Daten
Kommune
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Größe
580 kB
Datum
09.04.2018
Erstellt
09.03.18, 18:00
Aktualisiert
09.03.18, 18:00
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Fragen und Antworten
zur Einführung der
Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen
FAQ (Frequently Asked Questions)
Stand: März 2018
Inhaltsverzeichnis
1. Hintergrund ......................................................................................... 3
2. Voraussetzungen und erste Arbeitsschritte ......................................... 3
3. Vereinbarung zwischen Land und Kommune ...................................... 8
4. Vergünstigungen generieren und gewinnen ........................................ 9
5. Öffentlichkeitsarbeit ........................................................................... 15
6. Vergabekonzept und Bewerbungsverfahren ..................................... 18
7. Formen der Kartenvergabe ............................................................... 24
8. Evaluation ......................................................................................... 27
9. Anhang.............................................................................................. 28
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1. Hintergrund
Seit dem Start des Projekts „Ehrenamtskarte NRW“ im Jahr 2008 unterstützt die Landesregierung Städte, Kreise und Gemeinden bei der Einführung der Karte mit Workshops, die den
Austausch mit Personen anderer Zuständigkeitsbereiche anregen und die Möglichkeit geben
Fragen zu klären. Daran nehmen sowohl Kommunen teil, die kurz vor der Kartenausgabe
stehen, als auch solche, die erste Informationen einholen möchten. Kommunen, in denen die
erste Kartenausgabe bereits erfolgt ist, werden zu einem gesonderten Treffen zum Erfahrungsaustausch eingeladen.
Die Vielzahl an Fragen und Antworten, die in den Workshops erörtert wurden, soll an dieser
Stelle zusammengefasst werden. Erfahrungen der teilnehmenden Kommunen werden gesammelt und erleichtern die Klärung offener Fragen an anderen Standorten. Die FAQ werden laufend auf Grundlage der Beiträge in den künftigen Workshops aktualisiert und erweitert.
Weitergehende Informationen bieten zudem eine Checkliste, in der alle relevanten Arbeitsschritte zur Einführung der Ehrenamtskarte im Zusammenwirken mit der Staatskanzlei NRW
zusammengestellt sind. Abrufbar auf der Website www.ehrensache.nrw.de im internen Bereich.
2. Voraussetzungen und erste Arbeitsschritte
Welcher ist der erste Schritt zur Einführung der Ehrenamtskarte?
Die Einführung der Ehrenamtskarte beruht in der Regel auf einem Ratsbeschluss. Die Initiative zum Ratsbeschluss kann von verschiedenen Seiten ausgehen: Parteien, Vereinen,
Verwaltung, aber auch von Einzelpersonen.
Wo ist die Zuständigkeit für die Ehrenamtskarte anzusiedeln?
Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten sind die Ansprechpartner innerhalb der Kommunalverwaltung in sehr unterschiedlichen Ressorts verortet: bei den bislang am Projekt beteiligten Kommunen zum Beispiel in der Stabsstelle Demographie, in der Koordinierungsstelle
Bürgerschaftliches Engagement, beim Referenten des Bürgermeisters, in der Stabstelle des
Kämmerers, im Geschäftsbereich Soziales, im Schul- und Kulturamt, im Bereich Senioren,
bei Personal/Organisation/Gewerbe, im Stadtmarketing, im Verkehrs- und Bauamt. Bewährt
hat sich in vielen Kommunen die Zusammenarbeit mit einer niedrigschwelligen Einrichtung
wie bspw. einer Freiwilligenzentrale.
Ist eine Einführung durch eine kreisangehörige Kommune allein oder eine kreisweite
Einführung sinnvoller?
Bei einer kreisweiten Einführung ergeben sich im Verbund Vorteile für alle Beteiligten. Einheitliche Vergabekriterien und Laufzeiten vereinfachen die überörtliche Nutzung. Eine zentrale Koordinierungsstelle - mit Servicefunktion für die kreisangehörigen Kommunen - schafft
Synergieeffekte. Für die Abstimmung zwischen den Kommunen kann die Einführung eines
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„Runden Tisches“ sinnvoll sein. Sollten jedoch Kreise bei der Einführung noch zögern,
spricht nichts dagegen, dass interessierte Kommunen eine Vorreiterrolle übernehmen.
Die Erfahrung zeigt, dass die unentschlossenen Kommunen in der Regel früher oder später
nachziehen, weil sich die Einführung der Ehrenamtskarte in einzelner Kommunen unter Ehrenamtlichen, die noch nicht davon profitieren, schnell herumspricht und dann entsprechende Forderungen von ihnen an ihre Kommune gerichtet werden
Ist ein Andrang aus dem Umland auf die Angebote einer größeren Kommune zu befürchten?
Die Ehrenamtskarte gilt in allen am Projekt teilnehmenden Kommunen in Nordrhein-Westfalen und kann darüber hinaus dort eingesetzt werden, wo das Land Vergünstigungen eingeworben hat. Größere Orte befürchten häufig, dass ihre vielfältigen und attraktiven Angebote unverhältnismäßig stark von Karten-Inhaberinnen und -Inhaber aus umliegenden kleineren
Kommunen nachgefragt werden. Diese Sorge hat sich jedoch bisher in der Praxis als unbegründet erwiesen. Die Nutzerbefragung von Mitte 2010 hat ergeben, dass die meisten Kartenbesitzer die Karte ortsnah einsetzen, lediglich etwas weniger als ein Drittel nutzt die Karte
in benachbarten Orten, weniger als jeder Zehnte in weiter entfernten Orten (bei einer durchschnittlichen Nutzungshäufigkeit von etwa 1 x im Monat).
Werden durch die Ehrenamtskarte Engagierte 1. und 2. Klasse geschaffen?
Die Ehrenamtskarte stellt eine besondere Würdigung für zeitlich überdurchschnittlich geleistete Freiwilligenarbeit dar. Dadurch soll weniger zeitintensives Engagement nicht abgewertet
werden. Vielmehr ist die Ehrenamtskarte eine Ergänzung anderer Formen der Anerkennung
für das Ehrenamt und im Idealfall eines unter vielen Elementen der Anerkennungskultur in
der Kommune wie auch in den Organisationen, in denen die Engagierten tätig sind. Die Ehrenamtskarte als eine Form des Danks und der Anerkennung ist nur dann überzeugend,
wenn Kommunen und Organisationen grundsätzlich nicht versäumen, allen Engagierten
Dank auszusprechen und ihren Einsatz zu würdigen.
Wichtig ist die Einbindung der Ehrenamtskarte in die Palette aller Formen örtlicher Engagementförderung, die sie ergänzen und bereichern kann, aber nicht aufheben soll.
Kann es zur Kollision mit anderen Karten, beispielsweise der Jugendleiter-Card (Juleica), der Familienkarte oder einer kommunalen Ehrenamtskarte, kommen?
Seit der Einführung der Landesehrenamtskarte gibt es die Diskussion um eine Kooperation
bzw. enge Verzahnung der Ehrenamtskarte mit der Jugendleiterkarte. Es verdichtete sich
der Eindruck – auch durch diverse Diskussionsrunden mit vielen Kommunen in den Informationsveranstaltungen beim Land NRW -, dass eine erleichterte Beantragung der Ehrenamtskarte durch Juleica-InhaberInnen eine sinnvolle und machbare Möglichkeit sein könnte, dies
zu erreichen. So haben bereits einige Kommunen (z.B. Gelsenkirchen, Greven, Lünen, Solingen und die Kommunen im Kreis Warendorf) eine entsprechende Regelung zur erleichterten Beantragung der Ehrenamtskarte NRW auf eigene Entscheidung hin eingeführt.
Vor dem Hintergrund, dass die Hürde der fünf Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit gerade für
junge Menschen sehr hoch ist, und um das Engagement von Jugendlichen besonders zu
würdigen, empfiehlt die Staatskanzlei NRW deshalb allen am Projekt Ehrenamtskarte NRW
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beteiligten Kommunen, die Kriterien für den Erhalt der Ehrenamtskarte bei InhaberInnen der
Juleica (bis 26 Jahre) abzuschwächen und bei Vorlage der Juleica auf den Nachweis der
notwendigen Stundenzahl zu verzichten. Die Staatskanzlei NRW betont, dass jede Kommune selbst entscheiden kann, ob sie diese Regelung übernehmen möchte. Sinnvoll ist es auf
jeden Fall, Kontakt zu der für die Juleica zuständige Stelle in der jeweiligen Kommune aufzunehmen.
Das Nebeneinander mit einer kommunalen Familienkarte ist wegen der unterschiedlichen
Zielgruppen unproblematisch. Schwierigkeiten können bei der Gewinnung von Vergünstigungsgebern entstehen, die für verschiedene Karten mehrfach angesprochen werden. Daher
empfiehlt es sich, die Ansprache abzustimmen. Andererseits können bereits vorhandene
Kontakte zu privaten Partnern genutzt werden, wenn es vor Ort bereits eine Familienkarte
gibt.
Kommunale Ehrenamtskarten, deren Kriterien von denen der Landeskarte abweichen, können parallel vergeben werden, wenn die Kriterien nicht angeglichen werden sollen. In Mülheim/Ruhr beispielsweise wurde die kommunale Karte drei Jahre vor der Landeskarte eingeführt. Da diese jedoch geringere Anforderungen beim zeitlichen Umfang des Engagements
stellt (zwei Stunden bzw. 100 Stunden im Jahr), sprach sich die Stadt dafür aus, die kommunale Karte beizubehalten und die Landeskarte zusätzlich einzuführen. Können Engagierte
einen höheren Stundeneinsatz nachweisen, wird ihnen die Landeskarte angeboten. Fast alle
Vergünstigungsanbieter gewähren ihre Angebote für beide Karten. Der Aufwand ist in der
Freiwilligenagentur, die für Organisation und Abwicklung bei der Vergabe beider Karten zuständig ist, zu bewältigen. In Neuss hingegen wurde die kommunale Karte mit ähnlichen Bedingungen wie die Landeskarte nach Ablauf ihrer Geltungsdauer durch die landesweite Ehrenamtskarte NRW abgelöst.
Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand bei der Einführung der Ehrenamtskarte?
In der Einführungsphase ist der Aufwand relativ hoch. Er entsteht durch die Vorbereitung der
politischen Beschlüsse in den Ausschüssen und im Rat, durch die Gewinnung von Vergünstigungsanbietern und anderen Akteuren sowie die Information der Öffentlichkeit, der Vereine,
Verbände und Initiativen. Außerdem ist die Bearbeitung einer größeren Zahl an Bewerbungen zur Erstausgabe der Karten mit Aufwand verbunden. Der Arbeitsumfang ist größer,
wenn eine Bewerbungsfrist gesetzt wird. Bei einem gesetzten Stichtag konzentriert sich der
Aufwand in einem kleinen Zeitfenster, bei einer kontinuierlichen Vergabe verteilt sich die Arbeit hingegen gleichmäßiger. Auch eine groß angelegte Veranstaltung zur feierlichen Erstausgabe ist mit entsprechendem Organisationsaufwand verbunden.
Für die Einführungsphase (ca. drei bis sechs Monate) sollten etwa zehn Stunden pro Woche
eingeplant werden. Nachdem die Karte eingeführt wurde und bei kontinuierlicher Bewerbungsmöglichkeit wird der Aufwand von erfahrenen Kommunen aber als vernachlässigbar
bzw. als laufendes Geschäft der Verwaltung bezeichnet (ein bis zwei Stunden pro Woche
oder "etwa 10 Minuten pro Karte“).
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Eine kreisweite Einführung führt zu einer Arbeitsteilung und verringert den administrativen
Aufwand für die einzelnen Kommunen. Die folgenden Beispiele aus den Kommunen können
bei der Planung hilfreich sein:
Bonn: In der Startphase von etwa einem halben Jahr waren verschiedene Beschäftigte der Kommunalverwaltung mit unterschiedlichem Zeitaufwand an der Einführung
der Ehrenamtskarte beteiligt. Im laufenden Prozess mit kontinuierlicher Antragstellung wird der Aufwand für die Antragsbearbeitung, die Akquise weiterer Vergünstigungsgeber und die Organisation von Veranstaltungen als eine von mehreren Aufgaben von einer halbtags beschäftigten Mitarbeiterin abgedeckt.
Leverkusen: Nach einer intensiven Arbeitsphase von einem halben Jahr zu Beginn
werden die Anträge nun gesammelt und die Karten en bloc ausgegeben.
Saerbeck und der Kreis Siegen-Wittgenstein berichteten von einer dreimonatigen
Startphase mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von etwa zehn Stunden. Bei nahezu
komplettem Vergünstigungsangebot und fast gesättigter Kartennachfrage reduzierte
sich der Aufwand in Saerbeck deutlich. Da im Kreis Siegen-Wittgenstein die kreisangehörigen Kommunen die Ausgabe der Karten übernehmen, ist der administrative
Aufwand dort nach den ersten Monaten gering.
Wie kann sich die Verwaltung bei der Einführung und Vergabe der Ehrenamtskarte
unterstützen lassen?
Grundsätzlich empfiehlt sich die Zusammenarbeit der Verwaltung mit einer örtlichen Freiwilligenagentur, einer Ehrenamtsbörse, Bürgerstiftung oder einer ähnlichen Einrichtung. Dies
reduziert nicht nur den Aufwand in der Kommunalverwaltung selbst, sondern ist auch eine
Aufgabe, die den Bekanntheitsgrad des Kooperationspartners und damit seine eigene Arbeit
fördert. Freiwilligenagenturen etc. haben zudem einen niedrigschwelligen Zugang zu Ehrenamtlichen, so dass sie diese direkt ansprechen und ihr Interesse wecken können.
In einigen Kommunen gibt es auch Initiativen von besonders rührigen Freiwilligen, die sich
selbst nicht nur um die Vergabe der Karten, sondern teilweise auch um die Gewinnung von
Vergünstigungsgebern kümmern.
Wie viel Vorbereitungszeit ist nötig, bis die ersten Karten vergeben werden können?
Von Beginn der Planungen bis hin zur Vergabe der ersten Karten sind sechs bis 12 Monate
anzusetzen. Der Zeitbedarf hängt auch von externen Faktoren, wie Sitzungs- und Veranstaltungsterminen, ab (Termine für die Ausschuss- und/oder Ratssitzungen, in denen über die
Beteiligung am Projekt entschieden wird und geeignete Anlässe für die Vergabe wie etwa
der Internationale Tag des Ehrenamts im Dezember). Wenn städtische Vergünstigungen
angeboten werden sollen, muss zunächst meist die kommunale Gebührensatzung geändert
werden. Zudem sollten alle relevanten Akteure in die Planung eingebunden werden, um den
Prozess nachhaltig zu gestalten. Das Projekt zu Beginn im Konsens auf eine breite Basis zu
stellen, erfordert zunächst einen größeren Aufwand, der sich jedoch später durch reibungslosen Ablauf und hohe Akzeptanz der Karte auszahlt.
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Wie hoch sind die Kosten für die Verwaltung?
Bisher gibt es keine Berechnungen der in das Projekt eingebrachten Arbeitsleistung. Teilnehmende Kommunen weisen jedoch darauf hin, dass sich der Verwaltungsaufwand in
überschaubaren Grenzen hält. Die Kosten für die Veranstaltungen zur Kartenvergabe wurden z.B. in Dormagen aus der Unterstützungsleistung des Landes, von Sponsoren und Medienpartnern getragen.
Ist die Finanznot der Kommunen (Haushaltssicherungskonzept) ein Hinderungsgrund
für die Einführung?
Kämmerer stehen in Zeiten leerer öffentlicher Kassen der Einführung der Ehrenamtskarte oft
skeptisch gegenüber, weil sie Kosten und Einnahmeverluste befürchten. Beidem kann mit
verschiedenen Argumenten begegnet werden: So werden die Vergünstigungen der Ehrenamtskarte durchschnittlich nur einmal pro Monat genutzt. Außerdem gibt es willkommene
Werbeeffekte für kommunale Angebote oder Einrichtungen, durch die zusätzliche Nutzerinnen und Nutzer gewonnen werden: So entsteht zwar bei 150 Museumsbesuchern, die einen
Nachlass von jeweils 1 € erhalten, eine Einnahmeeinbuße von insgesamt 150 €. Wenn diese
Besucher jedoch jeweils eine Begleitperson mitbringen, die den vollen Preis von 3 € bezahlt,
werden insgesamt 300 € umgesetzt, bzw. 150 € Gewinn verbucht. Die Nutzerbefragung hat
ergeben, dass 38% der Befragten die Karte zusammen mit anderen Personen einsetzen, die
nicht über eine Karte verfügen.
Ergebnis einer Umfrage der Stadt Eschweiler bei Bädern, Bibliotheken und privaten Anbietern hat ergeben, dass nur marginale Auswirkungen auf die Einnahmen zu verzeichnen sind,
so dass die Einführung der Ehrenamtskarte als haushaltsneutral zu bewerten ist. Die Stadt
Siegen hat auf Grundlage eigener Auswertungen sogar Mehreinnahmen feststellen können.
Die Ehrenamtskarte ist ein prestigeträchtiges Marketinginstrument für die Kommunen und
Kreise und wird von Unternehmen als Standortfaktor angesehen. Sie kann auch als Instrument der Tourismusförderung betrachtet werden.
Wenn Vergünstigungen kostenneutral gestaltet werden sollen, können Kommunen kreative
Angebote schaffen: beispielsweise exklusive Stadtführungen und Ge(h)spräche mit der/dem
Bürgermeister/in oder Backstage-Besuche im städtischen Theater. Die Ehrenamtskarte genießt aufgrund ihres hohen symbolischen Werts große Wertschätzung unter den Begünstigten und wird als Auszeichnung angesehen. Der Kreis der Begünstigten gehört in der Regel
nicht zu den Rabattjägern, vielmehr steht für sie die mit der Karte verbundene Anerkennung
im Vordergrund.
Die Einführung der Ehrenamtskarte kann vor Ort für eine grundsätzliche und breit angelegte
Diskussion über den Wert des Engagements für die Gesellschaft genutzt werden. Mögliche
Ergebnisse könnten in der Ratsvorlage angemerkt werden. In einer teilnehmenden Kommune in NRW wurde auf der Grundlage der für die Ehrenamtskarten erarbeiteten Statistiken
berechnet, dass die dort ansässigen 350 Ehrenamtskarten-Inhaberinnen und -Inhaber sich
im Gegenwert von 39 Jahren bzw. 360.000 Stunden engagiert haben.
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Dem Kostenargument kann zudem eine Studie im Auftrag der bayerischen Landesregierung
entgegengehalten werden. Die Nutzwertanalyse am Beispiel der Stadt Würzburg und des
Landkreises Cham hat ergeben, dass jeder von der Stadt bzw. dem Landkreis in die Förderung des Ehrenamts investierte Euro einen Rückfluss von 7 Euro generiert
(http://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/ehrenamt/wert-desbe.pdf), ganz abgesehen von der schwer mess- und quantifizierbaren Steigerung der Lebensqualität vor Ort. Daneben ist eine Kosten-Nutzen-Analyse mit Blick auf die Förderung
des Ehrenamtes unter http://www.iska-nuernberg.de/be-kitas-pol/kostennutzenanalyse.pdf
zugänglich.
3. Vereinbarung zwischen Land und Kommune
Wann wird der Vertrag zwischen Land und Kommune abgeschlossen?
Wenn konkrete Pläne für die Ausgabe der Ehrenamtskarte bestehen, in der Regel nach dem
Ratsbeschluss, kann die Vereinbarung zwischen dem Land und der Kommune abgeschlossen werden. Der Abruf der Anschubfinanzierung des Landes kann nach der Unterzeichnung
der Vereinbarung per Formular erfolgen, die Unterstützung wird dann zeitnah ausgezahlt.
Das Formular zum Abruf wird von Seiten der Staatskanzlei NRW zur Verfügung gestellt. Ein
Nachweis über die Verwendung des Geldes ist nicht notwendig. Das Land erwartet beim
Mittelabruf lediglich eine Bestätigung, dass der Zuschuss für die Öffentlichkeitsarbeit des
Projekts Ehrenamtskarte eingesetzt wird (z.B. für die Ausrichtung einer Veranstaltung zur
Erstausgabe der Ehrenamtskarte in der Kommune oder für über das Infomaterial des Landes
hinausgehende zusätzliche lokale Informationsmaterialien).
Der Betrag ist nach Einwohnerzahlen gestaffelt:
Kreise
Städte über 500.000 Einwohner
Städte über 50.000 Einwohner
Städte/Gemeinden von 10.000 – 50.000 Einwohnern
Gemeinden unter 10.000 Einwohnern
6.000 Euro
6.000 Euro
3.000 Euro
1.500 Euro
500 Euro
Das Land begrüßt die Teilnahme kompletter Kreise am Projekt. Der Kreis stimmt dann mit
den kreisangehörigen Kommunen die Aufteilung der Anschubfinanzierung ab. Wenn einzelne kreisangehörige Kommunen an den Start gehen möchten, ohne dass in absehbarer Zeit
eine Teilnahme ihres Kreises zu erwarten ist, unterstützt das Land auch diese Kommunen
entsprechend der finanziellen Staffelung.
In welchem Rahmen kann die Vereinbarung zwischen Land und Kommune geschlossen werden?
Wenn die Vereinbarung im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung in Anwesenheit einer Vertretung des Landes erfolgen soll, ist eine Vorlaufzeit zur Terminabstimmung
einzuplanen. Häufig findet die Unterzeichnung im Rahmen eines Pressetermins mit Beteiligung der politischen und/oder Verwaltungsspitze, oft auch mit Vertretungen aus den Fraktio8
nen des Rats und den fachlich Verantwortlichen aus der Verwaltung statt, teilweise auch
zusammen mit Initiativen und Vereinen sowie Vergünstigungsgebern. Ein pressewirksamer
Termin ist oft der Start für das Bewerbungsverfahren, da die Öffentlichkeit über die Berichterstattung auf das Projekt aufmerksam wird. Soll die Unterzeichnung nicht pressewirksam
stattfinden, wird die Vereinbarung per Post durch die Staatskanzlei NRW an die entsprechende Kommune mit der Bitte um Unterzeichnung und Rücksendung eines Exemplars der
Vereinbarung übersandt.
4. Vergünstigungen generieren und gewinnen
Sollen potenzielle Vergünstigungsgeber erst angesprochen werden, wenn die Einführung der Ehrenamtskarte auf politischer Ebene beschlossen ist?
Wenn ein Ratsbeschluss zur Einführung der Ehrenamtskarte vorliegt, gestaltet sich die Ansprache privatwirtschaftlicher Vergünstigungsgeber leichter, weil die Beschlusslage eindeutig
ist und auf Vorleistungen der Stadt verwiesen werden kann. Der Ratsbeschluss ist jedoch
nicht zwingend notwendig. Die Ansprache der Vergünstigungsgeber steht dann jedoch unter
einem Vorbehalt, der kommuniziert werden sollte.
Ist es sinnvoll, die Ehrenamtskarte nur mit städtischen Vergünstigungen, d.h. ohne
Beteiligung privater Anbieter, herauszugeben?
Jede Variante ist denkbar: Kommunen können nur städtische Vergünstigungen gewähren,
ausschließlich private Vergünstigungen akquirieren oder beide Formen kombinieren. Allerdings hat sich in der Praxis erwiesen, dass unter dem Aspekt einer Vorreiterfunktion für private Unternehmen städtische Vergünstigungen sinnvoll sind. Selbst wenn kommunale Vergünstigungen kaum über einen symbolischen Wert hinausgehen, vermitteln sie den Engagierten das Gefühl von Wertschätzung durch ihre Kommune und sind deshalb von besonderer Bedeutung.
Welche Vergünstigungen können kleinere Gemeinden anbieten?
Auch kleine Kommunen ohne nennenswerte eigene Einrichtungen können sich an der Ehrenamtskarte beteiligen, sollten dies aber durch besondere kommunale Angebote und Sonderaktionen ausgleichen. Durch den Zusammenschluss mehrerer Kommunen können recht
attraktive Vergünstigungen angeboten werden. Zum Beispiel laden im Rahmen einer Aktionsreihe „Vier Stadtführungen der besonderen Art“ die Städte Bergkamen, Lüdinghausen, Lünen, Selm und Werne die Inhaber/innen der Ehrenamtskarte zu diesem
besonderen Event gemeinsam ein. Das Kartenportal verzeichnet unter „Aktuelles“ eine
Vielzahl von kreativen Aktionen und Ideen in den teilnehmenden Kommunen. Die Kontaktdaten der Projektverantwortlichen finden sich ebenfalls auf der Website.
Welche Partner sind bei der Einwerbung von Vergünstigungen hilfreich?
Erfahrungsgemäß ist es leichter, mit privaten Anbietern ins Gespräch zu kommen, wenn zuvor Verantwortliche in lokalen Handels- und Gewerbevereinen informiert wurden und das
Projekt von ihnen unterstützt wird. Positive Resonanz erzielten auch persönliche Anschrei-
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ben der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, ggf. auch eine Einladung zu entsprechenden
Informationsveranstaltungen.
Ein „Runder Tisch“ zur Ehrenamtskarte kann ebenfalls der Einwerbung von Vergünstigungen
gewidmet sein. Beispielsweise konnte in Leverkusen gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung ein Sonder-Newsletter zum Thema „Ehrenamt“ an die Unternehmen versandt werden.
Welche Vergünstigungen sind möglich?
Grundsätzlich sollte angestrebt werden, hochwertige Vergünstigungen einzuwerben, die über
übliche Rabatte von 2% oder 3% für Stammkunden hinausgehen und die Anerkennung für
die Engagierten deutlich erkennen lassen. Dazu gehört z.B. der kostenlose "Ehrenamtsbecher" in einem Eiscafé oder der kostenlose Blumenstrauß zum Geburtstag von Engagierten.
Rabatte können in Form von prozentualen Nachlässen oder auch von bestimmten Geldbeträgen erfolgen. Beliebt ist auch die Praxis, zwei Angebote für den Preis von einem zu gewähren. Bei der Akquirierung von Vergünstigungen sollten ggf. auch verschiedene Zielgruppen von Ehrenamtlichen bedacht werden. So könnten jugendliche Karten-Inhaberinnen und Inhaber möglicherweise mit Vergünstigen in den Bereichen Fahrschule, Erste-HilfeAusbildung, Fitnessstudio oder Kino erreicht werden. Ältere Ehrenamtliche wissen Karten für
kulturelle Veranstaltungen besonders zu schätzen, so dass sich die Einbindung des Kulturdezernenten bereits zu einem frühen Zeitpunkt empfiehlt.
Vergünstigungen können auch zu auslastungsschwachen Zeiten gegeben werden (z.B. montags in der Gastronomie) oder in Form von besonderen Events: alternative Stadtführungen,
Kochkurse, Besuche hinter den Kulissen des Theaters etc. Schwerpunkte können hier auf
bestimmte Engagementbereiche oder nach Gesichtspunkten des Stadtmarketings gesetzt
werden. So bieten einige Kommunen den Inhaber/innen der Ehrenamtskarte eine Reihe von
Vergünstigungen aus dem Bereich Tourismus an und möchte damit ganz bewusst auch Karteninhaber-Innen und -Inhaber aus anderen Kommunen ansprechen. Auch einmalige Aktionen oder Tombolas zu Gunsten der Freiwilligen sind möglich.
Eine besondere Rolle spielen Vergünstigungen für Jugendliche, um diese mit der Ehrenamtskarte verstärkt anzusprechen. Hier sind vor allem Vergünstigungen von ihnen genutzte
Freizeitangebote oder aber Sonderveranstaltungen nur für Jugendliche beliebt.
Welche Möglichkeiten gibt es für nicht-monetäre Vergünstigungen?
Im Rahmen von einmaligen Sonderaktionen könnten alle Karten-Inhaberinnen und -Inhaber
zum Beispiel an einem besonderen Tag (z.B. Tag des Ehrenamtes am 5.12., Neujahrsempfang, Sommerfest) zu einer exklusiven Veranstaltung (z.B. Wanderung mit dem Bürgermeister) eingeladen werden. In einer Kommune wird beispielsweise eine Rundfahrt zu Stätten
des Ehrenamts durchgeführt, die bei den Karten-Inhaberinnen und -Inhabern großen Anklang fand, weil ihnen dies die Möglichkeit gab, den Arbeitsplatz von Kolleginnen und Kollegen kennenzulernen. Auch Qualifizierungsangebote für Ehrenamtskarten-Inhaberinnen und Inhaber sind denkbar und können – insbesondere aus Sicht von Kämmerern – als sinnvolle
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Investition in die Engagementbereitschaft und -fähigkeit der Bürgerinnen und Bürger einer
Kommune betrachtet werden.
Ein anderer Ansatz besteht darin, die Ehrenamtskarten-Inhaberinnen und -Inhaber zu Fachgesprächen oder Seminaren einzuladen, in die sie beispielsweise ihre Expertise zur Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement einbringen können.
Dies würdigt sie hinsichtlich ihrer überdurchschnittlichen gemeinwohlorientierten Leistungen
im besonderen Maße und eröffnet ihnen die Möglichkeit, auch auf kommunalplanerischer
Ebene mitzuwirken. In Herford wurde z.B. die Namensgebung eines Platzes nach Vorschlägen von Ehrenamtlichen entschieden.
Die Akquisition von Vergünstigungen wird dann erfolgreich sein, wenn die speziellen Möglichkeiten der Unternehmen berücksichtigt werden. So werden manche Unternehmen lieber
Veranstaltungsräume als Rabatte zur Verfügung stellen. Energieversorger beispielsweise
unterstützen oft den Kulturbereich und können Eintrittskarten aus ihrem Kontingent für Verlosungen zur Verfügung stellen. Bei Banken bietet sich ein kostenloses Girokonto an.
Weiterhin ist zu bedenken, dass nicht nur die Kommune und private Sponsoren Vergünstigungen anbieten können, sondern auch Vereine und andere Organisationen (z.B. freier Eintritt zum sonntäglichen Fußballspiel des Ortsvereins).
Wie können potenzielle Vergünstigungsgeber erfolgreich angesprochen werden?
Eine Möglichkeit der Ansprache kann die Nutzung von bestehenden Marketingwegen in den
Kommunen sein, beispielsweise über Kontakte zu Händlerringen. Auch die persönliche Ansprache („Klinkenputzen“) – möglicherweise sogar durch die/den Bürgermeister/in selbst –
kann effektiv sein und ist schriftlichen Anfragen deutlich überlegen. Bei schriftlichen Anfragen
kann ein beigefügter Rückmeldebogen die Anzahl der positiven Antworten erhöhen. Erfolgreich ist die Einwerbung von Vergünstigungen oft bei Handeltreibenden, die selbst ehrenamtlich tätig sind, und bei Unternehmen, die für ihr Engagement bekannt sind.
Ein entsprechender Brief der Kommune an die potenziellen Vergünstigungsgeber könnte
zusätzlich zum Wappen/Logo der Kommune auch das Logo der Staatskanzlei NRW und das
Ehrenamtskarten-Logo enthalten. So wird deutlich gemacht, dass es sich um ein Projekt der
Kommune und des Landes handelt.
Medienpartner können sich als gute Unterstützer erweisen und die Beteiligung weiterer Vergünstigungsgeber fördern. Wenn Unterstützer der Ehrenamtskarte (auch mit ihrem Logo)
veröffentlicht werden, bedeutet dies nicht nur eine Werbung für die erwähnten Unternehmen,
sondern stellt für Andere einen Anreiz dar, sich ebenfalls zu beteiligen.
Der Mitmach-Aufkleber, mit dem Vergünstigungsgeber am Eingang oder im Kassenbereich
ihre Unterstützung signalisieren, sagt etwas über die Einstellung des Anbieters zum Engagement und zur Gesellschaft aus und trägt zu seiner positiven Reputation bei. Dies ist Unterstützern bekannt und wichtig (Aufkleber sind erhältlich über karina.conconi@stk.nrw.de).
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Für die Entscheidung, als Vergünstigungspartner an der Ehrenamtskarte teilzunehmen, sollte ausreichend Bedenkzeit eingeräumt werden. Zeitlich begrenzte Vergünstigungsangebote,
Angebote zu auslastungsschwachen Zeiten und die schriftliche Zusicherung, die Teilnahme
an der Maßnahme jederzeit widerrufen zu können, sind förderlich. Kommunen sollten hierzu
eine schriftliche Vereinbarung mit dem Anbieter abschließen. Ein Muster hierfür steht im internen Bereich des Portals zum Download bereit.
Es hat sich als sinnvoll erwiesen, bei potentiellen Vergünstigungsgebern noch einmal nachzufragen, da manche zunächst die Erfahrungen ihrer örtlichen Kolleginnen und Kollegen abwarten. Allerdings sollte es bei einem einmaligen Nachfragen bleiben, da sonst der Eindruck
der Belästigung aufkommen könnte.
Eine anschließende aktive Partnerschaftspflege erwies sich als hilfreich. Dies kann durch
regelmäßige Kommunikation über die Nutzungsfrequenz des Angebots aber auch durch Einladungen zu Ehrenamtskarten-Veranstaltungen oder besonderen Veranstaltungen für die
Vergünstigungsgeber betrieben werden.
Welchen Nutzen haben Unternehmen, wenn sie Vergünstigungen anbieten?
Mit den Mitmach-Aufklebern können Unternehmen vor Ort ein Zeichen setzen und sich als
Förderer des bürgerschaftlichen Engagements ausweisen. Auch über die Veröffentlichung
auf der Website des Landes und der entsprechenden Kommune erlangen sie eine überregionale Bekanntheit und genießen das Prestige, Unterstützer einer guten Sache zu sein.
Die Stadt Bocholt beispielsweise hat auf der Kopfseite ihres Portals eine Slideshow (Diashow) eingestellt, die die Vergünstigungsgeber mit der Großversion der Ehrenamtskarte
zeigen, und somit das Engagement dieser Unternehmen hervorgehoben und gewürdigt wird
(http://www.bocholt.de/rathaus/ehrenamt/).
Die Presseberichterstattung stellt eine wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit für Unternehmen
dar; es gibt eine Reihe von Beispielen, wie Vergünstigungsanbieter u.a. von der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister öffentlich für ihr Engagement gewürdigt wurden. Der Bürgermeister der Stadt Kampf-Lintfort und seine Mitarbeiter/innen z.B. bedankten sich mit einem
persönlichen Besuch bei allen Unternehmen, die die Ehrenamtskarte unterstützen. Auch die
Bürgermeisterin der Stadt Witten lud neu dazu gewonnene Vergünstigungsgeber ins Rathaus ein und bedankte sich persönlich bei Ihnen. Auf diese Art und Weise wird ihnen die
Chance eröffnet, Marketingmaßnahmen im Verbund mit der Kommune durchzuführen. Zudem können mit den Vergünstigungen auch wirtschaftliche Vorteile verbunden sein, z.B.
beim Angebot von zwei Tickets für den Preis von einem, wenn sonst kein Besuch erfolgt wäre, oder zur besseren Auslastung der vorgehaltenen Infrastruktur in auslastungsschwachen
Zeiten.
Die Auswertung der Nutzerbefragung, die Ende 2016 online durchgeführt wurde, ergab, dass
rund 60 % der Inhaber/innen der Ehrenamtskarte die Angebote mit einem Familienmitglied
bzw. der Familie sowie mit Personen, die selbst keine Ehrenamtskarte haben, nutzen. Diese
Tatsache ist auch für Partner aus der Wirtschaft interessant.
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Können ortsansässige Bürgerinnen und Bürger hochwertigere Vergünstigungen erhalten als Karten-Inhaberinnen und -Inhaber anderer Kommunen?
Prinzipiell gelten die Vergünstigungen landesweit. Es ist jedoch möglich, vor Ort Sonderaktionen durchzuführen, die sich gezielt an die heimischen Karten-Inhaberinnen und -Inhaber
richten, um sich bei ihnen in besonderer Weise zu bedanken (z.B. eine Einladung zum Neujahrsempfang des Bürgermeisters oder Einladung zu einer Veranstaltung, für die ein gewisses Kartenkontingent vom Veranstalter zur Verfügung gestellt wurde).
Lohnt es sich, Geschäftsketten anzusprechen?
Den meisten Ketten ist es wegen eigener Rabattsysteme nicht möglich, Rabatte für die Ehrenamtskarte zu gewähren. Filialen sind jedoch oft bereit, andere Vergünstigungen bereit zu
stellen, z.B. kleine give aways, Preise für eine Verlosung oder Räumlichkeiten für eine Veranstaltung.
Stellt ein besonders großzügiges Angebot eine Wettbewerbsverzerrung dar?
Jede Vergünstigung ist möglich. Eine rechtliche Prüfung des Landes hat ergeben, dass es
sich nicht um Wettbewerbsverzerrung handelt, wenn keine Exklusivverträge abgeschlossen
werden und Konkurrenten ebenfalls entsprechende Vergünstigungen anbieten könnten (Beispiel: das landesweite Angebot rabattierter Versicherungstarife seitens der DEVK).
Welche überregionalen Anbieter gibt es?
Überregionale Vergünstigungen werden meist über lokale Kontakte generiert, wie die der
Parfümerie Pieper über die Stadt Herne. Kontakte des Landes führten zu einer Beteiligung
der DEVK-Versicherung und der Sparda-Bank West eG. Generell gestalten sich Verhandlungen mit überregionalen privaten Anbietern eher schwierig. Oft nachgefragte Vergünstigungen von Verkehrsverbünden werden von diesen i.d.R. abgelehnt.
Landesvergünstigungen gibt es z.B. bei vielen vom Land geförderten Kultureinrichtungen
und in sämtlichen Museen des Landschaftsverbandes Rheinland. Eine Übersicht findet sich
unter http://www.ehrensache.nrw.de/verguenstigungen/landesverguenstigungen.pdf.
Wie können Unterstützungsangebote von Unternehmen (z.B. Banken) genutzt werden?
Barleistungen können dazu genutzt werden, Veranstaltungen zu unterstützen, Konzerte für
Karten-Inhaberinnen und -Inhaber zu ermöglichen oder auch das Catering einer feierlichen
Kartenübergabe-Veranstaltung zu finanzieren. Wenn Banken ihre Unterstützung anbieten,
können sie beispielsweise ihre Räumlichkeiten für eine Karten-Veranstaltung zur Verfügung
stellen oder als Sponsoren für die Produktion des Nachdrucks der Ehrenamtskarten (in der
zweiten Ausgaberunde) auftreten.
Können Vergünstigungsgeber Mindereinnahmen steuerlich absetzen?
Eine steuerliche Absetzbarkeit ist nicht gegeben. Bei der Einwerbung der Vergünstigungen
sollte als Vorteil für Unternehmen kommuniziert werden, dass die Projektunterstützung mit
einem Imagegewinn verbunden ist und daher als Marketingmaßnahme gewertet werden
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kann. Über die Veröffentlichung auf dem Kartenportal erlangen Unternehmen zudem überregionale Bekanntheit. Beides kann den Zulauf erhöhen und sich umsatzfördernd auswirken
oder die bereit gehaltene Infrastruktur besser auslasten, so dass der finanzielle Aufwand
vernachlässigbar ist.
Wie werden Vergünstigungen bekannt gemacht?
Alle
Angebote
finden
sich
auf
der
Website
http://www.ehrensache.nrw.de/verguenstigungen/index.php Vergünstigungen können auf
dem Portal nach Art, Kategorie und Standort gesucht und als Liste ausgedruckt werden. Zusätzlich findet man unter diesem Link in der rechten Maginalspalte auch die aktuelle Anzahl
der Vergünstigungen sowie eine Auswahl an neu hinzugekommenen Vergünstigungen. Diese Seite wird ständig aktualisiert, neue Vergünstigungen können jederzeit eingestellt, nicht
mehr aktuelle gelöscht oder geändert werden, indem die Kommunen entsprechende Informationen an die Staatskanzlei weiterleiten. Meist finden sich die örtlichen Angebote auch auf
den Internetseiten der Kommune.
App Ehrensache.NRW
Die Inhaber/innen der Ehrenamtskarte können seit Anfang März 2015 mit der App
Ehrensache.NRW jederzeit die zahlreichen NRW-weiten Vergünstigungen von öffentlichen,
gemeinnützigen und auch privaten Anbietern durch Lokalisierung des eigenen Standortes
mobil abrufen. Die App ist geeignet für Smartphone und Tablet (Android-Version und iOSVersion) und kann kostenlos über den Google Play Store bzw. Apple App Store abgerufen
werden (http://www.ehrensache.nrw.de/aktuelles/app_eak/index.php). Eine Bewerbung
dieser App auch seitens der Kommunen bei den Ehrenamtlichen wäre wünschenswert!
Die Vergünstigungen sollten auch Menschen ohne Internetzugang bzw. Smartphone zugänglich gemacht werden, beispielsweise durch die kostenfreie Nutzung eines Internetzugangs in der Stadtbücherei. Ausgedruckte Listen der kommunalen und der Landes-Angebote
sollten bei der Kartenausgabe mit überreicht werden. Zudem sollten aktuelle Ausdrucke öffentlich ausliegen: etwa in der örtlichen Freiwilligenzentrale, in der Stadtbibliothek, im Bürgerbüro, im Rathaus, in der VHS usw.
Ist es möglich, Logos von Unterstützern auf die Ehrenamtskarte zu drucken?
Auf der Ehrenamtskarte ist auf der Rückseite Platz für Sponsoren-Logos reserviert (am unteren linken Rand). Voraussetzung für den Abdruck sollte jedoch eine besondere Unterstützung sein, die über übliche Ermäßigungen hinausgeht. Dies käme beispielsweise in Frage,
wenn ein Sponsor die Kosten für den zweiten Druck der Ehrenamtskarte übernimmt oder
eine besondere Vergünstigung anbietet, die sich in der Wertigkeit erheblich von den anderen
Vergünstigungen abhebt (z.B. Übernahme der Kosten für eine Ehrenamtsveranstaltung).
Beim Abdruck eines Werbering-Logos sollten alle Mitglieder die Ehrenamtskarte mit Vergünstigungen unterstützen.
Weitere Hinweise, die von erfahrenen Kommunen zur Gewinnung und Pflege von Sponsoren
gegeben wurden, finden sich im Anhang.
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5. Öffentlichkeitsarbeit
Wie unterstützt das Land die Öffentlichkeitsarbeit zur Ehrenamtskarte?
Mit der Website www.ehrensache.nrw.de leistet das Land NRW einen überörtlichen Beitrag
zur Öffentlichkeitsarbeit. Diese bietet Informationen zu aktuellen Entwicklungen in den Kommunen, Kontaktpersonen, allen im Land NRW angebotenen Vergünstigungen (mit Suchfunktion), Bewerbungsverfahren und –bögen sowie eine Zusammenstellung von FAQ. Daneben
gibt es den Downloadbereich, in dem Dokumente, Flyer, Plakate und Logos heruntergeladen
werden können, sowie einen internen Bereich für die Zuständigen in den Kommunen. Beispielsweise könnten Adressaufkleber und Informationsmappen mit den Logos bedruckt werden, wie dies im Kreis Warendorf geschieht. Diese können verschickt oder in Rathäusern,
Vereinen und an anderen Orten ausgegeben werden.
Auf der NRW-Landkarte im Kartenportal werden Kommunen gekennzeichnet und mit Kontaktdaten versehen, die am Projekt teilnehmen.
Die Suche nach Vergünstigungen kann nach Orten und/oder Kategorien erfolgen. Zudem
werden auf dem Portal immer die fünf aktuellsten Vergünstigungen separat aufgezeigt (rechte Maginalspalte). Siehe hierzu auch die Info zur App Ehrensache.NRW auf Seite 14!
Sonderaktionen werden auf der Startseite des Portals sowie über den bereitgestellten Link
angezeigt. Die Suchergebnisse können als PDF-Dokument ausgedruckt werden. Dies ist
insbesondere für Ehrenamtskarten-Inhaberinnen und -Inhaber interessant, die keinen Internetzugang haben und einen entsprechenden Ausdruck benötigen.
Das Land ist zur Pflege und Aktualisierung der Website auf die Mitwirkung der Kommunen
angewiesen und bittet darum, entsprechendes Material zur Verfügung zu stellen. In folgenden Bereichen benötigt das Land die Mitarbeit der Kommunen:
Neuigkeiten, die unter „Aktuelles“ eingestellt werden können, z.B. Pressemitteilungen
und Fotos zu Veranstaltungen;
Rückmeldung des Termins der ersten Kartenausgabe (wenn diese ohne eine Beteiligung der Staatskanzlei NRW stattfindet);
Link zur kommunalen Website, wo die Bewerbungsverfahren erläutert und das Bewerbungsformular eingestellt ist;
Hinweise zu Änderungen/Ergänzungen der Ansprechpartner in den Kommunen
Angaben zu Vergünstigungen, die in die von der Staatskanzlei NRW zur Verfügung
gestellte Tabelle eingegeben werden sollen (Download im internen Bereich der
Website, bei der Angabe von prozentualen Vergünstigungen sollte aus Vereinheitlichungsgründen standardmäßig der Begriff „Ermäßigung“ verwendet werden, Vergünstigungen sollen den Kategorien zugeordnet werden);
schnelle Information, wenn sich Vergünstigungen verändern oder entfallen;
vierteljährliche Meldung zur Evaluation der ausgegebenen Karten (auf Anforderung)
Fotos und Logos (jpg- oder gif-Format, max. 100x100 Pixel) sollten separat – nicht in die
Textdatei eingefügt – gesendet werden. Texte werden als Word- oder Text-Datei bevorzugt.
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Für die Öffentlichkeitsarbeit vor Ort stellt das Land folgendes Material zur Verfügung:
Flyer
Plakate
Mitmach-Aufkleber zum Hinweis auf Vergünstigungen (zwei Varianten und Größen
zur Auswahl)
Logo der Ehrenamtskarte im jpg-Format in drei verschiedenen Größen
Foto „Ehrenamtskarte/Hände“ aus Flyer und Plakat im jpg-Format
Roll-Up/Banner für Festakte und ähnliche Anlässe (Leihgabe)
Großformat der Karte (Leihgabe)
Anstecker zur Ehrenamtskarte (max. 50 Stück)
Wie wird das Projekt in der Öffentlichkeit sowie bei Engagierten und Vereinen bekannt
gemacht?
Es empfiehlt sich, das Thema „Ehrenamt“ im Vorfeld der Einführung der Ehrenamtskarte
öffentlich und breit zu diskutieren, ggf. auf Veranstaltungen, bei denen kommunale Spitzen
eingeladen und aktiv beteiligt sind. In vielen Orten hat dies zu fruchtbaren Diskussionen über
die Bedeutung des Engagements für die Gesellschaft und seine Würdigung in der Kommune
geführt und das Interesse der Öffentlichkeit am Thema und am Projekt geweckt.
Verschiedene Zielgruppen wie gemeinnützige Organisationen (eventuell aus unterschiedlichen Bereichen) und Unternehmensverbände separat anzusprechen, ist in größeren Orten
sinnvoll. Als durchweg positiver Effekt wurde für solche Veranstaltungen beschrieben, dass
sie eine breite Reflexion über das bürgerschaftliche Engagement anregen und oft Anstoß zu
weiteren Aktivitäten geben. Dabei gibt es auch kritische Fragen, etwa die, ob die Ehrenamtskarte Ehrenämter erster und zweiter Klasse schaffe.
Eine möglichst breit geführte Diskussion schafft vor Ort den notwendigen Konsens zur Einführung der Karte und sichert ihr eine hohe Akzeptanz. Hilfreich ist die Einbeziehung aller
relevanten Akteure: Dies verhindert, dass die durchführende Stelle (i.d.R. in der Verwaltung)
isoliert als Einzelakteur vorgehen muss und sorgt für eine große Verbreitung der Projektidee
durch die Vielfalt der beteiligten Multiplikatoren.
In jeder Kommune, die die Einführung der Ehrenamtskarte plant, sollte auch daran gedacht
werden, Vereinigungen von Migrantinnen und Migranten gezielt über die Möglichkeiten der
Vergabe zu informieren. Insbesondere Migrantenselbstorganisationen leben die Idee des
ehrenamtlichen Engagements sehr intensiv. Mit der Anerkennung des Engagements Zugewanderter wird zugleich ein wichtiger Beitrag für die Integration vor Ort geleistet. Auch Jugendliche, die sich bürgerschaftlich engagieren, sollten über geeignete Kanäle angesprochen werden. Engagierte ohne Einbindung in Vereine oder Verbände werden am besten
über Mund-Propaganda erreicht. Wichtig ist für diese Zielgruppe vor allem die Öffentlichkeitsarbeit in der Presse.
Jeder öffentliche Anlass, auch in anderem inhaltlichen Zusammenhang, kann für die Werbung für die Ehrenamtskarte genutzt werden. Erfahrungsgemäß gibt es vor allem nach einer
entsprechenden Informationsveranstaltung, nach Presseberichten über die Ehrenamtskarte
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oder nach der öffentlichkeitswirksamen Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen Land
und Kommune Bewerbungsschübe.
Besonders erfolgreich ist jedoch die persönliche Ansprache der Ehrenamtlichen auf Vereinsveranstaltungen und Festen; dabei sind Präsentationen oder kurze Vorstellungen der Ehrenamtskarte bei Vereinen, Organisationen oder Veranstaltungen eine bewährte Methode. Des
Weiteren können Anschreiben, die sich direkt an die Ehrenamtlichen richten, einen Zuwachs
an Anträgen bewirken. Diesen Anschreiben kann durch das Verfassen und Unterzeichnen z.
B. des Bürgermeisters ein zusätzliches Gefühl der Würdigung bei Ehrenamtlichen erzeugen.
Als wichtig hat sich der Kontakt zu Wohlfahrtsverbänden und der Freiwilligenagentur erwiesen, die als Multiplikatoren wirkten. Zudem wurde das Thema über die Wirtschaftsförderung
in der Öffentlichkeit platziert.
Wie wird die Berichterstattung in der Presse erfolgreich gestaltet?
Medienberichterstattung hängt meist von Ereignissen, die mit einem attraktiven Fototermin
verbunden sind, ab. Der Beginn des Bewerbungsverfahrens sollte pressewirksam kommuniziert werden, z.B. durch die öffentliche Unterzeichnung der Vereinbarung mit dem Land, verbunden mit Informationen, wo das Formular zu beziehen ist und welche Fristen gelten. Empfehlenswert ist auch eine Pressekonferenz, auf der Hintergrundinformationen zum Thema
Ehrenamt zur Sprache kommen. Zu beachten ist, dass nicht nur Tageszeitungen, sondern
kostenlose Anzeigenblätter gerne Pressemitteilungen veröffentlichen und damit ein großer
Leserkreis erreicht wird.
Nach der Einführung der Ehrenamtskarte flacht das Interesse der Medien oft ab. Besondere
Aktionen wie Ehrenamtstage und Ehrenamtsbörsen oder attraktive Ereignisse rund um die
Karte (Verlosung, Empfang bei/m Bürgermeister/in u.a.) können dem entgegenwirken. Darüber hinaus geben einzelne Kommunen Ehrenamtsmagazine oder regelmäßige Newsletter
(z.B. Stadt Bonn) zum Thema heraus und tragen so dazu bei, das Thema in der Wahrnehmung und Berichterstattung zu verstetigen. Im Kreis Lippe beispielsweise gibt es ein Magazin, in dem die Ehrenamtskarte, Informationen und aktuelle Entwicklungen (z.B. neu verfügbare Vergünstigungen) auf mindestens einer Seite veröffentlicht werden und so eine stetige
Präsenz der Ehrenamtskarte in der Öffentlichkeit gesichert wird.
Auch mit Hilfe einer (kostenpflichtigen) Anzeige kann über das Projekt informiert werden, wie
es etwa der Kreis Siegen-Wittgenstein getan hat. Dies ist zwar relativ teurer, stellt aber eine
wirkungsvolle Veröffentlichung sicher.
Wie kann dafür gesorgt werden, dass das öffentliche Interesse dauerhaft aufrechterhalten wird?
Wenn nach der Phase der Einführung der Ehrenamtskarte nicht gezielte Maßnahmen zur
Aufrechterhaltung des öffentlichen Interesses getroffen werden, besteht die Gefahr, dass
sich der Anerkennungswert der Karte verringert und die Zahlen zur Wiederbeantragung zurückgehen. Deshalb sind regelmäßige PR-Initiativen seitens der Kommune von Bedeutung.
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Nicht immer findet sich jedoch ein Anlass, der die örtliche Presse zur Berichterstattung motiviert. Bewährt hat sich die Nutzung ohnehin existierender Veröffentlichungen, wie der
Newsletter der Freiwilligenagentur oder die Festschrift anlässlich eines Stadtjubiläums, um
zur Ehrenamtskarte, den Vergünstigungsgebern und den ausgezeichneten Ehrenamtlichen
zu berichten. Auch einmalige Sonderaktionen, z.B. in Kooperation mit örtlichen Vereinen
oder Verbänden, können dazu beitragen, die öffentliche Wahrnehmung lebendig zu halten.
So wird beispielsweise im Magazin des Kreises Lippe immer eine Seite freigehalten, die Informationen zur Ehrenamtskarte vorbehalten ist.
6. Vergabekonzept und Bewerbungsverfahren
Ist ein kontinuierliches Bewerbungsverfahren oder eine festgesetzte Bewerbungsfrist
sinnvoller?
Es sprechen Gründe sowohl für eine Bewerbungsfrist als auch für die kontinuierliche Vergabe der Ehrenamtskarte. Eine Bewerbungsfrist hat häufig eine große Zahl von Anträgen in
kurzer Zeit zur Folge und erhöht den administrativen Aufwand in dieser Zeit. Zudem könnten
Interessierte verprellt werden, die erst nach Ablauf der Frist von der Bewerbungsmöglichkeit
erfahren.
Mancherorts gehen zum Projektstart relativ wenige Bewerbungen ein. Vor allem durch informellen Informationsaustausch steigt die Zahl jedoch mit der Zeit. Es sollte deshalb gerade in
der Startphase auf eine Bewerbungsfrist verzichtet werden.
Kontraproduktiv ist eine lange Bewerbungsfrist, während derer die Engagierten auf die Ausgabe der Ehrenamtskarte warten müssen.
Mit wie vielen Anträgen ist zu rechnen?
Voraussetzung für eine stetige Steigerung – auch nach der ersten Ausgaberunde - ist ein
gewisses Maß an Öffentlichkeitsarbeit, mit dem der Bekanntheitsgrad der Ehrenamtskarte
und das Interesse an ihr aufrechterhalten werden. Nicht alle Ehrenamtskarten-Inhaber/innen
werden sich nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wieder bewerben, weil manche ihre Tätigkeit,
etwa aus Altersgründen, reduziert oder aufgegeben haben. Deshalb ist es wichtig, auch nach
Einführung der Karte die örtlichen Vereine darauf hinzuweisen, dass ihre überdurchschnittlich engagierten Freiwilligen die Ehrenamtskarte erhalten können.
Wie viele Karten sollten beim Land bestellt werden, und wie hoch sind die Kosten für
einen Folgedruck?
Es wird empfohlen, eine zwar realistische aber eher höhere Anzahl von Karten für den Ausgabezeitraum zu bestellen, da der Folgedruck durch die Kommunen finanziert werden muss.
Als Kalkulationsgrundlage dient eine Liste, die einen Überblick über die Vergabe in den beteiligten Kommunen gibt und eine Orientierung an Gebietskörperschaften mit ähnlicher Einwohnerzahl bietet. Die Liste ist im internen Bereich der Website www.ehrensache.nrw.de
eingestellt.
Der erste Druck der Ehrenamtskarten wird von der Staatskanzlei NRW koordiniert, in
Auftrag gegeben und finanziert. Die entsprechenden Wappen/Logos der Kommune wer18
den als druckfähige Datei (eps- oder druckfähige pdf-Datei) an die Staatskanzlei NRW gesendet, die diese an die Agentur weiterleitet. Die Druckfreigabe erfolgt durch die Kommunen.
Vor Ort werden die Karten handschriftlich mit dem Namen des oder der Begünstigten, der
Geltungsdauer und einer laufenden Nummer versehen. Die Karte ist durch die/den Karteninhaber/in zu unterschreiben.
In der zweiten Laufzeit (nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums) müssen die Kommunen die
Herstellungskosten selbst tragen. Beim Druck fallen pro Karte Kosten von etwa 60 - 80 Cent
an (500 Stück: 0,60 € / 1.000 Stück: 0,50 €). Hier wäre es von Vorteil, wenn die Kommunen,
die weitere Karten benötigen, eine Art Sammelauftrag an eine Druckerei geben. Die Druckkosten könnten dadurch nochmals reduziert werden. Entsprechende Informationen und
Empfehlungen von Firmen/Agenturen werden durch die Staatskanzlei NRW zur Verfügung
gestellt.
Welche Logos sind auf der Karte abgebildet?
Das Logo des Landes Nordrhein-Westfalen ist obligatorisch. Daneben steht das Logo der
Stadt/Gemeinde, ggf. neben dem des Kreises und dem von Kooperationspartnern wie etwa
der örtlichen Freiwilligenagentur. Zusätzlich bietet die Karte am unteren linken Rand Platz für
Sponsorenlogos.
Ist es sinnvoll, die Ehrenamtskarte zu kontingentieren?
Eine Kontingentierung der Ehrenamtskarte ist nicht empfehlenswert, weil sie bei Engagierten
und Vereinen die Sorge schürt, dass die Zahl der Karten nicht ausreichend sein könnte und
Berechtigte ggf. tatsächlich keine Karte erhalten könnten, wenn das Kontingent zum Zeitpunkt ihrer Antragstellung bereits ausgeschöpft ist.
Andererseits kann ein Kontingent Bedenken in der Verwaltung und bei Vergünstigungsgebern zerstreuen, die Sorge haben, dass ein zu großer Arbeitsaufwand entsteht bzw. zu viele
Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. Allerdings zeigen Erfahrungen und auch
die Nutzerbefragung, dass die Karte durchschnittlich lediglich einmal im Monat genutzt wird.
Darüber hinaus schränken die Vergabekriterien selbst den Kreis der Begünstigten bereits
stark ein.
Ist der Wohnort oder der Ort des Engagements entscheidend für die Beantragung?
Die Kommune entscheidet selbst, ob sie die Vergabe der Karte an den Wohnort (nur ortsansässige Bürgerinnen und Bürger erhalten die Karte) oder den Tätigkeitsort knüpft (dann erhalten auch Einwohner anderer Orte die Karte, wenn das Engagement in der Kartenkommune ausgeübt wird). Dies wäre auch der Fall, wenn sich die vorausgesetzten fünf Stunden
ehrenamtlicher Arbeit auf verschiedene Orte verteilen.
Es sollte zudem geklärt werden, ob auch das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern
gewürdigt werden soll, die am Ort wohnen, aber in einem anderen Ort ehrenamtlich aktiv
sind – nach dem Motto „der Ehrenamtliche engagiert sich in seiner Kommune oder das Ehrenamt wird von dort aus ausgeübt. Empfehlenswert ist eine Abstimmung des Vorgehens mit
teilnehmenden Nachbarkommunen. Als Leitidee sollte zugrunde gelegt werden, dass die
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Karte generell eine Würdigung des Engagements zum Wohl der Gemeinschaft darstellt unabhängig vom Ort des Engagements.
Welche Voraussetzungen gelten landesweit für Engagierte, um die Ehrenamtskarte zu
erhalten?
Die folgenden Kriterien für die Vergabe der Ehrenamtskarte gelten landesweit:
Die Begünstigten müssen ein Engagement von mindestens fünf Stunden in der
Woche ausüben. Dieses Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder
verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen. In diesem Fall bestätigt jede Organisation die Zahl der bei ihr geleisteten Stunden für den freiwilligen Einsatz.
Ehrenamtliche, die eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, sind von der
Vergabe ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Pauschale nicht mehr als
die entstandenen Kosten deckt. Im Rahmen ihrer Aufgaben können Ehrenamtlichen
„Aufwendungen“ entstehen, wie beispielsweise Fahrt-, Telefon- oder Portokosten.
Werden diese „Aufwendungen“ anhand von Einzelnachweisen erstattet, spricht man
von einem Aufwendungsersatz.Häufig wird der Begriff der „Aufwandsentschädigung“
in diesem Zusammenhang verwendet. Darunter versteht man die pauschalierte Erstattung ohne einen Einzelnachweis. Sie entspricht nicht den tatsächlich entstandenen Sachkosten, sondern ist eine Entlohnung. Wer durch das Engagement ein regelrechtes Einkommen erzielt, gehört nicht zur Zielgruppe der Ehrenamtskarte.
Freiwillige, die in freien Initiativen ohne eigenen Rechtsstatus arbeiten und daher keine Bestätigung durch ihren Vorstand erhalten können, haben die Möglichkeit, sich ihren Einsatz durch andere Organisationen oder die Nutznießer ihrer Arbeit bestätigen
lassen, beispielsweise durch Pfarrer oder Ärzte.
Zum geleisteten Zeitaufwand rechnet auch die Teilnahme an Schulungen und Supervisionen. Gemeinschaftsveranstaltungen, in denen der Geselligkeitsaspekt im Mittelpunkt steht, werden jedoch nicht als Engagement für das Gemeinwohl betrachtet.
Ebenso gilt, dass Bereitschaftszeiten, etwa in der Freiwilligen Feuerwehr, nicht als
anrechenbare Arbeitszeit gezählt werden.
Administratoren, die ehrenamtlich Internet-Seiten pflegen aber keinem Verein zugehörig sind (z.B. Facebook-Gruppen), können – wenn die o.g. Kriterien erfüllt sind die Ehrenamtskarte erhalten. Allerdings sollte diese ehrenamtliche Tätigkeit mit mindestens einer Unterschrift bestätigt werden (z.B. durch den Gründer dieser Facebook-Gruppe) oder ein Schreiben einer Referenzperson dem Antrag beigefügt werden.
Können auf kommunaler Ebene zusätzliche Kriterien festgelegt werden?
Neben den verpflichtenden, landesweit geltenden Kriterien können kommunale Vergabekriterien frei festgelegt werden. Allerdings sollte es zu den Kriterien der bereits teilnehmenden
Kommunen keine zu großen Abweichungen geben. Diese Festlegung sollte vor Ort gemein-
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sam mit den relevanten örtlichen Akteuren im bürgerschaftlichen Engagement im Konsens
erfolgen.
Die Kriterien beeinflussen auch den mit der Einführung der Karte verbundenen Zeitaufwand.
Folgende Vorgaben können von den Kommunen selbst gewählt und den jeweiligen Erfordernissen vor Ort angepasst werden (Kommune sollte hierzu eine entsprechende Richtlinie aufstellen und diese Kriterien im Bewerbungsformular aufführen):
Kontingentierung der Kartenzahl an einem Ausgabeort;
Geltungsdauer der Ehrenamtskarte;
eine Mindestdauer der ehrenamtlichen Arbeit zur Voraussetzung für die Bewerbung
(bewährt hat sich die Regel, dass bei einer zweijährigen Kartenlaufzeit eine ebenfalls
zweijährige Tätigkeit bzw. bei einer dreijährigen Laufzeit eine dreijährige Tätigkeit vorausgesetzt wird);
weitere persönliche Voraussetzungen der Bewerberinnen und Bewerber (z.B. Mindestalter). Hier sollte allerdings darauf geachtet werden, dass auch Jugendliche unter
18 Jahren in den Genuss der Ehrenamtskarte kommen können.
Hinsichtlich der persönlichen Voraussetzungen, insbesondere die Anzahl der Jahre der bereits geleisteten ehrenamtlichen Tätigkeit, empfiehlt es sich, diese mit angrenzenden Kommunen abzustimmen, um nicht das Gefühl von Benachteiligung einzelner Ehrenamtlichen bei
differierenden Kriterien aufkommen zu lassen. Insbesondere jugendliche Ehrenamtliche sollten nicht ausgeschlossen werden, obwohl sie besondere Schwierigkeiten haben, ein mehrjähriges Engagement nachzuweisen. An manchen Standorten berechtigt die Jugendleitercard automatisch auch zum Bezug der Ehrenamtskarte.
Welche Tätigkeit wird als zu würdigendes ehrenamtliches Engagement betrachtet?
Welche Tätigkeit als ehrenamtliches Engagement gewürdigt wird, sollte vor Ort, z.B. in einer
Projekt- oder Steuerungsgruppe mit den relevanten Akteuren festgelegt werden. Diese kann
einen Konsens herstellen, der – von vielen getragen – besser zu kommunizieren und zu akzeptieren ist, vor allem dann, wenn eine negative Entscheidung gefällt werden muss. In diesem Fall sollte der direkte Kontakt zur Bewerberin oder zum Bewerber gesucht werden, um
Verständnis für die ablehnende Entscheidung herbeizuführen.
Eine Orientierung kann die Definition des bürgerschaftlichen Engagements bieten, die von
der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags zur "Zukunft des bürgerschaftlichen
Engagements" in ihrem Abschlussbericht von 2002 gegeben wurde (s. eine entsprechende
Datei im internen Bereich auf www.ehrensache.nrw.de). Demnach ist die Mitgliedschaft in
einem Sportverein oder in einem Chor kein zu würdigendes Engagement, die Tätigkeit des
Übungs- oder Chorleiters hingegen schon. Auch die Leitung, aber nicht der Besuch einer
Selbsthilfegruppe zählt als ehrenamtliche Tätigkeit. Einzelfallentscheidungen sind möglich
und nötig, sollten aber begründet werden.
Von einer Schwerpunktsetzung auf bestimmte Felder im bürgerschaftlichen Engagement
wurde bislang in den teilnehmenden Kommunen abgesehen, da dies als Wertung und Be21
vorzugung verschiedener Gruppen des Engagements – und damit zu Abwertung und Benachteiligung anderer Bereiche – missverstanden werden kann.
Wie ist die Pflege und Betreuung durch einen Familienangehörigen zu beurteilen?
Nach dem BGB § 1601 und 1608 sind Verwandte in gerader Linie, also Ehegatten, Eltern
und Kinder verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Dies schließt auch die Betreuung
und Pflege ein. Es handelt sich hier um eine familiäre Verpflichtung, die nicht im Sinne des
Gemeinwohls ausgeübt wird. Somit übt die Betreuungsperson kein Ehrenamt aus.
Sollte die Pflege/Betreuung durch Geschwister erfolgen (also keine gerade Verwandtschaftslinie) und diese in einem gemeinsamen Haushalt leben, handelt es sich auch hier um eine
familiäre Verpflichtung und nicht um ein Ehrenamt.
Verwandte aus nicht gerader Linie (z.B. Tante, Onkel) können nicht zu Unterhalt und Pflege
verpflichtet werden. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob dies als Ehrenamt ausgelegt
werden kann. In allen Fällen ist natürlich auch zu beachten, ob der pflegende Verwandte das
Pflegegeld der Pflegeversicherung von dem Pflegenden als pauschale Aufwandsentschädigung erhält. Dann handelt es sich nicht um ein Ehrenamt.
Generell sollten ehrenamtliche Betreuer bei der Vergabe der Ehrenamtskarte ausgeschlossen werden, da diese eine Aufwandspauschale erhalten und auch nicht entsprechend auf
das Mindeststundenkontingent kommen.
Wie ist politisches Engagement zu beurteilen?
Grundsätzlich ist ein politisches Engagement wie ein Ehrenamt in anderen Bereichen zu bewerten, für das eine Ehrenamtskarte beantragt werden kann. Eine Aufwandsentschädigung
stellt jedoch ein Ausschlusskriterium dar, so dass beispielsweise eine Vergabe der Ehrenamtskarte an Ratsmitglieder nicht möglich ist. Im Übrigen gibt es vor Ort unterschiedliche
Regelungen: In Mülheim z.B. ist ein politisches Engagement grundsätzlich von der Vergabe
ausgeschlossen. An anderen Orten besteht ein - nicht formalisierter - Konsens, dass politisch aktive Engagierte keinen Antrag stellen. Andere Kommunen zeichnen ganz bewusst
auch politisch engagierte Menschen aus. Seitens des Landes gibt es keine Vorgabe, die ein
Engagement in politischen Kontexten ausschließt, sofern die grundsätzlichen Kriterien der
Vergabe (Mindeststundenzahl, keine Aufwandsentschädigung) beachtet werden.
Wie werden die Voraussetzungen für die Erfüllung der Vergabekriterien nachgewiesen?
Es liegt ein Muster-Bewerbungsformular vor, das vom Land entworfen wurde und den Kommunen elektronisch zur Verfügung gestellt wird (auch im internen Bereich auf dem Kartenportal verfügbar). Die Stadt Bonn hat für das Formular die Überschrift „Ehrenamtskarte
NRW - Angaben zum Engagement“ gewählt, damit dieses Verfahren unbürokratischer wirkt
und so auch einer gewissen Zurückhaltung der Ehrenamtlichen entgegengewirkt werden
kann. Das Formular wird von den Kommunen an ihre gestalterischen und inhaltlichen Erfordernisse angepasst. Es wird vor Ort in Papierform und auf dem Internetportal sowie auf dem
Landeskartenportal eingestellt. Hierbei ist zu beachten:
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Die vorgegebenen Rubriken für Angaben sollen beibehalten werden, weil sie für eine
Dokumentation bzw. Evaluation wichtig sind. Sie können jedoch von den Kommunen
um weitere Angaben erweitert werden (schwarz = verbindlich / rot = frei zu gestalten).
Die Bestätigung, dass die Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte vorliegen, erfolgt in der Regel durch die Verantwortlichen in den Vereinen. Es hat sich
bewährt, nicht nur eine, sondern zwei Unterschriften von Verantwortlichen in den
Vereinen als Bestätigung für die geleistete Arbeit zur Voraussetzung zu machen Als
Orientierung können die Bewerbungsformulare der angrenzenden Kommunen dienen.
Initiativen können eine Bestätigung auch über die Kommunalverwaltung einholen oder über die Personen, die von ihren Angeboten profitieren bzw. von ihrem Engagement wissen (Arzt/Ärztin, Pfarrer/Pfarrerin usw.).
Wird die Mindestengagementzeit in verschiedenen Ehrenämtern ausgeübt, muss für
jedes Engagement ein Formular ausgefüllt und von der jeweiligen Einsatzstelle unterzeichnet werden.
Können Ehrenamtliche mit der Ehrenamtskarte überrascht werden?
Ja, die Ehrenamtlichen können mit der Ehrenamtskarte überrascht werden. Allerdings ist es
notwendig, dass die Zustimmung zur Erfassung der persönlichen Daten bei der Kommune
aus datenschutzrechtlichen Gründen im Nachhinein eingeholt wird.
Wie intensiv sollen Anträge geprüft werden?
In der Kommunikation mit Vereinen und Verbänden sollte im Vorfeld betont werden, dass die
Bestätigung auf dem Bewerbungsformular durch den Träger einer Einsatzstelle keine Gefälligkeitsleistung darstellt. Grundsätzlich sollte jedoch den Bewerbern nicht unterstellt werden,
sich Vorteile erschleichen zu wollen. Überwiegend handelt es sich um Personen mit hohen
moralischen Ansprüchen. In kleineren Orten ist aufgrund der persönlichen Kenntnis der Akteure meist eine rasche Einschätzung möglich. In größeren Orten sollten bei Verdacht auf
Gefälligkeitsunterschriften im Einzelfall Prüfungen durchgeführt werden, z.B. eine telefonische Nachfrage. Die Konkretisierung des Arbeitsgebiets im Antrag kann einem lässigen Umgang entgegenwirken.
Eine Überprüfung von Einzelfällen in größerer Zahl ist jedoch schwierig. Deshalb wird grundsätzlich ein sorgfältiger und verantwortungsbewusster Umgang der Vereine unterstellt, eine
gewisse „Fehlerquote“ ist zu tolerieren. Allerdings sollte immer dann eine Plausibilitätsprüfung erfolgen, wenn z.B. die Mitglieder des Vorstands oder Verwandte sich gegenseitig das
Engagement bestätigen. Manche Vereinsvorstände befinden sich in einem Dilemma, wenn
die Ehrenamtlichen die Anträge selbst stellen. Im Fall einer Ablehnung durch den Vorstand
könnte das zu Missstimmigkeiten führen, im Extremfall zur Aufgabe des Engagements. Für
Ehrenamtliche, die die Vergabekriterien nicht erfüllen, sollten die Vereine andere Formen der
Anerkennung finden.
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Wie wird mit Anträgen der Freiwilligen Feuerwehr und von Rettungsdiensten umgegangen?
Grundsätzlich können Ehrenamtliche im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr die Ehrenamtskarte erhalten, wenn sie die Vergabekriterien erfüllen. Die reinen Bereitschaftszeiten bei der
Frage des notwendigen Stundenkontingents (mind. 5 Stunden/Woche) für die Ehrenamtskarte zählen nicht. Wohl aber alle anderen Tätigkeiten wie Schulungen, Übungen, Wartungen,
Einsätze etc. inkl. der jeweiligen Anreisezeiten. Auch aktive Bereitschaftszeiten zählen – d.h.
solche, bei denen man nicht zu Hause bleiben kann. Insbesondere können dadurch auch
junge Engagierte beispielsweise aus der Jugendfeuerwehr angesprochen werden. Dieser
Ausführung stimmt auch der Verband der Feuerwehren in NRW e.V. (VdF NRW) zu.
Wichtig ist, schon vor Projektstart das Gespräch mit Verantwortlichen in Feuerwehr, Rettungsdiensten oder Organisationen des Katastrophenschutzes zu suchen, um die Bedingungen zu vermitteln, einen Konsens herzustellen und Unterstützung zu gewinnen. Dies erleichtert die Kommunikation und Akzeptanz des Ausschlusses von Bereitschaftszeiten aus der
Berechnung des durchschnittlichen wöchentlichen Zeitaufwands. Ein wichtiger Hinweis ist,
dass geringe Aufwandsentschädigungen den Erhalt der Ehrenamtskarte nicht verhindern, wenn sie als Erstattung entstandener Kosten gewertet werden können.
Viele Kommunen haben zudem für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr regionale Formen
der Anerkennung gefunden, die auch oft mit materiellen Vergünstigungen verbunden sind.
Wie wird ein Engagement ohne feste Stundenzahl in der Woche betrachtet?
Manche Ehrenamtliche engagieren sich nicht regelmäßig mit einem Volumen von fünf Stunden in der Woche, sondern beispielsweise mehrere Wochen en bloc, wie die Begleiterinnen
und Begleiter von Kinderfreizeiten oder Seniorengruppen. In diesen Fällen soll ein durchschnittliches Engagement von fünf Stunden in der Woche oder 250 Stunden im Jahr erzielt
werden. Gegebenenfalls sind individuelle Entscheidungen zur Vergabe zu treffen.
7. Formen der Kartenvergabe
Welche Möglichkeiten der Kartenvergabe gibt es?
Mit der Überreichung der Ehrenamtskarte verbinden sich nicht nur viele Möglichkeiten, das
Engagement der Ehrenamtlichen, sondern auch der weiteren Beteiligten öffentlich zu würdigen. Es drückt die Wertschätzung der Vergünstigungsanbieter und Sponsoren aus, wenn
auch sie zur festlichen Übergabe der Ehrenamtskarte eingeladen werden. Gleiches gilt für
die Verantwortlichen in den Organisationen, die das Engagement bescheinigt haben, und für
die Partner oder Angehörigen der Engagierten. Viele Ehrenamtliche empfinden es als besondere Würdigung, zusätzlich zur Ehrenamtskarte eine Urkunde oder einen persönlichen
Brief der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters ausgestellt zu bekommen.
Zur Erstausgabe wird erfahrungsgemäß die öffentlichkeitswirksame Variante mit einem feierlichen Rahmen gewählt, die aber mit größerem Arbeitsaufwand einhergeht. Die feierliche
Übergabe der Karten und/oder eine persönliche Ansprache durch den Bürgermeister oder
die Bürgermeisterin stellen eine besondere Wertschätzung des Engagements und der Eh24
renamtlichen dar. Vertreter/innen des Landes können entweder zur Unterzeichnung der Vereinbarung oder zur Erstausgabe der Ehrenamtskarte in die jeweilige Kommune eingeladen
werden. Terminanfragen sollten frühzeitig gestellt werden. Die Staatskanzlei NRW bietet
hierzu ein Roll-Up/Banner und ein großes Kartenmodell zur Ausleihe an.
Den Rahmen des Dankeschön-Festes können zum Beispiel kulturelle Beiträge Engagierter
bilden, aber auch Programmbeiträge aus dem Bereich des Sports. Die Veranstaltungen können auch in Kooperation mit den Vergünstigungsgebern und/oder Vereinen durchgeführt
werden. Diese könnten bspw. auch die Möglichkeit erhalten, sich mit einem Stand zu präsentieren.
Die weiteren Vergaben können in einem kleineren Format ebenfalls zu bestimmten (kommunalen) Anlässen wie etwa einem Neujahrsempfang oder einem Sommerfest erfolgen. Bewährt hat sich auch ein Vergabetermin pro Quartal, der mit einem kleinen feierlichen Anlass
verbunden wird.
Grundsätzlich geht mit Veranstaltungen der Vorteil einher, dass die Ehrenamtlichen miteinander in Kontakt kommen und die Möglichkeit des gegenseitigen Erfahrungsaustauschs
geschaffen wird.
Möglich ist auch ein Versand der Karte per Post. Dieser stellt sicher, dass die Ehrenamtlichen nicht auf die Karte warten müssen, wenn eine Veranstaltung erst zu einem späteren
Zeitpunkt geplant ist. Allerdings sollte die Besonderheit der Karte dann mit Begleitmaterial
(Anschreiben, Flyer der Vergünstigungsgeber etc.) herausgestellt werden, damit die Karte
nicht bloß als eine weitere „Payback-Karte“ betrachtet wird. Diese Variante vergibt jedoch
Chancen positiver und für das Projekt wichtiger Öffentlichkeitsarbeit.
Möglich ist eine Kombination von Versand und persönlicher Würdigung, indem die Karte
zeitnah nach Antragstellung versendet wird, die neuen Karten-Inhaberinnen und -Inhaber
jedoch später noch zu einer entsprechenden Festveranstaltung eingeladen werden (verbunden etwa mit der Übergabe einer Urkunde).
Eine weitere Variante stellt die Überreichung der Karte in der Organisation dar, durch Verantwortliche des Vereins selbst, durch die Freiwilligenagentur oder auch durch eine kommunale Vertretung. Die persönliche Ausgabe nutzen viele, um mit den Ehrenamtlichen in Kontakt zu kommen.
Für die Aushändigung der Karte können auch Veranstaltungen genutzt werden, die im Rahmen anderer Kontexte durchgeführt werden. Dabei kann die Wichtigkeit der Würdigung der
Ehrenamtlichen besonders hervorgehoben werden, und Außenstehenden wird die Relevanz
der Ehrenamtskarte verdeutlicht.
Eine in Bergheim durchgeführte, nicht repräsentative Umfrage unter Ehrenamtlichen ergab,
dass etwa ein Drittel der Befragten die Ehrenamtskarte per Post zugesandt bekommen
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möchte, ca. ein Drittel bevorzugte die Vergabe innerhalb des Vereins, und ein weiteres Drittel wünschte sich eine Überreichung im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung.
Da viele Ehrenamtliche nicht wissen, wo sie die Karte einsetzen können, ist es überaus hilfreich, mit der Karte gleichzeitig eine Liste der örtlichen Vergünstigungen (und ggf. benachbarter Orte) auszugeben.
Wie ist bei einer zweiten Ausgaberunde zu verfahren?
Die Notwendigkeit, die Karte erneut zu beantragen, muss öffentlich kommuniziert werden.
Wenn bisherige Karten-Inhaberinnen und -Inhaber einer Speicherung ihrer Daten widersprochen haben, können sie beispielsweise vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer ihrer Karte nicht
angeschrieben werden.
Ein entsprechender Brief der Kommune an die Ehrenamtlichen hinsichtlich einer Neubeantragung bzw. Verlängerung der Gültigkeit der Ehrenamtskarte könnte zusätzlich zum Wappen/Logo der Kommune auch das Logo der Staatskanzlei NRW und das EhrenamtskartenLogo enthalten.
Das entsprechende Antragsformular zur Ausstellung der Ehrenamtskarte sollte von den Ehrenamtlichen korrekterweise wie beim ersten Mal ausgefüllt und durch einen Verantwortlichen bestätigt werden.
Bei der Wiedervergabe gibt es die Möglichkeit, die Karte von den Begünstigten selbst abholen zu lassen, um den persönlichen Kontakt mit ihnen zu pflegen. Es kann auch eine ohnehin
durchgeführte Veranstaltung genutzt oder eine solche eigens zu diesem Zweck initiiert werden. Die Karten können auch zugeschickt werden; mit dieser Variante sind allerdings nur ein
sehr oberflächlicher Kontakt zu den Engagierten und ein geringeres Maß an Wertschätzung
verbunden.
Für die Kommunen ist es wichtig, die Zahl der im Umlauf befindlichen Ehrenamtskarten zu
kennen, wobei die verwendeten Nummern bei erneuter Vergabe an die gleichen Personen
weitergenutzt werden sollten. Für die Kommunen erscheint eine „doppelte Buchführung“
(sowohl wieder ausgegebene als auch neu ausgegebene Karten) sinnvoll.
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8. Evaluation
Wie wird die Einführung der Ehrenamtskarte evaluiert?
Alle am Projekt beteiligten Kommunen werden vierteljährlich durch die Staatskanzlei NRW
um eine Zusammenstellung bestimmter Daten gebeten. Diese statistische Erfassung ermöglicht Aussagen über die soziodemografischen Merkmale der Begünstigten und deren Engagement nach Umfang und nach Einsatzgebiet. Dies hilft der Landesregierung, einen aktuellen Überblick zum Projekt zu gewinnen, und ermöglicht den Kommunen, ihre Kartenvergabe
zu kontrollieren, um möglicherweise nachsteuern zu können (Anzahl, Geschlechterverteilung, Altersgruppen usw.). Die Zahlen eignen sich außerdem gut für die Pressearbeit.
Im Zeitraum 1. November bis 31. Dezember 2016 wurde eine weitere Nutzerbefragung aller
Karten-Inhaberinnen und -Inhaber in einem Online-Verfahren durchgeführt. Der abschließende Bericht zu dieser Nutzerbefragung ist im internen Bereich auf dem Portal unter
www.ehrensache.nrw.de eingestellt.
Wie ist zu verfahren, wenn Inhaberinnen und Inhaber der Karte die Voraussetzungen
für den Erhalt der Karte nicht mehr erfüllen?
Ehrenamtskarten werden mit begrenzter Laufzeit (meist zwei oder drei Jahre) vergeben. Die
Gültigkeitsdauer stimmt in der Regel mit dem Zeitraum des Engagements überein, der zum
Erhalt der Karte vorausgesetzt wird. Gilt die Karte beispielsweise zwei Jahre, wird meist ein
nachgewiesenes Engagement von zwei Jahren im erforderlichen zeitlichen Umfang von mindestens fünf Wochenstunden vorausgesetzt. Die Kommune entscheidet, ob sie die Vereine,
deren Mitglieder die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, um Rückgabe von Karten bittet.
Zwingend ist dies nicht, denn mit der Karte wird in der Regel ein bereits erbrachtes Engagement in den zurückliegenden Jahren gewürdigt.
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9. Anhang
Statements erfahrener Kommunen zu erfolgreichen und weniger erfolgversprechenden Verfahren
Erfolgreiche Wege zur Pflege und Gewinnung von Vergünstigungsgebern
Persönliche Ansprache mit Hinweis auf die Präsenz auf der städtischen und LandesWebsite
Schriftliche Information
o
Anschreiben mit Unterschrift Bürgermeister/in
o
Anschreiben mit Rückmeldebogen und Nennung einer Frist
o
Pressemitteilungen
Kontaktpflege
o
Persönliche Ansprache und Frage nach Resonanz
o
Einladung zu eigenen Veranstaltungen für Sponsoren (z.B. Besichtigung einer
Talsperre mit Oberbürgermeister)
Vernetzung
o
Kontakte zur Wirtschaftsförderung
o
Gewinnung der Vereinigung von Gewerbetreibenden
o
Nutzung eigener Kontakte zu möglichen Sponsoren
Erfolgreiche Wege zur Bekanntmachung der Ehrenamtskarte bei der Zielgruppe
Aufsuchende Arbeit: Ehrenamtliche in Vereinen informieren
Schriftliche Informationen
o
Pressemitteilungen
o
Informationen zur Ehrenamtskarte in Newslettern
o
Schreiben an Personen, deren Karte abgelaufen ist
Veranstaltungen
o
Einladung von Organisationen zur Information über die Ehrenamtskarte
o
Verbindung von anderen Aktionen, z. B. Neujahrsempfang
o
Öffentliche Verleihung der Ehrenamtskarte durch Würdenträger
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Verleihung der Karte bei Sonderveranstaltungen in Vereinen
o
Einladung von Ehrenamtlichen zu Sonderveranstaltungen
Netzwerkarbeit
o
Informationen über Multiplikatoren streuen
o
Kontakte aufbauen und pflegen
o
Mundpropaganda: Ehrenamtliche werben Ehrenamtliche
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Weniger erfolgreiche Wege in der Bekanntmachung der Ehrenamtskarte
Unpersönliche Reihenanschreiben an Vereine und Verbände
Zentralisierte Informationsvermittlung: Informationsveranstaltung im Stadthaus
Beschränkung auf Informationen durch Flyer oder städtische Website
Ansprechpartnerin in der Staatskanzlei NRW:
Karina Conconi
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat III 6
Tel.: 0211 / 837 – 1355
Karina.Conconi@stk.nrw.de
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