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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Soziales und Gesundheit)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
209 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
22.02.18, 11:02
Aktualisiert
22.02.18, 11:02

Inhalt der Datei

Euskirchen, 08.01.2018 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.11.2017 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 17:00 Uhr 18:40 Uhr Anwesend sind a) der Vorsitzende Schulz, Günther, Mechernich (CDU) b) die Mitglieder CDU Beul, Ursula, Mechernich Braun-Näger, Birgit, Mechernich vertritt Frau Bianca Züll Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen Jahr, Dirk, Bad Münstereifel Kolvenbach, Bernd, Euskirchen Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel vertritt Frau Anke AignerBolten Schmitz, Dominik, Euskirchen Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen Stolz, Ute, Kall SPD Bär, Christine, Zülpich Heller, Wolfgang, Schleiden Seidler, Stefanie, Dahlem Stentrup, Gerhard, Nettersheim vertritt Frau Sandra Lüttgen Vermöhlen, Karl, Kall FDP Schorn, Frederik, Weilerswist vertritt Herrn Manfred Wolter Totter, Oliver, Mechernich Bündnis 90/DIE GRÜNEN Fiebrich, Ekkehard, Kall Nitsche, Valérie, Euskirchen vertritt Frau Ellen Mende DIE LINKE Bell, Thomas, Bad Münstereifel vertritt Herrn Swen Samoly c) von der Verwaltung Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III Herr Kämmeer Hessenius, GB I / 20 Herr Rosell, GBL II Frau Wonneberger-Wrede, GBL IV Herr Klein, AL 50 Herr Dr. Ziemer, AL 53 Herr Metzele, Abt. 50, als Protokollführer -2d) Sonstige Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und Zuhörer Entschuldigt fehlen: CDU Aigner-Bolten, Anke, Zülpich Züll, Bianca, Kall SPD Lüttgen, Sandra, Kall Dr. Schweikert-Wehner, Peter Meinhard, Mechernich FDP Dr. Wolter, Manfred, Kall Bündnis 90/DIE GRÜNEN Mende, Ellen, Euskirchen DIE LINKE Samoly, Swen, Euskirchen Fraktionslos Kurzmann, Frank, Mechernich Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. A) Öffentliche Sitzung TOP 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist. TOP 2 Feststellung der Tagesordnung Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben, es gibt keine Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche. Sozialangelegenheiten TOP 3 Angemessene Kosten der Unterkunft im Kreis Euskirchen hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE F 37/2017 Verwaltungsergänzung Z1 06.11.2017 Die Anfrage wurde von der Verwaltung mit Schreiben vom 06.11.2017 beantwortet. -3Herr Bell, DIE LINKE, merkt hierzu an, dass die Beantwortung nicht vollständig zufriedenstellend ausgefallen ist. Zu bemängeln sei insbesondere, dass zu Frage Nr. 5 (Anzahl der Leistungsberechtigten nach dem SGB II und SGB XII, die in den Jahren 2013-2016 aufgefordert wurden, ihre Kosten der Unterkunft zu senken) von der Verwaltung keine Zahlen genannt werden können. In der heutigen Zeit sollte eine entsprechende Datenbasis vorhanden sein, so dass es möglich sein sollte, entsprechende Auswertungen vorzunehmen. Zum Hintergrund der Anfrage erläutert Herr Bell, dass nach Auskunft einer Flüchtlingsinitiative in Weilerswist gravierende Schwierigkeiten bestehen, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Herr Bell kritisiert, dass nicht in allen Kommunen Mietspiegel vorhanden sind, die als Grundlage für die Ermittlung von angemessenen Unterkunftskosten herangezogen werden könnten. Der Allgemeine Vertreter des Landrates, Herr Poth, merkt hierzu an, dass er die Kritik in Teilen nachvollziehen kann. Allerdings löse das Vorhandensein von Mietspiegeln allein nicht die bestehenden Probleme. Diese seien vielmehr auf die Tatsache zurückzuführen, dass insgesamt zu wenig Wohnraum zur Verfügung stehe. Da die Planungshoheit für die Wohnraumentwicklung bei den Städten und Gemeinden liege, könnten die Probleme auch nicht allein durch den Kreis gelöst werden. Die Wohnraumprobleme sind jedoch hinreichend bekannt und bereits Gegenstand zahlreicher Erörterungen gewesen. Aus diesem Grunde sei die Problematik auch ein Handlungsfeld im Kreisentwicklungskonzept. Herr Vermöhlen, SPD, macht darauf aufmerksam, dass in den ländlicheren Regionen noch Wohnungsleerstand zu verzeichnen ist. Allerdings finde auf Grund des knappen Angebots in den Ballungsräumen derzeit eine Verdrängung in diese ländlicheren Regionen statt. Herr Fiebrich, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, teilt die Auffassung, dass der Wohnungsmangel ein großes Problem darstelle, welches im Kreis Euskirchen zudem durch den Zuzug aus den Ballungsräumen noch vergrößert werde. Er ist dankbar dafür, dass die Problematik im Ausschuss erörtert wird, zumal auch zahlreiche Menschen betroffen sind, die bereits wohnungslos sind und ebenfalls bezahlbaren Wohnraum suchen. Auch nach seiner Einschätzung werden Zuzüge in die ländlichen Regionen, in denen noch ausreichend Wohnraum vorhanden ist, zukünftig noch deutlich zunehmen. Herr Poth merkt an, dass der Kreis beabsichtige, verfügbare Daten des Bundes und des Landes auf den Kreis Euskirchen herunter zu brechen und entsprechend zu verwerten. Auf Grund der Zuständigkeiten bleibe es jedoch dabei, dass die Städte und Gemeinden in diesen Prozess eingebunden werden müssen. -4Frau Nitsche, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, fragt an, ob nicht verwertbare Zahlen zum sozialen Wohnungsbau (z.B. von der EUGEBAU) verfügbar sind. Interessant wären in diesem Zusammenhang auch Daten über die jeweilige Dauer von Mietpreisbindungen, da sich hieraus ein Überblick über die künftige Verfügbarkeit von sog. Sozialwohnungen ergeben könnte. Nach zwischenzeitlichen Recherchen betrug der Bestand an sozialen Wohneinheiten Ende 2016 im Stadtgebiet Euskirchen 1.362 Wohneinheiten, im Stadtgebiet Mechernich 207 Wohneinheiten und im restlichen Kreis 1.002 Wohneinheiten. Weitere Informationen zur Dauer von Mietpreisbindungen konnten leider nicht in Erfahrung gebracht werden. Herr Kolvenbach, CDU, vermutet, dass das Problem des Wohnungsmangels zukünftig alle Kommunen betreffen werde, da in der Vergangenheit zu wenig sozialer Wohnungsbau stattgefunden habe. TOP 4 Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE F 39/2017 Verwaltungsergänzung Z1 06.11.2017 Herr Bell, Die LINKE, bedankt sich bei der Verwaltung für die Beantwortung der Fragen, stellt allerdings fest, dass auch diese Antworten aus seiner Sicht nicht abschließend zufriedenstellend ausgefallen sind. Es sei insbesondere bedauerlich, dass ein interkommunaler Vergleich hinsichtlich der Widerspruchszahlen im Schwerbehindertenrecht nicht möglich sei. Herr Bell führt weiter aus, dass die Zahl der erhobenen Widersprüche zwar rückläufig, insgesamt aber noch zu hoch erscheine. Die hohe Anzahl an begründeten Widersprüchen (Abhilfen) deute zudem darauf hin, dass zuvor eine zu hohe Anzahl berechtigter Anträge abgelehnt worden sei. Er bedauert, dass weder Zahlen über erfolgreiche Widerspruchsund Klageverfahren vorgelegt, noch Angaben zu den jeweiligen Ablehnungsgründen gemacht werden können. Zudem kritisiert er den in der Beantwortung der Verwaltung verwendeten Begriff der „Feststellungsquote“, die es nach dem landesweiten Benchmarking-Bericht zu „erfüllen“ gilt. Dieser Begriff verkenne, dass hinter den Einzelfällen menschliche Schicksale stehen. Herr Poth führt hierzu aus, dass es sich bei dem Verwaltungsverfahren zur Feststellung von Schwerbehinderung um ein Massengeschäft handelt und die Gesamtsituation auch von der Verwaltung als nicht zufriedenstellend empfunden wird. Insbesondere personelle Engpässe haben in der Vergangenheit zu längeren Bearbeitungszeiten geführt und die Vielzahl der eingehenden Anträge erschwere die angemessene Würdigung von Einzelschicksalen. -5Die Probleme sind der Verwaltung jedoch bekannt und werden durchgängig beobachtet. Durch Nachsteuern soll die Qualität und Quantität der Bearbeitung erhöht werden. Hierbei werde auch die personelle Ausstattung auf den Prüfstand gestellt. Meist führten fehlende materielle Voraussetzungen (fehlende gesundheitliche Beeinträchtigungen) zu Ablehnungen; formale Gründe (fehlende Mitwirkung) spielten dagegen kaum eine Rolle. Frau Topf, Teamkoordinatorin der Schwerbehindertenstelle, weist darauf hin, dass die Erfassung von Ablehnungsgründen systemseitig nicht möglich sei und eine Auswertung auf Grund der vielfältigen Ablehnungsgründe möglicherweise auch dann nicht aussagekräftig sein würde, wenn die technischen Voraussetzungen vorliegen würden. Frau Topf führt zudem aus, dass sich die Zahl der Widersprüche auf alle Verfahren, d.h. sowohl Erst- als auch Änderungsanträge und Bescheide in Nachprüfungsverfahren beziehe. Die Zahl an abgeholfenen Widersprüchen ist insbesondere deshalb so hoch, weil in zahlreichen Verfahren gesundheitliche Einschränkungen erst nach Erlass eines Ablehnungsbescheides bekannt gegeben werden. Da somit entscheidungserhebliche ärztliche Befunde erst im Widerspruchsverfahren berücksichtigt werden können, entstehe eine hohe Anzahl an Abhilfen. Zudem handelt es sich bei der mitgeteilten Anzahl an Abhilfen nicht immer um „Vollabhilfen“ sondern vielfach lediglich auch um teilweise Abhilfen (insbesondere Erhöhung des Grades der Behinderung). Da sich die Anfrage der Fraktion der LINKEN nicht auf Zahlen zu gerichtlichen Klageverfahren im Schwerbehindertenrecht bezog, enthielt die Antwort der Verwaltung hierzu keine Angaben. Die entsprechenden Zahlen zu den Klagen werden in dieser Niederschrift nachstehend nachgereicht: Klagen: Die Zahl der Klagen bezieht sich auf alle durch Widerspruchsbescheid abgeschlossenen Verfahren. erhobene Klagen erledigte Klagen davon durch Vergleich/ Anerkenntnis davon durch Verurteilung 2014 190 134 60,45 % 2015 177 187 64,17 % 2016 103 147 62,90 % 5,22 % 2,14 % 0,68 % Unter Verurteilung werden Klagen erfasst, in denen die Kreisverwaltung durch Urteil zum Erlass eines neuen Bescheides verpflichtet wird. -6Beim Abschluss durch Vergleich/Anerkenntnis wird die Klage nicht durch ein Urteil abgeschlossen. Hier sind auch Verfahren erfasst, in denen das ursprüngliche Klagebegehren höher war, als die Feststellung, die aufgrund des Vergleiches/Anerkenntnisses getroffen wird. Herr Vermöhlen merkt an, dass die vorgelegten Zahlen zu Änderungsanträgen aus dem Jahr 2015, die sich auf die Anerkennung eines Grades der Behinderung größer/gleich 50% beziehen nicht plausibel sind. Es wird hierzu festgestellt, dass die vorgelegte Fallzahlenübersicht an dieser Stelle fehlerhaft ist und eine korrigierte Fassung der Niederschrift beigefügt wird (s. Anlage). Zur besseren Vergleichbarkeit wünscht sich Herr Heller, SPD, entsprechende Auswertungen aus anderen Kreisen, die allerdings von der Verwaltung nicht vorgelegt werden können. Herr Fiebrich, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, bemängelt, dass die Zahlen zum Schwerbehindertenrecht keine Differenzierung nach Krankheitsbildern, insbesondere psychische Erkrankungen, enthalten. Herr Poth teilt hierzu mit, dass weitergehende Differenzierungen dieser Zahlen aus technischen Gründen nicht möglich sind. Zudem vertrete er den Standpunkt, dass den Anliegen der betroffenen Bürger eher durch die Bearbeitung von Anträgen als durch die Erstellung umfangreicher Statistiken entsprochen werde. Herr Dr. Ziemer, Abteilungsleiter Gesundheit, stellt klar, dass die Tätigkeit der Gutachter nach bestem Wissen erfolge und keineswegs in der vorrangigen Absicht, Anträge abzulehnen. Die Auslastung der Gutachter hänge in erster Linie von der Anzahl der gestellten Anträge ab. Hierbei könne es auch durch Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt zu Belastungsspitzen kommen (Beispiel: Schließung des OPEL-Werks Bochum). Darüber hinaus wird die gutachterliche Tätigkeit dadurch erschwert, dass vielfach Befunde nicht vorliegen und daher Begutachtungen durchgeführt werden müssen. Schließlich bestehe im Schwerbehindertenrecht die Schwierigkeit, dass sich das festzustellende Ergebnis nicht nach den vorliegenden Diagnosen sondern allein nach den tatsächlich bestehenden Beeinträchtigungen bestimmt. Dieser Umstand sei betroffenen Personen nicht immer ohne weiteres vermittelbar. Demnach können Personen mit der gleichen Diagnose unterschiedliche Einschränkungen und somit auch einen voneinander abweichenden Grad der Behinderung haben. Herr Vermöhlen teilt diese Einschätzung, merkt aber an, dass mehr Antragsteller begutachtet werden müssten, gerade weil sich gleiche Diagnosen unterschiedlich auswirken. Zudem sei es für betroffene Menschen oft nicht nachvollziehbar, warum nach den versorgungsmedizinischen Vorgaben so streng zu begutachten ist. -7Herr Ziemer entgegnet hierauf, dass eine Ausweitung der persönlichen Begutachtungen aus personellen Gründen nicht zu leisten ist, da diese sehr zeitaufwändig sind. Zudem würde auch eine höhere Anzahl an Begutachtungen das Problem vereinzelt subjektiv empfundener Ungerechtigkeit nicht beheben können. Herr Fiebrich erkundigt sich danach, ob es für die im Schwerbehindertenrecht tätigen Mitarbeiter auch Hilfsangebote zur Gesunderhaltung (z.B. Supervision) gebe. Herr Dr. Ziemer teilt hierzu mit, dass entsprechende Angebote für die Belegschaft jederzeit bestehen. Allerdings existiere ein guter interpersoneller Austausch, so dass ein speziell aus der Tätigkeit im Schwerbehindertenrecht resultierender Bedarf bislang nicht festgestellt werden konnte. TOP 5 Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht im Kreis Euskirchen Herr Fiebrich sieht angesichts der zunehmenden Beschwerden und anlassbezogenen Begehungen von Pflegeeinrichtungen eine besorgniserregende Entwicklung, im Zuge derer ältere Menschen zunehmend an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden könnten. Frau Wonneberger-Wrede, Leiterin des Geschäftsbereichs IV, führt hierzu aus, dass im Bereich der Heimaufsicht bisher personelle Defizite bestanden haben, die durch die Aufstockung um eine halbe Planstelle sowie eine Neuorganisation des Arbeitsbereichs minimiert werden sollen. Durch die personelle Erweiterung (1 Mitarbeiterin, 50%Stellenanteil) soll sichergestellt werden, dass durchgängig Begehungen (auch in Urlaubszeiten) möglich sind. Da Begehungen regelmäßig von zwei Mitarbeitern gemeinsam vorzunehmen sind, soll durch die Aufstockung eine größere Flexibilität erreicht werden, die bislang bei lediglich zwei in der Heimaufsicht tätigen Mitarbeitern nicht möglich war. Die geringe Anzahl an Regelbegehungen resultiert einerseits aus der bisher bestehenden Personalknappheit, anderseits jedoch auch aus der hohen Anzahl an anlassbezogenen Begehungen auf Grund von Beschwerden. Es muss sich nun zeigen, ob sich die Situation durch den Einsatz des zusätzlichen Personals verbessern wird. Herr Totter, FDP, erkundigt sich danach, was unter „Gasteinrichtungen“ zu verstehen ist und ob ein ausreichendes Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen bestehe. Frau Schneidereit, Heimaufsicht, erläutert, dass man unter Gasteinrichtungen solche Einrichtungen verstehe, die von Pflegebedürftigen nur vorrübergehend aufgesucht werden (z.B. Tagespflege, Hospize, solitäre Kurzzeitpflege). Info 262/2017 -8Im Kreisgebiet gibt es derzeit 2 Einrichtungen mit insgesamt 19 Plätzen, die ausschließlich Kurzzeitpflege anbieten (solitäre Kurzzeitpflege). Darüber hinaus stellen fast alle Pflegeeinrichtungen freie Plätze als sog. „eingestreute Kurzzeitpflege“ vorrübergehend für Kurzeitpflegegäste zur Verfügung, so dass das bestehende Angebot an Kurzzeitpflege im Kreis derzeit als ausreichend betrachtet werden kann. Frau Stolz, CDU, äußert Unmut darüber, dass die Verantwortung für die geringe Begehungsquote der Heimaufsicht mancherorts allein bei der Verwaltung gesehen wird. Nach Ihrer Auffassung sei die personelle Situation bei der Heimaufsicht seit Jahren bekannt und wurde von den politischen Gremien mitgetragen. Von daher sei Kritik an den Mitarbeitern der Heimaufsichtsbehörde nicht angezeigt. Frau Stolz begrüßt die erforderliche personelle Aufstockung und die dadurch entstehenden organisatorischen Verbesserungen. Herr Bell wünscht sich eine nähere Quantifizierung der heimaufsichtlichen Maßnahmen sowie einen interkommunalen Vergleich. Er erachtet weitere Informationen im Tätigkeitsbericht für erforderlich, damit die politischen Gremien in die Lage versetzt werden, bestehenden Mißständen wirksam zu begegnen. Allerdings ist ihm bewusst, dass dies ohne eine weitere personelle Aufstockung nicht geleistet werden kann. Herr Poth weist darauf hin, dass eine detailliertere Darstellung der heimaufsichtlichen Maßnahmen – soweit sie den ordnungsrechtlichen Aspekt betreffen – aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Das größte Problem bestehe ohnehin in dem Fachkräftemangel, welcher inzwischen auch den Kreis Euskirchen erreicht habe wie Stellenanzeigen belegen. Ein konzeptioneller Ansatz zur Problemlösung durch die Bildung eines „Runden Tisches“, der die Thematik des Fachkräftemangels erörtern sollte, ist mangels Bereitschaft der Pflegeeinrichtungen gescheitert. Offensichtlich bestand seitens der Pflegelandschaft kein Vertrauen und somit keine Bereitschaft, bestehende Probleme offen anzusprechen. Vielmehr wurde gegenüber dem Kreis signalisiert, dass im Hinblick auf Fachkräfte keine gravierenden Probleme bestehen würden. Neben der Stärkung der Ausbildung ist die Verwaltung bemüht, mit allen beteiligten Akteuren nach Problemlösungen zu suchen. Allerdings können die bestehenden Probleme nicht allein von der Verwaltung gelöst werden. Herr Vermöhlen befürchtet angesichts fehlender Fachkräfte zukünftig eine Absenkung der Fachkraftquote sowie die Senkung weiterer Standards. Auf Grund der bekannten demografischen Entwicklung sind weiterhin steigende Fallzahlen zu erwarten, was zu einem Wegfall von Kurzzeitpflegeplätzen führen könne, da diese für die Versorgung von dauerhaft Pflegebedürftigen benötigt würden. -9Er sieht dringenden politischen Handlungsbedarf, ist sich allerdings bewusst, dass die Probleme bundesweit bestehen und daher nicht im Kreis Euskirchen gelöst werden können. Dennoch müsse erörtert werden, was im Kreis getan werden könne und man müsse hierbei auch die Städte und Gemeinden einbinden. Herr Poth teilt diese Einschätzung und verweist darauf, dass die Bereiche Wohnraumkonzeptionierung sowie das Kreisentwicklungskonzept zu den wichtigsten Themen der kommenden Jahre gehören werden. Gesundheitsangelegenheiten TOP 6 Erweiterung der Anzahl stimmberechtigter Mitglieder der V 373/2017 Kommunalen Gesundheitskonferenz des Kreises Euskirchen (KGK) und die Berufung deren Vertreterinnen/Vertreter sowie die Berufung von Mitgliedern der KGK im Rahmen der Ersatzwahl Herr Bell, Die Linke, teilt mit, dass er eine breitere inhaltliche Diskussion in der KGK vermisst. Er fragt sich, ob dies durch zusätzliche Mitglieder aus weiteren Bereichen verbessert werden kann. Nach seiner Auffassung produziert die KGK keine öffentlich wahrnehmbaren Ergebnisse. Herr Dr. Ziemer (Leiter Abteilung Gesundheit) wünscht sich ebenfalls, dass in die KGK mehr Impulse einfließen. Dies hinge allerdings vornehmlich von dem Input der beteiligten Akteure ab. Bei aller berechtigten Kritik habe die KGK jedoch in der Vergangenheit spannende Themen erörtert und wichtige Anstöße für das kommunale Gesundheitswesen geliefert (z.B. im Bereich der Prävention). Ein Grund für die aktuell geänderte Geschäftsordnung der KGK sei die Öffentlichkeitswirksamkeit dieses Gremiums gewesen. Herr Kolvenbach, CDU, gibt an, dass die Schaffung einer KGK ein Fehler des Gesetzgebers darstelle. Es sei von vornherein zu befürchten gewesen, dass die Schaffung eines weiteren Gremiums, welches sich mit dem Thema Gesundheit beschäftige, zu einer reinen Pflichtveranstaltung verkomme. Er hege jedoch die Hoffnung, dass die KGK durch die Hinzunahme weiterer Mitglieder, insbesondere Praktiker, belebt werden könne. Herr Vermöhlen, SPD, fragt sich, was die KGK leisten soll. Nach seiner Auffassung werde die Zusammenarbeit durch den Umstand erschwert, dass die Mitglieder vorrangig eigene Interessen vertreten. Nach seiner Einschätzung sei eher eine regionale Gesundheitsplanung sinnvoll, die beispielsweise bei der Krankenhausplanung beteiligt werden könnte. In diesem Zusammenhang könnte die KGK eine wirksame Funktion haben. Die Tätigkeit der KGK sei nur dann sinnvoll, wenn hieraus ein guter regionaler und integrierter Nutzen folgt. - 10 Herr Dr. Ziemer weist abschließend darauf hin, dass die fertige Krankenhausplanung der KGK lediglich zur Kenntnis gegeben werde, ohne dass diese hierauf Einfluss nehmen könne. Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die Erweiterung der Anzahl stimmberechtigter Mitglieder der Kommunalen Gesundheitskonferenz des Kreises Euskirchen (KGK) um die Institutionen      Abteilung Jugend und Familie des Kreises Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum des Kreises (KoBIZ) Psychiatrie- und Suchtkoordination des Kreises Kreissportbund Senioren und beruft auf Vorschlag der Institutionen folgende Personen als stimmberechtigte Mitglieder der KGK: für die Abteilung Jugend und Familie : Herrn Erdmann Bierdel, Abteilung Jugend und Familie, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen, -als ordentliches Mitglied-, Frau Martina Hilger-Mommer, Abteilung Jugend und Familie, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen, -als stellvertretendes Mitglied-, für das Kommunale Bildungs- und Integrationszentrum: Frau Sabine Sistig, KoBIZ, Ring 32, 53879 Euskirchen, -als ordentliches Mitglied-, Frau Vera Secker, KoBIZ, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen, -als stellvertretendes Mitglied-, für die Psychiatrie- und Suchtkoordination: Herrn Jörg Zerche, Abteilung Gesundheit, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen, -als ordentliches Mitglied-, -Herrn Dr. Bernhard Ziemer, Abteilung Gesundheit, Jülicher Ring 32, 563879 Euskirchen, -als stellvertretendes Mitglied-, für den Kreissportbund: Herrn Markus Strauch, Georgstraße 1, 53879 Euskirchen, -als ordentliches Mitglied-, - 11 Frau Gloria Hille, Georgstraße 1, 53879 Euskirchen -als stellvertretendes Mitgliedsowie für die Senioren: Frau Marie-Theres Kastenholz, Senioren in Euskirchen (SIE), Lambertusstr. 25, 53881 Euskrichen, -als ordentliches Mitgliedund Herrn Hans-Werner Pütz, Senioren in Euskirchen (SIE), Lindenweg 23, 53879 Euskirchen -als stellvertretendes Mitglied. Außerdem beruft der Kreistag im Rahmen der Ersatzwahl auf Vorschlag der Institutionen folgende Personen als stimmberechtigtes Mitglied der KGK: für die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein: Herrn Dr. Jürgen Tuch, Neustraße 42, 53879 Euskirchen, -als ordentliches Mitgliedund Herrn Dr. Dr. Lambertin, Bonner Straße 8-10, 53909 Zülpich, -als stellvertretendes Mitglied-, für die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein: Herrn Frank Gummelt, Rathergasse 8, 53894 Mechernich, -als ordentliches Mitglied-, sowie für die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft im Kreis Euskirchen (PSAG): Frau Nadine Günther, Diakonisches Werk Euskirchen, KaplanKellermann-Str. 12, 53879 Euskirchen, -als stellvertretendes Mitglied-. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 12 TOP 7 Kommunale Gesundheitsberichterstattung im Kreis Euskirchen -9. Basisbericht Gesundheit - "Gesundheitsbericht 2017" Info 274/2017 Herr Vermöhlen betrachtet den kommunalen Gesundheitsbericht als wichtiges Instrument für Sozialpolitiker, sieht allerdings Bedarf an einer differenzierten Betrachtung. So müssten der von Überalterung bedrohte Südkreis sowie der von Zuzügen geprägte Nordkreis idealerweise getrennt voneinander betrachtet werden und die entsprechenden Daten separat ausgewiesen werden. Herr Ziemer teilt hierzu mit, dass eine differenzierte Auswertung nicht möglich ist, da die entsprechenden Daten vom Land geliefert werden und eigene Zahlen nicht vorliegen. Während im Sozialbericht Daten auch auf die jeweiligen Kommunen heruntergebrochen werden können, stehen im Bereich der Gesundheitsdaten entsprechende Zahlen nicht zur Verfügung. Herr Bell erkennt im Gesundheitsbericht grundsätzlich positive Zahlen. Allerdings sei die steigende Anzahl an Personen, die ergänzende Leistungen nach dem SGB XII bedürfen (sog. „Aufstocker“) sowie die steigende Anzahl an Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII besorgniserregend, da hier Altersarmut und entsprechende Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte vorprogrammiert seien. Herr Bell fordert, dass solche Indikatoren ernster genommen werden müssen. Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung. Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. gez. Schulz Vorsitzender Gesehen: gez. i. V. Poth Landrat gez. Metzele Schriftführer(in)