Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
269 kB
Datum
09.04.2018
Erstellt
09.03.18, 18:00
Aktualisiert
09.03.18, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 05.03.2018
Dezernat: I
Bearbeiter/in: Hassel, Karl-Heinz
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-45/2018
Vorlage
für den
Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am
19.03.2018
Gemeinderat am 09.04.2018
- öffentlich -
Aufbringung von Schulträgeranteilen für die St. Angela-Schule, Düren
Begründung:
Die St. Angela-Schule ist eine staatlich anerkannte katholische Schule in freier
Trägerschaft, die bis zum Ende des laufenden Schuljahres ausschließlich Mädchen
in den Schulformen Realschule und Gymnasium unterrichtet. Für Schulen in freier
Trägerschaft gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen, wie für Schulen in
öffentlicher Trägerschaft.
Träger der St. Angela-Schule ist die St. Angela-Schulgesellschaft mbH, die aus dem
Bistum Aachen, der Kongregation der Ursulinen e.V. und dem Verein zur
Mitträgerschaft der St. Angela-Schule e.V. besteht. Zur Finanzierung der Schule
erhält der Träger einen Landeszuschuss im Regelfall in Höhe von 87 % der laufenden Personalkosten und der anerkannten Sachaufwendungen. Der Rest ist als
Eigenanteil durch den Schulträger aufzubringen.
Im Jahr 2005 teilte die Trägergesellschaft mit, dass zur Sicherung des Schulstandortes eine finanzielle Unterstützung durch die Kommunen des Einzugsbereiches der
Schule erforderlich sei. Die Gründe hierfür lagen in zu leistenden Pensionsrückstellungen und nicht refinanzierbaren Investitionskosten, welche der Trägergesellschaft erhebliche Finanzierungsprobleme bereiteten.
Zur finanziellen Absicherung des Ersatzschulhaushalts hatten sich seinerzeit neben
der Stadt Düren als Standortkommune auch der Kreis Düren sowie die Städte und
Gemeinden Hürtgenwald, Inden, Kreuzau, Langerwehe, Merzenich, Nideggen,
Niederzier, Nörvenich und Vettweiß zur Mitfinanzierung bereit erklärt. Durch Vertrag
vom 12.06.2006 hatten sich der Kreis Düren und die betroffenen Kommunen zur
Zahlung von Zuschüssen in Höhe von bis zu jährlich € 47.000,- verpflichtet. An dem
jährlichen Gesamtzuschuss beteiligt sich der Kreis Düren mit einem Anteil von 1/3.
Die restlichen zwei Drittel werden auf die beteiligten Kommunen nach Schülerzahlen
verteilt. Die Stadt Düren hat als Standortkommune eine eigenständige
Zuschussregelung mit dem Schulträger getroffen.
Der vg. Vertrag war ursprünglich bis zum 31.12.2015 befristet und verlängert sich
automatisch um 2 Jahre, wenn er nicht mit einer Frist von einem Jahr zum
Jahresende gegenüber dem Schulträger gekündigt wird. Derzeit läuft der Vertrag
folglich bis zum 31.12.2019 und endet im übrigen bei einem Schulträgerwechsel
nicht automatisch.
Von dem Kündigungsrecht zum 31.12.2015 haben seinerzeit die Gemeinde Kreuzau
sowie die Stadt Nideggen Gebrauch gemacht.
Aufgrund der vertraglichen Regelung hat die Gemeinde Vettweiß in den letzten
Jahren folgende Zuschüsse an die St. Angela-Schulgesellschaft mbH geleistet:
Jahre
2013
2014
2015
2016
2017
Gesamtzahl der
Schüler aus den
9 Kommunen
696
648
634
629
598
Anzahl der Schüler/-innen Zuschussanteil
aus der Gemeinde
der Gemeinde
Vettweiß
Vettweiß in €
80
3.601,53
78
3.771,60
80
3.953,73
67
3.337,57
66
3.458,19
Mit Schreiben vom 19.09.2017 hat das Bistum Aachen die Gemeinde darüber
informiert, dass es beabsichtigt, die St. Angela-Schule ab 01.08.2018 als bischöfliche
Schule zu übernehmen, da sich die bisherigen Mitträger, der Konvent der Ursulinen
und der Verein zur Mitträgerschaft e.V. aus gewichtigen Gründen hierzu nicht mehr
in der Lage sehen. Neben der vollständigen Übernahme der Schulträgerschaft führt
das Bistum Aachen ab 01.08.2018 (Schuljahr 2018/2019) an der St. Angela-Schule
die parallele Monoedukation im Gymnasium und der Realschule ein, so dass dann
dort auch Jungen beschult werden können.
Aufgrund der Änderung der Trägerschaft stellt sich die Frage, ob ein Festhalten an
dem vg. Vertrag noch gewünscht, sinnvoll und notwendig ist.
Der Kreis Düren teilt mit Schreiben vom 29.01.2018 mit, dass sich nach ausführlichen Gesprächen mit dem neuen Schulträger die Situation für den Kreis Düren so
darstellt, dass zur dauerhaften Erhaltung des Schulstandortes weiterhin die
finanzielle Unterstützung in Form der bisherigen Zuschusszahlungen notwendig ist.
Aus Sicht der Verwaltung ist dies nicht nachvollziehbar, da nach Medienangaben der
Jahresüberschuss des Bistums Aachen im Jahr 2015 24,6 bzw. in 2016 17,4 Mio. €
betrug, während die Jahresergebnisse der Gemeinde Vettweiß bekanntlich deutliche
Fehlbeträge auswiesen.
Wie bereits erwähnt, ist eine ordentliche Kündigung frühestens zum 31.12.2019
möglich. Eventuell kann der Vertrag mittels einer außerordentlichen Kündigung auch
früher beendet werden. Diese kann sich nur auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage
(§§ 313 ff. BGB) stützen und ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
Ein solcher liegt vor, wenn sich Umstände, die Grundlage des Vertrages waren,
schwerwiegend geändert haben und es den Vertragsparteien dadurch nicht mehr zuzumuten ist, am Vertrag festzuhalten.
Der bestehende Vertrag wurde seinerzeit geschlossen, da der bisherige Schulträger
erhebliche Schwierigkeiten hatte, die Kosten für den Schulbetrieb zu finanzieren und
daher eine Schulschließung zu befürchten war. Des Weiteren gab es auf dem Stadtgebiet Düren neben der St. Angela-Schule keine weitere reine Mädchenschule im
Bereich Realschule und Gymnasium.
Mit dem neuen Schulträger ändern sich diese Sachverhalte. So ist die finanzielle Situation des neuen Schulträgers eine deutlich andere, als die des bisherigen und auch
die Ausrichtung der Schule als reine Mädchenschule wird aufgegeben. In diesen
beiden Gründen könnte der Wegfall der Geschäftsgrundlage gesehen werden.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Vertrag außerordentlich zum 31.07.
dieses Jahres wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage, hilfsweise ordentlich zum
31.12.2019, zu kündigen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales empfiehlt dem
Rat der Gemeinde Vettweiß zu beschließen, den Vertrag zwischen der St. AngelaSchulgesellschaft mbH sowie dem Kreis Düren und den 9 beteiligten Kommunen
wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage außerordentlich zum 31.07.2018, hilfsweise
ordentlich zum 31.12.2019, zu kündigen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Die für die Jahre 2018 und 2019 bei 03.217.01 5318002 veranschlagten Mittel in
Höhe von jeweils € 4.000,00 würden um Falle der außerordentlichen Kündigung nicht
benötigt. In entsprechender Höhe würden sich die Jahresergebnisse verbessern.