Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
180 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
22.02.18, 15:05
Aktualisiert
13.11.18, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 92/2018
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 13.02.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Termin
Bemerkungen
08.03.2018
vorberatend
Rat
20.03.2018
beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
08.05.2018
vorberatend
Rat
04.07.2018
beschließend
Betrifft:
Flächennutzungsplanänderung Nr. 022, Erftstadt-Lechenich, An Heddinghoven;
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet eine Flächennutzungsplanänderung aufzustellen. Die Flächennutzungsplanänderung erhält die Bezeichnung: Flächennutzungsplanänderung Nr. 022, Erftstadt-Lechenich, An Heddinghoven. Der Anlageplan, der Vorentwurf der Planänderung sowie
die Vorentwurfsbegründung sind Bestandteil des Beschlusses.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat mit Beschluss vom 17.10.2017 (V 203/2017 1. Ergänzung) die
Verwaltung beauftragt, einen ca. 2,0 ha großen Bereich der städtischen Flächen in Verlängerung des Kölner Rings in Lechenich zu entwickeln.
Das Plangebiet liegt im Norden Lechenichs, unmittelbar nördlich des Lechenicher Friedhofs.
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnraum soll das hier befindliche städtische Grundstück
für den Wohnungsbau entwickelt werden. Vorrangig ist die Schaffung von qualitativ hochwertigen öffentlich geförderten Wohnungsbau, in Form von zwei dreigeschossigen Gebäuden, vorgesehen. Zudem bietet sich die Ansiedlung weiterer Bauformen auf der verbleibenden Fläche
an. Die Erschließung der Wohnbebauung soll langfristig über eine neu zu planende Verlängerung des Kölner Rings erfolgen.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung sind die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist mit der Regionalplanungsbehörde Köln vorabgestimmt.
Die Verwaltung schlägt vor, auf Grundlage des Vorentwurfs der Planänderung den nächsten
Verfahrensschritt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie
die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1
BauGB, durchzuführen.
Anlagen
- Anlageplan
- Vorentwurf der Planänderung
- Vorentwurfsbegründung
In Vertretung
(Hallstein)
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