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Vorlage (Einführung der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen in der Gemeinde Vettweiß)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
245 kB
Datum
09.04.2018
Erstellt
09.03.18, 18:00
Aktualisiert
09.03.18, 18:00
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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 08.03.2018 Dezernat: S Bearbeiter/in: Müller, Albert Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-52/2018 Vorlage für den Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am 19.03.2018 Gemeinderat am 09.04.2018 - öffentlich - Einführung der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen in der Gemeinde Vettweiß Begründung: Im Zusammenhang mit der Beratung der Einführung einer Feuerwehrrente in der Sitzung des Rates am 07.12.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, die Einführung der Ehrenamtskarte NRW zu prüfen. Was ist die Ehrenamtskarte? Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat zur Würdigung und Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements bereits im Jahr 2008 zusammen mit Städten, Kreisen und Gemeinden eine landesweit gültige Ehrenamtskarte eingeführt. Die Ehrenamtskarte soll Ausdruck und Wertschätzung für den großen ehrenamtlichen Einsatz von Bürgerinnen und Bürger sein und verbindet diese mit interessanten Vorteilen. Menschen, die sich in einem besonderen zeitlichen Umfang für das Gemeinwohl einsetzen und engagieren, können mit der Karte die Angebote öffentlicher und privater Anbieter vergünstigt nutzen. Aktuell nehmen insgesamt 232 (von 396) Städte und Gemeinden an dem Projekt in NRW teil. Die Ehrenamtskarte gilt in ganz NRW bei allen teilnehmenden Städten und Gemeinden. Derzeit werden ca. 4.000 Vergünstigungen landesweit für die Inhaber der Ehrenamtskarte angeboten. Folgende Kriterien für den Erwerb der Ehrenamtskarte gelten landesweit: 1. Die Begünstigten müssen ein ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche ausüben. Dieses Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden im Jahr erfolgen. Der Einsatz kann sowohl in Vereinen, einer sozialen Einrichtungen oder auch bei freien Vereinigungen ausgeübt werden. 2. Ehrenamtler, die eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, sind von der Vergabe ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Pauschale nicht mehr als die entstandenen Kosten zur Ausübung des Ehrenamtes deckt (z.B. Fahrtkosten). 3. Menschen, die ihr Engagement bei einer freien Initiative ohne eigenen Rechtsstatus ausüben und daher keine Bestätigung eines Vorstandes erhalten können, haben die Möglichkeit, ihren Einsatz durch andere Organisationen oder Nutznießer bestätigen zu lassen, beispielsweise durch Ärzte, Pfarrer und Heimleitungen. Zum geleisteten Zeitaufwand rechnet auch die Teilnahme an Schulungen und Supervisionen. Gemeinschaftsveranstaltungen, in denen der Geselligkeitsaspekt im Mittelpunkt steht, werden jedoch nicht als Engagement für das Gemeinwohl betrachtet. 4. Auch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, die wenigstens fünf Stunden pro Woche ehrenamtlich tätig sind und dafür keine Aufwandsentschädigung erhalten, können sich für die Ehrenamtskarte bewerben. Bereitschaftszeiten werden dabei nicht als anrechenbare Zeiten gezählt, wohl aber alle anderen Tätigkeiten wie Schulungen, Übungen, Wartungen, Einsätze etc. inkl. der jeweiligen Anfahrtszeiten. Weitere Voraussetzungen, wie Mindestdauer der ehrenamtlichen Tätigkeit als Voraussetzung für die Erteilung, Geltungsdauer der Ehrenamtskarte, Kontingent der Kartenausgabe pro Jahr, Festlegung eines Stichtages zur Beantragung, Festlegung des Personenkreises in Abhängigkeit von Einsatz- bzw. Wohnort oder weitere persönliche Voraussetzungen (Mindestalter) legt die Kommune in eigener Zuständigkeit fest. Bei strittigen Einzelfällen oder auch grundsätzlich könnte hier in Vettweiß die Ehrenamtsjury über die Vergabe der Ehrenamtskarte entscheiden. Das Land empfiehlt, die Geltungsdauer vor Beantragung der Ehrenamtskarte von der Dauer des bisher geleisteten Engagements abhängig zu machen. Die meisten teilnehmenden Städte und Gemeinden haben einen Zeitraum von zwei Jahren sowohl für die Gültigkeit als auch für die Voraussetzungen des bisher geleisteten Engagements festgelegt. Verfahren Ehrenamtler beantragen die Ehrenamtskarte bei der Gemeinde. Folgende Angaben sind hierzu erforderlich: persönliche Angaben, zeitlicher Einsatz und Einsatzort der ehrenamtlichen Tätigkeit, Einsatzgebiet mit kurzer Beschreibung der Tätigkeit, Angaben zur Organisation, in welcher die ehrenamtliche Tätigkeit ausgeführt wird mit entsprechender Bestätigung durch eine vertretungsberechtigte Person des Vereins / der Institution, Einverständniserklärung des Ehrenamtlers zur Datenspeicherung. Die entsprechenden Bewerbungsformulare für die Ehrenamtskarte werden auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW und der jeweiligen Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt. Vergünstigungen Um der Ehrenamtskarte ein größtmögliches Gewicht zu verleihen, sollten neben den möglichen gemeindlichen Vergünstigungen auch potenzielle Vergünstigungen aus der Privatwirtschaft gewonnen werden. Hierzu könnte zum Beispiel der örtliche Handel und das Gewerbe beitragen. Grundsätzlich sollte angestrebt werden, hochwertige Vergünstigungen zu erzielen, die über übliche Rabatte von 2 % oder 3 % für den Kunden hinausgehen und die Anerkennung für die Inhaber der Ehrenamtskarte erkennen lassen. Hierzu könnten auch die Vereine beitragen, die beispielsweise Eintrittspreise zu Veranstaltungen oder Mitgliedbeiträge für Karteninhaber reduzieren Die Verwaltung schlägt folgende gemeindliche Vergünstigungen für Inhaber der Ehrenamtskarte vor: 1. Freier Eintritt bei kulturellen Veranstaltungen der Gemeinde, bsplw. anlässlich der Kulturtage. 2. … Ehrenamtskarten in den Nachbarkommunen In folgenden Städten und Gemeinden im Kreis Düren bzw. in der Nachbarschaft wird die Ehrenamtskarte angeboten bzw. ist die Einführung in der Realisierungsphase : Jülich mit folgenden Voraussetzungen:    mindestens fünf Stunden ehrenamtliche Arbeit pro Woche (250 Stunden/Jahr) bereits mindestens zwei Jahre ehrenamtlich tätig gewesen ehrenamtliche Arbeit ausschließlich für Dritte ohne Aufwandsentschädigung leisten, die über Erstattung von Kosten hinausgeht  die Antragstellerin / der Antragsteller muss nicht in der Jülich wohnen. Die ehrenamtliche Tätigkeit muss aber in Jülich erbracht werden oder ausschließlich Jülicher Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen. Zülpich führt die Ehrenamtskarte in diesem Jahr ein Personelle Auswirkungen im Falle der Einführung In der Einführungsphase ist der Aufwand relativ hoch. Er entsteht durch die Vorbereitung der politischen Beschlüsse in den Ausschüssen und dem Rat, durch die Gewinnung von Vergünstigungsanbietern und anderen Akteuren sowie die Information der Öffentlichkeit, der Vereine, Verbände und Initiativen. Außerdem ist die Bearbeitung einer größeren Anzahl von Bewerbungen zur Erstausgabe der Karten mit Aufwand verbunden. Der Arbeitsumfang ist erfahrungsgemäß höher einzuschätzen, wenn ein Stichtag zur Bewerbung für die Ehrenamtskarte festgelegt wird. Bei einem gesetzten Stichtag konzentriert sich der Aufwand in einem kleinen Zeitfenster, bei einer kontinuierlichen Vergabe hingegen verteilt sich die Arbeit gleichmäßiger. Auch eine groß angelegte Veranstaltung zur feierlichen Erstausgabe ist mit entsprechendem Organisationsaufwand verbunden. Für die Einführungsphase (ca. drei bis sechs Monate) sollten etwa zehn Stunden pro Woche eingeplant werden. Bei kontinuierlicher unterjähriger Beantragung kann der weitere Verwaltungsaufwand als relativ gering (ein bis zwei Stunden wöchentlich oder ca. 10 Minuten pro Karte) bezeichnet werden. Finanzielle Auswirkungen Nach Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Land und der Kommune kann die Gemeinde Vettweiß mit weniger als 10.000 Einwohnern eine Anschubfinanzierung in Höhe von 500,00 Euro erhalten. Die Unterstützung wird zeitnah ausgezahlt, ein Verwendungsnachweis ist nicht notwendig. Das Land erwartet lediglich eine Bestätigung der Kommune, dass der Zuschuss für Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Projekts Ehrenamtskarte eingesetzt wird. Die ersten 500 Ehrenamtskarten werden vom Land zur Verfügung gestellt. Die Nachbestellung erfolgt durch die Gemeinde. Pro Karte fallen dann Kosten in Höhe von ca. 0,80 Euro an. Sonstiges Politisches Engagement wird seitens des Landes nicht generell von der Vergabe der Ehrenamtskarten ausgeschlossen. Vielmehr liegt es hier in der Verantwortung der handelnden Akteure, Regelungen zu schaffen. Die Verwaltung schlägt vor, das politische Engagement von Personen nicht mit der Vergabe einer Ehrenamtskarte zu würdigen und dies in den Richtlinien entsprechend aufzunehmen. Die durch die Staatskanzlei NRW bereitgestellten umfangreichen Informationsschriften sind anliegend beigefügt. Seitens der Verwaltung ist der Aufwand leistbar und die Einführung würde nach den Maßgaben des Landes befürwortet. Die Beantragung sollte jederzeit und die Vergabe am jährlichen Ehrenamtstag vorgenommen werden. Ein Entwurf über die Richtlinien zur Vergabe der Ehrenamtskarte in der Gemeinde Vettweiß würde bei einer positiven Entscheidung des Rates für die kommende Sitzungsrunde vorbereitet. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales empfiehlt dem Rat, die Ehrenamtsklarte NRW in der Gemeinde Vettweiß einzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Richtlinienentwurf zeitnah vorzulegen. Alternativ: Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales empfiehlt dem Rat, die Ehrenamtsklarte NRW in der Gemeinde Vettweiß nicht einzuführen. Auswirkungen auf den Haushalt: Geringe Ausgaben im Bereich der sächlichen und personellen Kosten.