Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
857 kB
Datum
09.04.2018
Erstellt
09.03.18, 18:00
Aktualisiert
09.03.18, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE VETTWEISS
BEBAUUNGSPLAN NR. VE-19
‚SCHULSTRASSE‘
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER
FACHBEITRAG
UWE SCHNUIS ULI WILDSCHÜTZ
08. März 2018
Gemeine Vettweiß
Bebauungsplan Ve-19 ‚Schulstraße‘
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
08. März 2018
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Ausgangssituation
2.
Naturräumliche Grundlagen
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Lage im Raum
Boden und Wasser
Reale Vegetation
Luft und Klima
Landschaftsbild
3.
Eingriffsbeschreibung
4.
Maßnahmen der Vermeidung und des Ausgleichs
4.1
4.2
4.3
4.4
5.
Vorschläge für planungsrechtliche Festsetzungen
5.1
5.2
6.
Boden und Wasser
Vegetation
4.2.1 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
4.2.2 Anpflanzung von Straßenbäumen
4.2.3 Grundsätze der Pflanzmaßnahmen
Klima
Landschaftsbild
Festsetzungen zum Ausgleich
Pflanzlisten
Ökologische Bilanzierung
6.1
6.2
6.3
Methodik
Biotoptypenbeschreibung
6.2.1 Bestand
6.2.2 Planung
Bewertung
7.
Zusammenfassung
8.
Externer Ausgleich
2
Gemeine Vettweiß
Bebauungsplan Ve-19 ‚Schulstraße‘
1.
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
08. März 2018
Ausgangssituation
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. Ve-19 ‚Schulstraße‘ liegt
am nördlichen Rand der Ortslage Vettweiß zwischen der Schulstraße im Osten, dem heutigen Ortsrand und dem Friedhof im Südosten
und dem Neubaugebiet ‚An der Streuobstwiese‘ im Südwesten. Die
Gesamtgröße des Plangebietes beträgt ca. 3,2 ha.
Die Flächen des Plangebietes werden heute als Ackerflächen genutzt und weisen keinerlei Gehölzstrukturen auf. Lediglich die im
Süden vorspringende Teilfläche ist heute Teil des angrenzenden
Friedhofes. Die zweite vorspringende Teilfläche war als Friedhofserweiterungsfläche vorgesehen, wurde aber bisher als Ackerfläche
genutzt. Aufgrund der erheblichen Änderungen im Bestattungswesen werden beide Flächen zukünftig nicht mehr für die Friedhofserweiterung benötigt und können somit sinnvollerweise in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen werden.
Das Gelände des Bebauungsplanes fällt von Westen (153,5 ü.
NHN) nach Osten (150,0 ü. NHN) gleichmäßig um ca. 3,50 m ab.
Unmittelbar südöstlich des Plangebietes befinden sich Bestandsgrundstücke mit strukturreichen Gärten. Der Friedhof weist keinen
nennenswerten Baumbestand auf.
Der Regionalplan Teilabschnitt Region Aachen stellt das Plangebiet
als allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Dabei wird im nördlichen Bereich die Abgrenzung aufgrund ihrer Unschärfe zugunsten
des Siedlungsbereiches interpretiert.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Vettweiß stellt das Plangebiet vorrangig als Wohnbauflächen dar. Der nördliche Rand wird
in ca.15 m Breite als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Daran schließt sich ein ca. 10 m breiter Streifen mit der Darstellung als
Grünfläche mit der Zweckbestimmung ‚Ortsrandeingrünung‘ an. Die
südöstlich vorspringende Teilfläche des Plangebietes in einer Größe
von ca. 2.240 m² wird im heutigen Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof dargestellt. Die südlich
vorspringende Teilfläche von ca. 1.439 m² wird ebenfalls dem
Friedhof zugeordnet. Im Parallelverfahren ist der Flächennutzungsplan dahingehend zu ändern, dass die vorgenannten Grünflächen
und die ca. 15 m breite Fläche für die Landwirtschaft ebenfalls als
Wohnbauflächen dargestellt werden.
Das Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsplanes Nr. 1 ‚Vettweiß‘, Kreis Düren und wird dort weitestgehend als `Fläche zur Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit
gliedernden und belebenden Elementen´ dargestellt. Die südöstlich
vorspringende Fläche ist Bestandteil der Ortslage Vettweiß.
Der hier vorliegende Landschafspflegerische Fachbeitrag für den
Bebauungsplan Nr. Ve-19 dient der Bewertung der Auswirkungen
der Bebauungsplanumsetzung auf den Naturhaushalt und der Darlegung der sich daraus ergebenden Ausgleichsmaßnahmen.
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Gemeine Vettweiß
Bebauungsplan Ve-19 ‚Schulstraße‘
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
08. März 2018
Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt anhand der ‚Arbeitshilfe zur
Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft‘ des Landes
NRW mit der Bewertungsgrundlage gemäß LANUV (Stand März
2008) ‚Numerische Bewertung von Biotoptypen in der Eingriffsregelung und in der Bauleitplanung in NRW‘.
2.
Naturräumliche Grundlagen
2.1
Lage im Raum
Die Fläche des Plangebietes befindet sich am nördlichen Ortsrand
der Ortslage Vettweiß und umfasst die Flurstücke 42, 43 und eine
Teilfläche des Flurstückes 27 Flur 2 Gemarkung Vettweiß.
Das Plangebiet wird im Nordwesten durch die südöstlichen Grenzen
der Flurstücke 25 und 26 Flur 2, im Osten durch das Flurstück 36
(Schulstraße) und im Südosten durch die nordwestlichen bzw. südwestlichen Grenzen der Flurstücke der Bestandsbebauung 31-35
begrenzt. Im südwestlichen Teilabschnitt des Plangebietes wird die
südöstliche Grenze durch die als Friedhof verbleibenden Flächen
des Flurstückes 27 gebildet. Im Südwesten grenzt das Plangebiet
an den hier verlaufenden Wirtschaftsweg auf dem Flurstück 23.
2.2
Boden und Wasser
Der Bereich des Plangebietes befindet sich gemäß der Kartierung
der schutzwürdigen Böden in NRW in einem Gebiet mit schutzwürdigen bzw. sehr schutzwürdigen fruchtbaren Böden. Es handelt sich
hierbei um Böden mit hoher oder sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Braunerden, Parabraunerden, Kolluvisole oder Auenböden) mit ausgezeichneter Lebensraumfunktion aufgrund hoher
Puffer- und Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe. Diese
Böden tragen maßgeblich zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie aufgrund ihres ausgeglichenen Wasserhaushaltes zum
Schutz von Grundwasser bei. Weiterhin besitzen sie ein hohes
Nährstoffangebot und speichern, filtern und puffern Stoffeinträge
besonders effektiv.
Die Mächtigkeit der Baugrundschicht beträgt nur ca. 0,5 m bis maximal ca. 1,8 m. Der Lösslehm / Löss kann bodenmechanisch als
feinsandiger Schluff angesprochen werden. Diese Baugrundschicht
ist i.A. deutlich wasserempfindlich und zeigt insbesondere bei erhöhten Bodenwassergehalten nur eine geringe Tragfähigkeit.
Der bindige Lösslehm / Löss ist in geologischen Zeiten als feinkörniges, d.h. im Wesentlichen als schluffiges Lockergesteinsmaterial
im Sediment entstanden. Bei ausreichendem Boden- und Wassergehalt ist dieses äolische Sediment deutlich bindig.
Unterhalb der gering tragfähigen Baugrundschicht sind oberflächennah bereits gute bis sehr gute Baugrundverhältnisse in der kiesig-sandigen Hauptterrasse des Rheins anzutreffen.
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Bezüglich der Versickerungsfähigkeit liegt eine Wasserdurchlässigkeit von ca. 4,9 10-5 m/s bis ca. 3,2 10-6 m/s vor. Somit ist der Boden
als ‚durchlässig‘ zu bezeichnen. Im Plangebiet können flurnahe
Grundwasserstände mit weniger als 2 m unter Geländeoberfläche
auftreten. Im Bebauungsplan wird auf die Sümpfungsmaßnahmen
des Braunkohletagebaus und den daraus resultierenden Grundwasserabsenkungen verwiesen. Diese Absenkungen werden bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb des Braunkohletagebaus noch
über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der
Beeinflussung der Grundwasserstände im Plangebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen.
Gemäß den Darstellungen im ‚Jahresbericht 2013 des Erftverbandes‘ sind für den Stand 2013 nur geringe Absenkungen des Grundwasserstandes von weniger als – 1.00 m gegenüber dem Bezugsjahr 10/1955 vor Betrieb der Sümpfungsmaßnahmen ausgewiesen.
Seitens des Kreises Düren wird darauf hingewiesen, dass sich das
Plangebiet vollständig innerhalb der großflächigen Altablagerung
Ve 748 befindet. Innerhalb dieser Fläche sei durch die Zerstörungen
aus dem Zweiten Weltkrieg mit verfüllten Bombentrichtern und
Trümmerschuttablagerungen zu rechnen, die im Einzelfall auch Materialien mit problematischen Stoffen enthalten können. Gemäß
Baugrunderkundung konnten jedoch keine Verunreinigungen des
Bodens festgestellt werden.
2.3
Reale Vegetation
Das Plangebiet stellt sich heute vorrangig als großflächig ausgeräumtes Intensivackerland ohne Wildkrautarten dar. Der Bereich
weist in der Fläche keinerlei Biotopstrukturen auf, die der Gliederung der Flächen oder dem Windschutz dienen. Die in den Geltungsbereich einbezogene südliche Friedhofsfläche weist heute eine Intensivrasenfläche mit einer querenden Heckenstruktur auf.
2.4
Luft und Klima
Aufgrund der heute vorwiegenden ackerbaulichen Nutzung ist der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes durch ein Freilandklima mit
einem Potential für die Kaltluftbildung gekennzeichnet. Die Bedeutung als Austauschgebiet ist jedoch aufgrund der geringen topographischen Unterschiede als sehr gering einzustufen. Die unmittelbare
Nachbarschaft zu landwirtschaftlich genutzten Flächen führt zu
möglichen Geruchsbelästigungen durch Düngung dieser Flächen.
Im Umkreis des Plangebietes befinden sich keine landwirtschaftlichen Betriebe, die für eine Beurteilung gemäß Geruchsimmissionsrichtlinie relevant sind.
2.5
Landschaftsbild
Der heutige nördliche Ortsrand der Ortslage Vettweiß wird durch
das Baugebiet ‚An der Streuobstwiese‘, durch die Grünflächen des
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Bebauungsplan Ve-19 ‚Schulstraße‘
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Friedhofs und durch die nördliche Bestandsbebauung an der Schulstraße geprägt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes selbst
wird vorrangig durch ausgeräumte Ackerflächen bestimmt.
3.
Eingriffsbeschreibung
Durch die geplante Bebauung und Erschließung wird der heutige
Zustand des Plangebietes komplett überformt. Anstelle von landwirtschaftlichen Nutzflächen treten siedlungsspezifische Lebensräume. Das Plangebiet dient der Bereitstellung von familiengerechten Baugrundstücken insbesondere für Einfamilienhäuser. Aufgrund
der nach wie vor hohen Nachfrage ist die Ausweisung eines entsprechenden Gebietes dringend geboten. Seitens der Gemeinde
Vettweiß wird insbesondere eine entsprechende Nachfrage nach
Baugrundstücken aus der jüngeren Generation der angestammten
Bevölkerung gesehen. So ist es von besonderem öffentlichem Interesse, durch die Ausweisung eines attraktiven Angebotes neuer
Baugrundstücke einerseits der Abwanderung jüngerer Menschen
entgegenzuwirken und andererseits durch den Zuzug neuer Einwohner eine mittel- bis langfristige Auslastung der vorhandenen Infrastruktureinrichtungen sicherzustellen.
Städtebauliches Ziel für das Plangebiet ist die Entwicklung eines
durchgrünten hochwertigen Wohngebietes, dass in den Bestand integriert ist. Der durch den Bebauungsplan verursachte Bedarf an
Grund und Boden umfasst insgesamt ca. 3,22 ha. Diese Fläche verteilt sich auf die einzelnen Nutzungen wie folgt:
•
•
•
Wohnbauflächen
Verkehrsfläche
Flächen für die Entwässerung
4.
Maßnahmen der Vermeidung und des Ausgleichs
4.1
Boden und Wasser
ca. 2,51 ha
ca. 0,43 ha
ca. 0,28 ha
Die Umwandlung von Freiflächen in Bauland stellt eine Beeinträchtigung des Bodenschutzes dar. Die Oberflächenversiegelung durch
die Verkehrsflächen schränkt die Bodenfunktion als Speicher und
Puffer des Niederschlagswassers ein. Das anfallende Niederschlagswasser des Plangebietes wird einem Versickerungsbecken
im Nordosten des Plangebietes zugeführt. Dafür wird im Bebauungsplan eine Fläche in einer Größe von ca. 2.800 m² als Fläche für
die Entwässerung festgesetzt.
Durch die Minimierung der Verkehrsflächen auf das technisch notwendige Maß, durch die planungsrechtliche Festsetzung einer offenen Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern und einer Grundflächenzahl von maximal 0,35 wird die Versiegelung eingegrenzt. Zusätzlich wird im Bebauungsplan bauordnungsrechtlich festgesetzt,
dass die Oberflächen von KfZ-Stellplätzen und Garagenzufahrten
auf den Privatgrundstücken in wassergebundener Decke oder mit
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wasserdurchlässigem Pflaster auszuführen sind.
4.2
Vegetation
4.2.1 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
Zur Schaffung eines homogenen und grüngeprägten Übergangs
zum Landschaftsraum werden entlang der nordwestlichen Grenze
des Allgemeinen Wohngebietes und entlang der Grenzen der Flächen für die Entwässerung. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen
und Sträuchern festgesetzt. Diese Flächen sind mit standorttypischen und einheimischen Gehölzen zu bepflanzen. Zur Grünvernetzung und zur Schaffung eines grüngeprägten Gesamtbildes werden
entlang der Grundstücksgrenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen
nur Heckenpflanzungen oder transparente Zäune mit Hecken oder
in Verbindung mit dauerhaften Berankungen zugelassen. Diese Flächen werden in der Ausgleichsbilanzierung nicht berücksichtigt,
sondern werden als Bestandteil der Gartenfläche bewertet.
4.2.2 Anpflanzung von Straßenbäumen
Durch Pflanzung von insgesamt 14 Straßenbäumen innerhalb der
öffentlichen Verkehrsflächen wird der Straßenraum in das grüngeprägte Gesamtbild eingebunden und die Aufenthaltsqualität erhöht.
Die Bäume stellen in Verbindung mit Heckenpflanzungen entlang
der Grundstücksgrenzen zusätzliche Grünvernetzungen her. Die
konkreten Baumstandorte sind nicht vorgegeben und sind im Rahmen der Erschließungsplanung zu klären.
4.2.3 Grundsätze der Pflanzmaßnahmen
Bei der Anpflanzung von Einzelbäumen sind günstige Wachstumsbedingungen durch Herstellung der Vegetationstragschicht nach
DIN 18915 und der Pflanzgrube gemäß DIN 18916 zu schaffen. Die
Bäume sollen verankert und vor Beschädigungen gesichert werden.
Bei der Pflanzung von Hecken sind günstige Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915 zu schaffen. Die
Gehölze sollen ebenfalls verankert und vor Beschädigungen gesichert werden.
4.3
Klima
Aufgrund der gering geneigten Topographie und der geringen Gebäudedichte und -höhen ist nicht davon auszugehen, dass durch die
zukünftige Bebauung die klimatische Situation in den südlich angrenzenden Gebieten negativ beeinflusst wird. Somit sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Mikroklima und die Luftbewegungen zu erwarten.
Durch die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen innerhalb des Plangebietes wird sich die Beeinträchtigung der Be7
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standsbebauung durch entsprechende Geruchsimmissionen verbessern. Diese Beeinträchtigung wird jedoch weiterhin für die Bewohner der nördlichen Bebauung des Plangebietes Gültigkeit haben.
4.4
Landschaftsbild
Durch die zukünftige Bebauung des Plangebietes wird sich das zukünftige Landschaftsbild ändern und dem typischen Bild eines Ortsrandes entsprechen. Die festgesetzten Trauf- und Firsthöhen werden dazu führen, dass langfristig im Bereich der Gartenflächen die
Gehölzstrukturen und Bäume dominieren werden. Die an den Landschaftsraum angrenzenden Gartenflächen werden zu einer Verzahnung zwischen Garten und Landschaftsraum führen. Im Erscheinungsbild kommt es zu einer Verschiebung des heutigen Ortsrandes Richtung Norden.
5.
Vorschläge für planungsrechtliche Festsetzungen
5.1
Festsetzungen zum Ausgleich
5.1.1 Innerhalb der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
mit der Kennzeichnung A sind zweireihige Hecken mit mindestens
drei Pflanzungen pro laufendem Meter gemäß Pflanzliste 1 zu
pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
5.1.2 Innerhalb der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
mit der Kennzeichnung B sind einreihige Hecken mit mindestens
drei Pflanzungen pro laufenden Meter gemäß Pflanzliste 1 zu pflanzen und langfristig zu unterhalten. Die Pflanzung darf auf einer Länge von 5.00 m zur Schulstraße hin unterbrochen werden, um eine
Zufahrt zu ermöglichen.
5.1.3 Innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen sind mindestens 14
Laubbäume einer Art gemäß Pflanzliste 2 zu pflanzen und dauerhaft
zu erhalten.
5.1.4 Die Oberflächen von KfZ-Stellplätzen und Garagenzufahrten auf
den Privatgrundstücken sind in wassergebundener Decke oder mit
wasserdurchlässigem Pflaster auszuführen.
5.2
Pflanzlisten
Pflanzliste 1 – Flächen zum Anpflanzen
Heckenpflanzen
(1x verpfl. Höhe 80-150 cm)
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Crataegus monogyna
Berberis vulgaris
Roter Hartriegel
Haselnuss
Weißdorn
Berberitze, Sauerdorn
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Ligustrum vulgare ‚Atrovirens’
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
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Liguster, immergrün
Pflanzliste 2 - Verkehrsflächen
Bäume (Hochstamm, 3x verpfl., StU 18-20 cm)
Acer platanoides ‚Crimson King’
Rotblättriger Spitz-Ahorn
‚Crimson King‘
Acer platanoides ‚Deborah‘
Spitz-Ahorn ‚Deborah‘
Liquidambar styraciflua ‚Paarl‘
Amberbaum ‚Paarl‘
Prunus padus ‚Tiefurt‘
Schmale Traubenkirsche
Pyrus calleryana ‚Bradfort‘
Stadt-Birne ‚Bradfort’
6.
Ökologische Bilanzierung
6.1
Methodik
Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt anhand der ‚Arbeitshilfe zur
Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft’ des Landes
Nordrhein-Westfalen mit der überarbeiteten Bewertungsgrundlage
gemäß LANUV (Stand März 2008) ‚Numerische Bewertung von Biotoptypen in der Eingriffsregelung und in der Bauleitplanung in NRW’.
Die Intensität von Bestandsaufnahme und Bewertung hängt wesentlich von der Bedeutung der Ausgangsfläche für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und dem Landschaftsbild ab. Da keine Inanspruchnahme oder Beeinträchtigung von besonders hochwertigen Flächen vorliegt, kann gemäß Arbeitshilfe Eingriffsbewertung
das vereinfachte Verfahren des Landes Nordrhein-Westfalen angewendet werden.
6.2. Biotoptypenbeschreibung
6.2.1 Bestand
Wegraine (2.4)
Grundwert A: 4
•
Ackerflächen, intensiv genutzt, (3.1)
Grundwert A: 2, aufgrund der hohen Bodenqualität Korrekturfaktor 1,2; Gesamtwert 2,4
•
Nutzgarten mit ≥ 50 % heimischen Gehölzen (4.4)
Grundwert A: 3
6.2.2 Planung
•
Versiegelte Flächen mit nachgeschalteter Versickerung des
Oberflächenwassers (1.2)
Grundwert P: 0,5
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
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•
Unversiegelte Schotterfläche (1.3)
Grundwert P: 1
•
Intensivwiese, -weide, -artenarm / Feucht- und Nasswiese
(3.4/3.6)
Grundwert P: 4
Zier- und Nutzgarten mit < 50 % heimischen Gehölzen (4.3)
Grundwert P: 2
Hecken, > 50 % mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen (7.2)
•
6.3
Einzelbäume, > 50 % lebensraumtypisch (7.4)
Grundwert P: 5
Bewertung
Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes vom März 2018.
Die Wohngebietsflächen werden entsprechend des festzusetzenden
GRZ-Wertes von 0,35 berücksichtigt. Aufgrund der Überschreitungsmöglichkeit können zusätzlich 17,5 % versiegelt werden.
Gleichzeitig wird bauordnungsrechtlich festgesetzt, dass Zufahrten,
Stellplätze, etc. (ca. 50 % der Überschreitungsmöglichkeit) in wassergebundener Decke oder mit wasserdurchlässigem Pflaster auszuführen sind. Diese Flächen werden den Gartenflächen zugeordnet. Die Gartenflächen des Allgemeinen Wohngebietes (56,25 %)
werden als Zier- und Nutzgarten berechnet. Daraus ergeben sich für
die festgesetzte GRZ von 0,35 folgende Werte: 43,75 % Bebauung,
Terrassen, etc. und 56,25 % Nutzgarten inklusive Zufahrten und
Stellplätze.
Die Fläche für die Entwässerung und das hier vorgesehene Erdbecken für die Versickerung werden einer Kombination aus artenarmer
Intensivwiese und Feucht- und Nasswiese zugeordnet.
A1
Ausgangszustand des Plangebietes
Code
Biotoptyp
2.4
Wegraine
3.1
Ackerflächen,
intensiv genutzt
4.4
Nutzgarten mit ≥
50 % heimischen
Gehölzen
Gesamtflächenwert A
Fläche
m²
Grundwert A
Korrektur
Gesamt- EinzelFlächenwert
wert
129
4
1
4
30.633
2
1,2
2,4
73.519
1.435
3
1
3
4.305
32.197
516
78.340
10
Gemeine Vettweiß
Bebauungsplan Ve-19 ‚Schulstraße‘
B1
Code
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
08. März 2018
Zustand gemäß Planung
Biotoptyp
Fläche
m²
Grundwert P
Korrektur
Gesamtwert
EinzelFlächenwert
1.2
Verkehrsfläche, versiegelt, mit nachgeschalteter Versickerung
(abzüglich der Bäume)
3.711
0,5
1
0,5
1.856
1.2
Versiegelte Flächen,
Gebäude, mit nachgeschalteter Versickerung
des Oberflächenwassers
(43,75 % von 25.096)
10.980
0,5
1
0,5
5.490
1.3
Schotterfläche
(Versickerungsbecken)
80
1
1
1
80
4.3
Zier- und Nutzgarten,
strukturarm (56,25 %
von 25.096) (abz. Bäume und Heckenflächen)
13.280
2
1
2
26.560
3.4/3.6 Intensivwiese, -weide, artenarm / Feucht- und
Nasswiese
2.559
4
1
4
10.236
7.2
Hecken, Wohngebiet
669
5
1
5
3.345
7.2
Hecken,
Versickerungsbecken
161
5
1
5
805
7.4
Straßenbäume
757
5
1
5
3.785
Gesamtflächenwert B
C
32.197
52.157
Gesamtbilanz
Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A
- 26.183
Gesamtflächenwert B : Gesamtflächenwert A
66,6 %
7.
Zusammenfassung
Die hohe Qualität des Bodens wird durch Multiplikation des Wertes
für intensive Ackerflächen mit einem Korrekturfaktor von 1,2 hinreichend berücksichtigt. Gemäß Bilanzierung kann innerhalb des
Plangebietes ein Ausgleich von 66,6 % realisiert werden. Somit verbleiben 26.183 Punkte, die extern auszugleichen sind.
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Gemeine Vettweiß
Bebauungsplan Ve-19 ‚Schulstraße‘
8.
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
08. März 2018
Externer Ausgleich
Nach dem augenblicklichen Stand der Planung soll die Realisierung
der notwendigen externen Ausgleichsmaßnahmen mit der Stiftung
Rheinische Kulturlandschaft vertraglich geregelt werden. Im Rahmen der externen Ausgleichsmaßnahmen sollen gemäß Artenschutzvorprüfung prophylaktische Stützungsmaßnahmen für die
Grauammer vorgenommen werden. Bei der Dimensionierung der
Flächen ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung Flächen für gewerbliche Bauflächen zukünftig
als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt werden und damit in
die Inanspruchnahme von Flächen für die Landwirtschaft reduziert
wird.
Der Standort der externen Ausgleichsmaßnahmen wird mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und bis zur Offenlage benannt.
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