Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
131 kB
Datum
25.01.2018
Erstellt
16.02.18, 11:14
Aktualisiert
16.02.18, 11:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 20. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020)
am 25.01.2018:
7.
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/01 „Asemissen-West“ im Ortsteil Asemissen
im Bereich der Wendeanlage der Straße Am Meierhof / Im Rewwesiek
hier:
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 a BauGB
- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB
Eine Erläuterung zum Bauvorhaben wird vom Ausschuss nicht gewünscht.
Die Fraktion B´90/Grüne gibt an, dass die SPD-Fraktion im letzten Sozialausschuss beantragt habe, eine
Bestandsaufnahme aller Spielplätze die überplant werden sollen, insbesondere anhand der Zahlen der
Kinder in der Umgebung, durchführen zu lassen. Dieses Ergebnis möchte die Fraktion B`90/Grüne gerne
abwarten.
FBL Herr Puchert-Blöbaum gibt an, dass dieser Spielplatz nie als Spielplatz realisiert worden und die
ganze Zeit über eine Brachfläche gewesen sei. Darum sei er unabhängig von dem Spielplatzkonzept zu
betrachten. Des Weiteren befände sich in unmittelbarer Nähe der Spielplatz „Grünstraße“, womit diese
Fläche als Spielplatz nicht mehr notwendig sei. Die SPD-Fraktion meint, dass die geplante Fläche nicht
Gegenstand der Spielplatzbedarfsplanung sei und somit in eine Baufläche umgewandelt werden könne.
Die Fraktion B´90/Grüne beantragt, die Zurückweisung in die Fraktion. Nach kurzer Diskussion wird
beschlossen, den Antrag in die Fraktionen zurückzuverweisen und in der nächsten Ratssitzung zu
beschließen.
Beschluss:
1. Der Bebauungsplan Nr. 01/01 „Asemissen-West“ ist als 7. Änderung gemäß § 1 (3), (6) BauGB zu
ändern (Aufstellungsbeschluss). Der Geltungsbereich ist der Anlage Planzeichnung zu entnehmen
2. Die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/01 „Asemissen-West“ soll als beschleunigtes Verfahren
gemäß § 13a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) durchgeführt werden.
3. Der Entwurf für die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/01 „Asemissen-West“ wird beschlossen.
4. Der Aufstellungsbeschluss und die Öffentlichkeitsbeteiligung sind gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich
öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist gemäß § 13a BauGB darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung
im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB erfolgt, wo
sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen
der Planung informieren kann und bis wann Äußerungen hierzu möglich sind.
5. Die Beteiligung der Behörden zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/01 „Asemissen-West“
erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung)
gemäß § 3 (2) BauGB.
Beratungsergebnis:
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