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Vorlage (Aufbringung von Schulträgeranteilen für die St. Angela-Schule, Düren)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
269 kB
Datum
09.04.2018
Erstellt
09.03.18, 18:00
Aktualisiert
09.03.18, 18:00
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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 05.03.2018 Dezernat: I Bearbeiter/in: Hassel, Karl-Heinz Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-45/2018 Vorlage für den Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am 19.03.2018 Gemeinderat am 09.04.2018 - öffentlich - Aufbringung von Schulträgeranteilen für die St. Angela-Schule, Düren Begründung: Die St. Angela-Schule ist eine staatlich anerkannte katholische Schule in freier Trägerschaft, die bis zum Ende des laufenden Schuljahres ausschließlich Mädchen in den Schulformen Realschule und Gymnasium unterrichtet. Für Schulen in freier Trägerschaft gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen, wie für Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Träger der St. Angela-Schule ist die St. Angela-Schulgesellschaft mbH, die aus dem Bistum Aachen, der Kongregation der Ursulinen e.V. und dem Verein zur Mitträgerschaft der St. Angela-Schule e.V. besteht. Zur Finanzierung der Schule erhält der Träger einen Landeszuschuss im Regelfall in Höhe von 87 % der laufenden Personalkosten und der anerkannten Sachaufwendungen. Der Rest ist als Eigenanteil durch den Schulträger aufzubringen. Im Jahr 2005 teilte die Trägergesellschaft mit, dass zur Sicherung des Schulstandortes eine finanzielle Unterstützung durch die Kommunen des Einzugsbereiches der Schule erforderlich sei. Die Gründe hierfür lagen in zu leistenden Pensionsrückstellungen und nicht refinanzierbaren Investitionskosten, welche der Trägergesellschaft erhebliche Finanzierungsprobleme bereiteten. Zur finanziellen Absicherung des Ersatzschulhaushalts hatten sich seinerzeit neben der Stadt Düren als Standortkommune auch der Kreis Düren sowie die Städte und Gemeinden Hürtgenwald, Inden, Kreuzau, Langerwehe, Merzenich, Nideggen, Niederzier, Nörvenich und Vettweiß zur Mitfinanzierung bereit erklärt. Durch Vertrag vom 12.06.2006 hatten sich der Kreis Düren und die betroffenen Kommunen zur Zahlung von Zuschüssen in Höhe von bis zu jährlich € 47.000,- verpflichtet. An dem jährlichen Gesamtzuschuss beteiligt sich der Kreis Düren mit einem Anteil von 1/3. Die restlichen zwei Drittel werden auf die beteiligten Kommunen nach Schülerzahlen verteilt. Die Stadt Düren hat als Standortkommune eine eigenständige Zuschussregelung mit dem Schulträger getroffen. Der vg. Vertrag war ursprünglich bis zum 31.12.2015 befristet und verlängert sich automatisch um 2 Jahre, wenn er nicht mit einer Frist von einem Jahr zum Jahresende gegenüber dem Schulträger gekündigt wird. Derzeit läuft der Vertrag folglich bis zum 31.12.2019 und endet im übrigen bei einem Schulträgerwechsel nicht automatisch. Von dem Kündigungsrecht zum 31.12.2015 haben seinerzeit die Gemeinde Kreuzau sowie die Stadt Nideggen Gebrauch gemacht. Aufgrund der vertraglichen Regelung hat die Gemeinde Vettweiß in den letzten Jahren folgende Zuschüsse an die St. Angela-Schulgesellschaft mbH geleistet: Jahre 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamtzahl der Schüler aus den 9 Kommunen 696 648 634 629 598 Anzahl der Schüler/-innen Zuschussanteil aus der Gemeinde der Gemeinde Vettweiß Vettweiß in € 80 3.601,53 78 3.771,60 80 3.953,73 67 3.337,57 66 3.458,19 Mit Schreiben vom 19.09.2017 hat das Bistum Aachen die Gemeinde darüber informiert, dass es beabsichtigt, die St. Angela-Schule ab 01.08.2018 als bischöfliche Schule zu übernehmen, da sich die bisherigen Mitträger, der Konvent der Ursulinen und der Verein zur Mitträgerschaft e.V. aus gewichtigen Gründen hierzu nicht mehr in der Lage sehen. Neben der vollständigen Übernahme der Schulträgerschaft führt das Bistum Aachen ab 01.08.2018 (Schuljahr 2018/2019) an der St. Angela-Schule die parallele Monoedukation im Gymnasium und der Realschule ein, so dass dann dort auch Jungen beschult werden können. Aufgrund der Änderung der Trägerschaft stellt sich die Frage, ob ein Festhalten an dem vg. Vertrag noch gewünscht, sinnvoll und notwendig ist. Der Kreis Düren teilt mit Schreiben vom 29.01.2018 mit, dass sich nach ausführlichen Gesprächen mit dem neuen Schulträger die Situation für den Kreis Düren so darstellt, dass zur dauerhaften Erhaltung des Schulstandortes weiterhin die finanzielle Unterstützung in Form der bisherigen Zuschusszahlungen notwendig ist. Aus Sicht der Verwaltung ist dies nicht nachvollziehbar, da nach Medienangaben der Jahresüberschuss des Bistums Aachen im Jahr 2015 24,6 bzw. in 2016 17,4 Mio. € betrug, während die Jahresergebnisse der Gemeinde Vettweiß bekanntlich deutliche Fehlbeträge auswiesen. Wie bereits erwähnt, ist eine ordentliche Kündigung frühestens zum 31.12.2019 möglich. Eventuell kann der Vertrag mittels einer außerordentlichen Kündigung auch früher beendet werden. Diese kann sich nur auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§§ 313 ff. BGB) stützen und ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Ein solcher liegt vor, wenn sich Umstände, die Grundlage des Vertrages waren, schwerwiegend geändert haben und es den Vertragsparteien dadurch nicht mehr zuzumuten ist, am Vertrag festzuhalten. Der bestehende Vertrag wurde seinerzeit geschlossen, da der bisherige Schulträger erhebliche Schwierigkeiten hatte, die Kosten für den Schulbetrieb zu finanzieren und daher eine Schulschließung zu befürchten war. Des Weiteren gab es auf dem Stadtgebiet Düren neben der St. Angela-Schule keine weitere reine Mädchenschule im Bereich Realschule und Gymnasium. Mit dem neuen Schulträger ändern sich diese Sachverhalte. So ist die finanzielle Situation des neuen Schulträgers eine deutlich andere, als die des bisherigen und auch die Ausrichtung der Schule als reine Mädchenschule wird aufgegeben. In diesen beiden Gründen könnte der Wegfall der Geschäftsgrundlage gesehen werden. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Vertrag außerordentlich zum 31.07. dieses Jahres wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage, hilfsweise ordentlich zum 31.12.2019, zu kündigen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß zu beschließen, den Vertrag zwischen der St. AngelaSchulgesellschaft mbH sowie dem Kreis Düren und den 9 beteiligten Kommunen wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage außerordentlich zum 31.07.2018, hilfsweise ordentlich zum 31.12.2019, zu kündigen. Auswirkungen auf den Haushalt: Die für die Jahre 2018 und 2019 bei 03.217.01 5318002 veranschlagten Mittel in Höhe von jeweils € 4.000,00 würden um Falle der außerordentlichen Kündigung nicht benötigt. In entsprechender Höhe würden sich die Jahresergebnisse verbessern.