Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
245 kB
Datum
09.04.2018
Erstellt
09.03.18, 18:00
Aktualisiert
09.03.18, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 08.03.2018
Dezernat: S
Bearbeiter/in: Müller, Albert
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-52/2018
Vorlage
für den
Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am
19.03.2018
Gemeinderat am 09.04.2018
- öffentlich -
Einführung der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen in der Gemeinde Vettweiß
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Beratung der Einführung einer Feuerwehrrente in der Sitzung
des Rates am 07.12.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, die Einführung der
Ehrenamtskarte NRW zu prüfen.
Was ist die Ehrenamtskarte?
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat zur Würdigung und Anerkennung des
bürgerschaftlichen Engagements bereits im Jahr 2008 zusammen mit Städten, Kreisen und
Gemeinden eine landesweit gültige Ehrenamtskarte eingeführt. Die Ehrenamtskarte soll
Ausdruck und Wertschätzung für den großen ehrenamtlichen Einsatz von Bürgerinnen und
Bürger sein und verbindet diese mit interessanten Vorteilen. Menschen, die sich in einem
besonderen zeitlichen Umfang für das Gemeinwohl einsetzen und engagieren, können mit
der Karte die Angebote öffentlicher und privater Anbieter vergünstigt nutzen.
Aktuell nehmen insgesamt 232 (von 396) Städte und Gemeinden an dem Projekt in NRW
teil. Die Ehrenamtskarte gilt in ganz NRW bei allen teilnehmenden Städten und Gemeinden.
Derzeit werden ca. 4.000 Vergünstigungen landesweit für die Inhaber der Ehrenamtskarte
angeboten.
Folgende Kriterien für den Erwerb der Ehrenamtskarte gelten landesweit:
1. Die Begünstigten müssen ein ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement von
durchschnittlich fünf Stunden pro Woche ausüben. Dieses Engagement kann auch bei
unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250
Stunden im Jahr erfolgen. Der Einsatz kann sowohl in Vereinen, einer sozialen
Einrichtungen oder auch bei freien Vereinigungen ausgeübt werden.
2. Ehrenamtler, die eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, sind von der
Vergabe ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Pauschale nicht mehr als die
entstandenen Kosten zur Ausübung des Ehrenamtes deckt (z.B. Fahrtkosten).
3. Menschen, die ihr Engagement bei einer freien Initiative ohne eigenen Rechtsstatus
ausüben und daher keine Bestätigung eines Vorstandes erhalten können, haben die
Möglichkeit, ihren Einsatz durch andere Organisationen oder Nutznießer bestätigen zu
lassen, beispielsweise durch Ärzte, Pfarrer und Heimleitungen. Zum geleisteten Zeitaufwand
rechnet auch die Teilnahme an Schulungen und Supervisionen.
Gemeinschaftsveranstaltungen, in denen der Geselligkeitsaspekt im Mittelpunkt steht,
werden jedoch nicht als Engagement für das Gemeinwohl betrachtet.
4. Auch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, die wenigstens fünf Stunden pro Woche
ehrenamtlich tätig sind und dafür keine Aufwandsentschädigung erhalten, können sich für die
Ehrenamtskarte bewerben. Bereitschaftszeiten werden dabei nicht als anrechenbare Zeiten
gezählt, wohl aber alle anderen Tätigkeiten wie Schulungen, Übungen, Wartungen, Einsätze
etc. inkl. der jeweiligen Anfahrtszeiten.
Weitere Voraussetzungen, wie
Mindestdauer der ehrenamtlichen Tätigkeit als Voraussetzung für die Erteilung,
Geltungsdauer der Ehrenamtskarte,
Kontingent der Kartenausgabe pro Jahr,
Festlegung eines Stichtages zur Beantragung,
Festlegung des Personenkreises in Abhängigkeit von Einsatz- bzw. Wohnort oder
weitere persönliche Voraussetzungen (Mindestalter)
legt die Kommune in eigener Zuständigkeit fest.
Bei strittigen Einzelfällen oder auch grundsätzlich könnte hier in Vettweiß die Ehrenamtsjury
über die Vergabe der Ehrenamtskarte entscheiden.
Das Land empfiehlt, die Geltungsdauer vor Beantragung der Ehrenamtskarte von der Dauer
des bisher geleisteten Engagements abhängig zu machen. Die meisten teilnehmenden
Städte und Gemeinden haben einen Zeitraum von zwei Jahren sowohl für die Gültigkeit als
auch für die Voraussetzungen des bisher geleisteten Engagements festgelegt.
Verfahren
Ehrenamtler beantragen die Ehrenamtskarte bei der Gemeinde.
Folgende Angaben sind hierzu erforderlich:
persönliche Angaben,
zeitlicher Einsatz und Einsatzort der ehrenamtlichen Tätigkeit,
Einsatzgebiet mit kurzer Beschreibung der Tätigkeit,
Angaben zur Organisation, in welcher die ehrenamtliche Tätigkeit ausgeführt wird mit
entsprechender Bestätigung durch eine vertretungsberechtigte Person des Vereins / der
Institution,
Einverständniserklärung des Ehrenamtlers zur Datenspeicherung.
Die entsprechenden Bewerbungsformulare für die Ehrenamtskarte werden auf der
Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes
NRW und der jeweiligen Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.
Vergünstigungen
Um der Ehrenamtskarte ein größtmögliches Gewicht zu verleihen, sollten neben den
möglichen gemeindlichen Vergünstigungen auch potenzielle Vergünstigungen aus der
Privatwirtschaft gewonnen werden. Hierzu könnte zum Beispiel der örtliche Handel und das
Gewerbe beitragen. Grundsätzlich sollte angestrebt werden, hochwertige Vergünstigungen
zu erzielen, die über übliche Rabatte von 2 % oder 3 % für den Kunden hinausgehen und die
Anerkennung für die Inhaber der Ehrenamtskarte erkennen lassen. Hierzu könnten auch die
Vereine beitragen, die beispielsweise Eintrittspreise zu Veranstaltungen oder
Mitgliedbeiträge für Karteninhaber reduzieren
Die Verwaltung schlägt folgende gemeindliche Vergünstigungen für Inhaber der
Ehrenamtskarte vor:
1. Freier Eintritt bei kulturellen Veranstaltungen der Gemeinde, bsplw. anlässlich der
Kulturtage.
2. …
Ehrenamtskarten in den Nachbarkommunen
In folgenden Städten und Gemeinden im Kreis Düren bzw. in der Nachbarschaft wird die
Ehrenamtskarte angeboten bzw. ist die Einführung in der Realisierungsphase :
Jülich mit folgenden Voraussetzungen:
mindestens fünf Stunden ehrenamtliche Arbeit pro Woche (250 Stunden/Jahr)
bereits mindestens zwei Jahre ehrenamtlich tätig gewesen
ehrenamtliche Arbeit ausschließlich für Dritte ohne Aufwandsentschädigung leisten,
die über Erstattung von Kosten hinausgeht
die Antragstellerin / der Antragsteller muss nicht in der Jülich wohnen. Die
ehrenamtliche Tätigkeit muss aber in Jülich erbracht werden oder ausschließlich
Jülicher Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen.
Zülpich führt die Ehrenamtskarte in diesem Jahr ein
Personelle Auswirkungen im Falle der Einführung
In der Einführungsphase ist der Aufwand relativ hoch. Er entsteht durch die Vorbereitung der
politischen Beschlüsse in den Ausschüssen und dem Rat, durch die Gewinnung von
Vergünstigungsanbietern und anderen Akteuren sowie die Information der Öffentlichkeit, der
Vereine, Verbände und Initiativen. Außerdem ist die Bearbeitung einer größeren Anzahl von
Bewerbungen zur Erstausgabe der Karten mit Aufwand verbunden. Der Arbeitsumfang ist
erfahrungsgemäß höher einzuschätzen, wenn ein Stichtag zur Bewerbung für die
Ehrenamtskarte festgelegt wird. Bei einem gesetzten Stichtag konzentriert sich der Aufwand
in einem kleinen Zeitfenster, bei einer kontinuierlichen Vergabe hingegen verteilt sich die
Arbeit gleichmäßiger. Auch eine groß angelegte Veranstaltung zur feierlichen Erstausgabe
ist mit entsprechendem Organisationsaufwand verbunden. Für die Einführungsphase (ca.
drei bis sechs Monate) sollten etwa zehn Stunden pro Woche eingeplant werden. Bei
kontinuierlicher unterjähriger Beantragung kann der weitere Verwaltungsaufwand als relativ
gering (ein bis zwei Stunden wöchentlich oder ca. 10 Minuten pro Karte) bezeichnet werden.
Finanzielle Auswirkungen
Nach Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Land und der Kommune kann die
Gemeinde Vettweiß mit weniger als 10.000 Einwohnern eine Anschubfinanzierung in Höhe
von 500,00 Euro erhalten. Die Unterstützung wird zeitnah ausgezahlt, ein
Verwendungsnachweis ist nicht notwendig. Das Land erwartet lediglich eine Bestätigung der
Kommune, dass der Zuschuss für Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Projekts
Ehrenamtskarte eingesetzt wird. Die ersten 500 Ehrenamtskarten werden vom Land zur
Verfügung gestellt. Die Nachbestellung erfolgt durch die Gemeinde. Pro Karte fallen dann
Kosten in Höhe von ca. 0,80 Euro an.
Sonstiges
Politisches Engagement wird seitens des Landes nicht generell von der Vergabe der
Ehrenamtskarten ausgeschlossen. Vielmehr liegt es hier in der Verantwortung der
handelnden Akteure, Regelungen zu schaffen. Die Verwaltung schlägt vor, das politische
Engagement von Personen nicht mit der Vergabe einer Ehrenamtskarte zu würdigen und
dies in den Richtlinien entsprechend aufzunehmen.
Die durch die Staatskanzlei NRW bereitgestellten umfangreichen Informationsschriften sind
anliegend beigefügt.
Seitens der Verwaltung ist der Aufwand leistbar und die Einführung würde nach den
Maßgaben des Landes befürwortet. Die Beantragung sollte jederzeit und die Vergabe am
jährlichen Ehrenamtstag vorgenommen werden.
Ein Entwurf über die Richtlinien zur Vergabe der Ehrenamtskarte in der Gemeinde Vettweiß
würde bei einer positiven Entscheidung des Rates für die kommende Sitzungsrunde
vorbereitet.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales empfiehlt dem Rat, die
Ehrenamtsklarte NRW in der Gemeinde Vettweiß einzuführen. Die Verwaltung wird
beauftragt, einen Richtlinienentwurf zeitnah vorzulegen.
Alternativ:
Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales empfiehlt dem Rat, die
Ehrenamtsklarte NRW in der Gemeinde Vettweiß nicht einzuführen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Geringe Ausgaben im Bereich der sächlichen und personellen Kosten.