Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
901 kB
Datum
08.03.2018
Erstellt
01.03.18, 15:01
Aktualisiert
01.03.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Seniorenzentrum Erftstadt Gymnich,
Pilgerweg / L162 Kerpener Straße
Verkehrstechnische Einschätzung
Im Auftrag der
iDEAL2 IMMOBILIEN
bearbeitet durch
Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH, Holzdamm 8, 50374 Erftstadt
gez. ppa. Klähnhammer
Dipl.-Ing. Jens Klähnhammer
gez. i.A. Göbel
M.Eng. Florian Göbel
Erftstadt, im Februar 2018
© F. Fischer Ing.-Büro GmbH
21958.01 / 10135201
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Aufgabenstellung
5
2.
Vorhandene Verkehrssituation
6
3.
Stellplatznachweis
7
4.
Künftige Verkehrssituation
11
5.
Fazit/ Planungsempfehlung
17
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abb. 2-1:
Abb. 3-1:
Lage des geplanten Seniorenzentrums inkl. Verkehrsstärken der L 162 Kerpener
Straße
Lageplan
des
Seniorenzentrums
Verkehrsuntersuchung)
(maßgebende
Grundlage
7
der
10
Abb. 4-1:
Blick auf die L 162 Kerpener Straße in Richtung Gymnich
11
Abb. 4-2:
Blick auf den Pilgerweg in Richtung Ortsausgang
12
Abb. 4-3:
Einsatzbereiche für Linksabbiegestreifen und Aufstellbereiche an zweistreifigen
Fahrbahnen und an Fahrbahnen mit Zwischenbreiten
15
Kreuzungsbereich L 162 Kerpener Straße/ Pilgerweg
19
Abb. 5-1:
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 4-1: Kfz-Fahrten/d – Beschäftigten- und Besucherverkehr, Pflegeheim
13
Tabelle 4-2: Kfz-Fahrten/d – Besucher- und Bewohnerverkehr, Seniorenheim
15
1.
Aufgabenstellung
Im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Standortes für ein Seniorenzentrum am nordwestlichen
Ortsrand von Erftstadt-Gymnich wird zur Abwägung der Nachbareinsprüche im Bauleitplanverfahren eine
qualifizierte Abschätzung des erzeugten Verkehrs benötigt.
In diesem Zusammenhang soll ein Nachweis für den Stellplatzbedarf auf dem Grundstück geführt werden.
Darüber hinaus werden Aussagen zur Knotenpunktgestaltung (Länge und Art des Linksabbiegestreifens)
benötigt.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen an der L162 (Kerpener Straße) sind mit dem betroffenen
Straßenbaulastträger (Landesbetrieb Straßenbau NRW) abzustimmen.
Im Süden handelt es sich um ein Pflegeheim mit 80 Pflegebetten, ohne Tagespflege. Im Norden sollen etwa
20 seniorengerechte Wohnungen/ eine Senioren WG entstehen. Ggf. wird hier ein ambulanter Pflegedienst
für das Haus integriert.
Für das Pflegeheim wurden bislang 25 Stellplätze geplant.
Aus Sicht der Nachbarn ist bei der Bemessung und Bewertung des Stellplatzangebotes auch der
Schichtwechsel mit der Übergabe zu berücksichtigen. Aus Sicht der Projektentwicklung ein Modal-Split, der
die Einkommensstruktur im Pflegebereich berücksichtigt.
Die Erschließung des Pflegeheims soll von der Kerpener Straße (L162) erfolgen, die der
Seniorenwohnungen vom Pilgerweg. Der DTV der L162 wird für das Jahr 2015 mit 3.940 Kfz/24h
angegeben.
Das folgende Untersuchungsprogramm mit den nachstehend beschriebenen Teilleistungen ist notwendig:
·
Ermittlung des durch das neue Seniorenzentrum entstehenden zusätzlichen Verkehrsaufkommens
·
Überlagerung des gezählten Verkehrsaufkommens mit dem induzierten Verkehr und Darstellung
des
prognostizierten
Gesamtverkehrs
in
Knotenstromplänen
für
die
Morgen-
und
Abendspitzenstunde
·
Ermittlung des notwendigen Stellplatzbedarfs
·
Leistungsfähigkeitsberechnungen
gemäß
Handbuch
für
die
Bemessung
von
Straßenverkehrsanlagen und Darstellung der Verkehrsqualitäten in einem prognostizierten
Zustand
·
Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Erschließungssituation bzw. der Flüssigkeit
des Verkehrs und auch notwendiger verkehrsberuhigender Maßnahmen
5
·
Skizzenhafte Veranschaulichung der Knotenpunkte insbesondere auch der Querungsbereiche des
Radweges
·
Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Stadt Erftstadt
·
Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse in einer Power-Point-Präsentation und
Durchführung einer Präsentation vor einem durch den AG bzw. die Stadt Erftstadt festzulegendem
Gremium
·
Erarbeitung eines Kurzberichtes für die politischen Gremien
2.
Vorhandene Verkehrssituation
Als Grundlage für die verkehrstechnische Einschätzung liegen Verkehrsstärken der L 162 Kerpener Straße
aus dem Jahr 2015 vor1.
Für die L 162 Kerpener Straße ergibt sich hieraus eine Verkehrsbelastung von 3.940 Kfz/24h (116 Kfz
SV/24h).
Der Anteil der Spitzenstunde am Tagesverkehrsaufkommen beträgt erfahrungsgemäß zwischen 8 und
10 %. Damit die spätere Berechnung im Rahmen des Leistungsfähigkeitsnachweises zur sicheren Seite hin
ausfällt, wird ein Anteil von 10 % angenommen, der sich etwa hälftig auf beide Fahrtrichtungen verteilt. Die
spitzenstündliche Verkehrsbelastung der L 162 Kerpener Straße liegt somit bei 394 Kfz/h.
Für den Pilgerweg liegen keine aktuellen Verkehrsstärken vor. Gemäß den Richtlinien für integrierte
Netzgestaltung (RIN, Ausgabe 2008) wird der Pilgerweg in die Kategorie „Erschließungsstraße“ (ES V,
Anliegerstraße) eingestuft. Erschließungsstraßen zeichnen sich generell dadurch aus, dass sie
hauptsächlich der Erschließung der angrenzenden bebauten Grundstücke dienen und eine sehr geringe
Verkehrsbelastung aufweisen. Diese theoretischen Annahmen wurden überprüft und konnten anhand einer
Ortsbegehung bestätigt werden. Die Verkehrsbelastung des Pilgerwegs ist entsprechend sehr gering und
spielt daher in der verkehrstechnischen Untersuchung eine untergeordnete Rolle.
1
Quelle: http://www.nwsib-online.nrw.de
6
Abb. 2-1:
Lage des geplanten Seniorenzentrums inkl. Verkehrsstärken der L 162 Kerpener Straße
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in der gegenwärtigen Situation keine Verkehrsprobleme
festgestellt werden konnten.
3.
Stellplatznachweis
Das geplante Seniorenzentrum unterteilt sich in ein Pflegeheim (ohne Tagespflege) mit insgesamt 80 Betten
und ein Seniorenheim. Für die Ausführung des Seniorenheims stehen derzeit noch 2 Varianten zur Auswahl.
Variante 1 sieht vor, etwa 20 seniorengerechten Wohnungen zu errichten. Variante 2 sieht vor, etwa 12
seniorengerechte Wohnungen, eine Senioren-WG mit 10 Plätzen sowie ein Pflegedienstbüro zu errichten.
Zur Abschätzung des objektbezogenen Stellplatzbedarfs geben die Empfehlungen für Anlagen des
ruhenden Verkehrs (EAR, Ausgabe 2005) Richtzahlen vor, die als Orientierung dienen. Zusätzlich wird
durch die EAR darauf hingewiesen, dass die Richtzahlen mit den Festlegungen des jeweiligen
Bundeslandes abgeglichen werden müssen. Die maßgebenden Festlegungen des Landes NRW finden sich
in der Anlage zu Nr. 51.11 VV BauO NRW.
7
Stellplatzbedarf Pflegeheim:
Stellplatzbedarf nach den EAR:
Aus den EAR ergibt sich die Vorgabe, dass für Altenpflegeheime 1 Stellplatz je 6-10 Betten benötigt wird.
Hierbei werden sowohl Stellplätze für Beschäftigte als auch für Besucher berücksichtigt. Eine Empfehlung
wie hoch der Anteil an Besucherstellplätzen sein sollte, liegt nicht vor.
Stellplatzbedarf nach Nr. 51.11 VV BauoNRW:
Aus der Anlage der Bauordnung NRW ergibt sich für Pflegeheime die Vorgabe, dass 1 Stellplatz je 10-15
Plätze benötigt wird, mindestens aber 3 Stellplätze vorzusehen sind. Hierbei werden sowohl Stellplätze für
Beschäftigte als auch für Besucher berücksichtigt. Empfohlen wird, 75 % der benötigten Stellplätze als
Besucherstellplätze auszuweisen.
Auf der sicheren Seite liegend wird der Stellplatzbedarf zu einem Stellplatz je 6 Betten festgelegt, wobei
75% der Stellplätze als Besucherstellplätze ausgewiesen werden sollen. Folglich werden für das Pflegeheim
mit insgesamt 80 Betten mindestens 14 Stellplätze benötigt. Zur Berücksichtigung des Schichtwechsels bei
den Mitarbeitern des Pflegeheims wird davon ausgegangen dass zur Spitzenzeit die doppelte Anzahl an
Stellplätzen für das Personal benötigt wird. Insgesamt ergibt sich somit für das Pflegeheim ein Bedarf von
mindestens 18 Stellplätzen.
Stellplatzbedarf Seniorenwohnheim:
Stellplatzbedarf nach den EAR:
Aus den EAR ergibt sich die Vorgabe, dass für Gebäude mit Altenwohnungen 0,2 – 0,5 Stellplätze je
Wohnung benötigt werden. Hierbei werden sowohl Stellplätze für Bewohner als auch für Besucher
berücksichtigt. Eine Empfehlung wie hoch der Anteil an Besucherstellplätzen sein sollte, liegt nicht vor.
Aus den EAR ergibt sich die Vorgabe, dass für Altenwohnheime/Altenheime 1 Stellplatz je 8 – 15 Betten
benötigt wird, mindestens aber 3 Stellplätze vorzusehen sind. Hierbei werden sowohl Stellplätze für
Beschäftigte als auch für Besucher berücksichtigt. Eine Empfehlung wie hoch der Anteil an
Besucherstellplätzen sein sollte, liegt nicht vor.
Stellplatzbedarf nach Nr. 51.11 VV BauoNRW:
Aus der Anlage der Bauordnung NRW ergibt sich für Altenwohnheime/Altenheime/Wohnheime für
Menschen mit Behinderungen die Vorgabe, dass 1 Stellplatz je 10-17 Plätze benötigt wird, mindestens
8
aber 3 Stellplätze. Hierbei werden sowohl Stellplätze für Beschäftigte als auch für Besucher berücksichtigt.
Empfohlen wird, 75% der benötigten Stellplätze als Besucherstellplätze auszuweisen.
Seniorenheim Variante 1:
Die Variante 1 sieht vor, dass in dem geplanten Seniorenheim insgesamt 20 seniorengerechte Wohnungen
errichtet werden. Auf der sicheren Seite liegend wird der Stellplatzbedarf nach den EAR zu 0,5 Stellplätzen
je Wohnung festgelegt. Insgesamt ergibt sich somit für die Variante 1 des Seniorenheims ein Bedarf von
mindestens 10 Stellplätzen.
Seniorenheim Variante 2:
Die Variante 2 sieht vor, dass in dem geplanten Seniorenheim insgesamt 12 seniorengerechte Wohnungen
errichtet werden. Zusätzlich soll eine Senioren-WG errichtet werden, in der insgesamt 10 Plätze zur
Verfügung stehen, für Personen die außerklinische Intensivpflege benötigen. Des Weiteren soll ein
ambulanter Pflegedienst an das Seniorenheim angegliedert werden.
Für die seniorengerechten Wohnungen wird der Stellplatzbedarf auf der sicheren Seite liegend nach den
EAR zu 0,5 Stellplätzen je Wohnung festgelegt.
Für die Senioren-WG wird der Bemessungsgrundsatz eines Altenheims angesetzt. Der Stellplatzbedarf
ergibt sich somit sowohl nach den EAR als auch nach der Anlage der Bauordnung NRW zu 3 Stellplätzen,
da diese die Mindestanforderung darstellen.
Der Stellplatzbedarf für den ambulanten Pflegedienst wird ebenfalls mit ca. 3 Stellplätzen abgeschätzt.
Insgesamt ergibt sich somit für die Variante 2 des Seniorenheims ein Bedarf von mindestens 12
Stellplätzen.
Fazit geplante Stellplätze:
Die vorliegende, maßgebende Variante der Planung des Seniorenzentrums sieht insgesamt 25 Stellplätze
für das Pflegeheim vor. Für das im nördlichen Bereich geplante Seniorenheim sollen 23 private Stellplätze
angelegt werden. Zusätzlich sollen entlang des Pilgerwegs 4 weitere Stellplätze entstehen.
9
Abb. 3-1:
Lageplan des Seniorenzentrums (maßgebende Grundlage der Verkehrsuntersuchung)
Insgesamt übertrifft die geplante Anzahl an Stellplätzen für das Pflegeheim den ermittelten Bedarf um 7
Stellplätze. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die geplanten Stellplätze ausreichen um den
künftigen Parkraumbedarf sowohl der Mitarbeiter als auch der Besucher zu decken. Dem öffentlichen
Personennahverkehr wird im betreffenden Gebiet eine eher untergeordnete Rolle zugeschrieben. Die
geplante Anzahl von 25 Stellplätzen sollte daher beibehalten werden, um sicherzugehen, dass auch bei
erhöhtem Individualverkehr genügend Parkraum vorhanden ist.
Für das Seniorenheim wird die Variante 2 als maßgebend hinsichtlich des Stellplatzbedarfs gesehen.
Insgesamt wurde hier ein Bedarf von mindestens 12 Stellplätzen ermittelt. Um analog zum Pflegeheim den
voraussichtlich geringen Anteil des öffentlichen Personennahverkehrs zu berücksichtigen, sollten für das
Seniorenheim nicht weniger als 17 Stellplätze vorgesehen werden.
10
4.
Künftige Verkehrssituation
Künftig sollen zur Erschließung des Seniorenzentrums die L 162 Kerpener Straße sowie der Pilgerweg
genutzt werden. Hierbei erfolgt die verkehrliche Erschließung des Pflegeheims über die L 162 Kerpener
Straße und die des Seniorenwohnheims über den Pilgerweg.
Abb. 4-1:
Blick auf die L 162 Kerpener Straße in Richtung Gymnich
11
Abb. 4-2:
Blick auf den Pilgerweg in Richtung Ortsausgang
Zur Ermittlung der künftigen Verkehrssituation wurde zunächst der induzierte Verkehr des Pflegeheims
sowie des Seniorenheims, auf der Grundlage der durch die Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Verkehrsplanung im Jahre 2006 herausgegebenen Hinweise zur
Abschätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen, berechnet.
Pflegeheim:
Zur Ermittlung des Verkehrsaufkommens wird auf Basis der 80 Betten, der daraus herleitbaren,
durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten und Besucher sowie deren Mobilitätsverhalten die Anzahl der
Kfz-Fahrten pro Tag [Kfz-Fahrten/d] berechnet.
12
Tabelle 4-1: Kfz-Fahrten/d – Beschäftigten- und Besucherverkehr, Pflegeheim
Pflegeheim (80 Betten)
Bezeichung
Beschäftigtenverkehr
Besucherverkehr
SUMME
Beschäftigten- bzw . Besucherzahl
Plätze
Richtw ert
[Besucher bzw .
Beschäftigte/
Platz]
80
0,45 - 0,8
0,6
48
2,50
80
0,45 - 0,8
0,6
48
2,00
80
gew ählt
Anzahl
[Besucher bzw . (gerundet)
Beschäftigte/
Platz]
Wege pro Tag
96
MIV-Anteil
PKWBesetzungsgrad
KfzFahrten/d
Richtw ert
Anzahl Richtw ert gew ählt Richtw ert gew ählt
[Wege/
Wege/d
[%]
[%]
[-]
[-]
Besucher
bzw .
Beschäftigtem
120
30-70%
65%
1,2 - 1,3
1,25
96
40-90%
90%
1,2 - 1,5
1,35
216
62
64
126
Die Ermittlung des induzierten Verkehrs ergibt, dass sich für das geplante Seniorenheim insgesamt 126
Kfz-Fahrten/Tag einstellen. Hierbei wurde der Güterverkehr jedoch noch nicht berücksichtigt. Anhand von
Schätzwerten wird von ca. 10 Lkw-Fahrten/Tag ausgegangen. Somit ergibt sich die zu erwartende
Verkehrsbelastung durch das neu entstehende Pflegeheim zu insgesamt 136 Kfz-Fahrten/Tag.
Für die Ermittlung der spitzenstündlichen Verkehrsbelastung wurden folgende Annahmen getroffen:
·
Obwohl für Besucherverkehr und Beschäftigtenverkehr voraussichtlich verschiedene
Spitzenstunden maßgebend werden, wird von einer gemeinsamen spitzenstündlichen
Verkehrsbelastung ausgegangen, um auf der sicheren Seite zu liegen.
·
Die spitzenstündliche Verkehrsbelastung des Besucherverkehrs wird mit 15% des
Tagesverkehrsaufkommens abgeschätzt.
·
Die spitzenstündliche Verkehrsbelastung des Güterverkehrs wird mit 10% des
Tagesverkehrsaufkommens abgeschätzt.
·
Es wird davon ausgegangen, dass die Beschäftigten des Pflegeheims im 3-Schicht-Dienst
arbeiten werden. D.h. in der Spitzenstunde stellt sich sowohl Zielverkehr der Beschäftigten deren
Schicht beginnt ein, als auch Quellverkehr der Beschäftigten deren Schicht endet.
·
Da für Nachtschichten in der Regel weniger Personal eingesetzt wird, wird der Übergang
zwischen Früh- und Spätschicht als maßgebend zur Ermittlung der spitzenstündlichen
Verkehrsbelastung gesehen
·
Für den Zielverkehr ergibt sich anhand normierter Tagesganglinien für den Berufsverkehr eine
spitzenstündliche Belastung von bis zu 30% des Tagesverkehrsaufkommens. Unter
Berücksichtigung der vorgenannten, besonderen Situation des Schichtbetriebs wird die
spitzenstündliche Verkehrsbelastung nochmals verdoppelt. Hierdurch wird der Schichtwechsel in
der spitzenstündlichen Verkehrsbelastung abgebildet.
·
Folglich wird die spitzenstündliche Verkehrsbelastung durch die Beschäftigten mit 60 % des
Tagesverkehrsaufkommens festgelegt.
13
Entsprechend der oben genannten Annahmen ergibt sich die spitzenstündliche Verkehrsbelastung durch
das Pflegeheim wie folgt:
Beschäftigte:
62 Kfz-Fahrten/d * 60% = 38 Kfz-Fahrten/h
Besucher:
64 Kfz-Fahrten/d * 15% = 10 Kfz-Fahrten/h
Güterverkehr: 10 Kfz-Fahrten/d * 10% = 1 Kfz-Fahrt/h
Gesamt:
49 Kfz-Fahrten/h
Insgesamt beträgt die spitzenstündliche Belastung des Pflegeheims somit 49 Kfz-Fahrten/h. Hierbei teilt
sich der Verkehr gleichmäßig auf die Zu- und Ausfahrt des Pflegeheims auf. D.h. die Verkehrsbelastung je
Fahrtrichtung beträgt ca. 25 Kfz-Fahrten/h.
Das geplante Pflegeheim liegt in unmittelbarer Nähe der A 61. Im direkten Umfeld befinden sich gleich 2
Anschlussstellen an die A 61, wodurch davon ausgegangen werden kann, dass sich der induzierte Verkehr
gleichmäßig auf die L 162 Kerpener Straße verteilen wird. Folglich kann für die L 162 Kerpener Straße von
einer Mehrbelastung von ca. 50 Kfz/h ausgegangen werden, die sich zu gleichen Teilen in Linksabbieger,
Rechtsabbieger, Linkseinbieger und Rechtseinbieger aufteilt.
Auswirkungen auf den Verkehr:
Die L 162 Kerpener Straße weist mit 394 Kfz/h im Bestand eine verhältnismäßig geringe Belastung auf. Es
wird daher nicht davon ausgegangen, dass die Mehrbelastung durch das Seniorenzentrum Auswirkungen
auf die Leistungsfähigkeit der Straße haben wird. Anhand der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen
(RASt, Ausgabe 2006)
wird die L 162 im Bereich des Seniorenzentrums als angebaute
Hauptverkehrsstraße eingestuft. Gemäß Abb. 4-3 werden demnach keine baulichen Maßnahmen aufgrund
der zu erwartenden Verkehrsstärke der Linksabbieger (ca. 13 Kfz/h) erforderlich.
14
Abb. 4-3:
Einsatzbereiche für Linksabbiegestreifen und Aufstellbereiche an zweistreifigen Fahrbahnen
und an Fahrbahnen mit Zwischenbreiten2
Seniorenheim:
Zur Ermittlung des Verkehrsaufkommens wird auf Basis der 12 Wohnungen und der Senioren-WG, der
daraus herleitbaren, durchschnittlichen Anzahl der Besucher und Bewohner sowie deren Mobilitätsverhalten
die Anzahl der Kfz-Fahrten pro Tag [Kfz-Fahrten/d] berechnet.
Tabelle 4-2: Kfz-Fahrten/d – Besucher- und Bewohnerverkehr, Seniorenheim
Seniorenheim
Bezeichung
Besucherverkehr
Bew ohnerverkehr
SUMME
2
Plätze
28
28
Besucher- bzw . Bew ohnerzahl
PKWKfzBesetzungsgrad Fahrten/d
Anzahl Richtw ert gew ählt Richtw ert gew ählt
Wege/d
[%]
[%]
[-]
[-]
Wege pro Tag
Richtw ert
gew ählt
Anzahl
[Besucher/ Platz] [Besucher/ Platz] (gerundet)
Richtw ert
[Wege/
Besucher
bzw .
Bew ohner]
MIV-Anteil
0,45 - 0,8
0,6
17
2,00
34
40-90%
90%
1,2 - 1,5
1,35
23
/
/
18
3,00
54
30-70%
50%
1,2 - 1,3
1,30
21
35
88
44
Quelle: Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, Ausgabe 2006 (Tabelle 44)
15
Zur Ermittlung der Bewohnerzahl wurden nur diejenigen Bewohner berücksichtigt, die in einer der 12
Seniorenwohnungen untergebracht sind, da die Bewohner der Senioren-WG in der Regel über kein Auto
mehr verfügen. Hierbei wurde von einem Richtwert von ca. 1,5 Bewohnern je Wohnung ausgegangen.
Die Anzahl an Plätzen zur Ermittlung des Besucherverkehrs setzt sich aus den 10 vorhandenen Plätzen der
Senioren-WG sowie den zuvor Ermittelten 18 Plätzen in den Seniorenwohnungen (12 Wohnungen * 1,5
Bewohner/Wohnung) zusammen.
Die Ermittlung des induzierten Verkehrs ergibt, dass sich für das geplante Seniorenheim insgesamt 44 KfzFahrten/Tag einstellen. Hierbei wurden der Güterverkehr sowie der Verkehr des ambulanten Pflegedienstes
jedoch noch nicht berücksichtigt.
Für den Güterverkehr wird anhand von Schätzwerten von ca. 4 Lkw-Fahrten/Tag ausgegangen.
Die ambulante Pflegeeinrichtung ist vorrangig hausintern tätig. Hierdurch beschränkt sich das induzierte
Verkehrsaufkommen der Pflegeeinrichtung auf den Beschäftigtenverkehr zur Erreichung der Arbeitsstelle.
Es wird davon ausgegangen, dass die Pflegeeinrichtung einen 24-h-Service anbietet und i.M. ca. 2
Beschäftigte je Schicht in der Pflegeeinrichtung arbeiten. Bei einem 3-Schicht-Betrieb wird somit von
maximal 6 Beschäftigten/Tag ausgegangen. Auf der sicheren Seite liegend wird davon ausgegangen, dass
alle Beschäftigten einzeln mit dem Pkw anreisen und mindestens 2,5 Wege/Tag machen. Hieraus ergibt
sich eine Verkehrsbelastung von 15 Kfz/Tag. Maßgebend für die Spitzenstunde wird hierbei der
Schichtwechsel. Für die Spitzenstunde ergibt sich somit eine Verkehrsbelastung von 5 Kfz/h. Sollte es zu
einem Kapazitätsüberhang der Pflegeleistung kommen, könnten Pflegedienstleistungen zudem ambulant
in der näheren Umgebung erbracht werden. Um diese Option zu berücksichtigen wird von i.M. weiteren 5
Kfz-Fahrten/ Tag ausgegangen. Insgesamt ergibt sich die Verkehrsbelastung durch die ambulante
Pflegeeinrichtung somit zu 20 Kfz-Fahrten/Tag.
Somit ergibt sich die zu erwartende Verkehrsbelastung durch das neu entstehende Seniorenheim zu
insgesamt 68 Kfz-Fahrten/Tag.
Die
spitzenstündliche
Verkehrsbelastung
des
Besucherverkehrs
wird
mit
15%
des
Tagesverkehrsaufkommens abgeschätzt. Für den Güterverkehr, die optionale ambulante Pflege in der
näheren Umgebung und den Bewohnerverkehr wird von einer spitzenstündlichen Verkehrsbelastung von
10% des Tagesverkehrsaufkommens ausgegangen.
Entsprechend der oben genannten Annahmen ergibt sich die spitzenstündliche Verkehrsbelastung durch
das Pflegeheim wie folgt:
16
Besucher:
23 Kfz-Fahrten/d * 15% = 4 Kfz-Fahrten/h
Bewohner:
21 Kfz-Fahrten/d * 10% = 3 Kfz-Fahrten/h
Beschäftigte:
5 Kfz-Fahrten/h (Schichtwechsel)
+ 5Kfz-Fahrten/Tag * 10% = 6 Kfz-Fahrten/h
Güterverkehr:
4 Kfz-Fahrten/d * 10% =
Gesamt:
1 Kfz-Fahrt/h
14 Kfz-Fahrten/h
Insgesamt beträgt die spitzenstündliche Belastung des Seniorenheims somit 14 Kfz-Fahrten/h. Hierbei teilt
sich der Verkehr gleichmäßig auf die Zu- und Ausfahrt des Seniorenheims auf.
Für den Pilgerweg ergibt sich somit eine Mehrbelastung von insgesamt 14 Kfz-Fahrten/h.
Auswirkungen auf den Verkehr:
Für den Pilgerweg liegen keine aktuellen Daten zur Verkehrsbelastung vor. Die Mehrbelastung von 14 KfzFahrten/h wird jedoch als unkritisch hinsichtlich der Leistungsfähigkeit gesehen, zumal hierbei von einem
Maximalwert der Mehrbelastung ausgegangen werden kann.
5.
Fazit/ Planungsempfehlung
Pflegeheim:
Die vorgesehene Anzahl an Stellplätzen für das Pflegeheim reicht aus um den ermittelten Parkraumbedarf
des Pflegeheims zu decken. Es sollten hierbei jedoch in keinem Fall weniger als die heute geplanten 25
Stellplätze vorgesehen werden.
Gemäß Regelwerk werden für die Zufahrt zum geplanten Pflegeheim von der L 162 Kerpener Straße keine
baulichen Maßnahmen hinsichtlich der zu erwartenden Verkehrsbelastung notwendig. Aufgrund der Lage
am Ortsrand und somit im Übergangsbereich zwischen Innerorts- und Außerortsstraße, wird jedoch aus
Sicherheitsgründen empfohlen einen Aufstellbereich für Linksabbieger vorzusehen. Die bestehende
Querungsstelle in unmittelbarer Nähe zur geplanten Grundstückszufahrt des Pflegeheims sollte hierbei
unbedingt erhalten bleiben. Des Weiteren muss bei der Planung der Zufahrt darauf geachtet werden, dass
der heute bestehende Radweg parallel zur L 162 Kerpener Straße nicht beeinträchtigt wird und
uneingeschränkt nutzbar bleibt.
17
Seniorenheim:
Die vorgesehene Anzahl an Stellplätzen für das Seniorenheim reicht aus um den ermittelten
Parkraumbedarf zu decken. Es sollten hierbei jedoch in nicht weniger als die empfohlenen 17 Stellplätze
vorgesehen werden.
Die zu erwartende Mehrbelastung durch den entstehenden Besucher-, Bewohner-, Beschäftigten und
Güterverkehr durch das Seniorenheim für den Pilgerweg wird als unkritisch gesehen. Um die Zufahrt des
Güterverkehrs zum Seniorenheim zu gewährleisten, muss jedoch ggf. die Gestaltung des Straßenraums
optimiert werden. Im Bestand wird im Verlauf des Pilgerwegs ohne ausgewiesene Parkstände beidseitig
geparkt. Hierdurch könnte es in Zukunft zu Konflikten zwischen Lkw und parkenden Kfz kommen.
Ergänzend wäre folgendes anzumerken:
Am Knotenpunkt L 162 Kerpener Straße/ Pilgerweg wurden im Bestand Defizite festgestellt. Hierbei ist vor
allem die Ausfahrt aus dem Pilgerweg in die L 162 Kerpener Straße kritisch zu bewerten. Die beiden Straßen
treffen in einem ungünstigen Kreuzungswinkel aufeinander, wodurch sich sehr schlechte Sichtbeziehungen
ergeben. Zudem ergeben sich Konflikte zwischen Kfz die aus Richtung des geplanten Pflegeheims von der
L 162 Kerpener Straße in den Pilgerweg einbiegen und wartenden Kfz die vom Pilgerweg in die L 162
Kerpener Straße einbiegen wollen.
Zukünftig sollte seitens der Stadt Erftstadt eine Anpassung des Knotenpunktes in Erwägung gezogen
werden um die Verkehrsbeziehungen zwischen der L 162 Kerpener Straße und des Pilgerwegs zu
verbessern.
18
Abb. 5-1:
Kreuzungsbereich L 162 Kerpener Straße/ Pilgerweg
19