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Beschlusstext (Antrag bzgl. städischer Wohnraum; Wohnraum für Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
80 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
22.02.18, 15:05
Aktualisiert
22.02.18, 15:05
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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Haupt- Finanz- und Personalausschusses am 05.12.2017 55 Antrag bzgl. städischer Wohnraum; Wohnraum für Erftstadt 572/2017 1. Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt für die Jahre 2019 bis 2022 ein Programm für den Neubau von preisgünstigen Wohnungen, das für die Jahre 2019 bis 2022 jeweils den gleichen Umfang hat, wie er für das Jahr 2018 vorgesehen ist (3 Objekte). Die erforderlichen Mittel werden als Verpflichtungsermächtigungen in den Kern-Haushalt 2018 eingestellt. Nach Gründung der städtischen Wohnungsgesellschaft können die Mittel zu marktüblichen Bedingungen als Kredite an die Gesellschaft vergeben werden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für den Aufkauf und die Modernisierung von Bestandswohnungen, insbesondere in den kleineren Ortsteilen, zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei verfolgt der Rat der Stadt Erftstadt das Ziel, mit der Steigerung der Attraktivität von älteren Wohnungen zur sozialen Stabilisierung der Quartiere beizutragen. Die fachliche Beratung hierzu erfolgt in den zuständigen Fachausschüssen. 3. Sowohl bei dem Neubau als auch bei der Modernisierung sollen auch Konzepte für neue Wohnformen verfolgt werden. Die Konzepte werden in den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung vorgelegt. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Kataster leerstehenden Wohnraums zu erstellen und fortlaufend fortzuschreiben. Die erstmalige Erstellung des Katasters kann schrittweise erfolgen. Die Verwaltung legt den Fachausschüssen ein entsprechendes Konzept zur Beratung Die Erstellung soll spätestens im Jahr 2020 abgeschlossen sein. 5. Der Rat der Stadt Erftstadt strebt die Gründung einer städtischen Wohnungsgesellschaft (Arbeitstitel „Wohnraum für Erftstadt") an. Die Wohnungsgesellschaft soll das in Ziffer 1 beschriebene Wohnungsneubau- und Modernisierungsprogramm realisieren, den dadurch entstehenden Mietwohnungsbestand sowie den vorhandenen Altbestand an städtischen Wohnungen verwalten und nach konzeptionellen Vorgaben der Stadt professionell vermieten. Für diese Gesellschaft sucht die Stadt Erftstadt einen strategischen Partner als Mitgesellschafter, der über Erfahrung auf den Gebieten des Baus und der Vermietung von Wohnungen verfügt. Die Stadt soll Mehrheitsgesellschafter sein, die operative Geschäftsführung soll durch den Mitgesellschafter erfolgen, ggf. im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat mit äußerster Priorität ein Konzept zur Umsetzung dieser Zielvorgabe zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Der Betrieb von Übergangsheimen, Obdachlosenunterkünften u. ä. Einrichtungen sowie des sonstigen Immobilienbestands der Stadt soll nicht Gegenstand der Wohnungsgesellschaft sein. Die Gesellschaft soll kein Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft in neuer Rechtsform sein. Für den Haushalt 2018 werden 30.000 Euro zur Vorbereitung der Gründung der Wohnungsbaugesellschaft eingestellt. 17 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Haupt- Finanz- und Personalausschusses vom 05.12.2017 Seite 2