Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
16.10.2017
Erstellt
15.02.18, 13:03
Aktualisiert
15.02.18, 13:03
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren
Naturschutzbehörde am 16.10.2017 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen,
Jülicher Ring 32
TOP 7.1
Bebauungsplan 14 Teil A der Stadt Euskirchen, LEP-Fläche
IL 17/2017
Teilabschnitt A, Großbüllesheim, Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die erforderlichen
artenschutzrechtlichen Maßnahmen rechtzeitig und im
erforderlichen Umfang umgesetzt sein müssen.
Frau Budde macht darauf aufmerksam, dass auf diesen
Sachverhalt seitens der UNB mehrfach hingewiesen wurde. Ein
großes Problem stelle die Flächenverfügbarkeit dar.
Herr Fritze bekräftigt, dass die Untere Naturschutzbehörde
bereits auf die Stadt Euskirchen und die LEP-Gesellschaft
entsprechend hingewirkt habe.
Herr Schorn weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es
für Kompensationsflächen zur Flächenkonkurrenz im Hinblick auf
die landwirtschaftliche Nutzung kommen werde und diese Frage
nicht ausreichend geklärt sei.
Herr Klinkhammer fragt an, ob es möglich sei mit dem Bau zu
beginnen, obwohl der Artenschutz noch nicht abgearbeitet sei.
Darauf bestätigt Herr Fritze, dass derzeit noch keine Bebauung
möglich sei.