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Beschlussvorlage (Ausbau des Breitbandnetzes in Kerpen; hier: Anfragen der CDU- Fraktion und der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
225 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
09.03.18, 11:27
Aktualisiert
09.03.18, 11:27
Beschlussvorlage (Ausbau des Breitbandnetzes in Kerpen;
hier: Anfragen der CDU- Fraktion und der SPD-Fraktion) Beschlussvorlage (Ausbau des Breitbandnetzes in Kerpen;
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 17 / Wirtschaftsförderung und Bodenmanagement Bearbeitung: Barbara Pütz TOP Drs.-Nr.: 140.18 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 03.03.2018 Bemerkungen 13.03.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Ausbau des Breitbandnetzes in Kerpen; hier: Anfragen der CDU- Fraktion und der SPD-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Kerpen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent IV gez. Pütz gez. Pütz gez. Comacchio gez. Comacchio Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Sachstandsbericht: Am 19.12.2017 wurde im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin der Förderbescheid für Breitbandförderung über 2,734 Mio. Euro der Kolpingstadt Kerpen übergeben. Die zweite Hälfte der Förderung, die des Landes in derselben Höhe, hat die Kolpingstadt nun am 15.02.2018 im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW in Düsseldorf erhalten. Der Fördersatz beträgt seitens des Bundes 50%, er wird durch Kofinanzierung des jeweiligen Bundeslandes auf bis 90% angehoben. Da sich die Kolpingstadt im Haushaltssicherungskonzept befindet, wird die Investition zu 100% gefördert. Damit wurden alle durch das Büro fnk-consult, Helmut Frauenkron, eruierten „weißen Flecken“ (schwarze und rote Punkte in der Karte), die Grundlage des Förderantrages waren, berücksichtigt. Anschlüsse für Schulen sind ebenfalls in der Förderzusage enthalten (grüne und blaue Punkte). Weiße Versorgungsflecken“ im Sinne des Bundesförderprogramms für den Glasfaserausbau liegen dann vor, wenn die Breitbandversorgung flächendeckend und unter Einrechnung aller eigenwirtschaftlichen Ausbaupläne der Netzbetreiber in den kommenden drei Jahren noch unter 30 Megabit/Sekunde im Download liegt. Für Gewerbegebiete gelten höhere Aufgreifschwellen. D.h. konkret, dass das Ausbaugebiet bereits feststeht und nicht durch Antrag Einzelner verändert werden kann. Wie der folgenden Karte zu entnehmen ist, ist Niederbolheim ein „weißer Fleck“ und wurde im Förderantrag berücksichtigt, was auch dem Detailplan, den der Berater zur Verfügung gestellt hat, ersichtlich ist (orange Punkte). Beschlussvorlage 140.18 Seite 2 Zum jetzigen Zeitpunkt ist für die Umsetzung des Förderprojektes der folgende Projektplan vorgesehen: Derzeit ist die Verwaltung in der Abstimmung für eine juristische und vergabetechnische Begleitung des Auswahlverfahrens durch eine spezialisierte Kanzlei, die aber in Kürze abgeschlossen sein wird. Dabei wird eine Ausgestaltung des Verfahrens in ein zweistufiges Verfahren, bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und einem sich anschließenden Verhandlungsverfahren, empfohlen. Nach Auswertung der Bewerbungen erfolgt dann das eigentliche Ausschreibungsverfahren, in dem die zuvor qualifizierten Bieter um Abgabe von Erstangeboten aufgefordert werden. Im Anschluss daran ist die Bieterpräsentationen, Angebotsauswertungen, Verhandlungsphase mit anschließender Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebotes, vorgesehen. In der letzten Runde wird nach Auswertung der finalen Angebote, die Bieterauswahl, die Einholung der Stellungnahme der Bundesnetzagentur und die Konkretisierung der Antragstellung auf Basis der dann vorliegenden Daten des ausgewählten Bieters stattfinden. Nach heutigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass der Kooperationsvertrag mit dem ausgewählten Netzanbieter daher nicht vor dem vierten Quartal 2018 abgeschlossen werden kann. Das Gesamtprojekt soll in einem Los als eine Baumaßnahme ausgeschrieben werden. Nach den Erfahrungswerten aus anderen Projekten ist laut dem Berater einzuplanen, dass die Realisierungszeit für den Netzausbau in der für die Kolpingstadt Kerpen erforderlichen Größenordnung etwa 24 Monate beträgt, die Fertigstellung also bis Ende 2020 dauern wird. Es lässt sich jedoch zum heutigen Zeitpunkt nicht einschätzen, ob - z.B. durch zu erwartende Engpässe auf dem Markt für Tiefbauleistungen - weitere Verzögerungen auftreten werden. Ein genauerer Fertigstellungszeitpunkt kann erst dann näher bestimmt werden, wenn die konkreten Angebote bei der Kolpingstadt eingegangen sind. Beschlussvorlage 140.18 Seite 3