Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
172 kB
Datum
16.10.2017
Erstellt
15.02.18, 14:03
Aktualisiert
15.02.18, 14:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Euskirchen, 23.10.2017
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren
Naturschutzbehörde am 16.10.2017 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen,
Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
14:10 Uhr
15:50 Uhr
Anwesend sind
a) der Vorsitzende
Schmitz, Marietta, Hellenthal
b) die Mitglieder
Dr. Grebe, Burkhard, Zülpich
Henkenmeier, Franz-Josef, Mechernich
Hoffmann, Holger, Schleiden
Klinkhammer, Eckhard, Kall
Krumpen, Petra, Dahlem
Peters, Paul, Hellenthal
Schorn, Hans, Weilerswist
c) von der Verwaltung
Herr Frank Fritze, Abteilungsleiter 60
Frau Rita Budde, Teamkoordinatorin UNB
Frau Verena Pantenburg, UNB als Protokollführerin
Frau Katja Blindert, UNB
Herr Daniel Boos, UNB
d) Sonstige
Kubatschka, Karl-Heinz, Zülpich
Dr. Runhaar, Geert, Euskirchen
Jungmann, Karina, Biologische Station Bonn/Rhein-Erft e. V.
Dittmann, Mario, Stadt Mechernich
Regh, Werner, MR Ingenieurgesellschaft mbH
Lomb, Ute, Dipl. Ing.
Becker, Saskia, Biologische Station Euskirchen e. V.
Entschuldigt fehlen:
Engelke, Andreas, Mechernich
Müller, Reinhold, Dahlem
Unentschuldigt fehlen:
Baum, Doris, Euskirchen
Breitegger, Mike, Kall
Hamacher, Hans Georg, Weilerswist
Kaldenbach, Klaus, Nettersheim
Kroll, Jürgen, Euskirchen
Waffenschmidt, Anita, Weilerswist
-2Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
A) Öffentliche Sitzung
TOP 1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung
der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der heutigen Niederschrift wird Herr
Peters benannt. Gegen diesen Vorschlag erhebt sich kein
Widerspruch.
TOP 2
Feststellung ordnungsgemäßer Einberufung und der
Beschlussfähigkeit
Die Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung zur heutigen
Sitzung form- und fristgerecht ergangen ist.
Die Vorsitzende stellt weiterhin fest, dass eine Beschlussfähigkeit
des Beirates nicht gegeben ist. Es sind lediglich acht von
sechszehn Mitgliedern anwesend. Da der Beirat zu den heutigen
Tagesordnungspunkten nur informiert wird und keine Beschlüsse
zu fassen sind, soll die Sitzung auch ohne vorliegende
Beschlussfähigkeit fortgeführt werden. Es werden keine
Einwendungen seitens der anwesenden Beiratsmitglieder
erhoben.
TOP 3
Genehmigung der Sitzungsniederschrift (23.03.2017)
Aufgrund mangelnder Beschlussfähigkeit beantragt Herr Peters,
dass die Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.03.2017
bis zur nächsten Sitzung vertagt wird.
Hiergegen werden keine Einwendungen erhoben. Die
Vorsitzende vertagt daher, die Genehmigung der
Sitzungsniederschrift auf die nächste Sitzung.
Anschließend erteilt die Vorsitzende Frau Budde das Wort. Frau
Budde stellt Frau Pantenburg als neue Geschäftsführerin des
Naturschutzbeirats vor. Die seit 01. Oktober 2017 bei der UNB
beschäftigte Frau Blindert wird Frau Pantenburg hierbei
unterstützen.
-3TOP 4
Information des Naturschutzbeirates über die Erteilung einer IL 11/2017
Befreiung nach § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) i.V.m. § 75 Landesnaturschutzgesetz
(LNatSchG) NRW sowie Genehmigung des Eingriffs nach §
17 Abs. 3 BNatSchG i.V.m. § 33 Abs. 2 LNatSchG für die
Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbauwerks für
die Regenrückhalteeinrichtung in Roggendorf
Die Vorsitzende erläutert, dass sowohl sie als auch Herr Schorn
als ihr Stellvertreter von der Unteren Naturschutzbehörde
aufgrund der Eilbedürftigkeit einer Entscheidung zu dem
Vorhaben vorab beteiligt wurden und sie grundsätzlich ihr
Einverständnis zur Befreiung erteilt haben. Allerdings mit dem
Hinweis, dass aus ihrer Sicht der vorgesehene
Kompensationsumfang nicht ausreichend und nach zu arbeiten
sei.
Schließlich erteilt die Vorsitzende Herrn Dittmann von der Stadt
Mechernich das Wort.
Herr Dittmann erläutert das Erfordernis einer Rückhaltung. Durch
die Rückhaltung werde die Hydraulik des Bleibachs zukünftig
nicht mehr in übermäßigem Umfang belastet. Letztlich führt Herr
Dittmann aus, dass in einem halben Jahr in der Natur nichts von
der Baumaßnahme zu sehen sein werde.
Die Vorsitzende fragt bei Herrn Dittmann nach, ob die Kapazität
des Regenrückhaltebeckens auch ausreichend ist, wenn
zusätzlich die Entwässerung des Wohngebietes eingeleitet wird.
Herr Dittmann erläutert, dass noch nicht abschließend geklärt
sei, ob auch das Wohngebiet in die Regenrückhalteeinrichtung
entwässert werden soll. Sollte dies der Fall sein, würden sich
aber keine Konsequenzen für das Regenrückhaltebecken
ergeben.
Herr Henkenmeier erkundigt sich, wie sichergestellt werden soll,
dass nur unbelastetes Wasser in die Regenrückhalteeinrichtung
fließt. Herr Dittmann erwidert, dass ein Trennsystem sicherstellt,
dass nur die Dachflächenentwässerung in die
Regenrückhalteeinrichtung eingeleitet wird.
Die Vorsitzende dankt Herrn Dittmann sowie den anwesenden
Vertretern des Planungsbüros Herrn Regh und Frau Lomb.
TOP 5
LIFE+ Projekt "Villewälder - Wald- und Wasserwelten" Vorstellung durch die Projektmitarbeiterin der Biologischen
Station Bonn/Rhein-Erft e. V.
Die Projektmitarbeiterin Frau Karina Jungmann erläutert das
Projekt.
IL 12/2017
-4Bei dem LIFE+ Projekt „Villewälder – Wald- und Wasserwelten“
handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt des
Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft und der Biologischen Station
Bonn/Rhein-Erft e. V. und zielt auf den Erhalt und die
Entwicklung des Ökosystems Eichenwald.
Hierfür sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Sicherung von Alt- und Totholz
- Optimierung des Bodenwasserhaushaltes
- Erweiterung der natürlichen Waldlebensräume
- Erhaltung von Mittelwäldern
- Wiederherstellung von artenreichem Grünland
- Schaffung von Amphibiengewässern.
Frau Jungmann erläutert die im Winter 2017/2018 auf drei
Maßnahmenflächen im Kreis Euskirchen geplanten Anlagen von
Amphibiengewässern. Die Flächen liegen in dem durch den
Landschaftsplan Weilerswist rechtskräftig festgesetzten
Naturschutzgebiet 2.1-1 „Villewälder“. Gemäß der
Unberührtheitsbestimmung Nr. 6 für alle Naturschutzgebiete des
Landschaftsplanes Weilerswist ist für die Maßnahme die
Erteilung einer Befreiung nicht erforderlich. Die Entwicklungsund Optimierungsmaßnahmen wurden vorab mit der Unteren
Naturschutzbehörde abgestimmt und bleiben daher von den
allgemeinen und gebietsspezifischen Verboten unberührt.
Die Vorsitzenden dankt Frau Jungmann für ihre Ausführungen.
Die von Frau Jungmann vorgestellte Präsentation wird der
Niederschrift als Anlage beigefügt.
TOP 6
Informationen der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises
Euskirchen zu aktuellen Themen
Frau Budde stellt Herrn Daniel Boos als neuen Mitarbeiter bei der
Unteren Naturschutzbehörde vor. Herr Boss ist zuständig für die
Umsetzung von Maßnahmen, welche aus Ersatzgeld finanziert
werden.
Herr Boos stellt zunächst die rechtlichen Grundlagen vor. Die
eingegangen Ersatzgelder resultieren vorwiegend aus
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Mast- und
Turmbauten von mehr als 20 Metern Höhe, insbesondere aus der
Errichtung von Windenergieanlagen, welche in der Regel nicht
ausgleichbar oder ersetzbar sind.
Schließlich erläutert Herr Boos die Verwendungsmöglichkeiten
des Ersatzgeldes, insbesondere für Pflegemaßnahmen, die zu
einer Aufwertung der Flächen führen. Hierfür sollen möglichst
auch Förderprogramme in Anspruch genommen werden.
IL 13/2017
-5Die Beiratsmitglieder werden aufgefordert, sich bei Ideen für
entsprechende Maßnahmen an Herrn Boos zu wenden, der die
Umsetzbarkeit prüfen wird.
Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Nach Beantwortung verschiedener Fragen der Beiratsmitglieder
durch Herrn Fritze, weist Frau Budde nochmal darauf hin, dass
eine Maßnahmenumsetzung dort erfolgen sollte, wo Bedarf
festgestellt wird und hierbei sinnvolle Maßnahmen zu priorisieren
sind.
TOP 7
Informationen der Vorsitzenden
a) Verbindungen zur Unteren Naturschutzbehörde und anderen
Behörden
Die Vorsitzende merkt an, dass der Beirat immer weniger
Beteiligungsfälle von der Unteren Naturschutzbehörde zum
Beschluss vorgelegt bekommt. Zur Ergründung der Ursachen soll
ein gemeinsames Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde
stattfinden.
b) Beteiligungsfälle zur Bauleitplanung seit der letzten Sitzung
Die den Beiratsmitgliedern zur Verfügung gestellte Liste der
Beteiligungsfälle gibt Aufschluss über die Inhalte und Ergebnisse.
Bei der UNB wurden in der Vorbereitung zur Sitzung keine
Fragen zu den Bebauungsplänen seitens der Beiratsmitglieder
eingereicht.
Da zu den Top 7.2 bis 7.8 noch weitere Daten erforderlich sind,
erfolgten keine weiteren Ausführungen hierzu.
IL 16/2017
-6-
TOP 7.1
Bebauungsplan 14 Teil A der Stadt Euskirchen, LEP-Fläche
Teilabschnitt A, Großbüllesheim, Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
IL 17/2017
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die erforderlichen
artenschutzrechtlichen Maßnahmen rechtzeitig und im
erforderlichen Umfang umgesetzt sein müssen.
Frau Budde macht darauf aufmerksam, dass auf diesen
Sachverhalt seitens der UNB mehrfach hingewiesen wurde. Ein
großes Problem stelle die Flächenverfügbarkeit dar.
Herr Fritze bekräftigt, dass die Untere Naturschutzbehörde
bereits auf die Stadt Euskirchen und die LEP-Gesellschaft
entsprechend hingewirkt habe.
Herr Schorn weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es
für Kompensationsflächen zur Flächenkonkurrenz im Hinblick auf
die landwirtschaftliche Nutzung kommen werde und diese Frage
nicht ausreichend geklärt sei.
Herr Klinkhammer fragt an, ob es möglich sei mit dem Bau zu
beginnen, obwohl der Artenschutz noch nicht abgearbeitet sei.
Darauf bestätigt Herr Fritze, dass derzeit noch keine Bebauung
möglich sei.
TOP 7.2
Bebauungsplan Nr. 11/40 c Zülpich, Industriegebiet,
Römerallee, Offenlage
IL 18/2017
TOP 7.3
Satzung der Gemeinde Dahlem über die Einbeziehung von
IL 19/2017
Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten
Ortsteil, Ortslagenerweiterung Kronenburg, TöB-Beteiligung
und Offenlage
TOP 7.4
53. Änderung des Flächennutzungsplanes und BP F7,
Ortsteil Marmagen "Die acht Morgen", Gemeinde
Nettersheim, Offenlage
IL 20/2017
-7-
TOP 7.5
1. Vereinfachte Änderung (2017) des Bebauungsplans Nr. 84 IL 21/2017
der Stadt Schleiden, Wintzen, TöB-Beteiligung und Offenlage
TOP 7.6
20. Änderung des Flächennutzungsplanes Zülpich,
"Windkraftkonzentrationszonen", 2. Erneute Offenlage
IL 22/2017
TOP 7.7
Bebauungsplan Nr. 51/4 Zülpich-Enzen, Pfarrer-FunkeStraße, TöB-Beteiligung und Offenlage, beschleunigtes
Verfahren
IL 23/2017
TOP 7.8
Bebauungsplan Nr. 11/68 Zülpich, An der Düsseldorfer
Straße, TöB-Beteiligung und Offenlage
IL 24/2017
TOP 8
Anfragen der Mitglieder
IL 15/2017
Herr Henkenmeier fragt nach dem aktuellen Stand hinsichtlich
der Überarbeitung des Regionalplanes.
Herr Fritze erläutert, dass momentan nur die Vorgespräche
stattfinden. Nach derzeitigem Planungsstand ist die Erarbeitung
eines ersten Entwurfs für 2020 vorgesehen. Dann erfolge auch
eine Unterrichtung des Naturschutzbeirates.
Frau Budde ergänzt, dass hier dann auch das Landesbüro der
Naturschutzverbände beteiligt würde und dort größere
Einflussmöglichkeiten für die einzelnen Interessenvertreter
beständen.
Die Vorsitzende fragt, ob hinsichtlich der Vogelschlagproblematik
am Badeparadies Euskirchen zwischenzeitlich ein Nachweis
vorgelegt wurde.
Herr Fritze führt aus, dass das vorgelegte Meerwald-Gutachten
-8ausreichend sei. Dieses sei vorhabenbezogen und daher nicht
pauschalisierbar.
Nachdem keine weiteren Fragen seitens der Beiratsmitglieder
gestellt werden, beendet die Vorsitzende die Sitzung um 15.50
Uhr mit einem Dank an alle Anwesenden.
Die Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung.
Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift.
gez. Schmitz
gez. P. Peters
Vorsitzende
Mitglied
gez. Pantenburg
Schriftführer/in