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Vorlage (13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Vettweiß, im Bereich der Schulstraße; hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Bürger- und Behördenbeteiligung)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
51 kB
Datum
09.04.2018
Erstellt
09.03.18, 18:00
Aktualisiert
09.03.18, 18:00
Vorlage (13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Vettweiß, im Bereich der Schulstraße;
hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Bürger- 
         und Behördenbeteiligung)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 08.03.2018 Dezernat: II Bearbeiter/in: Haußner, Sabrina Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-51/2018 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 20.03.2018 Gemeinderat am 09.04.2018 - öffentlich - 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Vettweiß, im Bereich der Schulstraße; hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Bürgerund Behördenbeteiligung Begründung: Für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Vettweiß wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemä3 § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen mit den vorgetragenen Anregungen und Bedenken sowie die diesbezügliche Stellungnahme der Verwaltung und der entsprechende Wertungsvorschlag sind als Anlage beigefügt. Ferner sind der Vorlage die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht beigefügt. Beschlussvorschlag: A Die Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgt gemäß der in der Anlage formulierten Wertungsvorschläge. B Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Vettweiß ist mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.