Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,4 MB
Datum
08.03.2018
Erstellt
01.03.18, 15:01
Aktualisiert
01.03.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
TÜV RHEINLAND ENERGY GMBH
Immissionsschutz / Lärmschutz
Akkreditiertes Prüfinstitut
Schalltechnische Untersuchung zur geplanten
Errichtung und Nutzung eines
Seniorenzentrums an der Kerpener Straße in
50374 Erftstadt
TÜV-Bericht Nr.: 936/21242471/01B
Köln, 15.02.2018
www.umwelt-tuv.de
tre-service@de.tuv.com
Die auszugsweise Vervielfältigung des Berichtes bedarf der schriftlichen Genehmigung.
TÜV Rheinland Energy GmbH
D – 51105 Köln, Am Grauen Stein
Tel.-Nr.: 0221 806-5200, Fax-Nr.: 0221 806-1349
TÜV Rheinland Energy GmbH
Lärmschutz
– Seite 2 von 43 –
- Leerseite -
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
Lärmschutz
– Seite 3 von 43 –
Schalltechnische Untersuchung zur geplanten Errichtung und
Nutzung eines Seniorenzentrums an der Kerpener Straße in 50374
Erftstadt
GENEHMIGUNGSBEDÜRFTIGE ANLAGE
NACH BImSchG:
Nein
AUFTRAGGEBER:
iDEALquadrat Immobilien
Heinrich-Hoerle-str. 2
50354 Hürth
ANSPRECHPARTNER
Herr Peter Ehser
p-ehser@idealquadrat.de
TÜV-ANGEBOTS-NR.:
936/8444229/2018
TÜV-AUFTRAGS-NR.:
936/21242471/01B
TÜV-KUNDEN-NR.:
3338183
AUFTRAG VOM:
18.01.2018
BEARBEITER:
M. Sc. Mathias Rottmann
Tel.: +49 221 806-2303
Email: Mathias.Rottmann@de.tuv.com
ANSCHRIFT:
TÜV Rheinland Energy GmbH
Immissionsschutz / Lärmschutz
Am Grauen Stein
D – 51105 Köln
SEITENZAHL:
43
BERICHT VOM:
15.02.2018
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
– Seite 4 von 43 –
Lärmschutz
Inhaltsverzeichnis
Blatt
1
Aufgabenstellung ....................................................................................................... 6
2
Vorgehensweise ......................................................................................................... 8
3
Örtliche Verhältnisse ................................................................................................10
4
Planungs- und immissionsschutzrechtliche Grundlagen ......................................12
5
4.1
Schallschutz in der Bauleitplanung – allgemeine Anforderungen .......................12
4.2
Verkehrslärmimmissionen ..................................................................................12
4.3
Anlagengeräusche – Beurteilung nach TA Lärm ................................................14
4.4
Fluglärm .............................................................................................................16
Verkehrslärm .............................................................................................................17
5.1
Beschreibung der Geräuschemissionen .............................................................17
5.1.1 Straßenverkehr .........................................................................................17
5.1.2 Qualität der Berechnungsergebnisse ........................................................18
5.2
Verkehrslärmimmissionen im Plangebiet ............................................................18
5.3
Veränderung der Verkehrsgeräuschsituation an der bereits vorhandenen
Wohnbebauung ..................................................................................................23
6
Anlagengeräusche (Gebrauchtwagenhandel) .........................................................25
6.1
Nutzungsszenario ..............................................................................................25
6.2
Geräuschemissionen..........................................................................................26
6.3
Geräuschimmissionen ........................................................................................27
6.3.1 Beurteilungspegel .....................................................................................27
6.3.2 Richtwertvergleich .....................................................................................28
7
Fluglärm .....................................................................................................................29
8
Übersicht zu den Lärmschutzmaßnahmen ..............................................................29
8.1
Straßenverkehr ..................................................................................................29
8.2
Planungsrechtliche Umsetzung der Lärmminderungsmaßnahmen .....................33
Anhang 1 :
Verwendete Vorschriften, Richtlinien und Unterlagen ......................... 34
Anhang 2 :
Geräuschemissionen von den öffentlichen Verkehrswegen (Straße) ........ 37
Anhang 3 : Beschreibung der Geräuschemissionen, Gewerbelärm ..................................... 39
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
– Seite 5 von 43 –
Lärmschutz
A3.1
Übersicht zu den verwendeten Oktavspektren ..........................................39
A3.2
Dokumentation des Emissionsmodells ......................................................39
Anhang 4 :
Berechnung der Geräuschimmissionen ................................................ 41
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
Lärmschutz
1
– Seite 6 von 43 –
Aufgabenstellung
Am nordwestlichen Ortsrand von Erftstadt – Gymnich soll ein Seniorenpflegeheim sowie ein
Wohngebäude mit ambulanten Pflegedienst (Betreutes Wohnen) errichtet und genutzt werden. In diesem Zusammenhang soll nun im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur geplanten Aufstellung des Bebauungsplans „Seniorenzentrum E-Gymnich“ die immissionsbezogene Nutzungsverträglichkeit der Planungsmaßnahmen mit dem angrenzenden Wohnumfeld
untersucht werden.
Nach den Angaben des Auftraggebers sollen folgende Einwirkungen auf das Plangebiet ermittelt und beurteilt werden:
-
Verkehrslärm durch die Autobahn A 61 und die Kerpener Straße (L 162).
-
Gewerbelärm durch den Gebrauchtwagenhandel südöstlich des Plangebietes.
-
Fluglärm durch den Militärflugplatz Nörvenich westlich des Plangebietes.
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
– Seite 7 von 43 –
Lärmschutz
Abbildung 1.1: Geplantes Vorhaben, Planungsstand: Januar 2018
Wohngebäude
Seniorenpflegeheim
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
– Seite 8 von 43 –
Lärmschutz
2
Vorgehensweise
Im Zuge der schalltechnischen Untersuchung werden die folgenden Arbeitsschritte durchgeführt:
Erstellung eines digitalen Berechnungsmodells für das Untersuchungsgebiet unter Berücksichtigung der Topographie des Geländes, der Gebäude und der Anlagen sowie der
wesentlichen Schallquellen.
Verkehrslärm (Straße)
o
Ermittlung der Emissionspegel Lm,E durch den relevanten Straßenverkehr für
die Tages- und Nachtzeit nach RLS-90 [20]. Die erforderlichen Eingangsdaten
werden
der
Online-Auskunft
der
Straßeninformationsbank
Nordrhein-
Westfalen (NWSIB) [22] entnommen.
o
Flächenhafte Berechnung der Geräuschimmissionen tags/nachts im Plangebiet mittels Schallausbreitungsberechnungen nach RLS-90 (Straße) für eine
Planungsvariante. Die Berechnungen werden für eine (kritischste) Geschosshöhe durchgeführt.
o
Darstellung der zu erwartenden Verkehrsgeräuschsituation (Straße) in farbigen Lärmkarten tags/nachts.
o
Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005 „Schallschutz im
Städtebau“ [2].
o
Aussage zur plangebietsbedingten Veränderung der Verkehrsgeräuschsituation in der bestehenden Wohnnachbarschaft.
Gewerbelärm
o
Ermittlung der Geräuschemissionen.
Laut Aussage des Auftraggebers werden auf dem Betriebsgelände des Gebrauchtwagenhändlers immissionsrelevante Geräusche ausschließlich durch
den Freiflächenverkehr verursacht. Für das Freiflächengeschehen werden Erfahrungswerte des TÜV Rheinland sowie einschlägige Studien und Richtlinien
zugrunde gelegt.
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
– Seite 9 von 43 –
Lärmschutz
o
Flächenhafte Berechnung der im Plangebiet auftretenden Geräuschimmissionen tags / nachts mittels Schallausbreitungsberechnungen nach DIN ISO
9613-2 [7] für eine Planungsvariante. Die Berechnungen werden für eine (kritischste) Geschosshöhe durchgeführt.
o
Bildung der Beurteilungspegel und Vergleich mit den Orientierungswerten
nach DIN 18005, Beiblatt 1 [3] bzw. mit den Immissionsrichtwerten nach TA
Lärm [5].
Fluglärm
o
Ermittlung der Geräuschimmissionen im Plangebiet.
Die Geräuschimmissionen durch den Militärflugplatz Nörvenich im Plangebiet
werden auf Grundlage der im Onlineportal TIM-online [30] dargestellten Fluglärmzonen ermittelt.
o
Beurteilung der Fluggeräuschsituation nach dem Gesetz zum Schutz gegen
Fluglärm [26].
Erarbeitung erforderlicher Schallschutzmaßnahmen.
Darstellung der Lärmpegelbereiche nach Tabelle 7 der DIN 4109 [10] für eine (kritischste) Geschosshöhe.
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
Lärmschutz
3
– Seite 10 von 43 –
Örtliche Verhältnisse
Das Plangebiet, für welches die Schutzbedürftigkeit eines allgemeinen Wohngebietes (WA)
vorgesehen ist, befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Erftstadt – Gymnich. Direkt
südwestlich des Plangebiets verläuft die Kerpener Straße (L 162). In nordöstlicher Richtung
verläuft in ca. 600 m Entfernung zur Plangebietsgrenze die Autobahn A 61. Der Gebrauchtwagenhändler liegt unmittelbar an der südöstlichen Plangebietsgrenze. Der Militärflugplatz
Nörvenich befindet sich in westlicher Richtung ca. 4 km vom Plangebiet entfernt. In nordöstlicher und südöstlicher Richtung ist das Plangebiet von mehreren Wohnnutzungen umgeben.
Die angrenzenden Flächen nördlich und westlich des Plangebiets werden überwiegend für
landwirtschaftliche Zwecke genutzt.
Das Seniorenpflegheim soll 3-geschossig und das Wohnheim mit ambulantem Pflegedienst
2-geschossig mit zusätzlichem Staffelgeschoss errichtet werden. Für An- und Abfahrten der
Besucher sind 2 Parkplätze geplant.
Abbildung 3.1, Seite 11, zeigt das Untersuchungsgebiet mit Lage des Plangebietes.
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
– Seite 11 von 43 –
Lärmschutz
Abbildung 3.1:
Übersichtsplan mit Lage des Plangebietes
A 61
L 162
Militärflugplatz Nörvenich,
Gebrauchtwagenhandel
Entfernung: 4 km
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
Lärmschutz
– Seite 12 von 43 –
4
Planungs- und immissionsschutzrechtliche Grundlagen
4.1
Schallschutz in der Bauleitplanung – allgemeine Anforderungen
Im Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“ [2] sind Orientierungswerte
für die städtebauliche Planung genannt. Sie stellen keine Grenzwerte dar, d.h. sie unterliegen im Einzelfall der Abwägung und haben vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei
vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und Gemengelagen lassen sich die
Orientierungswerte nach DIN 18005 oft nicht einhalten.
In Gebieten, in denen die Orientierungswerte überschritten sind, sollte ein Ausgleich durch
geeignete Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden.
Bei der Überplanung vorbelasteter Bereiche bzw. bestehender Gemengelagen erfordert das
Gebot der planerischen Konfliktbewältigung, im Rahmen der Abwägung nach § 1, Abs. 6
Baugesetzbuch (BauGB) vorhandene Konflikte zu lösen und diese nicht zu verfestigen. Bei
Neuplanungen soll das Entstehen von Konfliktbereichen von vornherein vermieden werden.
In beiden Fällen sind nicht nur die Kriterien der DIN 18005 zu beachten, sondern auch – teilweise weiter gehende – immissionsschutzrechtliche Anforderungen an bestimmte Kategorien
von Geräuschquellen (hier: Gewerbelärm, siehe Kapitel 4.3 und Fluglärm, siehe Kapitel 4.4).
4.2
Verkehrslärmimmissionen
Im Rahmen der Bauleitplanung werden für die Bewertung von Verkehrslärmimmissionen
üblicherweise die Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1 [2] herangezogen. Beim Neubau bzw. bei erheblichen baulichen Eingriffen in bestehende Straßen- und
Schienenwege gelten die Anforderungen der Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV
[6]. Tabelle 4.1, Seite 13 stellt Orientierungswerte und Immissionsgrenzwerte in einer Übersicht zusammen. Die Orientierungswerte sollen bereits auf den Rand der Bauflächen oder
der überbaubaren Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten oder der Flächen sonstiger Nutzung bezogen werden.
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
– Seite 13 von 43 –
Lärmschutz
Tabelle 4.1:
Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1 und Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV
Immissionsgrenzwerte (IGW)
Orientierungswerte (OW)
(Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV)
(DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1)
IGW
Bauliche Nutzung
Tag
Nacht
Bauliche Nutzung
(6 – 22 Uhr) (22 – 6 Uhr)
OW
Tag
Nacht a)
(6 – 22 Uhr) (22 – 6 Uhr)
dB(A)
Reine und allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete
Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete
59
64
dB(A)
49
54
Reine Wohngebiete, Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete
Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete,
Campingplatzgebiete
Besondere Wohngebiete
Dorfgebiete, Mischgebiete
50
40
55
45
60
45
60
50
Kerngebiete, Ge65
werbegebiete
Sonstige SonderKrankenhäuser,
gebiete, soweit sie
Schulen, Kurhei57
47
schutzbedürftig
45 … 65
me, Altenheime
sind, je nach
Schutzart
Friedhöfe, KleingarFriedhöfe, Kleingarkein Schutzanspruch
tenanlagen, Parkantenanlagen, Parkan55
gemäß 16. BImSchV
lagen
lagen
Gewerbegebiete
a)
69
59
55
35 … 65
55
Angegeben sind die Orientierungswerte für Verkehrslärm. Für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm
gelten – außer bei den Sondernutzungen (letzte zwei Zeilen in der Tabelle) – um 5 dB niedrigere Werte.
Zu den Orientierungswerten führt Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1 unter Nr. 1.2 u.a. aus:
„Die … Orientierungswerte sind als eine sachverständige Konkretisierung der Anforderungen
an den Schallschutz im Städtebau aufzufassen.
Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen – z.B.
dem Gesichtspunkt der Erhaltung überkommener Stadtstrukturen – zu verstehen. Die Abwä3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
Lärmschutz
– Seite 14 von 43 –
gung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange – insbesondere in bebauten Gebieten – zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen.
In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten.
Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch
andere geeignete Maßnahmen (z.B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen – insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und
planungsrechtlich abgesichert werden.“
Anmerkung:
Bei Beurteilungspegeln über 45 dB ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich.
In Gebieten, in denen – eventuell beschränkt auf einzelne Häuserfronten, die den Hauptlärmquellen zugewandt sind – die Orientierungswerte überschritten werden, kann sich die
Situation mit verschiedenen Vorkehrungen verbessern lassen. Neben aktivem Lärmschutz
durch Abschirmung (hier auf Basis Ihrer Aussage und der Anzahl der geplanten Geschosse
nicht realisierbar) kommen Maßnahmen der Grundrissgestaltung (Anordnen von zum ständigen Aufenthalt von Personen dienenden Räumen sowie der Außenwohnbereiche vorzugsweise an den lärmabgewandten Gebäudeseiten) und in Ergänzung dazu passiver Schallschutz (Schallschutzfenster, ggf. schallgedämmte Lüftungen) nach den Kriterien der
DIN 4109 [10] in Betracht.
4.3
Anlagengeräusche – Beurteilung nach TA Lärm
Gemäß Nr. 7.5 der DIN 18005, Teil 1 [2] werden im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen die Geräuschimmissionen im Einwirkungsbereich von gewerblichen Anlagen
nach der 6. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm [5] in Verbindung mit DIN ISO
9613-2 [7] berechnet.
Die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb gewerblicher Anlagen wird von der Einhaltung der Anforderungen der TA Lärm abhängig gemacht. Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen nach TA Lärm sind die Beurteilungspegel der Betriebsgeräusche für den
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
Lärmschutz
– Seite 15 von 43 –
maßgeblichen Immissionsort, 0,5 m außerhalb des geöffneten Fensters des vom Geräusch
am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes1 zu bilden und mit den Immissionsrichtwerten (IRW) zu vergleichen. Die an den Immissionsorten einzuhaltenden Immissionsrichtwerte ergeben sich nach TA Lärm entsprechend den Gebietsausweisungen im Bebauungsplan oder bei nicht vorhandenem B-Plan entsprechend der Schutzbedürftigkeit (§ 34
bzw. § 35 BauGB).
Um den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sicherzustellen, dürfen laut Nummer 3.2.1 der TA Lärm die Immissionsrichtwerte durch die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort nicht überschritten werden. Unter der Gesamtbelastung ist die Belastung
(Beurteilungspegel Lr) an einem Immissionsort zu verstehen, die von allen Anlagen hervorgerufen wird, für die die TA Lärm (siehe Nr. 1 TA Lärm) gilt. Wirken neben der zu beurteilenden Anlage (Zusatzbelastung) auf den maßgeblichen Immissionsort noch weitere Anlagengeräusche (Vorbelastung) ein, muss sichergestellt werden, dass die Immissionsrichtwerte
durch alle Anlagen gemeinsam eingehalten werden. Zusätzlich ist das Spitzenpegelkriterium
auf Erfüllung zu überprüfen.
Die Geräusche werden nach DIN 18005 und TA Lärm getrennt für die Zeiträume tags (06:00
– 22:00 Uhr) und nachts (22:00 – 06:00 Uhr) beurteilt. Tags ist ein Bezugszeitraum von 16 h
maßgebend, nachts ist nach TA Lärm die lauteste Stunde zu betrachten. Die Immissionsrichtwerte für ausgewählte Nutzungsarten fasst Tabelle 4.2 zusammen.
1
Schutzbedürftig im Sinne der DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Ausgabe 1989, u.a. Wohn- und Büroräume, etc.
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
– Seite 16 von 43 –
Lärmschutz
Tabelle 4.2:
Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1, TA Lärm
Immissionsrichtwerte
Regelbetrieb
seltene Ereignisse a)
Gebietskategorie
Beurteilungspegel
Tag
Kurgebiete, Krankenhäuser
und Pflegeanstalten
Reine Wohngebiete
Allgemeine Wohngebiete und
Kleinsiedlungsgebiete
Kerngebiete, Dorfgebiete und
Mischgebiete
Gewerbegebiete
a)
Nacht
kurzzeitige
Geräuschspitzen
Tag
Nacht
Beurteilungspegel
Tag
Nacht
kurzzeitige
Geräuschspitzen
Tag
Nacht
45
35
75
dB(A)
55
70
50
55
35
40
80
85
55
60
70
70
55
55
90
90
65
65
60
45
90
65
70
55
90
65
65
50
95
70
70
55
95
70
55
90
65
„… an nicht mehr als zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils
zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden“ (TA Lärm, Nummer 7.2)
In der vorliegenden Untersuchung wird für das Seniorenpflegeheim vom Schutzanspruch
einer Pflegeanstalt und für das Wohngebäude mit ambulantem Pflegedienst vom Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebietes ausgegangen.
4.4
Fluglärm
Für die Bewertung von Fluglärmimmissionen wird gemäß Nr. 7.3 der DIN 18005, Teil 1 [2]
das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm [26] herangezogen. Danach werden in der Umgebung von Flugplätzen Lärmschutzbereiche eingerichtet.
„Der Lärmschutzbereich eines Flugplatzes wird nach dem Maße der Lärmbelastung in zwei
Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht gegliedert. Schutzzonen sind
jeweils diejenigen Gebiete, in denen der durch Fluglärm hervor gerufene äquivalente Dauerschallpegel LAeq sowie bei der Nachtschutzzone auch der fluglärmbedingte Maximalpegel
LAmax die nachfolgend genannten Werte übersteigt, wobei die Häufigkeit aus dem Mittelwert
über die sechs verkehrsreichsten Monate des Prognosejahres bestimmt wird:
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
– Seite 17 von 43 –
Lärmschutz
Tabelle 4.3:
Einzuhaltende Pegelwerte nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm
Äquivalenter Dauerschallpegel LAeq
Art des Flugplatzes
Neue oder wesentlich baulich
erweiterte zivile Flugplätze
Bestehende zivile Flugplätze
Neue oder wesentlich baulich
erweiterte militärische Flugplätze
Bestehende militärische Flugplätze
a)
Tag-Schutzzone 1
LAeq
Tag-Schutzzone 2
LAeq
Nacht-Schutzzone
LAeq
LAmax
60
dB(A)
55
50
6 x 53
65
63
60
58
55
50
6 x 57
6 x 53
68
63
55
6 x 57
„… an nicht mehr als zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils
zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden“ (TA Lärm, Nummer 7.2)
5
Verkehrslärm
5.1
Beschreibung der Geräuschemissionen
5.1.1 Straßenverkehr
Die Verkehrslärmeinwirkungen auf das Plangebiet werden rechnerisch ermittelt. Die Berechnung der Emissionspegel aus den Verkehrsdaten erfolgt nach RLS 90 [20]. Die Verkehrsdaten der L 162 und der A 61 wurden der Straßeninformationsbank Nordrhein-Westfalen
(NWSIB) [22] entnommen. Die Verkehrszahlen stellen die Situation einer Zählung aus dem
Jahr 2015 dar.2 Die durch den Straßenverkehr verursachten Geräuschimmissionspegel werden auf Grundlage der Verkehrsdaten ermittelt, flächendeckend dargestellt und mit den
schalltechnischen Orientierungswerten nach Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1 [3] verglichen.
In der Berechnung wurde für die Straßenoberfläche der betrachteten Straßenabschnitte
Gussasphalt zugrunde gelegt (Zuschlag DStrO = 0 dB). Die nachfolgende Tabelle 5.1 fasst die
Verkehrsdaten und Emissionsansätze nach RLS 90 zusammen:
2
Nach telefonischer Rücksprache mit der Verkehrszentrale vom Landesbetrieb Straßenbau NRW vom
17.01.2018 lagen zum Zeitpunkt der Untersuchung keine Angaben für einen möglichen Prognosezeitraum
(z.B. für das Jahr 2030) vor, sodass in der vorliegenden Untersuchung die Zählung aus dem Jahr 2015 berücksichtigt wird. Dabei ist anzumerken, dass eine Steigerung des Verkehrsaufkommens auf den zu untersuchenden Straßen um z.B. 10 % sich nur mit 0.4 dB auf den Verkehrslärmpegel auswirken würde (Siehe
dazu Kapitel 5.1.2).
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
– Seite 18 von 43 –
Lärmschutz
Tabelle 5.1:
Verkehrsdaten und Emissionsansätze nach RLS 90
Straße
DTV-Wert
in Kfz 24 h
Lkw-Anteil p in %
Tag / Nacht
zul. HöchstGeschwindigkeit
in km/h
Emissionspegel
LmE in dB(A)
Tag / Nacht
L 162, Abschnitt 1
3.940
3 / 33
70
59 / 50
L 162, Abschnitt 2
3940
3 / 33
50
57 / 48
45.966
25 / 404
130 (80 für Lkw)5
77 / 73
A 61
Die genauen Ansätze und Einzelheiten zur Berechnung der Emissionspegel nach RLS 90
[20] sind in Anhang 2 beschrieben.
5.1.2 Qualität der Berechnungsergebnisse
Beim Verkehrslärm hängt die Genauigkeit der Berechnungsergebnisse insbesondere von
den in der vorliegenden Untersuchung angesetzten Verkehrszahlen ab. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass Abweichungen im Verkehrsaufkommen von beispielsweise 10 % sich nur mit 0.4 dB auf den Verkehrslärmpegel auswirken. Bei einer Klassenbreite von 5 dB in den Orientierungswerten/Grenzwerten und auch in der Schallschutzdimensionierung würde sich eine solche Abweichung nur unerheblich bemerkbar machen.
5.2
Verkehrslärmimmissionen im Plangebiet
Die nachfolgenden Abbildungen zeigen die Beurteilungspegel durch den Straßenverkehrslärm in Form von Rasterlärmkarten (RLK) und Gebäudelärmkarten (GLK)6. Als Berechnungshöhe wird das kritischste Geschoss (2. OG, h = 8) berücksichtigt. Die Abschirmung
durch die zukünftig geplante Bebauung im Plangebiet wird in diesem Berechnungsschritt
bereits berücksichtigt.
3
Gemäß den Angaben aus NWSIB.
4
Gemäß RLS 90, Tabelle 3, da die genauen Anteile tags und nachts aus den Angaben der NWSIB nicht hervor gehen.
5
Maximalwerte gemäß Kapitel 4.4.1.1.2 der RLS 90.
6
In den Gebäudelärmkarten werden Pegelwerte ausschließlich an den Fassaden dargestellt, an denen
schutzbedürftige Räume und somit Immissionsorte angeordnet werden sollen.
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
Lärmschutz
– Seite 19 von 43 –
Abbildung 5.1: Straßenverkehrslärm Ist-Situation, tags, h = 8 Meter (2. OG), RLK
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
Lärmschutz
– Seite 20 von 43 –
Abbildung 5.2: Straßenverkehrslärm Ist-Situation, nachts, h = 8 Meter (2. OG), RLK
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
Lärmschutz
– Seite 21 von 43 –
Abbildung 5.3: Straßenverkehrslärm Ist-Situation, tags, h = 8 Meter (2. OG), GLK
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
Lärmschutz
– Seite 22 von 43 –
Abbildung 5.4: Straßenverkehrslärm Ist-Situation, nachts, h = 8 Meter (2. OG), GLK
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
Lärmschutz
– Seite 23 von 43 –
In Verbindung mit den in Tabelle 4.1 genannten Orientierungswerten für allgemeine Wohngebiete (55 dB(A) tags / 45 dB(A) nachts für das Wohngebäude mit ambulantem Pflegedienst) bzw. sonstige Sondergebiete (45…65 dB(A) tags / 35…56 dB(A) nachts für das Seniorenpflegeheim) kann aus den Gebäudelärmkarten folgendes abgelesen werden:
In der kritischsten Geschosshöhe (2. OG) werden die Orientierungswerte nach DIN 18005
tagsüber (06:00 – 22:00 Uhr) an mehreren Fassaden und nachts (22:00 – 06:00 Uhr) an allen Fassaden überschritten.
Die Immissionsgrenzwerte nach der 16. BImSchV (59 dB(A) tags / 49 dB(A) nachts für das
Wohngebäude mit ambulantem Pflegedienst bzw. 57 dB(A) tags / 47 dB(A) nachts für das
Seniorenpflegeheim) werden tagsüber an allen Fassaden eingehalten und nachts an allen
Fassaden überschritten.
Aufgrund der ermittelten Überschreitungen der Orientierungswerte ist grundsätzlich abzuwägen, ob bestimmte Belange die Planung vertretbar machen. In diesem Fall ist eine Durchführung von möglichen Schallschutzmaßnahmen zu berücksichtigen (Siehe dazu Kapitel 8).
5.3
Veränderung der Verkehrsgeräuschsituation an der bereits vorhandenen
Wohnbebauung
Die Zu- und Abfahrt der Lkw und Pkw durch die geplante Nutzung des Seniorenpflegeheims
und des Wohngebäudes erfolgt über die Kerpener Straße (L 162) und den Pilgerweg. Laut
Aussage der städtebaulichen Arbeitsgemeinschaft [29] ist mit folgendem Verkehrsaufkommen zu rechnen:
Kerpener Straße (L 162)
Tageszeitraum (6.00 – 22.00 Uhr)
7
–
Max. 1 Lkw:
= 2 Bewegungen
–
Max 58 Pkw:
= 116 Bewegungen
–
Summe:
= 118 Bewegungen (p = 1.7 %)7
Maßgeblicher Schwerverkehrsanteil im Sinne der RLS-90 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen,
RLS-90 Ausgabe 1990), Kfz mit mehr als 2.8 t zulässigem Gesamtgewicht).
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
– Seite 24 von 43 –
Lärmschutz
Nachtzeitraum (22.00 – 6.00 Uhr)
–
Max. 15 Pkw:
= 15 Bewegungen (p = 0 %)
Mit den angegebenen Verkehrszahlen berechnen sich nach RLS 90 am nächstgelegenen
Wohnhaus
„Kerpener
Straße
62“
Beurteilungspegel
von
Lr,tags = 45 dB(A)
und
Lr,nachts = 48 dB(A)8.
Die zulässigen Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung für ein reines oder
allgemeines Wohngebiet9 von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts werden damit durch die
Geräusche des anlagenbezogenen Verkehrs um 14 dB tags bzw. 1 dB nachts unterschritten.
Damit liegt die Pegelzunahme durch den anlagenbedingten Verkehr entweder deutlich unterhalb von 3 dB (bei hoher Grundbelastung durch den Straßenverkehr auf der L 162) oder
die Gesamt-Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche überschreiten nicht die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (bei geringer Grundbelastung durch den Straßenverkehr auf
der L 162).
Pilgerweg10
Tageszeitraum (06:00 – 22:00 Uhr)
–
Max 29 Pkw:
= 58 Bewegungen
Nachtzeitraum (22:00 – 06:00 Uhr)
–
Max. 8 Pkw:
= 8 Bewegungen (p = 0 %)
Mit den angegebenen Verkehrszahlen berechnen sich nach RLS 90 an den nächstgelegenen Wohnhäusern „Pilgerweg 32“ und Pilgerweg 34“ Beurteilungspegel von Lr,tags = 44 dB(A)
und Lr,nachts = 48 dB(A)11.
8
Annahmen: asphaltierte Straße, Geschwindigkeit 30 km/h, Steigung und Gefälle < 5 %
9
Gemäß dem Internetauftritt der Stadt Erftstadt [23] liegen die zu untersuchenden nächstgelegenen Wohnhäuser nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Diese liegen im Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt von 1990 innerhalb einer Wohnbaufläche, sodass in der vorliegenden Untersuchung
für die zu betrachtenden nächstgelegenen Wohnhäuser vom Schutzanspruch eines reinen oder allgemeinen
Wohngebiets ausgegangen wird.
10
In der vorliegenden Untersuchung wird davon ausgegangen, dass maximal die Hälfte der An-und Abfahrten
aller Pkw über den Pilgerweg erfogt.
11
Annahmen: asphaltierte Straße, Geschwindigkeit 30 km/h, Steigung und Gefälle < 5 %
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
Lärmschutz
– Seite 25 von 43 –
Die zulässigen Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung für ein reines oder
allgemeines Wohngebiet12 von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts werden damit durch die
Geräusche des anlagenbezogenen Verkehrs um 15 dB tags bzw. 1 dB nachts unterschritten.
Somit unterschreiten die Gesamt-Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche nicht die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV.
Somit werden im vorliegenden Fall keine organisatorischen Maßnahmen zur Reduzierung
der anlagenbedingten Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Straßen erforderlich.
6
Anlagengeräusche (Gebrauchtwagenhandel)
6.1
Nutzungsszenario
Genaue Informationen über den Betrieb des Gebrauchtwagenhandels lagen dem TÜV
Rheinland zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht vor. Laut Aussage des Auftraggebers werden auf dem Betriebsgelände des Gebrauchtwagenhandels keine geräuschintensiven KfzArbeiten wie Wartungen, Reparaturen oder Lackierarbeiten durchgeführt. Es sollen lediglich
kleinere manuelle Reparatur- und Säuberungsarbeiten auf dem Betriebsgelände des Gebrauchtwagenhändlers stattfinden. Zudem befinden sich auf Basis einer Ortsbesichtigung am
18.01.2018 keine Außenquellen auf dem Betriebsgelände, die relevante Geräuschimmissionen im Plangebiet verursachen könnten. Daher wird in der vorliegenden Untersuchung davon ausgegangen, dass durch den Betrieb des Gebrauchtwagenhandels ausschließlich Geräusche im Tageszeitraum (06:00 – 22:00 Uhr) durch folgenden Freiflächenverkehr entstehen:
Zu- und Abfahrten von 20 Kunden- oder Mitarbeiter-Pkw über die Ein- und Ausfahrt an
der südwestlichen Betriebsgrundstücksgrenze. Die Pkw werden auf dem Parkplatz im
westlichen Bereich des Betriebsgrundstücks abgestellt.
12
Gemäß dem Internetauftritt der Stadt Erftstadt [23] liegen die zu untersuchenden nächstgelegenen Wohnhäuser nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Diese liegen im Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt von 1990 innerhalb einer Wohnbaufläche, sodass in der vorliegenden Untersuchung
für die zu betrachtenden nächstgelegenen Wohnhäuser vom Schutzanspruch eines reinen oder allgemeinen
Wohngebiets ausgegangen wird.
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
– Seite 26 von 43 –
Lärmschutz
6.2
Geräuschemissionen
Zur Ermittlung der in den Berechnungen anzusetzenden Schallleistungspegel und Einwirkzeiten des Fahrverkehrs wurden Erfahrungswerte, die der TÜV Rheinland an ähnlichen Anlagen gewonnen hat und die Parkplatzlärmstudie [14] zugrunde gelegt.
Anhand der Schallleistungspegel erfolgt die Berechnung der Geräuschimmissionen im Plangebiet.
Nachfolgend werden die Geräuschquellen und die für die Berechnung der Geräuschemissionen zugrunde gelegten Ansätze beschrieben. Die Lage und Bezeichnung der wesentlichen
Schallquellen ist in der Abbildung A 2.1, Seite 38 dargestellt. Die Quellnummern in der Abbildung A 2.1 entsprechen den Nummern der Berechnungstabellen im Kapitel A3.2, Seite 39
bzw. Anhang 4.
Zur Ermittlung und Beurteilung der Betriebsgeräuschsituation nach TA Lärm sind nur die
Fahrbewegungen auf dem Betriebsgelände (Fahrzeuggeräusche) zu berücksichtigen. Der
Fahrverkehr auf öffentlichen Straßen (Verkehrsgeräusche) ist davon getrennt zu betrachten.
Die Anzahl der Fahrbewegungen ergeben sich aus den Angaben im Kapitel 6.1. Zur Ermittlung der in den Berechnungen anzusetzenden Emissionsdaten und Einwirkzeiten werden
Messergebnisse aus zahlreichen vorausgegangenen Untersuchungen bei vergleichbaren
Betrieben angesetzt.
Tabelle 6.1:
Schallleistungspegel Fahrverkehr
Betriebszustand
Fahren Pkw
Schallleistungspegel LWA in dB(A)
Geschwindigkeit bzw.
Dauer der Vorgänge
Ausgangswert
pro Stunde
längenbezogen
LWA
LWA/h
LWA’ / (m*h)
92
-
52
v = 10 km/h
-
6713
-
-
Eine Pkw-Bewegung/h
auf der Parkplatzfläche
nach [14]
Spitzenpegel während
Pkw-Nutzung
Dient der Überprüfung
96/100
-
-
des Spitzenpegelkriteri-
Fahren/Parken
13
ums, ohne Zeitbezug
Ausgangsschallleistungspegel für eine Pkw-Bewegung pro Stunde von LW0 = 63 dB(A) plus Zuschlag für
Impulshaltigkeit von KI = 4 dB. Der ggf. erforderliche Zuschlag für die Pegelerhöhung infolge des Durchfahrund Parksuchverkehrs wird nach [14] berechnet und entsprechend berücksichtigt.
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
– Seite 27 von 43 –
Lärmschutz
6.3
Geräuschimmissionen
6.3.1 Beurteilungspegel
Die Bildung des Beurteilungspegels nach TA Lärm geschieht mit folgenden Ansätzen:
Zeitliche Bewertung
Die zeitliche Bewertung berücksichtigt die Einwirkdauer der einzelnen Geräusche im Bezugszeitraum (tags 16 Stunden, nachts 1 Stunde). Sie erfolgt in der Regel bereits bei der
Schallausbreitungsberechnung.
Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit KT
Für die Teilzeiten, in denen in den zu beurteilenden Geräuschimmissionen ein oder mehrere
Töne hervortreten oder in denen das Geräusch informationshaltig ist, ist für den Zuschlag KT
je nach Auffälligkeit der Wert 3 oder 6 dB anzusetzen.
Es wird davon ausgegangen, dass durch den Betrieb des Gebrauchtwagenhandels keine
tonhaltigen Geräusche entstehen. Ein Zuschlag wird daher nicht erteilt.
Zuschlag für Impulshaltigkeit KI
Bei Prognosen ist gemäß Nr. A.2.5.3 TA Lärm für die Teilzeiten, in denen das zu beurteilende Geräusch Impulse14 enthält, als Zuschlag KI je nach Störwirkung der Wert 3 oder 6 dB
anzusetzen. Bei Anlagen, deren Geräusche nicht impulshaltig sind, ist KI = 0 dB.
Bei der Ausbreitungsrechnung sind ggf. auftretende Impulshaltigkeiten bereits in den Emissionswerten berücksichtigt.
Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit KR
Für Geräuscheinwirkungen in den Zeiten von
werktags
06:00 – 07:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr sowie
sonn- und feiertags
06:00 – 09:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr
ist in Allgemeinen und Reinen Wohngebieten (WA, WR) bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 dB zu den jeweiligen Mittelungspegeln der Teilzeiten zu berücksichtigen, in denen die Geräusche auftreten. Der Zuschlag wird für MK-, MD-, MI-, GE- und GI-Gebiet nicht angewandt. Bei einem
kontinuierlichen Betrieb der Anlagen ergibt sich ein pauschaler Zuschlag von 1.9 dB für
Werktage und 3.6 dB für Sonn- und Feiertage.
14
Kurzzeitige Geräuschspitzen, die aus dem Hintergrundgeräusch herausragen.
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
– Seite 28 von 43 –
Lärmschutz
Für das Plangebiet ist die Schutzbedürftigkeit eines allgemeinen Wohngebietes (WA) vorgesehen. Es wird davon ausgegangen, dass 2 der Pkw-Anfahrten innerhalb der Tageszeit mit
erhöhter Empfindlichkeit (zwischen 06:00 und 07:00 Uhr) erfolgen. Ein Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit wird hierfür berücksichtigt.
Meteorologische Korrektur
Bei der Bildung der Beurteilungspegel gemäß TA Lärm ist die meteorologische Korrektur
Cmet nach DIN ISO 9613-2 [7] zu berücksichtigen. Zur Berechnung der meteorologischen
Korrektur Cmet wird von einer gleichmäßigen Verteilung der Windrichtungen (C0 = 2 dB) ausgegangen.
6.3.2 Richtwertvergleich
In der nachfolgenden Tabelle ist der Beurteilungspegel Lr an der kritischsten Fassade, an der
schutzbedürftige Räume und somit Immissionsorte angeordnet sind, sowie der Vergleich mit
den Immissionsrichtwerten (siehe Kapitel 4.3) dargestellt.
Tabelle 6.2:
Beurteilungspegel Lr und Immissionsrichtwert tags (06:00 – 22:00 Uhr)
Immissionsort
Io 1 – Seniorenpflegeheim
Maßgebliches
Geschoss
2. OG
Beurteilungspegel Immissionsrichtwert
Lr in dB(A)
in dB(A)
36
45
Fassade SO
Unter Berücksichtigung der in Kapitel 6.2 beschriebenen Geräuschemissionen unterschreitet
der Beurteilungspegel durch die Betriebsgeräusche des Gebrauchtwagenhandels den zulässigen Immissionsrichtwert um 9 dB. Der Immissionsbeitrag ist damit nach Nr. 3.2.1 TA Lärm
als nicht relevant anzusehen.
An der zur Spitzenschallquelle nächstgelegenen Gebäudefassade des geplanten Seniorenpflegeheims errechnet sich am Tag ein Spitzenpegel von 67 dB(A) (siehe Kopfzeilen der
Berechnungen im Anhang 4). Der Spitzenpegel liegt damit um weniger als 30 dB über dem
Immissionsrichtwert am Tag. Das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm wird damit erfüllt.
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
Lärmschutz
7
– Seite 29 von 43 –
Fluglärm
Auf Basis der im Onlineportal TIM-online [30] dargestellten Fluglärmzonen befindet sich das
Plangebiet nicht innerhalb des Lärmschutzbereiches eines Flugplatzes. In diesem Fall werden die im Fluglärmgesetz aufgeführten Werte für bestehende militärische Flugplätze gemäß
Tabelle 4.3 (Tag-Schutzzone 1: 68 dB(A), Tag-Schutzzone 2: 63 dB(A) / Nachtschutzzone:
55 dB(A)) innerhalb des Plangebiets eingehalten. Die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen für eine Verbesserung des Fluglärms ist daher nicht erforderlich.
Im Landesentwicklungsplan des Landesvermessungsamtes NRW von 1998 [24] sind Lärmschutzzonen im naheliegenden Umfeld des Militärflugplatzes mit den dazugehörigen äquivalenten Dauerschallpegeln Leq der 6 verkehrsreichsten Monate dargestellt:
-
In Zone A über 75 dB(A)
-
In Zone B über 67 dB(A)
-
In Zone C über 62 dB(A).
Das Plangebiet liegt auf der äußeren Grenze der Lärmschutzzone C. In diesem Fall kann
das Plangebiet bzgl. des Fluglärms dem Lärmpegelbereich III gemäß Tabelle 8.1 zugeordnet
werden.
8
Übersicht zu den Lärmschutzmaßnahmen
Da innerhalb des Plangebiets die Orientierungswerte nach DIN 18005 [2] durch den Verkehrslärm überschritten werden, erfolgt nachfolgend die Untersuchung von Schallschutzmaßnahmen.
8.1
Straßenverkehr
Laut Aussage des Auftraggebers ist die Durchführung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen
in Form von Lärmschutzwällen oder –wänden im vorliegenden Fall nicht realisierbar. Zudem
lässt sich die schalltechnische Situation innerhalb des Plangebiets durch eine günstige
Grundrissgestaltung nicht sonderlich verbessern, da die Orientierungswerte der DIN 18005
an nahezu allen Fassaden überschritten werden.
Alternativ und auch ergänzend zu aktiven Maßnahmen können passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
Lärmschutz
– Seite 30 von 43 –
(Fenster, Wände und Dächer ausgebauter Dachgeschosse) schutzbedürftiger Nutzungen
vorgesehen werden.
Zur exakten Auslegung der Mindestanforderungen nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ [10] oder VDI 2719 „Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“ [16]
sind neben der Kenntnis der Außengeräuschpegel auch die Kenntnisse über die Nutzungsart
der Räume, Raumgröße, Fensterflächenanteil, Bauausführung usw. unbedingt erforderlich.
Da im Bauleitplanverfahren üblicherweise nur die berechneten Außengeräuschpegel vorliegen, ist eine exakte Detailauslegung noch nicht möglich, aber auch nicht erforderlich. Hier
empfiehlt sich die Festsetzung sogenannter Lärmpegelbereiche.
Gemäß DIN 4109 werden zur Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt, die einem maßgeblichen Außenlärmpegel zugeordnet sind. Die Lärmpegelbereiche können ortsspezifisch berechnet oder gemessen werden. Bei Berechnungen sind die Beurteilungspegel für den Tag
bzw. für die Nacht nach der 16. BImSchV zu bestimmen, wobei zur Bildung des maßgeblichen Außenlärmpegels zu den errechneten Werten jeweils 3 dB(A) zu addieren sind.
Bei der rechnerischen Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels gelten die folgenden
Festlegungen:
Der maßgebliche Außenlärmpegel ergibt sich
für den Tag aus dem zugehörigen Beurteilungspegel (06:00 – 22:00 Uhr),
für die Nacht aus dem zugehörigen Beurteilungspegel (22:00 – 06:00 Uhr) plus Zuschlag
zur Berücksichtigung der erhöhten nächtlichen Störwirkung von 3 dB (ergibt sich aus
dem größeren Schutzbedürfnis in der Nacht).
Maßgeblich für die Ermittlung der Lärmpegelbereiche ist die Lärmbelastung derjenigen Tageszeit, die die höhere Anforderung ergibt.
Beträgt die Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag minus Nacht weniger als 10 dB, so
ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz des Nachtschlafes aus einem 3 dB
erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 10 dB.
Zur Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels wurde zunächst eine Differenzlärmkarte der Beurteilungszeiträume Tag und Nacht berechnet. Da die Differenz der Beurteilungszeiträume flächendeckend bei < 10 dB liegt, wird der ermittelte Nachtwert für die Bildung des Außenlärmpegels herangezogen.
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
– Seite 31 von 43 –
Lärmschutz
Dabei wird die kritischste Geschosshöhe (2. OG) berücksichtigt. In den ermittelten Beurteilungspegeln sind gemäß DIN 4109, Ausgabe 2016 [10] Zuschläge von 3 dB und 10 dB enthalten.
Tabelle 8.1 zeigt die Definition der Lärmpegelbereiche in Abhängigkeit von den maßgeblichen Außenlärmpegeln.
Tabelle 8.1:
Lärmpegelbereiche und Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109, Teil 1, Tab. 7
Raumarten
Lärmpegelbereich
maßgeblicher
Außenlärmpegel
Bettenräume in
Krankenanstalten
und Sanatorien
Aufenthaltsräume
in Wohnungen,
Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten,
Unterrichtsräume
und ähnliches
Büroräume a) und
ähnliches
erforderliches bewertetes Schalldämm-Maß
erf. R’w,res des Außenbauteils
(Wand / Dach und Fenster zusammen)
I
II
III
IV
V
VI
VII
a)
bis 55 dB(A)
56 bis 60 dB(A)
61 bis 65 dB(A)
66 bis 70 dB(A)
71 bis 75 dB(A)
76 bis 80 dB(A)
über 80 dB(A)
35 dB
35 dB
40 dB
45 dB
50 dB
b)
b)
–
30 dB
30 dB
35 dB
40 dB
45 dB
50 dB
30 dB
30 dB
35 dB
40 dB
45 dB
50 dB
b)
An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen
ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine
Anforderungen gestellt.
b)
Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
Hinweis: Die Schalldämmung von Fenstern ist nur dann voll wirksam, wenn die Fenster geschlossen sind. Bei Rollladenkästen ist darauf zu achten, dass die Schalldämmung des
Fensters dadurch nicht verschlechtert wird. Entsprechende konstruktive Hinweise können
der DIN 4109 [10] und der VDI 2719 [16] entnommen werden.
In der Abbildung 8.1 ist eine Gebäudelärmkarte dargestellt, auf der die Pegelwerte an jeder
einzelnen Fassade für eine eindeutige Zuordnung zu den einzelnen Lärmpegelbereichen
sichtbar sind. Die in der Lärmkarte dargestellten Werte sind die um 13 dB erhöhten Beurteilungspegel des Nachtzeitraums.
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
Lärmschutz
– Seite 32 von 43 –
Abbildung 8.1:Gebäudelärmkarte mit Lärmpegelbereiche, h = 8 Meter (2. OG), Straße
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
Lärmschutz
– Seite 33 von 43 –
Der Gebäudelärmkarte kann entnommen werden, dass bis auf eine Fassade alle Außenfassaden, an denen schutzbedürftige Räume angeordnet werden sollen, dem Lärmpegelbereich
III zuzuordnen sind. Eine Fassade ist dem Lärmpegelbereich II zuzuordnen.
8.2
Planungsrechtliche Umsetzung der Lärmminderungsmaßnahmen
Sofern die Plangeber zu dem Abwägungsergebnis kommen, dass die Planung wie vorgesehen realisiert werden soll, wird zur planungsrechtlichen Umsetzung der Ergebnisse empfohlen, in den aufzustellenden Bebauungsplan eine Kennzeichnung der Lärmpegelbereiche
nach DIN 4109 [10] aufzunehmen.
Auf die Festsetzung konkreter Bauausführungen sollte unter Berücksichtigung des Gebotes
der planerischen Zurückhaltung verzichtet werden, da die Angabe der Lärmpegelbereiche
die Mindestanforderungen an den Schutz gegen Außenlärm hinreichend genau bestimmt.
Die Wirksamkeit konkreter Maßnahmen ist im Baugenehmigungsverfahren nach den Kriterien der DIN 4109 [10] nachzuweisen.
Abteilung Immissionsschutz / Lärmschutz
Bearbeitet von:
Geprüft durch:
M. Sc. Mathias Rottmann
M. Sc. Sylvie Dugay
Köln, 15.02.2018
936/21242471/01B
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
Lärmschutz
Anhang 1:
– Seite 34 von 43 –
Verwendete Vorschriften, Richtlinien und Unterlagen
[1]
Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG vom 15. März 1974. Gesetz zum Schutz
vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.
Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli
2013 (BGBl. I S. 1943).
[2]
DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1: „Grundlagen und Hinweise für die
Planung“ Ausgabe Juli 2002 (Ersatz für DIN 18005-1: 1987-05).
[3]
DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1: Beiblatt 1: „Berechnungsverfahren,
Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung“, Mai 1987.
[4]
DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 2: „Lärmkarten – Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen“, September 1991.
[5]
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998,
GMBl. 1998, Nr. 26, S. 503-515. Geändert durch die allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 01.06.2017, BAnz AT, 08.06.2017 B5.
[6]
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990.
[7]
DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“, Teil 2: „Allgemeines Berechnungsverfahren“, Ausgabe Oktober 1999. (Diese Ausgabe enthält
gegenüber dem Entwurf September 1997 keine Änderungen.).
[8]
DIN EN 12354 „Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den
Bauteileigenschaften", Teil 4: „Schallübertragung von Räumen ins Freie“, Ausgabe
April 2001.
[9]
DIN 45645 „Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen“, Teil 1: „Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft“, Ausgabe Juli 1996.
[10]
DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau – Teil 1 und Teil 2, Ausgabe Juli 2016.
[11]
DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau, Ausgabe November 1989.
[12]
DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau – Beiblatt 1, Ausgabe November 1989.
[13]
DIN 45680 „Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der
Nachbarschaft“, Ausgabe März 1997.
[14]
„Parkplatzlärmstudie - Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus
Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefga3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
Lärmschutz
– Seite 35 von 43 –
ragen“. Bearbeiter: Möhler + Partner, München. Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt, 6. überarbeitete Auflage, August 2007.
[15]
DIN EN 61672-1: Elektroakustik - Schallpegelmesser - Teil 1: Anforderungen (IEC
61672-1:2013, Deutsche Fassung EN 61672-1:2013), Ausgabe Juli 2014.
[16]
VDI 2719 „Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“, Ausgabe
August 1987.
[17]
VDI 3733, „Geräusche bei Rohrleitungen“, Ausgabe Juli 1996.
[18]
VDI 3760, „Berechnung und Messung der Schallausbreitung in Arbeitsräumen“, Ausgabe Februar 1996.
[19]
VDI 3770, „Emissionskennwerte von Schallquellen Sport und Freizeitanlagen“, Ausgabe September 2012.
[20]
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS 90 Ausgabe 1990. Der Bundesminister für Verkehr, Abt. Straßenbau.
[21]
Empfehlung zur Bestimmung der meteorologischen Korrektur Cmet gemäß
DIN ISO 9613-2, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV
NRW) vom 26.09.2012.
[22]
Landesbetrieb Straßenbau NRW – Straßeninformationsbank Nordrhein-Westfalen
(NWSIB), http://www.nwsib-online.nrw.de/, zugegriffen im Januar 2018, Deutz-KalkerStraße 18-26, 50679 Köln.
[23]
Stadt
Erftstadt
–
Internetseite,
https://www.osp.de/erftstadt/plan/grundlagen.php?t_id=4, zugegriffen am 25.01.2018, Holzdamm
10, 50374 Erftstadt.
[24]
Landesvermessungsamt NRW – Übersichtsplan mit Lärmschutzzonen des Militärflugplatzes Nörvenich, 214. Ergänzung – SGV.NRW (Stand 1.1.1999).
[25]
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998,
GMBl. 1998, Nr. 26, S. 503-515. Geändert durch die allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 01.06.2017, BAnz AT, 08.06.2017 B5.
[26]
Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 09. November 2007.
[27]
Landesplanungsbehörde NRW - Bekanntmachung des Landesentwicklungsplanes
Schutz vor Fluglärm vom 17.08.1998.
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
Lärmschutz
– Seite 36 von 43 –
[28]
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
(Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung – 2. FlugLSV), Ausgabe 08. September 2009.
[29]
Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft – Email von Herrn Thielecke (Städtebauliche
Arbeitsgemeinschaft) an Herrn Rottmann (TÜV Rheinland) vom 18. Januar 2018,
Thomas-Mann-Straße 41, 53111 Bonn.
[30]
Bezirksregierung
Köln
TIM-online:
Fluglärmzonen,
https://www.timonline.nrw.de/tim-online/initParams.do?role=fluglaerm, zugegriffen am 14.02.2018.
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
– Seite 37 von 43 –
Lärmschutz
Anhang 2:
Geräuschemissionen von den öffentlichen
Verkehrswegen (Straße)
Die Verkehrsdaten der B 262 und der K 93 wurden vom Auftraggeber beim Landesbetrieb
Mobilität Cochem-Koblenz eingeholt. Die Verkehrszahlen stellen die Situation einer Zählung
aus dem Jahr 2015 dar. Die nachfolgende Tabelle beinhaltet Verkehrsbelastungen, Parameter der Emissionsermittlung nach RLS 90 [20] und berechnete Emissionspegel:
Ausgewiesen sind15:
Straße:
Straßenname
Abschnittname:
(vgl. Abbildungen 2.1, 2.2 und 2.4)
DTV (Kfz/24h) :
Durchschnittlicher täglicher Verkehr
vPkw Tag (km/h) :
Geschwindigkeit Pkw in Zeitbereich Tag
vPkw Nacht (km/h) : Geschwindigkeit Pkw in Zeitbereich Nacht
vLkw Tag (km/h) :
Geschwindigkeit Lkw in Zeitbereich Tag
vLkw Nacht (km/h):
Geschwindigkeit Lkw in Zeitbereich Nacht
k Tag:
Faktor um den mittleren stündlichen Verkehr aus dem DTV im Zeitbereich Tag zu berechnen; mittlerer stündlicher Verkehr = k(Tag)*DTV
k Nacht:
Faktor um den mittleren stündlichen Verkehr aus DTV im Zeitbereich
Nacht zu berechnen; mittlerer stündlicher Verkehr = k(Nacht)*DTV
p Tag (%):
Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereich Tag
p Nacht (%):
Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereich Nacht
DStrO Tag (dB):
Korrektur Straßenoberfläche im Zeitbereich Tag
DStrO Nacht (dB):
Korrektur Straßenoberfläche im Zeitbereich Nacht
Dv Tag (dB):
Geschwindigkeitskorrektur im Zeitbereich Tag
Dv Nacht (dB):
Geschwindigkeitskorrektur im Zeitbereich Nacht
Steigung (%):
Längsneigung in Prozent (positive Werte Steigung, negative Werte
Gefälle)
DStg (dB):
15
Zuschlag für Steigung
Sofern Parameter für die Ausbreitungsberechnung nicht von Bedeutung sind, wird ggf. auf eine Dokumentation verzichtet.
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
– Seite 38 von 43 –
Lärmschutz
Drefl:
Pegeldifferenz durch Reflexion
LmE Tag dB(A):
Emissionspegel im Zeitbereich
LmE Nacht dB(A):
Emissionspegel im Zeitbereich
Untersuchung Plangebiet in Erfstadt
Emissionsberechnung Straße - "Emissionen Verkehr_Ist-Zustand.geo" "Gebäude im
Abbildung A 2.1: Verkehrsbelastungen und
Emissionspegel
der Straßen
Plangebiet.geo"
"Gebäude.geo"
Straße
A61
L162
L162
Abschnitt
1
1
2
DTV
v Pkw
Nacht
km/h
v Lkw
Tag
km/h
v Lkw
Nacht
km/h
k
Tag
k
Nacht
Kf z/24h
v Pkw
Tag
km/h
M
Tag
Kf z/h
M
Nacht
Kf z/h
p
Tag
%
45966
3940
3940
130
70
50
130
70
50
80
70
50
80
70
50
0,0600
0,0600
0,0600
0,0140
0,0080
0,0080
2758
236
236
644
32
32
25,0
3,0
3,0
p
DStrO
Nacht Tag
%
dB
45,0
3,0
3,0
0,00
0,00
0,00
DStrO
Nacht
dB
0,00
0,00
0,00
Dv
Tag
dB
0,95
-2,97
-5,34
Dv
Steigung
Nacht
dB
%
DStg
dB
0,45
-2,97
-5,34
0,0
0,0
0,0
-0,6
-0,4
-0,7
Dref l
dB
LmE
Tag
dB(A)
LmE
Nacht
dB(A)
0,0
0,0
0,0
77,5
59,0
56,6
72,5
50,3
47,9
TÜV Rheinland Energy GmbH Am Grauen Stein 51105 Köln
SoundPLAN 7.4
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
– Seite 39 von 43 –
Lärmschutz
Anhang 3: Beschreibung der Geräuschemissionen, Gewerbelärm
A3.1
Übersicht zu den verwendeten Oktavspektren
Nachfolgend sind die im Modellansatz enthaltenen Oktavspektren der Geräuschemissionen
(Tabelle A 3.1) dargestellt.
Tabelle A 3.1:
Spektren - Geräuschemissionen
Die Kürzel in den o.g. Tabellen haben folgende Bedeutung:
dB(A)/Lw/Anlage: ... Schallleistungspegel in dB(A);
dB(A)/Lw/m, m²: ..... Längenbezogener Schallleistungspegel LW‘ in dB(A)
(Linienquellen, Bezugslänge l0 = 1 m) bzw. flächenbezogener Schallleistungspegel (Flächenquellen, Bezugsfläche S0 = 1 m2);
A3.2
Dokumentation des Emissionsmodells
In nachfolgenden Tabelle A 3.2 sind alle im Modellansatz enthaltenen Quellen mit ihren
wichtigsten Parametern aufgeführt. Die Einzahlwerte beschreiben die Kenngrößen in der
Summe über die Oktavbänder von 63 Hz bis 8 kHz.
Ausgewiesen sind16:
Nr. ................. Die Nummer des Emittenten erlaubt die Zuordnung in allen weiteren Berechnungstabellen und im Schallquellenplan.
Schallquelle ... Verbale Beschreibung des Emittenten;
Quelltyp ......... Punkt-, Linien- oder Flächenschallquelle;
E.-Nr.............. Nummer des Oktavspektrums in der Emissionsbibliothek (siehe Tabellen im
Anhang A3.1, Seite 39);
l / S ................ Länge (Linienquellen, l) bzw. Flächeninhalt (Flächenquellen, S), bei Punktquellen nicht relevant;
16
Sofern Parameter für die Ausbreitungsberechnung nicht von Bedeutung sind, wird ggf. auf eine Dokumentation verzichtet.
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
– Seite 40 von 43 –
Lärmschutz
X, Y, Z ........... X- und Y-Koordinaten und Höhe Z der Quelle (absolut);
LW’ ................. Längenbezogener Schallleistungspegel (Linienquellen, Bezugslänge l0 = 1 m)
bzw. flächenbezogener Schallleistungspegel (Flächenquellen, Bezugsfläche
S0 = 1 m2);
LW .................. Schallleistungspegel; Zu den vorgenannten Größen bestehen diese Zusammenhänge:
LW
l
10 lg
1
m
LW’
dB( A )
S
10 lg
2
1m
S
dB( A )
L W LI Cd R’10 lg
2
1
m
Cd ist der Diffusitätsterm nach DIN EN 12354-4 [8].
*LW Max ........... Maximalschallleistungspegel.
Tabelle A 3.2:
Nr.
Dokumentation des Emissionsmodells
Schallquelle
Quelltyp E.-Nr. l oder S
m,m²
1
An- und Abfahrten Pkw
2
Parkplatz Pkw
X
Y
Z
Lw´
Lw
LwMax
m
m
m
dB(A)
dB(A)
dB(A)
Linie
1
32
340445
563469
88
52,0
67,1
96
Fläche
2
410
340445
563469
88
40,9
67,0
100
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
– Seite 41 von 43 –
Lärmschutz
Anhang 4:
Berechnung der Geräuschimmissionen
Die angegebenen Schallemissionswerte werden mit Hilfe einer Schallausbreitungsrechnung
in die an den Immissionsorten zu erwartenden Immissionspegel umgerechnet. Dabei werden
die physikalischen Gesetzmäßigkeiten der Schallausbreitung gemäß DIN ISO 9613-2 zugrunde gelegt (Detaillierte Prognose (DP) nach TA Lärm, Nr. A 2.1).
Ausgehend vom Schallleistungspegel erfolgt die Berechnung des Schalldruckpegels LAT
(DW) bzw. LAT (LT) in einem Aufpunkt im Abstand s vom Mittelpunkt einer Schallquelle nach
folgenden Beziehungen:
LAT (DW) = LWA + DC - A
LAT (LT) = LAT (DW) - Cmet
DC = DI + Do
A = Adiv + Aatm + Agr + Abar
Ausgewiesen sind17:
Nr. ................. Nummer des Emittenten;
Schallquelle ... Verbale Beschreibung des Emittenten;
ZB ................. Zeitbereich (LrT = tags; LrN = nachts);
LW .................. Schallleistungspegel der Quelle in dB(A);
dT .............................. Korrekturwert in dB, in der die Zeitbewertung (Einwirkzeit bezogen auf Beurteilungszeit) sowie die Anzahl der Vorgänge/Ereignisse berücksichtigt wird;
D0 .................. Richtwirkungsmaß in dB, welches die Schallausbreitung in einen Raumwinkel
von weniger als 4 Sterad berücksichtigt (für einer Gebäudefassade zugeordneten Emittenten gilt D0 = 3 dB);
s .................... Abstand Quelle – Immissionsort (bei Linien- und Flächenquellen bezogen auf
deren Schwerpunkt);
A ................... Gesamtdämpfung durch Schallausbreitung von der Quelle zum Empfänger;
Adiv................. Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung;
Agr ................. Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts;
17
Sofern Parameter für die Ausbreitungsberechnung nicht von Bedeutung sind, wird ggf. auf eine Dokumentation verzichtet.
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
– Seite 42 von 43 –
Lärmschutz
Abar ................ Dämpfung aufgrund von Abschirmung;
Aatm ................ Dämpfung aufgrund von Luftabsorption;
DI ................... Richtwirkungsmaß der Schallquelle in dB;
Cmet................ Meteorologische Korrektur;
Re ................. Pegelerhöhung durch Reflexionen;
KR .................. Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit;
LAT ................. Geräuschimmissionspegel in den Beurteilungszeiträumen Tag (LAT,t) und Nacht
(LAT,n) unter Berücksichtigung von Einwirkzeiten, Zahl der Vorgänge und eventuellen Zuschlägen;
LAT (DW)
= Mitwind-Mittelungspegel;
LAT (LT)
= Langzeit-Mittelungspegel;
LAT,Max ............ Spitzenpegel in den Beurteilungszeiträumen Tag (LAT,tmax) und Nacht (LAT,nmax).
Die Summenzeile beinhaltet die Bezeichnung des Immissionsortes sowie die Berechnungsergebnisse in der Summe aller Quellen und die Maximalpegel.
Die einzelnen Korrekturgrößen berücksichtigen die unter realen Bedingungen auftretenden
Einflüsse auf die Schallausbreitung. Die Berechnung der Schalldruckpegel an den Immissionsorten wird mit Hilfe des Computerprogramms Soundplan frequenzabhängig durchgeführt.
Hierfür werden die topographischen Gegebenheiten, die Gebäude sowie die Schallquellen
auf der Basis von Originalplänen digitalisiert. Aus diesen Informationen wird ein dreidimensionales Geländemodell errechnet. Hindernisse, Schallquellen und Immissionsorte werden an
die Geländestruktur angeglichen. Die Koordinaten und die akustischen Emissionsdaten werden der Berechnung zugeführt.
3338183_2018_936_21242471_01b.docx
TÜV Rheinland Energy GmbH
– Seite 43 von 43 –
Lärmschutz
Tabelle A 4.1:
Nr.
Dokumentation der Ausbreitungsrechnung
Schallquelle
ZB
Lw
dB(A) dB(A)
Io - 3
Seniorenpflegeheim - Fassade SO
dT
D0
DI
s
Adiv
Agr
Abar
Aatm
Cmet
Re
KR
LAT
dB
dB
dB
m
dB
dB
dB
dB
dB
dB
dB
dB(A)
EG
LAT,t 35,6
dB(A)
LAT,tmax 66,9
dB(A)
2
Parkplatz Pkw
LrT
67,0
4,0
0
0,0
31
-40,8
2,5
-0,5
-0,4
-0,1
0,4
0,60
32,7
1
An- und Abfahrten Pkw
LrT
67,1
4,0
0
0,0
32
-41,2
2,5
-0,3
-0,4
-0,2
0,3
0,60
32,4
Io - 3
Seniorenpflegeheim - Fassade SO
1.OG
LAT,t 36,1
dB(A)
LAT,tmax 66,8
dB(A)
2
Parkplatz Pkw
LrT
67,0
4,0
0
0,0
31
-40,8
2,5
-0,3
-0,4
0,0
0,6
0,60
33,2
1
An- und Abfahrten Pkw
LrT
67,1
4,0
0
0,0
33
-41,2
2,5
-0,1
-0,4
0,0
0,5
0,60
33,0
Io - 3
Seniorenpflegeheim - Fassade SO
2.OG
LAT,t 36,0
dB(A)
LAT,tmax 66,4
dB(A)
2
Parkplatz Pkw
LrT
67,0
4,0
0
0,0
32
-41,0
2,5
-0,3
-0,4
0,0
0,6
0,60
33,1
1
An- und Abfahrten Pkw
LrT
67,1
4,0
0
0,0
33
-41,4
2,5
0,0
-0,4
0,0
0,6
0,60
32,9
M:\Mitarbeiter\rottmanm\Projekte\2018\Bauleitplanung_B-Plan-Verfahren\iDEALquadrat Immobilien\03_Ausbreitungsberechnung
Seite 1/1
SoundPLAN 7.4
3338183_2018_936_21242471_01b.docx