Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
22.02.18, 11:02
Aktualisiert
22.02.18, 11:02
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am
16.11.2017 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3
Angemessene Kosten der Unterkunft im Kreis Euskirchen
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE
Die Anfrage wurde von der Verwaltung mit Schreiben vom 06.11.2017
beantwortet.
Herr Bell, DIE LINKE, merkt hierzu an, dass die Beantwortung nicht
vollständig zufriedenstellend ausgefallen ist. Zu bemängeln sei
insbesondere, dass zu Frage Nr. 5 (Anzahl der Leistungsberechtigten
nach dem SGB II und SGB XII, die in den Jahren 2013-2016
aufgefordert wurden, ihre Kosten der Unterkunft zu senken) von der
Verwaltung keine Zahlen genannt werden können. In der heutigen Zeit
sollte eine entsprechende Datenbasis vorhanden sein, so dass es möglich
sein sollte, entsprechende Auswertungen vorzunehmen.
Zum Hintergrund der Anfrage erläutert Herr Bell, dass nach Auskunft
einer Flüchtlingsinitiative in Weilerswist gravierende Schwierigkeiten
bestehen, bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Herr Bell kritisiert, dass nicht in allen Kommunen Mietspiegel
vorhanden sind, die als Grundlage für die Ermittlung von angemessenen
Unterkunftskosten herangezogen werden könnten.
Der Allgemeine Vertreter des Landrates, Herr Poth, merkt hierzu an,
dass er die Kritik in Teilen nachvollziehen kann. Allerdings löse das
Vorhandensein von Mietspiegeln allein nicht die bestehenden Probleme.
Diese seien vielmehr auf die Tatsache zurückzuführen, dass insgesamt
zu wenig Wohnraum zur Verfügung stehe.
Da die Planungshoheit für die Wohnraumentwicklung bei den Städten
und Gemeinden liege, könnten die Probleme auch nicht allein durch den
Kreis gelöst werden. Die Wohnraumprobleme sind jedoch hinreichend
bekannt und bereits Gegenstand zahlreicher Erörterungen gewesen. Aus
diesem Grunde sei die Problematik auch ein Handlungsfeld im
Kreisentwicklungskonzept.
Herr Vermöhlen, SPD, macht darauf aufmerksam, dass in den
ländlicheren Regionen noch Wohnungsleerstand zu verzeichnen ist.
Allerdings finde auf Grund des knappen Angebots in den
Ballungsräumen derzeit eine Verdrängung in diese ländlicheren
Regionen statt.
Herr Fiebrich, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, teilt die Auffassung, dass
der Wohnungsmangel ein großes Problem darstelle, welches im Kreis
Euskirchen zudem durch den Zuzug aus den Ballungsräumen noch
vergrößert werde.
Er ist dankbar dafür, dass die Problematik im Ausschuss erörtert wird,
zumal auch zahlreiche Menschen betroffen sind, die bereits
wohnungslos sind und ebenfalls bezahlbaren Wohnraum suchen. Auch
F 37/2017
nach seiner Einschätzung werden Zuzüge in die ländlichen Regionen, in
denen noch ausreichend Wohnraum vorhanden ist, zukünftig noch
deutlich zunehmen.
Herr Poth merkt an, dass der Kreis beabsichtige, verfügbare Daten des
Bundes und des Landes auf den Kreis Euskirchen herunter zu brechen
und entsprechend zu verwerten. Auf Grund der Zuständigkeiten bleibe
es jedoch dabei, dass die Städte und Gemeinden in diesen Prozess
eingebunden werden müssen.
Frau Nitsche, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, fragt an, ob nicht
verwertbare Zahlen zum sozialen Wohnungsbau (z.B. von der
EUGEBAU) verfügbar sind.
Interessant wären in diesem Zusammenhang auch Daten über die
jeweilige Dauer von Mietpreisbindungen, da sich hieraus ein Überblick
über die künftige Verfügbarkeit von sog. Sozialwohnungen ergeben
könnte.
Nach zwischenzeitlichen Recherchen betrug der Bestand an sozialen
Wohneinheiten Ende 2016 im Stadtgebiet Euskirchen 1.362
Wohneinheiten, im Stadtgebiet Mechernich 207 Wohneinheiten und im
restlichen Kreis 1.002 Wohneinheiten. Weitere Informationen zur Dauer
von Mietpreisbindungen konnten leider nicht in Erfahrung gebracht
werden.
Herr Kolvenbach, CDU, vermutet, dass das Problem des
Wohnungsmangels zukünftig alle Kommunen betreffen werde, da
in der Vergangenheit zu wenig sozialer Wohnungsbau
stattgefunden habe.