Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
209 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
22.02.18, 11:02
Aktualisiert
22.02.18, 11:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Euskirchen, 08.01.2018
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am
16.11.2017 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
17:00 Uhr
18:40 Uhr
Anwesend sind
a) der Vorsitzende
Schulz, Günther, Mechernich (CDU)
b) die Mitglieder
CDU
Beul, Ursula, Mechernich
Braun-Näger, Birgit, Mechernich vertritt Frau Bianca Züll
Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen
Jahr, Dirk, Bad Münstereifel
Kolvenbach, Bernd, Euskirchen
Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel vertritt Frau Anke AignerBolten
Schmitz, Dominik, Euskirchen
Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen
Stolz, Ute, Kall
SPD
Bär, Christine, Zülpich
Heller, Wolfgang, Schleiden
Seidler, Stefanie, Dahlem
Stentrup, Gerhard, Nettersheim vertritt Frau Sandra Lüttgen
Vermöhlen, Karl, Kall
FDP
Schorn, Frederik, Weilerswist vertritt Herrn Manfred Wolter
Totter, Oliver, Mechernich
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Fiebrich, Ekkehard, Kall
Nitsche, Valérie, Euskirchen vertritt Frau Ellen Mende
DIE LINKE
Bell, Thomas, Bad Münstereifel vertritt Herrn Swen Samoly
c) von der Verwaltung
Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III
Herr Kämmeer Hessenius, GB I / 20
Herr Rosell, GBL II
Frau Wonneberger-Wrede, GBL IV
Herr Klein, AL 50
Herr Dr. Ziemer, AL 53
Herr Metzele, Abt. 50, als Protokollführer
-2d) Sonstige
Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und
Zuhörer
Entschuldigt fehlen:
CDU
Aigner-Bolten, Anke, Zülpich
Züll, Bianca, Kall
SPD
Lüttgen, Sandra, Kall
Dr. Schweikert-Wehner, Peter Meinhard, Mechernich
FDP
Dr. Wolter, Manfred, Kall
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Mende, Ellen, Euskirchen
DIE LINKE
Samoly, Swen, Euskirchen
Fraktionslos
Kurzmann, Frank, Mechernich
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
A) Öffentliche Sitzung
TOP 1
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der
Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß
eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
TOP 2
Feststellung der Tagesordnung
Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben, es
gibt keine Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche.
Sozialangelegenheiten
TOP 3
Angemessene Kosten der Unterkunft im Kreis Euskirchen
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE
F 37/2017
Verwaltungsergänzung
Z1
06.11.2017
Die Anfrage wurde von der Verwaltung mit Schreiben vom
06.11.2017 beantwortet.
-3Herr Bell, DIE LINKE, merkt hierzu an, dass die Beantwortung
nicht vollständig zufriedenstellend ausgefallen ist. Zu bemängeln
sei insbesondere, dass zu Frage Nr. 5 (Anzahl der
Leistungsberechtigten nach dem SGB II und SGB XII, die in den
Jahren 2013-2016 aufgefordert wurden, ihre Kosten der
Unterkunft zu senken) von der Verwaltung keine Zahlen genannt
werden können. In der heutigen Zeit sollte eine entsprechende
Datenbasis vorhanden sein, so dass es möglich sein sollte,
entsprechende Auswertungen vorzunehmen.
Zum Hintergrund der Anfrage erläutert Herr Bell, dass nach
Auskunft einer Flüchtlingsinitiative in Weilerswist gravierende
Schwierigkeiten bestehen, bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Herr Bell kritisiert, dass nicht in allen Kommunen Mietspiegel
vorhanden sind, die als Grundlage für die Ermittlung von
angemessenen Unterkunftskosten herangezogen werden
könnten.
Der Allgemeine Vertreter des Landrates, Herr Poth, merkt hierzu
an, dass er die Kritik in Teilen nachvollziehen kann. Allerdings
löse das Vorhandensein von Mietspiegeln allein nicht die
bestehenden Probleme. Diese seien vielmehr auf die Tatsache
zurückzuführen, dass insgesamt zu wenig Wohnraum zur
Verfügung stehe.
Da die Planungshoheit für die Wohnraumentwicklung bei den
Städten und Gemeinden liege, könnten die Probleme auch nicht
allein durch den Kreis gelöst werden. Die Wohnraumprobleme
sind jedoch hinreichend bekannt und bereits Gegenstand
zahlreicher Erörterungen gewesen. Aus diesem Grunde sei die
Problematik auch ein Handlungsfeld im
Kreisentwicklungskonzept.
Herr Vermöhlen, SPD, macht darauf aufmerksam, dass in den
ländlicheren Regionen noch Wohnungsleerstand zu verzeichnen
ist. Allerdings finde auf Grund des knappen Angebots in den
Ballungsräumen derzeit eine Verdrängung in diese ländlicheren
Regionen statt.
Herr Fiebrich, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, teilt die Auffassung,
dass der Wohnungsmangel ein großes Problem darstelle,
welches im Kreis Euskirchen zudem durch den Zuzug aus den
Ballungsräumen noch vergrößert werde.
Er ist dankbar dafür, dass die Problematik im Ausschuss erörtert
wird, zumal auch zahlreiche Menschen betroffen sind, die bereits
wohnungslos sind und ebenfalls bezahlbaren Wohnraum suchen.
Auch nach seiner Einschätzung werden Zuzüge in die ländlichen
Regionen, in denen noch ausreichend Wohnraum vorhanden ist,
zukünftig noch deutlich zunehmen.
Herr Poth merkt an, dass der Kreis beabsichtige, verfügbare
Daten des Bundes und des Landes auf den Kreis Euskirchen
herunter zu brechen und entsprechend zu verwerten. Auf Grund
der Zuständigkeiten bleibe es jedoch dabei, dass die Städte und
Gemeinden in diesen Prozess eingebunden werden müssen.
-4Frau Nitsche, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, fragt an, ob nicht
verwertbare Zahlen zum sozialen Wohnungsbau (z.B. von der
EUGEBAU) verfügbar sind.
Interessant wären in diesem Zusammenhang auch Daten über
die jeweilige Dauer von Mietpreisbindungen, da sich hieraus ein
Überblick über die künftige Verfügbarkeit von sog.
Sozialwohnungen ergeben könnte.
Nach zwischenzeitlichen Recherchen betrug der Bestand an
sozialen Wohneinheiten Ende 2016 im Stadtgebiet Euskirchen
1.362 Wohneinheiten, im Stadtgebiet Mechernich 207
Wohneinheiten und im restlichen Kreis 1.002 Wohneinheiten.
Weitere Informationen zur Dauer von Mietpreisbindungen
konnten leider nicht in Erfahrung gebracht werden.
Herr Kolvenbach, CDU, vermutet, dass das Problem des
Wohnungsmangels zukünftig alle Kommunen betreffen werde,
da in der Vergangenheit zu wenig sozialer Wohnungsbau
stattgefunden habe.
TOP 4
Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE
F 39/2017
Verwaltungsergänzung
Z1
06.11.2017
Herr Bell, Die LINKE, bedankt sich bei der Verwaltung für die
Beantwortung der Fragen, stellt allerdings fest, dass auch diese
Antworten aus seiner Sicht nicht abschließend zufriedenstellend
ausgefallen sind. Es sei insbesondere bedauerlich, dass ein
interkommunaler Vergleich hinsichtlich der Widerspruchszahlen
im Schwerbehindertenrecht nicht möglich sei.
Herr Bell führt weiter aus, dass die Zahl der erhobenen
Widersprüche zwar rückläufig, insgesamt aber noch zu hoch
erscheine. Die hohe Anzahl an begründeten Widersprüchen
(Abhilfen) deute zudem darauf hin, dass zuvor eine zu hohe
Anzahl berechtigter Anträge abgelehnt worden sei.
Er bedauert, dass weder Zahlen über erfolgreiche Widerspruchsund Klageverfahren vorgelegt, noch Angaben zu den jeweiligen
Ablehnungsgründen gemacht werden können. Zudem kritisiert er
den in der Beantwortung der Verwaltung verwendeten Begriff der
„Feststellungsquote“, die es nach dem landesweiten
Benchmarking-Bericht zu „erfüllen“ gilt. Dieser Begriff verkenne,
dass hinter den Einzelfällen menschliche Schicksale stehen.
Herr Poth führt hierzu aus, dass es sich bei dem
Verwaltungsverfahren zur Feststellung von Schwerbehinderung
um ein Massengeschäft handelt und die Gesamtsituation auch
von der Verwaltung als nicht zufriedenstellend empfunden wird.
Insbesondere personelle Engpässe haben in der Vergangenheit
zu längeren Bearbeitungszeiten geführt und die Vielzahl der
eingehenden Anträge erschwere die angemessene Würdigung
von Einzelschicksalen.
-5Die Probleme sind der Verwaltung jedoch bekannt und werden
durchgängig beobachtet. Durch Nachsteuern soll die Qualität und
Quantität der Bearbeitung erhöht werden. Hierbei werde auch die
personelle Ausstattung auf den Prüfstand gestellt.
Meist führten fehlende materielle Voraussetzungen (fehlende
gesundheitliche Beeinträchtigungen) zu Ablehnungen; formale
Gründe (fehlende Mitwirkung) spielten dagegen kaum eine Rolle.
Frau Topf, Teamkoordinatorin der Schwerbehindertenstelle, weist
darauf hin, dass die Erfassung von Ablehnungsgründen
systemseitig nicht möglich sei und eine Auswertung auf Grund
der vielfältigen Ablehnungsgründe möglicherweise auch dann
nicht aussagekräftig sein würde, wenn die technischen
Voraussetzungen vorliegen würden.
Frau Topf führt zudem aus, dass sich die Zahl der Widersprüche
auf alle Verfahren, d.h. sowohl Erst- als auch Änderungsanträge
und Bescheide in Nachprüfungsverfahren beziehe.
Die Zahl an abgeholfenen Widersprüchen ist insbesondere
deshalb so hoch, weil in zahlreichen Verfahren gesundheitliche
Einschränkungen erst nach Erlass eines Ablehnungsbescheides
bekannt gegeben werden. Da somit entscheidungserhebliche
ärztliche Befunde erst im Widerspruchsverfahren berücksichtigt
werden können, entstehe eine hohe Anzahl an Abhilfen.
Zudem handelt es sich bei der mitgeteilten Anzahl an Abhilfen
nicht immer um „Vollabhilfen“ sondern vielfach lediglich auch um
teilweise Abhilfen (insbesondere Erhöhung des Grades der
Behinderung).
Da sich die Anfrage der Fraktion der LINKEN nicht auf Zahlen zu
gerichtlichen Klageverfahren im Schwerbehindertenrecht bezog,
enthielt die Antwort der Verwaltung hierzu keine Angaben.
Die entsprechenden Zahlen zu den Klagen werden in dieser
Niederschrift nachstehend nachgereicht:
Klagen:
Die Zahl der Klagen bezieht sich auf alle durch
Widerspruchsbescheid abgeschlossenen Verfahren.
erhobene Klagen
erledigte Klagen
davon durch
Vergleich/
Anerkenntnis
davon durch
Verurteilung
2014
190
134
60,45 %
2015
177
187
64,17 %
2016
103
147
62,90 %
5,22 %
2,14 %
0,68 %
Unter Verurteilung werden Klagen erfasst, in denen die
Kreisverwaltung durch Urteil zum Erlass eines neuen Bescheides
verpflichtet wird.
-6Beim Abschluss durch Vergleich/Anerkenntnis wird die Klage
nicht durch ein Urteil abgeschlossen. Hier sind auch Verfahren
erfasst, in denen das ursprüngliche Klagebegehren höher war,
als die Feststellung, die aufgrund des
Vergleiches/Anerkenntnisses getroffen wird.
Herr Vermöhlen merkt an, dass die vorgelegten Zahlen zu
Änderungsanträgen aus dem Jahr 2015, die sich auf die
Anerkennung eines Grades der Behinderung größer/gleich 50%
beziehen nicht plausibel sind.
Es wird hierzu festgestellt, dass die vorgelegte
Fallzahlenübersicht an dieser Stelle fehlerhaft ist und eine
korrigierte Fassung der Niederschrift beigefügt wird (s. Anlage).
Zur besseren Vergleichbarkeit wünscht sich Herr Heller, SPD,
entsprechende Auswertungen aus anderen Kreisen, die
allerdings von der Verwaltung nicht vorgelegt werden können.
Herr Fiebrich, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, bemängelt, dass die
Zahlen zum Schwerbehindertenrecht keine Differenzierung nach
Krankheitsbildern, insbesondere psychische Erkrankungen,
enthalten.
Herr Poth teilt hierzu mit, dass weitergehende Differenzierungen
dieser Zahlen aus technischen Gründen nicht möglich sind.
Zudem vertrete er den Standpunkt, dass den Anliegen der
betroffenen Bürger eher durch die Bearbeitung von Anträgen als
durch die Erstellung umfangreicher Statistiken entsprochen
werde.
Herr Dr. Ziemer, Abteilungsleiter Gesundheit, stellt klar, dass die
Tätigkeit der Gutachter nach bestem Wissen erfolge und
keineswegs in der vorrangigen Absicht, Anträge abzulehnen. Die
Auslastung der Gutachter hänge in erster Linie von der Anzahl
der gestellten Anträge ab. Hierbei könne es auch durch
Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt zu Belastungsspitzen
kommen (Beispiel: Schließung des OPEL-Werks Bochum).
Darüber hinaus wird die gutachterliche Tätigkeit dadurch
erschwert, dass vielfach Befunde nicht vorliegen und daher
Begutachtungen durchgeführt werden müssen. Schließlich
bestehe im Schwerbehindertenrecht die Schwierigkeit, dass sich
das festzustellende Ergebnis nicht nach den vorliegenden
Diagnosen sondern allein nach den tatsächlich bestehenden
Beeinträchtigungen bestimmt. Dieser Umstand sei betroffenen
Personen nicht immer ohne weiteres vermittelbar. Demnach
können Personen mit der gleichen Diagnose unterschiedliche
Einschränkungen und somit auch einen voneinander
abweichenden Grad der Behinderung haben.
Herr Vermöhlen teilt diese Einschätzung, merkt aber an, dass
mehr Antragsteller begutachtet werden müssten, gerade weil
sich gleiche Diagnosen unterschiedlich auswirken. Zudem sei es
für betroffene Menschen oft nicht nachvollziehbar, warum nach
den versorgungsmedizinischen Vorgaben so streng zu
begutachten ist.
-7Herr Ziemer entgegnet hierauf, dass eine Ausweitung der
persönlichen Begutachtungen aus personellen Gründen nicht zu
leisten ist, da diese sehr zeitaufwändig sind. Zudem würde auch
eine höhere Anzahl an Begutachtungen das Problem vereinzelt
subjektiv empfundener Ungerechtigkeit nicht beheben können.
Herr Fiebrich erkundigt sich danach, ob es für die im
Schwerbehindertenrecht tätigen Mitarbeiter auch Hilfsangebote
zur Gesunderhaltung (z.B. Supervision) gebe.
Herr Dr. Ziemer teilt hierzu mit, dass entsprechende Angebote für
die Belegschaft jederzeit bestehen. Allerdings existiere ein guter
interpersoneller Austausch, so dass ein speziell aus der Tätigkeit
im Schwerbehindertenrecht resultierender Bedarf bislang nicht
festgestellt werden konnte.
TOP 5
Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht im Kreis Euskirchen
Herr Fiebrich sieht angesichts der zunehmenden Beschwerden
und anlassbezogenen Begehungen von Pflegeeinrichtungen eine
besorgniserregende Entwicklung, im Zuge derer ältere Menschen
zunehmend an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden
könnten.
Frau Wonneberger-Wrede, Leiterin des Geschäftsbereichs IV,
führt hierzu aus, dass im Bereich der Heimaufsicht bisher
personelle Defizite bestanden haben, die durch die Aufstockung
um eine halbe Planstelle sowie eine Neuorganisation des
Arbeitsbereichs minimiert werden sollen.
Durch die personelle Erweiterung (1 Mitarbeiterin, 50%Stellenanteil) soll sichergestellt werden, dass durchgängig
Begehungen (auch in Urlaubszeiten) möglich sind. Da
Begehungen regelmäßig von zwei Mitarbeitern gemeinsam
vorzunehmen sind, soll durch die Aufstockung eine größere
Flexibilität erreicht werden, die bislang bei lediglich zwei in der
Heimaufsicht tätigen Mitarbeitern nicht möglich war.
Die geringe Anzahl an Regelbegehungen resultiert einerseits aus
der bisher bestehenden Personalknappheit, anderseits jedoch
auch aus der hohen Anzahl an anlassbezogenen Begehungen
auf Grund von Beschwerden.
Es muss sich nun zeigen, ob sich die Situation durch den Einsatz
des zusätzlichen Personals verbessern wird.
Herr Totter, FDP, erkundigt sich danach, was unter
„Gasteinrichtungen“ zu verstehen ist und ob ein ausreichendes
Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen bestehe.
Frau Schneidereit, Heimaufsicht, erläutert, dass man unter
Gasteinrichtungen solche Einrichtungen verstehe, die von
Pflegebedürftigen nur vorrübergehend aufgesucht werden (z.B.
Tagespflege, Hospize, solitäre Kurzzeitpflege).
Info 262/2017
-8Im Kreisgebiet gibt es derzeit 2 Einrichtungen mit insgesamt 19
Plätzen, die ausschließlich Kurzzeitpflege anbieten (solitäre
Kurzzeitpflege). Darüber hinaus stellen fast alle
Pflegeeinrichtungen freie Plätze als sog. „eingestreute
Kurzzeitpflege“ vorrübergehend für Kurzeitpflegegäste zur
Verfügung, so dass das bestehende Angebot an Kurzzeitpflege
im Kreis derzeit als ausreichend betrachtet werden kann.
Frau Stolz, CDU, äußert Unmut darüber, dass die Verantwortung
für die geringe Begehungsquote der Heimaufsicht mancherorts
allein bei der Verwaltung gesehen wird. Nach Ihrer Auffassung
sei die personelle Situation bei der Heimaufsicht seit Jahren
bekannt und wurde von den politischen Gremien mitgetragen.
Von daher sei Kritik an den Mitarbeitern der
Heimaufsichtsbehörde nicht angezeigt. Frau Stolz begrüßt die
erforderliche personelle Aufstockung und die dadurch
entstehenden organisatorischen Verbesserungen.
Herr Bell wünscht sich eine nähere Quantifizierung der
heimaufsichtlichen Maßnahmen sowie einen interkommunalen
Vergleich. Er erachtet weitere Informationen im Tätigkeitsbericht
für erforderlich, damit die politischen Gremien in die Lage
versetzt werden, bestehenden Mißständen wirksam zu
begegnen. Allerdings ist ihm bewusst, dass dies ohne eine
weitere personelle Aufstockung nicht geleistet werden kann.
Herr Poth weist darauf hin, dass eine detailliertere Darstellung
der heimaufsichtlichen Maßnahmen – soweit sie den
ordnungsrechtlichen Aspekt betreffen – aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Das größte Problem bestehe ohnehin in dem Fachkräftemangel,
welcher inzwischen auch den Kreis Euskirchen erreicht habe wie
Stellenanzeigen belegen.
Ein konzeptioneller Ansatz zur Problemlösung durch die Bildung
eines „Runden Tisches“, der die Thematik des
Fachkräftemangels erörtern sollte, ist mangels Bereitschaft der
Pflegeeinrichtungen gescheitert. Offensichtlich bestand seitens
der Pflegelandschaft kein Vertrauen und somit keine
Bereitschaft, bestehende Probleme offen anzusprechen.
Vielmehr wurde gegenüber dem Kreis signalisiert, dass im
Hinblick auf Fachkräfte keine gravierenden Probleme bestehen
würden.
Neben der Stärkung der Ausbildung ist die Verwaltung bemüht,
mit allen beteiligten Akteuren nach Problemlösungen zu suchen.
Allerdings können die bestehenden Probleme nicht allein von der
Verwaltung gelöst werden.
Herr Vermöhlen befürchtet angesichts fehlender Fachkräfte
zukünftig eine Absenkung der Fachkraftquote sowie die Senkung
weiterer Standards.
Auf Grund der bekannten demografischen Entwicklung sind
weiterhin steigende Fallzahlen zu erwarten, was zu einem
Wegfall von Kurzzeitpflegeplätzen führen könne, da diese für die
Versorgung von dauerhaft Pflegebedürftigen benötigt würden.
-9Er sieht dringenden politischen Handlungsbedarf, ist sich
allerdings bewusst, dass die Probleme bundesweit bestehen und
daher nicht im Kreis Euskirchen gelöst werden können. Dennoch
müsse erörtert werden, was im Kreis getan werden könne und
man müsse hierbei auch die Städte und Gemeinden einbinden.
Herr Poth teilt diese Einschätzung und verweist darauf, dass die
Bereiche
Wohnraumkonzeptionierung
sowie
das
Kreisentwicklungskonzept zu den wichtigsten Themen der
kommenden Jahre gehören werden.
Gesundheitsangelegenheiten
TOP 6
Erweiterung der Anzahl stimmberechtigter Mitglieder der
V 373/2017
Kommunalen Gesundheitskonferenz des Kreises Euskirchen
(KGK) und die Berufung deren Vertreterinnen/Vertreter
sowie die Berufung von Mitgliedern der KGK im Rahmen
der Ersatzwahl
Herr Bell, Die Linke, teilt mit, dass er eine breitere inhaltliche
Diskussion in der KGK vermisst. Er fragt sich, ob dies durch
zusätzliche Mitglieder aus weiteren Bereichen verbessert werden
kann. Nach seiner Auffassung produziert die KGK keine
öffentlich wahrnehmbaren Ergebnisse.
Herr Dr. Ziemer (Leiter Abteilung Gesundheit) wünscht sich
ebenfalls, dass in die KGK mehr Impulse einfließen. Dies hinge
allerdings vornehmlich von dem Input der beteiligten Akteure ab.
Bei aller berechtigten Kritik habe die KGK jedoch in der
Vergangenheit spannende Themen erörtert und wichtige Anstöße
für das kommunale Gesundheitswesen geliefert (z.B. im Bereich
der Prävention). Ein Grund für die aktuell geänderte
Geschäftsordnung der KGK sei die Öffentlichkeitswirksamkeit
dieses Gremiums gewesen.
Herr Kolvenbach, CDU, gibt an, dass die Schaffung einer KGK
ein Fehler des Gesetzgebers darstelle. Es sei von vornherein zu
befürchten gewesen, dass die Schaffung eines weiteren
Gremiums, welches sich mit dem Thema Gesundheit
beschäftige, zu einer reinen Pflichtveranstaltung verkomme. Er
hege jedoch die Hoffnung, dass die KGK durch die Hinzunahme
weiterer Mitglieder, insbesondere Praktiker, belebt werden
könne.
Herr Vermöhlen, SPD, fragt sich, was die KGK leisten soll. Nach
seiner Auffassung werde die Zusammenarbeit durch den
Umstand erschwert, dass die Mitglieder vorrangig eigene
Interessen vertreten. Nach seiner Einschätzung sei eher eine
regionale Gesundheitsplanung sinnvoll, die beispielsweise bei
der Krankenhausplanung beteiligt werden könnte. In diesem
Zusammenhang könnte die KGK eine wirksame Funktion haben.
Die Tätigkeit der KGK sei nur dann sinnvoll, wenn hieraus ein
guter regionaler und integrierter Nutzen folgt.
- 10 Herr Dr. Ziemer weist abschließend darauf hin, dass die fertige
Krankenhausplanung der KGK lediglich zur Kenntnis gegeben
werde, ohne dass diese hierauf Einfluss nehmen könne.
Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt die Erweiterung der Anzahl
stimmberechtigter Mitglieder der Kommunalen
Gesundheitskonferenz des Kreises Euskirchen (KGK) um die
Institutionen
Abteilung Jugend und Familie des Kreises
Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum des
Kreises (KoBIZ)
Psychiatrie- und Suchtkoordination des Kreises
Kreissportbund
Senioren
und beruft auf Vorschlag der Institutionen folgende Personen als
stimmberechtigte Mitglieder der KGK:
für die Abteilung Jugend und Familie :
Herrn Erdmann Bierdel, Abteilung Jugend und Familie, Jülicher
Ring 32, 53879 Euskirchen,
-als ordentliches Mitglied-,
Frau Martina Hilger-Mommer, Abteilung Jugend und Familie,
Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen,
-als stellvertretendes Mitglied-,
für das Kommunale Bildungs- und Integrationszentrum:
Frau Sabine Sistig, KoBIZ, Ring 32, 53879 Euskirchen,
-als ordentliches Mitglied-,
Frau Vera Secker, KoBIZ, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen,
-als stellvertretendes Mitglied-,
für die Psychiatrie- und Suchtkoordination:
Herrn Jörg Zerche, Abteilung Gesundheit, Jülicher Ring 32,
53879 Euskirchen,
-als ordentliches Mitglied-,
-Herrn Dr. Bernhard Ziemer, Abteilung Gesundheit, Jülicher Ring
32, 563879 Euskirchen,
-als stellvertretendes Mitglied-,
für den Kreissportbund:
Herrn Markus Strauch, Georgstraße 1, 53879 Euskirchen,
-als ordentliches Mitglied-,
- 11 Frau Gloria Hille, Georgstraße 1, 53879 Euskirchen
-als stellvertretendes Mitgliedsowie
für die Senioren:
Frau Marie-Theres Kastenholz, Senioren in Euskirchen (SIE),
Lambertusstr. 25, 53881 Euskrichen,
-als ordentliches Mitgliedund
Herrn Hans-Werner Pütz, Senioren in Euskirchen (SIE),
Lindenweg 23, 53879 Euskirchen
-als stellvertretendes Mitglied.
Außerdem beruft der Kreistag im Rahmen der Ersatzwahl auf
Vorschlag der Institutionen folgende Personen als
stimmberechtigtes Mitglied der KGK:
für die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein:
Herrn Dr. Jürgen Tuch, Neustraße 42, 53879 Euskirchen,
-als ordentliches Mitgliedund
Herrn Dr. Dr. Lambertin, Bonner Straße 8-10, 53909 Zülpich,
-als stellvertretendes Mitglied-,
für die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein:
Herrn Frank Gummelt, Rathergasse 8, 53894 Mechernich,
-als ordentliches Mitglied-,
sowie
für die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft im Kreis
Euskirchen (PSAG):
Frau Nadine Günther, Diakonisches Werk Euskirchen, KaplanKellermann-Str. 12, 53879 Euskirchen,
-als stellvertretendes Mitglied-.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
- 12 TOP 7
Kommunale Gesundheitsberichterstattung im Kreis
Euskirchen
-9. Basisbericht Gesundheit - "Gesundheitsbericht 2017"
Info
274/2017
Herr Vermöhlen betrachtet den kommunalen Gesundheitsbericht
als wichtiges Instrument für Sozialpolitiker, sieht allerdings Bedarf
an einer differenzierten Betrachtung. So müssten der von
Überalterung bedrohte Südkreis sowie der von Zuzügen geprägte
Nordkreis idealerweise getrennt voneinander betrachtet werden
und die entsprechenden Daten separat ausgewiesen werden.
Herr Ziemer teilt hierzu mit, dass eine differenzierte Auswertung
nicht möglich ist, da die entsprechenden Daten vom Land
geliefert werden und eigene Zahlen nicht vorliegen. Während im
Sozialbericht Daten auch auf die jeweiligen Kommunen
heruntergebrochen werden können, stehen im Bereich der
Gesundheitsdaten entsprechende Zahlen nicht zur Verfügung.
Herr Bell erkennt im Gesundheitsbericht grundsätzlich positive
Zahlen. Allerdings sei die steigende Anzahl an Personen, die
ergänzende Leistungen nach dem SGB XII bedürfen (sog.
„Aufstocker“) sowie die steigende Anzahl an Empfänger von Hilfe
zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII besorgniserregend, da
hier Altersarmut und entsprechende Auswirkungen auf die
kommunalen Haushalte vorprogrammiert seien. Herr Bell fordert,
dass solche Indikatoren ernster genommen werden müssen.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung.
Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift.
gez. Schulz
Vorsitzender
Gesehen:
gez. i. V. Poth
Landrat
gez. Metzele
Schriftführer(in)