwischen den dicht
angrenzenden Wohnhäusern hierfür einen
idealen Lernraum.
Die weiter entfernten Spielplätze können unsere
Kinder nicht ohne elterliche Begleitung nutzen.
Der Generationenspielplatz ist zum Sportplatz
hin offen, unübersichtlich und gefährliche
Situationen können daher nicht so leicht bemerkt
werden.
Die soziokulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung
werden durch die Planung berücksichtigt.
Im Quartier und der unmittelbaren Umgebung
verbleiben ausreichende Freizeit- und
Erholungsmöglichkeiten. Hier ist auf den im
Süden
des
Plangebietes
verlaufenden
Grünstreifen hinzuweisen.
Zur Versorgung mit Spielplätzen wird auf die
Ausführungen zu Öffentlichkeit 1.5 hingewiesen.
Zur Attraktivität / Abwertung des Quartieres wird
auf die Ausführungen zu Öffentlichkeit 1.5
hingewiesen.
Dem Einwand wird nicht
gefolgt.
In der Nähe des Plangebietes verbleiben
ausreichende öffentliche Grünflächen, die als
Treffpunkt dienen können.
Der
Mehrgenerationspielplatz
kann
die
Funktionen des Spielplatzes Uhlandstraße
übernehmen, ebenso der Spielplatz an der
Grabbestraße. Das Gelände des Mehrgenerationenspielplatzes ist abgegrenzt und
fußläufig erreichbar. Die Möglichkeiten zur
Einsichtnahme von der Straße ist vergleichbar
mit der Situation Uhlandstraße und ausreichend.
Zur Versorgung mit Spielplätzen wird auf die
Ausführungen zu Öffentlichkeit 1.5 hingewiesen
Dem Einwand wird nicht
gefolgt.
Die Waldstraße ist Tempo 30 Zone. Die Straße
kann grundsätzlich gefahrlos gequert werden.
2.4
2.5
2.6
An der Waldstraße fahren viele Autos, häufig
auch mit überhöhter Geschwindigkeit, so dass
die
Überquerung
der
Straße
eine
ernstzunehmende Gefährdung für die Kinder
darstellt.
Zudem ist es in der Nähe in der Vergangenheit
schon zu einem sexuellen Übergriff auf ein Kind
gekommen.
4. Im betroffenen Quartier vollzieht sich derzeit
ein Generationenwechsel. Etliche Familien mit
jungen Kindern sind in den letzten Jahren
hierhergezogen, gerade auch weil es hier
familiengerechte Spielmöglichkeiten gibt. Da
ohnehin
eine
Spielplatz-Bedarfsplanung
vorgesehen ist, wäre es sicherlich angezeigt,
diese erst ergebnisoffen abzuschließen. Da sich
das Wohngebiet Grabbestraße in Richtung
Norden ausweitet, wäre hier eine Verlegung des
Spielplatzes, weg von der Waldstraße ins
Zentrum des Wohngebietes zu überlegen. Auf
dem Grundstück wäre dann auch die Errichtung
mehrerer Häuser möglich.
5. Entscheidend für eine Abwägung hinsichtlich
der Freiflächenversorgung eines Quartiers sind
neben der Quantität auch die Qualität der
unbebauten Fläche. Mit der Umwandlung und
Bebauung würden Grünflächen verloren gehen.
Insbesondere stellen die zwei Bäume einen
beachtlichen Grünbestand der Siedlung dar der
eine Nachverdichtung an dieser Stelle verbietet.
Leopoldshöhe ist bereits jetzt die baumärmste
Gemeinde im Kreis Lippe.
Insbesondere
der
Ahorn
gehört
zum
Landschaftsbild unseres Straßenzuges und de
viel genutzten Fußweges.
6. Der Verlust unmittelbar angrenzender
Grünfläche und Spielmöglichkeit stellt eine
Abwertung unserer Immobilie dar.
Zur Versorgung mit Spielplätzen wird auf die
Ausführungen zu Öffentlichkeit 1.5 hingewiesen
Dem Einwand wird nicht
gefolgt.
Die Anregung zum Spielplatz an der
Grabbestraße
kann
nicht
in
diesem
Bauleitplanverfahren abgewogen werden.
Siehe Öffentlichkeit 1.8
Dem Einwand wird nicht
gefolgt.
Zur Versorgung mit Spielplätzen wird auf die
Ausführungen zu Öffentlichkeit 1.5 hingewiesen.
Zur Attraktivität / Abwertung des Quartieres wird
auf die Ausführungen zu Öffentlichkeit 1.5
Dem Einwand wird nicht
gefolgt.
2.7
7. Die neue Zufahrt zu dem Vorgesehen
Wohnhaus würde direkt in einer jetzt schon
unübersichtlichen Kurve errichtet. Dies stellt eine
erhöhte Unfallgefahr, insbesondere für Kinder,
dar.
Träger
öffentlicher
Belange
Kreis Lippe
FB IV - Umwelt
Stellungnahme
Keine Bedenken
Stellungnahme Umwelt zum Bebauungsplan
04/01 „Mackenbrede“
Bezüglich
der
11.
Änderung
des
Bebauungsplanes 04/01 „Mackenbrede“ werden
seitens des Bereichs Umwelt der Gemeinde
Leopoldshöhe grundsätzlich keine Bedenken
erhoben.
Klärungsbedarf
hat
sich
ergeben
zum
Altbaumbestand im Plangebiet. Betroffen sind
hier 2 Bäume (Acer pseudoplatanus) wobei einer
der beiden Bäume, (im Bereich der Zuwegung)
aufgrund Alter und Größe durchaus eine
prägende Bedeutung hat. Bei einem in diesem
Zusammenhang durchgeführten Ortstermin mit
dem
von
der
Gemeinde
beauftragten
Baumkontrolleur wurde die Situation vor Ort
erörtert.
Ergebnis des Ortstermins war, dass ein Erhalt
der Bäume, hier insbesondere des älteren
Baumes, bei einer Umsetzung der Planung nicht
zu gewährleisten ist. Dieser Baum weist nach
Auskunft des Baumkontrolleurs zudem bereits
Vorschädigungen auf. Erhaltende Maßnahmen
würden nach seiner Aussage demnach keinen
dauerhaften Erfolg versprechen. Aufgrund dieser
Prognose kann eine ggf. erforderliche Entfernung
der
Bäume
befürwortet
werden.
In diesem Fall sollte die Ersatzpflanzung
hingewiesen.
Das Straßenprofil der Uhlandstraße reicht
grundsätzlich aus, um den zusätzlich entstehen
Quell- und Zielverkehr aus dem Plangebiet
aufzunehmen. Die Einsichtnahme bei der
Einfahrt vom Plangebiet in die Uhlandstraße ist
grundsätzlich möglich.
Stellungnahme der Verwaltung
Die artenschutzrechtliche Prüfung wurde durchgeführt.
Im Ergebnis kann davon ausgegangen werden,
dass durch eine Fällung der Bäume außerhalb
der gesetzlichen Schutzfristen keinerlei artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgelöst
werden.
Die entsprechende Festsetzung wird ergänzt.
Die Begründung wird ergänzt.
Die Grundzüge der Planung werden hierdurch
nicht berührt.
Dem Einwand wird nicht
gefolgt.
kein Beschluss erforderlich
Die Festsetzungen werden
ergänzt:
Siehe Anlage
Ergänzung Festsetzung
Artenschutz
mindestens eines Baumes entsprechender Art
auf dem Grundstück vorgesehen werden.
Eine
artenschutzrechtliche
Prüfung
ist
durchzuführen.