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Beschlussvorlage (03_Planentwurf des VEP 187 Seniorenzentrum Kerpener Str./ Pilgerweg)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,0 MB
Datum
08.03.2018
Erstellt
01.03.18, 15:01
Aktualisiert
01.03.18, 15:01
Beschlussvorlage (03_Planentwurf des VEP 187 Seniorenzentrum Kerpener Str./ Pilgerweg)

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Inhalt der Datei

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 187 Seniorenzentrum Kerpener Straße/ Pilgerweg Rechtsgrundlagen Die folgenden Rechtsgrundlagen gelten jeweils in der zum Verfahrenszeitpunkt gültigen Fassung unter Berücksichtigung der bis dahin letzten Änderungen: Vorhabenteil Pflegeheim Seniorenwohnen • Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) • Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786) • Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256). Die den Festsetzungen und der Begründung ggf. zugrunde liegenden DIN-Normen, die nicht über das Internet frei zugänglich sind, können im Rathaus der Stadt Erftstadt, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt-Liblar, Umwelt- und Planungsamt, eingesehen werden. Pflegeheim Plangrundlage Die vorliegende Plangrundlage ist ein Ausschnitt der KAtasterflurkarte des Rhein-ErftKreises mit Stand vom Oktober 2017 Die Darstellung entspricht dem Koordinatensystem ETRS89/ UTM32N Verfahren Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erftstadt hat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 187 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in seiner Sitzung vom 20.06.2017 beschlossen. Ansicht Kerpener Straße Die ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses erfolgte am __.__.____. Erftstadt, den ........................... Der Bürgermeister (Erner) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in Form einer öffentlichen Versammlung am 12.10.2017 und öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 18.09.2017 bis einschließlich 10.10.2017. Die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 18.09.2017 bis einschließlich 10.10.2017. Erftstadt, den ........................... Der Bürgermeister Ansicht Pilgerweg Schnitt Lageplan (Erner) Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs.2 BauGB) Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom Rat / Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erftstadt in der Sitzung vom __.__.2018 beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses über die öffentliche Auslegung erfolgte am __.__.2018. Der Entwurf dieses Bebauungsplans wurde mit Begründung und den zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Gutachten gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom __.__.2018 bis einschließlich _.__.2018 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom __.__.2018. bis einschließlich __.__.2018. Erftstadt, den ........................... Ansicht Ortsseite Ansicht Feldseite Der Bürgermeister (Erner) Abwägungs- und Satzungsbeschluss (§ 10 BauGB) Der Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt über die in der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen erfolgte in seiner Sitzung am __.__.2018. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 187 Seniorenzentrum Kerpener Straße / Pilgerweg Vorhabenteil Seniorenwohnen Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung vom __.__.2018 diesen Plan als Satzung beschlossen. Teil II Vorhabenplan Die ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses erfolgte am __.__.2018. Erftstadt, den ........................... Der Bürgermeister Kartenausdruck ww (Erner) Ansicht Pilgerweg Ausfertigung Dieser Plan wird hiermit ausgefertigt. Erftstadt, den ........................... Ansicht Feldseite Der Bürgermeister Beschreibung des Vorhabens (Erner) Das Vorhaben auf dem Flurstück 41 der Flur 3 der Gemarkung Gymnich umfasst - die Errichtung eines Pflegeheims mit rund 80 Pflegeplätzen sowie Inkrafttreten des Bebauungsplans durch ortsübliche Bekanntmachung (§ 10 Abs. 3 BauGB) Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 3 BauGB erfolgte am __.__.2018. Der Bebauungsplan ist hiermit in Kraft getreten. Erftstadt, den ........................... Der Bürgermeister (Erner) - die Errichtung eines Wohngebäudes mit bis zu 19 seniorengerechten Wohneinheiten. Innerhalb von vier dieser Wohnungen ist die Errichtung einer Wohngruppe und eines zugeordneten Betreuungsdienstes zulässig. Die Gebäude sind mit einem begrünten Flachdach zu versehen. Das Pflegeheim ist für den Fahrverkehr über die Kerpener Straße anzubinden. Es sind mindestens 25 Pkw-Stellplätze zu errichten. Das Wohngebäude ist für den Fahrverkehr über den Pilgerweg zu erschließen. Es sind mindestens 23 PkwStellplätze zu errichten. Der naturschutzrechtliche Ausgleich ist auf dem Flurstück 42 zu realisieren. Bonn, im Februar 2018 ca. 1 : 5000 Übersichtsplan im Maßstab 1:5.000© LAND NRW (2017) - Lizenz dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) - Ke Für Geodaten anderer Quellen gelten die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der jewe 25.1.2018 10:59 STÄDTEBAULICHE ARBEITSGEMEINSCHAFT BÜRO FÜR STÄDTEBAU UND SIEDLUNGSWESEN THOMAS- MANN- STRASSE 41 · 53111 BONN · TEL . 0228/ 227 236 -10 Stand: Februar 2018