Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
91 kB
Datum
05.02.2018
Erstellt
19.02.18, 18:01
Aktualisiert
19.02.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 19.02.2018
Beschlussauszug
aus der 20. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales
der Gemeinde Vettweiß
am Montag, dem 05.02.2018, 18:00 Uhr.
4.
Mögliche Kooperation mit der Musikschule Düren;
hier: Weitergehende Informationen
(V-15/2018)
Herr Hassel erläutert die Vorlage. Zwischenzeitlich sind 18 weitere Bedarfsmeldungen
eingegangen (aktuelle Liste Anlage 1). Der Bedarf besteht größtenteils bei der
musikalischen Grundschule sowie der musikalischen Früherziehung. Eine positive
Rückmeldung der Gemeinde Nörvenich würde Herrn Kemmerling die Entscheidung
erleichtern. Herr Ruskowski bittet um Vorlage der aktuellen Bedarfsauswertung.
Ausschussvorsitzender K. Thomas ist der Auffassung, dass der Betrag pro
Jahresunterrichtsstunde in Höhe von 516,64 € nicht zu viel ist. Die beiden Bereiche mit
dem größten Bedarf sind durchaus diskussionsfähig und würden zusammen ca.
2.000,00 € pro Jahr an Kosten verursachen.
Dr. Wollseifen bittet um eine Modellrechnung, wenn die Kosten ausschließlich aus den
Elternbeiträgen gezahlt werden müssten. Ausschussvorsitzender K. Thomas erläutert,
dass die Satzung der Musikschule diese Finanzierung nicht vorsieht. Jedoch sollten
Stiftungen und Fördervereine befragt werden. Zudem sollte das Projekt mit der im
letzten Jahr stattgefundenen Präventionskonferenz „Kein Kind zurücklassen“ in
Verbindung gebracht werden, da die Idee der Musikschule hieraus entstanden ist.
Mit Vorlage V-171/2017 wurde eine mögliche Kooperation mit der Musikschule
Düren in der Schulausschusssitzung am 20.11.2017 thematisiert. Hiernach hat
am 09. Januar 2018 ein Gespräch der Verwaltung mit dem Leiter von „Düren
Kultur“, dem dortigen Verwaltungsleiter und der Abteilungsleiterin für die
Musikschule Düren statt-gefunden. Hierbei konnte in Erfahrung gebracht werden,
dass hinsichtlich der Höhe
der von der Musikschule geforderten
Teilnehmerbeiträge keine Unterschiede zwischen Einwohnern der Stadt Düren
und nicht in der Stadt Düren lebenden Teilnehmern gemacht werden. Auch sieht
die zu beachtende Schulordnung eine Ermäßigungsregelung sowie eine
Befreiung von der Zahlung eines Teilnehmer-beitrages aus sozialen Gründen
vor. So müssen für Kinder und Jugendliche, deren Erziehungsberechtigte HartzIV-Leistungen (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) oder Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) beziehen, für ein Angebot keine
Teilnehmerbeiträge entrichtet werden.
Die auf der Grundlage der Aufwendungen und Erträge im Jahr 2016 neu erstellte
Kalkulation ergibt einen Zuschussbedarf für die Stadt Düren in Höhe von €
688,00 pro Unterrichtsstunde. Da unabhängig von einer Kooperation mit
auswärtigen Partnern in der Kostenermittlung der Stadt Düren gewisse
Vorhaltekosten beinhaltet sind, würde „Düren Kultur“ –vorbehaltlich der
Zustimmung der zuständigen Gremien der Stadt Düren- auswärtigen
Kooperationspartnern einen „Nachlass“ von 25 % gewähren, so dass pro
Jahresunterrichtsstunde ein Betrag in Höhe von € 516,64 fällig würde. Lt.
Schulordnung der Musikschule Düren wird für eine Jahresunter- richtsstunde von
mindestens 35 Einheiten in einem Schuljahr ausgegangen.
In einem nächsten Schritt wird kurzfristig eine Bedarfsabfrage durchgeführt.
Hierzu wird die Musikschule Düren die in Frage kommenden Angebote kurz
beschreiben und um die hierfür anfallenden Teilnehmerbeiträge ergänzen. Die
hierauf basierende Abfrage wird in die Grundschule und die
Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde gegeben.
Es wird davon
ausgegangen, dass das Abfrageergebnis in der bevor- stehenden
Fachausschusssitzung bereits mitgeteilt werden kann.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales vom 05.02.2018
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