Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Vettweiß; hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Bürger- und Behördenbeteiligung)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
22 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
06.03.18, 18:02
Aktualisiert
06.03.18, 18:02
Beschlusstext (11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Vettweiß;
hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Bürger- und Behördenbeteiligung)

öffnen download melden Dateigröße: 22 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 06.03.2018 Beschlussauszug aus der 24. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 22.02.2018, 18:00 Uhr. 9. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Vettweiß; hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Bürgerund Behördenbeteiligung (V-35/2018) Bürgermeister Kunth erläutert die Vorlage. Herr Körner fragt, ob der Wirtschaftsweg, der auf der Seite 15 des Umweltberichtes dargestellt wird, ausgebaut wird. Herr Hüvelmann antwortet, dass nur das dargestellte Stück ausgebaut wird. Das weitere Stück bleibt unverändert. Herr Erasmi bemängelt, dass die Streuobstwiese nicht erwähnt wird. Bezugnehmend auf die Grundwasserabsenkung wird zudem seitens von RWE Power unterschiedlich beurteilt. Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt einstimmig folgendes: A Die Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgt gemäß der in der Anlage 4 formulierten Wertungsvorschläge. B Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Vettweiß ist mit Begründung, Umweltbericht (mit integrierter Eingriffsregelung) und Artenschutzprüfung Stufe 1 für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.