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Beschlusstext (Bebauungsplan 14 Teil A der Stadt Euskirchen, LEP-Fläche Teilabschnitt A, Großbüllesheim, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
16.10.2017
Erstellt
15.02.18, 13:03
Aktualisiert
15.02.18, 13:03
Beschlusstext (Bebauungsplan 14 Teil A der Stadt Euskirchen, LEP-Fläche Teilabschnitt A, Großbüllesheim, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 16.10.2017 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 7.1 Bebauungsplan 14 Teil A der Stadt Euskirchen, LEP-Fläche IL 17/2017 Teilabschnitt A, Großbüllesheim, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die erforderlichen artenschutzrechtlichen Maßnahmen rechtzeitig und im erforderlichen Umfang umgesetzt sein müssen. Frau Budde macht darauf aufmerksam, dass auf diesen Sachverhalt seitens der UNB mehrfach hingewiesen wurde. Ein großes Problem stelle die Flächenverfügbarkeit dar. Herr Fritze bekräftigt, dass die Untere Naturschutzbehörde bereits auf die Stadt Euskirchen und die LEP-Gesellschaft entsprechend hingewirkt habe. Herr Schorn weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es für Kompensationsflächen zur Flächenkonkurrenz im Hinblick auf die landwirtschaftliche Nutzung kommen werde und diese Frage nicht ausreichend geklärt sei. Herr Klinkhammer fragt an, ob es möglich sei mit dem Bau zu beginnen, obwohl der Artenschutz noch nicht abgearbeitet sei. Darauf bestätigt Herr Fritze, dass derzeit noch keine Bebauung möglich sei.