Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
22.02.18, 15:05
Aktualisiert
22.02.18, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Haupt- Finanz- und Personalausschusses am 05.12.2017
15
Ausnahme vom Einstellungsstopp zur Einstellung einer Gleichtsellungsbeauftragten.
575/2017
Für die Einstellung einer Gleichstellungsbeauftragten nach §15 LGG wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 19,5 Stunden, die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 11 TVöD.
Der Ausschreibungstext wird erweitert um die Zulassung von Bewerberinnen mit Verwaltungserfahrung im gehobenen nichttechnischen Dienst.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)