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Beschlussvorlage (10_Schallteschnische Untersuchung (nur im SD-Net))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,4 MB
Datum
08.03.2018
Erstellt
01.03.18, 15:01
Aktualisiert
01.03.18, 15:01

Inhalt der Datei

TÜV RHEINLAND ENERGY GMBH Immissionsschutz / Lärmschutz Akkreditiertes Prüfinstitut Schalltechnische Untersuchung zur geplanten Errichtung und Nutzung eines Seniorenzentrums an der Kerpener Straße in 50374 Erftstadt TÜV-Bericht Nr.: 936/21242471/01B Köln, 15.02.2018 www.umwelt-tuv.de tre-service@de.tuv.com Die auszugsweise Vervielfältigung des Berichtes bedarf der schriftlichen Genehmigung. TÜV Rheinland Energy GmbH D – 51105 Köln, Am Grauen Stein Tel.-Nr.: 0221 806-5200, Fax-Nr.: 0221 806-1349 TÜV Rheinland Energy GmbH Lärmschutz – Seite 2 von 43 – - Leerseite - 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH Lärmschutz – Seite 3 von 43 – Schalltechnische Untersuchung zur geplanten Errichtung und Nutzung eines Seniorenzentrums an der Kerpener Straße in 50374 Erftstadt GENEHMIGUNGSBEDÜRFTIGE ANLAGE NACH BImSchG: Nein AUFTRAGGEBER: iDEALquadrat Immobilien Heinrich-Hoerle-str. 2 50354 Hürth ANSPRECHPARTNER Herr Peter Ehser p-ehser@idealquadrat.de TÜV-ANGEBOTS-NR.: 936/8444229/2018 TÜV-AUFTRAGS-NR.: 936/21242471/01B TÜV-KUNDEN-NR.: 3338183 AUFTRAG VOM: 18.01.2018 BEARBEITER: M. Sc. Mathias Rottmann Tel.: +49 221 806-2303 Email: Mathias.Rottmann@de.tuv.com ANSCHRIFT: TÜV Rheinland Energy GmbH Immissionsschutz / Lärmschutz Am Grauen Stein D – 51105 Köln SEITENZAHL: 43 BERICHT VOM: 15.02.2018 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH – Seite 4 von 43 – Lärmschutz Inhaltsverzeichnis Blatt 1 Aufgabenstellung ....................................................................................................... 6 2 Vorgehensweise ......................................................................................................... 8 3 Örtliche Verhältnisse ................................................................................................10 4 Planungs- und immissionsschutzrechtliche Grundlagen ......................................12 5 4.1 Schallschutz in der Bauleitplanung – allgemeine Anforderungen .......................12 4.2 Verkehrslärmimmissionen ..................................................................................12 4.3 Anlagengeräusche – Beurteilung nach TA Lärm ................................................14 4.4 Fluglärm .............................................................................................................16 Verkehrslärm .............................................................................................................17 5.1 Beschreibung der Geräuschemissionen .............................................................17 5.1.1 Straßenverkehr .........................................................................................17 5.1.2 Qualität der Berechnungsergebnisse ........................................................18 5.2 Verkehrslärmimmissionen im Plangebiet ............................................................18 5.3 Veränderung der Verkehrsgeräuschsituation an der bereits vorhandenen Wohnbebauung ..................................................................................................23 6 Anlagengeräusche (Gebrauchtwagenhandel) .........................................................25 6.1 Nutzungsszenario ..............................................................................................25 6.2 Geräuschemissionen..........................................................................................26 6.3 Geräuschimmissionen ........................................................................................27 6.3.1 Beurteilungspegel .....................................................................................27 6.3.2 Richtwertvergleich .....................................................................................28 7 Fluglärm .....................................................................................................................29 8 Übersicht zu den Lärmschutzmaßnahmen ..............................................................29 8.1 Straßenverkehr ..................................................................................................29 8.2 Planungsrechtliche Umsetzung der Lärmminderungsmaßnahmen .....................33 Anhang 1 : Verwendete Vorschriften, Richtlinien und Unterlagen ......................... 34 Anhang 2 : Geräuschemissionen von den öffentlichen Verkehrswegen (Straße) ........ 37 Anhang 3 : Beschreibung der Geräuschemissionen, Gewerbelärm ..................................... 39 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH – Seite 5 von 43 – Lärmschutz A3.1 Übersicht zu den verwendeten Oktavspektren ..........................................39 A3.2 Dokumentation des Emissionsmodells ......................................................39 Anhang 4 : Berechnung der Geräuschimmissionen ................................................ 41 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH Lärmschutz 1 – Seite 6 von 43 – Aufgabenstellung Am nordwestlichen Ortsrand von Erftstadt – Gymnich soll ein Seniorenpflegeheim sowie ein Wohngebäude mit ambulanten Pflegedienst (Betreutes Wohnen) errichtet und genutzt werden. In diesem Zusammenhang soll nun im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur geplanten Aufstellung des Bebauungsplans „Seniorenzentrum E-Gymnich“ die immissionsbezogene Nutzungsverträglichkeit der Planungsmaßnahmen mit dem angrenzenden Wohnumfeld untersucht werden. Nach den Angaben des Auftraggebers sollen folgende Einwirkungen auf das Plangebiet ermittelt und beurteilt werden: - Verkehrslärm durch die Autobahn A 61 und die Kerpener Straße (L 162). - Gewerbelärm durch den Gebrauchtwagenhandel südöstlich des Plangebietes. - Fluglärm durch den Militärflugplatz Nörvenich westlich des Plangebietes. 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH – Seite 7 von 43 – Lärmschutz Abbildung 1.1: Geplantes Vorhaben, Planungsstand: Januar 2018 Wohngebäude Seniorenpflegeheim 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH – Seite 8 von 43 – Lärmschutz 2 Vorgehensweise Im Zuge der schalltechnischen Untersuchung werden die folgenden Arbeitsschritte durchgeführt:  Erstellung eines digitalen Berechnungsmodells für das Untersuchungsgebiet unter Berücksichtigung der Topographie des Geländes, der Gebäude und der Anlagen sowie der wesentlichen Schallquellen. Verkehrslärm (Straße) o Ermittlung der Emissionspegel Lm,E durch den relevanten Straßenverkehr für die Tages- und Nachtzeit nach RLS-90 [20]. Die erforderlichen Eingangsdaten werden der Online-Auskunft der Straßeninformationsbank Nordrhein- Westfalen (NWSIB) [22] entnommen. o Flächenhafte Berechnung der Geräuschimmissionen tags/nachts im Plangebiet mittels Schallausbreitungsberechnungen nach RLS-90 (Straße) für eine Planungsvariante. Die Berechnungen werden für eine (kritischste) Geschosshöhe durchgeführt. o Darstellung der zu erwartenden Verkehrsgeräuschsituation (Straße) in farbigen Lärmkarten tags/nachts. o Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ [2]. o Aussage zur plangebietsbedingten Veränderung der Verkehrsgeräuschsituation in der bestehenden Wohnnachbarschaft. Gewerbelärm o Ermittlung der Geräuschemissionen. Laut Aussage des Auftraggebers werden auf dem Betriebsgelände des Gebrauchtwagenhändlers immissionsrelevante Geräusche ausschließlich durch den Freiflächenverkehr verursacht. Für das Freiflächengeschehen werden Erfahrungswerte des TÜV Rheinland sowie einschlägige Studien und Richtlinien zugrunde gelegt. 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH – Seite 9 von 43 – Lärmschutz o Flächenhafte Berechnung der im Plangebiet auftretenden Geräuschimmissionen tags / nachts mittels Schallausbreitungsberechnungen nach DIN ISO 9613-2 [7] für eine Planungsvariante. Die Berechnungen werden für eine (kritischste) Geschosshöhe durchgeführt. o Bildung der Beurteilungspegel und Vergleich mit den Orientierungswerten nach DIN 18005, Beiblatt 1 [3] bzw. mit den Immissionsrichtwerten nach TA Lärm [5]. Fluglärm o Ermittlung der Geräuschimmissionen im Plangebiet. Die Geräuschimmissionen durch den Militärflugplatz Nörvenich im Plangebiet werden auf Grundlage der im Onlineportal TIM-online [30] dargestellten Fluglärmzonen ermittelt. o Beurteilung der Fluggeräuschsituation nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm [26].  Erarbeitung erforderlicher Schallschutzmaßnahmen.  Darstellung der Lärmpegelbereiche nach Tabelle 7 der DIN 4109 [10] für eine (kritischste) Geschosshöhe. 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH Lärmschutz 3 – Seite 10 von 43 – Örtliche Verhältnisse Das Plangebiet, für welches die Schutzbedürftigkeit eines allgemeinen Wohngebietes (WA) vorgesehen ist, befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Erftstadt – Gymnich. Direkt südwestlich des Plangebiets verläuft die Kerpener Straße (L 162). In nordöstlicher Richtung verläuft in ca. 600 m Entfernung zur Plangebietsgrenze die Autobahn A 61. Der Gebrauchtwagenhändler liegt unmittelbar an der südöstlichen Plangebietsgrenze. Der Militärflugplatz Nörvenich befindet sich in westlicher Richtung ca. 4 km vom Plangebiet entfernt. In nordöstlicher und südöstlicher Richtung ist das Plangebiet von mehreren Wohnnutzungen umgeben. Die angrenzenden Flächen nördlich und westlich des Plangebiets werden überwiegend für landwirtschaftliche Zwecke genutzt. Das Seniorenpflegheim soll 3-geschossig und das Wohnheim mit ambulantem Pflegedienst 2-geschossig mit zusätzlichem Staffelgeschoss errichtet werden. Für An- und Abfahrten der Besucher sind 2 Parkplätze geplant. Abbildung 3.1, Seite 11, zeigt das Untersuchungsgebiet mit Lage des Plangebietes. 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH – Seite 11 von 43 – Lärmschutz Abbildung 3.1: Übersichtsplan mit Lage des Plangebietes A 61 L 162 Militärflugplatz Nörvenich, Gebrauchtwagenhandel Entfernung: 4 km 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH Lärmschutz – Seite 12 von 43 – 4 Planungs- und immissionsschutzrechtliche Grundlagen 4.1 Schallschutz in der Bauleitplanung – allgemeine Anforderungen Im Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“ [2] sind Orientierungswerte für die städtebauliche Planung genannt. Sie stellen keine Grenzwerte dar, d.h. sie unterliegen im Einzelfall der Abwägung und haben vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und Gemengelagen lassen sich die Orientierungswerte nach DIN 18005 oft nicht einhalten. In Gebieten, in denen die Orientierungswerte überschritten sind, sollte ein Ausgleich durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Bei der Überplanung vorbelasteter Bereiche bzw. bestehender Gemengelagen erfordert das Gebot der planerischen Konfliktbewältigung, im Rahmen der Abwägung nach § 1, Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) vorhandene Konflikte zu lösen und diese nicht zu verfestigen. Bei Neuplanungen soll das Entstehen von Konfliktbereichen von vornherein vermieden werden. In beiden Fällen sind nicht nur die Kriterien der DIN 18005 zu beachten, sondern auch – teilweise weiter gehende – immissionsschutzrechtliche Anforderungen an bestimmte Kategorien von Geräuschquellen (hier: Gewerbelärm, siehe Kapitel 4.3 und Fluglärm, siehe Kapitel 4.4). 4.2 Verkehrslärmimmissionen Im Rahmen der Bauleitplanung werden für die Bewertung von Verkehrslärmimmissionen üblicherweise die Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1 [2] herangezogen. Beim Neubau bzw. bei erheblichen baulichen Eingriffen in bestehende Straßen- und Schienenwege gelten die Anforderungen der Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV [6]. Tabelle 4.1, Seite 13 stellt Orientierungswerte und Immissionsgrenzwerte in einer Übersicht zusammen. Die Orientierungswerte sollen bereits auf den Rand der Bauflächen oder der überbaubaren Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten oder der Flächen sonstiger Nutzung bezogen werden. 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH – Seite 13 von 43 – Lärmschutz Tabelle 4.1: Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1 und Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV Immissionsgrenzwerte (IGW) Orientierungswerte (OW) (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) (DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1) IGW Bauliche Nutzung Tag Nacht Bauliche Nutzung (6 – 22 Uhr) (22 – 6 Uhr) OW Tag Nacht a) (6 – 22 Uhr) (22 – 6 Uhr) dB(A) Reine und allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete 59 64 dB(A) 49 54 Reine Wohngebiete, Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Campingplatzgebiete Besondere Wohngebiete Dorfgebiete, Mischgebiete 50 40 55 45 60 45 60 50 Kerngebiete, Ge65 werbegebiete Sonstige SonderKrankenhäuser, gebiete, soweit sie Schulen, Kurhei57 47 schutzbedürftig 45 … 65 me, Altenheime sind, je nach Schutzart Friedhöfe, KleingarFriedhöfe, Kleingarkein Schutzanspruch tenanlagen, Parkantenanlagen, Parkan55 gemäß 16. BImSchV lagen lagen Gewerbegebiete a) 69 59 55 35 … 65 55 Angegeben sind die Orientierungswerte für Verkehrslärm. Für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm gelten – außer bei den Sondernutzungen (letzte zwei Zeilen in der Tabelle) – um 5 dB niedrigere Werte. Zu den Orientierungswerten führt Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1 unter Nr. 1.2 u.a. aus: „Die … Orientierungswerte sind als eine sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz im Städtebau aufzufassen. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen – z.B. dem Gesichtspunkt der Erhaltung überkommener Stadtstrukturen – zu verstehen. Die Abwä3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH Lärmschutz – Seite 14 von 43 – gung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange – insbesondere in bebauten Gebieten – zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z.B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen – insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden.“ Anmerkung: Bei Beurteilungspegeln über 45 dB ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. In Gebieten, in denen – eventuell beschränkt auf einzelne Häuserfronten, die den Hauptlärmquellen zugewandt sind – die Orientierungswerte überschritten werden, kann sich die Situation mit verschiedenen Vorkehrungen verbessern lassen. Neben aktivem Lärmschutz durch Abschirmung (hier auf Basis Ihrer Aussage und der Anzahl der geplanten Geschosse nicht realisierbar) kommen Maßnahmen der Grundrissgestaltung (Anordnen von zum ständigen Aufenthalt von Personen dienenden Räumen sowie der Außenwohnbereiche vorzugsweise an den lärmabgewandten Gebäudeseiten) und in Ergänzung dazu passiver Schallschutz (Schallschutzfenster, ggf. schallgedämmte Lüftungen) nach den Kriterien der DIN 4109 [10] in Betracht. 4.3 Anlagengeräusche – Beurteilung nach TA Lärm Gemäß Nr. 7.5 der DIN 18005, Teil 1 [2] werden im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen die Geräuschimmissionen im Einwirkungsbereich von gewerblichen Anlagen nach der 6. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm [5] in Verbindung mit DIN ISO 9613-2 [7] berechnet. Die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb gewerblicher Anlagen wird von der Einhaltung der Anforderungen der TA Lärm abhängig gemacht. Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen nach TA Lärm sind die Beurteilungspegel der Betriebsgeräusche für den 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH Lärmschutz – Seite 15 von 43 – maßgeblichen Immissionsort, 0,5 m außerhalb des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes1 zu bilden und mit den Immissionsrichtwerten (IRW) zu vergleichen. Die an den Immissionsorten einzuhaltenden Immissionsrichtwerte ergeben sich nach TA Lärm entsprechend den Gebietsausweisungen im Bebauungsplan oder bei nicht vorhandenem B-Plan entsprechend der Schutzbedürftigkeit (§ 34 bzw. § 35 BauGB). Um den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sicherzustellen, dürfen laut Nummer 3.2.1 der TA Lärm die Immissionsrichtwerte durch die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort nicht überschritten werden. Unter der Gesamtbelastung ist die Belastung (Beurteilungspegel Lr) an einem Immissionsort zu verstehen, die von allen Anlagen hervorgerufen wird, für die die TA Lärm (siehe Nr. 1 TA Lärm) gilt. Wirken neben der zu beurteilenden Anlage (Zusatzbelastung) auf den maßgeblichen Immissionsort noch weitere Anlagengeräusche (Vorbelastung) ein, muss sichergestellt werden, dass die Immissionsrichtwerte durch alle Anlagen gemeinsam eingehalten werden. Zusätzlich ist das Spitzenpegelkriterium auf Erfüllung zu überprüfen. Die Geräusche werden nach DIN 18005 und TA Lärm getrennt für die Zeiträume tags (06:00 – 22:00 Uhr) und nachts (22:00 – 06:00 Uhr) beurteilt. Tags ist ein Bezugszeitraum von 16 h maßgebend, nachts ist nach TA Lärm die lauteste Stunde zu betrachten. Die Immissionsrichtwerte für ausgewählte Nutzungsarten fasst Tabelle 4.2 zusammen. 1 Schutzbedürftig im Sinne der DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Ausgabe 1989, u.a. Wohn- und Büroräume, etc. 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH – Seite 16 von 43 – Lärmschutz Tabelle 4.2: Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1, TA Lärm Immissionsrichtwerte Regelbetrieb seltene Ereignisse a) Gebietskategorie Beurteilungspegel Tag Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten Reine Wohngebiete Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete Gewerbegebiete a) Nacht kurzzeitige Geräuschspitzen Tag Nacht Beurteilungspegel Tag Nacht kurzzeitige Geräuschspitzen Tag Nacht 45 35 75 dB(A) 55 70 50 55 35 40 80 85 55 60 70 70 55 55 90 90 65 65 60 45 90 65 70 55 90 65 65 50 95 70 70 55 95 70 55 90 65 „… an nicht mehr als zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden“ (TA Lärm, Nummer 7.2) In der vorliegenden Untersuchung wird für das Seniorenpflegeheim vom Schutzanspruch einer Pflegeanstalt und für das Wohngebäude mit ambulantem Pflegedienst vom Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebietes ausgegangen. 4.4 Fluglärm Für die Bewertung von Fluglärmimmissionen wird gemäß Nr. 7.3 der DIN 18005, Teil 1 [2] das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm [26] herangezogen. Danach werden in der Umgebung von Flugplätzen Lärmschutzbereiche eingerichtet. „Der Lärmschutzbereich eines Flugplatzes wird nach dem Maße der Lärmbelastung in zwei Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht gegliedert. Schutzzonen sind jeweils diejenigen Gebiete, in denen der durch Fluglärm hervor gerufene äquivalente Dauerschallpegel LAeq sowie bei der Nachtschutzzone auch der fluglärmbedingte Maximalpegel LAmax die nachfolgend genannten Werte übersteigt, wobei die Häufigkeit aus dem Mittelwert über die sechs verkehrsreichsten Monate des Prognosejahres bestimmt wird: 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH – Seite 17 von 43 – Lärmschutz Tabelle 4.3: Einzuhaltende Pegelwerte nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm Äquivalenter Dauerschallpegel LAeq Art des Flugplatzes Neue oder wesentlich baulich erweiterte zivile Flugplätze Bestehende zivile Flugplätze Neue oder wesentlich baulich erweiterte militärische Flugplätze Bestehende militärische Flugplätze a) Tag-Schutzzone 1 LAeq Tag-Schutzzone 2 LAeq Nacht-Schutzzone LAeq LAmax 60 dB(A) 55 50 6 x 53 65 63 60 58 55 50 6 x 57 6 x 53 68 63 55 6 x 57 „… an nicht mehr als zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden“ (TA Lärm, Nummer 7.2) 5 Verkehrslärm 5.1 Beschreibung der Geräuschemissionen 5.1.1 Straßenverkehr Die Verkehrslärmeinwirkungen auf das Plangebiet werden rechnerisch ermittelt. Die Berechnung der Emissionspegel aus den Verkehrsdaten erfolgt nach RLS 90 [20]. Die Verkehrsdaten der L 162 und der A 61 wurden der Straßeninformationsbank Nordrhein-Westfalen (NWSIB) [22] entnommen. Die Verkehrszahlen stellen die Situation einer Zählung aus dem Jahr 2015 dar.2 Die durch den Straßenverkehr verursachten Geräuschimmissionspegel werden auf Grundlage der Verkehrsdaten ermittelt, flächendeckend dargestellt und mit den schalltechnischen Orientierungswerten nach Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1 [3] verglichen. In der Berechnung wurde für die Straßenoberfläche der betrachteten Straßenabschnitte Gussasphalt zugrunde gelegt (Zuschlag DStrO = 0 dB). Die nachfolgende Tabelle 5.1 fasst die Verkehrsdaten und Emissionsansätze nach RLS 90 zusammen: 2 Nach telefonischer Rücksprache mit der Verkehrszentrale vom Landesbetrieb Straßenbau NRW vom 17.01.2018 lagen zum Zeitpunkt der Untersuchung keine Angaben für einen möglichen Prognosezeitraum (z.B. für das Jahr 2030) vor, sodass in der vorliegenden Untersuchung die Zählung aus dem Jahr 2015 berücksichtigt wird. Dabei ist anzumerken, dass eine Steigerung des Verkehrsaufkommens auf den zu untersuchenden Straßen um z.B. 10 % sich nur mit 0.4 dB auf den Verkehrslärmpegel auswirken würde (Siehe dazu Kapitel 5.1.2). 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH – Seite 18 von 43 – Lärmschutz Tabelle 5.1: Verkehrsdaten und Emissionsansätze nach RLS 90 Straße DTV-Wert in Kfz 24 h Lkw-Anteil p in % Tag / Nacht zul. HöchstGeschwindigkeit in km/h Emissionspegel LmE in dB(A) Tag / Nacht L 162, Abschnitt 1 3.940 3 / 33 70 59 / 50 L 162, Abschnitt 2 3940 3 / 33 50 57 / 48 45.966 25 / 404 130 (80 für Lkw)5 77 / 73 A 61 Die genauen Ansätze und Einzelheiten zur Berechnung der Emissionspegel nach RLS 90 [20] sind in Anhang 2 beschrieben. 5.1.2 Qualität der Berechnungsergebnisse Beim Verkehrslärm hängt die Genauigkeit der Berechnungsergebnisse insbesondere von den in der vorliegenden Untersuchung angesetzten Verkehrszahlen ab. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass Abweichungen im Verkehrsaufkommen von beispielsweise 10 % sich nur mit 0.4 dB auf den Verkehrslärmpegel auswirken. Bei einer Klassenbreite von 5 dB in den Orientierungswerten/Grenzwerten und auch in der Schallschutzdimensionierung würde sich eine solche Abweichung nur unerheblich bemerkbar machen. 5.2 Verkehrslärmimmissionen im Plangebiet Die nachfolgenden Abbildungen zeigen die Beurteilungspegel durch den Straßenverkehrslärm in Form von Rasterlärmkarten (RLK) und Gebäudelärmkarten (GLK)6. Als Berechnungshöhe wird das kritischste Geschoss (2. OG, h = 8) berücksichtigt. Die Abschirmung durch die zukünftig geplante Bebauung im Plangebiet wird in diesem Berechnungsschritt bereits berücksichtigt. 3 Gemäß den Angaben aus NWSIB. 4 Gemäß RLS 90, Tabelle 3, da die genauen Anteile tags und nachts aus den Angaben der NWSIB nicht hervor gehen. 5 Maximalwerte gemäß Kapitel 4.4.1.1.2 der RLS 90. 6 In den Gebäudelärmkarten werden Pegelwerte ausschließlich an den Fassaden dargestellt, an denen schutzbedürftige Räume und somit Immissionsorte angeordnet werden sollen. 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH Lärmschutz – Seite 19 von 43 – Abbildung 5.1: Straßenverkehrslärm Ist-Situation, tags, h = 8 Meter (2. OG), RLK 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH Lärmschutz – Seite 20 von 43 – Abbildung 5.2: Straßenverkehrslärm Ist-Situation, nachts, h = 8 Meter (2. OG), RLK 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH Lärmschutz – Seite 21 von 43 – Abbildung 5.3: Straßenverkehrslärm Ist-Situation, tags, h = 8 Meter (2. OG), GLK 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH Lärmschutz – Seite 22 von 43 – Abbildung 5.4: Straßenverkehrslärm Ist-Situation, nachts, h = 8 Meter (2. OG), GLK 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH Lärmschutz – Seite 23 von 43 – In Verbindung mit den in Tabelle 4.1 genannten Orientierungswerten für allgemeine Wohngebiete (55 dB(A) tags / 45 dB(A) nachts für das Wohngebäude mit ambulantem Pflegedienst) bzw. sonstige Sondergebiete (45…65 dB(A) tags / 35…56 dB(A) nachts für das Seniorenpflegeheim) kann aus den Gebäudelärmkarten folgendes abgelesen werden: In der kritischsten Geschosshöhe (2. OG) werden die Orientierungswerte nach DIN 18005 tagsüber (06:00 – 22:00 Uhr) an mehreren Fassaden und nachts (22:00 – 06:00 Uhr) an allen Fassaden überschritten. Die Immissionsgrenzwerte nach der 16. BImSchV (59 dB(A) tags / 49 dB(A) nachts für das Wohngebäude mit ambulantem Pflegedienst bzw. 57 dB(A) tags / 47 dB(A) nachts für das Seniorenpflegeheim) werden tagsüber an allen Fassaden eingehalten und nachts an allen Fassaden überschritten. Aufgrund der ermittelten Überschreitungen der Orientierungswerte ist grundsätzlich abzuwägen, ob bestimmte Belange die Planung vertretbar machen. In diesem Fall ist eine Durchführung von möglichen Schallschutzmaßnahmen zu berücksichtigen (Siehe dazu Kapitel 8). 5.3 Veränderung der Verkehrsgeräuschsituation an der bereits vorhandenen Wohnbebauung Die Zu- und Abfahrt der Lkw und Pkw durch die geplante Nutzung des Seniorenpflegeheims und des Wohngebäudes erfolgt über die Kerpener Straße (L 162) und den Pilgerweg. Laut Aussage der städtebaulichen Arbeitsgemeinschaft [29] ist mit folgendem Verkehrsaufkommen zu rechnen: Kerpener Straße (L 162) Tageszeitraum (6.00 – 22.00 Uhr) 7 – Max. 1 Lkw: = 2 Bewegungen – Max 58 Pkw: = 116 Bewegungen – Summe: = 118 Bewegungen (p = 1.7 %)7 Maßgeblicher Schwerverkehrsanteil im Sinne der RLS-90 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90 Ausgabe 1990), Kfz mit mehr als 2.8 t zulässigem Gesamtgewicht). 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH – Seite 24 von 43 – Lärmschutz Nachtzeitraum (22.00 – 6.00 Uhr) – Max. 15 Pkw: = 15 Bewegungen (p = 0 %) Mit den angegebenen Verkehrszahlen berechnen sich nach RLS 90 am nächstgelegenen Wohnhaus „Kerpener Straße 62“ Beurteilungspegel von Lr,tags = 45 dB(A) und Lr,nachts = 48 dB(A)8. Die zulässigen Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung für ein reines oder allgemeines Wohngebiet9 von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts werden damit durch die Geräusche des anlagenbezogenen Verkehrs um 14 dB tags bzw. 1 dB nachts unterschritten. Damit liegt die Pegelzunahme durch den anlagenbedingten Verkehr entweder deutlich unterhalb von 3 dB (bei hoher Grundbelastung durch den Straßenverkehr auf der L 162) oder die Gesamt-Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche überschreiten nicht die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (bei geringer Grundbelastung durch den Straßenverkehr auf der L 162). Pilgerweg10 Tageszeitraum (06:00 – 22:00 Uhr) – Max 29 Pkw: = 58 Bewegungen Nachtzeitraum (22:00 – 06:00 Uhr) – Max. 8 Pkw: = 8 Bewegungen (p = 0 %) Mit den angegebenen Verkehrszahlen berechnen sich nach RLS 90 an den nächstgelegenen Wohnhäusern „Pilgerweg 32“ und Pilgerweg 34“ Beurteilungspegel von Lr,tags = 44 dB(A) und Lr,nachts = 48 dB(A)11. 8 Annahmen: asphaltierte Straße, Geschwindigkeit 30 km/h, Steigung und Gefälle < 5 % 9 Gemäß dem Internetauftritt der Stadt Erftstadt [23] liegen die zu untersuchenden nächstgelegenen Wohnhäuser nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Diese liegen im Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt von 1990 innerhalb einer Wohnbaufläche, sodass in der vorliegenden Untersuchung für die zu betrachtenden nächstgelegenen Wohnhäuser vom Schutzanspruch eines reinen oder allgemeinen Wohngebiets ausgegangen wird. 10 In der vorliegenden Untersuchung wird davon ausgegangen, dass maximal die Hälfte der An-und Abfahrten aller Pkw über den Pilgerweg erfogt. 11 Annahmen: asphaltierte Straße, Geschwindigkeit 30 km/h, Steigung und Gefälle < 5 % 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH Lärmschutz – Seite 25 von 43 – Die zulässigen Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung für ein reines oder allgemeines Wohngebiet12 von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts werden damit durch die Geräusche des anlagenbezogenen Verkehrs um 15 dB tags bzw. 1 dB nachts unterschritten. Somit unterschreiten die Gesamt-Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche nicht die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV. Somit werden im vorliegenden Fall keine organisatorischen Maßnahmen zur Reduzierung der anlagenbedingten Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Straßen erforderlich. 6 Anlagengeräusche (Gebrauchtwagenhandel) 6.1 Nutzungsszenario Genaue Informationen über den Betrieb des Gebrauchtwagenhandels lagen dem TÜV Rheinland zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht vor. Laut Aussage des Auftraggebers werden auf dem Betriebsgelände des Gebrauchtwagenhandels keine geräuschintensiven KfzArbeiten wie Wartungen, Reparaturen oder Lackierarbeiten durchgeführt. Es sollen lediglich kleinere manuelle Reparatur- und Säuberungsarbeiten auf dem Betriebsgelände des Gebrauchtwagenhändlers stattfinden. Zudem befinden sich auf Basis einer Ortsbesichtigung am 18.01.2018 keine Außenquellen auf dem Betriebsgelände, die relevante Geräuschimmissionen im Plangebiet verursachen könnten. Daher wird in der vorliegenden Untersuchung davon ausgegangen, dass durch den Betrieb des Gebrauchtwagenhandels ausschließlich Geräusche im Tageszeitraum (06:00 – 22:00 Uhr) durch folgenden Freiflächenverkehr entstehen:  Zu- und Abfahrten von 20 Kunden- oder Mitarbeiter-Pkw über die Ein- und Ausfahrt an der südwestlichen Betriebsgrundstücksgrenze. Die Pkw werden auf dem Parkplatz im westlichen Bereich des Betriebsgrundstücks abgestellt. 12 Gemäß dem Internetauftritt der Stadt Erftstadt [23] liegen die zu untersuchenden nächstgelegenen Wohnhäuser nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Diese liegen im Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt von 1990 innerhalb einer Wohnbaufläche, sodass in der vorliegenden Untersuchung für die zu betrachtenden nächstgelegenen Wohnhäuser vom Schutzanspruch eines reinen oder allgemeinen Wohngebiets ausgegangen wird. 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH – Seite 26 von 43 – Lärmschutz 6.2 Geräuschemissionen Zur Ermittlung der in den Berechnungen anzusetzenden Schallleistungspegel und Einwirkzeiten des Fahrverkehrs wurden Erfahrungswerte, die der TÜV Rheinland an ähnlichen Anlagen gewonnen hat und die Parkplatzlärmstudie [14] zugrunde gelegt. Anhand der Schallleistungspegel erfolgt die Berechnung der Geräuschimmissionen im Plangebiet. Nachfolgend werden die Geräuschquellen und die für die Berechnung der Geräuschemissionen zugrunde gelegten Ansätze beschrieben. Die Lage und Bezeichnung der wesentlichen Schallquellen ist in der Abbildung A 2.1, Seite 38 dargestellt. Die Quellnummern in der Abbildung A 2.1 entsprechen den Nummern der Berechnungstabellen im Kapitel A3.2, Seite 39 bzw. Anhang 4. Zur Ermittlung und Beurteilung der Betriebsgeräuschsituation nach TA Lärm sind nur die Fahrbewegungen auf dem Betriebsgelände (Fahrzeuggeräusche) zu berücksichtigen. Der Fahrverkehr auf öffentlichen Straßen (Verkehrsgeräusche) ist davon getrennt zu betrachten. Die Anzahl der Fahrbewegungen ergeben sich aus den Angaben im Kapitel 6.1. Zur Ermittlung der in den Berechnungen anzusetzenden Emissionsdaten und Einwirkzeiten werden Messergebnisse aus zahlreichen vorausgegangenen Untersuchungen bei vergleichbaren Betrieben angesetzt. Tabelle 6.1: Schallleistungspegel Fahrverkehr Betriebszustand Fahren Pkw Schallleistungspegel LWA in dB(A) Geschwindigkeit bzw. Dauer der Vorgänge Ausgangswert pro Stunde längenbezogen LWA LWA/h LWA’ / (m*h) 92 - 52 v = 10 km/h - 6713 - - Eine Pkw-Bewegung/h auf der Parkplatzfläche nach [14] Spitzenpegel während Pkw-Nutzung Dient der Überprüfung 96/100 - - des Spitzenpegelkriteri- Fahren/Parken 13 ums, ohne Zeitbezug Ausgangsschallleistungspegel für eine Pkw-Bewegung pro Stunde von LW0 = 63 dB(A) plus Zuschlag für Impulshaltigkeit von KI = 4 dB. Der ggf. erforderliche Zuschlag für die Pegelerhöhung infolge des Durchfahrund Parksuchverkehrs wird nach [14] berechnet und entsprechend berücksichtigt. 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH – Seite 27 von 43 – Lärmschutz 6.3 Geräuschimmissionen 6.3.1 Beurteilungspegel Die Bildung des Beurteilungspegels nach TA Lärm geschieht mit folgenden Ansätzen: Zeitliche Bewertung Die zeitliche Bewertung berücksichtigt die Einwirkdauer der einzelnen Geräusche im Bezugszeitraum (tags 16 Stunden, nachts 1 Stunde). Sie erfolgt in der Regel bereits bei der Schallausbreitungsberechnung. Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit KT Für die Teilzeiten, in denen in den zu beurteilenden Geräuschimmissionen ein oder mehrere Töne hervortreten oder in denen das Geräusch informationshaltig ist, ist für den Zuschlag KT je nach Auffälligkeit der Wert 3 oder 6 dB anzusetzen. Es wird davon ausgegangen, dass durch den Betrieb des Gebrauchtwagenhandels keine tonhaltigen Geräusche entstehen. Ein Zuschlag wird daher nicht erteilt. Zuschlag für Impulshaltigkeit KI Bei Prognosen ist gemäß Nr. A.2.5.3 TA Lärm für die Teilzeiten, in denen das zu beurteilende Geräusch Impulse14 enthält, als Zuschlag KI je nach Störwirkung der Wert 3 oder 6 dB anzusetzen. Bei Anlagen, deren Geräusche nicht impulshaltig sind, ist KI = 0 dB. Bei der Ausbreitungsrechnung sind ggf. auftretende Impulshaltigkeiten bereits in den Emissionswerten berücksichtigt. Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit KR Für Geräuscheinwirkungen in den Zeiten von werktags 06:00 – 07:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr sowie sonn- und feiertags 06:00 – 09:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr ist in Allgemeinen und Reinen Wohngebieten (WA, WR) bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 dB zu den jeweiligen Mittelungspegeln der Teilzeiten zu berücksichtigen, in denen die Geräusche auftreten. Der Zuschlag wird für MK-, MD-, MI-, GE- und GI-Gebiet nicht angewandt. Bei einem kontinuierlichen Betrieb der Anlagen ergibt sich ein pauschaler Zuschlag von 1.9 dB für Werktage und 3.6 dB für Sonn- und Feiertage. 14 Kurzzeitige Geräuschspitzen, die aus dem Hintergrundgeräusch herausragen. 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH – Seite 28 von 43 – Lärmschutz Für das Plangebiet ist die Schutzbedürftigkeit eines allgemeinen Wohngebietes (WA) vorgesehen. Es wird davon ausgegangen, dass 2 der Pkw-Anfahrten innerhalb der Tageszeit mit erhöhter Empfindlichkeit (zwischen 06:00 und 07:00 Uhr) erfolgen. Ein Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit wird hierfür berücksichtigt. Meteorologische Korrektur Bei der Bildung der Beurteilungspegel gemäß TA Lärm ist die meteorologische Korrektur Cmet nach DIN ISO 9613-2 [7] zu berücksichtigen. Zur Berechnung der meteorologischen Korrektur Cmet wird von einer gleichmäßigen Verteilung der Windrichtungen (C0 = 2 dB) ausgegangen. 6.3.2 Richtwertvergleich In der nachfolgenden Tabelle ist der Beurteilungspegel Lr an der kritischsten Fassade, an der schutzbedürftige Räume und somit Immissionsorte angeordnet sind, sowie der Vergleich mit den Immissionsrichtwerten (siehe Kapitel 4.3) dargestellt. Tabelle 6.2: Beurteilungspegel Lr und Immissionsrichtwert tags (06:00 – 22:00 Uhr) Immissionsort Io 1 – Seniorenpflegeheim Maßgebliches Geschoss 2. OG Beurteilungspegel Immissionsrichtwert Lr in dB(A) in dB(A) 36 45 Fassade SO Unter Berücksichtigung der in Kapitel 6.2 beschriebenen Geräuschemissionen unterschreitet der Beurteilungspegel durch die Betriebsgeräusche des Gebrauchtwagenhandels den zulässigen Immissionsrichtwert um 9 dB. Der Immissionsbeitrag ist damit nach Nr. 3.2.1 TA Lärm als nicht relevant anzusehen. An der zur Spitzenschallquelle nächstgelegenen Gebäudefassade des geplanten Seniorenpflegeheims errechnet sich am Tag ein Spitzenpegel von 67 dB(A) (siehe Kopfzeilen der Berechnungen im Anhang 4). Der Spitzenpegel liegt damit um weniger als 30 dB über dem Immissionsrichtwert am Tag. Das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm wird damit erfüllt. 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH Lärmschutz 7 – Seite 29 von 43 – Fluglärm Auf Basis der im Onlineportal TIM-online [30] dargestellten Fluglärmzonen befindet sich das Plangebiet nicht innerhalb des Lärmschutzbereiches eines Flugplatzes. In diesem Fall werden die im Fluglärmgesetz aufgeführten Werte für bestehende militärische Flugplätze gemäß Tabelle 4.3 (Tag-Schutzzone 1: 68 dB(A), Tag-Schutzzone 2: 63 dB(A) / Nachtschutzzone: 55 dB(A)) innerhalb des Plangebiets eingehalten. Die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen für eine Verbesserung des Fluglärms ist daher nicht erforderlich. Im Landesentwicklungsplan des Landesvermessungsamtes NRW von 1998 [24] sind Lärmschutzzonen im naheliegenden Umfeld des Militärflugplatzes mit den dazugehörigen äquivalenten Dauerschallpegeln Leq der 6 verkehrsreichsten Monate dargestellt: - In Zone A über 75 dB(A) - In Zone B über 67 dB(A) - In Zone C über 62 dB(A). Das Plangebiet liegt auf der äußeren Grenze der Lärmschutzzone C. In diesem Fall kann das Plangebiet bzgl. des Fluglärms dem Lärmpegelbereich III gemäß Tabelle 8.1 zugeordnet werden. 8 Übersicht zu den Lärmschutzmaßnahmen Da innerhalb des Plangebiets die Orientierungswerte nach DIN 18005 [2] durch den Verkehrslärm überschritten werden, erfolgt nachfolgend die Untersuchung von Schallschutzmaßnahmen. 8.1 Straßenverkehr Laut Aussage des Auftraggebers ist die Durchführung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwällen oder –wänden im vorliegenden Fall nicht realisierbar. Zudem lässt sich die schalltechnische Situation innerhalb des Plangebiets durch eine günstige Grundrissgestaltung nicht sonderlich verbessern, da die Orientierungswerte der DIN 18005 an nahezu allen Fassaden überschritten werden. Alternativ und auch ergänzend zu aktiven Maßnahmen können passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH Lärmschutz – Seite 30 von 43 – (Fenster, Wände und Dächer ausgebauter Dachgeschosse) schutzbedürftiger Nutzungen vorgesehen werden. Zur exakten Auslegung der Mindestanforderungen nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ [10] oder VDI 2719 „Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“ [16] sind neben der Kenntnis der Außengeräuschpegel auch die Kenntnisse über die Nutzungsart der Räume, Raumgröße, Fensterflächenanteil, Bauausführung usw. unbedingt erforderlich. Da im Bauleitplanverfahren üblicherweise nur die berechneten Außengeräuschpegel vorliegen, ist eine exakte Detailauslegung noch nicht möglich, aber auch nicht erforderlich. Hier empfiehlt sich die Festsetzung sogenannter Lärmpegelbereiche. Gemäß DIN 4109 werden zur Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt, die einem maßgeblichen Außenlärmpegel zugeordnet sind. Die Lärmpegelbereiche können ortsspezifisch berechnet oder gemessen werden. Bei Berechnungen sind die Beurteilungspegel für den Tag bzw. für die Nacht nach der 16. BImSchV zu bestimmen, wobei zur Bildung des maßgeblichen Außenlärmpegels zu den errechneten Werten jeweils 3 dB(A) zu addieren sind. Bei der rechnerischen Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels gelten die folgenden Festlegungen: Der maßgebliche Außenlärmpegel ergibt sich  für den Tag aus dem zugehörigen Beurteilungspegel (06:00 – 22:00 Uhr),  für die Nacht aus dem zugehörigen Beurteilungspegel (22:00 – 06:00 Uhr) plus Zuschlag zur Berücksichtigung der erhöhten nächtlichen Störwirkung von 3 dB (ergibt sich aus dem größeren Schutzbedürfnis in der Nacht). Maßgeblich für die Ermittlung der Lärmpegelbereiche ist die Lärmbelastung derjenigen Tageszeit, die die höhere Anforderung ergibt. Beträgt die Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag minus Nacht weniger als 10 dB, so ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz des Nachtschlafes aus einem 3 dB erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 10 dB. Zur Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels wurde zunächst eine Differenzlärmkarte der Beurteilungszeiträume Tag und Nacht berechnet. Da die Differenz der Beurteilungszeiträume flächendeckend bei < 10 dB liegt, wird der ermittelte Nachtwert für die Bildung des Außenlärmpegels herangezogen. 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH – Seite 31 von 43 – Lärmschutz Dabei wird die kritischste Geschosshöhe (2. OG) berücksichtigt. In den ermittelten Beurteilungspegeln sind gemäß DIN 4109, Ausgabe 2016 [10] Zuschläge von 3 dB und 10 dB enthalten. Tabelle 8.1 zeigt die Definition der Lärmpegelbereiche in Abhängigkeit von den maßgeblichen Außenlärmpegeln. Tabelle 8.1: Lärmpegelbereiche und Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109, Teil 1, Tab. 7 Raumarten Lärmpegelbereich maßgeblicher Außenlärmpegel Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches Büroräume a) und ähnliches erforderliches bewertetes Schalldämm-Maß erf. R’w,res des Außenbauteils (Wand / Dach und Fenster zusammen) I II III IV V VI VII a) bis 55 dB(A) 56 bis 60 dB(A) 61 bis 65 dB(A) 66 bis 70 dB(A) 71 bis 75 dB(A) 76 bis 80 dB(A) über 80 dB(A) 35 dB 35 dB 40 dB 45 dB 50 dB b) b) – 30 dB 30 dB 35 dB 40 dB 45 dB 50 dB 30 dB 30 dB 35 dB 40 dB 45 dB 50 dB b) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. b) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Hinweis: Die Schalldämmung von Fenstern ist nur dann voll wirksam, wenn die Fenster geschlossen sind. Bei Rollladenkästen ist darauf zu achten, dass die Schalldämmung des Fensters dadurch nicht verschlechtert wird. Entsprechende konstruktive Hinweise können der DIN 4109 [10] und der VDI 2719 [16] entnommen werden. In der Abbildung 8.1 ist eine Gebäudelärmkarte dargestellt, auf der die Pegelwerte an jeder einzelnen Fassade für eine eindeutige Zuordnung zu den einzelnen Lärmpegelbereichen sichtbar sind. Die in der Lärmkarte dargestellten Werte sind die um 13 dB erhöhten Beurteilungspegel des Nachtzeitraums. 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH Lärmschutz – Seite 32 von 43 – Abbildung 8.1:Gebäudelärmkarte mit Lärmpegelbereiche, h = 8 Meter (2. OG), Straße 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH Lärmschutz – Seite 33 von 43 – Der Gebäudelärmkarte kann entnommen werden, dass bis auf eine Fassade alle Außenfassaden, an denen schutzbedürftige Räume angeordnet werden sollen, dem Lärmpegelbereich III zuzuordnen sind. Eine Fassade ist dem Lärmpegelbereich II zuzuordnen. 8.2 Planungsrechtliche Umsetzung der Lärmminderungsmaßnahmen Sofern die Plangeber zu dem Abwägungsergebnis kommen, dass die Planung wie vorgesehen realisiert werden soll, wird zur planungsrechtlichen Umsetzung der Ergebnisse empfohlen, in den aufzustellenden Bebauungsplan eine Kennzeichnung der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 [10] aufzunehmen. Auf die Festsetzung konkreter Bauausführungen sollte unter Berücksichtigung des Gebotes der planerischen Zurückhaltung verzichtet werden, da die Angabe der Lärmpegelbereiche die Mindestanforderungen an den Schutz gegen Außenlärm hinreichend genau bestimmt. Die Wirksamkeit konkreter Maßnahmen ist im Baugenehmigungsverfahren nach den Kriterien der DIN 4109 [10] nachzuweisen. Abteilung Immissionsschutz / Lärmschutz Bearbeitet von: Geprüft durch: M. Sc. Mathias Rottmann M. Sc. Sylvie Dugay Köln, 15.02.2018 936/21242471/01B 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH Lärmschutz Anhang 1: – Seite 34 von 43 – Verwendete Vorschriften, Richtlinien und Unterlagen [1] Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG vom 15. März 1974. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2013 (BGBl. I S. 1943). [2] DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1: „Grundlagen und Hinweise für die Planung“ Ausgabe Juli 2002 (Ersatz für DIN 18005-1: 1987-05). [3] DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1: Beiblatt 1: „Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung“, Mai 1987. [4] DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 2: „Lärmkarten – Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen“, September 1991. [5] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl. 1998, Nr. 26, S. 503-515. Geändert durch die allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 01.06.2017, BAnz AT, 08.06.2017 B5. [6] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990. [7] DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“, Teil 2: „Allgemeines Berechnungsverfahren“, Ausgabe Oktober 1999. (Diese Ausgabe enthält gegenüber dem Entwurf September 1997 keine Änderungen.). [8] DIN EN 12354 „Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften", Teil 4: „Schallübertragung von Räumen ins Freie“, Ausgabe April 2001. [9] DIN 45645 „Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen“, Teil 1: „Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft“, Ausgabe Juli 1996. [10] DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau – Teil 1 und Teil 2, Ausgabe Juli 2016. [11] DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau, Ausgabe November 1989. [12] DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau – Beiblatt 1, Ausgabe November 1989. [13] DIN 45680 „Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft“, Ausgabe März 1997. [14] „Parkplatzlärmstudie - Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefga3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH Lärmschutz – Seite 35 von 43 – ragen“. Bearbeiter: Möhler + Partner, München. Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt, 6. überarbeitete Auflage, August 2007. [15] DIN EN 61672-1: Elektroakustik - Schallpegelmesser - Teil 1: Anforderungen (IEC 61672-1:2013, Deutsche Fassung EN 61672-1:2013), Ausgabe Juli 2014. [16] VDI 2719 „Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“, Ausgabe August 1987. [17] VDI 3733, „Geräusche bei Rohrleitungen“, Ausgabe Juli 1996. [18] VDI 3760, „Berechnung und Messung der Schallausbreitung in Arbeitsräumen“, Ausgabe Februar 1996. [19] VDI 3770, „Emissionskennwerte von Schallquellen Sport und Freizeitanlagen“, Ausgabe September 2012. [20] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS 90 Ausgabe 1990. Der Bundesminister für Verkehr, Abt. Straßenbau. [21] Empfehlung zur Bestimmung der meteorologischen Korrektur Cmet gemäß DIN ISO 9613-2, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) vom 26.09.2012. [22] Landesbetrieb Straßenbau NRW – Straßeninformationsbank Nordrhein-Westfalen (NWSIB), http://www.nwsib-online.nrw.de/, zugegriffen im Januar 2018, Deutz-KalkerStraße 18-26, 50679 Köln. [23] Stadt Erftstadt – Internetseite, https://www.osp.de/erftstadt/plan/grundlagen.php?t_id=4, zugegriffen am 25.01.2018, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt. [24] Landesvermessungsamt NRW – Übersichtsplan mit Lärmschutzzonen des Militärflugplatzes Nörvenich, 214. Ergänzung – SGV.NRW (Stand 1.1.1999). [25] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl. 1998, Nr. 26, S. 503-515. Geändert durch die allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 01.06.2017, BAnz AT, 08.06.2017 B5. [26] Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 09. November 2007. [27] Landesplanungsbehörde NRW - Bekanntmachung des Landesentwicklungsplanes Schutz vor Fluglärm vom 17.08.1998. 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH Lärmschutz – Seite 36 von 43 – [28] Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung – 2. FlugLSV), Ausgabe 08. September 2009. [29] Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft – Email von Herrn Thielecke (Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft) an Herrn Rottmann (TÜV Rheinland) vom 18. Januar 2018, Thomas-Mann-Straße 41, 53111 Bonn. [30] Bezirksregierung Köln TIM-online: Fluglärmzonen, https://www.timonline.nrw.de/tim-online/initParams.do?role=fluglaerm, zugegriffen am 14.02.2018. 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH – Seite 37 von 43 – Lärmschutz Anhang 2: Geräuschemissionen von den öffentlichen Verkehrswegen (Straße) Die Verkehrsdaten der B 262 und der K 93 wurden vom Auftraggeber beim Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz eingeholt. Die Verkehrszahlen stellen die Situation einer Zählung aus dem Jahr 2015 dar. Die nachfolgende Tabelle beinhaltet Verkehrsbelastungen, Parameter der Emissionsermittlung nach RLS 90 [20] und berechnete Emissionspegel: Ausgewiesen sind15: Straße: Straßenname Abschnittname: (vgl. Abbildungen 2.1, 2.2 und 2.4) DTV (Kfz/24h) : Durchschnittlicher täglicher Verkehr vPkw Tag (km/h) : Geschwindigkeit Pkw in Zeitbereich Tag vPkw Nacht (km/h) : Geschwindigkeit Pkw in Zeitbereich Nacht vLkw Tag (km/h) : Geschwindigkeit Lkw in Zeitbereich Tag vLkw Nacht (km/h): Geschwindigkeit Lkw in Zeitbereich Nacht k Tag: Faktor um den mittleren stündlichen Verkehr aus dem DTV im Zeitbereich Tag zu berechnen; mittlerer stündlicher Verkehr = k(Tag)*DTV k Nacht: Faktor um den mittleren stündlichen Verkehr aus DTV im Zeitbereich Nacht zu berechnen; mittlerer stündlicher Verkehr = k(Nacht)*DTV p Tag (%): Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereich Tag p Nacht (%): Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereich Nacht DStrO Tag (dB): Korrektur Straßenoberfläche im Zeitbereich Tag DStrO Nacht (dB): Korrektur Straßenoberfläche im Zeitbereich Nacht Dv Tag (dB): Geschwindigkeitskorrektur im Zeitbereich Tag Dv Nacht (dB): Geschwindigkeitskorrektur im Zeitbereich Nacht Steigung (%): Längsneigung in Prozent (positive Werte Steigung, negative Werte Gefälle) DStg (dB): 15 Zuschlag für Steigung Sofern Parameter für die Ausbreitungsberechnung nicht von Bedeutung sind, wird ggf. auf eine Dokumentation verzichtet. 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH – Seite 38 von 43 – Lärmschutz Drefl: Pegeldifferenz durch Reflexion LmE Tag dB(A): Emissionspegel im Zeitbereich LmE Nacht dB(A): Emissionspegel im Zeitbereich Untersuchung Plangebiet in Erfstadt Emissionsberechnung Straße - "Emissionen Verkehr_Ist-Zustand.geo" "Gebäude im Abbildung A 2.1: Verkehrsbelastungen und Emissionspegel der Straßen Plangebiet.geo" "Gebäude.geo" Straße A61 L162 L162 Abschnitt 1 1 2 DTV v Pkw Nacht km/h v Lkw Tag km/h v Lkw Nacht km/h k Tag k Nacht Kf z/24h v Pkw Tag km/h M Tag Kf z/h M Nacht Kf z/h p Tag % 45966 3940 3940 130 70 50 130 70 50 80 70 50 80 70 50 0,0600 0,0600 0,0600 0,0140 0,0080 0,0080 2758 236 236 644 32 32 25,0 3,0 3,0 p DStrO Nacht Tag % dB 45,0 3,0 3,0 0,00 0,00 0,00 DStrO Nacht dB 0,00 0,00 0,00 Dv Tag dB 0,95 -2,97 -5,34 Dv Steigung Nacht dB % DStg dB 0,45 -2,97 -5,34 0,0 0,0 0,0 -0,6 -0,4 -0,7 Dref l dB LmE Tag dB(A) LmE Nacht dB(A) 0,0 0,0 0,0 77,5 59,0 56,6 72,5 50,3 47,9 TÜV Rheinland Energy GmbH Am Grauen Stein 51105 Köln SoundPLAN 7.4 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH – Seite 39 von 43 – Lärmschutz Anhang 3: Beschreibung der Geräuschemissionen, Gewerbelärm A3.1 Übersicht zu den verwendeten Oktavspektren Nachfolgend sind die im Modellansatz enthaltenen Oktavspektren der Geräuschemissionen (Tabelle A 3.1) dargestellt. Tabelle A 3.1: Spektren - Geräuschemissionen Die Kürzel in den o.g. Tabellen haben folgende Bedeutung: dB(A)/Lw/Anlage: ... Schallleistungspegel in dB(A); dB(A)/Lw/m, m²: ..... Längenbezogener Schallleistungspegel LW‘ in dB(A) (Linienquellen, Bezugslänge l0 = 1 m) bzw. flächenbezogener Schallleistungspegel (Flächenquellen, Bezugsfläche S0 = 1 m2); A3.2 Dokumentation des Emissionsmodells In nachfolgenden Tabelle A 3.2 sind alle im Modellansatz enthaltenen Quellen mit ihren wichtigsten Parametern aufgeführt. Die Einzahlwerte beschreiben die Kenngrößen in der Summe über die Oktavbänder von 63 Hz bis 8 kHz. Ausgewiesen sind16: Nr. ................. Die Nummer des Emittenten erlaubt die Zuordnung in allen weiteren Berechnungstabellen und im Schallquellenplan. Schallquelle ... Verbale Beschreibung des Emittenten; Quelltyp ......... Punkt-, Linien- oder Flächenschallquelle; E.-Nr.............. Nummer des Oktavspektrums in der Emissionsbibliothek (siehe Tabellen im Anhang A3.1, Seite 39); l / S ................ Länge (Linienquellen, l) bzw. Flächeninhalt (Flächenquellen, S), bei Punktquellen nicht relevant; 16 Sofern Parameter für die Ausbreitungsberechnung nicht von Bedeutung sind, wird ggf. auf eine Dokumentation verzichtet. 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH – Seite 40 von 43 – Lärmschutz X, Y, Z ........... X- und Y-Koordinaten und Höhe Z der Quelle (absolut); LW’ ................. Längenbezogener Schallleistungspegel (Linienquellen, Bezugslänge l0 = 1 m) bzw. flächenbezogener Schallleistungspegel (Flächenquellen, Bezugsfläche S0 = 1 m2); LW .................. Schallleistungspegel; Zu den vorgenannten Größen bestehen diese Zusammenhänge: LW   l   10  lg  1 m     LW’   dB( A )   S  10  lg   2    1m   S   dB( A ) L W  LI  Cd  R’10  lg  2  1 m   Cd ist der Diffusitätsterm nach DIN EN 12354-4 [8]. *LW Max ........... Maximalschallleistungspegel. Tabelle A 3.2: Nr. Dokumentation des Emissionsmodells Schallquelle Quelltyp E.-Nr. l oder S m,m² 1 An- und Abfahrten Pkw 2 Parkplatz Pkw X Y Z Lw´ Lw LwMax m m m dB(A) dB(A) dB(A) Linie 1 32 340445 563469 88 52,0 67,1 96 Fläche 2 410 340445 563469 88 40,9 67,0 100 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH – Seite 41 von 43 – Lärmschutz Anhang 4: Berechnung der Geräuschimmissionen Die angegebenen Schallemissionswerte werden mit Hilfe einer Schallausbreitungsrechnung in die an den Immissionsorten zu erwartenden Immissionspegel umgerechnet. Dabei werden die physikalischen Gesetzmäßigkeiten der Schallausbreitung gemäß DIN ISO 9613-2 zugrunde gelegt (Detaillierte Prognose (DP) nach TA Lärm, Nr. A 2.1). Ausgehend vom Schallleistungspegel erfolgt die Berechnung des Schalldruckpegels LAT (DW) bzw. LAT (LT) in einem Aufpunkt im Abstand s vom Mittelpunkt einer Schallquelle nach folgenden Beziehungen: LAT (DW) = LWA + DC - A LAT (LT) = LAT (DW) - Cmet DC = DI + Do A = Adiv + Aatm + Agr + Abar Ausgewiesen sind17: Nr. ................. Nummer des Emittenten; Schallquelle ... Verbale Beschreibung des Emittenten; ZB ................. Zeitbereich (LrT = tags; LrN = nachts); LW .................. Schallleistungspegel der Quelle in dB(A); dT .............................. Korrekturwert in dB, in der die Zeitbewertung (Einwirkzeit bezogen auf Beurteilungszeit) sowie die Anzahl der Vorgänge/Ereignisse berücksichtigt wird; D0 .................. Richtwirkungsmaß in dB, welches die Schallausbreitung in einen Raumwinkel von weniger als 4 Sterad berücksichtigt (für einer Gebäudefassade zugeordneten Emittenten gilt D0 = 3 dB); s .................... Abstand Quelle – Immissionsort (bei Linien- und Flächenquellen bezogen auf deren Schwerpunkt); A ................... Gesamtdämpfung durch Schallausbreitung von der Quelle zum Empfänger; Adiv................. Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung; Agr ................. Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts; 17 Sofern Parameter für die Ausbreitungsberechnung nicht von Bedeutung sind, wird ggf. auf eine Dokumentation verzichtet. 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH – Seite 42 von 43 – Lärmschutz Abar ................ Dämpfung aufgrund von Abschirmung; Aatm ................ Dämpfung aufgrund von Luftabsorption; DI ................... Richtwirkungsmaß der Schallquelle in dB; Cmet................ Meteorologische Korrektur; Re ................. Pegelerhöhung durch Reflexionen; KR .................. Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit; LAT ................. Geräuschimmissionspegel in den Beurteilungszeiträumen Tag (LAT,t) und Nacht (LAT,n) unter Berücksichtigung von Einwirkzeiten, Zahl der Vorgänge und eventuellen Zuschlägen; LAT (DW) = Mitwind-Mittelungspegel; LAT (LT) = Langzeit-Mittelungspegel; LAT,Max ............ Spitzenpegel in den Beurteilungszeiträumen Tag (LAT,tmax) und Nacht (LAT,nmax). Die Summenzeile beinhaltet die Bezeichnung des Immissionsortes sowie die Berechnungsergebnisse in der Summe aller Quellen und die Maximalpegel. Die einzelnen Korrekturgrößen berücksichtigen die unter realen Bedingungen auftretenden Einflüsse auf die Schallausbreitung. Die Berechnung der Schalldruckpegel an den Immissionsorten wird mit Hilfe des Computerprogramms Soundplan frequenzabhängig durchgeführt. Hierfür werden die topographischen Gegebenheiten, die Gebäude sowie die Schallquellen auf der Basis von Originalplänen digitalisiert. Aus diesen Informationen wird ein dreidimensionales Geländemodell errechnet. Hindernisse, Schallquellen und Immissionsorte werden an die Geländestruktur angeglichen. Die Koordinaten und die akustischen Emissionsdaten werden der Berechnung zugeführt. 3338183_2018_936_21242471_01b.docx TÜV Rheinland Energy GmbH – Seite 43 von 43 – Lärmschutz Tabelle A 4.1: Nr. Dokumentation der Ausbreitungsrechnung Schallquelle ZB Lw dB(A) dB(A) Io - 3 Seniorenpflegeheim - Fassade SO dT D0 DI s Adiv Agr Abar Aatm Cmet Re KR LAT dB dB dB m dB dB dB dB dB dB dB dB(A) EG LAT,t 35,6 dB(A) LAT,tmax 66,9 dB(A) 2 Parkplatz Pkw LrT 67,0 4,0 0 0,0 31 -40,8 2,5 -0,5 -0,4 -0,1 0,4 0,60 32,7 1 An- und Abfahrten Pkw LrT 67,1 4,0 0 0,0 32 -41,2 2,5 -0,3 -0,4 -0,2 0,3 0,60 32,4 Io - 3 Seniorenpflegeheim - Fassade SO 1.OG LAT,t 36,1 dB(A) LAT,tmax 66,8 dB(A) 2 Parkplatz Pkw LrT 67,0 4,0 0 0,0 31 -40,8 2,5 -0,3 -0,4 0,0 0,6 0,60 33,2 1 An- und Abfahrten Pkw LrT 67,1 4,0 0 0,0 33 -41,2 2,5 -0,1 -0,4 0,0 0,5 0,60 33,0 Io - 3 Seniorenpflegeheim - Fassade SO 2.OG LAT,t 36,0 dB(A) LAT,tmax 66,4 dB(A) 2 Parkplatz Pkw LrT 67,0 4,0 0 0,0 32 -41,0 2,5 -0,3 -0,4 0,0 0,6 0,60 33,1 1 An- und Abfahrten Pkw LrT 67,1 4,0 0 0,0 33 -41,4 2,5 0,0 -0,4 0,0 0,6 0,60 32,9 M:\Mitarbeiter\rottmanm\Projekte\2018\Bauleitplanung_B-Plan-Verfahren\iDEALquadrat Immobilien\03_Ausbreitungsberechnung Seite 1/1 SoundPLAN 7.4 3338183_2018_936_21242471_01b.docx