Daten
Kommune
Kerpen
Größe
225 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
09.03.18, 11:27
Aktualisiert
09.03.18, 11:27
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 17 / Wirtschaftsförderung und Bodenmanagement
Bearbeitung: Barbara Pütz
TOP
Drs.-Nr.: 140.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
03.03.2018
Bemerkungen
13.03.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Ausbau des Breitbandnetzes in Kerpen;
hier: Anfragen der CDU- Fraktion und der SPD-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Kerpen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent IV
gez.
Pütz
gez.
Pütz
gez.
Comacchio
gez.
Comacchio
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.
Spürck
gez.
Nimtz
Sachstandsbericht:
Am 19.12.2017 wurde im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin der
Förderbescheid für Breitbandförderung über 2,734 Mio. Euro der Kolpingstadt Kerpen übergeben.
Die zweite Hälfte der Förderung, die des Landes in derselben Höhe, hat die Kolpingstadt nun am
15.02.2018 im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW in Düsseldorf erhalten. Der Fördersatz beträgt seitens des Bundes 50%, er wird durch
Kofinanzierung des jeweiligen Bundeslandes auf bis 90% angehoben. Da sich die Kolpingstadt im
Haushaltssicherungskonzept befindet, wird die Investition zu 100% gefördert.
Damit wurden alle durch das Büro fnk-consult, Helmut Frauenkron, eruierten „weißen Flecken“
(schwarze und rote Punkte in der Karte), die Grundlage des Förderantrages waren, berücksichtigt.
Anschlüsse für Schulen sind ebenfalls in der Förderzusage enthalten (grüne und blaue Punkte).
Weiße Versorgungsflecken“ im Sinne des Bundesförderprogramms für den Glasfaserausbau liegen dann vor, wenn die Breitbandversorgung flächendeckend und unter Einrechnung aller eigenwirtschaftlichen Ausbaupläne der Netzbetreiber in den kommenden drei Jahren noch unter 30 Megabit/Sekunde im Download liegt. Für Gewerbegebiete gelten höhere Aufgreifschwellen. D.h. konkret, dass das Ausbaugebiet bereits feststeht und nicht durch Antrag Einzelner verändert werden
kann.
Wie der folgenden Karte zu entnehmen ist, ist Niederbolheim ein „weißer Fleck“ und wurde im
Förderantrag berücksichtigt, was auch dem Detailplan, den der Berater zur Verfügung gestellt hat,
ersichtlich ist (orange Punkte).
Beschlussvorlage 140.18
Seite 2
Zum jetzigen Zeitpunkt ist für die Umsetzung des Förderprojektes der folgende Projektplan vorgesehen:
Derzeit ist die Verwaltung in der Abstimmung für eine juristische und vergabetechnische Begleitung des Auswahlverfahrens durch eine spezialisierte Kanzlei, die aber in Kürze abgeschlossen
sein wird. Dabei wird eine Ausgestaltung des Verfahrens in ein zweistufiges Verfahren, bestehend
aus einem Teilnahmewettbewerb und einem sich anschließenden Verhandlungsverfahren, empfohlen.
Nach Auswertung der Bewerbungen erfolgt dann das eigentliche Ausschreibungsverfahren, in
dem die zuvor qualifizierten Bieter um Abgabe von Erstangeboten aufgefordert werden. Im Anschluss daran ist die Bieterpräsentationen, Angebotsauswertungen, Verhandlungsphase mit anschließender Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebotes, vorgesehen. In der letzten Runde
wird nach Auswertung der finalen Angebote, die Bieterauswahl, die Einholung der Stellungnahme
der Bundesnetzagentur und die Konkretisierung der Antragstellung auf Basis der dann vorliegenden Daten des ausgewählten Bieters stattfinden.
Nach heutigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass der Kooperationsvertrag mit dem ausgewählten Netzanbieter daher nicht vor dem vierten Quartal 2018 abgeschlossen werden kann.
Das Gesamtprojekt soll in einem Los als eine Baumaßnahme ausgeschrieben werden. Nach den
Erfahrungswerten aus anderen Projekten ist laut dem Berater einzuplanen, dass die Realisierungszeit für den Netzausbau in der für die Kolpingstadt Kerpen erforderlichen Größenordnung
etwa 24 Monate beträgt, die Fertigstellung also bis Ende 2020 dauern wird. Es lässt sich jedoch
zum heutigen Zeitpunkt nicht einschätzen, ob - z.B. durch zu erwartende Engpässe auf dem Markt
für Tiefbauleistungen - weitere Verzögerungen auftreten werden.
Ein genauerer Fertigstellungszeitpunkt kann erst dann näher bestimmt werden, wenn die konkreten Angebote bei der Kolpingstadt eingegangen sind.
Beschlussvorlage 140.18
Seite 3