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Beschlusstext (Mögliche Kooperation mit der Musikschule Düren; hier: Weitergehende Informationen)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
91 kB
Datum
05.02.2018
Erstellt
19.02.18, 18:01
Aktualisiert
19.02.18, 18:01
Beschlusstext (Mögliche Kooperation mit der Musikschule Düren;
hier: Weitergehende Informationen) Beschlusstext (Mögliche Kooperation mit der Musikschule Düren;
hier: Weitergehende Informationen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 19.02.2018 Beschlussauszug aus der 20. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales der Gemeinde Vettweiß am Montag, dem 05.02.2018, 18:00 Uhr. 4. Mögliche Kooperation mit der Musikschule Düren; hier: Weitergehende Informationen (V-15/2018) Herr Hassel erläutert die Vorlage. Zwischenzeitlich sind 18 weitere Bedarfsmeldungen eingegangen (aktuelle Liste Anlage 1). Der Bedarf besteht größtenteils bei der musikalischen Grundschule sowie der musikalischen Früherziehung. Eine positive Rückmeldung der Gemeinde Nörvenich würde Herrn Kemmerling die Entscheidung erleichtern. Herr Ruskowski bittet um Vorlage der aktuellen Bedarfsauswertung. Ausschussvorsitzender K. Thomas ist der Auffassung, dass der Betrag pro Jahresunterrichtsstunde in Höhe von 516,64 € nicht zu viel ist. Die beiden Bereiche mit dem größten Bedarf sind durchaus diskussionsfähig und würden zusammen ca. 2.000,00 € pro Jahr an Kosten verursachen. Dr. Wollseifen bittet um eine Modellrechnung, wenn die Kosten ausschließlich aus den Elternbeiträgen gezahlt werden müssten. Ausschussvorsitzender K. Thomas erläutert, dass die Satzung der Musikschule diese Finanzierung nicht vorsieht. Jedoch sollten Stiftungen und Fördervereine befragt werden. Zudem sollte das Projekt mit der im letzten Jahr stattgefundenen Präventionskonferenz „Kein Kind zurücklassen“ in Verbindung gebracht werden, da die Idee der Musikschule hieraus entstanden ist. Mit Vorlage V-171/2017 wurde eine mögliche Kooperation mit der Musikschule Düren in der Schulausschusssitzung am 20.11.2017 thematisiert. Hiernach hat am 09. Januar 2018 ein Gespräch der Verwaltung mit dem Leiter von „Düren Kultur“, dem dortigen Verwaltungsleiter und der Abteilungsleiterin für die Musikschule Düren statt-gefunden. Hierbei konnte in Erfahrung gebracht werden, dass hinsichtlich der Höhe der von der Musikschule geforderten Teilnehmerbeiträge keine Unterschiede zwischen Einwohnern der Stadt Düren und nicht in der Stadt Düren lebenden Teilnehmern gemacht werden. Auch sieht die zu beachtende Schulordnung eine Ermäßigungsregelung sowie eine Befreiung von der Zahlung eines Teilnehmer-beitrages aus sozialen Gründen vor. So müssen für Kinder und Jugendliche, deren Erziehungsberechtigte HartzIV-Leistungen (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) beziehen, für ein Angebot keine Teilnehmerbeiträge entrichtet werden. Die auf der Grundlage der Aufwendungen und Erträge im Jahr 2016 neu erstellte Kalkulation ergibt einen Zuschussbedarf für die Stadt Düren in Höhe von € 688,00 pro Unterrichtsstunde. Da unabhängig von einer Kooperation mit auswärtigen Partnern in der Kostenermittlung der Stadt Düren gewisse Vorhaltekosten beinhaltet sind, würde „Düren Kultur“ –vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien der Stadt Düren- auswärtigen Kooperationspartnern einen „Nachlass“ von 25 % gewähren, so dass pro Jahresunterrichtsstunde ein Betrag in Höhe von € 516,64 fällig würde. Lt. Schulordnung der Musikschule Düren wird für eine Jahresunter- richtsstunde von mindestens 35 Einheiten in einem Schuljahr ausgegangen. In einem nächsten Schritt wird kurzfristig eine Bedarfsabfrage durchgeführt. Hierzu wird die Musikschule Düren die in Frage kommenden Angebote kurz beschreiben und um die hierfür anfallenden Teilnehmerbeiträge ergänzen. Die hierauf basierende Abfrage wird in die Grundschule und die Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde gegeben. Es wird davon ausgegangen, dass das Abfrageergebnis in der bevor- stehenden Fachausschusssitzung bereits mitgeteilt werden kann. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales vom 05.02.2018 Seite 2