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Beschlussvorlage (07_Niederschrift der öffentlichen versammlung vom 12.10.2017 (nur SD-Net))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
255 kB
Datum
08.03.2018
Erstellt
01.03.18, 15:01
Aktualisiert
01.03.18, 15:01
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Inhalt der Datei

Umwelt und Planungsamt, Stadt Erftstadt Protokoll Öffentliche Versammlung zum Bebauungsplan 187 Seniorenzentrum Kerpener Straße/ Pilger Weg 12.10.2017 Beginn: 19:00 Uhr Ende: 20:30 Uhr Ort der Veranstaltung: Grundschule-Gymnich, Schulstraße 2, 50374 Erftstadt Teilnehmer: Verwaltung Frau Seyfried (Leitung Umwelt- und Planungsamt) Frau Lengwenat (Umwelt- und Planungsamt) Teilnehmerinnen und Teilnehmer Herr Thielecke (Stadtplaner des Bauvorhabens) 68 Bürgerinnen und Bürger sind der Einladung gefolgt. Ablauf der Veranstaltung: 1. Begrüßung und Erläuterung des städtebaulichen Vorentwurfs 2. Erläuterung der Bauleitplanverfahren 3. Fragen und Diskussionsrunde Ortsbürgermeister Fred Schmitz begrüßt eingangs die Gäste. Er bedankt sich für das zahlreiche Erscheinen und das damit verbundene Interesse an ihrem Wohnumfeld. Frau Seyfried begrüßt die Anwesenden und erläutert den Ablauf der Veranstaltung. Herr Thielecke übernimmt die Präsentation des Bauvorhabens und macht die Anwesenden mit der Bauleitplanung sowie dem weiteren Vorgehen vertraut. Fragen und Diskussionsbeiträge: 1. Wieso muss das Gebäude so groß sein?  Der Betreiber muss um wirtschaftlich zu handeln 80 Pflegeplätze einrichten. Das Raumprogramm benötigt diese Flächen damit den Standards in Pflegeeinrichtungen entsprochen werden kann. Umwelt und Planungsamt, Stadt Erftstadt 2. Wie viele Mitarbeiter werden eingestellt?  Vorgesehen ist ein Dreischichtbetrieb. Für Fachpflegeeinrichtungen muss ein besonderer Personalschlüssel entwickelt werden, der von Heimaufsichtsbehörden geprüft wird. Derzeit kann keine genaue Angabe gemacht werden. 3. Wo werden die vielen Mitarbeiter parken? Und wo die Besucher? Bei Schichtwechsel entsteht der doppelte Bedarf Die auf den Planungen eingezeichneten Stellplätze entsprechen nicht den Aussagen des Planungsbüros und werden definitiv nicht ausreichend sein.  In den weiteren Planungen werden die Anzahl und die Lage der Stellplätze konkretisiert und auf Grundlage eines für Pflegeheime entsprechenden Stellplatzschlüssels ermittelt.  Es werden ausreichende Stellplätze auf dem Grundstück realisiert, sodass es nicht zu einer zusätzlichen Belastung der umliegenden Straßen kommt. 4a Kann sicher gesagt werden, ob das Bauvorhaben realisiert wird?  Nein, der Rat kann bis zum Schluss über das Planverfahren entscheiden und ob eine Satzung beschlossen wird. 4b Wenn entschieden wird, dass dort gebaut werden darf, können die Nachbarn dann noch sagen, welche Variante sie bevorzugen?  Mit dem Entwurf zur öffentlichen Auslegung wird auch das Baurecht noch einmal konkreter auf eine Variante hin formuliert. Die Öffentlichkeit kann dann wieder ihre Anregungen und Bedenken zum öffentlich ausgelegten Plan vorbringen, welche dann in die Gesamtabwägung durch den Rat der Stadt Erftstadt eingehen. 5. Sitzt der Grundstückseigentümer im Rat?  Das Grundstück ist seit der Aufstellung des Flächennutzungsplans (1999) ausgewiesen als eine Fläche für die Entwicklung von Bauland. Der vorherige Eigentümer hat die Fläche ausschließlich landwirtschaftlich betrieben und jederzeit die Möglichkeit das Grundstück frei zu veräußern. Baurecht kann für die Fläche nur durch Aufstellung eines Bebauungsplans geschaffen werden. Der neue Eigentümer ist kein Ratsmitglied. Zudem dürfte er, wenn es so wäre, nicht über das Vorhaben entschieden. Er wäre befangen. 6. Wurde der Lärmschutz betrachtet? Gegen den Fluglärm ausgehend vom Militärflugplatz in Nörvenich muss zum Schutz der Senioren baulich vorgegangen werden. Ebenso gehen von der Landstraße erhebliche Emissionen aus, besonders bei Nutzung als Umleitungsstrecke und durch Kradfahrer an den Wochenenden.  Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird geprüft, welche Immissionsschutzgutachten u. A. Schallimmissionen erstellt werden müssen. Pflegeheime gelten als sensible Nutzung für die bestimmte Werte eingehalten werden müssen. Die Ergebnisse können im nächsten Verfahrensschritt bei der öffentlichen Auslegung von den Bürgern eingesehen werden. 7. Wie ist die Aufteilung in den Gebäuden und welche Angebote wird es dort geben?  Die 80 Pflegeplätze werden in einem Gebäudekomplex ähnlich wie in einem Krankenhaus mit Dauerpflege-, Kurzzeitpflegeund Tagespflegeplätzen untergebracht. Die medizinische Versorgung, Physiotherapie etc. erfolgen vor Ort.  16 Wohneinheiten werden im zweiten Gebäude realisiert und ermöglichen günstigen seniorengerechten und barrierefreien Wohnraum. Weitere Serviceleistungen wie Cafeteria, Friseur, Freizeitangebote können im benachbarten Pflegeheim mitgenutzt werden. Umwelt und Planungsamt, Stadt Erftstadt 8. Wer kann sich einen Platz in einer solchen Einrichtung leisten? Besteht ein Bedarf an so vielen Plätzen?  Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und einer zunehmenden Schwere der Pflegebedürftigkeit steigt der Bedarf an Pflegeheimen. Das zuständige Fachamt der Stadt Erftstadt bestätigt diesen Anstieg ebenfalls und sieht hier Handlungsbedarf. Die Preisgestaltung steht noch nicht fest und kann noch verhandelt werden. Angehörige, die pflegebedürftige Verwandte haben, möchten diese in ortsnahen Pflegeeinrichtungen unterbringen, um diese regelmäßig sehen zu können. 9. Warum muss dieses große Vorhaben in Gymnich errichtet werden. Und warum am Ortsrand und nicht in der Innenstadt? Könnte ein solches Heim nicht auch im Gewerbegebiet stehen? Vom Ortsrand gelangt keiner der Bewohner in das Ortszentrum, zur Kirche oder zum Friedhof.  Für die nördlichen Stadtteile (Gymnich, Dirmerzheim, Lechenich) ist der Bedarf durch das Seniorenzentrum in Liblar nicht gedeckt. Im Stadtgebiet fehlt es an geeigneten Grundstücken dieser Größe. Bei einer alternativen Standortsuche entsprachen keine derzeit verfügbaren Grundstücke den gestellten Anforderungen. Für eine Pflegeeinrichtung ist es eine verkehrsgünstige Lage mit der Erschließung von der Kerpener Straße. Die vorhandenen Infrastrukturen sowohl technische als auch soziale werden durch das Vorhaben nicht eingeschränkt. Eine Eingrünung zum Ortsrand ermöglicht nicht nur den Bewohnern eine gepflegte Außenanlage sondern bildet auch einen optisch ansprechenden Eingang in den Stadtteil.  Pflegeheime sind in Gewerbegebieten und in Industriegebieten nach Bau NVO nicht zulässig.  Die Mobilität der im Seniorenzentrum Betreuten (i.d. Regel Pflegestufe III) ist körperlich und/ oder durch Orientierungsschwierigkeiten meist stark eingeschränkt. Ein Standort im Ortszentrum wäre natürlich von Vorteil, ein peripherer Standort ist jedoch nicht als wesentlicher Nachteil zu werten. 10. Eine Anwohnerin wurde in der Vergangenheit Bauantträge für mehrgeschossige Gebäude versagt, jetzt soll ein dreigeschossiger Klotz mit einer Nutzung zugelassen werden, der nicht ins Wohngebiet passt. Das geplante Gebäude nimmt den Nachbarn das Licht und die Sicht.  Bisher richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben in der näheren Nachbarschaft nach der Ausprägung der näheren Umgebung. Diese Umgebung ist durch eingeschossige Gebäude mit geneigtem Dach geprägt. Ohne einen Bebauungsplan mit entsprechenden Festsetzungen sind daher im Bestand keine mehrgeschossigen Gebäude zulässig.  Für das geplante Seniorenzentrum wird für einen Teil des bisher nicht bebaubaren Außenbereichs ein Bebauungsplan aufgestellt. Mit dem Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans wird geprüft und abgewogen, in wie weit eine bestimmte Bauhöhe angrenzend an den Bestand vertretbar ist. Hierbei orientiert sich der Planentwurf zunächst an den Fisthöhen der Satteldächer.  Von einer Nachbarbebauung geht immer auch ein gewisses Maß an Sichtverschattung und Minderung der Beleuchtung aus. Dies ist innerhalb einer bebauten Ortslage üblich und hinzunehmen. Unterschiedlich Höhen und Gebäudetiefen werden bei der Bemessung von Abständen berücksichtigt. Werden diese eingehalten, so ist in der Regel nicht von einer unzumutbaren Beeinträchtigung auszugehen. Die Thematik wird im Planverfahren weiter bis zur endgültigen Festsetzung der Bebauung noch vertieft. 11 Das Ortsbild wird erheblich gestört, von der Kerpener Straße wird der Kirchturm verdeckt, der Ortseingang wird verunstaltet.  Die Kerpener Straße verläuft praktisch eben auf einer Höhe von 87 – 88 mü.NHN. Etwa auf dieser Höhe steht auch der Gymnicher Kirchturm. Dadurch und durch eine Entfernung von rund 600 m des Plangebiets zur Kirche ergibt sich ein sehr flacher Umwelt und Planungsamt, Stadt Erftstadt Blickwinkel, der bereits durch die bestehenden Bebauung und die hohen Einzelbäume unterbrochen wird.  Zur Gestaltung des Ortseingangs ist neben den Maßnahmen zur Anzeige der Eingangs an der L162 auch eine Begrünung vor den geplanten Gebäuden in Richtung Kerpen vorgesehen. Hier sollen nach Möglichkeit die für das Projekt notwendigen Ausgleichsflächgen platziert werden. 12. Wer ist der Betreiber des Pflegezentrums? In der Presse war Stella Vitalis als Träger genannt worden. Wer ist der Projektentwickler und wer der Investor?  Mehrere Betreiber qualifizieren sich für dieses Vorhaben. Die Stella Vitalis ist bei den Verhandlungen einer der Mitinteressenten.  Entwickelt wird das Vorhaben von Ideal² einem Projektträger aus Hürth. 13. Wie möchten Sie sicherstellen, dass der Pilgerweg nicht durch das erhöhte Verkehrsaufkommen belastet wird? Zeit- und abschnittweise ist die Straße zugeparkt oder sie wird mit überhöhter Geschwindikeit befahren. Kinder werden gefährdet. Ist mit baulichen Maßnahmen und mit Kosten für die Anwohner des Pilgerwegs zu rechnen? Dem Anwohner reicht der Pilgerweg so, wie er ist.  Der Pilgerweg kann das Verkehrsaufkommen bei 16 seniorengerechten Wohnungen aufnehmen ohne eine Beeinträchtigung hierdurch zu erfahren. Ausreichende Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Da der Pilgerweg nach wie vor eine Sackgasse bleiben wird, ist auch nicht mit Verkehr vom Personal des Pflegeheims zu den Stoßzeiten zu rechnen.  Auch wenn der Bus zeitweise durch straßenbegleitendes Abstellen von Fahrzeugen Schwierigkeiten hat durch den Pilgerweg zu fahren, wird in diesem Vorhaben von baulichen Maßnahmen abgesehen. Ob ggf. zu einem späteren Zeitpunkt auf Grund von fehlenden Gehwegen etc. ein Ausbau des Pilgerweges ansteht hat nichts zu tun mit dem Bau des Pflegeheims und der seniorengerechten Wohnungen.  Alle in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben stehenden Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen und nicht auf die Anwohner umgelegt. 14 Wie wird das Baugebiet entwässert? Sind die Versorgungsleitungen im Pilgerweg ausreichend?  Das Baugebiet wird im Trennsystem entwässert. Die Kapazität des Mischwasserkanals im Pilgerweg ist für das Schmutzwasser der zusätzlichen Wohneinheiten ausreichend. Die Niederschlagsentwässerung erfolgt über Versickerung auf den Baugrundstücken. Die Versorgungsnetze werden durch die Netzbetreiber erweitert. 15. Wie stellen sie sicher, dass die Senioren sich nicht über den Lärm der in den umliegenden Straßen spielenden Kinder beschweren werden?  Gemäß dem Landesimmissionsschutzgesetz wird Kinderlärm als „ein Ausdruck kindlicher Entfaltung“ angesehen, also grundsätzlich sozialadäquat und ist somit zulässig. Die Tendenz geht derzeit zu neuen Wohnformen in den alle Altersstrukturen in Mehrgenerationenhäusern harmonisch miteinander leben. 16. In der Nachbarschaft werden die Gärten auch zum gemeinsamen Feiern genutzt. Es bestehen Bedenken, dass die Bewohner des Seniorenzentrums sich über Lärm aus den Gärten beschweren  Geräusche und Lärm benachbarter Wohnnutzungen sind kein Problem der neu hinzutretenden Bebauung. Vielmehr besteht zwischen allen Bewohnerin das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, d.h. der Lärmvermeidung einerseits und der Duldung gelegentlicher Feiern andererseits. Lärm über das Zumutbare hinaus kann jederzeit zu Beschwerden von Anwohnern führen; dies können auch neu hinzuziehende Mieter oder Käufer bestehender Häuser sein. Umwelt und Planungsamt, Stadt Erftstadt 17 Wird die Bushaltestelle auf der L162 verlegt?  Bisher sind keine Änderungen der Bushaltestellen vorgesehen. Für die Erschließung des Seniorenzentrums wäre dies auch nicht erforderlich. 17. Welche der präsentieren Varianten wird von den Vorhabenträgern favorisiert? Was kann im Bebauungsplan festgesetzt werden?  Die zwei Varianten mit den Parkplätzen entlang der Kerpener Straße werden weiter ausgearbeitet und in Form des Rechtsplans übernommen. Zur öffentlichen Auslegung wird dann über das ganzheitlichere endgültige Konzept entschieden. Den Bürgern wird während der Offenlage die Möglichkeit gegeben innerhalb eines Monats Stellung zu nehmen.  Aufbauend auf den Angaben des Flächennutzungsplanes setzt der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan die Einzelheiten der städtebaulichen Ordnung rechtsverbindlich fest. So wird im Bebauungsplan unter anderem Folgendes festgesetzt:   Art der baulichen Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Mischnutzung)Maß der baulichen Nutzung in Form von Geschossigkeit, Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ)  Überbaubare Grundstücksflächen  Verkehrsflächen und Grünflächen Auf expliziten Wunsch der Bürger werden die grundsätzlichen Bedenken dieses Vorhabens an diesem Standort in Gymnich protokolliert. Eine deutliche Ablehnung einiger Bürger das Vorhaben an diesem Standort zu realisieren, ist aus der Veranstaltung hervorgegangen. Eine Unterschriftenliste ist abschließend von einer Anwohnerin verteilt worden und liegt beim Gebrauchtwagenhandel an der Kerpener Straße aus. Nachdem keine weiteren Anregungen und Wortmeldungen vorliegen bedankt sich Frau Seyfried für die konstruktiven Hinweise bei den Anwesenden und beendet die Veranstaltung. Punkte, die vom Fachamt noch vertieft betrachtet werden oder zur Prüfung aufgegriffen werden sollten, können noch bis zum 02.11.2017 schriftlich an bauleitplanung@erftstadt.de geäußert werden. (Lengwenat) (Schriftführerin)