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Beschlußtext (2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ im Bereich nördlich der Schötmarschen Straße, westlich der Heinrichstraße im Ortsteil Leopoldshöhe -Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13 BauGB -Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
127 kB
Datum
25.01.2018
Erstellt
16.02.18, 11:14
Aktualisiert
16.02.18, 11:14
Beschlußtext (2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ im Bereich nördlich der Schötmarschen Straße, westlich der Heinrichstraße im Ortsteil Leopoldshöhe

-Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
-Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 20. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 25.01.2018: 9. 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ im Bereich nördlich der Schötmarschen Straße, westlich der Heinrichstraße im Ortsteil Leopoldshöhe -Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13 BauGB -Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB Da keine Rückfragen gestellt werden, lässt AV Herr Jahn über den Tagesordnungspunkt abstimmen. Beschluss: Beschlussempfehlung: 1. Der Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ ist als 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). 2. Der Entwurf für die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ wird beschlossen. 3. Die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ wird gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu machen. 4. Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Die Beteiligung der Behörden zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB. Beratungsergebnis: - 12 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -