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Beschlußtext (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ - Im Bereich nördlich des Lärmschutzwalles hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB - Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
127 kB
Datum
25.01.2018
Erstellt
16.02.18, 11:14
Aktualisiert
16.02.18, 11:14
Beschlußtext (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ - 
Im Bereich nördlich des Lärmschutzwalles
hier: 	-	Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
	-	Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan )

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 20. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 25.01.2018: 8. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ Im Bereich nördlich des Lärmschutzwalles hier: Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan Seitens des Ausschusses wird kein Vortrag gewünscht. Anschließend verliest AV Herr Jahn den Beschlussvorschlag. Beschlussempfehlung: 1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“. 2. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ mit Text und Begründung als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB. Beratungsergebnis: - einstimmig -