Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
01.03.18, 15:01
Aktualisiert
09.03.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 44/2018
Az.: 61. 21-20 / 187
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 25.01.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Termin
08.03.2018
Bemerkungen
beschließend
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.187, E-Gymnich, Seniorenzentrum Kerpener
Straße/ Pilgerweg
I. Beschluss über die Änderung des Plangebietes
II. Beschluss zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
III. Beschluss der öffentlichen Auslegung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss beschließt, aufgrund des veränderten Flächenbedarfs für die Ortsrandeingrünung und die Ausgleichsmaßnahmen den Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu vergrößern.
II. Gemäß §§ 2 Die Berücksichtigung der während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen zum
VEP Gymnich Seniorenzentrum Kerpener Straße/ Pilger Weg erfolgt, wie in der beigefügten Abwägungstabelle 01 und 02 vorgeschlagen.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die
Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Begründung:
In seiner Sitzung vom 20.06.2017 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erftstadt den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss über die frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 187
Seniorenzentrum Kerpener Straße/ Pilger Weg gefasst. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 187 soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung eines Seniorenpflegeheims und einem Gebäude für seniorengrechtes Wohnen geschaffen werden.
Das Plangebiet wird nach Nordwesten, zur Umsetzung einer Ortsrand- und zugleich Objekteingrünung sowie zur Umsetzung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahme vergrößert. Der Geltungsbereich erweitert sich somit um ca. 3200 m² landwirtschaftlich genutzter Fläche und ca. 3000 m2 Verkehrsfläche.
Nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 BauGB kann nunmehr der
vorliegende Vorhabenbezogene Bebauungsplan-Entwurf nebst Begründung beschlossen und die
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)
durchgeführt werden.
Aufgrund des Umfangs der Unterlagen werden der Anlageplan, die Begründung, eine Verkleinerung der Planzeichnung, der Abwägungsvorschlag und die Niederschrift der öffentlichen Versammlung vervielfältigt und die übrigen Unterlagen im SD-Net beigefügt. Die Fraktionen erhalten jeweils
ein vollständiges Exemplar der Unterlagen. Auf Wunsch sind weitere Kopien möglich.
Anlagen:
1. Anlageplan mit der Abgrenzung des Änderungsbereiches
2. Rechtsplanentwurf VEP Bebauungsplan 187 Seniorenzentrum Kerpener Str./ Pilgerweg
3. Planentwurf des VEP 187 Seniorenzentrum Kerpener Str./ Pilgerweg
4. Begründungsentwurf – Teil A
5. Wertungstabelle A frühzeitige Beteiligung
6. Stellungnahmen (nur SD)
7. Niederschrift der öffentlichen Versammlung vom 12.10.2017
8. Begründungsentwurf –Teil B: Umweltbericht (nur im SD-Net)
9. Gutachten Verkehrstechnische Einschätzung (nur im SD-Net)
10. Schalltechnische Untersuchung (nur im SD-Net)
11. Hydrogeologische Untersuchung (nur im SD-Net)
In Vertretung
(Hallstein)
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