Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 022, Erftstadt-Lechenich, An Heddinghoven; Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
180 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
22.02.18, 15:05
Aktualisiert
13.11.18, 15:03
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 022, Erftstadt-Lechenich, An Heddinghoven;
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 022, Erftstadt-Lechenich, An Heddinghoven;
Aufstellungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 180 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 92/2018 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 13.02.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Termin Bemerkungen 08.03.2018 vorberatend Rat 20.03.2018 beschließend Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 08.05.2018 vorberatend Rat 04.07.2018 beschließend Betrifft: Flächennutzungsplanänderung Nr. 022, Erftstadt-Lechenich, An Heddinghoven; Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet eine Flächennutzungsplanänderung aufzustellen. Die Flächennutzungsplanänderung erhält die Bezeichnung: Flächennutzungsplanänderung Nr. 022, Erftstadt-Lechenich, An Heddinghoven. Der Anlageplan, der Vorentwurf der Planänderung sowie die Vorentwurfsbegründung sind Bestandteil des Beschlusses. II. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat mit Beschluss vom 17.10.2017 (V 203/2017 1. Ergänzung) die Verwaltung beauftragt, einen ca. 2,0 ha großen Bereich der städtischen Flächen in Verlängerung des Kölner Rings in Lechenich zu entwickeln. Das Plangebiet liegt im Norden Lechenichs, unmittelbar nördlich des Lechenicher Friedhofs. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnraum soll das hier befindliche städtische Grundstück für den Wohnungsbau entwickelt werden. Vorrangig ist die Schaffung von qualitativ hochwertigen öffentlich geförderten Wohnungsbau, in Form von zwei dreigeschossigen Gebäuden, vorgesehen. Zudem bietet sich die Ansiedlung weiterer Bauformen auf der verbleibenden Fläche an. Die Erschließung der Wohnbebauung soll langfristig über eine neu zu planende Verlängerung des Kölner Rings erfolgen. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung sind die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist mit der Regionalplanungsbehörde Köln vorabgestimmt. Die Verwaltung schlägt vor, auf Grundlage des Vorentwurfs der Planänderung den nächsten Verfahrensschritt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, durchzuführen. Anlagen - Anlageplan - Vorentwurf der Planänderung - Vorentwurfsbegründung In Vertretung (Hallstein) -2-