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Vorlage (Prüfbericht 2016 Band I)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
2,4 MB
Datum
22.02.2018
Erstellt
13.02.18, 18:01
Aktualisiert
13.02.18, 18:01

Inhalt der Datei

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 und des Lageberichts der Gemeinde Vettweiß Band I KBHT Müller, Dreizehner & Kollegen Wirtschaftsprüfer • Steuerberater • Rechtsanwälte Philippstraße 27 • D-52349 Düren Fon : (+49) (0) 2421 / 69381-0 • Fax : (+49) (0) 2421 / 69381-50 Düren@kbht.de • www.kbht.de Ausfertigungen: 16 Gemeinde Vettweiß Inhaltsverzeichnis 1. Prüfungsauftrag 1 2. Grundsätzliche Feststellungen 3 2.1 Lage der Gemeinde 2.1.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter 2.1.1.1 2.1.2 Geschäftsverlauf und Lage der Gemeinde Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen 2.2 Unregelmäßigkeiten 2.2.1 Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung 2.2.1.1 2.2.2 Nicht durchgeführte Inventuraufnahme Sonstige Unregelmäßigkeiten 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 3 3 3 6 7 7 8 9 10 3.1 Gegenstand der Prüfung 10 3.2 Art und Umfang der Prüfungsdurchführung 11 4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 13 13 4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 13 4.1.2 Jahresabschluss 13 4.1.3 Lagebericht 14 4.1.4 Beteiligungsbericht 14 4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 15 4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 15 4.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen 15 4.2.3 Änderungen in den Bewertungsgrundlagen 16 4.2.4 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen 16 4.2.5 Aufgliederungen und Erläuterungen 17 4.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 17 4.3.1 Vermögens- / Schuldenlage und Kapitalstruktur 17 4.3.2 Finanzlage 20 4.3.3 Ertragslage 22 4.3.4 Interkommunaler Kennzahlenvergleich 23 5. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung 26 Gemeinde Vettweiß Anlagenverzeichnis Vorliegender Jahresabschlussbericht besteht aus 2 Bänden. Der Hauptteil ist in Band I zu finden. Die Anlagen gliedern sich wie folgt: BAND I Bilanz zum 31. Dezember 2016 I Gesamtergebnisrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 I Gesamtfinanzrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 I Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 I Anlagen zum Anhang zum 31. Dezember 2016 I Lagebericht zum 31. Dezember 2016 I Anlage zum Lagebericht 2016 (Angaben gemäß § 95 Abs. 2 GO) I Beteiligungsbericht I Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers II Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse III Umfassendere Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses IV Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer [...] V BAND II Teilergebnisrechnungen vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Ia Teilfinanzrechnungen vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Ib Gemeinde Vettweiß 1. Prüfungsauftrag Die Gemeinde Vettweiß (nachfolgend auch Gemeinde genannt) hat mich als den in der 4. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß vom 11.12.2014 gewählten Abschlussprüfer beauftragt, den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016, bestehend aus Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen und dem Anhang sowie den Lagebericht zu prüfen. Gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 103 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses grundsätzlich der örtlichen Rechnungsprüfung, sofern eine solche besteht. Mangels einer eigenen Rechnungsprüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Vettweiß beschlossen, sich für die Durchführung der Prüfung gem. § 103 Abs. 5 der GO eines Dritten zu bedienen. Erwartungsgemäß habe ich zusätzlich einen Erläuterungsteil erstellt, der diesem Bericht als Anlage IV beigefügt ist. Der Erläuterungsteil enthält Aufgliederungen und Hinweise zu den einzelnen Posten der Bilanz zum 31.12.2016 und zur Ergebnisrechnung 2016. Dem mir erteilten Prüfungsauftrag standen keine Ausschlussgründe nach § 319 HGB, § 103 Abs. 7 GO NRW, §§ 49 und 53 WPO sowie §§ 20 ff. meiner Berufssatzung entgegen. Ausdrücklich bestätige ich, dass alle bei der Erfüllung des Prüfungsauftrags beteiligten Personen die Anforderungen gemäß § 321 Abs. 4a HGB hinsichtlich der Unabhängigkeit beachtet haben. Ich habe meine Prüfung mit Unterbrechungen in den Monaten November bis Dezember 2017 in den Räumen des Rathauses der Gemeinde Vettweiß und in meinem Büro in Düren durchgeführt und am 10.01.2018 beendet. Alle von mir erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden erteilt. Der Bürgermeister hat mir die Vollständigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts am 09.01.2018 schriftlich bestätigt. Art und Umfang meiner Prüfungshandlungen habe ich in meinen Arbeitspapieren festgehalten. Über das Ergebnis meiner Prüfung erstatte ich den nachfolgenden Bericht. Gemeinde Vettweiß Meinem Bericht habe ich in Anlage I den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Anhang incl. Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel und Anlagenspiegel, sowie den geprüften Lagebericht beigefügt. Die Teilrechnungen sind als Anlage Ia (Teilergebnisrechnung) und Anlage Ib (Teilfinanzrechnung) im Band II enthalten. Der Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW ist ebenfalls in Anlage I enthalten. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse habe ich in der Anlage III dargestellt. Weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten des Jahresabschlusses ergeben sich aus Anlage IV. Ich habe die Prüfung unter Beachtung des Prüfungsstandards PS 730 "Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes einer Gebietskörperschaft" durchgeführt und den Prüfungsbericht in entsprechender Anwendung des Prüfungsstandards 450 "Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen" des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V., Düsseldorf, (IDW) erstellt. Meinem Auftrag liegen die als Anlage V beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2002 zu Grunde. Die Höhe meiner Haftung bestimmt sich nach § 323 Abs. 2 HGB. Im Verhältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend. Dieser Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses ist nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt. Soweit er mit meiner Zustimmung an Dritte weitergegeben wird bzw. Dritten mit meiner Zustimmung zur Kenntnis vorgelegt wird, verpflichtet sich die Gemeinde Vettweiß, mit dem betreffenden Dritten schriftlich zu vereinbaren, dass die vereinbarten Haftungsregelungen auch für mögliche Ansprüche des Dritten mir gegenüber gelten sollen. Gemeinde Vettweiß 2. Grundsätzliche Feststellungen 2.1 Lage der Gemeinde 2.1.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter In analoger Anwendung des § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehme ich nachfolgend in meiner vorangestellten Berichterstattung zur Beurteilung der Lage der Gemeinde im Jahresabschluss und im Lagebericht durch den Bürgermeister Stellung. Meine Stellungnahme gebe ich auf Grund eigener Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Gemeinde ab, die ich im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gewonnen habe. Meine Berichtspflicht besteht, soweit mir die geprüften Unterlagen eine Beurteilung erlauben. Insbesondere gehe ich auf die Annahme der Fortführung der Tätigkeit und auf die Beurteilung der künftigen Entwicklung der Gemeinde ein, wie sie im Jahresabschluss und im Lagebericht ihren Ausdruck gefunden haben. Die von mir geprüften Unterlagen i.S.v. § 95 Abs. 1 GO umfassten jene Unterlagen, die unmittelbar Gegenstand meiner Prüfung waren, also die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern, die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, den Anhang und den Lagebericht, sowie alle Unterlagen, wie Planungsrechnungen, Verträge, Protokolle und Berichterstattungen an Gremien, die ich im Rahmen meiner Prüfung herangezogen habe. Geschäftsverlauf und Lage der Gemeinde In der Bilanz, im Anhang und im Lagebericht wurden folgende wesentliche Aussagen zur Lage der Gemeinde getroffen: · Das Haushaltsjahr 2016 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von € 1.196.356,40 ab. · Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 und 2017 wurde am 10.12.2015 in den Rat eingebracht. Der Rat beschloss am 18.02.2016 die Haushaltssatzungen und den Haushaltsplan mit Anlagen. Der Haushalt wurde mit dem Haushaltssicherungskonzept am 07.03.2016 der Kommunalaufsicht des Kreises Düren vorgelegt. Der Haushalt 2016/2017 wurde mit Schreiben vom 26.04.2016 von der Kommunalaufsicht genehmigt. · Das kommunale Vermögen besteht zum größten Teil aus dem Anlagevermögen (rd. T€ 76.993,70). Dieses besteht wiederum zu einem großen Teil aus Gemeinde Vettweiß Infrastrukturvermögen (T € 48.829,82). Das auf der Aktivseite aufgeführte Vermögen ist großteils durch Zuwendungen und Beiträge finanziert. Entsprechende Sonderposten wurden auf der Passivseite in Höhe von T € 46.247,78 ausgewiesen. · Die Positionen des Finanzanlagevermögens haben sich im Vergleich zur Schlussbilanz 2015 geringfügig um +11,9 T€ erhöht. · Der Forderungsbestand des Umlaufvermögens ist mit rd. 634 T€ rd. 102 T€ niedriger als zum Stichtag 31.12.2015. · Die Verbindlichkeiten aus Kreditverbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung betragen T€ 6.500,00 (Vorjahr: T€ 6.150,00). · Die liquiden Mittel betragen zum Bilanzstichtag € 1.665.051,13 (Vorjahr: € 286.999,09). · Das tatsächliche Ergebnis in der Ergebnisrechnung 2016 stellt sich gegenüber der Haushaltsplanung verbessert dar. Es ist gelungen, das Defizit von geplant € 1.336.378,57 auf € 1.196.356,40 zu reduzieren. Auf die Ausführungen im Lagebericht unter C. "Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage" wird verwiesen. Aufgrund der Prüfung wird festgestellt: Die Aussagen zum Geschäftsverlauf und zur Lage der Gemeinde geben nach meinen Feststellungen eine zutreffende Beurteilung der Lage der Gemeinde wieder. Voraussichtliche Entwicklung der Gemeinde Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Gemeinde Vettweiß im Lagebericht basiert auf Annahmen, bei denen Beurteilungsspielräume vorhanden sind. Ich halte diese Darstellung für plausibel. Im Lagebericht wurden folgende wesentliche Aussagen zur künftigen Entwicklung und zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Gemeinde getroffen: Gemeinde Vettweiß Im Rahmen der Haushaltsplanung Haushaltssicherungskonzept 2016/2017 fortgeschrieben. wurde Aufgrund das der bestehende festgeschriebenen Konsolidierungsmaßnahmen soll der Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2022 erreicht werden. Die im Haushaltssicherungskonzept dargestellten Einzelmaßnahmen beinhalteten folgende Maßnahmen: - Anhebung der Hebesätze auf die fiktiven Hebesätze des Landes - Reduzierung der Infrastruktur im Schulbereich - Vermarktung des Grundschulobjekts in Müddersheim - Reduzierung der Personalkosten - Einsparungen im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - Umwidmung gemeindeeigener Grundstücke in Bauland Zum Zeitpunkt der Abschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2016 wurden u.a. folgende Maßnahmen umgesetzt bzw. sind in der Umsetzung begriffen: Anhebung der Hebesätze Um den Verbrauch Haushaltsausgleich des zu Eigenkapitals erreichen, einzudämmen wurde in und der um in 2022 einen Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes eine lineare Steigerung der Hebesätze bei der Grundsteuer A und B um jährlich 5% festgelegt. Der Hebesatz der Gewerbesteuer soll ab 2022 ebenfalls um jährlich 5% steigen. Für das Jahr 2016 wurde dies mit der Haushaltssatzung so umgesetzt, der Hebesatz für die Grundsteuer A wurde auf 320% und der für die Grundsteuer B auf 499% festgesetzt. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer blieb unverändert bei 449%. Reduzierung der Infrastruktur im Schulbereich Aufgrund des Ratsbeschlusses, dass die Grundschulen Kelz, Müddersheim und Vettweiß zusammengeführt werden und die Grundschüler der Gemeinde Vettweiß ab dem Schuljahr 2014 nur noch an einer Grundschule mit zwei Standorten (Vettweiß und Kelz) beschult werden, erfolgte in Müddersheim ab dem Schuljahr 2013 keine Einschulung mehr. Der Standort Müddersheim wurde zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 aufgegeben. Die Gebäude der ehemaligen Grundschule Müddersheim wurden bis ins Jahr 2017 als Asylunterkünfte genutzt. Sie sollen nunmehr veräußert werden. Reduzierung der Personalkosten Die Personalaufwendungen liegen in 2016 insgesamt um rund 1,046 Mio.€ über den Ansätzen. Dies ist im Wesentlichen durch Mehraufwand im Vergleich zum Plan bei den Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger und Mehraufwand für Beihilfen zurückzuführen. Gemeinde Vettweiß Dabei ist zu berücksichtigen, dass diesen Mehraufwendungen auch Mehrerträge aus der Auflösung von Beihilferückstellungen und aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen für aktive Beamte in Höhe von insgesamt rund 542.107 € sowie Minderaufwendungen bei den Versorgungsaufwendungen in Höhe von insgesamt rund 210.564 € gegenüberstehen. Bei den Dienstbezügen der Beamten und tariflich Beschäftigten ist dagegen insgesamt ein um 140.959 € niedrigerer Betrag verbucht worden als in der Planung vorgesehen. Umwidmung gemeindeeigener Grundstücke in Bauland Durch die Umwidmung gemeindeeigener Grundstücke in Bauland und deren Veräußerung konnten im Jahr 2016 durch den Verkauf von 4 Baugrundstücken Erträge in Höhe von 206.129 € erwirtschaftet werden, der Gewinn betrug 199.719 €. Auf Grund der Prüfung wird festgestellt: Die Darstellungen im Lagebericht sind plausibel. Sie spiegeln insgesamt die künftige Entwicklung sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend wider. 2.1.2 Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen Nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB (in Verbindung mit § 101 Abs. 1 Satz 5, § 101 Abs. 8, § 103 Abs. 5 GO NRW) habe ich als Abschlussprüfer über bei Durchführung der Abschlussprüfung festgestellte Tatsachen zu berichten, welche die Entwicklung der geprüften Kommune wesentlich beeinträchtigen oder ihren Bestand gefährden können. Diese Tatsachen sind von mir bereits dann zu nennen, wenn sie eine Entwicklungsbeeinträchtigung oder eine Gefährdung der Fortführung der Tätigkeit ernsthaft zur Folge haben können und nicht erst dann, wenn die Entwicklung der geprüften Kommune bereits wesentlich beeinträchtigt oder ihr Bestand konkret gefährdet ist. Eine Berichtspflicht besteht für mich als Abschlussprüfer nur, wenn ich bei ordnungsmäßiger Durchführung meiner Abschlussprüfung nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB berichtspflichtige Tatsachen festgestellt habe. An dieser Stelle ist auf die sich ergebende Problematik der prognostizierten Fehlbeträge sowie der damit verbundenen Aufzehrung des Eigenkapitals bei gleichzeitig weiter steigenden Kassenkrediten hinzuweisen. Gemeinde Vettweiß 2.2 Unregelmäßigkeiten Analog § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB habe ich auch über bei Durchführung meiner Prüfung festgestellte Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie Tatsachen zu berichten, die schwerwiegende Verstöße von gesetzlichen Vertretern oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz, Satzung oder gegen sonstige örtliche Vorschriften erkennen lassen. Festgestellte berichtspflichtige Unrichtigkeiten und Verstöße sind von mir getrennt nach den Vorschriften zur Rechnungslegung und nach den sonstigen Vorschriften im Prüfungsbericht darzustellen. Die sich daraus gegebenenfalls ergebenden Konsequenzen für meinen Bestätigungsvermerk sind zu erläutern. 2.2.1 Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung Unter gesetzlichen Vorschriften sind die für die Aufstellung des Jahresabschlusses oder des Lageberichtes geltenden Rechnungslegungsgrundsätze i.S.d. § 95 GO zu verstehen. Zu den Rechnungslegungsgrundsätzen gehören alle für die Rechnungslegung geltenden Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und ggf. einschlägiger Normen der Satzung. Die gesetzlichen Vorschriften, deren Einhaltung im Rahmen der Prüfung festzustellen ist, umfassen gem. § 95 GO in Verbindung mit § 37 GemHVO insbesondere die Vorschriften über die Buchführung und das Inventar (§§ 27 bis 29 GemHVO), über den Ansatz, die Bewertung und die Gliederung der Posten der Bilanz (§§ 32 bis 43 GemHVO ) sowie über die Angaben in Ergebnis- und Finanz-(teil-)rechnungen (§§ 38 bis 40 GemHVO) und in Anhang und Lagebericht (§§ 44 bis 48 GemHVO). Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben meiner Prüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den geprüften Jahresabschluss ergeben oder als die Nichtbeachtung solcher Gesetze erfahrungsgemäß Risiken zur Folge haben kann, denen im Lagebericht Rechnung zu tragen ist. Gemeinde Vettweiß Darüber hinaus erstreckt sich meine Prüfung aber nicht darauf, festzustellen, ob alle Vorschriften beispielsweise des Steuerrechts, des Sozialversicherungs- und Arbeitsrechts, des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie Preisvorschriften, Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts, Verbraucherschutzbestimmungen oder sämtliche Umwelt- schutzbestimmungen und dergleichen eingehalten worden sind. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung ist nur insoweit Gegenstand der Jahresabschlussprüfung, als die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung betroffen ist. Unrichtigkeiten und Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften habe ich bei meiner Prüfung wie folgt festgestellt: Nicht durchgeführte Inventuraufnahme Gem. § 28 (1) GemHVO NRW sind zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres die im wirtschaftlichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände mindestens alle fünf Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen. Seit Einführung des NKF (Umstellung ab 01.01.2008) hat die Verwaltung keine erneute vollständige körperliche Inventur durchgeführt. In den Jahren 2014, 2015 und 2016 hat die Gemeinde Vettweiß mit der Nachholung der ersten Inventurmaßnahmen begonnen. Im wesentlichen wurde ein grundbuchmäßiger Abgleich der Grundstücke des Umlaufvermögens durchgeführt. Für das Jahr 2017 sind weitere Inventurmaßnahmen seitens der Gemeinde Vettweiß geplant. Das "Erste Gestz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen - 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz - NKFWG" sieht vor, dass die Vermögensgegenstände mindestens alle fünf Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen sind. Nach dieser Vorschrift würde sich folgender spätester Inventurstichtag ergeben: Eröffnungsbilanz Erstaufnahme 01.01.2008 Frist 31.12.2012 Gemeinde Vettweiß Entsprechend der neuen Regelung hätte für den zum 01.01.2008 umgestellten Aufgabenbereich eine körperliche Bestandsaufnahme zum 31.12.2012 stattfinden müssen. Diese vollständige Folgeinventur wurde bisher nicht durchgeführt und somit nicht in den Jahresabschlüssen 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 eingearbeitet. Ich empfehle Ihnen, der gesetzlichen Regelung nachzukommen und die geplanten Maßnahmen durchzuführen. Da das System der buchmäßigen Bestandsfortschreibung nach den Ergebnissen meiner Systembeurteilung im Übrigen ausreichend verlässlich ist, ist keine Einschränkung des Bestätigungsvermerkes erforderlich. 2.2.2 Sonstige Unregelmäßigkeiten Auf die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände (z.B. Untreuehandlungen, Unterschlagungen, Kollusionen) und außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten ist meine Prüfung ihrem Wesen nach nicht ausgerichtet. Im Rahmen meiner Erkenntnismöglichkeiten als Prüfer stelle ich jedoch fest, ob der Jahresabschluss keine wesentlichen falschen Angaben enthält, die aus solchen Gesetzesverstößen entstanden sind. Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder der Arbeitnehmer gegen Gesetz oder Satzung umfassen Verstöße gegen solche gesetzliche Vorschriften, die sich nicht unmittelbar auf die Rechnungslegung beziehen. Unter die Verstöße der gesetzlichen Vertreter fallen auch wesentliche Verletzungen von Aufstellungs- und Publizitätspflichten im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses. Bei der Durchführung meiner Prüfung habe ich keine Verstöße festgestellt. Gemeinde Vettweiß 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 3.1 Gegenstand der Prüfung Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Inventur und des Inventars, die Festsetzung der Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie die gegenüber mir als Prüfer gemachten Angaben liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters als gesetzlichem Vertreter der Gemeinde. Meine Aufgabe als Prüfer ist es, diese Unterlagen unter Einbeziehung der Buchführung und die gemachten Angaben im Rahmen meiner pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen. Im Rahmen des mir erteilten Auftrags habe ich die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen über den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung geprüft. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gehört vor allem, · dass die Buchführung nachvollziehbar, unveränderlich, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen wird, · dass der Jahresabschluss klar, übersichtlich und vollständig in der vorgeschriebenen Form mit den vorgeschriebenen Angaben aufgestellt ist und · dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gebietskörperschaft vermittelt. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben meiner Prüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder den Lagebericht ergeben. Eine besondere Prüfung zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten im Geld- und Leistungsverkehr (Unterschlagungsprüfung) war nicht Gegenstand der Prüfung. Im Verlaufe meiner Tätigkeit ergaben sich auch keine Anhaltspunkte, die besondere Untersuchungen in dieser Hinsicht erforderlich gemacht hätten. Gemeinde Vettweiß 3.2 Art und Umfang der Prüfungsdurchführung Art und Umfang der beim vorliegenden Auftrag erforderlichen Prüfungshandlungen habe ich im Rahmen meiner Eigenverantwortlichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt, das durch gesetzliche Regelungen und Verordnungen, IDW Prüfungsstandards sowie ggf. erweiternde Bedingungen für den Auftrag und die jeweiligen Berichtspflichten begrenzt wird. Ich habe die Prüfung des Jahresabschlusses nach den §§ 101 und 103 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Buchführung, die Inventur und das Inventar sowie die festgesetzten örtlichen Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Mängeln sind. Im Rahmen der Prüfung werden Nachweise für die Angaben im Inventar und in der Buchführung, des Jahresabschlusses und im Lagebericht auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für mein Prüfungsurteil bildet. Im Rahmen meines risikoorientierten Prüfungsvorgehens erarbeitete ich zunächst eine Prüfungsstrategie. Diese beruhte auf einer Einschätzung des rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeldes und auf Auskünften des Bürgermeisters und des Kämmerers bzw. der benannten Auskunftspersonen über die wesentlichen Ziele und Risiken. Meine Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten System- und Funktionstests, analytische Prüfungshandlungen sowie Einzelfallprüfungen. Ich habe meine aussagebezogenen Prüfungshandlungen an den Ergebnissen meiner Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems ausgerichtet. Im individuellen Prüfungsprogramm habe ich die Schwerpunkte meiner Prüfung, Art und Umfang der Prüfungshandlungen sowie den zeitlichen Prüfungsablauf und den Einsatz von Mitarbeitern festgelegt. Hierbei habe ich die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Risikoorientierung beachtet. Gemeinde Vettweiß Die in meiner Prüfungsstrategie identifizierten kritischen Prüfungsziele führten zu folgenden Schwerpunkten meiner Prüfung: - Bewertung und Fortschreibung des Sachanlagevermögens sowie der korrespondierenden Sonderposten - Ansatz, Bewertung und Vollständigkeit der Rückstellungen - Umfang und Aussagekraft von Anhang und Lagebericht. Gegenstand meiner Prüfung waren auch die zukunftsbezogenen Angaben im Lagebericht. Zugänge zum und Abgänge aus dem Anlagevermögen wurden stichprobenartig anhand vorgelegter Rechnungen / Verträge geprüft. Die körperliche Bestandsaufnahme des Umlaufvermögens habe ich nicht überprüft, da die wesentlichen Positionen der Aktivseite (das Sachanlagevermögen) durch alternative Prüfungshandlungen (beispielsweise durch spätere Inaugenscheinnahme oder durch Grundbuchnachweis) nachgewiesen und beurteilt werden konnten. Die Prüfung der zutreffenden Bewertung erfolgte durch Stichproben mittels Abgleich der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und sonstiger vorliegender Wertermittlungen (z.B. Gutachterwerte der Wiederbeschaf fungskosten). Die Forderungen wurden in Stichproben anhand der Buchführung des Folgejahres und anhand anderer interner Unterlagen auf die richtige Periodenabgrenzung und die Wertigkeit überprüft. Ansatz, Auflösung und Ausweis der Sonderposten wurden maßgeblich anhand vorgelegter Zuwendungsbescheide geprüft. Die Rückstellungen wurden durch Einzelfallprüfungen überprüft. Alle von mir nach pflichtgemäßen Ermessen zur ordnungsgemäßen Durchführung benötigten Aufklärungen und Nachweise wurden durch die gesetzlichen Vertreter erbracht. Der Bürgermeister und der Kämmerer haben mir die Vollständigkeit der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichts in einer Vollständigkeitserklärung am 09.01.2018 schriftlich bestätigt. von mir eingeholten Gemeinde Vettweiß 4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Aufzeichnungen der Geschäftsvorfälle der Gemeinde sind nach meinen Feststellungen vollständig, fortlaufend und zeitgerecht. Der nach den Vorgaben des Runderlasses des Innenministeriums NRW vom 24.02.2005 (zuletzt geändert am 17.12.2012, VV Muster zur GO und GemHVO) verwendete Kontenplan ermöglicht eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes mit einer für die Belange der Gemeinde ausreichenden Gliederungstiefe. Soweit im Rahmen meiner Prüfung Buchungsbelege eingesehen wurden, enthalten diese alle zur ordnungsgemäßen Dokumentation erforderlichen Angaben. Die Belegablage ist numerisch geordnet, so dass der Zugriff auf die Belege anhand der Angaben in den Konten möglich ist. Die Buchführung entspricht somit für das gesamte Haushaltsjahr den gesetzlichen Anforderungen. Die Organisation der Buchführung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen, insbesondere dem Inventar entnommenen Informationen führen nach dem Ergebnis meiner Prüfung zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in der Buchführung, in dem nach den Rechnungslegungsvorschriften der GO NRW sowie der GemHVO aufgestellten Jahresabschluss und im Lagebericht. Die Buchführung wird IT-gestützt unter Verwendung von Infoma-Software durchgeführt. Die Sicherheit der für die Zwecke der IT-gestützten Rechnungslegung verarbeiteten Daten ist gewährleistet. 4.1.2 Jahresabschluss In dem mir zur Prüfung vorgelegten, nach den Vorschriften der GO NRW aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2016 wurden alle für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der ortsspezifischen Regelungen sowie die Satzungsnormen beachtet. Der Jahresabschluss der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 ist nach meinen Gemeinde Vettweiß Feststellungen ordnungsmäßig aus dem Inventar, der Buchführung und aus den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die für die Aufstellung des Jahresabschlusses einschlägigen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften der GO NRW sowie der GemHVO wurden dabei beachtet. Zur Ordnungsmäßigkeit der im Anhang gemachten Angaben, über die von mir nicht an anderer Stelle berichtet wird, stelle ich fest, dass die Berichterstattung im Anhang durch die gesetzlichen Vertreter vollständig und im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang (§§ 44 ff. GemHVO) ausgeführt wurde. 4.1.3 Lagebericht Meine Prüfung hat ergeben, dass der Lagebericht mit dem Jahresabschluss und mit den bei meiner Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt und der Lagebericht enthält die nach § 48 GemHVO erforderlichen Angaben. Mir sind im Rahmen meiner Prüfung keine nach dem Jahresabschlussstichtag eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu berichten wäre. 4.1.4 Beteiligungsbericht Die Gemeinde Vettweiß hat auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses nach § 116 GO NRW verzichtet. Stattdessen wurde der Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW dem Jahresabschluss nach § 95 GO NRW beigefügt. Die Zulässigkeit des Verzichtes auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses nach § 116 GO NRW war nicht Gegenstand meiner Prüfung. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass der Beteiligungsbericht nach § 101 GO NRW i.V.m. § 95 GO NRW nicht Gegenstand meiner Prüfung ist. Gemeinde Vettweiß 4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Über das Ergebnis meiner Beurteilung, ob und inwieweit die durch den Jahresabschluss vermittelte Gesamtaussage den Anforderungen des § 95 GO NRW entspricht, berichte ich nachstehend. Da sich keine Besonderheiten ergeben haben, stelle ich fest, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Es ist nicht Gegenstand meiner Feststellungen zur „Gesamtaussage des Jahresabschlusses“, die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde selbst darzustellen. Um den Adressaten eine eigene Beurteilung der Bilanzierungsmaßnahmen zu ermöglichen und ihnen Hinweise für die Ausrichtung ihrer Prüfungs- und Überwachungstätigkeit zu geben, gehe ich nachstehend im Einzelnen ein auf: - die wesentlichen Bewertungsgrundlagen (§§ 32 ff. GemHVO) - den Einfluss, die Änderungen in den Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen insgesamt auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses haben; zu den Änderungen in den Bewertungsgrundlagen gehören insbesondere Änderungen bei der Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten und der Ausnutzung von Ermessensspielräumen. 4.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen Zur Darstellung der wesentlichen Bewertungsgrundlagen verweise ich auf die entsprechenden Angaben im Anhang (Anlage I), weil ihre Aufnahme in den vorliegenden Prüfungsbericht nur zu einer Wiederholung führen würde. Gemeinde Vettweiß 4.2.3 Änderungen in den Bewertungsgrundlagen Grundsätzlich sind nach § 32 Abs. 1 Nr. 5 der GemHVO die gewählten Bewertungsmethoden beizubehalten. Für die gesamte Rechnungslegung einschließlich der Ausübung von Ansatzwahlrechten und der Ausnutzung von Ermessensspielräumen gilt das Willkürverbot. Nach § 44 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO sind Durchbrechungen der Ansatz- und Bewertungsstetigkeit im Anhang anzugeben, zu begründen und die Auswirkungen zu erläutern. Änderungen der Bewertungsgrundlagen können sowohl Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden als auch Änderungen der wertbestimmenden Faktoren betreffen, insbesondere Änderungen in der Ausnutzung von Ermessensspielräumen. Auch innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens vorgenommene Änderungen der Bewertungsgrundlagen können, insbesondere wenn sie zielgerichtet und einseitig sind, wesentliche Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit und die Gesamtaussage der Bilanz haben. Folgende Feststellung wurde getroffen: Gegenüber der Bilanz des Vorjahres haben sich keine Änderungen in den Bewertungsgrundlagen ergeben. 4.2.4 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen Im Rahmen der Erläuterung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehe ich nachfolgend auch auf sachverhaltsgestaltende Maßnahmen ein. Dies sind Maßnahmen, die sich auf Ansatz und / oder Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden auswirken, sofern - sie von der üblichen Gestaltung abweichen, die nach meiner Einschätzung den Erwartungen der Abschlussadressaten entspricht, und - sich die Abweichung von der üblichen Gestaltung auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses wesentlich auswirkt. Gemeinde Vettweiß Dabei berichte ich im Einzelnen über Sachverhaltsgestaltungen, die dazu geeignet sind, die Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage im Jahresabschluss wesentlich zu beeinflussen. Im Hinblick auf Art und Umfang meiner Berichterstattung gelten meine Ausführungen zu den Änderungen in den Bewertungsgrundlagen entsprechend. Berichtspflichtige Tatsachen aus sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses lagen nach dem Ergebnis meiner Prüfungshandlungen im Prüfungszeitraum nicht vor. 4.2.5 Aufgliederungen und Erläuterungen § 321 Abs. 2 Satz 5 HGB, der analog auf den nach der GO zu erstellenden Jahresabschluss anzuwenden ist, schreibt eine Aufgliederung von Abschlussposten vor, soweit dies zum Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses insbesondere zur Erläuterung der Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen sowie der sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen nach § 321 Abs. 2 Satz 4 HGB, erforderlich ist und die Angaben nicht im Anhang enthalten sind. Bilanzstrukturübersichten zur Vermögenslage, Erfolgsquellenanalysen zur Ertragslage und Kapitalflussrechnungen zur Finanzlage können - ergänzt um Kennzahlen zur Ergebnis-, Kapital- und Vermögensstruktur - für die Adressaten eine wesentliche Unterstützung durch meine Prüfung darstellen. Im Übrigen wird auf die Anlage IV zu diesem Bericht verwiesen, die umfassendere Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz enthält. 4.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 4.3.1 Vermögens- / Schuldenlage und Kapitalstruktur Vermögenslage und Kapitalstruktur ergeben sich aus der folgenden Zusammenstellung der Bilanzzahlen in TEUR für den Abschlussstichtag 31. Dezember 2016 (und im Vergleich zum 31. Dezember 2015). Gemeinde Vettweiß Darstellung der Vermögenslage: 31.12.2016 A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände T€ 31.12.2015 % T€ Veränderung % T€ % 15,6 0,0 24,0 0,0 -8,4 -34,9 4.735,6 18.029,8 48.829,8 3.400,4 74.995,6 5,9 22,4 60,7 4,2 93,3 4.717,5 17.963,0 50.359,2 3.261,4 76.301,1 5,9 22,3 62,5 4,0 94,7 18,1 66,9 -1.529,4 139,0 -1.305,5 0,4 0,4 -3,0 4,3 -1,7 1.982,4 2,5 1.970,5 2,4 11,9 0,6 76.993,6 95,7 78.295,6 97,2 -1.301,9 -1,7 988,6 634,4 1.665,1 3.288,1 1,2 0,8 2,1 4,1 1.144,1 737,0 287,0 2.168,0 1,4 0,9 0,4 2,7 -155,5 -102,6 1.378,1 1.120,0 -13,6 -13,9 480,2 51,7 130,1 0,2 121,8 0,2 8,3 6,8 80.585,4 100,0 -173,6 -0,2 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke 2. Bebaute Grundstücke 3. Infrastrukturvermögen 4. sonstige Sachanlagen III. Finanzanlagen B. Umlaufvermögen I. Vorräte II. Forderungen (i.w.S.) III. Liquide Mittel C. Rechnungsabgrenzungsposten Gesamtsumme 80.411,8 100,0 (Hinweis: Rundungsdifferenzen sind möglich.) Das Gesamtvermögen beläuft sich auf T€ 80.411,8. Das Sachanlagevermögen (SAV) stellt mit T€ 74.995,6 den mit Abstand größten Posten des Gemeindevermögens dar (93,3% der Bilanzsumme). Innerhalb des Sachanlagevermögens ist das Infrastukturvermögen (Straßen, Wege, Kanäle) mit T€ 48.829,8 (60,7 %) die größte Einzelposition, gefolgt von den bebauten Grundstücken mit T€ 18.029,8 (22,4 %) und den unbebauten Grundstücken (T€ 4.735,6 bzw.5,9 %). In zukünftigen Jahren nicht abschreibungspflichtig sind die folgenden Bestandteile des SAV: 1. Unbebaute Grundstücke 2. Bebaute Grundstücke 3. Infrastrukturvermögen T€ 4.030,77 3.396,42 5.995,86 13.423,05 % 5,28 4,53 7,99 17,90 Gemeinde Vettweiß Darstellung der Kapital-/ Schuldenstruktur: 31.12.2016 31.12.2015 T€ Veränderung T€ % 13.279,8 189,9 0,0 -1.196,4 12.273,3 16,5 0,2 0,0 -1,5 15,3 13.976,2 179,4 0,0 -712,4 13.443,2 17,3 0,2 0,0 -0,9 16,7 -696,4 10,5 0,0 -484,0 -1.169,9 -5,0 5,9 0,0 67,9 33.139,2 12.596,0 512,6 46.247,8 41,2 15,7 0,6 57,5 33.914,5 12.709,8 467,9 47.092,2 42,1 15,8 0,6 58,5 -775,3 -113,8 44,7 -844,4 -2,3 -0,9 9,6 7.533,8 222,4 512,1 8.268,3 9,4 0,3 0,6 10,3 7.079,4 140,6 451,0 7.671,0 8,8 0,2 0,6 9,5 454,4 81,8 61,1 597,3 6,4 58,2 13,5 9.958,6 12,4 9.235,4 11,5 723,2 7,8 273,3 0,3 193,5 0,2 79,8 41,2 74,5 0,1 70,8 0,1 3,7 5,2 100,5 1.463,3 11.870,2 0,1 1,8 14,8 174,9 999,4 10.674,0 0,2 1,2 13,2 -74,4 463,9 1.196,2 -42,5 46,4 11,2 1.752,3 1.752,3 2,2 2,2 1.705,1 1.705,1 2,1 2,1 47,2 47,2 2,8 80.412,0 100,0 80.585,5 100,0 -173,6 -0,2 % T€ % A. Eigenkapital I. Allgemeine Rücklage II. Sonderrücklagen III. Ausgleichsrücklage IV. Jahresfehlbetrag B. Sonderposten I. Zuwendungen II. Beiträge III. sonstige / Gebührenausgleich C. Rückstellungen I. Pensionsrückstellungen II. Instandhaltungsrückstellungen III. Sonstige Rückstellungen D. Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten a. Krediten II. Verbindlichkeiten a. Lieferungen und Leistungen III. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen IV. Sonstige Verbindlichkeiten V. Erhaltene Anzahlungen E. Rechnungsabgrenzung Gesamtsumme (Hinweis: Rundungsdifferenzen sind möglich.) Das Eigenkapital beläuft sich auf T€ 12.273,3 und stellt somit 15,3 % der Bilanzsumme dar. Zusammen mit den Sonderposten für Zuwendungen und Beiträgen ergibt sich ein Gesamteigenkapital im weiteren Sinne (i.w.S.) von T€ 58.008,5 (Anteil von 72,1 % der Bilanzsumme), welchem Schulden (i.w.S.) in der Gesamthöhe von T€ 22.403,5 (Anteil an der Bilanzsumme 27,9% ) gegenüberstehen. Gemeinde Vettweiß Langfristiges Fremdkapital (sachlich abgegrenzt: Pensionsrückstellungen, Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten, erhaltene Anzahlungen und geschätzte 80% der passiven RAP) ist mit rd. T€ 20.357,5 zu konstatieren. Das gesamte Sachanlagevermögen ist zu 62% durch Sonderposten (aus Zuwendungen und Beiträge) gedeckt; das bedeutet, dass im Durchschnitt jeder Vermögensgegenstand des Sachanlagevermögens zu ca. 62% von Dritten (Bund, Land, Kreis, etc.) durch Zuschüsse oder Beiträge finanziert wurde. Die Ergebnisbelastungen aus Abschreibungen in den Folgejahren können zu fast 2/3 durch den positiven Ergebnisbeitrag aus der parallel durchzuführenden Auflösung der Sonderposten kompensiert werden. Hinsichtlich der Verbindlichkeiten ist darauf hinzuweisen, dass der Verbindlichkeitenspiegel (vgl. Anlage I) bei den Fristigkeiten auf die konkrete (geplante) Tilgung abstellt, während im vorherigen Absatz vereinfachend die sachliche Zuordnung nach dem Charakter der Bilanzposition in lang- bzw. kurzfristiges Fremdkapital unterstellt wurde. 4.3.2 Finanzlage Ein Überblick über die Herkunft und über die Verwendung der finanziellen Mittel der Gemeinde ergibt sich aus Teilfinanzrechnungen (Anlage Ib). der Gesamtfinanzrechnung (Anlage I) und den Gemeinde Vettweiß Stark komprimiert sind die folgenden wesentlichen Einzelfaktoren dargestellt: 31.12.2016 TEUR % 31.12.2015 TEUR % Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - Steuern u. ähnl. Abgaben - Zuwendungen u. allg. Umlagen - öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte - Kostenerstattungen und - umlagen - andere 7.746,0 2.542,2 3.070,6 1.499,4 742,3 15.600,6 49,7 16,3 19,7 9,6 4,8 100,0 7.365,4 2.634,4 3.056,5 658,6 766,6 14.481,5 50,9 18,2 21,1 4,5 5,3 100,0 2.629,6 2.084,8 10.716,3 527,9 15.958,6 16,5 13,1 67,2 3,3 100,0 2.682,6 2.051,2 9.488,9 497,2 14.719,9 18,2 13,9 64,5 3,4 100,0 Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - Personalauszahlungen - Auszahlungen für Sach- u. Dienstleistungen - Transferauszahlungen - andere -358,1 -238,4 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 1.915,3 871,9 1.379,5 1.673,0 Saldo aus Investitionstätigkeit 1.043,4 -293,6 Finanzmittelüberschuss 685,3 -532,0 Saldo aus Finanzierungstätigkeit 723,2 524,4 1.408,5 -7,6 Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln Überleitung der liquiden Mittel zur Finanzrechnung Stand liquide Mittel 01.01.2016: Stand liquide Mittel 31.12.2016: 286.999,09 € 1.665.051,13 € Veränderung der liquiden Mittel lt. Bilanz: 1.378.052,04 € Bestand an fremden Finanzmitteln Finanzmittelveränderung lt. Finanzrechnung: 30.462,28 € 1.408.514,32 € Gemeinde Vettweiß 4.3.3 Ertragslage Einen Überblick über die Ertragslage der Gemeinde vermitteln die (Gesamt-) Ergebnisrechnung (Anlage I) und die Teilergebnisrechnungen (Anlage Ia). Stark komprimiert sind die folgenden wesentlichen Einzelfaktoren dargestellt: Darstellung der Ertragslage: 31.12.2016 T€ - Steuern u. ähnl. Abgaben - Zuwendungen u. allg. Umlagen - öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte - Kostenerstattungen und - umlagen - andere ordentliche Aufwendungen - Personalaufwendungen - Aufwendungen für Sach- u. DL - bilanzielle Abschreibungen - Transferaufwendungen - andere Ergebnis der ordentlichen Verwaltungstätigkeit 31.12.2015 % T€ Veränderung % T€ % 9.828,1 3.918,2 3.340,4 1.497,8 1.949,9 20.534,4 47,9 19,1 16,3 7,3 9,5 100,1 7.329,3 3.995,8 3.266,3 644,3 1.923,6 17.159,3 42,7 23,3 19,0 3,8 11,2 100,0 2.498,8 -77,6 74,1 853,5 26,3 3.375,1 34,1 -1,9 2,3 132,5 1,4 3.701,6 2.172,5 2.282,5 10.589,3 2.889,1 21.635,0 17,1 10,0 10,6 48,9 13,3 99,9 3.496,0 2.018,7 2.267,6 9.420,1 565,4 17.767,8 19,7 11,4 12,8 53,0 3,2 100,0 205,6 153,8 14,9 1.169,2 2.323,7 3.867,2 5,9 7,6 0,7 12,4 411,0 -492,1 -1.100,6 -608,5 -95,8 -103,8 8,0 ordentliches Jahresergebnis -1.196,4 -712,3 -484,1 außerordentliches Ergebnis 0,0 0,0 0,0 -1.196,4 -712,3 -484,1 Finanzergebnis Jahresergebnis Gemeinde Vettweiß 4.3.4 Interkommunaler Kennzahlenvergleich Da zwischenzeitlich seit Einführung des NKF für Kommunen sowohl genügend interne Daten für einen (zeitlichen) Vergleich als auch ausreichend belastbare externe Drittvergleichsdaten vorliegen, werden im Folgenden die bisherigen Bilanzkennzahlen und danach die Erfolgsund Finanzkennzahlen einem interkommunalen Vergleich ausgesetzt. Basis sind die öffentlich zugänglichen Vergleichszahlen der Gemeindeprüfungsanstalt, wobei nur Daten verwendet werden, die aus einer aussagekräftigen Grundgesamtheit stammen. Nachfolgend werden nur ausgewählte Kennzahlen aufgeführt. Im Übrigen wird auf die Kennzahlenanalyse im Lagebericht (Anlage I) verwiesen: Interkommunaler Vergleich der Bilanzkennzahlen: Interkommunale Vergleichszahlen * Infrastrukturquote = Infrastrukturvermögen x 100 Eigenkapitalquote I = Eigenkapital x 100 Min. Max. Mittel 22,3 61,1 42,9 64,6 64,1 63,7 63,6 62,2 62,5 60,7 -14,3 65,4 32,9 24,6 22,8 21,6 19,7 17,6 16,7 15,3 9,9 90,8 68,2 82,6 80,6 79,5 77,3 75,3 74,9 72,1 46,7 116,8 89,6 85,0 86,9 93,0 82,7 89,4 89,1 88,8 0,7 29,4 6,9 1,6 4,7 5,5 7,8 9,3 7,7 9,9 31.12.10 31.12.11 31.12.12 31.12.13 31.12.14 31.12.15 31.12.16 Bilanzsumme Bilanzsumme (Eigenkapital + SoPo Eigenkapital- Zuwend./Beiträge) x 100 quote II = Bilanzsumme Anlagendeckungsgrad II = Gemeinde Vettweiß (Eigenkapital + SoPo Zuwendungen/Beiträge + Langfristiges Fremdkapital) x 100 Anlagevermögen Kurzfr. kz.fr.Verbindlichkeiten Verbindlich- (mit RLZ < 1 Jahr) x100 keitsquote = Bilanzsumme (* Quelle: homepage der Gemeindeprüfungsanstalt NRW; Stand: 31.07.2017 Vergleichsjahr 2015) Die Infrastrukturquote der Gemeinde Vettweiß ist im zeitlichen Ablauf konstant, was mit der korrespondierenden jährlichen Reduzierung der Bilanzsumme und durchgeführten Neuinvestitionen zu begründen ist. Die Eigenkapitalquoten I + II verringerten sich aufgrund der Jahresfehlbeträge 2009 - 2016 kontinuierlich. Es ist zu konstatieren, dass die Gemeinde Vettweiß bei der EK-Quote I unter dem Landesdurchschnitt liegt, bei der Ek-Quote II darüber. Gemeinde Vettweiß Der Anlagendeckungsgrad II der Gemeinde Vettweiß ist konstant und liegt nahe dem Landesdurchschnitt. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten der Gemeinde Vettweiß liegen in den Vergleichsjahren leicht erhöht gegenüber dem NRW Mittel, jedoch deutlich unter dem Höchstwert. Interkommunaler Vergleich der Ertragskennzahlen: Interkommunale Vergleichszahlen * Min. Max. Mittel Steuererträge (-GewStUmlage - Aufw. Fonds Dt. Einheit) x100 Netto-Steuer 38,2 Ordentliche Erträge (quote GewSt-Umlage - Aufw. Fonds Dt. Einheit) Zuwendungsquote Personalintensität Erträge aus Zuwendungen x 100 Ordentliche Erträge Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistungen x 100 Transferaufwandsquote Transferaufwand x 100 Ordentliche Aufwendungen Abschreibungsintensität Abschreibungen x 100 Ordentliche Aufwendungen Drittfinanzierungsquote 2012 2015 2016 79,8 57,0 35,6 41,7 43,5 43,3 42,0 47,2 37,0 16,5 27,3 28,5 21,7 23,4 23,3 19,1 26,4 17,6 13,5 14,5 14,2 15,3 17,4 15,2 30,6 17,8 16,2 14,6 14,3 13,5 11,4 10,0 32,5 61,2 45,0 46,0 49,4 49,4 53,5 53,0 49,0 4,7 16,2 10,3 15,5 15,6 13,9 13,3 12,7 10,5 83,1 57,2 74,4 77,2 74,7 73,9 75,3 75,8 3,2 Personalaufwendungen x 100 10,9 Ordentliche Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungsintensität 2011 Gemeinde Vettweiß 2013 2014 9,4 Ordentliche Aufwendungen Erträge a. d. Auflösung d. Sonderposten a. Zuwendungen und 34,8 Beiträgen x 100 Abschreibungen x 100 (* Quelle: homepage der Gemeindeprüfungsanstalt NRW; Stand: 31.07.2017 Vergleichsjahr 2015) Die Nettosteuerquote der Gemeinde Vettweiß liegt unter dem Durchschnitt der NRW-Vergleichskommunen, konnte aber verglichen mit dem Zeitraum 2010-2011 zwischenzeitlich jedoch nachhaltig gesteigert werden. Gemeinde Vettweiß Die Zuwendungsquote der Gemeinde Vettweiß zeigt im Zeitverlauf Schwankungen, bedingt durch den Sondereffekt Konjunkturpaket II; sie liegt leicht oberhalb des Mittelwerts, bzw. deutlich unter dem Maximalwert. Bei der Personalintensität liegt die Gemeinde Vettweiß leicht besser als das Mittelfeld der NRW-Vergleichskommunen, was auch bedingt ist durch die Inanspruchnahme interkommunaler Zusammenarbeit. Die Sach- und Dienstleistungsintensität der Gemeinde Vettweiß ist weiter rückläufig und liegt auch 2016 deutlich unter dem Landesdurchschnitt. Die Abschreibungsintensität ist weiter rückläufig und liegt leicht oberhalb des Landesdurchschnitts. Dies deutet auf zurückgehende bzw. zurückgegangene Investitionen in das Anlagevermögen hin. Die Drittfinanzierungsquote der Gemeinde Vettweiß verdeutlicht, dass die Abschreibungen weiterhin zu einem großen Anteil durch spiegelbildliche Erträge aus der Auflösung der Sonderposten kompensiert werden können. Während im Landesdurchschnitt gut die Hälfte (57,2%) der Abschreibungen kleinerer Kommunen durch die Erträge aus der Sonderpostenauflösung absorbiert werden können, liegt dieser Wert in Vettweiß bei 75,8%. Gemeinde Vettweiß 5. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung Nach dem abschließenden Ergebnis meiner Prüfung habe ich der Gemeinde Vettweiß für den Jahresabschluss des Haushaltsjahres vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016 (vgl. Anlage I ) sowie dem ebenfalls in Anlage I beigefügten Lagebericht folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Ich habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Gemeinde Vettweiß für das Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde Vettweiß. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über die örtlich festgelegte Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben. Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 101 Abs. 1 GO NRW und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab- schlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über die örtlich festgelegte Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Gemeinde Vettweiß Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters und Kämmerers sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet. Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Vettweiß. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weise ich auf die Ausführungen im Lagebericht zur angespannten Ertragslage hin. Dort ist ausgeführt, dass die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für die Haushaltsjahre 2012 - 2022 durch die Kommunalaufsichtsbehörden genehmigt wurde." Vorstehenden Prüfungsbericht erstatte ich in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 730/PS 450/PS 400). Die Verwendung des vorstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts setzt meine vorherige Zustimmung voraus. Düren, 10.01.2018 Michael Dust Wirtschaftsprüfer Gemeinde Vettweiß Anlagen Jahresabschluss der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 1 2 Inhaltsverzeichnis Seite Bilanz 5 Gesamtergebnisrechnung 9 Gesamtfinanzrechnung 33 Anhang zum Jahresabschluss 59 Anlagen zum Anhang 87 Lagebericht zum Jahresabschluss 99 Anlagen zum Lagebericht 121 Beteiligungsbericht 125 Teilergebnisrechnungen 131 Teilfinanzrechnungen 631 3 4 Bilanz zum 31.12.2016 Vettweiß, den 22.11.2017 Aufgestellt: Bestätigt: (Wirtz) (Kunth) Kämmerer Bürgermeister 5 6 Bilanz der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 7 AKTIVA 31.12.2015 31.12.2016 PASSIVA 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grdstücke u. grdstücksgl. Rechte 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.1.2 Ackerland 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.2.2 Bebaute Grdstücke u. grdstücksgl. Rechte 1.2.2.1 Kindertageseinrichtungen 1.2.2.2 Schulen 1.2.2.3 Wohnbauten 1.2.2.4 Sonst.Dienst-, Geschäfts- u. a. Betriebsgebäude 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.2.3.3 Gleisanl. mit Streckenausrüst.u. Sicherheitsanlagen 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenk.anl. 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen u. techn. Anlagen, Fahrzeuge 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Beteiligungen 1.3.3 Sondervermögen 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.5 Ausleihungen 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 1.3.5.2 an Beteiligungen 1.3.5.3 an Sondervermögen 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 78.295.621,40 23.970,96 76.301.148,95 4.717.527,58 2.626.382,99 657.043,00 652.261,00 781.840,59 17.962.986,92 2.482.087,05 9.386.727,92 633.951,86 5.460.220,09 50.359.199,29 5.993.968,92 545.216,87 0,00 12.511.829,17 31.054.037,44 254.146,89 723.155,08 3.854,90 1.576.262,25 263.001,73 695.161,20 1.970.501,49 0,00 1.558.085,35 0,00 148.389,14 264.027,00 0,00 0,00 0,00 264.027,00 76.993.696,50 15.600,16 74.995.678,33 4.735.582,20 2.645.859,67 657.043,00 652.261,00 780.418,53 18.029.844,33 2.817.102,20 9.029.270,99 809.130,35 5.374.340,79 48.829.822,18 5.995.858,23 536.333,62 0,00 12.304.178,82 29.753.299,54 240.151,97 703.568,75 3.750,48 1.480.391,14 273.197,35 939.521,90 1.982.418,01 0,00 1.558.085,35 0,00 162.028,66 262.304,00 0,00 0,00 0,00 262.304,00 1. Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage 1.2 Sonderrücklagen 1.3 Ausgleichsrücklage 1.4 Jahresüberschuss / -fehlbetrag -13.443.137,59 -12.273.287,52 -13.976.154,95 -13.279.790,20 -179.430,14 -189.853,72 0,00 0,00 712.447,50 1.196.356,40 2. Sonderposten 2.1 für Zuwendungen 2.2 für Beiträge 2.3 für den Gebührenausgleich 2.4 Sonstige Sonderposten -47.092.187,42 -46.247.779,15 -33.914.488,75 -33.139.154,01 -12.709.820,09 -12.596.026,82 -162.849,80 -201.600,40 -305.028,78 -310.997,92 2.168.016,52 1.144.058,75 1.144.058,75 0,00 736.958,68 562.882,58 132.579,20 90.555,45 193.465,49 2.404,44 143.878,00 134.700,27 67.169,12 67.531,15 0,00 0,00 0,00 39.375,83 0,00 286.999,09 3.288.033,20 988.573,42 988.573,42 0,00 634.408,65 412.244,90 98.222,87 103.645,40 210.136,41 240,22 0,00 79.992,83 47.762,63 32.230,20 0,00 0,00 0,00 142.170,92 0,00 1.665.051,13 121.796,77 130.128,29 80.585.434,69 80.411.857,99 2. Umlaufvermögen 2.1 Bauland, Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe, Waren 2.1.2 Geleistete Anzahlungen 2.2 Forderungen u. sonst. Vermögensgegenstände 2.2.1 Öff.-rechtl. Ford. und Ford. aus Transferleist. 2.2.1.1 Gebühren 2.2.1.2 Beiträge 2.2.1.3 Steuern 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 2.1.1.5 Sonstige öff.-rechtl. Forderungen 2.2.2 Privatrechtl. Forderungen 2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 2.2.2.4 gegen Beteiligungen 2.2.2.5 gegen Sondervermögen 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel 3. Aktive Rechnungsabgrenzung SUMME AKTIVA 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 3.4 Sonstige Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investition 4.2.1 von verbundenen Unternehmen 4.2.2 von Beteiligungen 4.2.3 von Sondervermögen 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 4.2.5 vom privaten Kreditmarkt 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 4.4 Verbi. aus Vorgängen, die Kreditaufn. wirt. gleichkommen 4.5 Verbindl. L und L 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 4.8 Erhaltenen Anzahlungen 5. Passive Rechnungsabgrenzung SUMME PASSIVA 31.12.2015 -7.671.004,16 -7.079.374,00 0,00 -140.623,04 -451.007,12 31.12.2016 -8.268.331,99 -7.533.825,00 0,00 -222.395,75 -512.111,24 -10.674.031,96 -11.870.182,10 0,00 0,00 -3.085.434,23 -3.458.613,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.600.620,00 -2.033.224,00 -1.484.814,23 -1.425.389,98 -6.150.000,00 -6.500.000,00 0,00 0,00 -193.462,65 -273.328,75 -70.785,96 -74.495,64 -174.900,30 -100.458,69 -999.448,82 -1.463.285,04 -1.705.073,56 -1.752.277,23 -80.585.434,69 -80.411.857,99 8 Gesamtergebnisrechnung 9 10 Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 7.329.307,21 3.995.789,97 8.923,48 3.266.316,34 279.160,14 644.295,67 1.621.905,85 9.598,38 4.027,94 17.159.324,98 7.479.931,00 2.477.123,00 700,00 3.025.209,64 361.194,91 1.525.947,80 1.962.112,00 10.000,00 0,00 16.842.218,35 9.828.061,43 3.918.248,12 1.042,78 3.340.400,57 274.987,26 1.497.797,55 1.668.842,12 3.769,10 1.274,55 20.534.423,48 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 2.348.130,43 1.441.125,12 342,78 315.190,93 -86.207,65 -28.150,25 -293.269,88 -6.230,90 1.274,55 3.692.205,13 -3.083.186,59 -412.800,29 -2.018.689,45 -2.267.646,22 -9.420.073,42 -565.540,92 -17.767.936,89 -2.241.897,00 -624.548,00 -2.472.900,66 -1.977.967,00 -10.222.715,51 -531.668,75 -18.071.696,92 -3.287.608,46 -413.983,59 -2.172.518,65 -2.282.483,13 -10.589.275,61 -2.889.057,71 -21.634.927,15 -1.045.711,46 210.564,41 300.382,01 -304.516,13 -366.560,10 -2.357.388,96 -3.563.230,23 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 10, 17) -608.611,91 -1.229.478,57 -1.100.503,67 128.974,90 19 20 21 + Finanzerträge - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 83,83 -103.919,42 -103.835,59 10.100,00 -117.000,00 -106.900,00 10,37 -95.863,10 -95.852,73 -10.089,63 21.136,90 11.047,27 22 = Ordentliches Jahresergebnis -712.447,50 -1.336.378,57 -1.196.356,40 140.022,17 23 24 25 + Außerordentliche Erträge - Außerordentliche Aufwendungen = Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 26 = Jahresergebnis -712.447,50 -1.336.378,57 -1.196.356,40 140.022,17 27 28 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 2.924.134,00 -2.924.134,00 2.976.472,02 -2.971.472,02 2.851.753,04 -2.851.753,04 -124.718,98 119.718,98 29 = Ergebnis (Z. 26, 27, 28) -712.447,50 -1.331.378,57 -1.196.356,40 140.022,17 Jahresergebnis 2015 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 + + + + + + + +/= Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen Ordentliche Erträge 11 12 13 14 15 16 17 = Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwend. für Sach- & Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen 18 11 30 31 32 33 34 35 Nachrichtlich: Verr.Aufwand/Ertrag m.Allg.Rücklage + Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen + Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen - Verr. Aufwendungen bei Vermögensgegenständen - Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen Verrechnungssaldo 0,00 35.758,13 0,00 -39.791,48 0,00 -4.033,35 Fortg. Ansatz 2016 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ist-Ergebnis 2016 0,00 17.606,16 0,00 -1.523,41 0,00 16.082,75 0,00 17.606,16 0,00 -1.523,41 0,00 16.082,75 12 Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 13 01 4011000 4012000 4013000 4021000 4022000 4031000 4032000 4039000 4041000 4042000 4049000 4051000 4051001 4052000 4061000 02 4101000 4111000 4121000 4121001 4122000 4130000 4131000 4131600 4131601 4131602 4131603 4131604 4132000 4140000 4141000 4141001 4141002 4141003 4141004 4142000 4143000 Steuern und ähnliche Abgaben Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Gemeindeanteil Einkommensteuer Gemeindeanteil Umsatzsteuer Vergnügungssteuer Hundesteuer Sonstige örtliche Steuern Fremdenverkehrsabgaben Abgaben von Spielbanken Sonstige steuerähnl. Erträge Leistungen Familienausgleich Kompensation Kinderbonus Leistungen GS Arbeitssuchende Steuerähnliche Abgaben + Zuwendungen und allgemeine Umlagen Zuwendungen Schlüsselzuweisungen vom Land Bedarfszuweisungen vom Land "Erträge ""Kein Kind o. Mahlzeit" Bedarfszuweisungen Gemeinden Allgemeine Zuweisungen v. Bund Allgemeine Zuweisungen v. Land Sanierung KJP II KJPII San. Vorfl. zw. Buschwegund Im Berggarten KJPII San.Durchl.Im Berggarten KJPII San. Schnocksgraben KJPII Sanier. Verl. Schützenststraße 2. BA Allgemeine Zuweisungen v. Land Zuw. lfd Zwecke vom Bund Zuweisung des Landes Zuw. Land Geld oder Stelle Zuwendung 13 Plus Zuschüsse für Ehrengräber Zuweisung Personalkosten SGB II Zuw. lfd Zwecke von Gemeinden (GV) Zuw. lfd Zwecke von Zweckverb. 7.329.307,21 181.575,81 1.165.654,84 1.422.926,62 3.994.016,90 101.377,12 720,00 62.067,13 0,00 0,00 0,00 0,00 400.968,79 0,00 0,00 0,00 3.995.789,97 0,00 2.408.718,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24.036,75 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 64.718,84 0,00 0,00 0,00 0,00 76.337,93 0,00 Fortg. Ansatz 2016 7.479.931,00 217.999,00 1.298.055,00 1.181.360,00 4.223.837,00 89.204,00 540,00 65.224,00 0,00 0,00 0,00 0,00 403.712,00 0,00 0,00 0,00 2.477.123,00 0,00 2.333.390,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 66.633,00 0,00 5.000,00 0,00 0,00 59.500,00 0,00 Ist-Ergebnis 2016 9.828.061,43 213.159,82 1.273.491,32 3.643.319,74 4.123.728,11 104.470,18 270,00 61.452,51 0,00 0,00 0,00 0,00 408.169,75 0,00 0,00 0,00 3.918.248,12 0,00 2.333.390,00 0,00 0,00 0,00 0,00 48.073,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 66.009,24 0,00 0,00 0,00 0,00 79.741,57 0,00 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 2.348.130,43 -4.839,18 -24.563,68 2.461.959,74 -100.108,89 15.266,18 -270,00 -3.771,49 0,00 0,00 0,00 0,00 4.457,75 0,00 0,00 0,00 1.441.125,12 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 38.073,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -623,76 0,00 -5.000,00 0,00 0,00 20.241,57 0,00 Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 14 4144000 4145000 4146000 4147000 4148000 4148001 4148002 4161000 4180000 4181000 4182000 4191000 03 4211000 4211001 4211003 4211004 4221000 4230000 4231000 4232000 4233000 4234000 4235000 4236000 4237000 4238000 4291000 04 4311000 4311001 4311002 4311003 4311004 4311005 4311006 4311101 4321000 Zuw. lfd Zwecke vom s. ö. Ber. Zuw lfd Zwecke von verb Untern Lfd. Zusch. sonst. ö. Sonderr. Zuw. lfd Zwecke von p. Untern. Spenden Zuschuss Forstbetriebsgemeinschaft Zuw. lfd Zwecke vom übr. Ber. Ertr. Aufl. SoPo aus Zuwendung Allgemeine Umlagen Allgemeine Umlagen vom Land Allgemeine Umlagen von Gem. Leistungsbeteiligung GS für AS + Sonstige Transfererträge Ersatz soz. Leist.außerh.Einr. Leistungen Sozialleist.trägern Ersatz soz. Leist.a.E.Dritter Erstatt. Unterhalt.u.Aufforst. Ersatz soz. Leist. in Einricht Schuldendiensthilfen vom Bund Schuldendiensthilfen vom Land Schuldendiensthilfen von Gem. Schuldendiensthilfen von ZV Schuldendiensthilfen s. ö. B. Schuldendiensthilfen verb Unt. Schuldendiensthilfen Sonderr. Schuldendiensthilfen pr. Unter Schuldendiensthilfen von ü Ber Andere sonstige Transferertr. + Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte Verwaltungsgebühren Standesamtsgebühren Gebühren Schiedsmann Gebühren Fischereischeine Gebühren Perso u. Reisepässe Gebühren Gew.zentr.reg Firmen Geb. Führ.zeug./GWZ Privat Geb. f. Grabmale u.ä. Benutzungsgeb. u. ähnl. Entg. 0,00 0,00 0,00 2.500,00 64.227,23 0,00 0,00 1.355.251,22 0,00 0,00 0,00 0,00 8.923,48 3.989,74 4.933,74 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.266.316,34 15.136,02 4.734,50 0,00 1.007,00 38.757,48 0,00 5.568,00 0,00 89.713,16 Fortg. Ansatz 2016 0,00 0,00 0,00 2.500,00 100,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 700,00 500,00 100,00 100,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.025.209,64 19.250,00 6.000,00 50,00 2.500,00 50.000,00 300,00 4.500,00 0,00 86.850,00 Ist-Ergebnis 2016 0,00 0,00 0,00 26.500,00 0,00 0,00 0,00 1.364.533,81 0,00 0,00 0,00 0,00 1.042,78 321,78 721,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.340.400,57 15.788,80 3.961,60 0,00 1.336,00 37.460,28 0,00 6.337,80 0,00 116.805,17 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 0,00 0,00 0,00 24.000,00 -100,00 0,00 0,00 1.364.533,81 0,00 0,00 0,00 0,00 342,78 -178,22 621,00 -100,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 315.190,93 -3.461,20 -2.038,40 -50,00 -1.164,00 -12.539,72 -300,00 1.837,80 0,00 29.955,17 Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 15 4321001 4321002 4321003 4321004 4321005 4321007 4321008 4321009 4321010 4321011 4321012 4321013 4321014 4321015 4321016 4321017 4321018 4321019 4321020 4321021 4321022 4321023 4321024 4321025 4321026 4321027 4321028 4321029 4321080 4321100 4321200 4321800 4361000 4371000 4381000 05 4411000 4411001 Gebühren Brandschau Nutz.entsch. Obdachl.unterkünf Nutzentschä.Obdachlosenunterk. Nutzungsentsch. f. Obdachl.unterkünfte Benutzungsgeb. u. ähnl. Entg. Mieten Schmutzwassergebühren Niederschlagswassergebühren Kostbeiträge Jugendveranstalt Müllabfuhrgebühren Benutzungsgeb. u. ähnl. Entg. Entsorgungsgebühren Straßenreinigungsgebühren Geb.Begräbnisplätze,Beerdigung Benutzungsgeb. u. ähnl. Entg Benut.gebühr.Asylh. Froi/Müdd. Vermietung Jugendbus Gebühren Verkauf Restmüllsäcke Kleineinleiterabgabe Straßenwinterdienstgebühren Grabnutzungsgebühren Gebühren Sperrgutentsorgung Geb. Nutzung Leichenhallen Geb. f. Grabherstellung Geb.f. Beseitigung v. Gräbern Verwaltungsgeb.(Genehm. Grabm.und dgl. Gebühren Spielekisten u.ä. Gebühren Namensschilder f. Friedhöfe Übernahmereste investiv Benutzungsgebühren (Gebührenhaushalte) Sondernutzungsgebühren Öffentlich Rechtl. Erträge KER Zweckgebundene Abgaben Ertr. aus Aufl. SoPo Beiträge Ertr. aus Aufl. SoPo Geb.ausgl + Privatrechtliche Leistungsentgelte Mieten Pachten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.326.378,69 595.443,15 4.859,50 702.052,35 0,00 2.464,14 5.920,82 0,00 0,00 0,00 835,55 1.531,00 250,54 39.742,77 2.835,22 0,00 5.880,00 16.247,00 4.915,00 1.910,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 339.484,28 60.650,17 279.160,14 168.258,30 23.883,41 Fortg. Ansatz 2016 1.300,00 500,00 0,00 0,00 0,00 57.552,00 1.332.962,50 599.497,50 3.500,00 735.414,63 0,00 2.690,97 6.503,72 0,00 0,00 0,00 500,00 1.213,00 600,00 27.266,33 1.000,00 0,00 5.485,79 18.000,00 2.500,00 1.733,33 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 57.539,87 361.194,91 192.707,00 25.500,00 Ist-Ergebnis 2016 883,50 1.409,43 0,00 0,00 0,00 0,00 1.355.654,29 595.578,31 5.060,00 740.525,84 0,00 2.137,35 6.500,11 0,00 0,00 0,00 161,90 1.444,85 286,32 27.218,36 0,00 0,00 6.588,00 13.226,00 960,00 2.330,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 346.932,41 51.814,25 274.987,26 175.848,01 28.325,87 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) -416,50 909,43 0,00 0,00 0,00 -57.552,00 22.691,79 -3.919,19 1.560,00 5.111,21 0,00 -553,62 -3,61 0,00 0,00 0,00 -338,10 231,85 -313,68 -47,97 -1.000,00 0,00 1.102,21 -4.774,00 -1.540,00 596,67 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 346.932,41 -5.725,62 -86.207,65 -16.858,99 2.825,87 Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 16 4411002 4411009 4411050 4421000 4421001 4421002 4421003 4421004 4421005 4421006 4461000 06 4480000 4480001 4481000 4481001 4481002 4481003 4481004 4481005 4481006 4481007 4482000 4482001 4482002 4482003 4482004 4483000 4483001 4483002 4484000 4484001 4485000 4486000 4487000 4487001 4487002 4487003 Jagdpacht Mieterlöse 19 % USt Mietnebenkosten Erträge aus Verkauf Erträge aus Verkauf Altpapier Abfallbeseitigung Erlöse Ausschreib.unterlagen Erträge aus Verkauf Elektroschrott Erlös aus Holzeinschlag Erträge Verkauf Sperrgutmarken Erträge aus Verkauf Elektroschrott So pr.-re. Leistungsentgelte + Kostenerstattungen und Kostenumlagen Erträge aus Kostenerst. Bund Erstattung AltersteilzG. AA Kostenerstattungen vom Land Erträge aus Einbürgerungsantr. Erst.Kost. FW-Lehrgänge (Land) Fortbildungsbudget, Land Erstatt. f. Asylbew. (Betr.pau) Kostenerstattung Land Erst.Land Unterhalt.jüdisch.FH Erstatt. Pauschalen n. Flüag Kostenerst. Gemeinden (GV) Zuw. Kreis z. Lehrgangskosten Erstatt.FW-einsätze (Kreis) Ertr. aus erst. Schülerfahrk. Ko-erst. FW-Eins. Landsch.verb Erträge aus Ko-erst. Zweckverb Erst. Verwaltungskosten WZV Zuschuss Altersteilz.G v. AA Kostenerst. so. öffentl. Ber. Leistungen Beihilfeablösevers. Ertr. aus Ko-erst. verb. Unter Ertr. aus Ko-erst. so ö Sonder Ertr. aus Ko-erst. priv. Unter Überschuß Duales System Einnahmen Nebenentgelt DSD Ertr. Altpapiersamml. Ant. DSD 1.536,25 2.646,72 24.770,82 0,00 46.787,98 0,00 469,85 10.806,81 0,00 0,00 0,00 644.295,67 0,00 0,00 29.448,09 102,00 4.602,81 1.600,00 0,00 495.183,84 0,00 0,00 2.522,85 0,00 0,00 4.046,14 0,00 50,00 29.510,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.693,04 0,00 0,00 0,00 Fortg. Ansatz 2016 1.600,00 0,00 28.200,00 50.000,00 52.735,59 50,00 402,32 10.000,00 0,00 0,00 0,00 1.525.947,80 0,00 0,00 0,00 200,00 7.000,00 2.400,00 0,00 1.351.000,00 2.140,00 0,00 1.000,00 510,00 0,00 0,00 1.000,00 0,00 35.320,00 0,00 9.000,00 0,00 0,00 0,00 4.950,00 0,00 15.100,00 0,00 Ist-Ergebnis 2016 954,96 2.646,72 17.212,92 0,00 47.933,35 0,00 0,00 2.065,43 0,00 0,00 0,00 1.497.797,55 0,00 0,00 53.897,49 357,00 0,00 1.404,16 0,00 1.299.678,89 0,00 0,00 5.534,52 0,00 0,00 0,00 0,00 50,00 29.580,00 0,00 1.125,07 0,00 0,00 0,00 2.366,91 0,00 0,00 0,00 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) -645,04 2.646,72 -10.987,08 -50.000,00 -4.802,24 -50,00 -402,32 -7.934,57 0,00 0,00 0,00 -28.150,25 0,00 0,00 53.897,49 157,00 -7.000,00 -995,84 0,00 -51.321,11 -2.140,00 0,00 4.534,52 -510,00 0,00 0,00 -1.000,00 50,00 -5.740,00 0,00 -7.874,93 0,00 0,00 0,00 -2.583,09 0,00 -15.100,00 0,00 Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 17 4487004 4488000 4488001 4488002 4488003 4488004 4488005 4488006 4488007 4491000 4492000 4493000 07 4501000 4511000 4521000 4541000 4541001 4542000 4551000 4561000 4561001 4561010 4562000 4562001 4562002 4562100 4562200 4563000 4564000 4565000 4571000 4581000 4581100 4582000 4582100 4582200 4582300 Ertr. Altpapiersamml. Ant. DSD 19% USt Ertr. aus Ko-erst. übr Bereich Ertr. aus Ko-erst. übr Bereich Erst.Kost.FW-einsätze Erstatt.Betriebskost Erst.Repkost Anschlussnehmer Abwasserbeseitigung Ertr. aus Ko-erst. Hausanschl Erstattung Rep.kosten Wi-Wege Lohnkostenzuschuss Leistungsbtlg. für Arbeitss. Leistungsb. beim Arb.losengeld Leistungsbtlg. zur Eingl. AS + Sonstige ordentliche Erträge So. Ertr.. lfd. Vw-tätigkeit Konzessionsabgaben Erstattung von Steuern Ertr. Veräuß. Grundst./Gebäude Ertr. Erst. Kanalanschl.Beitr Ertr. Veräuß. bewegl. Verm. Erträge Veräuß. Finanzanlagen Bußgelder Bußgelder ruhender Straßenverk Bußgelder nur Abschlußrelevant 2010 Säumniszuschläge Stundungszinsen u. dergl. Erstattung Bankrückläufergeb. Beitreibungsgebühren Nachforderungszinsen Gewerbesteuer Erträge aus Gewährverträgen Ausgleichzahlungen nach AFWoG Weitere so ordentliche Erträge Erträge Aufl. sonstige SoPo Erträge aus Zuschreibungen Erträge aus Zuschreibungen Niederschl./Erlass Ertr. Aufl./Herabs. Rückstell. Aufl. von Beihilferückst. Aufl. von Pensionsrückst. Aufl. v. Altersteilzeitrückst. 12.680,13 13.983,90 0,00 0,00 12.231,47 9.542,23 4.694,96 0,00 22.404,21 0,00 0,00 0,00 1.621.905,85 0,00 262.814,94 0,00 241.262,00 0,00 0,00 0,00 355,50 3.935,43 0,00 7.107,90 6.972,84 369,64 14.278,48 103.855,00 0,00 0,00 0,00 4.638,31 13.156,22 0,00 44.319,33 66.385,00 512.221,00 0,00 Fortg. Ansatz 2016 0,00 1.869,80 0,00 5.000,00 16.278,00 55.000,00 0,00 0,00 18.180,00 0,00 0,00 0,00 1.962.112,00 0,00 269.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.530,00 8.000,00 0,00 30.000,00 12.500,00 250,00 20.000,00 15.000,00 0,00 0,00 0,00 1.483.602,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ist-Ergebnis 2016 12.802,79 11.539,74 0,00 0,00 10.516,49 36.002,00 0,00 0,00 32.942,49 0,00 0,00 0,00 1.668.842,12 0,00 206.725,26 0,00 523.589,42 0,00 0,00 0,00 0,00 6.147,68 0,00 13.001,16 6.310,76 245,61 11.179,06 98.557,25 0,00 0,00 0,00 7.530,86 13.666,32 0,00 44.328,17 120.976,00 421.131,00 0,00 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 12.802,79 9.669,94 0,00 -5.000,00 -5.761,51 -18.998,00 0,00 0,00 14.762,49 0,00 0,00 0,00 -293.269,88 0,00 -62.274,74 0,00 523.589,42 0,00 0,00 0,00 -1.530,00 -1.852,32 0,00 -16.998,84 -6.189,24 -4,39 -8.820,94 83.557,25 0,00 0,00 0,00 -1.476.071,14 13.666,32 0,00 44.328,17 120.976,00 421.131,00 0,00 Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 18 4582400 4582900 4583000 4583001 4583002 4583003 4583500 4591000 4591001 4591002 4591003 4591004 4591006 4591007 4591008 4591009 4591010 4591011 4591012 4591013 4591014 4591019 4591100 4591200 4599997 4599998 08 4711000 09 4721000 10 11 5011000 5011001 5011002 5012000 5018000 5019000 Aufl. v. Instandh.-Rückst. Aufl. v. sonst. Rückst. So. nicht zw ord. Erträge Ertrag Aufl. Sportpauschale Auflösung PRAP Grabnutzungsre Ertrag Aufl. Schulpauschale Erst.Personalkosten§107bBeamte Andere so. ord. Erträge Ertr. Erstattung Energiekosten Vermischte Einnahmen erstattVerfahrenskostBeteilig. Elternbeträge OGS Vermischte Einnahmen Erschl. trägerant. Tannenweg Erstattung Machineneinsatz Erst.ansprüche 107b BeamtVG Ertr. Erstattung Energiekosten Erst.Umlagen u. Sanierungsgeld Infrastrukturbeitr. Tannenweg Erst. Hauptkanal Tannenweg Beiträge Erschließungsträger Andere stg. ord. Erträge Schadensfälle Erstattung Telefongebühren Ausbuchen Keinbeträge (Überzahlung) Ausbuchen Centbeträge Anbu + Aktivierte Eigenleistungen Aktivierte Eigenleistungen +/- Bestandsveränderungen Bestandsveränderungen = Ordentliche Erträge - Personalaufwendungen Dienstbezüge Beamte Aufw.entsch. BM u. allg.Vertreter Aufwandsentsch. Vollzieh.beamt Dienstbezüge tarifl. Beschäft. Zuführung zu Rückstellungen Dienstbezüge sonst. Beschäft. 43.756,88 838,62 0,00 23.079,78 73.686,96 0,00 0,00 4.881,61 10.261,06 0,00 0,00 39.440,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 143.878,00 0,00 217,97 0,00 193,24 0,14 9.598,38 9.598,38 4.027,94 4.027,94 17.159.324,98 -3.083.186,59 -395.710,73 -3.824,40 0,00 -1.281.390,85 -44.328,17 -34.205,35 Fortg. Ansatz 2016 0,00 0,00 0,00 0,00 78.000,00 0,00 0,00 21.030,00 0,00 100,00 100,00 23.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 10.000,00 0,00 0,00 16.842.218,35 -2.241.897,00 -410.196,00 -3.757,00 0,00 -1.340.111,00 0,00 -36.437,00 Ist-Ergebnis 2016 43.872,68 0,00 0,00 6.153,44 79.260,05 4.496,51 6.850,00 751,84 6.438,79 0,00 0,00 39.437,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.063,39 0,00 129,37 0,00 3.769,10 3.769,10 1.274,55 1.274,55 20.534.423,48 -3.287.608,46 -395.327,18 -3.824,40 0,00 -1.243.779,94 -67.461,07 -39.313,03 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 43.872,68 0,00 0,00 6.153,44 1.260,05 4.496,51 6.850,00 -20.278,16 6.438,79 -100,00 -100,00 16.437,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.063,39 0,00 129,37 0,00 -6.230,90 -6.230,90 1.274,55 1.274,55 3.692.205,13 -1.045.711,46 14.868,82 -67,40 0,00 96.331,06 -67.461,07 -2.876,03 Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 19 5021000 5022000 5029000 5031000 5032000 5039000 5041000 5041100 5041200 5051000 5051001 5061000 5071000 12 5111000 5112000 5119000 5121000 5131000 5132000 5139000 5141000 5151000 5151001 5161000 13 5211000 5211001 5211002 5211003 5211004 5211005 5211006 5211007 5211008 5211009 5211010 5211014 Beitr. Versorg.-kasse Beamte Beitr. Versorg.-kasse t. Besch Beitr. Versorg.-kasse so Besch Beitr. ges. Soz.-Vers. Beamte Beitr. ges. Soz.-Vers. t Besch Beitr. ges. Soz.-Vers. s.Besch Beihilfen für Beamte Beihilfen Beamte (Vers.-Empf.) Beihilfen Vers.-Empf. Zuf. Pensionsrückstell. Besch. Zuf. Versorgungsrückl. Bes.emp Zuf. Beih.rückstell. Besch. Zuf.Rückst. ATZ - Versorgungsaufwendungen Versorg.aufw. Beamte Versorg.aufw. Tarifl. Beschäf. Versorg.aufw. sonst. Beschäft. Beitr. zu Versorg.kasse Beamte Beiträge gesetzl. SV Beamte Beiträge gesetzl. SV tar Besch Beiträge gesetzl. SV so. Besch Beihilfen,Unterstützungen dgl. Versorgungsempf. Zuf. zu PRS für Vers.empfänger Zuf.Versorg.rücklage Vers.empf Zuf. zu BRS für Vers.empfänger - Aufwend. für Sach- & Dienstleistungen Unterh. Grundstücke baul. Anl. Sächliche Ausgaben (SN) Erneuerung Fußboden TH Maßn. i. R. d. Denkmalpflege Unterh. Grundstücke baul. Anl. Wärmedämmmaßnahmen Kanalsanierung Umstellung Netzwerk Sanierung div. Straßen, Kelz Beseitig/Ersatzbepfl. Pappeln Erstell.Raumkonz./Maßnahmebed. Abwickl. Hausanschlüsse 0,00 -106.086,68 -1.616,35 0,00 -246.542,45 -10.169,50 -185.950,16 0,00 0,00 -633.186,00 -3.069,95 -137.106,00 0,00 -412.800,29 -3.095,00 0,00 0,00 -399.707,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -9.998,29 0,00 -2.018.689,45 -196.698,55 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -6.493,66 0,00 0,00 -355,35 0,00 0,00 Fortg. Ansatz 2016 0,00 -107.209,00 -1.457,00 0,00 -267.742,00 -10.931,00 -60.900,00 0,00 0,00 0,00 -3.157,00 0,00 0,00 -624.548,00 0,00 0,00 0,00 -425.000,00 0,00 0,00 0,00 -139.633,00 -26.833,00 -9.087,00 -23.995,00 -2.472.900,66 -158.051,00 -1.010,00 0,00 -200,00 0,00 0,00 -150.000,00 0,00 0,00 -1.010,00 0,00 0,00 Ist-Ergebnis 2016 0,00 -103.299,18 -1.548,16 0,00 -238.064,69 -11.724,18 -183.542,94 0,00 0,00 -738.724,00 -3.165,69 -257.834,00 0,00 -413.983,59 -1.723,00 0,00 0,00 -401.817,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -10.443,59 0,00 -2.172.518,65 -110.151,85 -157,86 0,00 -199,10 0,00 0,00 -3.075,13 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 0,00 3.909,82 -91,16 0,00 29.677,31 -793,18 -122.642,94 0,00 0,00 -738.724,00 -8,69 -257.834,00 0,00 210.564,41 -1.723,00 0,00 0,00 23.183,00 0,00 0,00 0,00 139.633,00 26.833,00 -1.356,59 23.995,00 300.382,01 47.899,15 852,14 0,00 0,90 0,00 0,00 146.924,87 0,00 0,00 1.010,00 0,00 0,00 Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 20 5211015 5211016 5211017 5211019 5211020 5211021 5211022 5211023 5211024 5211025 5211026 5211027 5211028 5211029 5211030 5211031 5211032 5211033 5211034 5211035 5211036 5211037 5211038 5211039 5211040 5211042 5211043 5211044 5211045 5211100 5211200 5211600 5211604 5211605 5211606 5211607 5211608 5211901 Sanierung Gemeindestraßen Unterh. Straßenbeleuchtung Energieeinspramaßnahmen Unterhaltungskosten Ehrenmäler Kanalreinigung/KanalTV-Überpr. Entsorg.priv.Entw.einrichtung. Unterh.u.Instand. Straßen Unterh. Gräben, Wasserläufe Unterh. Ehrenmäler Unterhaltung Wirtsch. Wege Sanierung Außenfassade Sanierung der Sportplätze Betriebskosten RüB Unterh. Wartehallen Unterh. d. jüdischen FH Unterh. und Aufforstung Unterhaltung der Kanäle Unterh.uAnsch.Verkehrsschilder San. Kanäle u. Bestandsaufnahm San. Kreuzung Zülp.Str/Mitfeld Sanierung WC-Anlage HS "Sanierung ""Oststraße"", Kelz" Sanierung Gemeindestraßen Sanierung Bendenweg Instands.Gehweg Tannen-/Kuhweg Sanierung Frankenstraße Sanierung Fritz Braun Str. Brückensanierung Unterhaltung Minispielfeld Sanierung Hartplatz SZ Vettw. Unterh. Grundst./baul. Anlagen Sanierung KJP II KJPII Sanier. Verl. Schützenststr. 2. BA KJPII San. Vorfl. zw. Buschwegund Im Berggarten KJPII San.Durchl.Im Berggarten KJPII Sanier. Verl. Schützenststr. 2. BA KJPII San. Schnocksgraben Kanalsanierung Müddersheim, Heidegase 0,00 -52.429,68 0,00 -932,56 -35.057,98 0,00 -20.996,04 -24.844,99 0,00 -3.083,11 0,00 0,00 -189,00 -978,78 -20,75 -1.294,13 -8.193,35 -2.750,97 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Fortg. Ansatz 2016 0,00 -57.060,00 0,00 -522,00 -40.000,00 0,00 -57.722,93 -31.520,91 -100,00 -7.090,00 0,00 0,00 0,00 -2.741,33 -1.000,00 -5.516,62 -15.000,00 -3.535,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -16.010,00 -1.010,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ist-Ergebnis 2016 0,00 -54.241,43 0,00 -521,29 -38.526,10 0,00 -49.966,86 -22.993,96 0,00 -3.591,61 0,00 0,00 -104,65 -2.161,66 0,00 -5.457,90 -14.784,45 -3.700,81 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -5.122,95 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 0,00 2.818,57 0,00 0,71 1.473,90 0,00 7.756,07 8.526,95 100,00 3.498,39 0,00 0,00 -104,65 579,67 1.000,00 58,72 215,55 -165,81 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.887,05 1.010,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 21 5215000 5216000 5218000 5221000 5230000 5231000 5232000 5232001 5232002 5232003 5232100 5233000 5234000 5235000 5236000 5237000 5238000 5241000 5241001 5241002 5251000 5251001 5255000 5255001 5255002 5255003 5255004 5255005 5255006 5255007 5261000 5261100 5261200 5271000 5279000 5279100 5279900 5281000 Instandhaltung der Grundstücke und bauliche Anlage Instandhaltung des Infrastrukturvermögens Zuführungen zu Instandhaltungsrückstellungen Unterh. so. unbew. Vermögen Erst. für Aufw. von Drit. Bund Erst. Aufw. von Dr. Land Erstattungen an Gemeinden (GV) Kostenbeteiligung Kreis VHS 5O % ige Kostenbeteilig. SGBII Kostenbeteiligung SGB II Auszahlungen für Unterhaltung Erst. Aufw. von Dr. an ZV Erst. Aufw. von Dr. an s.ö.B. Erst. Aufw. von Dr. an verb.U. Erst. Aufw. von Dr. an so.ö.SR Erst. Aufw. von Dr. an priv. U Erstattungen übrige Bereiche Bew. Grundstücke u. baul. Anl. Versicherungen für Kapellen Bew. Buswartehallen Unterhaltung von Fahrzeugen Unterhaltung Geschirrmobil Unterhaltung so. bew. Vermögen Unterh EDV/Second Level.Support Unterhaltung so. bew. Vermögen Unterhalt. Ausrüstungsgegenst. Unterhaltung/Leasing Software Ergänz.Ersatzbesch.Spielekiste Austausch DIN.Beladung Atemschutz Ersteinr.BetriebInternetanschl Bes. Aufwendungen Beschäftigte Aus- und Fortbildung Dienst- u. Schutzkl., Ausrüst. Lernmittel nach Lernm.-fhg Schülerbeförderung Sonstige Schülerbeförderung Sonstige Sachleistungen Repräsentation, Ehrungen -2.015,88 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -9.892,30 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -341.364,61 0,00 0,00 -80.309,78 -135,01 -37.168,55 -1.836,18 0,00 -25.377,51 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -11.110,84 -221.067,36 0,00 0,00 -3.682,54 Fortg. Ansatz 2016 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -15.100,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -443.596,65 0,00 -212,00 -112.035,00 -808,00 -45.570,00 -3.250,00 -505,00 -16.665,00 -3.620,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -12.250,00 -225.000,00 0,00 0,00 -4.040,00 Ist-Ergebnis 2016 -859,60 0,00 -171.100,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -14.902,56 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -382.536,78 0,00 -202,73 -93.001,04 -7,98 -27.170,74 -2.463,31 0,00 -16.144,08 -3.355,80 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -7.498,46 -201.455,63 0,00 0,00 -1.825,34 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) -859,60 0,00 -171.100,00 0,00 0,00 0,00 0,00 197,44 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 61.059,87 0,00 9,27 19.033,96 800,02 18.399,26 786,69 505,00 520,92 264,20 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.751,54 23.544,37 0,00 0,00 2.214,66 Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 22 5281001 5281002 5281003 5281004 5281005 5281006 5281007 5281008 5281009 5281010 5281011 5281013 5281014 5281015 5281016 5281017 5281018 5281019 5281020 5281100 5291000 5291001 5291002 5291003 5291004 5291005 5291006 5291007 5291008 5291009 5291010 5291011 5291012 5291013 5291014 5291015 5291016 5291017 Ehrung Beamte, Tarifl.Besch. Ehrung von Sportlern Aufw. für so. Sachleistungen Verleihung Umweltpreis Würdigung ehrenamtl. Tätigkeit Ausgaben Schulveranstaltungen Aufw.für so. Sachl. Rat Kost. Erstellung Wappenteller Einrichtung Jugendparlament Ehrung. Ehe- , Alterjubiläum Lehr- und Unterrichtsmittel Beseitigung von Grabstätten Kosten f. Grabherstellung Kosten d. Brandschutzerziehung Lehr-u.Unterrichtsmittel Müdd. Ausg.Hauswirtschaft,Werkunter. Schwimmunterricht Fortbildbudget,Land Kosten Namensschilder FH Aufwendungen für Vorräte Sonstige Dienstleistungen Deponiekosten, Hausmüll u.a. Fuhrleist.sonst.Beseitkost.DSD Stromkosten Ausgaben Straßenwinterdienst Kauf v. Windelsäcken Fuhrleist. Altpapierentsorg Entg. Vereine Altpapiersamml. Beiträge an Verbände Fuhrleistung Abfallentsorgung Zahlung Überl. Hebedaten WZV Ko. Wint.dienst Landschaftsverband Unfallversicherung Feuerwehr Kosten wildabgekippter Müll Schadstoffentsorgung Allg. Ordnungsmaßnahmen Ausgaben Feuerwehrlehrgänge Entsorgung v. Elektroschrott 0,00 0,00 -5.500,00 0,00 -500,00 -2.050,00 0,00 -256,23 0,00 -4.714,78 -7.238,95 -6.104,70 -16.307,81 0,00 0,00 -1.016,37 -7.000,00 -1.600,00 0,00 0,00 -5.112,24 0,00 0,00 -61.075,54 -5.105,45 0,00 0,00 0,00 -9.214,91 0,00 -2.886,17 0,00 -1.360,36 0,00 0,00 -2.008,09 -5.485,54 0,00 Fortg. Ansatz 2016 -101,00 -2.000,00 -5.555,00 0,00 -505,00 -2.050,00 -182,00 -303,00 0,00 -4.343,00 -8.095,00 -7.500,00 -18.000,00 -505,00 0,00 -1.000,00 -10.000,00 -2.400,00 0,00 0,00 -16.060,00 0,00 0,00 -89.125,00 -11.498,00 0,00 0,00 0,00 -10.100,00 0,00 -3.024,00 -10.488,00 -1.414,00 0,00 0,00 -3.535,00 -8.080,00 0,00 Ist-Ergebnis 2016 0,00 -380,01 -5.500,00 0,00 -500,00 -2.050,00 -214,20 0,00 0,00 -4.082,67 -8.007,89 -4.522,00 -14.922,39 0,00 0,00 -932,84 -7.420,00 -1.404,16 0,00 0,00 -6.322,47 0,00 0,00 -66.866,11 -3.947,83 0,00 0,00 0,00 -10.017,75 0,00 -2.873,47 -5.195,40 -1.421,68 0,00 0,00 -873,98 -3.746,81 0,00 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 101,00 1.619,99 55,00 0,00 5,00 0,00 -32,20 303,00 0,00 260,33 87,11 2.978,00 3.077,61 505,00 0,00 67,16 2.580,00 995,84 0,00 0,00 9.737,53 0,00 0,00 22.258,89 7.550,17 0,00 0,00 0,00 82,25 0,00 150,53 5.292,60 -7,68 0,00 0,00 2.661,02 4.333,19 0,00 Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 23 5291020 5291021 5291022 5291050 5291051 5291053 5291054 5291055 5291056 5291057 5291058 5291059 5291060 5291061 5291062 5291064 5291065 5291066 5291100 5291101 5291102 5291103 5291201 5291202 5291300 5291301 5291302 5291401 5291402 5291500 5291501 5291502 5291600 5291601 5291602 5291701 5291802 5291803 Aufw. Ermit.gespl. Abwassergeb Beseitigung von Grabstätten Kosten f. Grabherstellung Beitr. Arbeitsrechtl. Verinig. Überörtliche Prüfung GPA Kosten Brandschau Einsatz Katastrophenfälle Kosten Einsatz Feuerw. Beiträge Wasser-Bodenverbände Beitr. so. Vereine u. Verbände Kosten Wirtschaftsprüfer Übernahme Essensgelder Mittagessenzuschuss Kosten f. Bauleitplanung Aufw. Straßenreinigung Winterdi Zusch. Forstbetriebsgemeinsch. Einleitung in die Kläranlage Transport zur Kläranlage Deponiegebühren Deponiekosten- Grundgebühr Herst., Liefer., Einsamm. Windelsäcke Sonstige allgemeine Kosten Restmüll Deponiegebühren Restmüll (Miete, Leerung, Transp, Säcke) Mitgliedsbeiträge Bioabfall Deponiegebühren Bioabfall (Miete, Leerung, Transp, Säcke) Grünafall Deponiegebühren Grünabfall (Sammlung u. Transport) Kost.Planung,Gutachten Sperrmüll Deponiegebühren Sperrgut (Sammlung u. Transport) Zuschuss Sanierung KJP II Elktroschrottentsorg. Grundgeb Elektroschrott (Sammlung u. Transport) Schadstoffentsorgung Grundgebühr Altpapier (Sammlung u. Transport) Entgelte Vereine für Sammlung Altpapier 0,00 0,00 0,00 -610,00 0,00 -662,64 -1.830,57 0,00 0,00 -6.649,62 -17.850,00 0,00 0,00 -9.096,21 -7.199,52 -2.627,98 -95,35 -845,51 0,00 -89.059,63 -1.048,72 -3.546,20 -268.427,88 -78.671,06 0,00 -116.266,48 -57.942,55 -2.084,50 -3.226,47 0,00 -33.318,66 -13.100,01 0,00 -2.033,32 -3.288,52 -3.945,04 -40.766,73 -17.616,00 Fortg. Ansatz 2016 0,00 0,00 0,00 -586,00 -5.050,00 -1.212,00 -5.050,00 0,00 0,00 -7.065,00 -23.400,00 0,00 0,00 -11.010,00 -6.949,54 -1.312,00 -447,95 -1.690,10 0,00 -108.111,04 -1.104,56 -4.040,05 -268.966,41 -78.464,30 0,00 -116.591,26 -57.962,00 -4.231,75 -3.185,39 -6.050,00 -29.025,43 -11.412,02 0,00 -2.033,32 -2.815,94 -3.956,92 -40.959,71 -18.147,17 Ist-Ergebnis 2016 0,00 0,00 0,00 -610,00 0,00 -828,30 -1.765,62 0,00 0,00 -6.799,66 -17.850,00 0,00 0,00 0,00 -7.049,53 -3.235,69 -121,60 -1.350,84 0,00 -108.111,04 -771,12 -3.611,65 -271.055,78 -79.301,07 0,00 -112.527,78 -57.997,49 -1.889,78 -3.519,58 0,00 -28.567,52 -11.231,93 0,00 -2.052,99 -3.619,60 -3.956,92 -34.523,72 -18.047,25 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 0,00 0,00 0,00 -24,00 5.050,00 383,70 3.284,38 0,00 0,00 265,34 5.550,00 0,00 0,00 11.010,00 -99,99 -1.923,69 326,35 339,26 0,00 0,00 333,44 428,40 -2.089,37 -836,77 0,00 4.063,48 -35,49 2.341,97 -334,19 6.050,00 457,91 180,09 0,00 -19,67 -803,66 0,00 6.435,99 99,92 Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 24 5291901 5291903 14 5211018 5313008 5711000 5711001 5711100 5711200 5711300 5711400 5711410 5711500 5711501 5711600 5711700 5711800 5711900 5721000 5731000 15 5310000 5311000 5311001 5311002 5312000 5312001 5312002 5312003 5312004 5312005 5312007 5312008 5313000 5313001 5313002 5313003 5313004 Deponiekosten wild abgekippter Müll Sonst. Kosten wild abgekippter Müll - Bilanzielle Abschreibungen Sanierung Eingangstüren Umlage RegioEntsorgung Abschreibungen auf Sachanlagen Abschr. immaterielles Vermögen Abschreibungen Gebäude Abschreibungen Brücken Abschreibungen Kanäle Abschreibungen Verkehrsflächen Sonst. Abschr. Infrastrukturv. Abschreibungen Maschinen Aufwand Niederschlagung Ford. Abschreibungen Fahrzeuge Abschreibungen BGA Abschreibungen GWG Aufwand für Festwerte Abschreibungen auf Finanzanl. Abschreibungen auf das UV - Transferaufwendungen Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Bund Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Land Nachmittagsbetreuung GHS Gebühren Fischerei Abgabe Lfd. Zuweisung Gemeinden (GV) Zuwend. Schule 8 - 13 Uhr Zuschüsse Jugendarbeit Anteil PoolBildung KiGa Förd. Kunst u. Kultur Pädag.Sachkosten Jugendarbeit Lfd. Zuweisung Gemeinden (GV) Zuwendungen 13 Plus Zuweisungen Zweckverbände lfd. Umlage KDVZ, Frechen Erstatt.Kosten,Kreuzau-Nidegg. Beiträge an den Erftverband Beiträge Erftverb. u. WVER -2.981,04 -1.082,64 -2.267.646,22 0,00 0,00 -2.256.501,38 -198,02 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1,00 0,00 0,00 -10.945,82 -9.420.073,42 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -5.500,00 0,00 -55.000,00 -800,00 -9.247,31 0,00 -5.000,00 0,00 -227.286,62 -33.415,00 -1.347.350,00 -247.164,00 Fortg. Ansatz 2016 -3.012,19 -1.444,17 -1.977.967,00 0,00 0,00 -1.977.967,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -10.222.715,51 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -15.500,00 -500,00 -55.550,00 -800,00 -9.000,00 0,00 -5.000,00 0,00 -244.824,00 0,00 -1.343.361,00 -250.000,00 Ist-Ergebnis 2016 -2.914,54 -724,33 -2.282.483,13 0,00 0,00 -2.267.438,76 -180,51 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -14.863,86 -10.589.275,61 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -9.500,00 0,00 -55.550,00 -800,00 -11.269,02 0,00 -5.000,00 0,00 -252.997,50 0,00 -1.349.299,00 -251.075,00 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 97,65 719,84 -304.516,13 0,00 0,00 -289.471,76 -180,51 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -14.863,86 -366.560,10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.000,00 500,00 0,00 0,00 -2.269,02 0,00 0,00 0,00 -8.173,50 0,00 -5.938,00 -1.075,00 Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 25 5313005 5313006 5313007 5314000 5315000 5316000 5317000 5317001 5317002 5317003 5318000 5318001 5318002 5318003 5318004 5318005 5318006 5318007 5318008 5318009 5318010 5318011 5318012 5318013 5318014 5318015 5320000 5321000 5322000 5323000 5324000 5325000 5326000 5327000 5328000 5331000 5331002 5331003 Beiträge Hochwasserrückhaltebecken Aufwendungen für IT-Zentralisierung KDVZ Beiträge Förderschulzweckverband Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. s ö Be Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Untern Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Sonder Zuschüsse private Unternehmen Zusch.f.Kiga´s AWO,Lebensh Kosten der OGS ZuschußAbfallbeseit. aus DSD Lfd. Zuschüsse übrige Bereiche Zuschuß Führerschein KL 2 Zuschuss St. Angela DN Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. ü Ber. Bauprämie f. junge Familien ZuweisfZwecke FBG Vettw.Kreuz. Zuschuss Sanierung Sportfläche Zuschuss Tierheim Düren Zuschuss an die Feuerwehr Förderung Kunst u. Kultur Zusch.Musik,Gesang,sonst.Verei Zuschüsse Ausreisekosten Zuschüsse Altenfeiern Zuschuss Jugendinitiativen Zuschüsse an Sportvereine Förderung von Kunst u. Kultur Schuldendiensthilfen Bund Schuldendiensthilfen Land Schuldendiensthilfen Gemeinden Schuldendiensthilfen Zweckverb Schuldendiensthilfen s. ö. Ber Schuldendiensthilfen v Untern. Schuldendiensthilfen Sonderr. Schuldendiensthilfen p Untern. Schuldendiensthilfen ü Bereich SL natürl. Pers. außerh. Einr. Grundleistungen § 3 Asylblg Krankh.Schwangersch. §4Asylblg 0,00 0,00 -68.536,82 0,00 0,00 0,00 -26.707,50 -221.127,64 -83.646,10 0,00 -23.079,78 -5.260,58 -3.953,73 -10.500,00 0,00 0,00 0,00 -8.566,32 -2.475,70 -5.900,00 -25.040,00 0,00 -8.805,00 0,00 -38.627,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -400.340,20 -77.707,05 Fortg. Ansatz 2016 0,00 0,00 -166.000,00 -15.000,00 0,00 0,00 0,00 -190.000,00 -89.025,13 0,00 0,00 -9.500,00 -3.900,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -8.800,00 -2.500,00 -5.350,00 -25.590,00 -500,00 -8.875,00 -1.000,00 -38.630,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -792.757,38 -98.000,00 Ist-Ergebnis 2016 0,00 0,00 -165.475,72 -4.909,63 0,00 0,00 -53.415,00 -237.821,29 -89.025,13 0,00 -6.253,44 -5.730,60 -3.337,57 -4.000,00 0,00 0,00 0,00 -8.566,32 -2.418,10 -5.900,00 -24.940,00 0,00 -8.875,00 0,00 -38.629,99 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -792.797,18 -352.758,89 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 0,00 0,00 524,28 10.090,37 0,00 0,00 -53.415,00 -47.821,29 0,00 0,00 -6.253,44 3.769,40 562,43 -4.000,00 0,00 0,00 0,00 233,68 81,90 -550,00 650,00 500,00 0,00 1.000,00 0,01 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -39,80 -254.758,89 Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 26 5331005 5331006 5331007 5331008 5332000 5333000 5334000 5335000 5336000 5337000 5339000 5341000 5342000 5352000 5371000 5372000 5372001 5372002 5372003 5374000 5375000 5391000 5391002 16 5411000 5411001 5411002 5411003 5411004 5411005 5411006 5411050 5411100 5411200 5411300 5411400 5412000 5412001 Sonst.Leist. §6 Asylblg Sonst.Leist. §6 Asylblg(Geldl) Hilfe z.Lebensunterh.§2Asylblg Hilfe besond.Lebenslagen§2 SL natürl. Pers. in Einricht. Leist. Unterk. Heiz. an AS Leist. Eingl.I von Arbeitss. Einm. Leist. an Arbeitss. Arbeitslosengeld II Leist. zur Eingl. II von AS Sonstige soziale Leistungen Gewerbesteuerumlage Finanz.-bet. Fonds Deut. Einh. Allg. Zuweisung an Gemeinden Allgemeine Umlagen an das Land Kreisumlage Ausschl.Kost.Jugendamt,VerwHH Differenzierte Kreisumlage VHS Allg. Umlagen Gemeinden (GV) Kreisumlage allgemein nach § 56,4 KrO, 1 KrO Kreisumlage, Mehrbelastung Jugendamt § 56,5 KrO Sonstige Transferaufwendungen Krankenhausumlage - Sonstige Aufwendungen So. Per- und Vers.aufwendungen So. Per- und Vers.aufwendungen Kosten Betriebsarzt, Fachkraft Untersuchungskosten Feuerwehr Zahl. n. d. Pers.Vertr.G Gemeinschaftsveranstaltungen So. Per- und Vers.aufwendungenGereonstraße 119 Erstatt. Mietnebenkosten Aus- und Fortbildung Dienst- u. Schutzkl., Ausrüst. Reisekosten Personalnebenaufwendungen Bes. zw. Aufw. f. Beschäftigte Dienst- und Schutzkleidung 0,00 -2.682,70 -118.713,53 -10.101,22 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -109.913,49 -106.773,10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -3.804.294,11 -2.221.592,92 -104.966,00 0,00 -565.540,92 0,00 0,00 -4.103,19 -2.249,95 -80,00 -1.020,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -6.134,12 0,00 0,00 -15.608,60 Fortg. Ansatz 2016 -500,00 -10.000,00 -220.000,00 -30.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -78.932,00 -102.612,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -4.147.198,00 -2.149.511,00 -104.000,00 0,00 -531.668,75 0,00 0,00 -5.000,00 -2.500,00 -80,00 -1.020,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -7.900,00 0,00 0,00 -58.500,00 Ist-Ergebnis 2016 -155,10 -392,50 -192.218,24 -23.262,70 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -123.068,90 -119.552,62 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -4.127.664,50 -2.157.126,67 -105.490,00 0,00 -2.889.057,71 -62,44 0,00 -4.080,48 -1.508,11 -80,00 -1.020,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -7.091,45 0,00 -350,00 -28.065,43 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 344,90 9.607,50 27.781,76 6.737,30 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -44.136,90 -16.940,62 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 19.533,50 -7.615,67 -1.490,00 0,00 -2.357.388,96 -62,44 0,00 919,52 991,89 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 808,55 0,00 -350,00 30.434,57 Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 27 5412002 5421000 5421001 5421002 5421003 5421004 5421005 5421006 5421007 5421008 5421100 5422000 5422001 5422002 5422003 5422004 5423000 5429000 5429001 5429002 5429003 5431000 5431001 5431002 5431003 5431004 5431005 5431006 5431007 5431008 5431009 5431010 5431011 5431012 5431013 5431014 5431015 5431016 Ausbild. Nachwuchs, Fortbild. Aufw. für ehremamtl. Tätigkeit Aufw. entsch. Frakt.Vorsitz. Aufw.entsch. Ratsmitgl. u. OV Aufwandsentschäd. Brandmeister Versich. Rats- /Ausschussmitgl Aufw.entsch.d. Stv. Bürgerm. Aufw. für ea und so Tätigkeit Sitz.geld, Reisek. Auslageners Aufwandsentschädigung Wehrleiter Aufw. ehrenamtl./sonst. Tätigk Mieten und Pachten Unterbringung Obdachlose Miete für Hardware Pacht f. Buswartehallen Miete f.Geräte und Hardware Leasing Inanspruchnahme Rechte/Dienste Einführungsaufwand Infoma Ausgl.zahl.Grundstücksverkäufe Schalt. u Unterhalt.Feuerwrufe Geschäftaufwendungen Kontogebühren Kosten Perso u. Reisepässe Allg. Ordnungsmaßnahmen Amtl. Blätter, Bücher usw. Anschaffung Bücher, Medien Post- u. Fernsprechgebühren Bekanntmachungen Geschäftaufwendungen Portokosten Lohnsteuerkarten Sachverständigenkosten, Gerichtskosten u.a. Bankrückläufergebühren Kosten f. sonst. Wahlen Kosten f. Fischereischeine Kleineinleiterabgabe Kosten für Wahlen Fachliteratur Löschgruppen -9.838,59 0,00 -22.768,07 -80.416,74 -5.000,00 -229,29 -10.400,40 0,00 -1.780,00 0,00 0,00 -2.732,70 0,00 -1.678,44 -25,00 -9.344,02 0,00 0,00 0,00 0,00 -266,67 -35.429,39 0,00 -31.606,60 0,00 0,00 -664,50 -22.628,32 -6.259,50 -2.351,81 0,00 -11.492,84 -442,28 0,00 0,00 -250,53 -6.591,40 -62,37 Fortg. Ansatz 2016 -12.000,00 0,00 -25.500,00 -88.560,00 -5.150,00 -250,00 -11.500,00 0,00 -2.200,00 0,00 0,00 -1.532,00 -1.000,00 -3.300,00 -30,00 -10.850,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -750,00 -41.491,61 0,00 -45.000,00 -1.100,00 0,00 -1.500,00 -35.460,85 -5.800,00 -4.800,00 0,00 -25.890,53 -250,00 0,00 -100,00 -600,00 0,00 -550,00 Ist-Ergebnis 2016 -11.510,07 0,00 -25.428,00 -88.554,00 -5.916,70 -229,29 -11.442,60 0,00 -2.195,20 0,00 0,00 -1.838,82 0,00 -279,74 -6,25 -9.580,52 0,00 0,00 0,00 0,00 -268,70 -35.202,40 0,00 -31.181,22 0,00 0,00 -1.275,18 -28.372,86 -5.296,50 -2.693,07 0,00 -24.983,17 -278,57 0,00 0,00 -286,32 -320,78 -394,17 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 489,93 0,00 72,00 6,00 -766,70 20,71 57,40 0,00 4,80 0,00 0,00 -306,82 1.000,00 3.020,26 23,75 1.269,48 0,00 0,00 0,00 0,00 481,30 6.289,21 0,00 13.818,78 1.100,00 0,00 224,82 7.087,99 503,50 2.106,93 0,00 907,36 -28,57 0,00 100,00 313,68 -320,78 155,83 Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 28 5431018 5431019 5431100 5431200 5431300 5431400 5431500 5431900 5441000 5441001 5441002 5441003 5441100 5441200 5441300 5441400 5441600 5441900 5450000 5451000 5452000 5453000 5454000 5455000 5456000 5457000 5458000 5461000 5462000 5463000 5471000 5471001 5472000 5473000 5473001 5473010 5473011 5473012 Geschäftsaufwendungen Schiedsmann Verfahrenskosten Sozialhilfe Büromaterial Telefongebühren Porto Fachliteratur Bekanntmachungen Sonst. Geschäftaufwendungen Steuern, Vers., Schadensfälle Versich. Unfall, Haftpfl. u. a Abführung UST Beiträge Gartenbaugenossenschaft Versicherungsbeiträge u.ä. Personenbezogene Versicherung KFZ-Versicherungsbeiträge Sonstige Versicherungen Andere Verbrauchssteuern Schadensfälle Erst f. Aufw. vom Bund Erst f. Aufw. vom Land Erst f. Aufw. von Gemeinden Erst f. Aufw. von Zweckverb. Erst f. Aufw. vom so. öff. Ber Erst f. Aufw. von verb. Untern Erst f. Aufw. von so öff. Sond Erst f. Aufw. von priv. Untern Erst f. Aufw. vom üb. Bereich Leist.btlg. bei Leist. an AS L.btlg. bei Leist. Eingl. AS Leist.btlg. bei e.Leist. an AS Wertveränderung bei bewegliches Sachanl. Wertveränderung bei unbewegl. Sachanl. Wertveränderung bei Finanzanl. Wertveränderung bei UV Ausbuchen Nebenforderung Niederschlagungen von Forderungen Erlaß von Forderungen Ausbuchen von Kleinbeträgen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -23.592,44 -22.804,78 -52.120,09 0,00 -792,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -46.934,47 0,00 0,00 0,00 -23,16 Fortg. Ansatz 2016 -100,00 -550,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.200,00 -29.300,00 -52.900,00 -6.700,00 -703,76 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -30.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ist-Ergebnis 2016 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.019,29 -22.960,31 -52.881,67 0,00 -81,76 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -15.916,67 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -2.274.744,56 0,00 -6.373,65 -227,90 -53,13 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 100,00 550,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 180,71 6.339,69 18,33 6.700,00 622,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14.083,33 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -2.274.744,56 0,00 -6.373,65 -227,90 -53,13 Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 29 5474000 5481000 5482000 5483000 5484000 5484200 5491000 5492000 5495000 5499000 5499001 5499002 5499003 5499004 5499005 5499100 5499200 5499300 5499400 5499500 5499600 17 18 19 4610000 4611000 4612000 4613000 4614000 4615000 4616000 4617000 4617001 4617003 4618000 4618001 4619000 4651000 Zuführung Sonderrücklage Bußgelder Säumniszuschläge Aufw. aus Inanspruchn. Bürgs. Ausgleichsleistungen n. AFWoG Aufl. ARAP Baukostenzuschüsse Verfügungsmittel Fraktionszuwendungen Zuführ.z. sonstigen Rückstellungen (neben 5051etc) Übr. sonst. Aufw. lfd. Verw Abführung Geb. GWZ Firmen Abführung Fischereischeine Abführung FZ/GWZ Privat Zuf.Übersch. SopoGebührenausgl Ausbuchen Centbeträge Anbu Repräsentationsaufwendungen Aufwand für Werbung Ehejubiläen Altersgeburtstage Sonstige Ehrungen und Jubiläen Gästebewirtung = Ordentliche Aufwendungen = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 10, 17) + Finanzerträge Zinserträge vom Bund Zinserträge vom Land Zinserträge von Gemeinden (GV) Zinserträge von Zweckverbänden Zinserträge vom so. öff. Ber. Zinserträge von verb. Untern. Zinserträge von so. öff. SR Zinsen vorüberg. angl.Mitteln Zinsen aus Sonderrücklagen Zinserträge Kreditinstitute Zinserträge vom so inl Bereich Zinserträge Gewerbest 233 AO Zinserträge vom so. ausl. Ber Gewinnanteile verb. Untern. -71.789,75 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -3.600,00 -2.672,00 -46.017,61 0,00 0,00 -476,00 -3.262,32 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -17.767.936,89 -608.611,91 83,83 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 83,83 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Fortg. Ansatz 2016 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -3.600,00 -2.700,00 0,00 0,00 -300,00 -750,00 -2.700,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -18.071.696,92 -1.229.478,57 10.100,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ist-Ergebnis 2016 -90.564,85 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -3.237,98 -2.512,00 -84.658,86 0,00 0,00 -644,00 -3.389,04 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -21.634.927,15 -1.100.503,67 10,37 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10,37 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) -90.564,85 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 362,02 188,00 -84.658,86 0,00 300,00 106,00 -689,04 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -3.563.230,23 128.974,90 -10.089,63 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -9.989,63 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 30 4691000 4831000 4881001 4881501 4881502 20 5510000 5511000 5512000 5513000 5514000 5515000 5516000 5517000 5517001 5517100 5518000 5518001 5519000 5591000 5599000 21 22 23 4911000 24 5910000 5911000 25 26 27 4811000 4811001 4811002 4811003 4811004 4811010 4811251 Sonstige Finanzerträge Ertr. Veräuß. bewegl. Vermögen Erst. Grundst.anschlusskosten Beiträge und ähnliche Entgelte Beiträge und ähnliche Entgelte - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Zinsaufw. vom Bund Zinsaufwendungen an das Land Zinsaufw. von Gemeinden (GV) Zinsaufw. von Zweckverbänden Zinsaufw. von so. öff. Bereich Zinsaufw. von verb Unternehmen Zinsaufw. von so. öff. Sonderr Zinsaufwendung Kreditinstitute Zinsen Liquiditätskredite Zinsen Liquiditätskredite Zinsaufw. von so. inl. Bereich Verzinsung Gewerbest. §233a AO Zinsaufw. von so. ausl Bereich Kreditbeschaffungskosten Erstattungszinsen Gewerbesteuer = Finanzergebnis (Z. 19, 20) = Ordentliches Jahresergebnis + Außerordentliche Erträge Außerordentliche Erträge - Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliche Aufwendungen = Außerordentliches Ergebnis = Jahresergebnis + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen Erträge aus Internen Leistungsbeziehungen Erstatt.v.Verwalt.gemein.kost Gebühren f.Straßenentwässerung I.V.Erstatt. Grünflächenanteil I.V. Geschä.bedürf. I.V.Kost.ant.Straßenwinterdien I.V. Erst.Fahrzeugkost 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -103.919,42 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -63.256,17 -32.727,25 0,00 0,00 -7.936,00 0,00 0,00 0,00 -103.835,59 -712.447,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -712.447,50 2.924.134,00 5.062,10 30.272,58 208.570,60 14.297,04 57.661,33 12.657,90 6.715,08 Fortg. Ansatz 2016 100,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -117.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -62.000,00 -40.000,00 0,00 0,00 -15.000,00 0,00 0,00 0,00 -106.900,00 -1.336.378,57 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.336.378,57 2.976.472,02 19.400,00 30.733,61 208.950,60 14.095,58 66.986,29 24.595,98 13.079,32 Ist-Ergebnis 2016 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -95.863,10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -60.915,92 -28.910,93 0,00 0,00 -6.036,25 0,00 0,00 0,00 -95.852,73 -1.196.356,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.196.356,40 2.851.753,04 4.261,36 31.695,26 208.950,60 13.471,27 57.647,55 12.247,28 7.647,05 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) -100,00 0,00 0,00 0,00 0,00 21.136,90 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.084,08 11.089,07 0,00 0,00 8.963,75 0,00 0,00 0,00 11.047,27 140.022,17 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 140.022,17 -124.718,98 -15.138,64 961,65 0,00 -624,31 -9.338,74 -12.348,70 -5.432,27 Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 31 4811500 28 5811000 5811001 5811002 5811003 5811004 5811005 5811006 5811007 5811008 5811009 5811010 5811251 5811500 29 30 31 4547000 32 4557000 33 5477000 34 5478000 35 I.V. Personalkosten - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen Aufw. aus int. Leistungsbez. Aufw. aus int. Leistungsbez. Innere Verr. Geschäftsbedürfn Verwaltungsgemeinkosten Verwaltungskostenanteil Gemeinkosten Abwasserbeseitig I.V. Verwaltungsgemeinkosten I.V.Kostenanteil Straßenentw Verwaltungskostenanteil Grünflächenanteil I.L.Kost.ant.Straßenwinterdien innere Verr. Fahrzeugkosten Innere Verrech. Personalaufwa = Ergebnis (Z. 26, 27, 28) Nachrichtlich: Verr.Aufwand/Ertrag m.Allg.Rücklage + Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen Ertr.a. Verrechn.m.der Allgem. Rücklage Sachanl. + Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen Ertr.a. Verrechn.m. der Allgem. Rücklage Finanzanl - Verr. Aufwendungen bei Vermögensgegenständen Wertveränd. bei Sachanl.a.Verr.m.Allgem.Rücklage - Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen Wertveränd.bei Finanzanl.a.Verr.m.Allgem.Rücklage Verrechnungssaldo 2.588.897,37 -2.924.134,00 -5.062,10 -30.272,58 0,00 0,00 -57.661,33 0,00 0,00 -208.570,60 0,00 -14.297,04 -12.657,90 -6.715,08 -2.588.897,37 -712.447,50 0,00 35.758,13 35.758,13 0,00 0,00 -39.791,48 -39.791,48 0,00 0,00 -4.033,35 Fortg. Ansatz 2016 2.598.630,64 -2.971.472,02 -19.400,00 0,00 0,00 0,00 -66.986,29 0,00 -30.733,61 -208.950,60 0,00 -14.095,58 -24.595,98 -13.079,32 -2.593.630,64 -1.331.378,57 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ist-Ergebnis 2016 2.515.832,67 -2.851.753,04 -4.261,36 0,00 0,00 0,00 -57.647,55 0,00 -31.695,26 -208.950,60 0,00 -13.471,27 -12.247,28 -7.647,05 -2.515.832,67 -1.196.356,40 0,00 17.606,16 17.606,16 0,00 0,00 -1.523,41 -1.523,41 0,00 0,00 16.082,75 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) -82.797,97 119.718,98 15.138,64 0,00 0,00 0,00 9.338,74 0,00 -961,65 0,00 0,00 624,31 12.348,70 5.432,27 77.797,97 140.022,17 0,00 17.606,16 17.606,16 0,00 0,00 -1.523,41 -1.523,41 0,00 0,00 16.082,75 32 Gesamtfinanzrechnung 33 34 Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 01 02 03 04 05 06 07 08 09 + + + + + + + = Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfereinzahlungen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen, Kostenumlagen Sonstige Einzahlungen Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 7.365.383,87 2.634.388,75 6.646,60 3.056.461,66 296.408,61 658.649,50 463.485,15 83,83 14.481.507,97 7.479.930,98 2.477.123,00 700,00 3.115.238,77 361.194,91 1.525.947,80 400.510,00 10.100,00 15.370.745,46 7.746.038,20 2.542.214,31 2.959,44 3.070.604,46 255.495,54 1.499.439,68 483.788,67 10,37 15.600.550,67 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 266.107,22 65.091,31 2.259,44 -44.634,31 -105.699,37 -26.508,12 83.278,67 -10.089,63 229.805,21 10 11 12 13 14 15 16 = Personalauszahlungen Versorgungsauszahlungen Ausz. für Sach- und Dienstleistungen Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen Transferausszahlungen Sonstige Auszahlungen Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit -2.271.897,00 -410.655,29 -2.051.205,61 -103.339,42 -9.488.933,18 -393.885,04 -14.719.915,54 -2.241.897,00 -573.720,00 -2.472.900,66 -117.000,00 -10.222.715,51 -534.118,75 -16.162.351,92 -2.216.950,58 -412.670,59 -2.084.818,15 -95.594,52 -10.716.265,03 -432.331,27 -15.958.630,14 24.946,42 161.049,41 388.082,51 21.405,48 -493.549,52 101.787,48 203.721,78 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) -238.407,57 -791.606,46 -358.079,47 433.526,99 18 19 20 21 22 23 + + + + + = Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten Sonstige Investitionseinzahlungen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 869.311,15 254.318,00 0,00 255.825,78 0,00 1.379.454,93 1.611.137,00 400.750,00 0,00 403.058,38 0,00 2.414.945,38 1.137.752,42 571.276,46 0,00 203.242,23 3.008,00 1.915.279,11 -473.384,58 170.526,46 0,00 -199.816,15 3.008,00 -499.666,27 24 25 26 27 28 29 30 = Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden Ausz. für Baumaßnahmen Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen Sonstige Investitionsauszahlungen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 -1.325.791,12 -347.246,69 0,00 0,00 0,00 -1.673.037,81 -40.000,00 -2.510.508,32 -849.372,03 0,00 0,00 0,00 -3.399.880,35 -1.082,64 -682.899,57 -187.908,06 0,00 0,00 0,00 -871.890,27 38.917,36 1.827.608,75 661.463,97 0,00 0,00 0,00 2.527.990,08 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) -293.582,88 -984.934,97 1.043.388,84 2.028.323,81 32 = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (Z. 17, 31) -531.990,45 -1.776.541,43 685.309,37 2.461.850,80 33 34 35 + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen - Tilgung und Gewährung von Darlehen = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 9.050.000,00 -8.525.620,14 524.379,86 1.000.000,00 -128.000,00 872.000,00 4.250.000,00 -3.526.820,25 723.179,75 3.250.000,00 -3.398.820,25 -148.820,25 36 37 38 = Änderung Bestand eigener Finanzmitel (Z. 32, 35) + Anfangsbestand an Finanzmitteln + Bestand an fremden Finanzmitteln -7.610,59 277.390,77 16.495,32 -904.541,43 286.275,50 0,00 1.408.489,12 286.275,50 -30.462,28 2.313.030,55 0,00 -30.462,28 39 = Liquide Mittel (Z. 36, 37) 286.275,50 -618.265,93 1.664.302,34 2.282.568,27 Jahresergebnis 2015 Fortg. Ansatz 2016 Ist-Ergebnis 2016 35 36 Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 37 01 6011000 6012000 6013000 6021000 6022000 6031000 6032000 6039000 6041000 6042000 6049000 6051000 6051001 6052000 6061000 02 6101000 6111000 6121000 6121001 6122000 6130000 6131000 6131600 6131601 6131602 6131603 6131604 6132000 6140000 6141000 6141001 6141002 6141003 6141004 6142000 6143000 6144000 6145000 6146000 Steuern und ähnliche Abgaben Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Gemeindeanteil Einkommensteuer Gemeindeanteil Umsatzsteuer Vergnügungssteuer Hundesteuer Sonstige örtliche Steuern Fremdenverkehrsabgaben Abgaben von Spielbanken Sonstige steuerähnl. Einnahmen Leistungen Familienausgleich Kompensation Kinderbonus Leistungen GS Arbeitssuchende Steuerähnliche Einzahlungen + Zuwendungen und allgemeine Umlagen Zuwendungen Schlüsselzuweisungen vom Land Bedarfszuweisungen vom Land "Erträge ""Kein Kind o. Mahlzeit" Bedarfszuweisungen Gemeinden Allgemeine Zuweisungen Bund Allgemeine Zuweisungen Land Sanierung KJP II KJPII San. Vorfl. zw. Buschwegund Im Berggarten KJPII San.Durchl.Im Berggarten KJPII San. Schnocksgraben KJPII Sanier. Verl. Schützenststraße 2. BA Allgemeine Zuweisungen v. Land Zuw. lfd Zwecke vom Bund Zuw. lfd Zwecke vom Land Zuwendung Land Gedl oder Stelle Zuwendungen 13 Plus Zuschuss für Ehrengräber Zuweisung Personalkosten SGB II Zuw. lfd Zwecke von Gemeinden (GV) Zuw. lfd Zwecke von Zwechverb. Zuw. lfd Zwecke vom s. ö. Ber. Zuw lfd Zwecke von verb Untern Lfd. Zusch. sonst. ö. Sonderr. 7.365.383,87 181.375,14 1.164.487,86 1.410.033,22 4.044.855,03 101.821,63 450,00 61.392,20 0,00 0,00 0,00 0,00 400.968,79 0,00 0,00 0,00 2.634.388,75 0,00 2.408.718,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24.036,75 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 64.718,84 0,00 0,00 0,00 0,00 76.337,93 0,00 0,00 0,00 0,00 Fortg. Ansatz 2016 7.479.930,98 217.999,00 1.298.055,00 1.181.359,98 4.223.837,00 89.204,00 540,00 65.224,00 0,00 0,00 0,00 0,00 403.712,00 0,00 0,00 0,00 2.477.123,00 0,00 2.333.390,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 66.633,00 0,00 5.000,00 0,00 0,00 59.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ist-Ergebnis 2016 7.746.038,20 212.580,77 1.273.712,06 1.556.176,19 4.129.205,10 103.872,75 472,50 61.849,08 0,00 0,00 0,00 0,00 408.169,75 0,00 0,00 0,00 2.542.214,31 0,00 2.333.390,00 0,00 0,00 0,00 0,00 48.073,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 66.009,24 0,00 0,00 0,00 0,00 79.741,57 0,00 0,00 0,00 0,00 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 266.107,22 -5.418,23 -24.342,94 374.816,21 -94.631,90 14.668,75 -67,50 -3.374,92 0,00 0,00 0,00 0,00 4.457,75 0,00 0,00 0,00 65.091,31 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 38.073,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -623,76 0,00 -5.000,00 0,00 0,00 20.241,57 0,00 0,00 0,00 0,00 Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 38 6147000 6148000 6148001 6148002 6180000 6181000 6182000 6191000 03 6211000 6211001 6211003 6211004 6221000 6230000 6231000 6232000 6233000 6234000 6235000 6236000 6237000 6238000 6291000 04 6301000 6311000 6311001 6311002 6311003 6311004 6311005 6311006 6311101 6321000 6321001 6321002 6321003 6321004 6321005 6321006 Zuw. lfd Zwecke von p. Untern. Spenden Zuschuss Forstbetriebsgemeinschaft Zuw. lfd Zwecke vom übr. Ber. Allgemeine Umlagen Allgemeine Umlagen vom Land Allgemeine Umlagen von Gem. Leistungsbeteiligung GS + Sonstige Transfereinzahlungen Ersatz soz. Leist.außerh.Einr. Leistungen Sozialleist.trägern Ersatz soz. Leist.a.E.Dritter Erstatt. Unterhalt.u.Aufforst. Ersatz soz. Leist. in Einricht Schuldendiensthilfen vom Bund Schuldendiensthilfen vom Land Schuldendiensthilfen von Gem. Schuldendiensthilfen von ZV Schuldendiensthilfen s. ö. B. Schuldendiensthilfen verb Unt. Schuldendiensthilfen Sonderr. Schuldendiensthilfen pr. Unter Schuldendiensthilfen von ü Ber Andere sonst. Transfereinzahl. + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Ö.-r. Leistungsentgelte Verwaltungsgebühren Standesamtsgebühren Gebühren Schiedsmann Gebühren Fischereischeine Gebühren Perso u. Reisepässe Gebühren Gew.zentr.reg Firmen Geb. Führ.zeug./GWZ Privat Geb. f. Grabmale u.ä. Benutzungsgeb. u. ähnl. Entg. Gebühren Brandschau Nutz.entsch. Obdachl.unterkünf Nutzentschä.Obdachlosenunterk. Nutzungsentsch. f. Obdachl.unterkünfte Benutzungsgebühren Verkauf von Elektroschrott 2.500,00 58.077,23 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.646,60 2.093,90 4.552,70 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.056.461,66 0,00 15.066,38 4.774,50 0,00 959,00 39.560,18 0,00 5.609,60 0,00 111.511,06 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Fortg. Ansatz 2016 2.500,00 100,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 700,00 500,00 100,00 100,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.115.238,77 0,00 19.250,00 6.000,00 50,00 2.500,00 50.000,00 300,00 4.500,00 0,00 86.850,00 1.300,00 500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ist-Ergebnis 2016 15.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.959,44 2.067,62 891,82 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.070.604,46 0,00 15.871,12 4.001,60 0,00 1.384,00 36.796,48 0,00 6.246,80 0,00 119.921,00 876,30 1.409,43 0,00 0,00 0,00 0,00 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 12.500,00 -100,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.259,44 1.567,62 791,82 -100,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -44.634,31 0,00 -3.378,88 -1.998,40 -50,00 -1.116,00 -13.203,52 -300,00 1.746,80 0,00 33.071,00 -423,70 909,43 0,00 0,00 0,00 0,00 Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 39 6321007 6321008 6321009 6321010 6321011 6321012 6321013 6321014 6321015 6321016 6321017 6321018 6321019 6321020 6321021 6321022 6321023 6321024 6321025 6321026 6321027 6321028 6321029 6321100 6321200 6321800 6361000 05 6411000 6411001 6411002 6411009 6411050 6421000 6421001 6421002 6421003 6421004 6421005 6421006 6461000 Mieten Schmutzwassergebühren Niederschlagswassergebühren Kostbeiträge Jugendveranstalt.offene Jugendarbeit Müllabfuhrgebühren Benutzungsgeb. u. ähnl. Entg Entsorgungsgebühren Straßenreinigungsgebühren Geb.Begräbnisplätze,Beerdigung Benutzungsgeb. u. ähnl. Entg. Benut.gebühr.Asylh. Froi/Müdd. Vermietung Jugendbus Gebühren Restmüllsäcke Kleineinleiterabgabe Straßenwinterdienstgebühren Grabnutzungsgebühren Geb. Sperrmüll Geb. Nutzung Leichenhallen Geb. f. Grabherstellung Geb.f. Beseitigung v. Gräbern Verwaltungsgeb.(Genehm. Grabm.und dgl.) Gebühren Spielekisten u.ä. Gebühren Namensschilder f. Friedhöfe Benutzungsgebühren Sondernutzungsgebühren Öffentlich Rechtl. Einnahme KER Zweckgebundene Abgaben + Privatrechtliche Leistungsentgelte Mieten Pachten Jagdpacht Mieterlöse 19% USt Mietnebenkosten Einzahlungen aus Verkauf Erträge aus Verkauf Altpapier Erlöse Ausschreib.unterlagen Erträge aus Verkauf Elektroschrott Erlös aus Holzeinschlag Erträge Verkauf Sperrgutmarken Erlöse Ausschreib.unterlagen So. pr-re. Leistungsentgelte 0,00 1.320.709,10 602.152,64 4.739,50 701.579,92 0,00 2.308,62 6.047,58 0,00 0,00 0,00 835,55 1.531,00 250,54 39.734,24 169.265,29 20,00 6.093,20 16.563,76 4.845,00 1.980,00 0,00 0,00 0,00 0,00 325,00 0,00 296.408,61 169.251,44 23.476,24 1.536,25 3.149,60 22.907,35 0,00 64.769,57 0,00 511,35 10.806,81 0,00 0,00 0,00 Fortg. Ansatz 2016 57.552,00 1.332.962,50 599.497,50 3.500,00 735.414,63 0,00 2.690,97 6.503,72 0,00 0,00 0,00 500,00 1.213,00 600,00 27.266,33 148.569,00 0,00 5.485,79 18.000,00 2.500,00 1.733,33 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 361.194,91 192.707,00 25.500,00 1.600,00 0,00 28.200,00 50.000,00 52.735,59 50,00 402,32 10.000,00 0,00 0,00 0,00 Ist-Ergebnis 2016 0,00 1.354.400,61 597.518,68 5.130,00 739.487,02 0,00 2.292,87 6.466,47 0,00 0,00 0,00 161,90 1.444,85 286,32 27.109,45 126.417,58 20,00 6.406,68 14.830,30 70,00 1.780,00 0,00 0,00 0,00 0,00 275,00 0,00 255.495,54 175.848,01 26.173,75 954,96 3.149,60 19.671,65 0,00 27.384,50 0,00 247,64 2.065,43 0,00 0,00 0,00 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) -57.552,00 21.438,11 -1.978,82 1.630,00 4.072,39 0,00 -398,10 -37,25 0,00 0,00 0,00 -338,10 231,85 -313,68 -156,88 -22.151,42 20,00 920,89 -3.169,70 -2.430,00 46,67 0,00 0,00 0,00 0,00 275,00 0,00 -105.699,37 -16.858,99 673,75 -645,04 3.149,60 -8.528,35 -50.000,00 -25.351,09 -50,00 -154,68 -7.934,57 0,00 0,00 0,00 Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 40 06 6480000 6480001 6481000 6481001 6481002 6481003 6481004 6481005 6481006 6481007 6482000 6482001 6482002 6482003 6482004 6483000 6483001 6483002 6484000 6484001 6485000 6486000 6487000 6487001 6487002 6487003 6487004 6488000 6488001 6488002 6488003 6488004 6488005 6488006 6488007 6491000 6492000 6493000 07 6501000 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen Einz. aus Ko-erst. Bund Erstattung AltersteilzG. AA Kostenerstattungen vom Land Erträge aus Einbürgerungsantr. Erst.Kost. FW-Lehrgänge (Land) Fortbildungsbudget, Land Erstatt. f. Asylbew. (Betr.pau Kostenerstattung Land Erst.Land Unterhalt.jüdisch.FH Erstatt. Pauschalen n. Flüag Kostenerst. Gemeinden (GV) Zuw. Kreis z. Lehrgangskosten Erstatt.FW-einsätze (Kreis) Ertr. aus erst. Schülerfahrk. Ko-erst. FW-Eins. Landsch.verb Einz. aus Ko-erst. Zweckverb. Erst. Verwaltungskosten WZV Zuschuss Altersteilz.G v. AA Kostenerst. so. öffentl. Ber. Leistungen Beihilfeablösevers. Einz. aus Ko-erst. verb. Unter Einz. aus Ko-erst. so ö Sonder Einz. aus Ko-erst. priv. Unter Überschuß Duales System Einnahmen Nebenentgelt DSD Ertr. Altpapiersamml. Ant. DSD Einnahmen Nebenentgelt DSD 19 % USt Kostenerst. übriger Bereich Ertr. aus Ko-erst. übr Bereich Erst.Kost.FW-einsätze Erstatt.Betriebskost Erst.Repkost Anschlussnehmer Ertr. aus Ko-erst. Hausanschl Erstattung Rep.kosten Wi-Wege Lohnkostenzuschuss Leistungsbtlg. für Arbeitss. Leistungsb. beim Arb.losengeld Leistungsbtlg. zur Eingl. AS + Sonstige Einzahlungen So. Einz. lfd. Vw-tätigkeit 658.649,50 0,00 0,00 29.448,09 102,00 3.739,45 1.600,00 0,00 495.183,84 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.410,32 0,00 50,00 44.098,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.397,75 0,00 0,00 0,00 15.089,33 13.046,03 0,00 0,00 12.783,43 9.142,23 4.694,96 0,00 21.863,67 0,00 0,00 0,00 463.485,15 0,00 Fortg. Ansatz 2016 1.525.947,80 0,00 0,00 0,00 200,00 7.000,00 2.400,00 0,00 1.351.000,00 2.140,00 0,00 1.000,00 510,00 0,00 0,00 1.000,00 0,00 35.320,00 0,00 9.000,00 0,00 0,00 0,00 4.950,00 0,00 15.100,00 0,00 0,00 1.869,80 0,00 5.000,00 16.278,00 55.000,00 0,00 0,00 18.180,00 0,00 0,00 0,00 400.510,00 0,00 Ist-Ergebnis 2016 1.499.439,68 0,00 0,00 53.897,49 357,00 863,36 1.404,16 0,00 1.299.678,89 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.480,19 0,00 50,00 35.116,90 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 834,50 0,00 0,00 0,00 15.235,33 12.541,31 0,00 0,00 10.516,49 29.252,00 0,00 0,00 33.212,06 0,00 0,00 0,00 483.788,67 0,00 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) -26.508,12 0,00 0,00 53.897,49 157,00 -6.136,64 -995,84 0,00 -51.321,11 -2.140,00 0,00 -1.000,00 -510,00 0,00 6.480,19 -1.000,00 50,00 -203,10 0,00 -9.000,00 0,00 0,00 0,00 -4.115,50 0,00 -15.100,00 0,00 15.235,33 10.671,51 0,00 -5.000,00 -5.761,51 -25.748,00 0,00 0,00 15.032,06 0,00 0,00 0,00 83.278,67 0,00 Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 41 6511000 6521000 6561000 6561001 6562000 6562001 6562002 6562100 6562200 6563000 6564000 6565000 6591000 6591001 6591002 6591003 6591004 6591006 6591007 6591008 6591009 6591010 6591011 6591012 6591013 6591014 6591100 6591200 6599997 6599998 08 6610000 6611000 6612000 6613000 6614000 6615000 6616000 6617000 6617001 6617003 Konzessionsabgaben Einz. aus Vorsteuerüberhang Bußgelder Bußgelder ruhender Straßenverk Säumniszuschläge Stundungszinsen u. dergl. Erstattung Bankrückläufergeb. Beitreibungsgebühren Verzinsung Gewerbesteuer Einz. aus Gewährverträgen Ausgleichzahlungen nach AFWoG Weitere so ordentliche Erträge Andere so. ord. Einzahlungen Ertr. Erstattung Energiekosten Vermischte Einnahmen erstattVerfahrenskostBeteilig. Elternbeträge OGS Vermischte Einnahmen offene Jugendarbeit Erschl. trägerant. Tannenweg Erstattung Machineneinsatz Erst.ansprüche 107b BeamtVG Ertr. Erstattung Energiekosten Erst.Umlagen u. Sanierungsgeld Infrastrukturbeitr. Tannenweg Erst. Hauptkanal Tannenweg Beiträge Erschließungsträger Schadensfälle Erstattung Telefongebühren Einzahlungen Kleinbeträge (Übezahlung) Ungeklärte Einzahlungen + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen Zinseinzahlungen vom Bund Zinseinzahlungen vom Land Zinseinzahlungen von Gemeinden (GV) Zinseinzahlungen Zweckverbände Zinseinzahlungen s. öff. Ber. Zinseinzahlungen von verb. Unt Zinseinzahlungen Sonderrechn. Zinsen vorüberg. angl.Mitteln Zinsen aus Sonderrücklagen Zinsen Kreditistitute 264.432,18 0,00 355,50 4.725,89 20.063,30 6.465,41 413,25 15.675,74 75.899,00 0,00 0,00 0,00 11.139,63 15.548,90 0,00 0,00 39.689,01 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 238,97 0,00 127,40 8.710,97 83,83 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 83,83 0,00 0,00 Fortg. Ansatz 2016 269.000,00 0,00 1.530,00 8.000,00 30.000,00 12.500,00 250,00 20.000,00 15.000,00 0,00 0,00 0,00 21.030,00 0,00 100,00 100,00 23.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.100,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 0,00 0,00 Ist-Ergebnis 2016 206.725,26 0,00 0,00 6.649,70 14.423,06 1.636,11 233,34 12.313,43 44.165,25 0,00 0,00 0,00 -1.787,16 6.438,79 0,00 0,00 39.266,57 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 143.878,00 8.094,65 0,00 119,53 1.068,14 10,37 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10,37 0,00 0,00 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) -62.274,74 0,00 -1.530,00 -1.350,30 -15.576,94 -10.863,89 -16,66 -7.686,57 29.165,25 0,00 0,00 0,00 -22.817,16 6.438,79 -100,00 -100,00 16.266,57 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 143.878,00 8.094,65 0,00 119,53 1.068,14 -10.089,63 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -9.989,63 0,00 0,00 Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 42 6618000 6618001 6619000 6651000 6691000 09 10 7011000 7011001 7011002 7012000 7019000 7021000 7022000 7029000 7031000 7032000 7039000 7041000 7051001 11 7111000 7112000 7119000 7121000 7131000 7132000 7139000 7141000 7151001 12 7211000 7211001 7211002 7211003 7211004 7211005 7211006 7211007 7211008 7211009 Zinseinzahlungen so. inl. Ber. Zinserträge Gewerbest 233 AO Zinseinzahlungen so. ausl. Ber Gewinnanteile verb. Untern. Sonstige Finanzeinzahlungen = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit - Personalauszahlungen Dienstbezüge Beamte Aufw.entsch. BM u. allg.Vertreter Aufwandsentsch. Vollzieh.beamt Dienstbezüge tarifl. Beschäft. Dienstbezüge sonst. Beschäft. Beitr. Versorg.-kasse Beamte Beitr. Versorg.-kasse t. Besch Beitr. Versorg.-kasse so Besch Beitr. ges. Soz.-Vers. Beamte Beitr. ges. Soz.-Vers. t Besch Beitr. ges. Soz.-Vers. s.Besch Beihilfen für Beamte Auszahlung Zuführung Versorgungsrücklage - Versorgungsauszahlungen Versorg.bez. Beamte Versorg.bez. tar. Beschäftigte Versorg.bez. so. Beschäftigte Beitr. zu Versorg.kasse Beamte Beiträge gesetzl. SV Beamte Beiträge gesetzl. SV tar Besch Beiträge gesetzl. SV so. Besch Beihilfen,Unterstützungen dgl. Versorgungsempf. Auszahlung Zuführung Versorgungsrücklage Vers.empf - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen Unterh. Grundstücke baul. Anl. Sächliche Ausgaben (SN) Erneuerung Fußboden TH Maßn. i. R. d. Denkmalpflege Unterh. Grundstücke baul. Anl. Wärmedämmmaßnahmen Sanierung Kanäle u. Bestandsaufnahme Umstellung Netzwerk Sanierung div. Straßen, Kelz Beseitig/Ersatzbepfl. Pappeln 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14.481.507,97 -2.271.897,00 -398.119,17 -3.824,40 0,00 -1.282.333,93 -34.205,35 0,00 -100.165,21 -7.507,88 0,00 -246.542,45 -10.169,50 -185.959,16 -3.069,95 -410.655,29 0,00 0,00 0,00 -400.657,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -9.998,29 -2.051.205,61 -198.399,31 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -57.525,23 0,00 0,00 0,00 Fortg. Ansatz 2016 0,00 0,00 0,00 0,00 100,00 15.370.745,46 -2.241.897,00 -410.196,00 -3.757,00 0,00 -1.340.111,00 -36.437,00 0,00 -107.209,00 -1.457,00 0,00 -267.742,00 -10.931,00 -60.900,00 -3.157,00 -573.720,00 0,00 0,00 0,00 -425.000,00 0,00 0,00 0,00 -139.633,00 -9.087,00 -2.472.900,66 -158.051,00 -1.010,00 0,00 -200,00 0,00 0,00 -150.000,00 0,00 0,00 -1.010,00 Ist-Ergebnis 2016 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15.600.550,67 -2.216.950,58 -387.932,47 -4.256,20 0,00 -1.244.044,75 -39.313,03 0,00 -103.358,47 -1.548,16 0,00 -238.064,69 -11.724,18 -183.542,94 -3.165,69 -412.670,59 0,00 0,00 0,00 -402.227,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -10.443,59 -2.084.818,15 -107.866,61 -157,86 0,00 -199,10 0,00 0,00 -48.772,08 0,00 0,00 -355,35 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 0,00 0,00 0,00 0,00 -100,00 229.805,21 24.946,42 22.263,53 -499,20 0,00 96.066,25 -2.876,03 0,00 3.850,53 -91,16 0,00 29.677,31 -793,18 -122.642,94 -8,69 161.049,41 0,00 0,00 0,00 22.773,00 0,00 0,00 0,00 139.633,00 -1.356,59 388.082,51 50.184,39 852,14 0,00 0,90 0,00 0,00 101.227,92 0,00 0,00 654,65 Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 43 7211010 7211014 7211015 7211016 7211017 7211018 7211019 7211020 7211021 7211022 7211023 7211024 7211025 7211026 7211027 7211028 7211029 7211030 7211031 7211032 7211033 7211034 7211035 7211036 7211037 7211038 7211039 7211040 7211042 7211043 7211044 7211045 7211100 7211200 7211600 7211604 7211605 7211606 7211607 7211608 7215000 Erstell.Raumkonz./Maßnahmebed. Abwickl. Hausanschlüsse Sanierung Gemeindestraßen Unterh. Straßenbeleuchtung Energieeinspramaßnahmen Sanierung Eingangstüren Unterhaltungskosten Ehrenmäler Kanalreinigung/KanalTV-Überpr. Entsorg.priv.Entw.einrichtung. Unterh.u.Instand. Straßen Unterh. Gräben, Wasserläufe Unterh. Ehrenmäler Unterhaltung Wirtsch. Wege Sanierung Außenfassade Sanierung der Sportplätze Betriebskosten RüB Unterh. Wartehallen Unterh. d. jüdischen FH Unterh. und Aufforstung Unterhaltung der Kanäle Unterh.uAnsch.Verkehrsschilder San. Kanäle u. Bestandsaufnahm San. Kreuzung Zülp.Str/Mitfeld Sanierung WC-Anlage HS "Sanierung ""Oststraße"", Kelz" Sanierung Gemeindestraßen Sanierung Bendenweg Instands.Gehweg Tannen-/Kuhweg Sanierung Frankenstraße Sanierung Fritz Braun Str. Brückensanierung Unterhaltung Minispielfeld Sanierung Hartplatz SZ Vettw. Ausz. Instandhaltungsrückst. Sanierung KJP II KJPII Sanier. Verl. Schützenststr. 2. BA KJPII San. Vorfl. zw. Buschwegund Im Berggarten KJPII San.Durchl.Im Berggarten KJPII Sanier. Verl. Schützenststr. 2. BA KJPII San. Schnocksgraben Instandhaltung der Grundstücke und bauliche Anlage 0,00 0,00 0,00 -52.429,68 0,00 0,00 -932,56 -35.057,98 0,00 -24.890,80 -24.844,99 0,00 -3.370,61 0,00 0,00 -189,00 -978,78 -20,75 -1.294,13 -8.065,07 -2.750,97 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -2.015,88 Fortg. Ansatz 2016 0,00 0,00 0,00 -57.060,00 0,00 0,00 -522,00 -40.000,00 0,00 -57.722,93 -31.520,91 -100,00 -7.090,00 0,00 0,00 0,00 -2.741,33 -1.000,00 -5.516,62 -15.000,00 -3.535,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -16.010,00 -1.010,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ist-Ergebnis 2016 0,00 0,00 0,00 -54.241,43 0,00 0,00 -405,26 -38.277,60 0,00 -49.433,30 -22.993,96 0,00 -3.035,98 0,00 0,00 -104,65 -2.161,66 0,00 -5.457,90 -14.319,28 -3.342,91 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -5.122,95 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -859,60 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 0,00 0,00 0,00 2.818,57 0,00 0,00 116,74 1.722,40 0,00 8.289,63 8.526,95 100,00 4.054,02 0,00 0,00 -104,65 579,67 1.000,00 58,72 680,72 192,09 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.887,05 1.010,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -859,60 Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 44 7216000 7218000 7221000 7221200 7230000 7231000 7232000 7232001 7232002 7232003 7232100 7233000 7234000 7235000 7236000 7237000 7238000 7241000 7241001 7241002 7251000 7251001 7255000 7255001 7255002 7255003 7255004 7255005 7255006 7261000 7261100 7261200 7271000 7279000 7279100 7279900 7281000 7281001 7281002 7281003 7281004 Instandhaltung des Infrastrukturvermögens Zuführungen zu Instandhaltungsrückstellungen Unterh. so. unbew. Vermögen Instanh.-Rst. Unterh. unb. Ver Erst. für Ausz. von Drit. Bund Erst. für Ausz. von Drit. Land Erstattungen an Gemeinden (GV) Kostenbeteiligung Kreis VHS 5O % ige Kostenbeteilig. SGBII Kostenbeteiligung SGB II Auszahlungen für Unterhaltung Erst. Ausz. von Dr. an ZV Erst. Aufw. von Dr. an s.ö.B. Erst. Aufw. von Dr. an verb.U. Erst. Aufw. von Dr. an s.ö.SR. Erst. Aufw. von Dr. an priv. U Erstattungen übrige Bereiche Bew. Grundstücke u. baul. Anl. Versicherungen für Kapellen Bew. Buswartehallen Unterhaltung von Fahrzeugen Unterhaltung Geschirrmobil Unterhaltung so. bew. Vermögen Unterh EDV/Second Level.Support Unterhaltung so. bew. Vermögen Unterhalt. Ausrüstungsgegenst. Unterhaltung/Leasing Software Ergänz.Ersatzbesch.Spielekiste Austausch DIN.Beladung Atemschutz Bes. zahlungsw. Aufw. Besch. Aus- und Fortbildung Dienst- u. Schutzkl., Ausrüst. Lernmittel nach Lernm.-fhg Schülerbeförderung Sonstige Schülerbeförderung Sonstige Sachleistungen Repräsentation, Ehrungen Ehrung Beamte, Tarifl.Besch. Ehrung von Sportlern Aufw. für so. Sachleistungen Verleihung Umweltpreis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -9.892,30 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -339.389,36 0,00 0,00 -88.033,68 -135,01 -36.521,70 -1.836,18 0,00 -19.310,16 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -11.110,84 -220.684,45 0,00 0,00 -3.594,63 0,00 0,00 -5.500,00 0,00 Fortg. Ansatz 2016 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -15.100,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -443.596,65 0,00 -212,00 -112.035,00 -808,00 -45.570,00 -3.250,00 -505,00 -16.665,00 -3.620,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -12.250,00 -225.000,00 0,00 0,00 -4.040,00 -101,00 -2.000,00 -5.555,00 0,00 Ist-Ergebnis 2016 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -29.756,12 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -389.359,52 0,00 -202,73 -89.641,84 -7,98 -26.772,85 -871,68 0,00 -15.110,06 -3.355,80 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -7.498,46 -215.430,46 0,00 0,00 -1.282,29 0,00 -380,01 -5.500,00 0,00 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -14.656,12 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 54.237,13 0,00 9,27 22.393,16 800,02 18.797,15 2.378,32 505,00 1.554,94 264,20 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.751,54 9.569,54 0,00 0,00 2.757,71 101,00 1.619,99 55,00 0,00 Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 45 7281005 7281006 7281007 7281008 7281009 7281010 7281011 7281014 7281015 7281017 7281018 7281019 7281020 7281100 7291000 7291001 7291002 7291003 7291004 7291005 7291006 7291007 7291008 7291009 7291010 7291011 7291012 7291013 7291014 7291015 7291016 7291017 7291020 7291021 7291022 7291050 7291051 7291053 7291054 7291055 7291056 Würdigung ehrenamtl. Tätigkeit Ausgaben Schulveranstaltungen Aufw.für so. Sachl. Rat Kost. Erstellung Wappenteller Einrichtung Jugendparlament Ehrung. Ehe- , Alterjubiläum Lehr- und Unterrichtsmittel Bestattungskosten Kosten d. Brandschutzerziehung Ausg.Hauswirtschaft,Werkunter. Schwimmunterricht Fortbildbudget,Land Namensschilder Aufwendungen für Vorräte Sonstige Dienstleistungen Deponiekosten, Hausmüll u.a. Abfallbeseitigung Fuhrleist.sonst.Beseitkost.DSDAbfallverwertung Stromkosten Gemeindestraßen Ausgaben Straßenwinterdienst Kauf v. Windelsäcken Fuhrleist. Altpapierentsorg. Abfallbeseitigung Entg. Vereine Altpapiersamml. Beiträge an Verbände Brandschutz Fuhrleistung Abfallentsorgung Abfallbeseitigung Zahlung Überl. Hebedaten WZV Abwasserbeseitigung Ko. Wint.dienst Landschaftsverband Unfallversicherung Feuerwehr Brandschutz Kosten wildabgekippter Müll Abfallbeseitigung Schadstoffentsorgung Allg. Ordnungsmaßnahmen Ausgaben Feuerwehrlehrgänge Brandschutz Entsorgung v. Elektroschrott Aufw. Ermit.gespl. AbwassergebAbwasserbeseitigung Beseitigung von Grabstätten Kosten Grabherstellung Beitr. Arbeitsrechtl. Verinig. Überörtliche Prüfung GPA Kosten Brandschau Einsatz Katastrophenfälle Kosten Einsatz Feuerw. Beiträge Wasser-Bodenverbände -500,00 -2.050,00 0,00 -256,23 0,00 -4.714,78 -7.238,95 -21.068,66 0,00 -1.016,37 -6.650,00 -1.600,00 0,00 0,00 -5.222,91 0,00 0,00 -61.075,54 -4.948,40 0,00 0,00 0,00 -9.214,91 0,00 -2.886,17 -10.125,29 -1.360,36 0,00 0,00 -1.989,92 -5.084,77 0,00 0,00 0,00 0,00 -610,00 0,00 -662,64 -1.669,82 0,00 0,00 Fortg. Ansatz 2016 -505,00 -2.050,00 -182,00 -303,00 0,00 -4.343,00 -8.095,00 -25.500,00 -505,00 -1.000,00 -10.000,00 -2.400,00 0,00 0,00 -16.060,00 0,00 0,00 -89.125,00 -11.498,00 0,00 0,00 0,00 -10.100,00 0,00 -3.024,00 -10.488,00 -1.414,00 0,00 0,00 -3.535,00 -8.080,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -586,00 -5.050,00 -1.212,00 -5.050,00 0,00 0,00 Ist-Ergebnis 2016 -500,00 -2.050,00 -214,20 0,00 0,00 -4.082,67 -7.808,89 -20.095,55 0,00 -932,84 -9.100,00 -1.404,16 0,00 0,00 -6.176,10 0,00 0,00 -66.866,11 -4.104,88 0,00 0,00 0,00 -10.017,75 0,00 -2.873,47 -5.195,40 -1.421,68 0,00 0,00 -873,98 -4.147,58 0,00 0,00 0,00 0,00 -610,00 0,00 -828,30 -1.926,37 0,00 0,00 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 5,00 0,00 -32,20 303,00 0,00 260,33 286,11 5.404,45 505,00 67,16 900,00 995,84 0,00 0,00 9.883,90 0,00 0,00 22.258,89 7.393,12 0,00 0,00 0,00 82,25 0,00 150,53 5.292,60 -7,68 0,00 0,00 2.661,02 3.932,42 0,00 0,00 0,00 0,00 -24,00 5.050,00 383,70 3.123,63 0,00 0,00 Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 46 7291057 7291058 7291059 7291060 7291061 7291062 7291064 7291065 7291066 7291100 7291101 7291102 7291103 7291201 7291202 7291300 7291301 7291302 7291401 7291402 7291500 7291501 7291502 7291600 7291601 7291602 7291701 7291802 7291803 7291901 7291903 7292001 13 7510000 7511000 7512000 7513000 7514000 7515000 7516000 7517000 Beitr. so. Vereine u. Verbände Kosten Wirtschaftsprüfer Übernahme Essensgelder Mittagessenzuschuss Kosten f. Bauleitplanung Aufw. Straßenreinigung Beitrag Forstbetriebsgemeinsch Einleitung in die Kläranlage Transport zur Kläranlage Deponiegebühren Deponiekosten- Grundgebühr Entsorgung Windelsäcke Sonstige allg. Kosten Restmüll Deponiegebühren Restmüllbehälter (Miete u.a.) Mitgliedsbeiträge Bioabfall Deponiegebühren Biomüllbehälter (Miete u.a.) Grünafall Deponiegebühren Grünabfall Sammlung u. Transp Kost.Planung,Gutachten Sperrmüll Deponiegebühren Sperrmüll einsamml., Transport Zuschuss Sanierung KJP II Elktroschrottentsorg. Grundgeb Elektroschrott (Sammlung u. Transport) Schadstoffentsorgung Grundgebühr Altpapier (Sammlung u. Transport) Entgelte Vereeine für Sammlung Altpapier Deponiekosten Wild abgekippter Müll Sonstige Kosten Wild abgekippter Müll Rep. Mietwohnung Schulstr. 10 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen Zinsauszahlungen vom Bund Zinsauszahlungen an das Land Zinsauszahlungen von Gemeinden (GV) Zinsauszahlungen von Zweckverbänden Zinsauszahlungen von so. öff. Bereich Zinsauszahlungen von verb Unternehmen Zinsauszahlungen von so. öff. Sonderr Zinsauszahlung Kreditinstitute -6.649,62 0,00 0,00 0,00 -8.768,21 -7.199,52 -2.627,98 -78,16 -845,51 0,00 -89.059,63 -1.048,72 -3.546,20 -268.324,71 -78.366,12 0,00 -113.559,41 -57.484,36 -2.084,50 -1.590,20 0,00 -34.189,93 -12.609,53 0,00 -2.033,32 -3.469,70 -3.945,04 -33.146,64 -18.185,00 -2.591,19 -1.082,64 0,00 -103.339,42 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -63.256,17 Fortg. Ansatz 2016 -7.065,00 -23.400,00 0,00 0,00 -11.010,00 -6.949,54 -1.312,00 -447,95 -1.690,10 0,00 -108.111,04 -1.104,56 -4.040,05 -268.966,41 -78.464,30 0,00 -116.591,26 -57.962,00 -4.231,75 -3.185,39 -6.050,00 -29.025,43 -11.412,02 0,00 -2.033,32 -2.815,94 -3.956,92 -40.959,71 -18.147,17 -3.012,19 -1.444,17 0,00 -117.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -62.000,00 Ist-Ergebnis 2016 -6.799,66 -17.850,00 0,00 0,00 -328,00 -7.049,53 -3.047,34 -138,79 -1.350,84 0,00 -108.111,04 -771,12 -3.611,65 -270.931,22 -79.473,75 0,00 -115.107,13 -58.364,94 -1.889,78 -3.186,13 0,00 -28.404,14 -13.191,94 0,00 -2.052,99 -3.564,94 -3.956,92 -41.434,10 -17.243,00 -2.727,66 -724,33 0,00 -95.594,52 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -60.915,92 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 265,34 5.550,00 0,00 0,00 10.682,00 -99,99 -1.735,34 309,16 339,26 0,00 0,00 333,44 428,40 -1.964,81 -1.009,45 0,00 1.484,13 -402,94 2.341,97 -0,74 6.050,00 621,29 -1.779,92 0,00 -19,67 -749,00 0,00 -474,39 904,17 284,53 719,84 0,00 21.405,48 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.084,08 Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 47 7517001 7517100 7518000 7518001 7519000 7591000 7599000 7599997 14 7310000 7311000 7311001 7311002 7312000 7312001 7312002 7312003 7312004 7312005 7312007 7312008 7313000 7313001 7313002 7313003 7313004 7313005 7313006 7313007 7313008 7314000 7315000 7316000 7317000 7317001 7317002 7317003 7318000 7318001 7318002 7318003 Zinsen Liquiditätskredite Zinsen Liquiditätskredite Zinsauszahlungen von so. inl. Bereich Verzinsung Gewerbest. §233a AO Zinsauszahlungen von so. ausl Bereich Kreditbeschaffungskosten Sonstige Finanzauszahlungen Ausbuchung Kleinbeträge (Kassenreste) - Transferausszahlungen Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Bund Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Land Nachmittagsbetreuung GHS Gebühren Fischerei Abgabe Lfd. Zuweisung Gemeinden (GV) Zuwend. Schule 8 - 13 Uhr Zuschüsse Jugendarbeit Anteil PoolBildung KiGa Förd. Kunst u. Kultur Pädag.Sachkosten Jugendarbeit Lfd. Zuweisung Gemeinden (GV) Zuwendungen 13 Plus Zuweisungen Zweckverbände lfd. Umlage KDVZ, Frechen Erstatt.Kosten,Kreuzau-Nidegg. Beiträge an den Erftverband Beiträge Erftverb. u. WVER Beiträge Hochwasserrückhaltebecken Aufwendungen für IT-Zentralisierung KDVZ Beiträge Förderschulzweckverband Umlage RegioEntsorgung Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. sonst. öff. Bereich Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Untern Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Sonder Zuschüsse private Unternehmen Zusch.f.Kiga´s AWO,Lebensh Kosten der OGS ZuschußAbfallbeseit. aus DSD Lfd. Zuschüsse übrige Bereiche Zuschuß Führerschein KL 2 Zuschuss St. Angela DN Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. ü Ber. -32.302,25 0,00 0,00 -7.781,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -9.488.933,18 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -5.500,00 0,00 0,00 -800,00 -10.767,31 0,00 -5.000,00 0,00 -249.827,51 -33.415,00 -1.347.350,00 -247.734,00 0,00 0,00 -68.536,82 0,00 0,00 0,00 0,00 -26.707,50 -234.340,26 -83.646,10 0,00 -21.158,86 -8.171,96 -3.953,73 -27.900,00 Fortg. Ansatz 2016 -40.000,00 0,00 0,00 -15.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -10.222.715,51 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -15.500,00 -500,00 -55.550,00 -800,00 -9.000,00 0,00 -5.000,00 0,00 -244.824,00 0,00 -1.343.361,00 -250.000,00 0,00 0,00 -166.000,00 0,00 -15.000,00 0,00 0,00 0,00 -190.000,00 -89.025,13 0,00 0,00 -9.500,00 -3.900,00 0,00 Ist-Ergebnis 2016 -28.487,35 0,00 0,00 -6.191,25 0,00 0,00 0,00 0,00 -10.716.265,03 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -9.500,00 0,00 0,00 -800,00 -11.349,02 0,00 -5.000,00 0,00 -235.264,59 0,00 -1.349.299,00 -250.505,00 0,00 0,00 -165.475,72 0,00 -4.909,63 0,00 0,00 -53.415,00 -237.821,29 -89.025,13 0,00 -8.174,36 -5.730,60 -3.337,57 -4.000,00 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 11.512,65 0,00 0,00 8.808,75 0,00 0,00 0,00 0,00 -493.549,52 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.000,00 500,00 55.550,00 0,00 -2.349,02 0,00 0,00 0,00 9.559,41 0,00 -5.938,00 -505,00 0,00 0,00 524,28 0,00 10.090,37 0,00 0,00 -53.415,00 -47.821,29 0,00 0,00 -8.174,36 3.769,40 562,43 -4.000,00 Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 48 7318004 7318005 7318006 7318007 7318008 7318009 7318010 7318011 7318012 7318013 7318014 7318015 7320000 7321000 7322000 7323000 7324000 7325000 7326000 7327000 7328000 7331000 7331002 7331003 7331005 7331006 7331007 7331008 7332000 7333000 7334000 7335000 7336000 7337000 7339000 7341000 7342000 7352000 7371000 7372000 7372001 Bauprämie f. junge Familien ZuweisfZwecke FBG Vettw.Kreuz. Zuschuss Sanierung Sportfläche Zuschuss Tierheim Düren Zuschuss an die Feuerwehr Förderung Kunst u. Kultur Zusch.Musik,Gesang,sonst.Verei Zuschüsse Ausreisekosten Zuschüsse Altenfeiern Zuschuss Jugendinitiativen Zuschüsse an Sportvereine Förderung von Kunst u. Kultur Schuldendiensthilfen Bund Schuldendiensthilfen Land Schuldendiensthilfen Gemeinden Schuldendiensthilfen Zweckverb Schuldendiensthilfen s. ö. Ber Schuldendiensthilfen v Untern. Schuldendiensthilfen Sonderr. Schuldendiensthilfen p Untern. Schuldendiensthilfen ü Bereich SL natürl. Pers. außerh. Einr. Grundleistungen § 3 Asylblg Krankh.Schwangersch. §4Asylblg Sonst.Leist. §6 Asylblg Sonst.Leist. §6 Asylblg(Geldl) Hilfe z.Lebensunterh.§2Asylblg Hilfe besond.Lebenslagen§2 SL natürl. Pers. in Einricht. Leist. Unterk. Heiz. an AS Leist. Eingl.I von Arbeitss. Einm. Leist. an Arbeitss. Arbeitslosengeld II Leist. zur Eingl. II von AS Sonstige soziale Leistungen Gewerbesteuerumlage Finanz.-bet. Fonds Deut. Einh. Allg. Zuweisung an Gemeinden Allgemeine Umlagen an das Land Kreisumlage Ausschl.Kost.Jugendamt,VerwHH 0,00 0,00 0,00 -8.566,32 -2.475,70 -5.900,00 -25.040,00 0,00 -8.805,00 0,00 -39.285,84 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -427.665,41 -73.370,74 0,00 -2.682,70 -130.705,47 -10.101,22 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -97.363,15 -151.309,55 0,00 0,00 0,00 0,00 Fortg. Ansatz 2016 0,00 0,00 0,00 -8.800,00 -2.500,00 -5.350,00 -25.590,00 -500,00 -8.875,00 -1.000,00 -38.630,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -792.757,38 -98.000,00 -500,00 -10.000,00 -220.000,00 -30.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -78.932,00 -102.612,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ist-Ergebnis 2016 0,00 0,00 0,00 -8.566,32 -2.418,10 -5.900,00 -24.940,00 0,00 -8.875,00 0,00 -38.629,99 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -843.335,57 -356.489,08 -155,10 -392,50 -211.105,46 -23.262,70 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -142.877,65 -225.429,48 0,00 0,00 0,00 0,00 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 0,00 0,00 0,00 233,68 81,90 -550,00 650,00 500,00 0,00 1.000,00 0,01 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -50.578,19 -258.489,08 344,90 9.607,50 8.894,54 6.737,30 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -63.945,65 -122.817,48 0,00 0,00 0,00 0,00 Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 49 7372002 7372003 7374000 7375000 7391000 7391002 15 7411000 7411001 7411002 7411003 7411004 7411005 7411006 7411050 7411100 7411200 7411300 7411400 7412000 7412001 7412002 7421000 7421001 7421002 7421003 7421004 7421005 7421006 7421007 7421008 7421100 7422000 7422001 7422002 7422003 7422004 7423000 7429000 7429001 7429002 Differenzierte Kreisumlage VHS Allg. Umlagen Gemeinden (GV) Kreisumlage allgemein nach § 56,1 KrO Kreisumlage, Mehrbelastung Jugendamt§56,5 KrO Sonstige Transferauszahlungen Krankenhausumlage - Sonstige Auszahlungen So. Per- und Vers.auszahlungen So. Per- und Vers.aufwendungen Kosten Betriebsarzt, Fachkraft Untersuchungskosten Feuerwehr Zahl. n. d. Pers.Vertr.G Gemeinschaftsveranstaltungen So. Per- und Vers.aufwendungenGereonstraße 119 Erstatt. Mietnebenkosten Aus- und Fortbildung Dienst- u. Schutzkl., Ausrüst. Reisekosten Personalnebenauszahlungen Bes. zw. Aufw. f. Beschäftigte Dienst- und Schutzkleidung Ausbild. Nachwuchs, Fortbild. Ehrenamtl. u. sonst. Tätigkeit Aufw. entsch. Frakt.Vorsitz. Aufw.entsch. Ratsmitgl. u. OV Aufwandsentschäd. Brandmeister Versich. Rats- /Ausschussmitgl Aufw.entsch.d. Stv. Bürgerm. Aufw. für ea und so Tätigkeit Sitz.geld, Reisek. Auslageners Aufwandsentschädigung Wehrleiter Aufw. ehrenamtl./sonst. Tätigk Mieten und Pachten Unterbringung Obdachlose Mieten für Hardware Pacht f. Buswartehallen Miete f.Geräte und Hardware Leasing Inanspruchnahme Rechte/Dienste Einführungsaufwand Infoma Ausgl.zahl.Grundstücksverkäufe 0,00 0,00 -3.804.294,11 -2.221.592,92 -104.966,00 0,00 -393.885,04 0,00 0,00 -4.103,19 -2.249,95 -80,00 -1.020,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -6.134,12 0,00 0,00 -22.633,48 -9.838,59 0,00 -22.549,79 -80.656,66 -5.000,00 -229,29 -10.400,40 0,00 -1.780,00 0,00 0,00 -2.552,70 0,00 -1.678,44 -25,00 -8.835,10 0,00 0,00 0,00 0,00 Fortg. Ansatz 2016 0,00 0,00 -4.147.198,00 -2.149.511,00 -104.000,00 0,00 -534.118,75 0,00 0,00 -5.000,00 -2.500,00 -80,00 -1.020,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -7.900,00 0,00 0,00 -58.500,00 -12.000,00 0,00 -25.500,00 -88.560,00 -5.150,00 -250,00 -11.500,00 0,00 -2.200,00 0,00 0,00 -1.532,00 -1.000,00 -3.300,00 -30,00 -10.850,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ist-Ergebnis 2016 0,00 0,00 -4.127.664,50 -2.157.126,67 -105.490,00 0,00 -432.331,27 -62,44 0,00 -4.080,48 -1.508,11 -80,00 -1.020,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -7.091,45 0,00 -350,00 -26.452,76 -11.510,07 0,00 -25.428,00 -88.554,00 -5.916,70 -229,29 -11.442,60 0,00 -1.156,40 0,00 0,00 -1.717,15 0,00 -279,74 -6,25 -9.088,42 0,00 0,00 0,00 0,00 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 0,00 0,00 19.533,50 -7.615,67 -1.490,00 0,00 101.787,48 -62,44 0,00 919,52 991,89 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 808,55 0,00 -350,00 32.047,24 489,93 0,00 72,00 6,00 -766,70 20,71 57,40 0,00 1.043,60 0,00 0,00 -185,15 1.000,00 3.020,26 23,75 1.761,58 0,00 0,00 0,00 0,00 Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 50 7429003 7429100 7431000 7431001 7431002 7431003 7431004 7431005 7431006 7431007 7431008 7431009 7431010 7431011 7431012 7431013 7431014 7431015 7431016 7431018 7431019 7431100 7431200 7431300 7431400 7431500 7431600 7431900 7441000 7441001 7441002 7441003 7441100 7441200 7441300 7441400 7441600 7441900 7450000 7451000 7452000 Schalt. u Unterhalt.Feuerwrufe Inanspruchnahme Rechte/Dienste Geschäftsauszahlungen Kontogebühren Kosten Perso u. Reisepässe Allg. Ordnungsmaßnahmen Amtl. Blätter, Bücher usw. Anschaffung Bücher, Medien Post- u. Fernsprechgebühren Bekanntmachungen Geschäftsauszahlungen Portokosten Lohnsteuerkarten Sachverständigenkosten, Gerichtskosten u.a. Bankrückläufergebühren Kosten f. sonst. Wahlen Kosten f. Fischereischeine Kleineinleiterabgabe Kosten für Wahlen Fachliteratur Löschgruppen Geschäftsaufwendungen Schiedsmann Verfahrenskosten Sozialhilfe Büromaterial Telefongebühren Porto Fachliteratur Bekanntmachungen Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen Sonst. Geschäftsauszahlungen Steuern, Vers., Schadensfälle Versich. Unfall, Haftpfl. u. a Abführung UST Beiträge Gartenbaugenossenschaft Gebäudeversicherung Personenbezogene Versicherung KFZ-Versicherung Sonstige Versicherungen Andere Verbrauchssteuern Schadensfälle Erstattungen vom Bund Erstattungen vom Land Erstattungen von Gemeinden -266,67 0,00 -35.710,83 0,00 -30.735,47 0,00 0,00 -664,50 -22.062,37 -5.778,00 -2.396,81 0,00 -13.025,72 -442,28 0,00 0,00 -250,53 -6.591,40 -62,37 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -22.804,78 -52.120,09 0,00 -674,48 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Fortg. Ansatz 2016 -750,00 0,00 -41.491,61 0,00 -45.000,00 -1.100,00 0,00 -1.500,00 -35.460,85 -5.800,00 -4.800,00 0,00 -25.890,53 -250,00 0,00 -100,00 -600,00 0,00 -550,00 -100,00 -550,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.200,00 -29.300,00 -52.900,00 -6.700,00 -703,76 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ist-Ergebnis 2016 -268,70 0,00 -37.240,66 0,00 -31.624,72 0,00 0,00 -1.275,18 -28.457,74 -5.778,00 -2.693,07 0,00 -16.788,17 -278,57 0,00 0,00 -286,32 -320,78 -394,17 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.019,29 -22.960,31 -52.881,67 0,00 -621,34 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 481,30 0,00 4.250,95 0,00 13.375,28 1.100,00 0,00 224,82 7.003,11 22,00 2.106,93 0,00 9.102,36 -28,57 0,00 100,00 313,68 -320,78 155,83 100,00 550,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 180,71 6.339,69 18,33 6.700,00 82,42 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 51 7453000 7454000 7455000 7456000 7457000 7458000 7461000 7462000 7463000 7481000 7482000 7483000 7484000 7491000 7492000 7499000 7499001 7499002 7499003 7499004 7499027 7499100 7499200 7499300 7499400 7499500 7499600 7499998 16 17 18 6810000 6811000 6811001 6811002 6811050 6811060 6811070 6811080 6811502 6811600 Erstattungen von Zweckverb. Erstattungen vom so. öff. Ber Erstattungen von verb. Untern Erstattungen von so öff. Sond Erstattungen von priv. Untern Erstattungen vom üb. Bereich Leistungsbeteiligungen. bei Leist. an AS Leistungsbeteiligungen bei Leist. Eingl. AS Leistungsbeteiligungen bei e.Leist. an AS Bußgelder Säumniszuschläge Ausz. aus Inanspruchn. Bürgschaften Ausgleichsleistungen n. AFWoG Verfügungsmittel Fraktionszuwendungen Übr. sonst. Auszahl. lfd. Verw Abführung Geb. GWZ Firmen Abführung Fischereischeine Abführung FZ/GWZ Privat Zuf.Übersch. SopoGebührenausgl Umsatzsteuer 19 % (WZV) Repräsentationsauszahlungen Auszahlungen für Werbung Ehejubiläen Altersgeburtstage Sonstige Ehrungen und Jubiläen Gästebewirtung Ungeklärte Auszahlungen = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen Inv.-Zuwendungen vom Bund Inv.-Zuwendungen vom Land Zuwendungen Grundsan. Schulzen Inv.-Zuwendungen vom Land OGS Inv.-Zuw.(Pauschale)vom Land Inv.-Zuw. Schulpauschale Inv.-Zuw Sportpauchale Allg. Feuerschutzpauschale Zuschuss Ausbau Gemeindeverbindungsweg Einzahlung Invest. KJP II 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -3.600,00 -2.672,00 0,00 0,00 -476,00 -3.262,32 0,00 -10.521,71 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -14.719.915,54 -238.407,57 869.311,15 0,00 -105.259,49 0,00 0,00 682.769,45 200.000,00 40.000,00 46.840,97 0,00 0,00 Fortg. Ansatz 2016 0,00 0,00 0,00 0,00 -30.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -3.600,00 -2.700,00 0,00 -300,00 -750,00 -2.700,00 0,00 -2.450,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -16.162.351,92 -791.606,46 1.611.137,00 0,00 527.740,00 0,00 0,00 780.397,00 200.000,00 40.000,00 48.000,00 0,00 0,00 Ist-Ergebnis 2016 0,00 0,00 0,00 0,00 -15.916,67 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -3.237,98 -2.512,00 0,00 0,00 -644,00 -3.389,04 0,00 -7.769,03 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -15.958.630,14 -358.079,47 1.137.752,42 0,00 41.495,65 0,00 0,00 780.397,65 200.000,00 40.000,00 46.859,12 0,00 0,00 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 0,00 0,00 0,00 0,00 14.083,33 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 362,02 188,00 0,00 300,00 106,00 -689,04 0,00 -5.319,03 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 203.721,78 433.526,99 -473.384,58 0,00 -486.244,35 0,00 0,00 0,65 0,00 0,00 -1.140,88 0,00 0,00 Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 52 6811601 6811602 6811603 6811604 6811605 6811606 6811607 6811608 6811609 6811610 6812000 6813000 6814000 6815000 6816000 6817000 6818000 19 6821000 6821002 6821500 6831000 6832000 6841000 20 21 6881000 6881001 6881002 6881003 6881004 6881005 6881006 6881007 6881008 6881011 6881101 6881102 6881103 6881105 6881106 KJP II f. Behindert.Zug. Rath. KJP II für Absauganlagen Erschl. Gewerbegebiet Bio Einzahlung Invest. KJP II KJP II Zusch. Energ. San. FWH Zusch KJPAusb Parkpl Kita Froi KJP Zuschuss Dorfplatz Siever Zusch. KJPII San. Wirtsch.wege Sanierung KJP II EinzBreitbandversorgung KJP II Inv.-Zuwendungen von Gemeinden Inv.-Zuwendungen von Zweckverb Inv.-Zuwendungen so. öff. Ber. Inv.-Zuwendungen verb. Untern. Inv.-Zuwendungen so. öff. Sond Inv.-Zuwendungen priv. Untern. Inv.-Zuwendungen übr. Bereiche + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen Einz. Veräuß. Grundst./Gebäude Veräußerung von Gewerbeflächen Einzahlung Veräußerung Grundstücke Einz. Veräuß. VG > 410 EURO Einz. Veräuß. VG < 410 EURO Einz. Veräuß. börsenn. Aktien + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten Beiträge und ähnliche Entgelte Kanalanschlussbeiträge Allg. Erst. Kanalhausanschlusskosten "Anschl.beitr ""Verl.Gereonstr""" Kan.anschl.beitr. Am Wolfsgrab "Beitr. ""Waldweg"", Vettweiß" Kanalhausanschlussk.Seelenpfad E-Betr. Gehweg ver. Gereonstr. Beitrag f. Ökolog. Ausgl.maßn. Beiträge §8 KAG Kölnstr. Diste Erschließ.trägerant.zentr.Entw Infrastrukturbeitr. d. E-Träg. E.Beitr. Gehweganlage Gereonst "E-Beiträge ""Am Maar""" "Erschl.beiträge ""Im Winkel""" 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.960,22 254.318,00 254.317,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 255.825,78 240.085,79 11.395,57 0,00 0,00 0,00 1.544,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Fortg. Ansatz 2016 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15.000,00 0,00 400.750,00 290.000,00 110.000,00 0,00 750,00 0,00 0,00 0,00 403.058,38 60.000,00 2.000,00 1.000,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ist-Ergebnis 2016 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 29.000,00 0,00 571.276,46 571.276,46 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 203.242,23 193.680,63 9.561,60 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14.000,00 0,00 170.526,46 281.276,46 -110.000,00 0,00 -750,00 0,00 0,00 0,00 -199.816,15 133.680,63 7.561,60 -1.000,00 0,00 0,00 0,00 -1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 53 6881107 6881108 6881109 6881110 6881112 6881113 6881201 6881203 6881204 6881205 6881401 6881402 6881403 6881404 6881405 6881406 6881501 6881502 6881503 6881511 6881512 6881601 6881701 6881702 6881703 6881801 6881802 6881901 6881999 22 6851000 6851103 6872000 23 24 7821000 25 7851000 7851001 7851002 7851003 E.-beiträge Südstraße Beiträge Gewerbegebiet Beiträge Burgstraße Beiträge "Mersheimer Graben" "Beiträge ""Waldweg"", Vettweiß" Beiträge Jagdrain , Jägerpfad "Beitr.""An der Hecke"" Froitzhei" "E-Beiträge ""An den Wiesen"" Fro" Beiträge Waldstraße ab Am Hang Beiträge Martinusstraße "Erschl.Beitrag ""Demmerweg"" zw." Beitr. Demmerweg zw.Hamp/Juhl "E.beitr.""Demmerweg""zw Hamp/Dro" "E-Beitr. ""Am Wolfsgraben"",Soll" Beiträge "Im Juhl" Beiträge und ähnliche Entgelte Erschl.trägerant.zentral. Entw Infrastrukturbeitr. d. E-Träg Erstattung Kosten Hauptkanal "E.Betr. ""Blumenweg"" Jako" Beiträge "Bendenweg" "Beitr. ""Am Schulgarten"", Kelz" "Beiträge ""Scheidweiler Weg""" "Beiträge Endausb. ""Hofwende""" "Beiträge ""An der Kapelle""" Beitr.Mühlengasse, Gladbach Beitr. Müddersheimer Weg "Beitr. ""Frankenstraße, Müdd." Beiträge aus Altveranlagungen + Sonstige Investitionseinzahlungen Einz. Abwicklung Baumaßnahmen Kostenerstattung WZV Am Maar Kunstrasenplatz Sportanlagen Vettweiß AiB = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden Ausz. Erwerb Grundstücke/Gebäuden - Ausz. für Baumaßnahmen Ausz. für Hochbaumaßnahmen Umbau Feuerwehrgerätehaus Kelz Erweiterung Raumangebot Kelz Grundsanierung Schulzentrum 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.799,64 0,00 0,00 0,00 0,00 1.379.454,93 0,00 0,00 -1.325.791,12 -7.352,41 0,00 0,00 0,00 Fortg. Ansatz 2016 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14.058,38 196.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 129.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.414.945,38 -40.000,00 -40.000,00 -2.510.508,32 -77.589,94 0,00 0,00 0,00 Ist-Ergebnis 2016 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.008,00 3.008,00 0,00 0,00 1.915.279,11 -1.082,64 -1.082,64 -682.899,57 -43.172,79 0,00 0,00 0,00 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -14.058,38 -196.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -129.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.008,00 3.008,00 0,00 0,00 -499.666,27 38.917,36 38.917,36 1.827.608,75 34.417,15 0,00 0,00 0,00 Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 54 7851004 7851005 7851006 7851007 7851008 7851009 7851010 7851600 7851601 7852000 7852002 7852003 7852004 7852005 7852006 7852007 7852101 7852102 7852103 7852104 7852106 7852107 7852108 7852201 7852202 7852203 7852204 7852205 7852301 7852401 7852402 7852403 7852404 7852405 7852406 7852501 7852502 7852503 7852601 7852602 7852603 Erneuerung Heizunganlage Wärmedämmmaßnahmen Kiga Froi Wärmedämmmaßn. Kiga Gladbach Anschaffung Buswartehalle Grundsanierung Friedhofsmauer Neubau Fahrzeughalle Soller Umgestaltung Friedhöfe Ausz. für Hochbaumaßnahmen Schaff behindertenger. Zugang Ausz. für Tiefbaumaßnahmen Neugest. Außenbereich z. Sport Ausbau Parkplatz Kita Froitzhe Neuanl.Grabfeld Altern.Bestatt Errichtung Minispielfeld "Ausb. ""Waldweg"", Vettweiß" "Ausbau ""Im Winkel"" Vettweiß" Kanal Einzelhandel Vettweiß Aus.Jagdrain u. Jägerpfad "Ausb. ""Am Maar"", Vettweiß" Linksabbiegespur Einzelhandel "Ausz. ""Waldweg"", Vettweiß" Erschließung Gewerbegebiet Ausbau Burgstraße "Aus.""Ander Hecke"" Froitzheim" "Ausb. ""In den Wiesen"", Froitzh" "Ausz.""An den Wiesen"" Froi" Endausb. Waldstraße ab Am Hang Ausbau Martinusstraße Regenrückhaltung Ginnick "Ausb.""Demmerweg""Soller Hamp/Ju" Ausb. Demmerweg zw.Hamp/Juhl Demmerweg zw. Hamp/Drover Str. "End-Ausb. ""Am Wolfsgraben,Soll" Err. Buswartehalle Soller "Endausbau ""Im Juhl"", Soller" "Ausz. Ausb. ""Blumenweg"" Jako" Ausbau Gemeindeverbindungsweg Jako.-Kelz Ausbau "Bendenweg" Neubestuhlung BBST Ausbau Parkplatz Kita Froitzhe Breitbandversorgung KJP II 0,00 0,00 0,00 -3.438,30 0,00 -34.612,63 -8.648,47 -310.919,68 0,00 -43.259,87 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -3.115,50 0,00 -38.728,71 0,00 -113.296,96 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -159.309,82 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Fortg. Ansatz 2016 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -2.442,96 0,00 -1.741.754,67 0,00 -561.229,48 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -2.884,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -80.123,00 Ist-Ergebnis 2016 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -13.644,12 -389.206,06 0,00 -235.014,84 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.442,96 -13.644,12 1.352.548,61 0,00 326.214,64 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.884,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 80.123,00 Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 55 7852604 7852605 7852606 7852607 7852608 7852701 7852702 7852703 7852801 7852802 7852803 7852901 7852902 7853000 7853001 7853002 7859000 7872000 26 7821500 7831000 7831001 7831002 7831003 7831004 7831005 7831006 7831007 7831008 7831009 7831010 7831011 7831012 7831013 7831014 7831100 7831200 7831601 7832000 7832001 7839000 Ausbau Parkplatz Kita Froitzhe "Ausb.""Am Schulgarten, Kelz" San. Wirtschaftswege KJP II Erschließ.GewerbegebietKJP II Breitbandversorgung KJP II "Endaubau ""Scheidweiler Weg""" "Endausb. ""Hofwende""" "Endausbau ""An der Kapelle""" "Ausb. ""Mühlengasse"", Gadbach" Neubau Brücke Hubertusstraße Ausbau Müddersheimer Weg "Ausb. ""Frankenstraße"", Müdd." Neubau Brücke Amandusstr. Ausz für sonstige Baumaßnahmen Maßnahmen zur Zugangssicherung Vernetzung KlassenSchulzentrum Ausz. für Baumaßnahmen Errichtung Kunstrasenplatz - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen Ausz. Erwerb Grundstücke/Geb. Ausz. Erw. Vermögensg. > 410 ? Ausz. Erw. Vermögensgegenstände> 410 Anschaffung LF 10/6 Anschaff. LF 10/6 Anschaff. TLF-W LG Müddersheim Ersatzbeschaffung LKW Anschaff. PKW Wehrleitung Kauf v. SoftwareLizenz > 410 ? Ersatzbesch. Pritschenwagen Anschaffung von MTF Ersatzbesch. Unimog/Schlepper Ersatzbesch. Flächenmäher Kauf Wandküchenzeile Lehrküche Ersteinrichtung Rathauserweit. Anschaffung HLF 20/16 Auszahlungen für Festwerte Ausz. Fahrzeuge Bestuhlung BBST Auszahlungen GWG < 410 ? Ausz. Erw. Software < 410 ? Ausz. Erw. bew. Sachen des AV 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -603.108,77 -347.246,69 -150.263,85 -122.101,31 0,00 0,00 -652,32 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.710,28 0,00 0,00 0,00 -72.518,93 0,00 0,00 Fortg. Ansatz 2016 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -44.483,77 -849.372,03 -437.500,00 -365.872,03 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -46.000,00 0,00 0,00 Ist-Ergebnis 2016 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.861,76 -187.908,06 -11.329,95 -105.988,19 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -70.589,92 0,00 0,00 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 42.622,01 661.463,97 426.170,05 259.883,84 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -24.589,92 0,00 0,00 Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 56 27 7843000 7844000 7847000 7848000 28 7810000 7811000 7812000 7813000 7814000 7815000 7816000 7817000 7818000 7818001 7818600 29 7891000 30 31 32 33 6861530 6927000 6928000 6929000 7861530 6937000 34 7910000 7921500 7922000 7927000 7927001 7927002 7927500 7937000 8501000 35 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen Ausz. Erw. sonstige Anteilsr. Ausz. Erw. Investmentzertif. Ausz. Erw. Fianzderivate Ausz. Erw. so Finanzanlagen - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen Investitionszuwendungen vom Bund Investitionszuwendungen vom Land Investitionszuwendungen von Gemeinden Investitionszuwendungen von Zweckverbänden Investitionszuwendungen v. sonst. öff. Bereich Investitionszuwendungen von verb. Untern. Investitionszuwendungen v. sosnt. öff. Sonderv. Investitionszuwendungen v. priv. Untern. Investitionszuwendungen von übrigen Bereichen Zuschuss Dorfplatz Sievernich Zuw/Zus f. Inv. an ü. Bereiche - Sonstige Investitionsauszahlungen Sonstige Investitionsauszahlungen = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (Z. 17, 31) + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen Rückz. Wohnungsbaudarl. Kreditaufnahmen vom Kreditmarkt Kreditaufnahmen vom sonst. inländ. Bereich Kreditaufnahmen vom sonst. ausländ. Bereich Ausleihungen Wohnungsbaudarl. Aufnahme vom Liquiditätskrediten - Tilgung und Gewährung von Darlehen Ausz. aus Anleihen (Abgr. D) Tilg. Kred. Land (Abg.B D) Tilg. Kred. von Gem. (Abgr. D) Tilgung Kredite an Sparkasse Tilgung Kredite KFW Tilgung Kredite NRW Bank Tilg. Kred. Kreditm. (Abg.B D) Tilgung Liquiditätskredite an Sparkasse Eröffnungsbilanz Bankvorträge Finanzrechnung = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.673.037,81 -293.582,88 -531.990,45 9.050.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9.050.000,00 -8.525.620,14 0,00 0,00 0,00 -58.224,14 -67.396,00 0,00 0,00 -8.400.000,00 0,00 524.379,86 Fortg. Ansatz 2016 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -3.399.880,35 -984.934,97 -1.776.541,43 1.000.000,00 0,00 1.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -128.000,00 0,00 0,00 0,00 -60.000,00 -68.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 872.000,00 Ist-Ergebnis 2016 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -871.890,27 1.043.388,84 685.309,37 4.250.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.250.000,00 -3.526.820,25 0,00 0,00 0,00 -59.424,25 -67.396,00 500.000,00 0,00 -3.900.000,00 0,00 723.179,75 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.527.990,08 2.028.323,81 2.461.850,80 3.250.000,00 0,00 -1.000.000,00 0,00 0,00 0,00 4.250.000,00 -3.398.820,25 0,00 0,00 0,00 575,75 604,00 500.000,00 0,00 -3.900.000,00 0,00 -148.820,25 Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2015 36 37 38 6591019 6591020 7499900 7499910 39 = Änderung Bestand eigener Finanzmitel (Z. 32, 35) + Anfangsbestand an Finanzmitteln + Bestand an fremden Finanzmitteln Einzahlungen durchlaufende Gelder Einzahlungen VerDurchlaufende Gelder Vollstreckung Auszahlungen Verwahr und Vorschußbuch Auszahlungen Vollstreckung Verwahr u. Voschuß = Liquide Mittel (Z. 36, 37) -7.610,59 277.390,77 16.495,32 72.234,95 53.349,86 -55.338,59 -53.750,90 286.275,50 Fortg. Ansatz 2016 -904.541,43 286.275,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -618.265,93 Ist-Ergebnis 2016 1.408.489,12 286.275,50 -30.462,28 132.190,08 43.051,56 -162.122,08 -43.017,84 1.664.302,34 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 2.313.030,55 0,00 -30.462,28 132.190,08 43.051,56 -162.122,08 -43.017,84 2.282.568,27 57 58 Anhang zum Jahresabschluss der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 59 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß 60 Anhang Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Anhang Inhalt: A. Allgemeine Angaben Seite 62 B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Seite 63 C. Erläuterungen zur Schlussbilanz zum 31.12.2016 Seite 65 D. Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Seite 81 E. Erläuterungen zur Finanzrechnung Seite 84 F. Sonstige Angaben Seite 84 Anlagen zum Anhang Anlagenspiegel Forderungsspiegel Verbindlichkeitenspiegel Rückstellungsspiegel Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO 61 Jahresabschluss zum 31.12.2016 A. Gemeinde Vettweiß Anhang Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Gemeinde Vettweiß wurde gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung (GO NRW) und der Gemeindehaushaltsverordnung für das Land NordrheinWestfalen (GemHVO NRW) aufgestellt. Nach § 95 I der GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss jedes Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, indem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. den Im Anhang sind gemäß § 44 I GemHVO NRW zu den Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Die Positionen der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit sind zu erläutern. Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach Maßgabe der §§ 45 bis 47 GemHVO NRW beizufügen. Hinsichtlich der Feststellung des Jahresabschlusses sieht die GO NRW das nachfolgend beschriebene Verfahren vor: Der Entwurfs des Jahresabschlusses wird vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister leitet den von ihm bestätigten Entwurf dem Rat zur Feststellung zu (§ 95 III GO NRW). Der Rat stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen (§ 96 I, II GO NRW). 62 Jahresabschluss zum 31.12.2016 B. Gemeinde Vettweiß Anhang Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Nach § 32 I GemHVO ist die Bewertung des im Jahresabschluss auszuweisenden Vermögens und der Schulden unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vorzunehmen. Dabei gilt insbesondere: 1. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Haushaltsjahres müssen mit denen in der Schlussbilanz des vorhergehenden Haushaltsjahres übereinstimmen. 2. Die Vermögensgegenstände und die Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. 3. Es ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind; Gewinne jedoch nur, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. 4. Im Haushaltsjahr entstandene Aufwendungen und erzielte Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen. 5. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sollen beibehalten werden. Von diesen Grundsätzen darf nur abgewichen werden, soweit die Gemeindeordnung oder die Gemeindehaushaltsverordnung etwas anderes vorsehen. Die Bilanz hat sämtliche Vermögensgegenstände als Anlage- oder Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten zu enthalten und ist entsprechend § 41 Absatz 3 und 4 GemHVO zu gliedern, soweit in der Gemeindeordnung oder in der Gemeindehaushaltsverordnung nichts anderes bestimmt ist. In der Bilanz dürfen Posten auf der Aktivseite nicht mit Posten auf der Passivseite sowie Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden. Der Werteverzehr der Vermögensgegenstände erfolgt durch Abschreibungen gemäß § 35 GemHVO. Die Abschreibungen bilden den tatsächlichen Ressourcenverbrauch im Haushaltsjahr ab, in dem die Abnutzung und sonstige, wertverändernden Ereignisse berücksichtigt und buchhalterisch erfasst werden. Diese Abschreibungen mindern als Aufwand das Jahresergebnis. Die Schlussbilanz der Gemeinde Vettweiß zum Stichtag 31.12.2016 ist entsprechend der vorstehenden Bestimmungen aufgestellt worden. Sie enthält sämtliche Vermögensgegenstände als Anlage- oder Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten. Die jeweiligen Bilanzansätze sind zum Bilanzstichtag vorsichtig und überwiegend einzeln bewertet worden. Sämtliche Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt, auch solche, die erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind (Wertaufhellungsprinzip). Bei den planmäßigen Abschreibungen wurde ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Die Nutzungsdauer wurde anhand der örtlichen Abschreibungstabelle der Gemeinde Vettweiß bestimmt. 63 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Anhang Das nachfolgende Schema enthält die nach § 41 Absatz 3 und 4 GemHVO vorgeschriebenen Hauptpunkte für die Gliederung der Bilanz. Der nachfolgende Abschnitt „Erläuterungen zur Schlussbilanz“ ist nach diesem Gliederungsschema strukturiert. Gliederungsschema für die Bilanz Aktiva Passiva 1. Anlagevermögen 1. Eigenkapital • Immaterielle Vermögensgegenstände • Allgemeine Rücklage • Sachanlagen • Sonderrücklagen • Finanzanlagen • Ausgleichsrücklage • Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 2. Umlaufvermögen • Vorräte 2. Sonderposten • Forderungen und sonstige • für Zuwendungen Vermögensgegenstände • für Beiträge • Wertpapiere des Umlaufvermögens • für den Gebührenausgleich • Liquide Mittel • sonstige Sonderposten 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 3. Rückstellungen • Pensionsrückstellungen • Rückstellungen für Deponien und Altlasten • Instandhaltungsrückstellungen • sonst. Rückstellungen nach § 36 IV u V 4. Verbindlichkeiten • Anleihen • aus Krediten für Investitionen • aus Krediten zur Liquiditätssicherung • aus Vorgängen die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen • aus Lieferungen und Leistungen • aus Transferleistungen • sonstige Verbindlichkeiten • erhaltene Anzahlungen 5. Passive Rechnungsabgrenzung 64 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Anhang C. Erläuterungen zur Schlussbilanz zum 31.12.2016 Nachfolgend werden die einzelnen Bilanzpositionen erläutert, die Geschäftsvorfälle aufgeführt und die Entwicklung der Bilanzpositionen bis zum Abschlussstichtag 31.12.2016 dargestellt. – AKTIVA – 1. Anlagevermögen Der Gesamtwert des Anlagevermögens zum Abschlussstichtag 31.12.2016 beträgt rund 1,31 Millionen € weniger als zum 31.12.2015. Den bilanziellen Abschreibungen auf das Anlagevermögen im Jahr 2016 in Höhe von rund 2,27 Millionen € stehen Bewegungen im Anlagevermögen (Zugänge, Abgänge, Umbuchungen saldiert) in Höhe von rund 966.000 € gegenüber. Der Gesamtbilanzwert des Anlagevermögens hat sich folgendermaßen verändert: Stand 31.12.2015: 78.295.621,40€ Stand 31.12.2016: 76.993.696,50€ Die Entwicklung der einzelnen Positionen des Anlagevermögens im Jahr 2016 kann dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel entnommen werden. Die immateriellen Vermögensgegenstände (1.1) und das Sachanlagevermögen (1.2) waren mit dem Umstieg von der Kameralistik hin zum doppischen Rechnungswesen in der Eröffnungsbilanz 2008 zu vorsichtig geschätzten Zeitwerten im Wesentlichen auf der Grundlage von Wiederbeschaffungszeitwerten angesetzt worden. Zugänge wurden mit den Anschaffungs- /Herstellungskosten angesetzt. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von 60,00 € bis 410,00 € zzgl. Umsatzsteuer (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Jahr des Zugangs aktiviert sowie planmäßig und vollständig abgeschrieben. Auf die Erfassung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens mit Anschaffungs/Herstellungskosten bis einschließlich 60,00 € zzgl. Umsatzsteuer wurde verzichtet. Die Anschaffung solcher Vermögensgegenstände wurde unmittelbar als Aufwand verbucht. Auf den nachfolgenden Seiten werden zu den einzelnen Bilanzpositionen die Geschäftsvorfälle des Jahres 2016 erläutert (=Bewegungen; Zugänge, Abgänge und Umbuchungen). Die sonstigen Minderungen bei den einzelnen Bilanzpositionen betreffen die planmäßigen Abschreibungen, hier wurde ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Außerplanmäßige Abschreibungen sind unter den einzelnen Bilanzpositionen gesondert erläutert. Sofern sich bei der Aufstellung späterer Jahresabschlüsse herausstellt, dass in der Eröffnungsbilanz Vermögensgegenstände oder Sonderposten oder Schulden mit einem zu niedrigen oder zu hohen Wert, zu Unrecht oder zu Unrecht nicht angesetzt worden sind, so ist dies gemäß § 57 GemHVO zu berichtigen und ergebnisneutral mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. 65 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Anhang 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände -keine Veränderungen 2016 (außer planmäßige Abschreibungen)- 1.2 Sachanlagevermögen: 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen Unter Grünflächen werden neben den öffentlichen Grünflächen und Parkanlagen auch Kinderspielplätze, Bolzplätze, Sportplätze und Friedhöfe erfasst. Insgesamt gab es hier in 2016 Bewegungen (=Zugänge, Abgänge, Umbuchungen saldiert) in Höhe von 50.622,92€, davon Zugänge gesamt 52.399,92€ Kunstrasenplatz Vettweiß (Nachträgliche Herstellungskosten) 25.547,02€ Ballfangzaun Sportplatz Ginnick 9.439,68€ Errichtung Urnenhochbeet Friedhof Vettweiß 7.977,02€ Errichtung Baumgrabstätten versch. Friedhöfe 9.436,20€ Abgänge Verkauf Grundstück Disternich Flur 17, Nr. 244 1.777,--€ Der über den Buchwert hinausgehende Teil des Verkaufspreises (10.073,--€) ist gemäß §43 III GemHVO direkt mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen Die Kosten für das in 2008 eingerichtete Grabfeld zur pflegefreien Bestattung auf dem Friedhof in Vettweiß wurden versehentlich als „Grund und Boden“ aktiviert und somit nicht abgeschrieben. Dies wurde korrigiert, die Kosten wurden dem „Aufbau Friedhöfe“ zugeordnet, die Abschreibung wurde rückwirkend ab 2008 berichtigt (kumulierte Afa =709,06€). . 1.2.1.2 Ackerland -keine Veränderungen 20161.2.1.3 Wald, Forsten -keine Veränderungen 20161.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke -keine Veränderungen 2016 (außer planmäßige Abschreibungen bei Aufbauten unbebaute Grundstücke)- 66 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Anhang 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen Hier wurde in 2016 der Umbau eines Teils der Schule zur Kindertagesstätte aktiviert (vorher Anlage im Bau). Der anteilige Restbuchwert für den umgebauten Teil des Schulgebäudes sowie der Teilbetrag des Grund und Bodenwertes wurden von 1.2.2.2 (Schulen) hierhin umgebucht. Nach der Aktivierung kam es noch zu nachträglichen Herstellungskosten. Insgesamt wurden hier Bewegungen in Höhe von saldiert 382.339,60€ gebucht, die sich wie folgt aufteilen: Aktivierung Kindertagesstätte (vorher AiB) Nachträgliche Anschaffungskosten Umbuchung Restbuchwert Gebäude Umbuchung Teilbetrag Grund und Boden 184.339,12€ 11.961,59€ 100.186,03 85.852,86€ 1.2.2.2 Schulen Hier gab es im Jahr 2016 Zugänge für die Installation eines Schneefanggitters in Höhe von 10.489,08€. Darüber hinaus kam es durch die Umbuchung des anteiligen Restbuchwertes für den umgebauten Teil des Schulgebäudes sowie des Teilbetrages des Grund und Bodenwertes nach 1.2.2.1 (Kinderund Jugendeinrichtungen) zu Abgängen in Höhe von insgesamt 186.038,89€. 1.2.2.3 Wohnbauten In 2016 wurden durch den abgeschlossenen Ausbau des Gebäudes in der Veitzheimer Straße 184.758,52€ als Zugang aktiviert (Umbuchung von Anlage im Bau). 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude Hier wurden in 2016 die Dacherneuerung des Feuerwehrgerätehauses Kelz (23.500,--€) und nachträgliche Herstellungskosten beim Feuerwehrgerätehauses Soller (Gebäudeeinmessung, 571,20€) als Zugänge verbucht. 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Unter dieser Bilanzposition sind die Grundstücke des Infrastrukturvermögens zu erfassen. Da ein Grundstück im Gegensatz zu dessen Aufbau (zB Straße) keinem Werteverzehr unterliegt, wird der Grund und Boden des Infrastrukturvermögens getrennt von dessen Aufbau bilanziert. Unter dieser Bilanzposition sind somit nur die Grundstücke des Infrastrukturvermögens verbucht, der Aufbau ist unter den nachfolgenden Bilanzpositionen zu erfassen. Bei dieser Bilanzposition gab es im Jahr 2016 Bewegungen in Höhe von saldiert 1.889,31€. Zugänge Grund und Boden Wirtschaftswege Zugänge Straßen, Wege Plätze 3.559,07€ 1.337,24€ Abgang Wirtschaftswege (Verkauf Wirtschaftsweg Burgacker) 67 3.007,--€ Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Anhang Der über den Buchwert hinausgehende Teil des Verkaufspreises (6.013,--€) ist gemäß §43 III GemHVO direkt mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen 1.2.3.2 Brücken und Tunnel -keine Veränderungen 2016 (außer planmäßige Abschreibungen)1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen -nicht vorhanden1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Bei dieser Bilanzposition gab es im Jahr 2016 Zugänge in Höhe von insgesamt 83.231,41€ für den Kanal in der Kreuzstraße in Disternich. 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen Wie oben beschrieben sind die Grundstücke des Infrastrukturvermögens unter Bilanzposition 1.2.3.1 erfasst, deren Aufbau unter anderem in dieser Position. Als Zugänge waren hier nachträgliche Herstellungskosten bei den Straßen Am Wolfsgraben und Triftstraße zu verbuchen (insgesamt 1.397,72€), als Abgänge eine Korrektur einer Honorarrechnung (3.500,--€) und eine Ausbuchung in Höhe von 1,--€ für den Aufbau des veräußerten Wirtschaftsweges (Burgacker, sh auch 1.2.3.1). 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens -keine Veränderungen 2016 (außer planmäßige Abschreibungen)1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden, -keine Veränderungen 2016 (außer planmäßige Abschreibungen)1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler -keine Veränderungen 2016 (außer planmäßige Abschreibungen)1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Insgesamt gab es bei dieser Bilanzposition im Jahr 2016 Bewegungen in Höhe von saldiert 58.156,84 €. Im Einzelnen waren dies folgende Posten: Zugänge Maschinen, technische Anlagen: Kehrmaschine BEMA Streuer Amazone E+S 750 Forstmulcher Agrimaster AWPS verschiedene Arbeitsgeräte Bauhof Unwetterzentrale, Funktechnik Abgassauganlagen 8.776,93€ 4.830,--€ 17.100,--€ 7.645,33€ 2.311,86€ 8.920,11€ 68 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Beschallungsanlage nachträgliche Anschaffungskosten Flutlichtanlage Anhang 924,--€ 2.590,85€ Abgänge Maschinen, technische Anlagen: Holzzerkleinerer (Umbuchung ins Umlaufvermögen) Zugänge Fahrzeuge: Pkw-Anhänger Saris 1,--€ 5.058,76€ Unter dem Posten „verschiedene Arbeitsgeräte Bauhof“ sind im Wesentlichen Neubeschaffungen von Arbeitsgeräten (verschiedene Heckenscheren, Motorsägen, Freischneider, Blasgeräte) verbucht, die als Ersatz für die bei einem Einbruch in den Bauhof gestohlenen Geräte beschafft wurden. 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung Bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung gab es im Jahr 2016 insgesamt Bewegungen in Höhe von saldiert 102.000,44€, davon Zugänge: 20 IPads für Gremienmitglieder sonstige Anschaffungen BGA Rathaus/Bauhof 10 digitale Meldeempfänger (Feuerwehr) Chemikalienanzüge Feuerwehr Komplett PC Schule Industriespülmaschine Schule IDS Entwicklungstest für Kinder Schulmöbel Grundschule Kelz Server Schulzentrum Vettweiß verschiedene GWG (03.211 Grundschule) verschiedene GWG (03.243 OGS) Treppenlift Schulzentrum Router für Asylunterkünfte verschiedene GWG (05.313 und 05.315 Leistungen f Asylbewerber) Anschaffung versch. Spielgeräte Kinderspielplätze Sitzgruppe (Tisch, Bänke) für Kunstrasenplatz Abgänge: verschiedene Geräte Bauhof (Diebstahl) 9.506,91€ 2.881,07€ 2.688,81€ 10.488,56€ 3.631,29€ 2.954,85€ 1.169,55€ 5.895,26€ 484,93€ 1.154,74€ 506,20€ 10.200,--€ 3.531,01€ 35.074,19€ 12.251,45€ 1.065,91€ 1.484,29€ Die Restbuchwerte der beim Diebstahl entwendeten Geräte waren auszubuchen. 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Bei Anlagen im Bau handelt es sich um Vermögensgegenstände, deren Herstellung noch nicht abgeschlossen ist. In der nachfolgenden Übersicht sind unter Zugang die Kosten erfasst, die im Jahr 2016 entstanden sind, unter Abgang ist die Aktivierung des Vermögensgegenstandes, also die Übernahme ins Anlagevermögen nach Fertigstellung zu verstehen. 69 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Beträge in € Anhang Bestand zum Zugang Abgang Bestand zum 31.12.2015 2016 2016 31.12.2016 Ausbau Jagdrain (AiB) 3.800,00 0,00 0,00 3.800,00 Brücke Hubertusstraße Gladbach 34.365,15 0,00 0,00 34.365,15 Baustraße Demmerweg Soller - 22 - 101 tlw. 62.175,00 0,00 0,00 62.175,00 Baustraße Im Winkel Vettweiß - 9 - 261 52.572,00 0,00 0,00 52.572,00 Baustraße Am Schulgarten Kelz - 5 - 194 22.356,00 0,00 0,00 22.356,00 Baustraße Am Mersheimer Graben Vettweiß 209.707,66 0,00 0,00 209.707,66 Ausbau Dachgeschosswohnung Veitzheimer Str. 142.275,33 42.483,19 184.758,52 0,00 Umbau Schulgebäude Vettweiß 167.910,06 16.429,06 184.339,12 0,00 Baustraße Kreuzstraße Disternich - 10 - 130 0,00 112.983,06 0,00 112.983,06 Neubau Asylantenwohnheim, Kettenheimer Str. 0,00 441.563,03 0,00 441.563,03 695.161,20 613.458,34 369.097,64 939.521,90 Gesamt 1.3 Finanzanlagen, Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu fortgeführten Anschaffungskosten. 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen -nicht vorhanden1.3.2 Beteiligungen Wasserleitungszweckverband 1.553.883,35 € SüdKom Dienstleistungs GmbH 4.200,00 € KDVZ 1,00 € Kreis Düren Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH 1,00 € 1.3.3Sondervermögen -nicht vorhanden1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens Als Wertpapiere des Anlagevermögens ist ausschließlich der Versorgungsrücklagenfond bilanziert, hier wurde im Jahr 2016 eine Zuführung in Höhe von 13.639,52€ vorgenommen. 1.3.5 Ausleihungen 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen -nicht vorhanden1.3.5.2 an Beteiligungen -nicht vorhanden- 70 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Anhang 1.3.5.3 an Sondervermögen -nicht vorhanden1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen, Unter Sonstige Ausleihungen werden ausschließlich die Ansprüche aus der Versorgungslastenteilung nach § 107b BeamtVG nachgewiesen. Hier wurde im Jahr 2016 ein Abgang in Höhe von 1.723,-- € gebucht. 2. Umlaufvermögen, 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Unter „Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren“ sind die Vorräte (Heizöl, Holzpellets, Streusalz, Diesel und Flüssiggas) bilanziert. Außerdem sind hier die zum Verkauf bestimmten Baugrundstücke und Gewerbegrundstücke zu bilanzieren. Der Gesamtbestand an Vorräten ist zum 31.12.2016 mit 14.287,71€ weniger zu bewerten als im Vorjahr, neuer Bestand zum 31.12.2016 ist 15.184,13€. Hierin enthalten ist auch der Restbuchwert (1,--€) des Holzzerkleinerers, der aus dem Anlagevermögen ins Umlaufvermögen umzubuchen war, da er nicht mehr genutzt wird und zum Bilanzstichtag 31.12.2016 zum Verkauf steht. Sofern ein Grundstück aus dem Umlaufvermögen veräußert wird, ist einerseits ein Abgang in Höhe des Buchwertes des Grundstücks zu verbuchen, was Aufwand darstellt. Andererseits ist der erzielte Verkaufserlös als Ertrag zu verbuchen. Die Differenz zwischen Verkaufserlös und Buchwert ist der Gewinn. Bei den Baugrundstücken in Disternich, Kreuzstraße waren nachträgliche Herstellungskosten (Vermessung, Teilung von Grundstücken) in Höhe von insgesamt 3.580,23€ den jeweiligen Grundstücken zuzuschreiben. Vier der Baugrundstücke in der Kreuzstraße (Buchwert insgesamt 6.410,04€) wurden zu einem Kaufpreis von 206.129,96€ veräußert, somit 199.719,92€ über Buchwert. Neuer Bestand an Baugrundstücken zum 31.12.2016 ist somit 609.044,69€. Bei den Gewerbegrundstücken zum Verkauf sind im Jahr 2016 drei Grundstücke veräußert worden, der Buchwert betrug insgesamt 138.495,08 €. Die drei Grundstücke wurden zum Preis von insgesamt 202.725,46€ veräußert, somit 64.230,38€ über Buchwert. Neuer Bestand an Gewerbegrundstücken zum Verkauf zum 31.12.2016 ist 364.344,60€. 2.1.2 Geleistete Anzahlungen -nicht vorhanden71 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Anhang 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Entwicklung der Forderungen im Jahr 2016 kann dem als Anlage beigefügten Forderungsspiegel entnommen werden. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller Risiken eingesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden aufgrund der Erfahrungswerte berücksichtigt. Für Forderungen, die zum Bilanzstichtag vorhanden waren, aber bis zum 31.03. des Folgejahres vollständig gezahlt waren, wurde keine Einzelwertberichtigung vorgenommen (Wertaufhellungsprinzip). 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Insgesamt bestehen zum 31.12.2016 öffentlich rechtliche Forderungen in Höhe von 412.244,90€, somit 150.637,68€ weniger als zum 31.12.2015 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen Privatrechtliche Forderungen bestehen zum 31.12.2016 insgesamt in Höhe von 79.992,83€, somit 54.707,44€ weniger als zum 31.12.2015. 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände Unter sonstigen Vermögensgegenständen sind Erträge aus dem Jahr 2016 zu erfassen, bei denen das Zahlungsziel im Jahr 2017 liegt (zB Erträge aus Verkauf von Altpapier Dezember 2016). Außerdem sind hier am Bilanzstichtag die Umbuchungen der „debitorischen Kreditoren“ zu erfassen. Es handelt sich hierbei um negative Verbindlichkeiten, die als sonstige Vermögensgegenstände auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen sind. Im Wesentlichen handelt es sich hier im Jahr 2016 um folgende Zugänge: Abrechnung Gemeindeanteil Einkommensteuer Abrechnung Altpapierverkäufe Dezember 27.540,32€ 4.786,08€ Die Summe der debitorischen Kreditoren beträgt 96.670,43€. 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens -nicht vorhanden2.4 Liquide Mittel Unter Liquide Mittel sind die Bankguthaben (1.664.302,34€) sowie die Barkassen im Einwohnermeldeamt (659,00€) und im Vorzimmer (89,79€) bilanziert, Bestand am Abschlussstichtag ist 1.665.051,13€. 72 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Anhang 3. Aktive Rechnungsabgrenzung Das Ziel der Rechnungsabgrenzung ist es, die aus der Geschäftstätigkeit der Gemeinde entstehenden Aufwendungen und Erträge unabhängig von dem damit verbundenen Zahlungsmittelfluss periodengerecht dem Haushaltsjahr zuzuordnen, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind. Die zeitbezogene Abgrenzung der Geschäftsvorfälle wird durch die Rechnungsabgrenzung in der Bilanz dargestellt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) sind gem. § 42 I GemHVO die Geschäftsvorfälle zu buchen, bei denen vor dem Abschlussstichtag Auszahlungen zu leisten sind, aber nach dem Abschlussstichtag erst der Aufwand entsteht. Bei der Gemeinde Vettweiß sind dies regelmäßig die Beitragsrechnungen für die Kommunalagentur, die Umlagezahlungen an die Rheinische Versorgungskasse für die Beamtenversorgung und die Beamtengehälter des Monats Januar des Folgejahres. Außerdem waren in 2015 und 2016 jeweils noch Zahlungen aus dem AsylBLG für den Monat Januar des Folgejahres zu leisten. Die entsprechenden Beträge werden im laufenden Jahr als Zugang in der Rechnungsabgrenzung gebucht und im Folgejahr wieder aufgelöst, daher als Abgang gebucht. Der ARAP „Vertrag Gasflaschen“ entstand im Jahr 2009 durch Abschluss eines 10-Jahres-Vertrag über die Miete von Gasflaschen für den Bauhof. Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.677,90 € wurde im Jahr 2009 ausgezahlt, der entstehende Aufwand verteilt sich jedoch gleichmäßig über die 10jährige Vertragslaufzeit. Dementsprechend wurde der Gesamtbetrag 2009 als ARAP-Zugang gebucht und ist jährlich mit 1/10 des Gesamtbetrages aufzulösen (=Abgang) Übersicht über die ARAP im Jahr 2016: Bilanz Zugang Bilanz Zugang Bilanz Zugang Bilanz Zugang Bilanz Zugang Bilanz Zugang Bilanz Abgang Bilanz Abgang Bilanz Abgang Bilanz Abgang Bilanz Abgang Bilanz Abgang Saldo 2015 121.796,77 RE 2016-1684 BEITRAG 2017 BU-NR. 21000020691 UMLAGE Januar 2017 DIENSTBEZÜGE LOGA BEAMTE Januar 2017 AUFWANDSENTSCH. JAN. 2017 Kreis Düren Vorschuss AsylbGl 2017 Kreis Düren Vorschuss AsylbGl 2017 Beitr. zu Versorg.kasse Beamte, Umlage 2015 Sachverständigenkosten, Gerichtskosten u.a. Grundleistungen § 3 Asylblg, Vorschuss Asyl Hilfe z.Lebensunterh.§2Asylblg, Vorschuss Asyl Dienstbezüge Beamte ABG. ARAP Gasflaschen Bauhof ant. 2016 Bewegung 2016 2.228,04 33.890,00 23.108,83 215,90 50.400,00 19.600,00 -33.480,00 -2.175,82 -45.000,00 -10.000,00 -30.287,64 -167,79 8.331,52 Saldo 2016 130.128,29 73 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Anhang – PASSIVA – 1.Eigenkapital, 1.1 Allgemeine Rücklage Die Allgemeine Rücklage ergibt sich aus der Differenz der Aktivseite abzüglich der sonstigen Posten des Eigenkapitals (Sonderrücklage, Ausgleichsrücklage, Jahresergebnis), den Sonderposten, den Rückstellungen, den Verbindlichkeiten und den passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP). Die Allgemeine Rücklage weist zum 31.12.2015 folgenden Stand auf: Zum 01.01.2016 ist der Jahresfehlbetrag aus 2015 einzubuchen 13.976.154,95€ 712.447,50€ Danach weist die allgemeine Rücklage einen Stand in Höhe von auf. 13.263.707,45€ Erträge und Aufwendungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen sind gemäß § 43 III GemHVO direkt mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen 2016 Aufwendungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen 2016 17.606,16€ 1.523,41€ Zum 31.12.2016 weist die allgemeine Rücklage demnach einen Bestand von 13.279.790,20€ auf. Nach dem entsprechendem Beschluss des Gemeinderates ist der Jahresfehlbetrag des Jahres 2016 (Erläuterung siehe unter 1.4) in Höhe von 1.196.356,40€ zum 01.01.2017 aus der allgemeinen Rücklage zu entnehmen. Der Jahresfehlbetrag 2016 entspricht 9,01% des Bestandes der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2016. Nach Entnahme des Fehlbetrages weist die allgemeine Rücklage zum 01.01.2017 einen Stand in Höhe von 12.083.433,80€ auf. 1.2 Sonderrücklagen Die Sonderrücklagen Wirtschaftswegebau Zülpich hat zum 31.12.2016 einen Bestand in Höhe von 65.333,41€. Die Sonderrücklagen Soller hat zum 31.12.2016 einen Bestand in Höhe von 104.520,31€. Bei der Sonderrücklage für die Erneuerung der Spielfläche auf dem Kunstrasenplatz in Vettweiß erfolgt seit 2015 eine jährliche Zuführung in Höhe von 10.000€, die zu gleichen Teilen aus der Schulpauschale und aus der Sportpauschale entnommen wird. Die Sonderrücklagen hat zum 31.12.2016 einen Bestand in Höhe von 20.000,--€. 1.3 Ausgleichsrücklage, -nicht vorhanden74 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Anhang 1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Unter dieser Position wird die Differenz zwischen den Erträgen und den Aufwendungen in der Ergebnisrechnung verbucht. Ein Jahresüberschuss ergibt sich bei einer positiven Differenz, ein Jahresfehlbetrag ergibt sich entsprechend dann, wenn die Aufwendungen des Jahres die Erträge übersteigen. Der Jahresfehlbetrag aus der Ergebnisrechnung des Jahres 2016 beträgt Weitere Erläuterungen zum Jahresergebnis Ergebnisrechnung“ (Abschnitt D). enthält der Abschnitt 1.196.356,40€ „Erläuterungen zur 2. Sonderposten Für erhaltene und zweckentsprechend verwendete Zuwendungen und Beiträge für Investitionen sind Sonderposten auf der Passivseite zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen anzusetzen. Die Auflösung der Sonderposten ist entsprechend der Abnutzung des geförderten Vermögensgegenstandes vorzunehmen. Die Minderungen betreffen daher die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten. Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes, die nach §6 des Kommunalabgabengesetzes ausgeglichen werden müssen, sind als Sonderposten für den Gebührenausgleich anzusetzen. Kostenunterdeckungen, die ausgeglichen werden sollen, sind im Anhang anzugeben. 2.1 für Zuwendungen Im Jahr 2016 wurden folgende Sonderposten für erhaltene und zweckentsprechend verwendete Zuwendungen gebildet: Investitionspauschale Schulpauschale Sportpauschale 402.265,16€ 155.358,49€ 49.796,90€ 2.2 für Beiträge Für erhaltene Kanalanschlussbeiträge wurden im Jahr 2016 Sonderposten in Höhe von 233.139,14€ gebildet. 2.3 für den Gebührenausgleich Im Sonderposten für den Gebührenausgleich werden sofern vorhanden, die Kostenüberdeckungen aus den Gebührenabschlüssen in den Bereichen Abfallbeseitigung, Schmutzwasser Niederschlagswasser, Kleinkläranlagen, Straßenreinigung, Winterdienst, Grabnutzung und Leichenhallen nachgewiesen. Für die Bereiche Abfallbeseitigung, Kleinkläranlagen, Grabnutzung und Straßenreinigung sind zum 31.12.2016 keine Sonderposten mehr vorhanden. 75 Jahresabschluss zum 31.12.2016 a) Gemeinde Vettweiß Anhang Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallbeseitigung Der Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ schließt mit einer Unterdeckung in Höhe von 14.284,82 Euro ab. Die Rücklage war mit dem Abschluss 2015 aufgebraucht worden, es verblieb ein Defizit in Höhe von 4.342,65 Euro. Dieses Defizit erhöht sich mit dem vorliegenden Abschluss auf 18.627,47 Euro. b) Sonderposten für den Gebührenausgleich Abwasserbeseitigung Der Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ schließt im Bereich "Schmutzwasser" mit einer Überdeckung in Höhe von 46.568,31 € ab. Neuer Rücklagenbestand zum 31.12.2016 ist 76.103,49€. Im Bereich "Niederschlagswasser" entsteht eine Überdeckung in Höhe von 28.598,17€. Neuer Rücklagenbestand zum 31.12.2016 ist 86.605,38€. c) Sonderposten für den Gebührenausgleich Kleinkläranlagen Der Gebührenhaushalt „Kleinkläranlagen“ schließt mit einer Unterdeckung in Höhe von 1.102,19 € ab. Aus der bestehenden Rücklage (Stand 31.12.2015 = 1.175,07 €) war ein Betrag in Höhe von 650,52 Euro gebührenmindernd eingeplant. Unter Berücksichtigung dieses Betrages und des Ergebnisses entsteht zum 31.12.2016 ein Defizit in Höhe von 577,64€. d) Sonderposten für den Gebührenausgleich Straßenreinigung und Winterdienst Der Gebührenhaushalt „Straßenreinigung und Winterdienst“ schließt mit einer Unterdeckung in Höhe von 119,46 € im Bereich „Straßenreinigung“ und einer Überdeckung in Höhe von 14.416,26 € im Bereich „Winterdienst“ ab. Zum 31.12.2015 bestand ein Defizit in Höhe von 301,61 €. Zum 31.12.2016 erhöht sich das Defizit auf 421,07€. Im Bereich „Winterdienst“ bestand zum 31.12.2015 eine Rücklage in Höhe von 24.738,38€. Die Überdeckung fließt in die Rücklage, neuer Bestand zum 31.12.2016 ist somit 37.654,64€. e) Sonderposten für den Gebührenausgleich Friedhofswesen und Leichenhallen Der Gebührenhaushalt „Friedhofswesen und Leichenhallen“ schließt mit einer Unterdeckung in Höhe von 11.087,69 € im Bereich „Grabnutzung“ und einer Überdeckung in Höhe von 982,11 Euro im Bereich „Leichenhallen“ ab. Im Bereich „Grabnutzung“ bestand am 31.12.2016 ein Defizit aus Vorjahren in Höhe von 6.769,19 Euro. Durch die Unterdeckung erhöht sich das Defizit zum 31.12.2016 auf 17.856,88€. Im Bereich „Leichenhallen“ bestand zum 31.12.2015 eine Rücklage in Höhe von 254,78 €. Durch die Überdeckung ergibt sich zum 31.12.2016 eine Rücklage in Höhe von 1.236,89€. 2.4 Sonstige Sonderposten Sonstige Sonderposten sind im Jahr 2016 für zweckentsprechend verwendeten Spenden in Höhe von 13.500,--€ zu bilden. 76 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Anhang 3. Rückstellungen Die Entwicklung der Rückstellungen im Rückstellungsspiegel entnommen werden. Jahr 2016 kann dem als Anlage beigefügten Die Rückstellungen werden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind und bereits am Bilanzstichtag vorlagen, gebildet. 3.1 Pensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellungen beinhalten die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen. Sie wurden aufgrund versicherungsmathematischer Methoden durch die Rheinische Versorgungskasse bewertet. Als biometrische Rechnungsgrundlage dienten die Richttafeln von Klaus Heubeck. Gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO NRW wurde der Berechnung ein Rechnungszinsfuß von 5 % zugrunde gelegt. 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten -nicht vorhanden3.3 Instandhaltungsrückstellungen Für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen sind Rückstellungen anzusetzen, wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bewertet werden muss. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert sein. 3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO Für Verpflichtungen, die dem Grunde oder der Höhe nach zum Abschlussstichtag noch nicht genau bekannt sind, müssen Rückstellungen angesetzt werden, sofern der zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird. Für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und aus laufenden Verfahren müssen Rückstellungen angesetzt werden, sofern der voraussichtliche Verlust nicht geringfügig sein wird. 4. Verbindlichkeiten Die Entwicklung der Verbindlichkeiten im Jahr 2016 kann dem als Anlage beigefügten Verbindlichkeitenspiegel entnommen werden. Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht dem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten in fremder Währung waren am Eröffnungsbilanzstichtag nicht vorhanden. 4.1 Anleihen -nicht vorhanden- 77 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Anhang 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 4.2.1 von verbundenen Unternehmen -nicht vorhanden4.2.2 von Beteiligungen -nicht vorhanden4.2.3 von Sondervermögen -nicht vorhanden4.2.4 vom öffentlichen Bereich Für die energetische Grundsanierung des Schulzentrums wurden in 2009 zwei Kredite aufgenommen, einer davon über einen Betrag von 1.684.865,--€ bei der KfW. Dieser Kredit ist als Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen vom öffentlichen Bereich zu bilanzieren. Die Restschuld zum 31.12.2016 beträgt 1.533.224,--€, die Tilgungsleistung betrug im Jahr 2016 67.396,--€ Ebenso ist an dieser Stelle der neu aufgenommene Kredit zur Finanzierung des Neubaus des Asylantenheimes in Höhe von 500.000,--€ zu bilanzieren. Die Restschuld für diesen Kredit beträgt zum 31.12.2016 500.000,--€, der Kredit ist in den ersten drei Jahren tilgungsfrei. 4.2.5 von Kreditinstituten Die weiteren Kredite für Investitionen wurden alle bei der Hausbank aufgenommen. Hier beträgt die Restschuld zum 31.12.2016 1.425.389,98€ und damit 59.424,25€ weniger als zum Bilanzstichtag 2015. 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung betragen zum 31.12.2016 6.500.000,00 €, das sind 350.000€ mehr als zum 31.12.2015. 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen -nicht vorhanden4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Zum 31.12.2016 bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von insgesamt 273.328,75€, somit 79.866,10€ mehr als zum 31.12.2015. 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen bestehen zum Abschlussstichtag in Höhe von 74.495,64€. Im Wesentlichen sind dies die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen gegen Beteiligungen, für die gestundeten Beteiligungen an der KDVZ (20.815,83€) und der Vermögensverwaltungsgesellschaft (38.500,--€) 78 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Anhang 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten Im Wesentlichen sind hier im Jahr 2016 folgende Zugänge zu verbuchen: Fa. Schönmackers Leistungen nach dem AsylBLG 15.779,67€ 38.844,56€ Die wesentlichen Abgangspositionen sind: Fa. Schönmackers Gewerbesteuerumlage und Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt Einheit Leistungen nach dem AsylBLG 15.934,91€ 31.033,10€ 19.700,63€ Des Weiteren ist hier die Summe der kreditorischen Debitoren zu bilanzieren. Hierbei handelt es sich um negative Forderungen (zB Gutschriften aus Grundbesitzabgaben), die zum Bilanzstichtag nicht ausgeglichen waren und keine Forderungen, sondern tatsächlich Verbindlichkeiten darstellen (vergleichbar mit den debitorischen Kreditoren unter sonstige Vermögensgegenstände auf der Aktivseite der Bilanz 2.2.3). Die Summe beträgt zum 31.12.2016 52.473,94€. Unter Sonstige Verbindlichkeiten sind außerdem die Verpflichtungen aus der Versorgungslastenteilung nach § 107b BeamtVG nachgewiesen. Hier wurde im Jahr 2016 Abgänge in Höhe von 6.850,-- € gebucht. 4.8 Erhaltene Anzahlungen Erhaltene und noch nicht zweckentsprechend verwendete investive Zuwendungen und Spenden sind als erhaltene Anzahlungen zu bilanzieren. Zum 31.12.2016 bestehen hier folgende Positionen (Werte in Klammern 31.12.2015): Investitionspauschale Schulpauschale Sportpauschale Feuerschutzpauschale Katastrophenschutz Spenden (311.732,94€) (498.138,89€) (126.196,01€) (46.840,97€) (13.216,99€) (3.323,02€) 689.865,43€ 542.780,40€ 116.399,11€ 93.700,09€ 13.216,99€ 7.323,02€ 5. Passive Rechnungsabgrenzung Wie bereits bei der Erläuterung der ARAP aufgeführt, ist das Ziel der Rechnungsabgrenzung, die aus der Geschäftstätigkeit der Gemeinde entstehenden Aufwendungen und Erträge unabhängig von dem damit verbundenen Zahlungsmittelfluss periodengerecht dem Haushaltsjahr zuzuordnen, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind. Die zeitbezogene Abgrenzung der Geschäftsvorfälle wird durch die Rechnungsabgrenzung in der Bilanz dargestellt. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) sind gem. § 42 III GemHVO die Geschäftsvorfälle zu buchen, bei denen vor dem Abschlussstichtag Einzahlungen an die Gemeinde zu leisten sind, der Ertrag aber erst nach dem Abschlussstichtag entsteht. Bei der Gemeinde Vettweiß sind dies regelmäßig die Gebühren für Grabnutzungsrechte sowie Pachtzahlungen. 79 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Anhang Die Pachtzahlungen erfolgen jeweils im November für den Zeitraum 01.11. des laufenden Jahres bis 31.10. des Folgejahres. Somit sind 10/12 des Betrages als PRAP-Zugang zu buchen, da der Ertrag für diesen Anteil erst im Folgejahr entsteht. Im Folgejahr wird dieser Betrag dann wieder aufgelöst (=Abgang PRAP). Bei den Grabnutzungsrechten erfolgt die Zahlung der Gebühr für das mehrjährige Nutzungsrecht an einer Grabstätte. Die Einzahlung des Gesamtbetrages erfolgt im laufenden Jahr, der Ertrag entsteht jedoch gleichmäßig verteilt über die gesamte Nutzungsdauer. Es ist daher ein PRAPZugang für die im laufenden Jahr eingezahlten Beträge zu buchen. Außerdem ist ein PRAPAbgang für die Erträge zu buchen, die im laufenden Jahr aus den Einzahlungen der früheren Jahre entstanden sind. Übersicht über die PRAP im Jahr 2016: Saldo 2015 Bilanz Zugang Bilanz Zugang Bilanz Zugang Bilanz Abgang Bilanz Abgang Bilanz Abgang -1.705.073,56 Pachten 2017 Pachten 2017 Zug. PRAP Grabnutzungsgebühr 2016 Abg. Sonstige PRAP (Mieten u.a.) Auflösung Pachten 2016, PRAP Aufl. PRAP Grabnutzungsgebühr 2016 Bewegung 2016 Saldo 2016 -5.623,71 -91,97 -127.702,94 1.888,46 5.066,44 79.260,05 -47.203,67 -1.752.277,23 80 Jahresabschluss zum 31.12.2016 D. Gemeinde Vettweiß Anhang Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Das Jahresergebnis 2016 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.196.356,40€ aus. Im Haushaltsplan 2016 war (fortgeschriebener Ansatz). ein Fehlbedarf in Höhe von 1.336.378,57€ eingeplant Es ist somit im Vergleich zur Planung ein um 140.022,17€ verbessertes Ergebnis zu verzeichnen. Die einzelnen Positionen sind der Ergebnisrechnung zu entnehmen. Unter Berücksichtigung der fortgeschriebenen Haushaltsansätze des Haushaltsjahres 2016 inklusive Mittelübertragungen aus 2015 und überplanmäßigen Aufwendungen und Erträgen ergaben sich die nachfolgend erläuterten Veränderungen im Gegensatz zur Planung: Erträge Mehrerträge bei Zeile 01 „Steuern und ähnlichen Abgaben“ in Höhe von 2.348.130,43€ Dies liegt in der Hauptsache daran, dass hier zum Bilanzstichtag Mehrerträge bei der Gewerbesteuer in Höhe von rund 2,462 Millionen € zu verzeichnen sind. Dies wiederum ist hauptsächlich durch einen Gewerbesteuerfall begründet, bei dem im Dezember 2016 Veranlagungen in Höhe von etwa 2,03 Mio. € festgesetzt wurden. Aufgrund eines zulässigen und begründeten Widerspruchs wurde der Gewerbesteuerbescheid im Januar 2017 wieder aufgehoben. Da sich der geschilderte Fall über den Bilanzstichtag 31.12.2016 hinaus bis ins Jahr 2017 erstreckt, ergeben sich für die Buchführung aus der Pflicht zur periodengerechten Zuordnung die nachfolgend beschriebenen Punkte, die bei der Betrachtung der Ergebnisrechnung ebenfalls zu beachten sind. Die Gewerbesteuer in dem vorgenannten Steuerfall ist als Ertrag in 2016 auszuweisen. Die Aufhebung des Bescheides erfolgte zwar nach dem Bilanzstichtag 31.12.2016, allerdings ist vor Erstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden, dass die Steuerforderung nicht realisierbar ist. Diese Erkenntnis ist bei der Bewertung der Forderungen zum 31.12.2016 zu berücksichtigen (§ 32 I Nr. 3 GemHVO). Die Forderung ist zu 100% abzuschreiben. Somit erscheint zwar ein um 2,03 Mio. € erhöhter Gewerbesteuerertrag in der Ergebnisrechnung 2016, gleichzeitig aber auch eine Aufwandsbuchung in Höhe von -2,03 Mio. € beim Sachkonto 5473000 Wertveränderung beim Umlaufvermögen (enthalten in Zeile 16 sonstige Aufwendungen). Der Sachverhalt beeinflusst somit nicht das Gesamtergebnis des Jahres 2016, wohl aber die beiden Zeilen Steuern und Abgaben (01) und sonstige Aufwendungen (16). Um diesen einen Fall bereinigt ergeben sich für das Jahr 2016 Gewerbesteuererträge in Höhe von etwa 1,61 Mio. €, somit etwa 426.000€ mehr als geplant. Insgesamt würde die Zeile 01 um den vorgenannten Gewerbesteuerfall bereinigt Mehrerträge in Höhe von 309.655,43€ aufweisen. Die Angabe des Vergleichswertes „Ansatz/Ist“ liefert für die Zeile 02 „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ einen Wert von 1.441.125,12€. Wie bereits beim Jahresabschluss 2015 festgestellt, ist dies darin begründet, dass bei der Haushaltsplanung die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (SOPO) mit Ausnahme derer für den Gebührenausgleich ausschließlich bei Sachkonto (SK) 4571000 (Erträge Aufl. sonstige SOPO) geplant wurden (1.483.602,--€). Bei diesem Sachkonto fallen allerdings tatsächlich nur geringe Erträge an (7.530,86€ in 2016). Hauptsächlich werden die Erträge bei SK 4161000 (Erträge Aufl. SOPO Zuwendungen) gebucht (1.364.533,81€ in 2016). Da das SK 4571000 nicht der Zeile 02 der Ergebnisrechnung sondern der 81 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Anhang Zeile 07 (sonstige ordentliche Erträge) zugeordnet ist, weist der Plan-/Istvergleich durch die falsche Planung der Sachkonten in Zeile 02 einen deutlich zu hohen Wert auf, dagegen in Zeile 07 einen entsprechend deutlich niedrigeren Wert. Außerdem fallen noch Erträge in größerem Maße für die Auflösung von SOPO aus Beiträgen bei SK 4371000 (339.484,28€) an. Das letztgenannte Sachkonto ist in Zeile 04 „Öffentlich rechtliche Leistungsentgelte“ eingruppiert. Sofern die Ansätze im Haushaltsplan bei den richtigen Sachkonten gebildet worden wären, würde sich der Vergleich Ansatz/Ist dahingehend verändern, dass in der Zeile 02 „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ das Ergebnis um etwa 76.600,--€ über den Ansätzen liegen würde. In Zeile 04 „Öffentlich rechtliche Leistungsentgelte“ würde der Vergleich Ansatz/Ist richtigerweise einen Betrag in Höhe von etwa -32.000,--€ aufweisen. Die größten Abweichungen gab es hier bei SK 4321000 (Benutzungsgebühren, Mehrerträge 29.955,17€), bei SK 4321008 (Schmutzwassergebühren, Mehrerträge 22.691,79€) und bei SK 4321007 (Mieten, Mindererträgen 57.552,--€). In Zeile 07 „Sonstige ordentliche Erträge“ wären bei Bereinigung der Fehlplanung im Vergleich Ansatz/Ist etwa 1.182.000,-- € Mehrerträge auszuweisen. Dieser Betrag setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Positionen zusammen: Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken Nachforderungszinsen Gewerbesteuer Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Erträge aus der Auflösung von Beihilferückstellungen Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen Erträge aus der Auflösung von Instandhaltungsrückstellungen Erträge aus der Auflösung der SOPO Sportpauschale Elternbeiträge OGS Konzessionsabgaben Andere sonst. ord. Erträge 523.589,42€ 83.557,25€ 44.328,17€ 120.976,--€ 421.131,--€ 43.872,68€ 23.079,78€ 16.437,50€ -62.274,74€ -20.278,16€ Aufwendungen Der Plan/Ist Vergleich zeigt bei Zeile 11 „Personalaufwendungen“ Mehraufwendungen in Höhe von 1.045.711,46€. Dies liegt allerdings im Wesentlichen an den Positionen Mehraufwand Zuführung zu Pensionsrückstellungen Mehraufwand Zuführung zu Beihilferückstellungen Mehraufwand Zuführung zu Rückstellungen Mehraufwand Beihilfen für Beamte 738.724,--€ 257.834,--€ 67.461,07€ 122.642,94€ Bei den Dienstbezügen der Beamten und tariflich Beschäftigten ist dagegen insgesamt ein um 111.199,88€ niedrigerer Betrag gebucht worden als in der Planung vorgesehen. Zeile 12 „Versorgungsaufwendungen“ weist im Vergleich zum Plan Minderaufwendungen in Höhe von 210.564,41€ auf, die sich im Wesentlichen aus folgenden Positionen zusammensetzen: Minderaufwand Beihilfen Versorgungsempfänger Minderaufwand Beihilferückstellungen Versorgungsempfänger Minderaufwand Pensionsrückstellungen Vers.Empf Minderaufwand Beiträge zur Versorgungskasse 82 139.633,--€ 23.995,--€ 26.833,--€ 23.183,--€ Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Anhang Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) sind mit 300.382,01€ weniger als geplant deutlich geringer ausgefallen. Größere Einsparungen im Vergleich zum Plan gab es bei den Positionen: Minderaufwand Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen Minderaufwand Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen Minderaufwand Kanalsanierung Minderaufwand Unterhaltung von Fahrzeugen Minderaufwand Unterhaltung so. bew. Vermögen Minderaufwand Schülerbeförderung Minderaufwand Stromkosten 47.899,15€ 61.059,87€ 146.924,87 19.033,96€ 18.399,26€ 23.544,37€ 22.258,89€ Mehraufwand Zuführung zu Instandhaltungsrückstellungen 171.100,--€ Die bilanziellen Abschreibungen (Zeile 14) sind um 304.516,13 € höher ausgefallen als geplant. Insgesamt stehen den Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 2.267.619,27€ Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen in Höhe von 1.364.533,81€ und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge 346.932,41€ gegenüber. Die Erträge aus der Auflösung dieser SOPO sind insgesamt um 227.864,22€ höher gewesen als geplant. Die Zeile 15 „Transferaufwendungen“ Mehraufwendungen aus. weist im Plan/Ist Vergleich 366.560,10€ Die größte Abweichung ergab sich bei SK 5331003 (Krankheitskosten § 4 AsylBLG), hier wurden insgesamt Mehraufwendungen in Höhe von 254.758,89€ verbucht. Außerdem wurden Mehraufwendungen bei SK 5317000 (Zuschuss an Telekom für Breitbandausbau) in Höhe von 53.415,--€ und Mehraufwendungen bei SK 5317001 (Zuschüsse KiGas) in Höhe von 47.821,29€ verbucht. Außerdem gab es Mehraufwendungen bei SK 5341000 (Gewerbesteuerumlage) in Höhe von 44.136,90€ und bei SK 5342000 (Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) in Höhe von 16.940,62€ Dagegen war bei der Kreisumlage im Jahr 2016 im Vergleich zum Plan ein Minderaufwand in Höhe von 19.533,50€ zu verzeichnen und bei SK 5331007 (Hilfe z Lebensunterhalt § 2 AsylBLG) ein Minderaufwand in Höhe von 27.781,76€. Bei den sonstigen Aufwendungen (Zeile 16) wurden im Vergleich zum Plan Mehraufwendungen in Höhe von 2.357.388,96 € verbucht. Im Wesentlichen resultiert dies aus Mehraufwendungen beim SK 5473000 (Wertveränderung beim Umlaufvermögen). Wie bereits unter „Mehrerträge bei Zeile 01 Steuern und Abgaben“ erläutert, ist hier bei einem Gewerbesteuerfall eine Wertberichtigung in Höhe von 2,03 Mio. € zu verbuchen gewesen. Außerdem gab es Minderaufwendungen in Höhe von 30.434,57€ bei SK 5412001 (Dienst- und Schutzkleidung), Mehraufwand bei SK 5474000 (Zuführung zu Sonderposten Gebührenausgleich) in Höhe von 90.564,85€ und Mehraufwand bei SK 5495000 (Zuführung zu Sonstigen Rückstellungen) in Höhe von 84.658,86€. 83 Jahresabschluss zum 31.12.2016 E. Gemeinde Vettweiß Anhang Erläuterungen zur Finanzrechnung Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einem Mittelzugang von 1.408.489,12€ ab, der Bestand an liquiden Mitteln beträgt zum 31.12.2016 1.664.302,34€. Die einzelnen Positionen sind der Finanzrechnung zu entnehmen. Den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 15.600.550,67€ (geplant 15.370.745,46€) stehen Auszahlungen in Höhe von 15.958.630,14€ (geplant 16.162.351,92€) gegenüber. Daraus ergibt sich ein Saldo von -358.079,47€ (geplant -791.606,46€). Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ergaben sich in Höhe von 1.915.279,11€ (geplant 2.414.945,38€). Auszahlungen aus Investitionstätigkeit wurden in Höhe von 871.890,27€ verbucht, geplant waren hier 3.399.880,35€. Der Saldo aus Investitionstätigkeit liegt mit 1.043.388,84€ deutlich höher als geplant (-984.934,97€). F. Sonstige Angaben Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO Die Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO aus dem Haushaltsjahr 2015 in das Haushaltsjahr 2016 sind diesem Anhang als Anlage beigefügt. Insgesamt werden im konsumtiven Bereich Aufwandsermächtigungen in Höhe von 31.502,41€ und Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 31.502,41€ nach 2016 übertragen. Im Investitionsbereich wurden Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 520.277,35€ und Einzahlungsermächtigungen in Höhe von 471.058,38€ übertragen. Diese Ermächtigungen sind größtenteils bereits durch Aufträge/Beschluss gebunden, so dass sich die Umsetzung auf das Jahresergebnis 2016 auswirkt. Angaben nach § 44 II 2 GemHVO, Haftungsverhältnisse, Bürgschaften Finanzielle Verpflichtungen bestehen aufgrund der Mitgliedschaft im Zweckverband KDVZ RheinErft-Rur. Die Gemeinde Vettweiß hatte eine Bürgschaft zur Absicherung eines Darlehens der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Gladbach e.V. (zur Finanzierung des Baus der Schützenhalle) übernommen, das Darlehen hatte zum 31.12.2015 einen Endsaldo von 0,24 €. Dieser Betrag wurde in 2016 gezahlt, womit das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist. 84 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Anhang Angaben nach § 44 II Nr 9 GemHVO, Leasingverträge 2016 Verpflichtungen aus Leasingverträgen sind gemäß § 44 Abs. 2 Nr. 9 GemHVO NRW im Anhang gesondert auszuweisen. Folgende Leasing- und leasingähnliche Verträge bestehen zum Bilanzstichtag 31.12.2016: Beginn Laufzeit Monate Ende 01.07.2013 60 30.06.2018 01.10.2010 01.08.2013 60 31.07.2018 01.08.2011 Angaben nach Einrichtungen § 43 VI Monatsbetrag brutto Jahresbetrag 2016 Kopiererkonzept Verwaltung (Kopierer und Drucker) 377,83 4.533,96 ec-cash Gerät 23,68 284,16 Kopiererkonzept Schulen (GHS, GGS Vett., GGS Kelz) 285,60 3.427,20 Zeiterfassungsanlage 17,79 213,48 Gegenstand GemHVO, Kostenunterdeckungen der kostenrechnenden Die Darstellung der Kostenunterdeckungen ergibt sich aus den Ausführungen unter Punkt 3.2.2. Sonderposten - Sonderposten für den Gebührenausgleich -. Vettweiß, den 22.11.2017 Aufgestellt: Bestätigt: (Wirtz) Kämmerer (Kunth) Bürgermeister 85 86 Anlagen zum Anhang Anlagenspiegel Forderungsspiegel Verbindlichkeitenspiegel Rückstellungsspiegel Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO 87 88 Anlagenspiegel 2016 Anschaffungs- und Herstellungskosten Anlagevermögen 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 2. Sachanlagen Abschreibungen Stand am 31.12. des Vorjahres Zugänge im Haushaltsjahr Abgänge im Haushaltsjahr Umbuchungen im Haushaltsjahr Abschreibungen im Haushaltsjahr Zuschreibungen im Haushaltsjahr EUR EUR EUR EUR EUR EUR 59.706,00 -8.370,80 95.820.288,94 960.087,26 -7.088,09 -1,00 -2.259.248,47 779,68 Buchwert Kumulierte Abschreibungen (auch aus Vorjahren) EUR am 31.12.2016 am 31.12.2015 EUR EUR -44.105,84 15.600,16 23.970,96 -21.777.608,78 74.995.678,33 76.301.148,95 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 5.451.566,82 52.399,92 -1.777,00 -32.568,30 -766.607,54 4.735.582,20 4.717.527,58 2.1.1 Grünflächen 3.350.352,89 52.399,92 -1.777,00 -31.066,47 -755.116,14 2.645.859,67 2.626.382,99 2.1.2 Ackerland 657.043,00 657.043,00 657.043,00 2.1.3 Wald und Forsten 652.261,00 652.261,00 652.261,00 2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 791.909,93 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.2.1 Kindertageseinrichtungen 2.2.2 Schulen 2.2.3 Wohnbauten 2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäuden 369.097,64 370.378,01 -47.324,45 -387.685,40 2.817.102,20 2.482.087,05 -186.038,89 -181.907,12 -1.456.879,79 9.029.270,99 9.386.727,92 728.512,00 184.758,52 6.301.840,51 24.071,20 65.214.123,77 86.025,44 -3.008,00 5.993.968,92 4.896,31 -3.007,00 89 2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 14.749.582,83 83.231,41 2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 43.534.458,45 -2.102,28 2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 2.5 Kunstgegenstände, Kunstdenkmäler 2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 2.7 2.8 603.344,65 31.054.037,44 240.151,97 254.146,89 879.653,86 -19.586,33 -176.085,11 703.568,75 723.155,08 4.689,00 -104,42 -938,52 3.750,48 3.854,90 1.480.391,14 1.576.262,25 13.639,52 an Sondervermögen 3.5.4 sonstige Ausleihungen Summe des Anlagevermögens 545.216,87 -92.616,95 2.047.499,49 an Beteiligungen 536.333,62 -13.994,92 -1.834,09 3.5.3 5.993.968,92 -67.011,03 332.768,92 613.458,34 an verbundene Unternehmen 50.359.199,29 5.995.858,23 12.511.829,17 103.484,73 3.5.2 48.829.822,18 29.753.299,54 695.161,20 3.5.1 -16.467.319,03 12.304.178,82 666.156,49 Ausleihungen -1.612.394,55 -2.528.635,42 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Wertpapiere des Anlagevermögens 633.951,86 5.460.220,09 -13.779.055,63 Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.5 809.130,35 5.374.340,79 -290.881,76 -469,00 3.4 -104.140,17 -951.570,92 -1.298.634,62 -1,00 58.196,96 Sondervermögen -9.580,03 -109.950,50 -8.883,25 2.394.436,70 Beteiligungen 17.962.986,92 10.489,08 Brücken und Tunnel 3.3 18.029.844,33 11.961,59 2.3.2 3.2 -2.900.276,28 2.822.448,00 Infrastrukturvermögen Finanzanlagen 781.840,59 -348.762,10 10.661.700,59 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Anteile an verbundenen Unternehmen 780.418,53 46.521,87 2.3.1 3.1 -11.491,40 20.514.501,10 2.3 3. -1.422,06 -1,00 -154.027,95 429,88 -971.772,52 -91.804,82 349,80 -494.609,78 -1.723,00 1.635.083,35 148.389,14 263.001,73 695.161,20 -76.998,00 1.982.418,01 1.706.474,49 -76.998,00 1.558.085,35 1.558.085,35 162.028,66 148.389,14 13.639,52 264.027,00 97.927.494,43 273.197,35 939.521,90 -369.097,64 -1.723,00 973.726,78 -8.811,09 -1,00 -2.267.619,27 779,68 -21.898.712,62 262.304,00 264.027,00 76.993.696,50 78.295.621,40 90 Forderungsspiegel 2016 1. Art der Forderungen öff.-rechtl. Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 1.1 Gebühren 1.2 1.3 Gesamtbetrag des Haushaltsjahres Euro Restlaufzeit bis zu 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre Euro Euro Restlaufzeit mehr als 5 Jahre Euro Gesamtbetrag des Vorjahres Euro 294.176,16 116.660,30 1.408,45 562.882,58 98.222,87 85.081,31 13.135,77 5,80 132.579,20 Beiträge 103.645,40 13.768,59 89.741,81 135,00 90.555,45 210.136,41 195.116,04 13.752,72 1.267,65 193.465,49 1.4 Steuern Forderungen aus Transferleistungen 240,22 210,22 30,00 - 2.404,44 1.5 sonst. öff.-rechtl. Forderungen - - - - 143.878,00 2. privatrechtliche Forderungen 79.992,83 57.890,37 22.102,46 - 134.700,27 2.1 47.762,63 47.397,78 364,85 - 67.169,12 32.230,20 10.492,59 21.737,61 - 67.531,15 2.3 gegenüber dem privaten Bereich gegenüber dem öffentlichen Bereich gegenüber verbundenen Unternehmen 2.4 91 412.244,90 2.2 - - - - - gegen Beteiligungen - - - - - 2.5 gegen Sondervermögen - - - - - 6. Summe aller Forderungen 492.237,73 352.066,53 138.762,76 1.408,45 697.582,85 92 Verbindlichkeitenspiegel 2016 Art der Verbindlichkeit 4.1 Anleihen 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten f. Investitionen 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.2.5 von verbundenen Unternehmen von Beteiligungen von Sondervermögen vom öffentlichen Bereich vom privaten Kreditmarkt Gesamtbetrag des Haushaltsjahres 31.12.2016 Euro - Restlaufzeit bis zu 1 Jahr Euro Restlaufzeit 1 bis Restlaufzeit mehr 5 Jahre als 5 Jahre Euro Gesamtbetrag des Vorjahres 31.12.2015 Euro Euro - - - - 3.458.613,98 128.054,59 581.192,36 2.749.367,03 3.085.434,23 2.033.224,00 1.425.389,98 67.396,00 60.658,59 328.464,00 252.728,36 1.637.364,00 1.112.003,03 1.600.620,00 1.484.814,23 93 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 6.500.000,00 6.000.000,00 500.000,00 - 6.150.000,00 4.3.1 4.3.2 vom öffentlichen Bereich vom privaten Bereich Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 6.500.000,00 6.000.000,00 500.000,00 - 6.150.000,00 4.4 - - - - - 273.328,75 258.355,80 - 14.972,95 193.462,65 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 74.495,64 15.179,81 - 59.315,83 70.785,96 4.6 4.6 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Verbindlichkeiten gg.Beteiligungen KDVZ Verbindlichkeiten gg.Beteiligungen VVG 15.179,81 20.815,83 38.500,00 15.179,81 - - 20.815,83 38.500,00 6.662,15 25.623,81 38.500,00 100.458,69 100.458,69 - - 174.900,30 1.463.285,04 1.463.285,04 - - 999.448,82 11.870.182,10 7.965.333,93 4.7 sonstige Verbindlichkeiten 4.8 Erhaltene Anzahlungen Summe aller Verbindlichkeiten 1.081.192,36 2.823.655,81 10.674.031,96 94 Rückstellungsspiegel Arten der Rückstellungen 2511000 Pensionsrückstellungen 2511001 Pensionsrückstellungen 2512001 Beihilferückstellungen Veränderungen im Haushaltsjahr InanspruchGrund Zuführung Reduzierung nahme entfallen 7.079.374,00 454.451,00 Gesamtbetrag am 31.12.2015 des Vorjahres 5.299.875,00 1.779.499,00 317.593,00 136.858,00 140.623,04 7.000,00 15.999,70 2.090,00 8.000,00 171.100,00 Gesamtbetrag am 31.12.2016 des Haushaltsjahres 7.533.825,00 5.617.468,00 1.916.357,00 2611001 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 2711011 2711081 2711281 2711291 2711341 2711931 2711931 2711931 2711931 2711931 Instandhaltungsrückstellungen Sanierung Sportheime Sanierung Kindergarten Gladbach Heizungssanierung Komplex Jakobwüllesheim Sanierung Bürgerhäuser San. Mischwasserkanäle OT Soller (KST 302) San. Mischwasserkanäle OT Jakobwüllesheim (KST 303) San. Mischwasserkanäle OT Jakobwüllesheim (KST 304) Teil 2 San. Mischwasserkanäle OT Vettweiß teilweise (KST 305) San. Mischwasserkanäle OT Ginnick - Halterung (KST 306) 2711981 Instandhaltungsrückstellung RSSan. FWG Vettweiß Sonstige Rückstellunen nach § 34 Abs. 4 u. 5 Urlaubsrückstellung Überstundenrückstellung Erstellung EB u. Jahresabschluss Überörtliche Prüfung Kosten Planung u. Gutachen f. Erstellung von 2811071 Bebauunsplänen VE-14 u. Di 2 2811211 Maßnahme Kelz 8 - 13 Uhr Zuf. Sonst. Rückstellung Nachzahlung VHS Ruhr 2811241 Eifel 2811011 2811021 2811041 2811051 2811311 2811321 2811331 2811341 2811443 2811773 Führerscheinerwerb Feuerwehr 2014 Einheitsbedingte Belastung 2009 Kindergartenpool 2012 Betriebskostenzuschüsse Kiga ff Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen Umlage KDVZ Nachzahlung 2014 ff. 0,00 45.454,61 43.872,68 7.000,00 2.090,00 8.000,00 72.533,34 19.326,62 10.000,00 26.127,99 16.782,68 222.395,75 0,00 15.999,70 0,00 0,00 171.396,05 66.500,00 99.600,00 5.000,00 35.000,00 451.007,12 40.146,49 4.181,68 35.700,00 7.500,00 35.000,00 225.519,93 57.787,18 9.673,89 17.850,00 44.328,17 40.146,49 4.181,68 120.087,64 0,00 17.850,00 8.263,77 2.539,55 14.853,56 2.250,00 86.629,62 194.353,90 0,00 512.111,24 57.787,18 9.673,89 35.700,00 7.500,00 8.263,77 2.539,55 859,92 3.000,00 80.798,94 55.550,00 14.853,56 750,00 86.634,08 27.000,00 27.588,55 0,00 859,92 4.500,00 80.794,48 249.903,90 0,00 27.000,00 27.588,55 Anmerkung 2811773 Umlage KDVZ Nachzahlung muss in 2015 erhöht werden, da erst im Frühjahr die Abrechnung für 2014 erfolgt und eine neue Berechnung für die Nachzahlung 2015 vorgenommen werden kann. Auskunft A. Müller Stabsstelle im Jan. 2016 San. Mischwasserkanäle 2711931 OT Frangenheim (KST 300) San. Mischwasserkanäle 2711931 OT Froitzeim (KST 301) San. Mischwasserkanäle 2711931 OT Soller (KST 302) San. Mischwasserkanäle 2711931 OT Jakobwüllesheim (KST 303) im Rückstellungsspiegel aufgeteilt, jeweils mit separaten Kostenstellen (300, 301, 302 u. 303) Sachkonto und Kostenträger sind aber für alle Maßnahmen gleichlautend 11.538.01.00 / 7211006 95 96 Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO (von 2015 nach 2016) Laufende Verwaltungsangelegenheiten lfd. Nr. Kostenträger Sachkonto 1 2 3 4 5 6 7 8 SUMME 06.366.02.00 12.541.01.01 12.541.01.01 13.555.01.00 13.551.01.00 13.552.01.00 12.541.01.01 03.212.01.01 5211000 5211022 5211029 5211031 5241000 5211023 5211044 5241000 lfd. Nr. Kostenträger Auftrag M-Nr Bezeichnung Unterh. Grundstücke u. baul. Anlagen Unterh. Gemeindestraßen Unterh. Wartehallen Unterhaltung und Aufforstung Bew. Grundstücke u. baul. Anlagen Unterh. Gräben, Wasserläufe Brückensanierung Bew. Grundstücke u. baul. Anlagen Ansatz 2015 HH-Rest aus bis 31.12.2015 nach 2016 zu nach 2016 zu 2014 verausgabt übertragener übertragene Aufwand Auszahlung 13.000,00 € 28.467,53 € 36.183,92 € 1.541,44 € 1.541,44 € 20.000,00 € 1.718,97 € 20.996,04 € 722,93 € 722,93 € 1.500,00 € 705,11 € 978,78 € 1.226,33 € 1.226,33 € 985,34 € 3.815,41 € 1.294,13 € 3.506,62 € 3.506,62 € 3.800,00 € 0,00 € 1.408,70 € 2.391,30 € 2.391,30 € 21.000,00 € 9.155,90 € 24.844,99 € 5.310,91 € 5.310,91 € 15.000,00 € 0,00 € 0,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 5.925,72 € 19.122,84 € 1.802,88 € 1.802,88 € 31.502,41 € 31.502,41 € Investitionen (Auszahlung) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 19 20 SUMME 01.111.03.00 01.111.08.09 02.126.02.04 02.126.01.00 02.126.01.00 03.211.02.00 13.555.01.00 06.365.01.01 08.424.02.00 08.424.02.00 08.424.02.01 12.541.01.01 12.541.01.01 13.553.03.00 06.366.02.00 12.541.01.01 M01003002 M1111301 M12650000 M12680000 M12680002 M21180200 M355001 M36580001 M4240200 M4240201 M4240202 M54100106 M5412001 M55380000 M36680100 M54100203 Bezeichnung Erwerb Vermögen Rathaus Ausbau Mietshaus Jakobwüllesheim Bauliche Maßnahmen FWGH Erwerb Verm. Feuerwehr > 410 € Fahrzeuge Feuerwehr Erwerb Verm. Grundschule > 410 € Ausbau Wirtschaftswege Umbau Schulgebäude zu Kita Anschaffung Vermögen Sportplätze Sanierung Sportplätze Kunstrasenplatz Erschließung Gewerbegebiet Erschließung Neubaugebiet Disternich Anschaffung Vermögen Bestattungswesen Anschaffung Vermögen Spielplätze Anschaffung u. Zuschüsse Buswartehallen Ansatz 2015 HH-Rest aus bis 31.12.2015 nach 2016 zu verausgabt übertragene 2014 Auszahlung 15.000,00 € 15.800,00 € 21.051,45 € 9.695,49 € 0,00 € 150.000,00 € 142.275,33 € 7.724,67 € 23.635,86 € 24.858,58 € 45.938,28 € 2.442,96 € 29.215,23 € 9.000,00 € 21.968,01 € 15.643,03 € 31.000,00 € 0,00 € 27.035,17 € 3.964,83 € 10.200,00 € 11.300,00 € 1.771,31 € 9.500,00 € 20.000,00 € 20.000,00 € 8.959,27 € 20.000,00 € 0,00 € 200.000,00 € 167.910,06 € 32.089,94 € 30.000,00 € 28.000,00 € 37.439,68 € 20.560,32 € 30.000,00 € 20.000,00 € 14.770,52 € 35.229,48 € 0,00 € 650.000,00 € 605.516,23 € 44.483,77 € 6.000,00 € 0,00 € 3.115,50 € 2.884,50 € 230.000,00 € 0,00 € 0,00 € 230.000,00 € 250,00 € 0,00 € 0,00 € 250,00 € 6.780,22 € 1.836,28 € 3.027,92 € 2.808,36 € 0,00 € 83.000,00 € 0,00 € 83.000,00 € 520.277,35 € Investitionen (Einzahlung) Kostenträger Auftrag M-Nr 15 16 17 18 20 SUMME 12.541.01.01. 12.541.01.01 12.541.01.01 12.541.01.01 12.541.01.01 M5410404 M5411403 M54180201 M54100202 M54100203 Bezeichnung Beiträge "Am Wolfsgraben" Beiträge "Triftstraße" Beiträge "An der Hecke" Beiträge "An den Wiesen" Anschaffung u. Zuschüsse Buswartehallen Ansatz 2015 HH-Rest aus bis 31.12.2015 nach 2016 zu vereinnahmt übertragene 2014 Einzahlung 0,00 € 129.000,00 € 0,00 € 129.000,00 € 60.000,00 € 0,00 € 0,00 € 60.000,00 € 0,00 € 63.000,00 € 48.941,62 € 14.058,38 € 0,00 € 196.000,00 € 0,00 € 196.000,00 € 0,00 € 72.000,00 € 0,00 € 72.000,00 € 471.058,38 € 97 98 Lagebericht der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 99 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß 100 Lagebericht Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Lagebericht Inhalt A Vorbemerkungen Seite 102 B Haushalt 2016/2017 Seite 102 C Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage Seite 103 D Entwicklung der allgemeinen Rücklage Seite 107 E Vorgänge von besonderer Bedeutung Seite 107 F Kennzahlen zur Haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation, zur Vermögens-, Finanzund Ertragslage Seite 109 G Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung H Seite 117 Angaben zum Bürgermeister, Kämmerer und zu den Ratsmitgliedern gemäß § 95 II 1 GO NRW Seite 119 Anlage zum Lagebericht: Angaben gemäß § 95 II 1 GO NRW 101 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Lagebericht A. Vorbemerkungen Gem. § 48 Abs.1 GemHVO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen. Der Lagebericht ist so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solche, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. Im folgenden Lagebericht wird die finanzielle Lage der Gemeinde Vettweiß erläutert. Die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wird durch Kennzahlen näher erläutert. Insbesondere wird auf die Entwicklung der Ausgleichsrücklage und der Allgemeinen Rücklage eingegangen. Im Anschluss daran wird ein Ausblick darauf gegeben, welche Chancen und Risiken hinsichtlich der künftigen Entwicklung der Gemeinde bestehen. B. Haushalt 2016/2017 Der Entwurf der Haushaltssatzungen 2016 und 2017 (Doppelhaushalt) wurde am 10.12.2015 in den Rat eingebracht. Der Rat beschloss am 18.02.2016 die Haushaltssatzungen und den Haushaltsplan mit Anlagen. Der Haushalt wurde daraufhin mit dem aufzustellenden Haushaltssicherungskonzept am 07.03.2016 der Kommunalaufsicht des Kreises Düren vorgelegt. Der Haushalt 2016/2017 wurde mit Schreiben vom 26.04.2016 von der Kommunalaufsicht genehmigt. Der Ergebnisplan für das Jahr 2016 wies ursprünglich im Haushaltsplan 2016 einen Fehlbedarf in Höhe von 1.326.000,--€ aus, der Fortgeschriebene Ansatz des Jahres wies einen Fehlbedarf in höhe von 1.336.378,57€ aus. Den geplanten Gesamterträgen in Höhe von 16.731.218 € (fortgeschriebener Ansatz = 16.842.218,35€) standen Gesamtaufwendungen in Höhe von 17.950.318,--€ (fortgeschriebener Ansatz = 18.071.696,92€) gegenüber. Der Fehlbedarf sollte aus der allgemeinen Rücklage gedeckt werden. 102 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Lagebericht C. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage Neben den nachfolgenden Erläuterungen zur Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage dienen die im Abschnitt F (ab Seite 11) dargelegten Kennzahlen der Analyse der hauswirtschaftlichen Situation der Gemeinde Vettweiß. Vermögenslage Aus der Bilanz zum 31.12.2016 ist zu erkennen, dass der weitaus größte Teil (95,75%) des kommunalen Vermögens aus dem Anlagevermögen besteht (rd. 77 Mio. €). Das Anlagevermögen wiederum besteht zu einem großen Teil aus dem Infrastrukturvermögen (63,42%, Abwasserkanäle, Straßen, Wege, Plätze etc.) i. H. v. 48,83 Mio. € und aus bebauten Grundstücken (24,04%, Schulen, Kindergärten, Rathaus, etc.). Das Vermögen ist somit insgesamt für die kommunale Aufgabenerfüllung der Gemeinde Vettweiß gebunden. Die restlichen Posten des Vermögens sind im Verhältnis zur Bilanzsumme eher gering und somit unwesentlich. Schuldenlage Das auf der Aktivseite aufgeführte Anlagevermögen ist durch Eigenkapital, Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge sowie durch langfristiges Fremdkapital zu 89,20% langfristig finanziert. Der Bestand der Sonderposten hat sich zum 31.12.2016 um insgesamt 844.408,27€ auf 46.247.779,15€ verringert. Dies resultiert daraus, dass der Betrag der Zuschreibungen zu den Sonderposten niedriger war als die ertragswirksamen Auflösungen. Der Bestand der Rückstellungen hat sich insgesamt im Jahr 2016 um 597.327,83€ auf 8.268.331,99€ erhöht. Die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten sind im Laufe des Jahres 2016 mit 67.396,--€ (ordentliche Tilgung) getilgt worden. Für den Neubau eines Asylantenheimes wurde im Jahr 2016 ein Kredit in Höhe von 500.000,--€ aufgenommen. Die Kreditverpflichtungen belaufen sich zum Stichtag 31.12.2016 auf insgesamt 3.458.613,98€. Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung betragen zum Bilanzstichtag 6.500.000,--€ (Vorjahr 6.150.000,00 €). Die erhaltenen Anzahlungen (noch nicht verwendete Investitionspauschalen und Spenden) haben sich zum 31.12.2016 um 463.836,22€ auf 1.463.285,04€ erhöht. Ertragslage Der Jahresfehlbetrag aus der Ergebnisrechnung des Jahres 2016 beträgt 1.196.356,40€. Die Planung sah einen Fehlbedarf in Höhe von 1.336.378,57€ vor (fortgeschriebener Ansatz).Es ist somit im Vergleich zur Planung ein um 140.022,17€ verbessertes Ergebnis zu verzeichnen. 103 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Lagebericht Die größten Unterschiede zwischen Ansatz und Ist-Ergebnis werden nachfolgend erläutert (auf volle Euro gerundet). a) Steuern und Abgaben Bei der Gewerbesteuer sind zum Bilanzstichtag Mehrerträge in Höhe von rund 2,462 Millionen € zu verzeichnen. Dies ist hauptsächlich durch einen Gewerbesteuerfall begründet, bei dem im Dezember 2016 Veranlagungen in Höhe von etwa 2,03 Mio. € festgesetzt wurden (siehe auch S. 10, Vorgänge von besonderer Bedeutung). Aufgrund eines zulässigen und begründeten Widerspruchs wurde der Gewerbesteuerbescheid im Januar 2017 wieder aufgehoben. Die Aufhebung des Bescheides erfolgte zwar nach dem Bilanzstichtag 31.12.2016, allerdings ist vor Erstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden, dass die Steuerforderung nicht realisierbar ist. Diese Erkenntnis ist bei der Bewertung der Forderungen zum 31.12.2016 zu berücksichtigen (§ 32 I Nr. 3 GemHVO). Die Forderung ist zu 100% abzuschreiben. Somit erscheint zwar ein um 2,03 Mio. € erhöhter Gewerbesteuerertrag in der Ergebnisrechnung 2016, gleichzeitig aber auch eine Aufwandsbuchung in Höhe von -2,03 Mio. € beim Sachkonto 5473000 Wertveränderung beim Umlaufvermögen (enthalten in Zeile 16 sonstige Aufwendungen). Um diesen einen Fall bereinigt ergeben sich für das Jahr 2016 bei der Gewerbesteuer Mehrerträge in Höhe von 426.005€. Bei den anderen unter Steuern und Abgaben zusammengefassten Positionen gab es insbesondere folgende Abweichungen Grundsteuer B Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -24.564,--€ -100.109,--€ 15.266,--€ Saldiert ergeben sich somit für den Bereich der Steuern und Abgaben unter Berücksichtigung der Aufhebung des oben genannten Gewerbesteuerfalls insgesamt Mehrerträge in Höhe von 316.599,--€ b) Personalkosten Der Plan/Ist Vergleich zeigt bei Zeile 11 „Personalaufwendungen“ Mehraufwendungen in Höhe von 1.045.711,46€. Hier kam es im Jahr 2016 durch die Bildung und die Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen zu größeren Verschiebungen, sodass der Betrag in Zeile 11 alleine nicht aussagekräftig ist. Den Mehraufwendungen für Beihilfen sowie Pensions-, Beihilfe- und Urlaubs/Überstundenrückstellungen in Höhe von insgesamt stehen Minderaufwendungen bei den Gehältern und Dienstbezügen (inkl. Sozialversicherungsbeiträge) der Beschäftigten in Höhe von gegenüber. -1.186.671,--€ 140.959,--€ Gleichzeitig gab es aber auch Mehrerträge aus der Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen (sonst. ord. Erträge) in Höhe von 542.107,--€ sowie Minderaufwendungen bei den Versorgungsaufwendungen (Zeile 12) in Höhe von 210.564,--€ 104 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Saldiert ergeben sich somit für den Personalkostenbereich insgesamt Mehraufwendungen in Höhe von Lagebericht -293.040,--€ c) Asylkosten Den Mehraufwendungen (saldiert) in Höhe von insgesamt die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen entstanden sind, stehen Mindererträge aus Landeszuwendungen in Höhe von gegenüber, saldiert ergeben sich somit für den Bereich der Asylkosten Mehraufwendungen in Höhe von -210.327,--€ -7.436,--€ -217.763,--€ d) Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten Die bilanziellen Abschreibungen (Zeile 14) sind um höher ausgefallen als geplant. Den Mehraufwendungen stehen allerdings auch Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von gegenüber. Saldiert ergeben sich somit bei den Abschreibungen Mehraufwendungen in Höhe von -304.516,--€ 235.395,--€ -69.121,--€ e) sonstige Nachfolgend aufgeführt werden die Sachkonten bei denen der Ansatz/Ist-Vergleich um mehr als +/-15.000,--€ abweichend ist. Mehrerträge/ Minderaufwendungen Mehrertrag Allgemeine Zuweisungen Land (Breitbandausbau) Mehrertrag Zuwendungen lfd. Zwecke (offene Jugendarbeit) Mehrertrag Zuwendungen von privaten Unternehmen Mehrertrag Benutzungsgebühren Mehrertrag Schmutzwassergebühren Mehrertrag Erträge aus dem Verkauf von Gewerbegrundstücken (UV) Mehrertrag Nachforderungszinsen Gewerbesteuer Mehrertrag Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Mehrertrag Erträge aus der Auflösung von Instandhaltungsrückstellungen Mehrertrag Elternbeiträge OGS 38.074,--€ 20.242,--€ 24.000,--€ 29.955,--€ 22.692,--€ 523.589,--€ 83.557,--€ 44.328,--€ 43.873,--€ 16.438,--€ insgesamt Mehrerträge in Höhe von 846.747,--€ Minderaufwand Unterhaltung Grundstücke baul. Anlagen Minderaufwand Kanalsanierung Minderaufwand Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen Minderaufwand Unterhaltung von Fahrzeugen Minderaufwand sonst. bew. Vermögen Minderaufwand Schülerbeförderung Minderaufwand Stromkosten Minderaufwand Kreisumlage Minderaufwand Dienst- und Schutzkleidung 47.899,--€ 146.925,--€ 61.060,--€ 19.034,--€ 18.399,--€ 23.544,--€ 22.259,--€ 19.533,--€ 30.435,--€ insgesamt Minderaufwendungen in Höhe von 389.088,--€ 105 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Lagebericht Mindererträge/ Mehraufwendungen Mindererträge Mieten Mindererträge Erträge aus Verkauf Mindererträge Erst. Repkost Anschlussnehmer Abwasserbeseitigung Mindererträge Konzessionsabgaben Mindererträge Säumniszuschläge Mindererträge Andere sonst. ord. Erträge -74.411,--€ -50.000,--€ -18.998,--€ -62.275,--€ -16.999,--€ -20.278,--€ insgesamt Mindererträge in Höhe von -242.961,--€ Mehraufwand Zuführung zu Instandhaltungsrückstellungen Mehraufwand Zuschüsse priv. Unternehmen (Breitbandausbau) Mehraufwand Zuschüsse f. KiGas AWO, Lebensh Mehraufwand Gewerbesteuerumlage Mehraufwand Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt. Einheit Mehraufwand Wertveränderungen beim Umlaufvermögen Mehraufwand Zuführung zu Sonderposten Gebührenausgleich Mehraufwand Zuführung zu Sonstigen Rückstellungen -171.100,--€ -53.415,--€ -47.821,--€ -44.137,--€ -16.941,--€ -238.790,--€ -90.565,--€ -84.659,--€ insgesamt Mehraufwendungen in Höhe von -747.428,--€ Der Plan/Ist-Vergleich bei den Sachkonten, die vorstehend nicht aufgeführt sind (Diff. zwischen Plan und Ist weniger als +/- 15.000,--€), summiert sich zu insgesamt 157.900,--€ Finanzlage Der Bankbestand lt. Finanzrechnung beträgt zum 31.12.2016 1.664.302,34€. Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einem Mittelzugang von 1.408.489,12€ ab, der Bestand an liquiden Mitteln beträgt zum 31.12.2016 1.664.302,34€. Den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 15.600.550,67€ (geplant 15.370.745,46€) stehen Auszahlungen in Höhe von 15.958.630,14€ (geplant 16.162.351,92€) gegenüber. Daraus ergibt sich ein Saldo von -358.079,47€ (geplant -791.606,46€). Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ergaben sich in Höhe von 1.915.279,11€ (geplant 2.414.945,38€). Auszahlungen aus Investitionstätigkeit wurden in Höhe von 871.890,27€ verbucht, geplant waren hier 3.399.880,35€. Der Saldo aus Investitionstätigkeit liegt mit 1.043.388,84€ deutlich höher als geplant (-984.934,97€). 106 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Lagebericht D. Entwicklung der allgemeinen Rücklage Die Allgemeine Rücklage ergibt sich aus der Differenz der Aktivseite abzüglich der sonstigen Posten des Eigenkapitals (Sonderrücklage, Ausgleichsrücklage, Jahresergebnis), den Sonderposten, den Rückstellungen, den Verbindlichkeiten und den passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP). Die Allgemeine Rücklage weist zum 31.12.2015 folgenden Stand auf: Zum 01.01.2016 ist der Jahresfehlbetrag aus 2015 einzubuchen 13.976.154,95€ 712.447,50€ Danach weist die allgemeine Rücklage einen Stand in Höhe von auf. 13.263.707,45€ Erträge und Aufwendungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen sind gemäß § 43 III GemHVO direkt mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen 2016 Aufwendungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen 2016 17.606,16€ 1.523,41€ Zum 31.12.2016 weist die allgemeine Rücklage demnach einen Bestand von 13.279.790,20€ auf. Nach dem entsprechendem Beschluss des Gemeinderates ist der Jahresfehlbetrag des Jahres 2016 (Erläuterung siehe unter 1.4) in Höhe von 1.196.356,40€ zum 01.01.2017 aus der allgemeinen Rücklage zu entnehmen. Der Jahresfehlbetrag 2016 entspricht 9,01% des Bestandes der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2016. Nach Entnahme des Fehlbetrages weist die allgemeine Rücklage zum 01.01.2017 einen Stand in Höhe von 12.083.433,80€ auf. . E. Vorgänge von besonderer Bedeutung Gewerbesteuer Bei der Gewerbesteuer waren im Dezember 2016 in einem Fall Veranlagungen in Höhe von etwa 2,03 Mio. € festgesetzt worden (siehe auch Seite 104, Analyse der Ertragslage, a) Steuern und Abgaben). Die Rechtmäßigkeit der Forderung wurde vorab mit dem Finanzamt Düren und dem zuständigen Steuerberater geklärt. Nach Festsetzung der Gewerbesteuer erhob der Steuerberater jedoch Widerspruch gegen den Grundlagenbescheid beim Finanzamt. Der Widerspruch war begründet und zulässig. Daraufhin wurde der Grundlagenbescheid vom Finanzamt Düren wieder aufgehoben, weil die Gemeinde Vettweiß nicht hebeberechtigte Gemeinde war. Der Gewerbesteuerbescheid war damit ebenfalls aufzuheben. Dies geschah im Januar 2017. 107 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Lagebericht Da sich der geschilderte Fall über den Bilanzstichtag 31.12.2016 hinaus bis ins Jahr 2017 erstreckt, ergeben sich für die Buchführung aus der Pflicht zur periodengerechten Zuordnung für das Jahr 2016 die nachfolgend beschriebenen Punkte, die bei der Betrachtung der Ergebnisrechnung ebenfalls zu beachten sind: Die Gewerbesteuer in dem vorgenannten Steuerfall ist als Ertrag in 2016 auszuweisen, die Ergebnisrechnung 2016 weist daher insgesamt Gewerbesteuererträge in Höhe von 3,64 Mio. € aus. Die Aufhebung des Bescheides erfolgte zwar nach dem Bilanzstichtag 31.12.2016, allerdings ist vor Erstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden, dass die Steuerforderung nicht realisierbar ist. Diese Erkenntnis ist bei der Bewertung der Forderungen zum 31.12.2016 zu berücksichtigen (§ 32 I Nr. 3 GemHVO). Die Forderung ist zu 100% abzuschreiben. Somit erscheint zwar ein um 2,03 Mio. € erhöhter Gewerbesteuerertrag in der Ergebnisrechnung 2016, gleichzeitig aber auch eine Aufwandsbuchung für die Abschreibung der Forderung in Höhe von -2,03 Mio. € beim Sachkonto 5473000 Wertveränderung beim Umlaufvermögen (enthalten in der Ergebnisrechnung in Zeile 16 Sonstige Aufwendungen). Der Sachverhalt beeinflusst somit nicht das Gesamtergebnis des Jahres 2016, wohl aber die beiden Zeilen Steuern und Abgaben (01) und sonstige Aufwendungen (16) der Ergebnisrechnung. Um diesen einen Fall bereinigt ergeben sich für das Jahr 2016 Erträge in Höhe von etwa 1.607.365,16€, somit etwa 426.000€ mehr als geplant. Die Einnahmen bei der Gewerbesteuer fliessen in die Berechnungen der Schlüsselzuweisungen und der Gewerbesteuerumlage ein. Bei diesen Berechnungen wird allerdings das IST-Aufkommen (=Einzahlungen) der Gewerbesteuer zugrunde gelegt. In dem geschilderten Fall sind keine Zahlungen geleistet worden, daher ergeben sich aus diesem Sachverhalt keine Änderungen bei den Berechnungen der Schlüsselzuweisung und der Gewerbesteuerumlage. Asylkosten Bei der Analyse der Ertragslage wird unter c) der Punkt Asylkosten (siehe Seite 105) aufgeführt. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Analyse der Ertragslage einen Vergleich zwischen Planergebnis und Ist-Ergebnis darstellt. Der Vergleich zwischen Ertrags- und Aufwandspositionen zeigt, dass im Jahr 2016 den Transferaufwendungen in diesem Bereich (Grundleistungen, Krankheitskosten, Hilfe zum Lebensunterhalt) in Höhe von insgesamt 1.361.544,80€ Kostenerstattungen in Höhe von 1.352.564,07€ entgegenstehen. Die Transferaufwendungen werden somit bis auf 8.980,73€ (=0,66% der Transferaufwendungen) durch die Kostenerstattungen des Landes gedeckt. Insgesamt weist der Kostenträger Leistungen an Asylbewerber (05.313.01.00) im Wesentlichen bedingt durch Personal- und Verwaltungsgemeinkosten in Höhe von 120.530,32 € ein Ergebnis in Höhe von -150.415,80€ auf. 108 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Lagebericht F. Kennzahlen zur Haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation, zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Für die Haushaltsanalyse wurden anhand des NKF-Kennzahlensets die nachfolgenden Kennzahlen ermittelt. Kennzahlen zur Haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation 1 Aufwandsdeckungsgrad (ADG) Diese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden können. Ein finanzielles Gleichgewicht kann nur durch eine vollständige Deckung erreicht werden. Aufwandsdeckungsgrad = Ordentliche Erträge x 100 Ordentliche Aufwendungen Ordentliche Erträge = Ordentliche Aufwendungen = 20.534.423€ 21.634.927€ Aufwandsdeckungsgrad = Vorjahr = 94,91% 96,57% Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Ordentliche Erträge“ sind die Erträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche Aufwendungen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. 2 Eigenkapitalquote 1 (EkQ1) Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Die Kennzahl kann bei einer Gemeinde ein wichtiger Bonitätsindikator sein. Eigenkapital x 100 Bilanzsumme Eigenkapitalquote 1 = Eigenkapital = Bilanzsumme = 12.273.288€ 80.411.858€ 15,26% 16,68% Eigenkapitalquote 1 = Vorjahr = Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu erfassen. 109 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Lagebericht 3 Eigenkapitalquote 2 (EkQ2) Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Weil bei den Gemeinden die Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um diese „langfristigen“ Sonderposten erweitert. (Eigenkapital + SOPO Zuw/Beitr) x 100 Eigenkapitalquote 2 = Bilanzsumme Eigenkapital = Sopo Zuwendungen = Sopo Beiträge = Bilanzsumme = 12.273.288€ 33.139.154€ 12.596.027€ 80.411.858€ Eigenkapitalquote 2 = Vorjahr = 72,14% 74,92% Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sopo Zuwendungen/Beiträge/sonst“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2 GemHVO erfasst. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu erfassen. Da es sich bei den sonstigen Sonderposten (§ 41 Abs. 4 Nrn. 2.4 GemHVO der Gemeinde Vettweiß ausschließlich um „langfristige“ Sonderposten handelt, wurden diese ebenfalls in die Berechnung mit einbezogen. 4 Fehlbetragsquote (FBQ) Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommenen Eigenkapitalanteil. Da mögliche Sonderrücklagen hier jedoch unberücksichtigt bleiben müssen, bezieht die Kennzahl ausschließlich die Ausgleichsrücklage und die allgemeine Rücklage ein. Zur Ermittlung der Quote wird das negative Jahresergebnis ins Verhältnis zu diesen beiden Bilanzposten gesetzt. Negatives Jahresergebnis x 100 Ausgleichsrücklage + Allg. Rücklage Fehlbetragsquote = Negatives Jahresergebnis = Ausgleichsrücklage = All. Rücklage Fehlbetragsquote = Vorjahr = -1.196.356€ 0€ 13.279.790€ 9,01% 5,10% Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Negatives Jahresergebnis“ ist die Summe aus ordentlichem Ergebnis und außerordentlichem Ergebnis nach § 2 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ausgleichsrücklage“ ist der Ansatz in der Bilanz nach § 41 Abs. 4 Nr. 1.3 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Allgemeine Rücklage“ ist der Ansatz in der Bilanz nach § 41 Abs. 4 Nr. 1.1 GemHVO zu erfassen. 110 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Lagebericht Kennzahlen zur Vermögenslage 5 Infrastrukturquote (ISQ) Diese Kennzahl stellt ein Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde entspricht. In Einzelfällen kann es sachgerecht sein, auch die Gebietsgröße der Gemeinde oder andere örtliche Besonderheiten bei der Bewertung dieser Kennzahl zu berücksichtigen. Infrastrukturvermögen x 100 Infrastrukturquote = Bilanzsumme Infrastrukturvermögen = Bilanzsumme = 48.829.822€ 80.411.858€ Infrastrukturquote = Vorjahr = 60,72% 62,49% Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Infrastrukturvermögen“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1.2.3 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Aktivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 3 GemHVO zu erfassen. 6 Abschreibungsintensität (AbI) Die Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. Abschreibungsintensität = Bilanzielle Abschreibung AV = Ordentliche Aufwendungen = Abschreibungsintensität = Vorjahr = Bilanzielle Abschreibung auf AV x 100 Ordentliche Aufwendungen 2.267.619€ 21.634.927€ 10,48% 12,70% Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen, die in einem unmittelbaren Bezug zum Anlagevermögen der Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO stehen. Diese Werte sind dem Anlagenspiegel nach § 45 GemHVO zu entnehmen. 7 Drittfinanzierungsquote Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr. Sie gibt einen Hinweis auf die Frage, inwieweit die Erträge aus der Sonderpostenauflösung die Belastung durch Abschreibungen abmildern. Damit wird die Beeinflussung des Werteverzehrs durch die Drittfinanzierung deutlich. Erträge Auflösung von SOPO x 100 Bilanzielle Abschreibung auf AV Drittfinanzierungsquote = 111 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Erträge Auflösung SoPo = Bilanzielle Abschreibung AV = Lagebericht 1.718.997€ 2.267.619€ 75,81% Drittfinanzierungsquote = 75,30% Vorjahr = Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Erträge aus der Auflösung von Sonderposten“ sind Erträge zu erfassen, die in einem unmittelbaren Bezug zu den Sonderposten der Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 2 GemHVO stehen. Dies sind die entsprechenden Erträge gem. Anlage 17 (Kommunaler Kontierungsplan) – Kontengruppe 41 und 43 – zum RdErl. IM vom 24.02.2005. Unter der Wertgröße „Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen, die in einem unmittelbaren Bezug zum Anlagevermögen der Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO stehen. Diese Werte sind dem Anlagenspiegel nach § 45 GemHVO zu entnehmen. 8 Investitionsquote (InQ) Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgänge neue Investitionen gegenüberstehen. Investitionsquote = Bruttoinvestitionen x 100 Abgänge AV + Abschreibung AV Zugänge AV = Zuschreibung AV = Abgänge AV = Abschreibung AV = 973.727€ 780€ 8.811€ 2.267.619€ Investitionsquote = 42,81% 89,63% Vorjahr = Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Bruttoinvestitionen“ ist die Summe der Zugänge des Anlagevermögens und der Zuschreibungen auf das Anlagevermögen zu ermitteln. Diese Zugänge und Zuschreibungen sind dem Anlagenspiegel nach § 45 GemHVO zu entnehmen. Die Wertgrößen „Jahresabschreibungen auf Anlagevermögen“ und „Abgänge des Anlagevermögens“ sind ebenfalls dem Anlagenspiegel nach § 45 GemHVO zu entnehmen Kennzahlen zur Finanzlage 9 Anlagendeckungsgrad 2 (AnD2) Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad II“ gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt. (EK + Sopo Zuw/Beitr. + Langfristiges FK) x 100 Anlagevermögen Anlagendeckungsgrad 2 = Eigenkapital = Sopo Zuwendungen = Sopo Beiträge = 12.273.288€ 33.139.154€ 12.596.027€ 112 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Lagebericht Langfristiges Fremdkapital = Anlagevermögen = 10.357.481€ 76.993.697€ Anlagendeckungsgrad 2 = 88,79% 89,13% Vorjahr = Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sonderposten Zuwendungen/ Beiträge“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Langfristiges Fremdkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 3.1, 3.2 und 4 GemHVO zu erfassen. Die langfristigen Verbindlichkeiten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO müssen eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren haben und sind dem Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu entnehmen. Unter der Wertgröße „Anlagevermögen“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. 10 Dynamischer Verschuldungsgrad (DVsG) Mit Hilfe der Kennzahl „Dynamischer Verschuldungsgrad“ lässt sich die Schuldentilgungsfähigkeit der Gemeinde beurteilen. Sie hat dynamischen Charakter, weil sie mit dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit aus der Finanzrechnung eine zeitraumbezogene Größe enthält. Dieser Saldo zeigt bei jeder Gemeinde an, in welcher Größenordnung freie Finanzmittel aus ihrer laufenden Geschäftstätigkeit im abgelaufenen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und damit zur möglichen Schuldentilgung genutzt werden könnten. Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen (Entschuldungsdauer). Dynamischer Verschuldungsgrad = Fremdkapital Gesamt = Liquide Mittel = Kurzfristige Forderungen = Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit = Effektive Verschuldung Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit -20.340.115€ 1.665.051€ 352.067€ -358.079€ Aus der oben angeführten Erläuterung ist ersichtlich, dass es zur Berechnung der Kennzahl eines positiven Saldos aus lfd. Verwaltungstätigkeit (=freie Finanzmittel) bedarf. Bei einem negativen Saldo sind keine freien Finanzmittel vorhanden, die zur Schuldentilgung genutzt werden können. Da der Saldo 2015 negativ war, kann der dynamischen Verschuldungsgrad nicht ermittelt werden. Ermittlung der Kennzahl: Die Kennzahl „Dynamischer Verschuldungsgrad“ wird aus der Division der Wertgröße „Effektive Verschuldung“ der Gemeinde durch die Wertgröße „Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit“ aus der Finanzrechnung (FR) der Gemeinde ermittelt. Die Wertgröße „Effektive Verschuldung“ berechnet sich wie folgt: -Gesamtes Fremdkapital - Liquide Mittel - kurzfristige Forderungen = Effektive Verschuldung Für diese Berechnung sind unter der Wertgröße „Gesamtes Fremdkapital“ die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.3, 3 und 4 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Liquide Mittel“ ist der Ansatz des Bilanzpostens nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.4 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Kurzfristige Forderungen“ sind die Teilansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO zu erfassen, die eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben. Letztgenannte Teilansätze sind dem Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO zu entnehmen. Als Wertgröße „Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FP/FR)“der nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO im Finanzplan bzw. gem. § 39 S. 3 GemHVO in der Finanzrechnung auszuweisende Saldo einzusetzen. 113 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Lagebericht 11 Liquidität 2. Grades (Li2) Die Kennzahl gibt stichtagsbezogen Auskunft über die „kurzfristige Liquidität“ der Gemeinde. Sie zeigt auf, in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag durch die vorhandenen liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden können. Liquidität 2. Grades = Liquide Mittel = Kurzfristige Forderungen = Kurzfristige Verbindlichkeiten = Liquidität 2. Grades = (Liquide Mittel + Kurzfristige Forderungen) x 100 Kurzfristige Verbindlichkeiten 1.665.051€ 352.067€ 7.965.334€ 25,32% 12,41% Vorjahr = Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Liquide Mittel“ ist der Ansatz des Bilanzpostens nach § 41 Abs.3 Nr. 2.4 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Kurzfristige Forderungen“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO zu erfassen. Die kurzfristigen Forderungen müssen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben (vgl. Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO). Unter der Wertgröße „Kurzfristige Verbindlichkeiten“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO zu erfassen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten müssen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben (vgl. Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO). 12 Kurzfristige Verbindlichkeitsquote (KVbQ) Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote“ beurteilt werden. Kurzfrist. Verbindlichkeitsquote = Kurzfrist. Verbindlichkeiten = Bilanzsumme = Kurzfristige Verbindlichkeiten x 100 Bilanzsumme 7.965.334€ 80.411.858€ Kurzfrist. Verbindlichkeitsquote = 9,91% Vorjahr = 7,74% Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Kurzfristige Verbindlichkeiten“ sind die Teilansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO zu erfassen, die eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben. Diese Teilansätze sind dem Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu entnehmen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu erfassen. 13 Zinslastquote (ZLQ) Die Kennzahl „Zinslastquote“ zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. Finanzaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen Zinslastquote = 114 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Finanzaufwendungen = Ordentliche Aufwendungen = Lagebericht 95.863€ 21.634.927€ Zinslastquote = 0,44% 0,58% Vorjahr = Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Finanzaufwendungen“ sind die Aufwendungen für Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche Aufwendungen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO zu erfassen. Kennzahlen zur Ertragslage 14 Netto-Steuerquote (NSQ) oder Allgemeine Umlagenquote (AUQ) Die Netto-Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde „selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von staatlichen Zuwendungen ist. Für eine realistische Ermittlung der Steuerkraft der Gemeinde ist es erforderlich, die von der Gemeinde zu leistende Gewerbesteuerumlage und den Aufwand für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit in Abzug zu bringen. (St.-erträge – GwSt-Umlage – Fond Dt. Einheit) x 100 (Ordentliche Ertr. – GwSt-Umlage – Fond Dt. Einheit) Steuerquote = Steuererträge = Fond Dt. Einheit u. GwSt-Umlage = Ordentliche Erträge = Steuerquote = Vorjahr = 9.828.061€ 242.622€ 20.534.423€ 47,24% 41,98% Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Steuererträge“ sind die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche Erträge“ sind die Erträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter den Wertgrößen „Gewerbesteuerumlage“ und „Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit“ sind die Aufwendungen wegen Steuerbeteiligungen der Gemeinde gem. Anlage 17 (Kommunaler Kontierungsplan) – Kontengruppe 53 – zum RdErl. IM vom 24.02.2005 zu erfassen. Sollten diese Beträge nicht in den Haushaltsunterlagen benannt sein, soll die Gemeinde gebeten werden, die notwendigen Angaben nachzuliefern. 15 Zuwendungsquote (ZwQ) Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist. Erträge aus Zuwendungen x 100 Zuwendungsquote = Ordentliche Erträge Erträge aus Zuwendungen = Ordentliche Erträge= Zuwendungsquote = Vorjahr = 3.918.248€ 20.534.423€ 19,08% 23,29% 115 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Lagebericht Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Erträge aus Zuwendungen“ sind die dafür zutreffenden Teilerträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO zu erfassen. Dies sind gem. Anlage 17 (Kommunaler Kontierungsplan) – Kontengruppe 41 – zum RdErl. IM vom 24.02.2005 Erträge aus den Schlüsselzuweisungen vom Land, den Bedarfszuweisungen vom Land und von Gemeinden (GV), den allgemeinen Zuweisungen vom Bund, vom Land und von Gemeinden (GV), den Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke sowie den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten. Unter der Wertgröße „Ordentliche Erträge“ sind die Erträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. 16 Personalintensität (PI) Die „Personalintensität“ gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Im Hinblick auf den interkommunalen Vergleich dient diese Kennzahl dazu, die Frage zu beantworten, welcher Teil der Aufwendungen üblicherweise für Personal aufgewendet wird. Personalaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen Personalintensität 1 = Personalaufwendungen = Ordentliche Aufwendungen = Personalintensität 1 = Vorjahr = 3.287.608€ 21.634.927€ 15,20% 17,35% Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Personalaufwendungen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche Aufwendungen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. 17 Sach- und Dienstleistungsintensität (SDI) Die Kennzahl „Sach- und Dienstleistungsintensität“ lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich eine Gemeinde für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat. Sach- u. Dienstleistungsintensität = Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen x 100 Ordentliche Aufwendungen Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistung = Ordentliche Aufwendungen = 2.172.519€ 21.634.927€ Sach- und Dienstleistungsintensität = Vorjahr = 10,04% 11,36% Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche Aufwendungen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. 116 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Lagebericht 18 Transferaufwandsquote (TAQ) Die Kennzahl „Transferaufwandsquote“ stellt einen Bezug zwischen den Transferaufwendungen und den ordentlichen Aufwendungen her. Transferaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen Transferaufwandsquote = Transferaufwendungen = Ordentliche Aufwendungen = Transferaufwandsquote = Vorjahr = 10.589.276€ 21.634.927€ 48,95% 53,02% Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Transferaufwendungen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche Aufwendungen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO gem. (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. G. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Haushaltssicherungskonzept Im Rahmen der Haushaltsplanung 2016/2017 wurde das bestehende Haushaltssicherungskonzept fortgeschrieben. Aufgrund der hier festgeschriebenen Konsolidierungsmaßnahmen soll der Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2022 erreicht werden. Die im Haushaltssicherungskonzept dargestellten Einzelmaßnahmen beinhalteten unter Anderem die Anhebung der Realsteuerhebesätze, Reduzierung der Infrastruktur im Schulbereich, Reduzierung der Personalkosten und der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie die Umwidmung gemeindeeigener Grundstücke in Bauland. Auf einige wesentliche Punkte wird nachfolgend Bezug genommen. Steuerhebesätze Um den Verbrauch des Eigenkapitals einzudämmen und um in 2022 einen Haushaltsausgleich zu erreichen, wurde in der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes eine lineare Steigerungen der Hebesätze bei der Grundsteuer A und B um jährlich 5% festgelegt. Der Hebesatz der Gewerbesteuer soll ab 2022 ebenfalls um jährlich 5% steigen. Für das Jahr 2016 wurde dies mit der Haushaltssatzung so umgesetzt, der Hebesatz für die Grundsteuer A wurde auf 320% und der für die Grundsteuer B auf 499% festgesetzt. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer blieb unverändert bei 449%. 117 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Lagebericht Infrastruktur im Schulbereich Aufgrund des Ratsbeschlusses, dass die Grundschulen Kelz, Müddersheim und Vettweiß zusammen geführt werden und die Grundschulen der Gemeinde Vettweiß ab dem Schuljahr 2014 nur noch an einer Grundschule mit zwei Standorten (Vettweiß u. Kelz) beschult werden, erfolgte in Müddersheim ab dem Schuljahr 2013 keine Einschulung mehr. Der Standort Müddersheim wurde zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 aufgegeben. Die Gebäude der ehemaligen Grundschule Müddersheim wurden bis ins Jahr 2017 als Asylunterkünfte genutzt, sie sollen nunmehr veräußert werden. Personalkosten Die Personalaufwendungen liegen in 2016 insgesamt um rund 1,046 Mio. € über den Ansätzen. Dies ist im Wesentlichen durch Mehraufwand im Vergleich zum Plan bei den Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger (insgesamt 1.064.071,--€) und Mehraufwand für Beihilfen (122.600,--€) zurückzuführen. Hierbei ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass diesen Mehraufwendungen auch Mehrerträge aus der Auflösung von Beihilferückstellungen und aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen für aktive Beamte in Höhe von insgesamt rund 542.107,--€ sowie Minderaufwendungen bei den Versorgungsaufwendungen in Höhe von insgesamt rund 210.564,--€ gegenüber stehen. Bei den Dienstbezügen der Beamten und tariflich Beschäftigten ist dagegen insgesamt ein um 140.959€ niedrigerer Betrag verbucht worden als in der Planung vorgesehen. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind mit rund 300.000,--€ weniger als geplant deutlich geringer ausgefallen als im Haushaltsplan angesetzt. Hier gab es größere Einsparungen im Vergleich zum Plan bei den Positionen: Minderaufwand Unterhaltung Grundstücke baul. Anlagen Minderaufwand Kanalsanierung Minderaufwand Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen Minderaufwand Unterhaltung von Fahrzeugen Minderaufwand sonst. bew. Vermögen Minderaufwand Schülerbeförderung Minderaufwand Stromkosten 47.899,--€ 146.925,--€ 61.060,--€ 19.034,--€ 18.399,--€ 23.544,--€ 22.259,--€ Umwidmung gemeindeeigener Grundstücke in Bauland Durch die Umwidmung gemeindeeigener Grundstücke in Bauland und deren Veräußerung konnten im Jahr 2016 durch den Verkauf von 4 Baugrundstücken Erträge in Höhe von 206.129,96€ erwirtschaftet werden, der Gewinn betrug hier 199.719,92€. 118 Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gemeinde Vettweiß Lagebericht Risikofaktoren Es gibt mehrere, durch die Gemeinde Vettweiß nicht beeinflussbare Risikofaktoren, die das Erreichen des angestrebten Ziels „Haushaltsausgleich 2022“ auch gefährden können. Diese werden nachfolgend (nicht abschließend) aufgezählt: - Die tatsächliche Entwicklung der positiven Einschätzung des Landes NRW in den anzuwendenden Orientierungsdaten zu den Ertragspositionen - Die tatsächliche Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer - Die tatsächliche Entwicklung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer - Die tatsächliche Entwicklung des Familienleistungsausgleichs - Die tatsächliche Entwicklung der Schlüsselzuweisungen -Die tatsächliche Entwicklung der Kreisumlage (Allgemeine Kreisumlage und Jugendamtsumlage) - Die tatsächliche Entwicklung der nur bedingt zu kalkulierenden Gewerbesteuererträgen - Die tatsächliche Entwicklung im Bereich der Asylbewerberbetreuung H. Angaben zum Bürgermeister, Kämmerer Ratsmitgliedern gemäß § 95 II 1 GO NRW und zu den Die gemäß § 95 II 1 GO NRW zu machenden Angaben sind diesem Lagebericht als Anlage beigefügt. Vettweiß, den 22.11.2017 Aufgestellt: Bestätigt: (Wirtz) Kämmerer (Kunth) Bürgermeister 119 120 Anlage zum Lagebericht Angaben zum Bürgermeister, Kämmerer Ratsmitgliedern gemäß § 95 II 1 GO NRW 121 und zu den 122 Angaben zum Bürgermeister, Kämmerer und zu den Ratsmitgliedern gemäß § 95 II 1 GO NRW Mitgliedschaften in Aufsichtsräten/ Mitgliedschaften in Organen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form Aachener Verkehrsverbund Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden KDVZ Rhein-Erft-Rur KDVZ Rhein-Erft-Rur Kommunalbeirat Eifel-Rur des RWE Südkom Dienstleistungsgsellschaft mbH Verbandsversammlung Förderschulzweckverband im Kreis Düren Bürgerverein Lüxheim Regionalverband Düren im Bund Deutscher Karneval Mitglied im Regionalbeirat Verbandsvorsteher Mitglied der Verbandsversammlung Mitglied der Verbandsversammlung Mitglied des Verwaltungsrates Mitglied Mitglied Mitglied Kassierer Sonstige Polizeibeamter Gewerkschaft der Polizei IG Ginnick KG Ginnick VfR Ginnick Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied Vorsitzender Vorstandsmitglied stellv. Mitglied Franz Technischer Angestellter Sportverein Soller Wasserleitzungszweckverband der Neffeltalgemeinden Vositzender stellv. Mitglied Binkis Angelika nicht berufstätig Wasserleitzungszweckverband der Neffeltalgemeinden stellv. Mitglied Demke Henning kfm. Angestellter Bürgerinitiative Vettweiß e.V. Neffeltal 98 Schützenbruderschaft Gladbach 2. Vorsitzender Vorsitzender Brudermeister Erasmi Franz-Wilhelm Landwirt Heimat- u. Geschichtsverein Vettweiß Kreisbauernschaft Düren Vettweißer Tisch e.V. Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden Vorsitzender Vorsitzender Vorsitzender Mitglied Esser Alfons Rentner Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden stellv. Mitglied Franzen Volker Pensionär Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden Mitglied Fraussen Arnold Student Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden stellv. Mitglied Haaß Hermann-Josef Technischer Zeichner Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden Mitglied Hürtgen Dirk Bankkaufmann Sparkasse Düren Pfarre St. Gereon Vettweiß Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden Mitglied des Verwaltungsrates Vorstandsmitglied stellv. Mitglied Jäger Claudia Bemtin Kemmerling Helmut nicht berufstätig Erftverband Mitglied Kolbe Norbert Rentner Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden Mitglied Körner Helmut Erich Schleifer Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden stellv. Mitglied Lövenich Monika freiberuflich tätig VettCult Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden 2. Vorsitzende Mitglied Otto Jürgen Polizeibeamter Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgmeinden KG Müddersheim stellv. Mitglied Jugendbeauftragter Poth Thomas Beamter Reifferscheidt Hubertus Kfm. Angestellter Roeb Wilhelm Prokurist Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden Mitglied Rosbroy Irmgard Kauffrau Verbandsversammlung Förderschulzweckverband Sozialverband VdK Vettweißer Tischer e.V. stellv. Mitglied Vorstandsmitglied Vorsitzende Ruskowski Jürgen Soldat Kameradschaft ehemaliger Soldaten/Reservisten/Hinterbliebenen KG Vettweiß Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden Vorsitzender Vorstandsmitglied Mitglied Schmidt Helga Hausfrau CDU Ortsverband Vettweiß Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden 2. Beisitzer Mitglied Stockem Angelika selbst. Steuerberaterin Bauverein Sievernich e.V. Bürgerinitiative Vettweiß e.V. Vorstandsmitglied Vorsitzende Thomas Klaus Dipl. Sozialarbeiter Verbandsversammlung Förderschulzweckverband Mitglied Weber Johanna nicht berufstätig Verbandsversammlung Förderschulzweckverband stellv. Mitglied Wirtz Karl Technischer Angestellter Kultur- u. Naturfreund Kelz Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden Vostandsmitglied Mitglied Wollseifen Hans Reiner Dr. Lebensmittelchemiker Dorfgemeinschaft Fragenheim Rassegeflügelzuchtverein Winden IG Froitzheim SpVg Froitzheim-Ginnick Verbandsversammlung Förderschulzweckverband Vorsitzender Vorsitzender Kassierer 2. Vorsitzender Mitglied Zurhelle Andreas Jagdgenosschaft Vettweiß Flurbereinigung Soller-Frangenheim Schützenbruderschaft St. Gereon Vettweiß Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden Vorsitzender Vorsitzender Kassierer stellv. Mitglied Name Vorname Beruf/Funktion Kunth Joachim Bürgermeister Wirtz Daniel Kämmerer Berth Ralf Bille Landwirt 123 Funktion 124 Beteiligungsbericht der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016 WZV KDVZ SüdKom GmbH VVG mbH 125 Jahresabschluss zum 31.12.2015 Gemeinde Vettweiß Beteiligungsbericht Vorbemerkung Alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW dazu verpflichtet, über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts einen Bericht zu erstellen und diesen fortzuschreiben. Der Bericht gibt den Ratsmitgliedern und Einwohnern der Gemeinde Vettweiß Informationen zur wirtschaftlichen Tätigkeit. Der Beteiligungsbericht ist jährlich fortzuschreiben und dem Jahresabschluss beizufügen. Der vorliegende Beteiligungsbericht gibt den gesetzlich geforderten Überblick, an welchen Unternehmen und Einrichtungen des Privatrechts die Gemeinde Vettweiß beteiligt ist und wie diese strukturiert sind. Er zeigt die wirtschaftlichen Tätigkeiten auf und er zeigt darüber hinaus, dass sich die Aktivität der Gemeinde Vettweiß nicht nur auf die eigentliche Kernverwaltung beschränkt, sondern auch durch verschiedene wirtschaftliche Beteiligungen an Unternehmen gekennzeichnet ist. Dieser Beteiligungsbericht der Gemeinde Vettweiß basiert auf den Jahresabschlüssen der Unternehmen. Die Einsichtnahme in diesen Bericht ist jedermann gestattet. Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme hat die Kommune in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen. Überblick über die Beteiligungen der Gemeinde Vettweiß Die Gemeinde Vettweiß ist zum 31.12.2016 an vier Unternehmen beteiligt. Von diesen Unternehmen werden: zwei als GmbH und zwei als kommunaler Zweckverband (Körperschaft des öffentlichen Rechts) geführt. Im Einzelnen handelt es sich um: - die SüdKom Dienstleistungsgesellschaft mbH, - die Kreis Düren VermögensVerwaltungsGesellschaft mbH (VVG), - den Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden (WZV) und - die Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (KDVZ). 126 Jahresabschluss zum 31.12.2015 Gemeinde Vettweiß Beteiligungsbericht Darstellung der einzelnen Unternehmen 1. SüdKom Dienstleistungsgesellschaft mbH Sitz der Gesellschaft: August-Scholl-Straße 5, 52393 Hürtgenwald Tel. 02429 309-0 Öffentlicher Zweck: Gegenstand der SüdKom ist die Erbringung von Dienstleistungen für ihre Gesellschafter, insbesondere im Bereich des Einkaufs von Waren und Dienstleistungen, die Ausschreibung, Beschaffung und Vergabe von Planungs- und Bauleistungen, die Bündelung von Nachfragen, die Ausführung von Tätigkeiten, die den Ablauf, die Verwaltung, die Organisation und das Verfahren der o. g. Aufgaben betreffen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der an der Gesellschaft beteiligten Städte und Gemeinden zu verbessern und somit das Gebot der Wirtschaftlichkeit optimal zu erfüllen. Das Stammkapital der GmbH beträgt 25.200,00 €. Anteil der Gemeinde Vettweiß am Stammkapital: Eröffnungsbilanzansatz zum 01.01.2008: Bilanzansatz zum 31.12.2016: 4.200,00 € 4.200,00 € 4.200,00 € Organe der Gesellschaft: Die Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung. Geschäftsführer: Herr Axel Buch, Bürgermeister, Hürtgenwald Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung, Stimmberechtigter Vertreter: BM Joachim Kunth Personalbestand: 0 Die SüdKom bedient sich des Personals der Gesellschaft für Infrastrukturvermögen mbH (GIS) und der Beteiligungsgesellschaft Kreis Düren mbH( BTG) 127 Jahresabschluss zum 31.12.2015 Gemeinde Vettweiß Beteiligungsbericht 2. Kreis Düren VermögensVerwaltungsGesellschaft mbH (VVG) Sitz der Gesellschaft: Bismarckstraße 16, 52351 Düren Tel. 02421 22-2353 Öffentlicher Zweck: Gegenstand der VVG ist die Verwaltung, Betreuung und Vermarktung des bestehenden Infrastrukturvermögens der Gesellschaft. Das Stammkapital beträgt 1.540.000,00 €. Anteil der Gemeinde Vettweiß am Stammkapital: Eröffnungsbilanzansatz zum 01.01.2008: Bilanzansatz zum 31.12.2016: 38.500,00 € 38.500,00 € 1,00 € Die VVG ist die Nachfolgegesellschaft der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS). Der Kaufpreis der Geschäftsanteile i. H. v. 38.500,00 € in 2001 wurde durch die Sparkassen Beteiligungsgesellschaft Düren mbH gestundet. Die Einlage wurde bisher nicht geleistet. Organe der Gesellschaft: Die Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Geschäftsführer: Herr Peter Kaptain, Kreisdezernent, Kreuzau Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung; Stimmberechtigter Vertreter: BM Joachim Kunth Personalbestand: 0 Die VVG bedient sich des Personals der Gesellschaft für Infrastrukturvermögen mbH (GIS) 128 Jahresabschluss zum 31.12.2015 Gemeinde Vettweiß Beteiligungsbericht 3. Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden Sitz der Gesellschaft: Seelenpfad 1, 52391 Vettweiß Tel. 02424 94020 Öffentlicher Zweck: Der Zweckverband setzt sich aus den Städten Nideggen und Zülpich sowie den Gemeinden Vettweiß, Nörvenich und Merzenich zusammen. Das Wasserwerk wird als kommunaler Eigenbetrieb Eigenbetriebsverordnung (EigVO) NRW geführt. nach den Vorschriften der In einem Einzugsgebiet von knapp 210 qkm mit rd. 10.000 Hausanschlüssen ist er für die Trinkwasserversorgung von 30 Ortschaften mit insgesamt mehr als 25.000 Einwohnern verantwortlich. Neben dem eigenen Verbandsgebiet nimmt der Zweckverband auch die kaufmännische und technische Betriebsführung für den benachbarten Wasserleitungszweckverband Gödersheim wahr. Das Stammkapital beträgt 3.834.700,00 €. Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung: 2014 2015 2016 Umsätze Erträge Aufwendungen Jahresfehlbetrag / -überschuss 3.163.695,03 € 3.567.964,02 € 3.563.691,24 € 4.272,78 € 3.335.490,79 € 3.724.759,31 € 3.513.041,85 € -2.985,63 € 3.565.004,78 € 3.785.657,30 € 3.796.282,97 € -10.625,67 € Anlagevermögen Umlaufvermögen Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten 16.906.589,57 € 813.603,95 € 4.291.562,82 € 261.940,00 € 9.965.795,42 € 17.941.952,82 € 1.195.246,30 € 4.288.577,19 € 183.540,-- € 11.536.232,20 € 19.810.863,22 667.191,12 € 4.277.951,52 € 203.012,50 € 12.876.447,64 € Anteil der Gemeinde Vettweiß am Stammkapital: Eröffnungsbilanzansatz zum 01.01.2008: Bilanzansatz zum 31.12.2016: 1.553.883,35 € 1.553.883,35 € 1.553.883,35 € Organe des Zweckverbandes: Die Organe des Zweckverbandes sind die Verbandversammlung, der Betriebsausschuss und der Verbandsvorsteher BM Joachim Kunth Betriebsleitung: Herr Jörg Kemmerling Personalbestand: 16 Beschäftigte 129 Jahresabschluss zum 31.12.2015 Gemeinde Vettweiß Beteiligungsbericht Vertreter der Gemeinde (Stichtag 31.12.2016): Stimmberechtigte Vertreter: BM Joachim Kunth RM Franz Erasmi RM Volker Franzen RM Willi Roeb RM Helga Schmidt RM Karl Wirtz RM Norbert Kolbe RM Jürgen Ruskowski RM Monika Lövenich RM Hermann Josef Haaß 4. Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur Sitz der Gesellschaft: Bonnstraße 16 – 18, 50226 Frechen Tel. 02234 1822-0 Öffentlicher Zweck: Die Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur agiert als Zweckverband nach Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit und ist Dienstleister für seine Verbandsmitglieder in allen Belangen technikunterstützter Informationsverarbeitung. Mitglieder des Zweckverbandes sind die drei Kreisverwaltungen Düren, Euskirchen und Rhein-Erft sowie 34 Städte und Gemeinden der vorgenannten Kreise. Dem Zweckverband obliegen insbesondere Aufgaben, die zu einer wirtschaftlicheren Aufgabenerledigung beim Einsatz der Informationstechnologie bei den Verbandsmitgliedern führt, als dies für jedes Verbandsmitglied alleine möglich wäre. Dabei ist die kdvz ein Full-Service-Anbieter, stellt Netz- und Rechnerkapazitäten zur Verfügung, betreut zahlreiche Fachanwendungen, erstellt IT-Konzeptionen – nicht nur für Kommunalverwaltungen, sondern z. B. auch für Schulen -, beschafft und installiert IT-Komponenten, realisiert Internetauftritte etc.. Die kdvz bedient aber auch Kunden außerhalb des Verbandsgebietes mit Leistungen aus Ihrem Produktportfolio. Anteil der Gemeinde Vettweiß am Stammkapital: 0,00 € Eröffnungsbilanzansatz zum 01.01.2008: 0,00 € Bilanzansatz zum 31.12.2016: 1,00 € 130 Gemeinde Vettweiß Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Ich habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Gemeinde Vettweiß für das Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde Vettweiß. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über die örtlich festgelegte Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben. Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 101 Abs. 1 GO NRW und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab- schlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über die örtlich festgelegte Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters und Kämmerers sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet. Gemeinde Vettweiß Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Vettweiß. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weise ich auf die Ausführungen im Lagebericht zur angespannten Ertragslage hin. Dort ist ausgeführt, dass die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für die Haushaltsjahre 2012 - 2022 durch die Kommunalaufsichtsbehörden genehmigt wurde. Düren, 10.01.2018 Michael Dust Wirtschaftsprüfer Gemeinde Vettweiß Rechtliche Verhältnisse Gesellschaftliche Verhältnisse Name: Gemeinde Vettweiß Adresse: Gereonstraße 14 52391 Vettweiß Internetadresse: www.vettweiss.de Gründung: 01.01.1972 Im Rahmen der kommunalen Neugliederung wurde durch das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise vom Neugliederungsraum Aachen (aachen-Gesetz) vom 14.12.1971 aus den ehem. selbständigen Gemeinden Vettweiß und Müddersheim die Gemeinde Vettweiß gebildet. Wappenverleihung: 24.05.1967 (durch Innenminister des Landes NRW) Hauptsatzung: Beschluss des Rates der Gemeinde vom 14.12.1999, Stand: 19.07.2010 Kreis: Düren Organe: Stand 31.12.2016 Bürgermeister (BM): Joachim Kunth (gemäß § 40 Abs. 2 Satz 3 GO NRW obliegt dem Bürgermeister die Vertretung und die Repräsentation des Gemeinderates). Allg. Vertreter: Peter Hüvelmann 1. stellv. BM Franz-Wilhelm Erasmi 2. stellv. BM Jürgen Otto Gemeinde Vettweiß Gemeinderat Zusammensetzung zum Zeitpunkt des Stichtags 31.12.2016 1. Joachim Kunth (Bürgermeister, fraktionslos) 2. Franz Bille (CDU) 3. Ralf Berth (SPD) 4. Angelika Binkis (SPD) 5. Henning Demke (Bürgerinitiative Vettweiß) 6. Franz-Wilhelm Erasmi (CDU) 7. Alfons Esser (CDU) 8. Volker Franzen (CDU) 9. Arnold Fraussen (CDU) 10. Hermann Josef Haaß (Bürgerinitiative Vettweiß) 11. Dirk Hürtgen (CDU) 12. Claudia Jäger (CDU) 13. Helmut Kemmerling (CDU) 14. Helmut Erich Körner (Bürgerinitiative Vettweiß) 15. Norbert Kolbe (fraktionslos) 16. Monika Lövenich (Bündnis 90 / Die Grünen) 17. Jürgen Otto (SPD) 18. Thomas Poth (Bündnis 90 / Die Grünen) 19. Hubertus Reifferscheidt (CDU) 20. Wilhelm Roeb (CDU) 21. Irmgard Rosbroy (Bürgerinitiative Vettweiß) 22. Jürgen Ruskowski (SPD) 23. Helga Schmidt (CDU) Gemeinde Vettweiß 24. Angelika Stockem (Bürgerinitiative Vettweiß) 25. Klaus Thomas (fraktionslos) 26. Johanna Weber (CDU) 27. Karl Wirtz (CDU) 28. Dr. Hans Rainer Wollseifen (CDU) 29. Andreas Zurhelle (CDU) Sitzverteilung Stand: 31.12.2016 CDU 15 Sitze Bürgerinitiative (BI Vettweiß) 5 Sitze SPD 4 Sitze Bündnis 90/Die Grünen 2 Sitze Fraktionslos 2 Sitze (Summe: 28 Sitze + Bürgermeister) Ausschüsse des Rates: 1. Haupt- und Finanzausschuss (Vorsitz: Joachim Kunth BM) 2. Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung (Vorsitz: Helmut Kemmerling) 3. Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales (Vorsitz: Klaus Thomas) 4. Rechnungsprüfungsausschuss (Vorsitz: Andreas Zurhelle) 5. Wahlprüfungsausschuss (Vorsitz: Henning Demke) Gemeinde Vettweiß Ortsvorsteher: Stand 31.12.2016 Disternich: Helga Schmidt Froitzheim: Dr. Hans Rainer Wollseifen Ginnick: Helmut Kemmerling Gladbach: Irmgard Rosbroy Jakobwüllesheim: Willi Roeb Kelz: Günter Jäger Lüxheim: Volker Franzen Müddersheim: Jürgen Otto Sievernich: Johanna Weber Soller: Franz Bille Vettweiß: Franz-Wilhelm Erasmi Verwaltungsstruktur: Bürgermeister Joachim Kunth Stabsstelle Bürgermeisterbüro; Leiter: VA Albert Müller Stabsstelle Bauhof; Leiter Daniel Strack Dezernat I Soziales und Finanzen; Dezernent VA Karl-Heinz Hassel Sachgebiet 1 Generationen und Bildung; Leiter VA Karl-Heinz Hassel Sachgebiet 2 Sozialwesen und Wohngeld; Leiterin Silke Lubaczewski Sachgebiet 3 Finanzen und Bestattungswesen; Leiter Daniel Wirtz Dezernat II Bauwesen und Bürgerbüro; Dezernent VA Peter Hüvelmann Sachgebiet 1 Tiefbau und Wirtschaftsförderung; Leiter VA Peter Hüvelmann Sachgebiet 2 Bauwesen und Gebäudemanagement; Leiterin Sabrina Haußner Sachgebiet 3 Bürgerbüro und Ordnungsamt; Leiter Thomas Vlatten Gemeinde Vettweiß Verwaltungsmitarbeiter: (Stand 31.12.2016) 8 Beamte 37 tarifliche Angestellte, Verwaltungs-/Sozialpädagogischer Dienst Ratssitzungen Die Ratssitzungen haben 2016 an folgenden Terminen stattgefunden: 12. Sitzung am 18.02.2016 13. Sitzung am 28.04.2016 14. Sitzung am 07.07.2016 15. Sitzung am 08.09.2016 16. Sitzung am 27.10.2016 17. Sitzung am 08.12.2016 Gemeinde Vettweiß Wirtschaftliche Verhältnisse Die Tätigkeit der Gemeinde Vettweiß besteht in der in Erfüllung der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) obliegenden Verpflichtung zur kommunalen Selbstverwaltung. Gemäß § 10 GO NRW sind die Gemeinden dazu verpflichtet ihr Vermögen und ihre Einkünfte so zu verwalten, dass ihre Gemeindefinanzen gesund bleiben. Die Gemeinde Vettweiß ist mit ihren rd. 9.176 Einwohnern (Stand: 30.06.2016) als „kleinere“ kreisangehörige Stadt (im Umkehrschluss zu § 4 GO NRW) zu bezeichnen. Ihr Gemeindegebiet umfasst ca. 83,15 qkm. Gemäß § 75 Abs. 1 und 2 GO NRW hat die Gemeinde ihre Hauswirtschaft so zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Der Haushalt ist gemäß § 75 Abs. 2 Satz2 u. 3 GO NRW ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrags der Aufwendungen erreicht, übersteigt oder bei Unterschreitung ein Fehlbetrag besteht, der aus der Ausgleichsrücklage (§ 72 Abs. 3 GO) gedeckt werden kann. Steuer- und Gebührensätze ab 01.01.2016 Grundsteuer A 320 % Grundsteuer B 499 % Gewerbesteuer 449 % Hundesteuer (1,2,3 Hunde) je 51 €, 66 €, 82 € Kanalbenutzungsgebühren: - Schmutzwasser 3,90 €/cbm - Niederschlagswasser 0,76 €/qm Abfallbeseitigung: - Restmüll (60l, 90l, 120l, 240l; 1.100l): 132,41€; 157,39€; 182,37€; 282,31€, 998,51€ - Biomüll (120l, 240l): 29,99€; 59,97€ Straßenreinigung/Winterdienst: örtl. Straße ohne Winterdienst 0,61 €/lfd. Meter überörtl. Straße ohne Winterdienst 0,58 €/lfd. Meter Winterdienst 1,02 €/lfd. Meter Gemeinde Vettweiß Wirtschaftliche Besonderheiten: Die Gemeinde Vettweiß hat mit nachfolgend aufgeführten Partnern wichtige Verträge geschlossen: - Konzessionsvertrag Regionalgas Euskirchen GmbH & Co KG (v. 06.12.20102, Laufzeit 04/2033) - Konzessionsvertrag RWE Deutschland AG (v. 19.02.2013, Laufzeit 04/2033) - Straßenbeleuchtungsvertrag (Beleuchtungen stehen Deutschland AG (v. 02./13.05.2013, Laufzeit 04/2033) - Entsorgungsvertrag - Sonstige Wasserversorgungs-/lieferungsverträge Gaslieferungsverträge - Gebäudereinigungsverträge (Schulen, sonstige öffentliche Verwaltungsgebäude) - Erbbauverträge - Miet- und Pachtverträge über Gebäude bzw. Ackerland (Gebäude: Gemeinde als Vermieter und Mieter; Ackerland: Gemeinde als Verpächter) - Ausfallbürgschaften zugunsten der St. Sebastianus Schützenbruderschaft - Beförderungsvertrag mit der Dürener Kreisbahn GmbH v. 4.8.1980 (mit jährlicher Verlängerungsoption u. Preisanpassungsformel, Volumen p.a.: T€ 165) - diverse kleinere Leasingverträge im Eigentum und der Strom- RWE und Gemeinde Vettweiß Umfassendere Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses Zu den wesentlichen Posten des Jahresabschlusses werden nachfolgend zur Verbesserung der Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage Aufgliederungen und Erläuterungen gegeben, soweit entsprechende Angaben im Anhang (Anlage I) nicht enthalten sind. Bilanz zum 31. Dezember 2016 Die Schlussbilanz zum 31.12.2016 ist diesem Bericht als Anlage I beigefügt und schließt mit einer Summe von € 80.411.857,99. 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Vorjahr: € € 15.600,16 23.970,96 Die Minderung des Bilanzpostens im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus Abschreibungen. 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen Vorjahr: € € 2.645.859,67 2.626.382,99 Die im Haushaltsjahr 2016 zu verzeichnenden Zugänge betreffen die Fertigstellung des Kunstrasenplatzes in Vettweiß, den Ballfangzaun am Sportplatz Ginnik, die Errichtung des Urnenhochbeets am Friedhof Vettweiß und die Errichtung der Baumgrabstätten auf verschiedenen Friedhöfen. Die Abgänge betreffen ein verkauftes Grundstück in Disternich. Weitere Minderungen betreffen Abschreibungen bei den Aufbauten. Gemeinde Vettweiß Zusammensetzung: 31.12.2016 € Parkanlagen u. öffentl. Grünflächen Grund u. Boden Grünanlagen Sportplätze (Aufbau) Friedhöfe Grund und Boden (Aufbau) Kinderspielplätze, Bolzplätze Aufbauten u. Betriebsvorr. Grünflächen 31.12.2015 € 681.250,50 657.139,12 578.627,74 453.573,99 273.976,04 1.292,28 683.027,50 659.089,06 569.703,95 437.918,20 274.086,70 2.557,58 2.645.859,67 2.626.382,99 1.2.1.2 Ackerland Vorjahr: € € 657.043,00 657.043,00 Vorjahr: € € 652.261,00 652.261,00 Vorjahr: € € 780.418,53 781.840,59 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke Gemeinde Vettweiß 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Grundstücke mit Kinderund Jugendeinrichtungen Vorjahr: € € 2.817.102,20 2.482.087,05 Hier wurde in 2016 der Umbau eines Teils der Schule zur Kindertagesstätte aktiviert. Zusammensetzung: Gebäude Kindertageseinrichtungen Grundst. m. Kinder- u. Jugendeinrichtungen 31.12.2016 € 31.12.2015 € 2.246.228,20 570.874,00 1.911.213,05 570.874,00 2.817.102,20 2.482.087,05 1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen Vorjahr: € € 9.029.270,99 9.386.727,92 In 2016 wurde die Installation eines Schneefanggitters aktiviert. Der im Vergleich zum Vorjahr gesunkene Saldo resultiert aus planmäßigen Abschreibungen. Zusammensetzung: Gebäude Schulen Grundstücke mit Schulen Mobiles Klassenzimmer/Trennwand 31.12.2016 € 31.12.2015 € 7.906.463,47 1.090.225,00 32.582,52 8.261.915,32 1.090.225,00 34.587,60 9.029.270,99 9.386.727,92 1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten Vorjahr: € € 809.130,35 633.951,86 In 2016 wurden durch den abgeschlossenen Ausbau des Gebäudes in der Veitzheimer Straße 184.758,52 Euro als Zugang aktiviert. Gemeinde Vettweiß Zusammensetzung: 31.12.2016 € Gebäude Wohnbauten Grundstücke mit Wohnbauten 31.12.2015 € 425.095,35 384.035,00 249.916,86 384.035,00 809.130,35 633.951,86 1.2.2.4 Grundstücke mit sonstigen Dienst-, Geschäfts und anderen Betriebsgebäuden Vorjahr: € € 5.374.340,79 5.460.220,09 Zusammensetzung: Sonstige Gebäude Sonst. Dienst-/Geschäfts-/Betriebsgebäude 31.12.2016 € 31.12.2015 € 4.023.055,60 1.351.285,19 4.103.900,84 1.356.319,25 5.374.340,79 5.460.220,09 Die Zugänge betreffen die Dacherneuerung des Feuerwehrgerätehauses Kelz und nachträgliche Herstellungskosten beim Feuerwehrgerätehaus Soller, vermindert um die jeweils planmäßige Abschreibung. Gemeinde Vettweiß 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Vorjahr: Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Wirtschaftswege (Boden) Fußwege (Boden) Plätze (Boden) Straßen (Boden) Denkmalfläche 1.2.3.2 € € 5.995.858,23 5.993.968,92 31.12.2016 € 31.12.2015 € 3.949.495,73 1.818.471,67 105.043,00 89.491,00 27.848,83 5.508,00 3.949.241,13 1.817.919,60 105.043,00 89.491,00 26.766,19 5.508,00 5.995.858,23 5.993.968,92 Brücken und Tunnel Vorjahr: € € 536.333,62 545.216,87 Vorjahr: € 12.304.178,82 € 12.511.829,17 Bei den Minderungen handelt es sich um Abschreibungen. 1.2.3.3 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Ein 2016 wurden Zugänge von 83.231,41 Euro für den Kanal in Disternich aktiviert. Die Minderungen betreffen Abschreibungen. 1.2.3.4 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen Vorjahr: € 29.753.299,54 € 31.054.037,44 Gemeinde Vettweiß Zusammensetzung: 31.12.2016 € Straßennetz, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Wirtschaftswege (Aufbau) Gewässer (Aufbau), Durchlässe Plätze (Aufbau) Fußwege (Aufbau) 31.12.2015 € 22.312.509,21 6.125.399,68 808.944,97 289.196,21 217.249,47 23.213.560,88 6.461.906,25 857.380,90 297.836,17 223.353,24 29.753.299,54 31.054.037,44 Als Zugänge sind nachträgliche Herstellungskosten bei den Straßen Am Wolfsgraben und Triftstraße erfasst. Als Abgang wurde eine Korrektur einer Honorarrechnung erfasst. 1.2.3.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Vorjahr: € € 240.151,97 254.146,89 Zusammensetzung: 31.12.2016 € Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Buswartehallen Versorgungsanlagen Baudenkmäler 1.2.4 31.12.2015 € 174.053,32 62.379,65 3.681,00 38,00 182.941,44 67.486,45 3.681,00 38,00 240.151,97 254.146,89 Bauten auf fremdem Grund und Boden Vorjahr: € € 31.12.2016 € Fußwege auf fremdem Grund u. Boden 1.2.5 703.568,75 723.155,08 31.12.2015 € 703.568,75 723.155,08 703.568,75 723.155,08 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Vorjahr: € € 3.750,48 3.854,90 Gemeinde Vettweiß 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Vorjahr: Fahrzeuge Maschinen u. technische Anlagen € € 1.480.391,14 1.576.262,25 31.12.2016 € 31.12.2015 € 1.290.443,81 189.947,33 1.422.667,61 153.594,64 1.480.391,14 1.576.262,25 Im Haushaltsjahr 2016 wurden u.a. aktiviert: Forstmulcher Agrimaster Abgassauganlagen Kehrmaschine PKW-Anhänger Streuer Amazone E+S 750 17.100,00 € 8.920,11 € 8.776,93 € 5.058,76 € 4.830,00 € Die Minderungen betreffen Abschreibungen und kleinere Anlagenabgänge. 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung Vorjahr: € € 273.197,35 263.001,73 Zugänge betrafen hier im Wesentlichen Einrichtungsgegenstände (Betten, Schränke, Raumteiler) im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern, die Anschaffung verschiedener Spielgeräte für Kinderspielplätze, Chemikalienanzüge für die Feuerwehr und ein Treppenlift im Schulzentrum. 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Vorjahr: € € 939.521,90 695.161,20 Die Zusammensetzung der Anlagen im Bau ist dem Anhang (Anlage I) zu entnehmen. 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Beteiligungen Vorjahr: € € 1.558.085,35 1.558.085,35 Gemeinde Vettweiß Beteiligungen 31.12.2016 € 31.12.2015 € 1.558.085,35 1.558.085,35 1.558.085,35 1.558.085,35 Die Beteiligungen setzen sich wie folgt zusammen: Wasserleistungszweckverband Südkom Dienstleistungs mbH KDVZ Kreis Düren Vermögensverwaltungsgesellschaft 1.553.883,35 € 4.200,00 € 1,00 € 1,00 € Weitere Informationen sind dem Beteiligungsbericht (Anlage I) zu entnehmen. 1.3.2 Wertpapiere des Anlagevermögens Vorjahr: € € 31.12.2016 € Versorgungsrücklagen Fonds 162.028,66 148.389,14 31.12.2015 € 162.028,66 148.389,14 162.028,66 148.389,14 In den Wertpapieren des Anlagevermögens hält die Gemeinde Vettweiß lediglich Anteile des Kommunalen Versorgungsrücklagen Fonds ( KVR-Fonds). Zum Bilanzstichtag 31.12.2016 hält die Gemeinde Vettweiß 1.814,715 Anteile am genannten Fonds. Die Bewertung erfolgte zu den tatsächlichen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips. 1.3.3 Ausleihungen 1.3.3.1 Sonstige Ausleihungen Vorjahr: 31.12.2016 € Erstatt.anspruch § 107 Beamten VG 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte € € 262.304,00 264.027,00 31.12.2015 € 262.304,00 264.027,00 262.304,00 264.027,00 Gemeinde Vettweiß 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren und Grundstücke zum Verkauf Vorjahr: € € 31.12.2016 € Baugrundstücke Gewerbeflächen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren Zug. Baugrundstücke Zug. Gewerbeflächen 988.573,42 1.144.058,75 31.12.2015 € 605.464,46 363.644,60 15.184,13 3.580,23 700,00 611.874,50 502.713,41 29.470,84 0,00 0,00 988.573,42 1.144.058,75 Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betreffen ausschließlich den Bestand an Heizöl in den gemeindlichen Gebäuden sowie die Salzvorräte, Pellets und Diesel. Der Abgang bei den Baugrundstücken betraf insgesamt 4 Grundstücke in Disternich, der Abgang bei den Gewerbeflächen betraf 3 Grundstücke. 2.2 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller Risiken angesetzt. Einzelwertberichtigungen (EWB) wurden aufgrund der Erfahrungswerte berücksichtigt. 2.2.1 Gebührenforderungen Vorjahr: Gebührenforderungen EWB Niederschlagungen, Gebührenforderungen € € 98.222,87 132.579,20 31.12.2016 € 31.12.2015 € 423.602,13 -325.379,26 368.754,20 -236.175,00 98.222,87 132.579,20 Die verhältnismäßig hohe Einzelwertberichtigung resultiert aus nicht zeitnah und nachhaltig betriebenen Vollstreckungsmaßnahmen. Dies gilt auch für die folgenden Punkte 2.2.2, 2.2.3, 2.2.4, 2.3.1 und 2.3.2. Gemeinde Vettweiß 2.2.2 Beitragsforderungen Vorjahr: Beitragsforderungen EWB Beitragsforderungen 2.2.3 103.645,40 90.555,45 31.12.2016 € 31.12.2015 € 212.140,61 -108.495,21 185.763,92 -95.208,47 103.645,40 90.555,45 Steuerforderungen Vorjahr: Steuerforderungen EWB Steuerforderungen € € € € 210.136,41 193.465,49 31.12.2016 € 31.12.2015 € 2.604.635,25 -2.394.498,84 551.036,60 -357.571,11 210.136,41 193.465,49 Gemeinde Vettweiß 2.2.4 Forderungen aus Transferleistungen € € Vorjahr: 31.12.2016 € Ford. aus Transferleistungen EWB Transferleistungen 2.2.5 31.12.2015 € 908,72 -668,50 2.875,89 -471,45 240,22 2.404,44 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen € € Vorjahr: 31.12.2016 € Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2.3 Privatrechtliche Forderungen 2.3.1 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich 31.12.2015 € 143.878,00 0,00 143.878,00 € € 31.12.2016 € 2.3.2 0,00 143.878,00 0,00 Vorjahr: Forderungen aus Dienstleistungen 240,22 2.404,44 47.762,63 67.169,12 31.12.2015 € 47.762,63 67.169,12 47.762,63 67.169,12 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich Vorjahr: € € 32.230,20 67.531,15 Gemeinde Vettweiß 31.12.2016 € Privatrechtl. Ford. gg. öffentl. Bereich 2.4 32.230,20 67.531,15 32.230,20 67.531,15 Sonstige Vermögensgegenstände Vorjahr: 31.12.2016 € Übrige Forderungen Durchlaufende Gelder Asyl Gaskosten 31.12.2015 € € € 142.170,92 39.375,83 31.12.2015 € 136.579,73 5.591,19 39.375,83 0,00 142.170,92 39.375,83 Die Position "Übrige Forderungen" beinhaltet hauptsächlich Abgrenzungen bei denen erst in 2017 eine Zahlung erfolgte, Erträge aus Altpapierverkäufen, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Sperrgutabfuhr sowie debitorische Kreditoren. Gemeinde Vettweiß 2.5 Liquide Mittel Vorjahr: € € 1.665.051,13 286.999,09 Zusammensetzung der Liquiden Mittel: Sparkasse Volksbank Barkasse Vorzimmer (Porto) Barkasse Einwohnermeldeamt 3. 31.12.2016 € 1.661.009,59 3.292,75 89,79 659,00 1.665.051,13 Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP) Vorjahr: 31.12.2015 € 260.378,70 25.896,80 62,99 660,60 286.999,09 € € 130.128,29 121.796,77 Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungen werden zum Bilanzstichtag geleistete Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Es handelt sich um folgende Sachverhalte: Vorschuss AsylbLG 01/2017 Beamtengehälter 2017 Rheinische Versorgungskasse Abwasserberatung NRW Sonstiges 70.000,00 € 23.108,83 € 33.890,00 € 2.228,04 € 901,42 € 130.128,29 € Gemeinde Vettweiß Passivseite 1. Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage € 13.279.790,20 € 13.976.154,95 Vorjahr: Die Allgemeine Rücklage ergibt sich aus der Differenz der Aktivseite abzüglich der sonstigen Posten des Eigenkapitals Sonderposten, den (Sonderrücklage, Rückstellungen, den Ausgleichsrücklage, Verbindlichkeiten Jahresergebnis), und den den passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP). Die Allgemeine Rücklage weist zum Bilanzstichtag des Vorjahres einen Stand von € 13.976.154,95 aus. Unter Berücksichtigung der Verrechnung des Vorjahresfehlbetrages sowie von Erträgen und Aufwendungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen ergibt sich zum 31.12.2016 ein Wert von € 13.279.790,20. 1.2 Sonderrücklagen Vorjahr: 31.12.2016 € Sonderrückl.Wirtschaftsw.Soller Sonderrückl. Wirtschaftsw. Zülpich Rücklage Kunstrasenplatz Vettweiß € € 189.853,72 179.430,14 31.12.2015 € 104.520,31 65.333,41 20.000,00 104.259,66 65.170,48 10.000,00 189.853,72 179.430,14 Die Ausgleichrücklage ist aufgebraucht. Nach entsprechendem Beschluss des Rates wird das Defizit der Ergebnisrechnung 2016 in Höhe von 1.196.356,40 € aus der Allgemeinen Rücklage entnommen. Gemeinde Vettweiß 1.3 Jahresfehlbetrag Vorjahr: Jahresfehlbetrag 2. € € -1.196.356,40 -712.447,50 31.12.2016 € 31.12.2015 € -1.196.356,40 -712.447,50 -1.196.356,40 -712.447,50 Sonderposten Erläuterungen zu den Sonderposten siehe Anhang (Anlage I). 2.1 2.2 Sonderposten für Zuwendungen Vorjahr: € 33.139.154,01 € 33.914.488,75 Vorjahr: € 12.596.026,82 € 12.709.820,09 Sonderposten für Beiträge 31.12.2016 € Sonderposten Beiträge Beiträge Erschließung Gewerbegebiet Sonderposten Kanalanschlussbeiträge Kanalanschlussbeiträge Am Wolfsgraben 2.3 12.455.542,79 114.761,63 31.718,32 -5.995,92 12.582.791,51 116.424,84 10.603,74 0,00 12.596.026,82 12.709.820,09 Sonderposten für den Gebührenausgleich Vorjahr: 31.12.2016 € Sopo Gebührenausgleich Niederschlagswasser SoPo Gebührenausgleich Schmutzwasser Sopo Gebührenausgleich Winterdienst SoPo f. den Gebührenausgleich Sopo Gebührenausgleich Kleinkläranlagen 31.12.2015 € € € 201.600,40 162.849,80 31.12.2015 € 86.605,38 76.103,49 37.654,64 1.236,89 0,00 88.007,21 48.674,36 24.738,38 254,78 1.175,07 201.600,40 162.849,80 Gemeinde Vettweiß 2.4 Sonstige Sonderposten Vorjahr: 31.12.2016 € Sonstige Sonderposten 3. € € 310.997,92 305.028,78 31.12.2015 € 310.997,92 305.028,78 310.997,92 305.028,78 Rückstellungen Die Rückstellungen werden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind und bereits am Bilanzstichtag vorlagen, gebildet. Die Pensionsrückstellungen beinhalten neben den künftigen Versorgungslasten der Gemeinde Vettweiß auch die Ansprüche auf Beihilfen gem. § 88 des Landesbeamtengesetzes. Sie wurden aufgrund versicherungsmathematischer Methoden durch die Rheinische Versorgungskasse bewertet. Als biometrische Rechnungsgrundlage dienten die Richttafeln von Klaus Heubeck. Gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO NRW wurde der Berechnung ein Rechnungszinsfuß von 5 % zugrunde gelegt. Die Instandhaltungsrückstellungen beinhalten die Aufwendungen für die Instandsetzung von Gebäuden und Infrastrukturvermögen. Die Einzelposten können dem Rückstellungsspiegel (Anhang, Anlage I) entnommen werden. Die Sonstigen Rückstellungen gem. § 36 Abs. 4 GemHVO NRW beinhalten Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub und geleistete Überstunden des Personals, Rückstellungen für die Betriebskosten für Kindertagesstätten in anderen Trägerschaften, Rückstellungen für die Prüfungskosten der Jahresabschlüsse sowie andere kleinere Rückstellungen. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung für Gas- und Frischwasserversorgung wurden wegen Geringfügigkeit nicht gebildet. Gemeinde Vettweiß 3.1 Pensionsrückstellungen € € Vorjahr: Pensionsrückstellungen Beihilferückstellungen 7.533.825,00 7.079.374,00 31.12.2016 € 31.12.2015 € 5.617.468,00 1.916.357,00 5.299.875,00 1.779.499,00 7.533.825,00 7.079.374,00 Die Pensions- und Beihilferückstellungen wurden anhand des versicherungsmathematischen Gutachtens von der Rheinischen Versorgungskasse bewertet. Als biometrische Rechnungsgrundlage dienten die Richttafeln von Klaus Heubeck. Gemäß § 36 Abs. 4 GemHVO NRW wurde der Berechnung ein Rechnungszinsfuß von 5% zugrunde gelegt. 3.2 Instandhaltungsrückstellungen Vorjahr: € € 222.395,75 140.623,04 Für die unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen wurden Rückstellungen angesetzt, wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt wurde und als bisher unterlassen bewertet werden musste. Die genaue Zusammenstellung und Entwicklung der Einzelposten kann dem Rückstellungsspiegel im Anhang (Anlage I) entnommen werden. 3.3 Sonstige Rückstellungen nach § 36 IV, V GemHVO Vorjahr: € € 512.111,24 451.007,12 Die Einzelposten können dem Rückstellungsspiegel im Anhang (Anlage I) entnommen werden. Gemeinde Vettw eiß 4. Verbindlichkeiten Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten in fremder W ährung waren nicht vorhanden. Einzelheiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel ( Anlage I). 4.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 4.1.1 vom öffentlichen Bereich Vorjahr: Kredit NRW Bank Kredit KfW Nr. 6658491 € € 2.033.224,00 1.600.620,00 31.12.2016 € 31.12.2015 € 500.000,00 1.533.224,00 0,00 1.600.620,00 2.033.224,00 1.600.620,00 Für die Finanzierung des Neubaus des Asylantenheimes wurde ein neuer Kredit über 500.000,00 Euro aufgenommen. Der Kredit ist in den ersten drei Jahren tilgungsfrei. 4.1.2 4.2 von Kreditinstituten € € 1.425.389,98 1.484.814,23 Vorjahr: € € 6.500.000,00 6.150.000,00 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verb. aus Kassenkredit 1200633624 Verbindlichk. aus Kassenkredit Nr. 262915 Verb.aus Kassenkredit Nr. 1200837191 Verb.aus Kassenkredit 260331 Verb.aus Kassenkredit Nr. 1200837191 Verb.aus Kassenkredit Nr. 262915 4.3 Vorjahr: 31.12.2016 € 31.12.2015 € 4.700.000,00 1.000.000,00 500.000,00 300.000,00 0,00 0,00 1.500.000,00 0,00 0,00 3.150.000,00 500.000,00 1.000.000,00 6.500.000,00 6.150.000,00 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Vorjahr: € € 273.328,75 193.462,65 Gemeinde Vettw eiß 4.4 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Vorjahr: € € 74.495,64 70.785,96 Vorjahr: € € 100.458,69 174.900,30 Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2016 € Sonstige Verbindlichkeiten Erstattung § 107 BeamtenVG Kreditorische Debitoren Umsatzsteuer 19% 4.6 56.729,79 28.629,00 15.099,51 0,39 71.847,75 35.479,00 67.573,45 0,10 100.458,69 174.900,30 Erhaltene Anzahlungen Vorjahr: 31.12.2016 € Erh. Anzahlung Investitionspauschale Erh. Anzahlung Schulpauschale Erh. Anzahlung Sportpauschale Erh. Anzahlung Feuerschutzpauschale Erh. Anz. des Landes NRW für zweckgeb.Inv. Nicht verbrauchte Pauschalen 31.12.2015 € € € 1.463.285,04 999.448,82 31.12.2015 € 689.865,43 542.780,40 116.399,11 93.700,09 13.216,99 7.323,02 311.732,94 498.138,89 126.196,01 46.840,97 13.216,99 3.323,02 1.463.285,04 999.448,82 Gemeinde Vettweiß 5. Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) Vorjahr: Passive RAP Sonstige PRAP (Mieten etc.) € € 1.752.277,23 1.705.073,56 31.12.2016 € 31.12.2015 € 1.746.561,55 5.715,68 1.698.118,66 6.954,90 1.752.277,23 1.705.073,56 Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Einnahmen ausgewiesen, die vor dem Bilanzstichtag durch Dritte geleistet wurden, aber Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Insbesondere handelt es sich hierbei um bereits vereinnahmte Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten nach der Friedhofsgebührensatzung, soweit sie Erträge in den Folgejahren darstellen sowie um im Voraus gezahlte Pacht. Gemeinde Vettweiß Ergebnisrechnung 1. Ordentliche Erträge 1.1 Steuern und ähnliche Abgaben Vorjahr: Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gewerbesteuer Grundsteuer B Leistungen Familienausgleich Grundsteuer A Gemeindeanteil Umsatzsteuer Hundesteuer Vergnügungssteuer € € 9.828.061,43 7.329.307,21 31.12.2016 € 31.12.2015 € 4.123.728,11 3.643.319,74 1.273.491,32 408.169,75 213.159,82 104.470,18 61.452,51 270,00 3.994.016,90 1.422.926,62 1.165.654,84 400.968,79 181.575,81 101.377,12 62.067,13 720,00 9.828.061,43 7.329.307,21 Erläuterungen zu den wesentlichen Positionen: Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Der Gemeindeanteil zur ESt wird vom Land NRW grundsätzlich in Quartalsabschlägen entrichtet. Grundsteuer B Diese Grundsteuererträge wurden auf Basis eines Hebesatzes von 499% erzielt. Gemeinde Vettweiß 1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen € € Vorjahr: Schlüsselzuweisungen vom Land Erträge aus der Auflösung von Zuwendungen Zuw. lfd Zwecke von Gemeinden (GV) Zuw. lfd. Zwecke vom Land Allgemeine Zuweisungen v. Land Zuw. lfd. Zwecke von privaten Unternehmen Zuw. lfd. Zwecke vom übrigen Bereich 3.918.248,12 3.995.789,97 31.12.2016 € 31.12.2015 € 2.333.390,00 1.364.533,81 79.741,57 66.009,24 48.073,50 26.500,00 0,00 2.408.718,00 1.355.251,22 76.337,93 64.718,84 24.036,75 2.500,00 64.227,23 3.918.248,12 3.995.789,97 Schlüsselzuweisungen vom Land Gemäß Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 19.01.2016 unter Bezugnahme auf das Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2016 vom 18.12.2014 wird die Schlüsselzuweisung für die Gemeinde Vettweiß unter Berücksichtigung von möglichen Ausgleichen für Vorjahre für das Haushaltsjahr 2016 auf € 2.333.390,00 berechnet und gemäß § 7 GFG 2016 festgesetzt. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen Spiegelbildlich zu den Abschreibungen erfolgen die Erträge aus den Auflösungen der Sonderposten für Zuwendungen. Gemeinde Vettweiß 1.3 Sonstige Transfererträge € € Vorjahr: 31.12.2016 € Leistungen Sozialleist.trägern Ersatz soziale Leistungen außerhäusliche Einrichtungen 1.4 31.12.2015 € 721,00 321,78 4.933,74 3.989,74 1.042,78 8.923,48 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Vorjahr: Schmutzwassergebühren Müllabfuhrgebühren Niederschlagswassergebühren Erträge aus der Auflösung von SoPo Beiträge Benutzungsgebühren und ähnl. Entgelte Erträge aus der Auflösung von SoPo Gebührenausgleich Gebühren Personalausweise u. Reisepässe Straßenwinterdienstgebühren Verwaltungsgebühren Gebühren für Grabherstellung Gebühren Nutzung Leichenhallen Straßenreinigungsgebühren Geb. Führ.zeug./GWZ Privat Standesamtsgebühren Verwaltungsgebühren Entsorgungsgebühren Gebühren Verkauf Restmüllsäcke Nutzungsentsch. Obdachlosenunterkünfte Gebühren Fischereischeine Gebühren für Beseitigung v. Gräbern Gebühren Brandschau Kleineinleiterabgabe Vermietung Jugendbus Grabnutzungsgebühren 1.042,78 8.923,48 € € 3.340.400,57 3.266.316,34 31.12.2016 € 31.12.2015 € 1.355.654,29 740.525,84 595.578,31 346.932,41 121.865,17 51.814,25 37.460,28 27.218,36 15.788,80 13.226,00 6.588,00 6.500,11 6.337,80 3.961,60 2.330,00 2.137,35 1.444,85 1.409,43 1.336,00 960,00 883,50 286,32 161,90 0,00 1.326.378,69 702.052,35 595.443,15 339.484,28 94.572,66 60.650,17 38.757,48 39.742,77 15.136,02 16.247,00 5.880,00 5.920,82 5.568,00 4.734,50 1.910,00 2.464,14 1.531,00 0,00 1.007,00 4.915,00 0,00 250,54 835,55 2.835,22 3.340.400,57 3.266.316,34 Gemeinde Vettweiß Schmutzwassergebühr Der Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung" schließt im Bereich "Schmutzwasser" mit einem Überschuss in Höhe von rd. 19 T€ ab. Die Überdeckung führt zu einer Dotierung der Rücklage für den Gebührenausgleich. Neuer Rücklagenbestand zum 31.12.2016 ist 76.103,49 €. Bei den Schmutzwassergebühren wurden mehr Gebühreneinnahmen erzielt als geplant. Müllabfuhrgebühr In 2016 lagen die Kosten im Bereich Abfallbeseitigung leicht über den Planwerten. Bspw. stiegen die Kosten für die Sammlung und den Transport von Altpapier im Vergleich zur Planung für den Gebührenhaushalt "Abfallbeseitigung 2016". Trotz gestiegener Gebühreneinnahmen ergab sich in diesem Gebührenhaushalt eine Unterdeckung in Höhe von rund T€ 14. Insgesamt sind mehr Kosten entstanden als geplant. Durch weniger Gebühreneinnamen und weniger Einnahmen aus dem Verkauf von Altpapier wurden demnach weniger Erträge erzielt. Niederschlagswassergebühr Im Bereich "Niederschlagswasser" entsteht eine Überdeckung in Höhe von 30.000,00 €. Neuer Rücklagenbestand zum 31.12.2016 ist 86.605,38 €. Erträge aus der Auflösung der Sonderposten für Gebührenausgleich Im Sonderposten für den Gebührenausgleich werden die Sonderposten Gebührenausgleich für den Bereich Schmutzwasser, Sonderposten Abfallbeseitigung, Sonderposten Winterdienst, Sonderposten Grabnutzung, Sonderposten Niederschlagswassergebühr und Sonderposten Kleinkläranlagen nachgewiesen. Die Erträge Überdeckungen und sind im Anhang (Anlage I) näher erläutert. stammen aus den Gemeinde Vettweiß 1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte Vorjahr: € € 31.12.2016 € Mieten und Pachten Erträge aus Verkauf Altpapier Abfallbeseitigung Mietnebenkosten Mieterlöse 19 % USt Erlös aus Holzeinschlag Erträge aus Verkauf Elektroschrott 1.6 31.12.2015 € 205.128,84 47.933,35 17.212,92 2.646,72 2.065,43 0,00 193.677,96 46.787,98 24.770,82 2.646,72 10.806,81 469,85 274.987,26 279.160,14 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Vorjahr: 31.12.2016 € Kostenerstattung Land Erträge aus Kostenerstattung Land Erst.Repkost Anschlussnehmer Abwasserbeseitigung Lohnkostenzuschuss Erst. Verwaltungskosten WZV Ertr. Altpapiersamml. Ant. DSD 19% USt Erträge aus Kostenerstattung übriger Bereich Erstatt.Betriebskosten Erträge aus Kostenerstattung Gemeinden Erträge aus Kostenerstattung private Unternehmen Fortbildungsbudget, Land Erträge aus Kostenerstattung sonst. öffentlicher Bereich Erträge aus Einbürgerungsantr. Erträge aus Kostenerstattung Zweckverband Ertr. aus Ko-erst. Hausanschl Erst.Kost. FW-Lehrgänge (Land) Ertr. aus erst. Schülerfahrk. 274.987,26 279.160,14 € € 1.497.797,55 644.295,67 31.12.2015 € 1.299.678,89 53.897,49 36.002,00 32.942,49 29.580,00 12.802,79 11.539,74 10.516,49 5.534,52 2.366,91 1.404,16 1.125,07 357,00 50,00 0,00 0,00 0,00 495.183,84 29.448,09 9.542,23 22.404,21 29.510,00 12.680,13 13.983,90 12.231,47 2.522,85 1.693,04 1.600,00 0,00 102,00 50,00 4.694,96 4.602,81 4.046,14 1.497.797,55 644.295,67 Gemeinde Vettweiß Kostenerstattung Land Die deutlich gestiegenen Kostenerstattungen Land erfolgten auf Grundlage des Flüchtlingsaufnahmegesetzes für die Erfüllung der Aufgabe "Aufnahme und Unterbringung" von Flüchtlingen. 1.7 Sonstige ordentliche Erträge Vorjahr: 31.12.2016 € Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken/Gebäuden Aufl. von Pensionsrückst. Konzessionsabgaben Aufl. von Beihilferückst. Nachforderungszinsen Gewerbesteuer Erträge Auflösung/Herabsetzung Rückstellungen Sonstige ordentliche Erträge Elternbeiträge OGS Säumniszuschläge Erträge aus Zuschreibungen Beitreibungsgebühren Schadensfälle Erträge Auflösung sonstige SoPo Erst.Personalkosten§107bBeamte Sonstige Finanzerträge Ertrag Aufl. Sportpauschale Bußgelder Ertrag Aufl. Schulpauschale € € 1.668.842,12 1.621.905,85 31.12.2015 € 523.589,42 421.131,00 206.725,26 120.976,00 98.557,25 88.200,85 80.386,87 39.437,50 19.311,92 13.666,32 11.179,06 8.063,39 7.530,86 6.850,00 6.438,79 6.153,44 6.147,68 4.496,51 241.262,00 512.221,00 262.814,94 66.385,00 103.855,00 88.076,21 224.203,71 39.440,00 14.080,74 13.156,22 14.278,48 217,97 4.638,31 0,00 10.261,06 23.079,78 3.935,43 0,00 1.668.842,12 1.621.905,85 Gemeinde Vettweiß 1.8 Aktivierte Eigenleistungen € € Vorjahr: 31.12.2016 € Aktivierte Eigenleistungen 3.769,10 9.598,38 31.12.2015 € 3.769,10 9.598,38 3.769,10 9.598,38 Die aktivierten Eigenleistungen betreffen im Berichtsjahr durchgeführte Arbeiten der Mitarbeiter des Bauhofes. Es sind ausschließlich die Stundensätze der Mitarbeiter gebucht. 1.9 Bestandsveränderungen € € Vorjahr: 31.12.2016 € Bestandsveränderungen 2. 2.1 1.274,55 4.027,94 31.12.2015 € 1.274,55 4.027,94 1.274,55 4.027,94 Ordentliche Aufwendungen Personalaufwendungen Vorjahr: 31.12.2016 € € € 3.287.608,46 3.083.186,59 31.12.2015 € Dienstaufwendungen tariflich Beschäftigte 1.243.779,94 Zuf. Pensions RSt Beschäftigte 738.724,00 Dienstaufwendungen Beamte 466.612,65 Zuf. Beihilfe RSt Beschäftigte 257.834,00 Beiträge gesetzliche Sozialversicherung tarifl. Beschäftigter 238.064,69 Beihilfen für Beamte 183.542,94 Beiträge Versorgungskasse tariflich Beschäftigte 103.299,18 Dienstaufwendungen sonstige Beschäftigte 39.313,03 Beiträge gesetzliche Sozialversicherung sonst.Besch. 11.724,18 Zuführung Versorgungsrücklage Besoldungsempfänger 3.165,69 Beiträge Versorgungskasse sonstige Beschäftigte 1.548,16 1.281.390,85 633.186,00 443.863,30 137.106,00 246.542,45 185.950,16 106.086,68 34.205,35 10.169,50 3.069,95 1.616,35 3.287.608,46 3.083.186,59 Die Erhöhung bei den Personalaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus den in 2016 Gemeinde Vettweiß nicht mehr saldiert vorgenommenen Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen (vgl. Punkt 1.7) sowie dem aufgrund von Tarifabschlüssen höheren Lohn- und Gehaltsaufwand. 2.2 Versorgungsaufwendungen Vorjahr: 31.12.2016 € Beitrag zu Versorgungskasse Beamte € € 413.983,59 412.800,29 31.12.2015 € 413.983,59 412.800,29 413.983,59 412.800,29 Gemeinde Vettweiß 2.3 Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen Vorjahr: 31.12.2016 € Aufwendungen sonstige Dienstleistungen Bew. Grundstücke u. bauliche Anlagen Schülerbeförderung Zuführungen zu Instandhaltungsrückstellungen Unterhaltung Grundstücke bauliche Anlagen Unterhaltung von Fahrzeugen Unterhaltung Straßen, Wirtschaftswege, Gräben Stromkosten Unterhaltung Straßenbeleuchtung Kanalsanierung / Kanalreinigung Unterhaltung sonst. bewegliches Vermögen Unterhaltung Aufforstung und Kanäle Kosten Wirtschaftsprüfer Beiträge an Verbände Unterhalt. Ausrüstungsgegenst. Lehr- und Unterichtsmittel Kosten f. Grabherstellung Kostenbeteiligung Kreis VHS Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Aufwendungen für sonstige Sachleistungen Schwimmunterricht Aufw. Straßenreinigung Winterdienst Landschaftsverband Brückensanierung Beseitigung von Grabstätten Ausgaben Feuerwehrlehrgänge Unterh.u. Ansch.Verkehrsschilder Unterhaltung/Leasing Software Beitrag Forstbetriebsgemeinsch. Unterhaltung Wartehallen Ausgaben Schulveranstaltungen Einsatz Katastrophenfälle Unfallversicherung Feuerwehr Fortbildbudget,Land Transport zur Kläranlage € € 2.172.518,65 2.018.689,45 31.12.2015 € 751.245,39 382.536,78 201.455,63 171.100,00 110.151,85 93.001,04 76.552,43 66.866,11 54.241,43 41.601,23 29.634,05 20.242,35 17.850,00 16.817,41 16.144,08 15.506,35 14.922,39 14.902,56 12.836,61 11.408,01 7.420,00 7.049,53 5.195,40 5.122,95 4.522,00 3.746,81 3.700,81 3.355,80 3.235,69 2.161,66 2.050,00 1.765,62 1.421,68 1.404,16 1.350,84 746.397,07 341.364,61 221.067,36 0,00 196.698,55 80.309,78 48.924,14 61.075,54 52.429,68 41.551,64 39.004,73 9.487,48 17.850,00 15.864,53 25.377,51 18.349,79 16.307,81 9.892,30 23.005,68 13.897,32 7.000,00 7.199,52 0,00 0,00 6.104,70 5.485,54 2.750,97 0,00 2.627,98 978,78 2.050,00 1.830,57 1.360,36 1.600,00 845,51 2.172.518,65 2.018.689,45 Gemeinde Vettweiß 2.4 Bilanzielle Abschreibungen Vorjahr: Abschreibungen auf Sachanlagen Abschr. immaterielles Vermögen Abschreibungen GWG Abschreibungen auf das UV € € 2.282.483,13 2.267.646,22 31.12.2016 € 31.12.2015 € 2.267.438,76 180,51 0,00 14.863,86 2.256.501,38 198,02 1,00 10.945,82 2.282.483,13 2.267.646,22 Bezüglich der Zusammensetzung der Abschreibungen auf Sachanlagen verweise ich auf den Anlagenspiegel (Anlage I). Gemeinde Vettweiß 2.5 Transferaufwendungen Vorjahr: 31.12.2016 € € 10.589.275,61 € 9.420.073,42 31.12.2015 € Kreisumlage 6.284.791,17 Beiträge an den Erftverband 1.349.299,00 Soziale Leistungen (SL) natürl. Pers. außerh. Einrichtungen 1.168.818,77 Zuwendung Zweckverband 252.997,50 Beiträge Erftverb. u. WVER 251.075,00 Zusch.f.Kiga´s AWO 237.821,29 Hilfe z.Lebensunterh.§2 Asylblg 192.218,24 Beiträge Förderschulzweckverband 165.475,72 Gewerbesteuerumlage 123.068,90 Finanzbeteiligung Fonds Deutsche Einheiten 119.552,62 Sonstige Transferaufwendungen 105.490,00 Kosten der OGS 89.025,13 Anteil PoolBildung KiGa 55.550,00 Zuschüsse private Unternehmen 53.415,00 Zuschüsse an Sportvereine 38.629,99 Zusch.Musik,Gesang,sonst.Vereine 24.940,00 Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. übriger Bereich 14.321,99 Zuschüsse Jugendarbeit 11.269,02 Zuwend. Schule 8 - 13 Uhr 9.500,00 Zuschüsse Altenfeiern 8.875,00 Zuschüsse übrige Bereiche 6.253,44 Förderung Kunst u. Kultur 5.900,00 Zuschuß Führerschein KL 2 5.730,60 Zuwendungen 13 Plus 5.000,00 Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. s ö Be 4.909,63 Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. ü Ber. 4.000,00 Förd. Kunst u. Kultur 800,00 Sonst.Leist. §6 Asylblg 392,50 Sonst.Leist. §6 Asylblg 155,10 Erstatt.Kosten,Kreuzau-Nidegg. 0,00 6.025.887,03 1.347.350,00 488.148,47 227.286,62 247.164,00 221.127,64 118.713,53 68.536,82 109.913,49 106.773,10 104.966,00 83.646,10 55.000,00 26.707,50 38.627,00 25.040,00 14.995,75 9.247,31 5.500,00 8.805,00 23.079,78 5.900,00 5.260,58 5.000,00 0,00 10.500,00 800,00 2.682,70 0,00 33.415,00 10.589.275,61 9.420.073,42 Der Anstieg der Transferaufwendungen im Berichtsjahr basiert im Wesentlichen auf der gestiegenen Kreisumlage sowie gestiegenen Aufwendungen im Bereich Asyl und soziale Leistungen. Gemeinde Vettweiß 2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen Vorjahr: 31.12.2016 € Wertveränderung bei UV Geschäftsaufwendungen Aufw. für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten Zuführung Sonderrücklage Zuführ.z. sonstigen Rückstellungen Steuern, Versicherungen, Schadensfälle Bes. Aufw. für Beschäftigte Erst f. Aufw. von priv. Untern Ausbild. Nachwuchs, Fortbild. Aufw.entsch.d. Stv. Bürgerm. Miete f.Geräte und Hardware Sonstige ordentliche Aufwendungen < 2T€ Reisekosten Niederschlagungen von Forderungen So. Per- und Vers.aufwendungen Abführung FZ/GWZ Privat Verfügungsmittel Geschäftsaufwendungen Fraktionszuwendungen Mieten und Pachten € € 2.889.057,71 565.540,92 31.12.2015 € 2.274.744,56 126.311,33 120.127,99 90.564,85 84.658,86 75.841,98 28.065,43 15.916,67 11.510,07 11.442,60 9.580,52 9.076,36 7.091,45 6.373,65 4.080,48 3.389,04 3.237,98 2.693,07 2.512,00 1.838,82 46.934,47 108.081,15 108.414,10 71.789,75 46.017,61 74.924,87 15.608,60 0,00 9.838,59 10.400,40 9.344,02 39.331,22 6.134,12 0,00 4.103,19 3.262,32 3.600,00 2.351,81 2.672,00 2.732,70 2.889.057,71 565.540,92 Wertveränderung des Umlaufvermögens Dies liegt in der Hauptsache daran, dass hier zum Bilanzstichtag Mehrerträge bei der Gewerbesteuer in Höhe von rund 2,462 Mio. € zu verzeichnen sind. Dies wiederum ist hauptsächlich durch einen Gewerbesteuerfall begründet, bei dem im Dezember 2016 Veranlagungen in Höhe von etwa 2,03 Mio. € festgesetzt wurden. Aufgrund eines zulässigen und begründeten Widerspruchs wurde der Gewerbesteuerbescheid im Januar 2017 wieder aufgehoben. Da sich der geschilderte Fall über den Bilanzstichtag hinaus bis ins Gemeinde Vettweiß Jahr 2017 ersteckt, ergeben sich für die Buchführung aus der Pflicht zur periodengerechten Zuordnung die nachfolgend beschriebenen Punkte, die bei der Betrachtung der Ergebnisrechnung ebenfalls zu beachten sind. Die Gewerbesteuer in dem vorgenannten Steuerfall ist als Ertrag in 2016 ausgewiesen. Die Aufhebung des Bescheides erfolgte zwar nach dem Bilanzstichtag 31.12.2016, allerdings ist vor Erstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden, dass die Steuerforderungnicht realisierbar ist. Diese Erkenntnis ist bei der Bewertung der Forderungen zum 31.12.2016 zu berücksichtigen. Die Forderung ist zu 100% abzuschreiben. Somit erscheint zwar ein um 2,03 Mio. € erhöhter Gewerbesteuerertrag in der Ergebnisrechnung 2016, gleichzeitig aber auch eine Aufwandsbuchung in Höhe von -2,03 Mio. € beim Sachkonto Wertveränderung beim Umlaufvermögen. Gemeinde Vettweiß 2.7 2.8 2.9 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Vorjahr: € € -1.100.503,67 -608.611,91 Vorjahr: € € 10,37 83,83 Vorjahr: € € 95.863,10 103.919,42 Vorjahr: € € -95.852,73 -103.835,59 Vorjahr: € € -1.196.356,40 -712.447,50 Vorjahr: € € 1.196.356,40 712.447,50 Finanzerträge Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 2.10 Finanzergebnis 3. 4. Ordentliches Ergebnis Jahresfehlbetrag Allgemeine Auftragsbedingungen KBHT Müller, Dreizehner & Kollegen GbR Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte Max-Delbrück-Str. 12 – 16, 51377 Leverkusen Stand 1. Mai 2017 I. Geltungsbereich, allgemeine Vertragsgrundsätze 1. Diese allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) gelten, unabhängig von ihrer Form, für alle Verträge zwischen der Sozietät KBHT Müller, Dreizehner & Kollegen GbR, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) - (nachfolgend kurz „KBHT" oder „Sozietät KBHT“ genannt) und dem jeweiligen Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder unabdingbar gesetzlich vorgeschrieben ist oder in Ziff. 2 die Leistungen von W irtschaftsprüfern ausgenommen sind. Mandate werden KBHT erteilt, nicht einzelnen Partnern und/oder für die Sozietät tätigen Personen. Kommt auf Grund einer ausdrücklichen Vereinbarung ein Vertragsverhältnis mit einzelnen Partnern zustande, so gelten für dieses Vertragsverhältnis diese Mandatsbedingungen entsprechend. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung, ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinander folgenden Jahren oder bei einer oder mehreren Personen entstanden sind. 4. Von der Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 5. KBHT weist hiermit den Auftraggeber auf die Möglichkeit einer Einzelobjektversicherung hin. Sollte er der Ansicht sein, dass die in II. 1. und 2. bezeichnete Haftungssumme das Risiko nicht angemessen abdeckt, wird KBHT auf sein Verlangen eine Einzelobjektversicherung abschließen, sofern der Auftraggeber sich bereit erklärt, die dadurch entstehenden Mehrkosten zu übernehmen 2. Für Verträge mit W irtschaftsprüfern, die Prüfungen zum Gegenstand haben, gelten gesonderte AAB. III. Datenschutz, Unterlagen 3. Diese AAB gelten für alle gegenwärtigen und in Zukunft erteilten Aufträge. Sie entbinden nicht von der Einhaltung des jeweils gültigen Standesrechtes. 1. KBHT ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber KBHT von dieser Schweigepflicht entbindet. KBHT ist selbst oder durch Dritte zur Speicherung, Nutzung und Verarbeitung der ihr im Rahmen des Auftrags anvertrauten personenbezogenen Daten berechtigt, sofern dies zur Durchführung des Auftrages erforderlich ist. 4. Die Beratung erfolgt ausschließlich in deutschem Recht. Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung. 5. Ändert sich nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung die Rechtslage, z.B. durch Änderung der gesetzlichen Vorschriften oder der Rechtsprechung, ist KBHT nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. 6. Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) können von KBHT jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf KBHT Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen der Sozietät KBHT den Interessen des Auftraggebers vorgehen II. Haftung 1. Die Haftung der Sozietät KBHT für Schadensersatzansprüche aus dem Mandatsverhältnis ist bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall auf 10 Mio. € beschränkt, soweit das gesetzlich zulässig ist. Für die Tätigkeit von Rechtsanwälten gilt die Haftungsbeschränkung jedoch nur für Fälle einfacher Fahrlässigkeit. 2. Die Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. § 334 BGB wird nicht abbedungen. Die Gesamthaftung der Sozietät KBHT gegenüber mehreren Auftraggebern und/oder mehreren Anspruchsberechtigten wird auf insgesamt 10 Mio. € beschränkt. 3. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Seite 1 von 2 Verschwiegenheit, Aufbewahrung von 2. Soweit der Auftraggeber KBHT eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er ein, dass KBHT ihm ohne Einschränkung per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusendet. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass E-Mails Viren enthalten können, dass andere Internet-Teilnehmer von dem Inhalt der E-Mails Kenntnis nehmen können und dass nicht sichergestellt ist, dass die E-Mails tatsächlich von dem Absender stammen, der angegeben ist. 3. KBHT unterhält international und national Mitgliedschaften in Verbünden eigenständiger und rechtlich unabhängiger Berufsgesellschaften und kann erforderlichenfalls auf die Kompetenzen und Kapazitäten in diesen Verbünden zurückgreifen. Sofern KBHT in Abstimmung mit dem Auftraggeber bei der Durchführung des Auftrages mit Mitgliedern der Verbünde zusammenarbeitet, ist KBHT befugt, darüber hinausgehende Informationen, die für die Bearbeitung des Auftrages erforderlich sind, weiterzugeben. Dies gilt auch entsprechend für eine mit dem Auftraggeber abgestimmte Zusammenarbeit der Sozietät KBHT mit Dritten. Der Auftraggeber entbindet KBHT insoweit von der Verschwiegenheitspflicht. 4. Die Verpflichtung der Sozietät KBHT zur Aufbewahrung und Herausgabe von Handakten erlischt zwei Jahre nach Beendigung des Auftrages. Danach dürfen alle in ihrem Besitz befindlichen Aktenstücke vernichtet werden, wenn zuvor der Auftraggeber aufgefordert wurde, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber die Handakten nicht innerhalb von sechs Monaten, nachdem er die Aufforderung erhalten hat, abgeholt hat. IV. Pflichten des Auftraggebers, Vergütung 1. KBHT wird die vom Mandanten genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist. 2. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass KBHT auch ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und KBHT von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit bekannt werden. Nach Aufforderung durch KBHT hat der Auftraggeber insbesondere die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen in einer von KBHT formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. 3. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von KBHT angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach IV. oder sonst obliegende Mitwirkung, so ist KBHT nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Kündigung des Vertrages und zur sofortigen Beendigung der Mandatsbeziehung berechtigt, sofern der Kündigung keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Unberührt bleiben der bis zur Kündigung entstandene Vergütungsanspruch sowie die Ansprüche auf Ersatz der ihr durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen und auf Ersatz des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn KBHT von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. 4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei mündlichen oder fernmündlichen Auskünften und Erklärungen eine schriftliche Bestätigung zu verlangen. Andernfalls kann er sich auf die Verbindlichkeit der Auskunft oder Erklärung nicht berufen. 5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm ausgehändigte schriftliche Unterlagen (Gutachten, Vermerke etc.) vertraulich zu behandeln und nicht – auch nicht ihrem wesentlichen Inhalt nach, an Dritte weiterzugeben, oder/und für eigene Zwecke zu verwenden (z.B. für W erbezwecke auf einer Homepage oder zu Vertriebszwecken, z.B. in einem Flyer oder Prospekt), es sei denn, KBHT hat hierzu vorher schriftlich Ihre Zustimmung erteilt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Verpflichtung auch seinen Mitarbeitern aufzuerlegen. Der Auftraggeber darf ihm übersandte Unterlagen auch ohne vorherige Zustimmung der Sozietät KBHT einem zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen zugänglich machen, der ihn in gleicher Angelegenheit berät, sofern der Auftraggeber diesen zur vertraulichen Behandlung der ihm überlassenen Unterlagen verpflichtet hat. 6. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich für Steuerberatungsleistungen nach der StBVV, für Rechtsberatungsleistungen nach dem RVG oder bzw. für andere Leistungen stets nach individuell vereinbarter Höhe zuzüglich Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer und ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Auftraggeber wird gemäß § 4 Abs. 4 StBVV darauf hingewiesen, dass nach den Regelungen der StBVV eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden kann. 7. KBHT kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen sowie die Auslieferung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen. KBHT ist ferner berechtigt Teilleistungen abzurechnen. 8. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner für alle Forderungen der Sozietät KBHT in dieser Angelegenheit. Gegenüber KBHT sind mehrere Auftraggeber Gesamtgläubiger. KBHT darf sich auf die Informationen und W eisungen eines jeden von mehreren Auftraggebern stützen, soweit nicht einer schriftlich widerspricht; in diesem Fall kann das Mandat sofort beendet werden. 9. KBHT ist berechtigt, Geld und Geldeswert für den oder die Auftraggeber in Empfang zu nehmen und hieraus ihre gesamten Vergütungs- und Erstattungsansprüche zu befriedigen. V. Rechtsstreitigkeiten zwischen Auftraggeber und KBHT 1. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt Folgendes: Gegenüber KBHT kann ein Schadensersatzanspruch nur innerhalb einer Ausschlussfrist von zwölf Monaten geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von fünf Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. 2. Gemäß unserer Verpflichtung nach § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) erklären wir, dass wir weder bereit, noch verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 VSGB teilzunehmen. Gemäß unserer Verpflichtung aus der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten weisen wir darauf hin, dass die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung unter folgendem Link zu erreichen ist: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Sie können unter der EMail-Adresse Leverkusen@kbht.de mit uns in Kontakt treten. 3. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, wird für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mandatsverhältnis Leverkusen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Es gilt ausschließlich materielles deutsches Recht. 4. Sollte eine in diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen enthaltene Regelung unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. 5. Eine Lücke gilt als durch diejenige wirksame Regelung ersetzt, die dem am nächsten kommt, was der Auftraggeber und KBHT vereinbart hätten, wenn sie die Lücke erkannt hätten. Entsprechendes gilt, wenn eine Regelung (z.B. auf Grund Änderung der Rechtsprechung) unwirksam wird. --- Seite 2 von 2