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Öffentliche Niederschrift (Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
172 kB
Datum
16.10.2017
Erstellt
15.02.18, 14:03
Aktualisiert
15.02.18, 14:03

Inhalt der Datei

Euskirchen, 23.10.2017 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 16.10.2017 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 14:10 Uhr 15:50 Uhr Anwesend sind a) der Vorsitzende Schmitz, Marietta, Hellenthal b) die Mitglieder Dr. Grebe, Burkhard, Zülpich Henkenmeier, Franz-Josef, Mechernich Hoffmann, Holger, Schleiden Klinkhammer, Eckhard, Kall Krumpen, Petra, Dahlem Peters, Paul, Hellenthal Schorn, Hans, Weilerswist c) von der Verwaltung Herr Frank Fritze, Abteilungsleiter 60 Frau Rita Budde, Teamkoordinatorin UNB Frau Verena Pantenburg, UNB als Protokollführerin Frau Katja Blindert, UNB Herr Daniel Boos, UNB d) Sonstige Kubatschka, Karl-Heinz, Zülpich Dr. Runhaar, Geert, Euskirchen Jungmann, Karina, Biologische Station Bonn/Rhein-Erft e. V. Dittmann, Mario, Stadt Mechernich Regh, Werner, MR Ingenieurgesellschaft mbH Lomb, Ute, Dipl. Ing. Becker, Saskia, Biologische Station Euskirchen e. V. Entschuldigt fehlen: Engelke, Andreas, Mechernich Müller, Reinhold, Dahlem Unentschuldigt fehlen: Baum, Doris, Euskirchen Breitegger, Mike, Kall Hamacher, Hans Georg, Weilerswist Kaldenbach, Klaus, Nettersheim Kroll, Jürgen, Euskirchen Waffenschmidt, Anita, Weilerswist -2Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. A) Öffentliche Sitzung TOP 1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift Zur Mitunterzeichnung der heutigen Niederschrift wird Herr Peters benannt. Gegen diesen Vorschlag erhebt sich kein Widerspruch. TOP 2 Feststellung ordnungsgemäßer Einberufung und der Beschlussfähigkeit Die Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht ergangen ist. Die Vorsitzende stellt weiterhin fest, dass eine Beschlussfähigkeit des Beirates nicht gegeben ist. Es sind lediglich acht von sechszehn Mitgliedern anwesend. Da der Beirat zu den heutigen Tagesordnungspunkten nur informiert wird und keine Beschlüsse zu fassen sind, soll die Sitzung auch ohne vorliegende Beschlussfähigkeit fortgeführt werden. Es werden keine Einwendungen seitens der anwesenden Beiratsmitglieder erhoben. TOP 3 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (23.03.2017) Aufgrund mangelnder Beschlussfähigkeit beantragt Herr Peters, dass die Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.03.2017 bis zur nächsten Sitzung vertagt wird. Hiergegen werden keine Einwendungen erhoben. Die Vorsitzende vertagt daher, die Genehmigung der Sitzungsniederschrift auf die nächste Sitzung. Anschließend erteilt die Vorsitzende Frau Budde das Wort. Frau Budde stellt Frau Pantenburg als neue Geschäftsführerin des Naturschutzbeirats vor. Die seit 01. Oktober 2017 bei der UNB beschäftigte Frau Blindert wird Frau Pantenburg hierbei unterstützen. -3TOP 4 Information des Naturschutzbeirates über die Erteilung einer IL 11/2017 Befreiung nach § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 75 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW sowie Genehmigung des Eingriffs nach § 17 Abs. 3 BNatSchG i.V.m. § 33 Abs. 2 LNatSchG für die Dammschüttung und Errichtung eines Drosselbauwerks für die Regenrückhalteeinrichtung in Roggendorf Die Vorsitzende erläutert, dass sowohl sie als auch Herr Schorn als ihr Stellvertreter von der Unteren Naturschutzbehörde aufgrund der Eilbedürftigkeit einer Entscheidung zu dem Vorhaben vorab beteiligt wurden und sie grundsätzlich ihr Einverständnis zur Befreiung erteilt haben. Allerdings mit dem Hinweis, dass aus ihrer Sicht der vorgesehene Kompensationsumfang nicht ausreichend und nach zu arbeiten sei. Schließlich erteilt die Vorsitzende Herrn Dittmann von der Stadt Mechernich das Wort. Herr Dittmann erläutert das Erfordernis einer Rückhaltung. Durch die Rückhaltung werde die Hydraulik des Bleibachs zukünftig nicht mehr in übermäßigem Umfang belastet. Letztlich führt Herr Dittmann aus, dass in einem halben Jahr in der Natur nichts von der Baumaßnahme zu sehen sein werde. Die Vorsitzende fragt bei Herrn Dittmann nach, ob die Kapazität des Regenrückhaltebeckens auch ausreichend ist, wenn zusätzlich die Entwässerung des Wohngebietes eingeleitet wird. Herr Dittmann erläutert, dass noch nicht abschließend geklärt sei, ob auch das Wohngebiet in die Regenrückhalteeinrichtung entwässert werden soll. Sollte dies der Fall sein, würden sich aber keine Konsequenzen für das Regenrückhaltebecken ergeben. Herr Henkenmeier erkundigt sich, wie sichergestellt werden soll, dass nur unbelastetes Wasser in die Regenrückhalteeinrichtung fließt. Herr Dittmann erwidert, dass ein Trennsystem sicherstellt, dass nur die Dachflächenentwässerung in die Regenrückhalteeinrichtung eingeleitet wird. Die Vorsitzende dankt Herrn Dittmann sowie den anwesenden Vertretern des Planungsbüros Herrn Regh und Frau Lomb. TOP 5 LIFE+ Projekt "Villewälder - Wald- und Wasserwelten" Vorstellung durch die Projektmitarbeiterin der Biologischen Station Bonn/Rhein-Erft e. V. Die Projektmitarbeiterin Frau Karina Jungmann erläutert das Projekt. IL 12/2017 -4Bei dem LIFE+ Projekt „Villewälder – Wald- und Wasserwelten“ handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft und der Biologischen Station Bonn/Rhein-Erft e. V. und zielt auf den Erhalt und die Entwicklung des Ökosystems Eichenwald. Hierfür sind folgende Maßnahmen vorgesehen: - Sicherung von Alt- und Totholz - Optimierung des Bodenwasserhaushaltes - Erweiterung der natürlichen Waldlebensräume - Erhaltung von Mittelwäldern - Wiederherstellung von artenreichem Grünland - Schaffung von Amphibiengewässern. Frau Jungmann erläutert die im Winter 2017/2018 auf drei Maßnahmenflächen im Kreis Euskirchen geplanten Anlagen von Amphibiengewässern. Die Flächen liegen in dem durch den Landschaftsplan Weilerswist rechtskräftig festgesetzten Naturschutzgebiet 2.1-1 „Villewälder“. Gemäß der Unberührtheitsbestimmung Nr. 6 für alle Naturschutzgebiete des Landschaftsplanes Weilerswist ist für die Maßnahme die Erteilung einer Befreiung nicht erforderlich. Die Entwicklungsund Optimierungsmaßnahmen wurden vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und bleiben daher von den allgemeinen und gebietsspezifischen Verboten unberührt. Die Vorsitzenden dankt Frau Jungmann für ihre Ausführungen. Die von Frau Jungmann vorgestellte Präsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt. TOP 6 Informationen der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen zu aktuellen Themen Frau Budde stellt Herrn Daniel Boos als neuen Mitarbeiter bei der Unteren Naturschutzbehörde vor. Herr Boss ist zuständig für die Umsetzung von Maßnahmen, welche aus Ersatzgeld finanziert werden. Herr Boos stellt zunächst die rechtlichen Grundlagen vor. Die eingegangen Ersatzgelder resultieren vorwiegend aus Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Mast- und Turmbauten von mehr als 20 Metern Höhe, insbesondere aus der Errichtung von Windenergieanlagen, welche in der Regel nicht ausgleichbar oder ersetzbar sind. Schließlich erläutert Herr Boos die Verwendungsmöglichkeiten des Ersatzgeldes, insbesondere für Pflegemaßnahmen, die zu einer Aufwertung der Flächen führen. Hierfür sollen möglichst auch Förderprogramme in Anspruch genommen werden. IL 13/2017 -5Die Beiratsmitglieder werden aufgefordert, sich bei Ideen für entsprechende Maßnahmen an Herrn Boos zu wenden, der die Umsetzbarkeit prüfen wird. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Nach Beantwortung verschiedener Fragen der Beiratsmitglieder durch Herrn Fritze, weist Frau Budde nochmal darauf hin, dass eine Maßnahmenumsetzung dort erfolgen sollte, wo Bedarf festgestellt wird und hierbei sinnvolle Maßnahmen zu priorisieren sind. TOP 7 Informationen der Vorsitzenden a) Verbindungen zur Unteren Naturschutzbehörde und anderen Behörden Die Vorsitzende merkt an, dass der Beirat immer weniger Beteiligungsfälle von der Unteren Naturschutzbehörde zum Beschluss vorgelegt bekommt. Zur Ergründung der Ursachen soll ein gemeinsames Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde stattfinden. b) Beteiligungsfälle zur Bauleitplanung seit der letzten Sitzung Die den Beiratsmitgliedern zur Verfügung gestellte Liste der Beteiligungsfälle gibt Aufschluss über die Inhalte und Ergebnisse. Bei der UNB wurden in der Vorbereitung zur Sitzung keine Fragen zu den Bebauungsplänen seitens der Beiratsmitglieder eingereicht. Da zu den Top 7.2 bis 7.8 noch weitere Daten erforderlich sind, erfolgten keine weiteren Ausführungen hierzu. IL 16/2017 -6- TOP 7.1 Bebauungsplan 14 Teil A der Stadt Euskirchen, LEP-Fläche Teilabschnitt A, Großbüllesheim, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB IL 17/2017 Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die erforderlichen artenschutzrechtlichen Maßnahmen rechtzeitig und im erforderlichen Umfang umgesetzt sein müssen. Frau Budde macht darauf aufmerksam, dass auf diesen Sachverhalt seitens der UNB mehrfach hingewiesen wurde. Ein großes Problem stelle die Flächenverfügbarkeit dar. Herr Fritze bekräftigt, dass die Untere Naturschutzbehörde bereits auf die Stadt Euskirchen und die LEP-Gesellschaft entsprechend hingewirkt habe. Herr Schorn weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es für Kompensationsflächen zur Flächenkonkurrenz im Hinblick auf die landwirtschaftliche Nutzung kommen werde und diese Frage nicht ausreichend geklärt sei. Herr Klinkhammer fragt an, ob es möglich sei mit dem Bau zu beginnen, obwohl der Artenschutz noch nicht abgearbeitet sei. Darauf bestätigt Herr Fritze, dass derzeit noch keine Bebauung möglich sei. TOP 7.2 Bebauungsplan Nr. 11/40 c Zülpich, Industriegebiet, Römerallee, Offenlage IL 18/2017 TOP 7.3 Satzung der Gemeinde Dahlem über die Einbeziehung von IL 19/2017 Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil, Ortslagenerweiterung Kronenburg, TöB-Beteiligung und Offenlage TOP 7.4 53. Änderung des Flächennutzungsplanes und BP F7, Ortsteil Marmagen "Die acht Morgen", Gemeinde Nettersheim, Offenlage IL 20/2017 -7- TOP 7.5 1. Vereinfachte Änderung (2017) des Bebauungsplans Nr. 84 IL 21/2017 der Stadt Schleiden, Wintzen, TöB-Beteiligung und Offenlage TOP 7.6 20. Änderung des Flächennutzungsplanes Zülpich, "Windkraftkonzentrationszonen", 2. Erneute Offenlage IL 22/2017 TOP 7.7 Bebauungsplan Nr. 51/4 Zülpich-Enzen, Pfarrer-FunkeStraße, TöB-Beteiligung und Offenlage, beschleunigtes Verfahren IL 23/2017 TOP 7.8 Bebauungsplan Nr. 11/68 Zülpich, An der Düsseldorfer Straße, TöB-Beteiligung und Offenlage IL 24/2017 TOP 8 Anfragen der Mitglieder IL 15/2017 Herr Henkenmeier fragt nach dem aktuellen Stand hinsichtlich der Überarbeitung des Regionalplanes. Herr Fritze erläutert, dass momentan nur die Vorgespräche stattfinden. Nach derzeitigem Planungsstand ist die Erarbeitung eines ersten Entwurfs für 2020 vorgesehen. Dann erfolge auch eine Unterrichtung des Naturschutzbeirates. Frau Budde ergänzt, dass hier dann auch das Landesbüro der Naturschutzverbände beteiligt würde und dort größere Einflussmöglichkeiten für die einzelnen Interessenvertreter beständen. Die Vorsitzende fragt, ob hinsichtlich der Vogelschlagproblematik am Badeparadies Euskirchen zwischenzeitlich ein Nachweis vorgelegt wurde. Herr Fritze führt aus, dass das vorgelegte Meerwald-Gutachten -8ausreichend sei. Dieses sei vorhabenbezogen und daher nicht pauschalisierbar. Nachdem keine weiteren Fragen seitens der Beiratsmitglieder gestellt werden, beendet die Vorsitzende die Sitzung um 15.50 Uhr mit einem Dank an alle Anwesenden. Die Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung. Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. gez. Schmitz gez. P. Peters Vorsitzende Mitglied gez. Pantenburg Schriftführer/in