Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,0 MB
Datum
08.03.2018
Erstellt
01.03.18, 15:01
Aktualisiert
01.03.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 187 Seniorenzentrum Kerpener Straße/ Pilgerweg
Rechtsgrundlagen
Die folgenden Rechtsgrundlagen gelten jeweils in der zum Verfahrenszeitpunkt gültigen Fassung unter Berücksichtigung der bis dahin letzten Änderungen:
Vorhabenteil Pflegeheim
Seniorenwohnen
• Baugesetzbuch (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634)
• Baunutzungsverordnung (BauNVO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)
• Planzeichenverordnung (PlanZV)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58)
• Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256).
Die den Festsetzungen und der Begründung ggf. zugrunde liegenden DIN-Normen,
die nicht über das Internet frei zugänglich sind, können im Rathaus der Stadt Erftstadt,
Holzdamm 10, 50374 Erftstadt-Liblar, Umwelt- und Planungsamt, eingesehen werden.
Pflegeheim
Plangrundlage
Die vorliegende Plangrundlage ist ein Ausschnitt der KAtasterflurkarte des Rhein-ErftKreises mit Stand vom Oktober 2017
Die Darstellung entspricht dem Koordinatensystem ETRS89/ UTM32N
Verfahren
Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erftstadt hat
die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 187 gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in seiner Sitzung vom 20.06.2017 beschlossen.
Ansicht Kerpener Straße
Die ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses erfolgte am __.__.____.
Erftstadt, den ...........................
Der Bürgermeister
(Erner)
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und
Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB)
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in Form
einer öffentlichen Versammlung am 12.10.2017 und öffentlichen Auslegung in der Zeit
vom 18.09.2017 bis einschließlich 10.10.2017.
Die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 18.09.2017 bis einschließlich 10.10.2017.
Erftstadt, den ...........................
Der Bürgermeister
Ansicht Pilgerweg
Schnitt
Lageplan
(Erner)
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs.2 BauGB)
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde
vom Rat / Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erftstadt in der Sitzung vom __.__.2018 beschlossen.
Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses über die öffentliche Auslegung
erfolgte am __.__.2018.
Der Entwurf dieses Bebauungsplans wurde mit Begründung und den zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Gutachten gem. § 3
Abs. 2 BauGB in der Zeit vom __.__.2018 bis einschließlich _.__.2018 öffentlich ausgelegt.
Die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.
2 BauGB erfolgte in der Zeit vom __.__.2018. bis einschließlich __.__.2018.
Erftstadt, den ...........................
Ansicht Ortsseite
Ansicht Feldseite
Der Bürgermeister
(Erner)
Abwägungs- und Satzungsbeschluss (§ 10 BauGB)
Der Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt über die in der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen
Stellungnahmen erfolgte in seiner Sitzung am __.__.2018.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 187
Seniorenzentrum
Kerpener Straße / Pilgerweg
Vorhabenteil Seniorenwohnen
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung vom __.__.2018 diesen Plan als Satzung beschlossen.
Teil II Vorhabenplan
Die ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses erfolgte am __.__.2018.
Erftstadt, den ...........................
Der Bürgermeister
Kartenausdruck
ww
(Erner)
Ansicht Pilgerweg
Ausfertigung
Dieser Plan wird hiermit ausgefertigt.
Erftstadt, den ...........................
Ansicht Feldseite
Der Bürgermeister
Beschreibung des Vorhabens
(Erner)
Das Vorhaben auf dem Flurstück 41 der Flur 3 der Gemarkung Gymnich umfasst
- die Errichtung eines Pflegeheims mit rund 80 Pflegeplätzen sowie
Inkrafttreten des Bebauungsplans durch ortsübliche Bekanntmachung
(§ 10 Abs. 3 BauGB)
Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 3 BauGB
erfolgte am __.__.2018. Der Bebauungsplan ist hiermit in Kraft getreten.
Erftstadt, den ...........................
Der Bürgermeister
(Erner)
-
die Errichtung eines Wohngebäudes mit bis zu 19
seniorengerechten Wohneinheiten.
Innerhalb von vier dieser Wohnungen ist die Errichtung
einer Wohngruppe und eines zugeordneten Betreuungsdienstes zulässig.
Die Gebäude sind mit einem begrünten Flachdach zu versehen.
Das Pflegeheim ist für den Fahrverkehr über die Kerpener
Straße anzubinden. Es sind mindestens 25 Pkw-Stellplätze zu errichten.
Das Wohngebäude ist für den Fahrverkehr über den
Pilgerweg zu erschließen. Es sind mindestens 23 PkwStellplätze zu errichten.
Der naturschutzrechtliche Ausgleich ist auf dem Flurstück
42 zu realisieren.
Bonn, im Februar 2018
ca. 1 : 5000
Übersichtsplan im Maßstab 1:5.000© LAND NRW (2017) - Lizenz dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) - Ke
Für Geodaten anderer Quellen gelten die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der jewe
25.1.2018 10:59
STÄDTEBAULICHE ARBEITSGEMEINSCHAFT
BÜRO FÜR STÄDTEBAU UND SIEDLUNGSWESEN
THOMAS- MANN- STRASSE 41 · 53111 BONN · TEL . 0228/ 227 236 -10
Stand:
Februar 2018