Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
255 kB
Datum
08.03.2018
Erstellt
01.03.18, 15:01
Aktualisiert
01.03.18, 15:01
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Inhalt der Datei
Umwelt und Planungsamt, Stadt Erftstadt
Protokoll Öffentliche Versammlung
zum Bebauungsplan 187 Seniorenzentrum
Kerpener Straße/ Pilger Weg
12.10.2017
Beginn: 19:00 Uhr
Ende: 20:30 Uhr
Ort der Veranstaltung: Grundschule-Gymnich, Schulstraße 2, 50374 Erftstadt
Teilnehmer:
Verwaltung
Frau Seyfried (Leitung Umwelt- und Planungsamt)
Frau Lengwenat (Umwelt- und Planungsamt)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Herr Thielecke (Stadtplaner des Bauvorhabens)
68 Bürgerinnen und Bürger sind der Einladung gefolgt.
Ablauf der Veranstaltung:
1. Begrüßung und Erläuterung des städtebaulichen Vorentwurfs
2. Erläuterung der Bauleitplanverfahren
3. Fragen und Diskussionsrunde
Ortsbürgermeister Fred Schmitz begrüßt eingangs die Gäste. Er bedankt sich für das
zahlreiche Erscheinen und das damit verbundene Interesse an ihrem Wohnumfeld.
Frau Seyfried begrüßt die Anwesenden und erläutert den Ablauf der Veranstaltung. Herr
Thielecke übernimmt die Präsentation des Bauvorhabens und macht die Anwesenden mit
der Bauleitplanung sowie dem weiteren Vorgehen vertraut.
Fragen und Diskussionsbeiträge:
1. Wieso muss das Gebäude so groß sein?
Der Betreiber muss um wirtschaftlich zu handeln 80 Pflegeplätze einrichten. Das
Raumprogramm benötigt diese Flächen damit den Standards in Pflegeeinrichtungen
entsprochen werden kann.
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2. Wie viele Mitarbeiter werden eingestellt?
Vorgesehen ist ein Dreischichtbetrieb. Für Fachpflegeeinrichtungen muss ein
besonderer Personalschlüssel entwickelt werden, der von Heimaufsichtsbehörden
geprüft wird. Derzeit kann keine genaue Angabe gemacht werden.
3. Wo werden die vielen Mitarbeiter parken? Und wo die Besucher? Bei
Schichtwechsel entsteht der doppelte Bedarf Die auf den Planungen
eingezeichneten Stellplätze entsprechen nicht den Aussagen des Planungsbüros
und werden definitiv nicht ausreichend sein.
In den weiteren Planungen werden die Anzahl und die Lage der Stellplätze
konkretisiert und auf Grundlage eines für Pflegeheime entsprechenden
Stellplatzschlüssels ermittelt.
Es werden ausreichende Stellplätze auf dem Grundstück realisiert, sodass es nicht
zu einer zusätzlichen Belastung der umliegenden Straßen kommt.
4a Kann sicher gesagt werden, ob das Bauvorhaben realisiert wird?
Nein, der Rat kann bis zum Schluss über das Planverfahren entscheiden und ob eine
Satzung beschlossen wird.
4b Wenn entschieden wird, dass dort gebaut werden darf, können die Nachbarn dann
noch sagen, welche Variante sie bevorzugen?
Mit dem Entwurf zur öffentlichen Auslegung wird auch das Baurecht noch einmal
konkreter auf eine Variante hin formuliert. Die Öffentlichkeit kann dann wieder ihre
Anregungen und Bedenken zum öffentlich ausgelegten Plan vorbringen, welche dann
in die Gesamtabwägung durch den Rat der Stadt Erftstadt eingehen.
5. Sitzt der Grundstückseigentümer im Rat?
Das Grundstück ist seit der Aufstellung des Flächennutzungsplans (1999) ausgewiesen
als eine Fläche für die Entwicklung von Bauland. Der vorherige Eigentümer hat die
Fläche ausschließlich landwirtschaftlich betrieben und jederzeit die Möglichkeit das
Grundstück frei zu veräußern. Baurecht kann für die Fläche nur durch Aufstellung
eines Bebauungsplans geschaffen werden. Der neue Eigentümer ist kein
Ratsmitglied. Zudem dürfte er, wenn es so wäre, nicht über das Vorhaben entschieden.
Er wäre befangen.
6.
Wurde der Lärmschutz betrachtet? Gegen den Fluglärm ausgehend vom
Militärflugplatz in Nörvenich muss zum Schutz der Senioren baulich vorgegangen
werden. Ebenso gehen von der Landstraße erhebliche Emissionen aus, besonders
bei Nutzung als Umleitungsstrecke und durch Kradfahrer an den Wochenenden.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird geprüft, welche Immissionsschutzgutachten
u. A. Schallimmissionen erstellt werden müssen. Pflegeheime gelten als sensible
Nutzung für die bestimmte Werte eingehalten werden müssen. Die Ergebnisse können
im nächsten Verfahrensschritt bei der öffentlichen Auslegung von den Bürgern
eingesehen werden.
7. Wie ist die Aufteilung in den Gebäuden und welche Angebote wird es dort
geben?
Die 80 Pflegeplätze werden in einem Gebäudekomplex ähnlich wie in einem
Krankenhaus
mit Dauerpflege-,
Kurzzeitpflegeund
Tagespflegeplätzen
untergebracht. Die medizinische Versorgung, Physiotherapie etc. erfolgen vor Ort.
16 Wohneinheiten werden im zweiten Gebäude realisiert und ermöglichen günstigen
seniorengerechten und barrierefreien Wohnraum. Weitere Serviceleistungen wie
Cafeteria, Friseur, Freizeitangebote können im benachbarten Pflegeheim mitgenutzt
werden.
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8. Wer kann sich einen Platz in einer solchen Einrichtung leisten? Besteht ein
Bedarf an so vielen Plätzen?
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und einer zunehmenden
Schwere der Pflegebedürftigkeit steigt der Bedarf an Pflegeheimen. Das zuständige
Fachamt der Stadt Erftstadt bestätigt diesen Anstieg ebenfalls und sieht hier
Handlungsbedarf. Die Preisgestaltung steht noch nicht fest und kann noch verhandelt
werden. Angehörige, die pflegebedürftige Verwandte haben, möchten diese in
ortsnahen Pflegeeinrichtungen unterbringen, um diese regelmäßig sehen zu können.
9. Warum muss dieses große Vorhaben in Gymnich errichtet werden. Und warum am
Ortsrand und nicht in der Innenstadt? Könnte ein solches Heim nicht auch im
Gewerbegebiet stehen? Vom Ortsrand gelangt keiner der Bewohner in das
Ortszentrum, zur Kirche oder zum Friedhof.
Für die nördlichen Stadtteile (Gymnich, Dirmerzheim, Lechenich) ist der Bedarf durch
das Seniorenzentrum in Liblar nicht gedeckt. Im Stadtgebiet fehlt es an geeigneten
Grundstücken dieser Größe. Bei einer alternativen Standortsuche entsprachen keine
derzeit verfügbaren Grundstücke den gestellten Anforderungen. Für eine
Pflegeeinrichtung ist es eine verkehrsgünstige Lage mit der Erschließung von der
Kerpener Straße. Die vorhandenen Infrastrukturen sowohl technische als auch
soziale werden durch das Vorhaben nicht eingeschränkt. Eine Eingrünung zum
Ortsrand ermöglicht nicht nur den Bewohnern eine gepflegte Außenanlage sondern
bildet auch einen optisch ansprechenden Eingang in den Stadtteil.
Pflegeheime sind in Gewerbegebieten und in Industriegebieten nach Bau NVO nicht
zulässig.
Die Mobilität der im Seniorenzentrum Betreuten (i.d. Regel Pflegestufe III) ist körperlich
und/ oder durch Orientierungsschwierigkeiten meist stark eingeschränkt. Ein Standort
im Ortszentrum wäre natürlich von Vorteil, ein peripherer Standort ist jedoch nicht als
wesentlicher Nachteil zu werten.
10. Eine Anwohnerin wurde in der Vergangenheit Bauantträge für mehrgeschossige
Gebäude versagt, jetzt soll ein dreigeschossiger Klotz mit einer Nutzung
zugelassen werden, der nicht ins Wohngebiet passt. Das geplante Gebäude nimmt
den Nachbarn das Licht und die Sicht.
Bisher richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben in der näheren Nachbarschaft
nach der Ausprägung der näheren Umgebung. Diese Umgebung ist durch
eingeschossige Gebäude mit geneigtem Dach geprägt. Ohne einen Bebauungsplan mit
entsprechenden Festsetzungen sind daher im Bestand keine mehrgeschossigen
Gebäude zulässig.
Für das geplante Seniorenzentrum wird für einen Teil des bisher nicht bebaubaren
Außenbereichs ein Bebauungsplan aufgestellt. Mit dem Verfahren zur Aufstellung eines
Bebauungsplans wird geprüft und abgewogen, in wie weit eine bestimmte Bauhöhe
angrenzend an den Bestand vertretbar ist. Hierbei orientiert sich der Planentwurf
zunächst an den Fisthöhen der Satteldächer.
Von einer Nachbarbebauung geht immer auch ein gewisses Maß an Sichtverschattung
und Minderung der Beleuchtung aus. Dies ist innerhalb einer bebauten Ortslage üblich
und hinzunehmen. Unterschiedlich Höhen und Gebäudetiefen werden bei der
Bemessung von Abständen berücksichtigt. Werden diese eingehalten, so ist in der
Regel nicht von einer unzumutbaren Beeinträchtigung auszugehen. Die Thematik wird
im Planverfahren weiter bis zur endgültigen Festsetzung der Bebauung noch vertieft.
11 Das Ortsbild wird erheblich gestört, von der Kerpener Straße wird der Kirchturm
verdeckt, der Ortseingang wird verunstaltet.
Die Kerpener Straße verläuft praktisch eben auf einer Höhe von 87 – 88 mü.NHN. Etwa
auf dieser Höhe steht auch der Gymnicher Kirchturm. Dadurch und durch eine
Entfernung von rund 600 m des Plangebiets zur Kirche ergibt sich ein sehr flacher
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Blickwinkel, der bereits durch die bestehenden Bebauung und die hohen Einzelbäume
unterbrochen wird.
Zur Gestaltung des Ortseingangs ist neben den Maßnahmen zur Anzeige der Eingangs
an der L162 auch eine Begrünung vor den geplanten Gebäuden in Richtung Kerpen
vorgesehen. Hier sollen nach Möglichkeit die für das Projekt notwendigen
Ausgleichsflächgen platziert werden.
12. Wer ist der Betreiber des Pflegezentrums? In der Presse war Stella Vitalis als
Träger genannt worden. Wer ist der Projektentwickler und wer der Investor?
Mehrere Betreiber qualifizieren sich für dieses Vorhaben. Die Stella Vitalis ist bei den
Verhandlungen einer der Mitinteressenten.
Entwickelt wird das Vorhaben von Ideal² einem Projektträger aus Hürth.
13. Wie möchten Sie sicherstellen, dass der Pilgerweg nicht durch das erhöhte
Verkehrsaufkommen belastet wird? Zeit- und abschnittweise ist die Straße
zugeparkt oder sie wird mit überhöhter Geschwindikeit befahren. Kinder werden
gefährdet. Ist mit baulichen Maßnahmen und mit Kosten für die Anwohner des
Pilgerwegs zu rechnen? Dem Anwohner reicht der Pilgerweg so, wie er ist.
Der Pilgerweg kann das Verkehrsaufkommen bei 16 seniorengerechten Wohnungen
aufnehmen ohne eine Beeinträchtigung hierdurch zu erfahren. Ausreichende
Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Da der Pilgerweg nach wie
vor eine Sackgasse bleiben wird, ist auch nicht mit Verkehr vom Personal des
Pflegeheims zu den Stoßzeiten zu rechnen.
Auch wenn der Bus zeitweise durch straßenbegleitendes Abstellen von Fahrzeugen
Schwierigkeiten hat durch den Pilgerweg zu fahren, wird in diesem Vorhaben von
baulichen Maßnahmen abgesehen. Ob ggf. zu einem späteren Zeitpunkt auf Grund
von fehlenden Gehwegen etc. ein Ausbau des Pilgerweges ansteht hat nichts zu tun
mit dem Bau des Pflegeheims und der seniorengerechten Wohnungen.
Alle in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben stehenden Kosten werden vom
Vorhabenträger übernommen und nicht auf die Anwohner umgelegt.
14 Wie wird das Baugebiet entwässert? Sind die Versorgungsleitungen im Pilgerweg
ausreichend?
Das Baugebiet wird im Trennsystem entwässert. Die Kapazität des
Mischwasserkanals im Pilgerweg ist für das Schmutzwasser der zusätzlichen
Wohneinheiten ausreichend. Die Niederschlagsentwässerung erfolgt über
Versickerung auf den Baugrundstücken. Die Versorgungsnetze werden durch die
Netzbetreiber erweitert.
15. Wie stellen sie sicher, dass die Senioren sich nicht über den Lärm der in den
umliegenden Straßen spielenden Kinder beschweren werden?
Gemäß dem Landesimmissionsschutzgesetz wird Kinderlärm als „ein Ausdruck
kindlicher Entfaltung“ angesehen, also grundsätzlich sozialadäquat und ist somit
zulässig. Die Tendenz geht derzeit zu neuen Wohnformen in den alle
Altersstrukturen in Mehrgenerationenhäusern harmonisch miteinander leben.
16. In der Nachbarschaft werden die Gärten auch zum gemeinsamen Feiern genutzt. Es
bestehen Bedenken, dass die Bewohner des Seniorenzentrums sich über Lärm aus
den Gärten beschweren
Geräusche und Lärm benachbarter Wohnnutzungen sind kein Problem der neu
hinzutretenden Bebauung. Vielmehr besteht zwischen allen Bewohnerin das
Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, d.h. der Lärmvermeidung einerseits
und der Duldung gelegentlicher Feiern andererseits. Lärm über das Zumutbare
hinaus kann jederzeit zu Beschwerden von Anwohnern führen; dies können auch
neu hinzuziehende Mieter oder Käufer bestehender Häuser sein.
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17 Wird die Bushaltestelle auf der L162 verlegt?
Bisher sind keine Änderungen der Bushaltestellen vorgesehen. Für die
Erschließung des Seniorenzentrums wäre dies auch nicht erforderlich.
17. Welche der präsentieren Varianten wird von den Vorhabenträgern favorisiert?
Was kann im Bebauungsplan festgesetzt werden?
Die zwei Varianten mit den Parkplätzen entlang der Kerpener Straße werden weiter
ausgearbeitet und in Form des Rechtsplans übernommen. Zur öffentlichen
Auslegung wird dann über das ganzheitlichere endgültige Konzept entschieden.
Den Bürgern wird während der Offenlage die Möglichkeit gegeben innerhalb eines
Monats Stellung zu nehmen.
Aufbauend auf den Angaben des Flächennutzungsplanes setzt der
Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan die Einzelheiten der städtebaulichen
Ordnung rechtsverbindlich fest. So wird im Bebauungsplan unter anderem
Folgendes festgesetzt:
Art der baulichen Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Mischnutzung)Maß der baulichen
Nutzung
in
Form
von
Geschossigkeit,
Grundflächenzahl
(GRZ)
und
Geschossflächenzahl (GFZ)
Überbaubare Grundstücksflächen
Verkehrsflächen und Grünflächen
Auf expliziten Wunsch der Bürger werden die grundsätzlichen Bedenken dieses Vorhabens
an diesem Standort in Gymnich protokolliert. Eine deutliche Ablehnung einiger Bürger das
Vorhaben an diesem Standort zu realisieren, ist aus der Veranstaltung hervorgegangen. Eine
Unterschriftenliste ist abschließend von einer Anwohnerin verteilt worden und liegt beim
Gebrauchtwagenhandel an der Kerpener Straße aus.
Nachdem keine weiteren Anregungen und Wortmeldungen vorliegen bedankt sich Frau
Seyfried für die konstruktiven Hinweise bei den Anwesenden und beendet die Veranstaltung.
Punkte, die vom Fachamt noch vertieft betrachtet werden oder zur Prüfung aufgegriffen
werden sollten, können noch bis zum 02.11.2017 schriftlich an bauleitplanung@erftstadt.de
geäußert werden.
(Lengwenat)
(Schriftführerin)