Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
16.10.2017
Erstellt
15.02.18, 13:03
Aktualisiert
15.02.18, 13:03
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren
Naturschutzbehörde am 16.10.2017 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen,
Jülicher Ring 32
TOP 4
Information des Naturschutzbeirates über die Erteilung
einer Befreiung nach § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz IL 11/2017
(BNatSchG) i.V.m. § 75 Landesnaturschutzgesetz
(LNatSchG) NRW sowie Genehmigung des Eingriffs nach §
17 Abs. 3 BNatSchG i.V.m. § 33 Abs. 2 LNatSchG für die
Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbauwerks für
die Regenrückhalteeinrichtung in Roggendorf
Die Vorsitzende erläutert, dass sowohl sie als auch Herr Schorn
als ihr Stellvertreter von der Unteren Naturschutzbehörde
aufgrund der Eilbedürftigkeit einer Entscheidung zu dem
Vorhaben vorab beteiligt wurden und sie grundsätzlich ihr
Einverständnis zur Befreiung erteilt haben. Allerdings mit dem
Hinweis, dass aus ihrer Sicht der vorgesehene
Kompensationsumfang nicht ausreichend und nach zu arbeiten
sei.
Schließlich erteilt die Vorsitzende Herrn Dittmann von der Stadt
Mechernich das Wort.
Herr Dittmann erläutert das Erfordernis einer Rückhaltung. Durch
die Rückhaltung werde die Hydraulik des Bleibachs zukünftig
nicht mehr in übermäßigem Umfang belastet. Letztlich führt Herr
Dittmann aus, dass in einem halben Jahr in der Natur nichts von
der Baumaßnahme zu sehen sein werde.
Die Vorsitzende fragt bei Herrn Dittmann nach, ob die Kapazität
des Regenrückhaltebeckens auch ausreichend ist, wenn
zusätzlich die Entwässerung des Wohngebietes eingeleitet wird.
Herr Dittmann erläutert, dass noch nicht abschließend geklärt sei,
ob auch das Wohngebiet in die Regenrückhalteeinrichtung
entwässert werden soll. Sollte dies der Fall sein, würden sich
aber keine Konsequenzen für das Regenrückhaltebecken
ergeben.
Herr Henkenmeier erkundigt sich, wie sichergestellt werden soll,
dass nur unbelastetes Wasser in die Regenrückhalteeinrichtung
fließt. Herr Dittmann erwidert, dass ein Trennsystem sicherstellt,
dass nur die Dachflächenentwässerung in die
Regenrückhalteeinrichtung eingeleitet wird.
Die Vorsitzende dankt Herrn Dittmann sowie den anwesenden
Vertretern des Planungsbüros Herrn Regh und Frau Lomb.