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Beschlusstext (Ausnahme vom Einstellungsstopp zur Einstellung einer Gleichtsellungsbeauftragten.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
22.02.18, 15:05
Aktualisiert
22.02.18, 15:05
Beschlusstext (Ausnahme vom Einstellungsstopp zur Einstellung einer Gleichtsellungsbeauftragten.)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Haupt- Finanz- und Personalausschusses am 05.12.2017 15 Ausnahme vom Einstellungsstopp zur Einstellung einer Gleichtsellungsbeauftragten. 575/2017 Für die Einstellung einer Gleichstellungsbeauftragten nach §15 LGG wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 19,5 Stunden, die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 11 TVöD. Der Ausschreibungstext wird erweitert um die Zulassung von Bewerberinnen mit Verwaltungserfahrung im gehobenen nichttechnischen Dienst. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)