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Beschlußtext (7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/01 „Asemissen-West“ im Ortsteil Asemissen im Bereich der Wendeanlage der Straße Am Meierhof / Im Rewwesiek hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 a BauGB - Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
131 kB
Datum
25.01.2018
Erstellt
16.02.18, 11:14
Aktualisiert
16.02.18, 11:14
Beschlußtext (7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/01 „Asemissen-West“
im Ortsteil Asemissen im Bereich der Wendeanlage der Straße Am Meierhof / Im Rewwesiek
hier:
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 a BauGB
- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 20. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 25.01.2018: 7. 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/01 „Asemissen-West“ im Ortsteil Asemissen im Bereich der Wendeanlage der Straße Am Meierhof / Im Rewwesiek hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 a BauGB - Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB Eine Erläuterung zum Bauvorhaben wird vom Ausschuss nicht gewünscht. Die Fraktion B´90/Grüne gibt an, dass die SPD-Fraktion im letzten Sozialausschuss beantragt habe, eine Bestandsaufnahme aller Spielplätze die überplant werden sollen, insbesondere anhand der Zahlen der Kinder in der Umgebung, durchführen zu lassen. Dieses Ergebnis möchte die Fraktion B`90/Grüne gerne abwarten. FBL Herr Puchert-Blöbaum gibt an, dass dieser Spielplatz nie als Spielplatz realisiert worden und die ganze Zeit über eine Brachfläche gewesen sei. Darum sei er unabhängig von dem Spielplatzkonzept zu betrachten. Des Weiteren befände sich in unmittelbarer Nähe der Spielplatz „Grünstraße“, womit diese Fläche als Spielplatz nicht mehr notwendig sei. Die SPD-Fraktion meint, dass die geplante Fläche nicht Gegenstand der Spielplatzbedarfsplanung sei und somit in eine Baufläche umgewandelt werden könne. Die Fraktion B´90/Grüne beantragt, die Zurückweisung in die Fraktion. Nach kurzer Diskussion wird beschlossen, den Antrag in die Fraktionen zurückzuverweisen und in der nächsten Ratssitzung zu beschließen. Beschluss: 1. Der Bebauungsplan Nr. 01/01 „Asemissen-West“ ist als 7. Änderung gemäß § 1 (3), (6) BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Der Geltungsbereich ist der Anlage Planzeichnung zu entnehmen 2. Die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/01 „Asemissen-West“ soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) durchgeführt werden. 3. Der Entwurf für die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/01 „Asemissen-West“ wird beschlossen. 4. Der Aufstellungsbeschluss und die Öffentlichkeitsbeteiligung sind gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist gemäß § 13a BauGB darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB erfolgt, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und bis wann Äußerungen hierzu möglich sind. 5. Die Beteiligung der Behörden zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/01 „Asemissen-West“ erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 (2) BauGB. Beratungsergebnis: Zurückverwiesen