Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
2,4 MB
Datum
22.02.2018
Erstellt
13.02.18, 18:01
Aktualisiert
13.02.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Bericht
über die Prüfung
des Jahresabschlusses
zum
31. Dezember 2016
und
des Lageberichts
der
Gemeinde Vettweiß
Band I
KBHT Müller, Dreizehner & Kollegen
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater • Rechtsanwälte
Philippstraße 27 • D-52349 Düren
Fon : (+49) (0) 2421 / 69381-0 • Fax : (+49) (0) 2421 / 69381-50
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Ausfertigungen: 16
Gemeinde Vettweiß
Inhaltsverzeichnis
1. Prüfungsauftrag
1
2. Grundsätzliche Feststellungen
3
2.1 Lage der Gemeinde
2.1.1
Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
2.1.1.1
2.1.2
Geschäftsverlauf und Lage der Gemeinde
Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen
2.2 Unregelmäßigkeiten
2.2.1
Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung
2.2.1.1
2.2.2
Nicht durchgeführte Inventuraufnahme
Sonstige Unregelmäßigkeiten
3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
3
3
3
6
7
7
8
9
10
3.1 Gegenstand der Prüfung
10
3.2 Art und Umfang der Prüfungsdurchführung
11
4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
13
13
4.1.1
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
13
4.1.2
Jahresabschluss
13
4.1.3
Lagebericht
14
4.1.4
Beteiligungsbericht
14
4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses
15
4.2.1
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
15
4.2.2
Wesentliche Bewertungsgrundlagen
15
4.2.3
Änderungen in den Bewertungsgrundlagen
16
4.2.4
Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
16
4.2.5
Aufgliederungen und Erläuterungen
17
4.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
17
4.3.1
Vermögens- / Schuldenlage und Kapitalstruktur
17
4.3.2
Finanzlage
20
4.3.3
Ertragslage
22
4.3.4
Interkommunaler Kennzahlenvergleich
23
5. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung
26
Gemeinde Vettweiß
Anlagenverzeichnis
Vorliegender Jahresabschlussbericht besteht aus 2 Bänden. Der Hauptteil ist in Band I zu finden.
Die Anlagen gliedern sich wie folgt:
BAND I
Bilanz zum 31. Dezember 2016
I
Gesamtergebnisrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016
I
Gesamtfinanzrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016
I
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016
I
Anlagen zum Anhang zum 31. Dezember 2016
I
Lagebericht zum 31. Dezember 2016
I
Anlage zum Lagebericht 2016 (Angaben gemäß § 95 Abs. 2 GO)
I
Beteiligungsbericht
I
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
II
Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse
III
Umfassendere Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses
IV
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer [...]
V
BAND II
Teilergebnisrechnungen vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016
Ia
Teilfinanzrechnungen vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016
Ib
Gemeinde Vettweiß
1.
Prüfungsauftrag
Die Gemeinde Vettweiß
(nachfolgend auch Gemeinde genannt)
hat mich als den in der 4. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß vom 11.12.2014
gewählten Abschlussprüfer beauftragt, den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom
01. Januar bis 31. Dezember 2016, bestehend aus Bilanz, der Ergebnisrechnung, der
Finanzrechnung, den Teilrechnungen und dem Anhang sowie den Lagebericht zu prüfen.
Gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 103 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW bedient sich der
Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses grundsätzlich der örtlichen
Rechnungsprüfung, sofern eine solche besteht.
Mangels einer eigenen Rechnungsprüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss der
Gemeinde Vettweiß beschlossen, sich für die Durchführung der Prüfung gem. § 103 Abs. 5 der
GO eines Dritten zu bedienen.
Erwartungsgemäß habe ich zusätzlich einen Erläuterungsteil erstellt, der diesem Bericht als
Anlage IV beigefügt ist. Der Erläuterungsteil enthält Aufgliederungen und Hinweise zu den
einzelnen Posten der Bilanz zum 31.12.2016 und zur Ergebnisrechnung 2016.
Dem mir erteilten Prüfungsauftrag standen keine Ausschlussgründe nach § 319 HGB, § 103
Abs. 7 GO NRW, §§ 49 und 53 WPO sowie §§ 20 ff. meiner Berufssatzung entgegen.
Ausdrücklich bestätige ich, dass alle bei der Erfüllung des Prüfungsauftrags beteiligten
Personen die Anforderungen gemäß § 321 Abs. 4a HGB hinsichtlich der Unabhängigkeit
beachtet haben.
Ich habe meine Prüfung mit Unterbrechungen in den Monaten November bis Dezember 2017 in
den Räumen des Rathauses der Gemeinde Vettweiß und in meinem Büro in Düren
durchgeführt und am 10.01.2018 beendet.
Alle von mir erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden erteilt. Der Bürgermeister hat mir
die Vollständigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts am 09.01.2018 schriftlich
bestätigt.
Art und Umfang meiner Prüfungshandlungen habe ich in meinen Arbeitspapieren festgehalten.
Über das Ergebnis meiner Prüfung erstatte ich den nachfolgenden Bericht.
Gemeinde Vettweiß
Meinem Bericht habe ich in Anlage I den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016,
bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Anhang incl. Forderungs- und
Verbindlichkeitenspiegel und Anlagenspiegel, sowie den geprüften Lagebericht beigefügt.
Die
Teilrechnungen
sind
als
Anlage
Ia
(Teilergebnisrechnung)
und
Anlage
Ib
(Teilfinanzrechnung) im Band II enthalten.
Der Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW ist ebenfalls in Anlage I enthalten.
Die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse habe ich in der Anlage III dargestellt.
Weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten des Jahresabschlusses
ergeben sich aus Anlage IV.
Ich habe die Prüfung unter Beachtung des Prüfungsstandards PS 730 "Prüfung des
Jahresabschlusses und Lageberichtes einer Gebietskörperschaft" durchgeführt und den
Prüfungsbericht in entsprechender Anwendung des Prüfungsstandards 450 "Grundsätze
ordnungsmäßiger
Berichterstattung
bei
Abschlussprüfungen"
des
Instituts
der
Wirtschaftsprüfer e.V., Düsseldorf, (IDW) erstellt.
Meinem Auftrag liegen die als Anlage V beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2002
zu Grunde. Die Höhe meiner Haftung bestimmt sich nach § 323 Abs. 2 HGB. Im Verhältnis zu
Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend.
Dieser Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses ist nicht zur Weitergabe an Dritte
bestimmt. Soweit er mit meiner Zustimmung an Dritte weitergegeben wird bzw. Dritten mit
meiner Zustimmung zur Kenntnis vorgelegt wird, verpflichtet sich die Gemeinde Vettweiß, mit
dem betreffenden Dritten schriftlich zu vereinbaren, dass die vereinbarten Haftungsregelungen
auch für mögliche Ansprüche des Dritten mir gegenüber gelten sollen.
Gemeinde Vettweiß
2.
Grundsätzliche Feststellungen
2.1
Lage der Gemeinde
2.1.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
In analoger Anwendung des § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehme ich nachfolgend in meiner
vorangestellten
Berichterstattung
zur
Beurteilung
der
Lage
der
Gemeinde
im
Jahresabschluss und im Lagebericht durch den Bürgermeister Stellung.
Meine Stellungnahme gebe ich auf Grund eigener Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der
Gemeinde ab, die ich im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
gewonnen habe. Meine Berichtspflicht besteht, soweit mir die geprüften Unterlagen eine
Beurteilung erlauben.
Insbesondere gehe ich auf die Annahme der Fortführung der Tätigkeit und auf die
Beurteilung der künftigen Entwicklung der Gemeinde ein, wie sie im Jahresabschluss und im
Lagebericht ihren Ausdruck gefunden haben.
Die von mir geprüften Unterlagen i.S.v. § 95 Abs. 1 GO umfassten jene Unterlagen, die
unmittelbar Gegenstand meiner Prüfung waren, also die Inventur, das Inventar und die
Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern, die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die
Finanzrechnung, die Teilrechnungen, den Anhang und den Lagebericht, sowie alle
Unterlagen, wie Planungsrechnungen, Verträge, Protokolle und Berichterstattungen an
Gremien, die ich im Rahmen meiner Prüfung herangezogen habe.
Geschäftsverlauf und Lage der Gemeinde
In der Bilanz, im Anhang und im Lagebericht wurden folgende wesentliche Aussagen zur
Lage der Gemeinde getroffen:
·
Das
Haushaltsjahr
2016
schließt
mit
einem
Jahresfehlbetrag
in
Höhe
von
€ 1.196.356,40 ab.
·
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 und 2017 wurde am 10.12.2015 in den Rat
eingebracht. Der Rat beschloss am 18.02.2016 die Haushaltssatzungen und den
Haushaltsplan mit Anlagen. Der Haushalt wurde mit dem Haushaltssicherungskonzept
am 07.03.2016 der Kommunalaufsicht des Kreises Düren vorgelegt. Der Haushalt
2016/2017 wurde mit Schreiben vom 26.04.2016 von der Kommunalaufsicht genehmigt.
·
Das kommunale Vermögen besteht zum größten Teil aus dem Anlagevermögen (rd.
T€
76.993,70).
Dieses
besteht
wiederum
zu
einem
großen
Teil
aus
Gemeinde Vettweiß
Infrastrukturvermögen (T € 48.829,82).
Das auf der Aktivseite aufgeführte Vermögen ist großteils durch Zuwendungen und
Beiträge finanziert. Entsprechende Sonderposten wurden auf der Passivseite in Höhe
von T € 46.247,78 ausgewiesen.
·
Die Positionen des Finanzanlagevermögens haben sich im Vergleich zur Schlussbilanz
2015 geringfügig um +11,9 T€ erhöht.
·
Der Forderungsbestand des Umlaufvermögens ist mit rd. 634 T€ rd. 102 T€ niedriger
als zum Stichtag 31.12.2015.
·
Die Verbindlichkeiten aus Kreditverbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung betragen
T€ 6.500,00 (Vorjahr: T€ 6.150,00).
·
Die liquiden Mittel betragen zum Bilanzstichtag € 1.665.051,13 (Vorjahr: € 286.999,09).
·
Das tatsächliche Ergebnis in der Ergebnisrechnung 2016 stellt sich gegenüber der
Haushaltsplanung
verbessert dar. Es ist gelungen, das Defizit von geplant
€ 1.336.378,57 auf € 1.196.356,40 zu reduzieren. Auf die Ausführungen im Lagebericht
unter C. "Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage" wird
verwiesen.
Aufgrund der Prüfung wird festgestellt:
Die Aussagen zum Geschäftsverlauf und zur Lage der Gemeinde geben nach meinen
Feststellungen eine zutreffende Beurteilung der Lage der Gemeinde wieder.
Voraussichtliche Entwicklung der Gemeinde
Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Gemeinde Vettweiß im Lagebericht
basiert auf Annahmen, bei denen Beurteilungsspielräume vorhanden sind. Ich halte diese
Darstellung für plausibel.
Im Lagebericht wurden folgende wesentliche Aussagen zur künftigen Entwicklung und zu
den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Gemeinde getroffen:
Gemeinde Vettweiß
Im
Rahmen
der
Haushaltsplanung
Haushaltssicherungskonzept
2016/2017
fortgeschrieben.
wurde
Aufgrund
das
der
bestehende
festgeschriebenen
Konsolidierungsmaßnahmen soll der Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2022 erreicht werden.
Die im Haushaltssicherungskonzept dargestellten Einzelmaßnahmen beinhalteten folgende
Maßnahmen:
-
Anhebung der Hebesätze auf die fiktiven Hebesätze des Landes
-
Reduzierung der Infrastruktur im Schulbereich
-
Vermarktung des Grundschulobjekts in Müddersheim
-
Reduzierung der Personalkosten
-
Einsparungen im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-
Umwidmung gemeindeeigener Grundstücke in Bauland
Zum Zeitpunkt der Abschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2016 wurden u.a. folgende
Maßnahmen umgesetzt bzw. sind in der Umsetzung begriffen:
Anhebung der Hebesätze
Um
den
Verbrauch
Haushaltsausgleich
des
zu
Eigenkapitals
erreichen,
einzudämmen
wurde
in
und
der
um
in
2022
einen
Fortschreibung
des
Haushaltssicherungskonzeptes eine lineare Steigerung der Hebesätze bei der Grundsteuer
A und B um jährlich 5% festgelegt. Der Hebesatz der Gewerbesteuer soll ab 2022 ebenfalls
um jährlich 5% steigen. Für das Jahr 2016 wurde dies mit der Haushaltssatzung so
umgesetzt, der Hebesatz für die Grundsteuer A wurde auf 320% und der für die Grundsteuer
B auf 499% festgesetzt. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer blieb unverändert bei 449%.
Reduzierung der Infrastruktur im Schulbereich
Aufgrund des Ratsbeschlusses, dass die Grundschulen Kelz, Müddersheim und Vettweiß
zusammengeführt werden und die Grundschüler der Gemeinde Vettweiß ab dem Schuljahr
2014 nur noch an einer Grundschule mit zwei Standorten (Vettweiß und Kelz) beschult
werden, erfolgte in Müddersheim ab dem Schuljahr 2013 keine Einschulung mehr. Der
Standort Müddersheim wurde zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 aufgegeben. Die
Gebäude der ehemaligen Grundschule Müddersheim wurden bis ins Jahr 2017 als
Asylunterkünfte genutzt. Sie sollen nunmehr veräußert werden.
Reduzierung der Personalkosten
Die Personalaufwendungen liegen in 2016 insgesamt um rund 1,046 Mio.€ über den
Ansätzen. Dies ist im Wesentlichen durch Mehraufwand im Vergleich zum Plan bei den
Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger und
Mehraufwand für Beihilfen zurückzuführen.
Gemeinde Vettweiß
Dabei ist zu berücksichtigen, dass diesen Mehraufwendungen auch Mehrerträge aus der
Auflösung von Beihilferückstellungen und aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen für
aktive Beamte in Höhe von insgesamt rund 542.107 € sowie Minderaufwendungen bei den
Versorgungsaufwendungen in Höhe von insgesamt rund 210.564 € gegenüberstehen.
Bei den Dienstbezügen der Beamten und tariflich Beschäftigten ist dagegen insgesamt ein
um 140.959 € niedrigerer Betrag verbucht worden als in der Planung vorgesehen.
Umwidmung gemeindeeigener Grundstücke in Bauland
Durch die Umwidmung gemeindeeigener Grundstücke in Bauland und deren Veräußerung
konnten im Jahr 2016 durch den Verkauf von 4 Baugrundstücken Erträge in Höhe von
206.129 € erwirtschaftet werden, der Gewinn betrug 199.719 €.
Auf Grund der Prüfung wird festgestellt:
Die Darstellungen im Lagebericht sind plausibel. Sie spiegeln insgesamt die künftige
Entwicklung sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend wider.
2.1.2 Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen
Nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB (in Verbindung mit § 101 Abs. 1 Satz 5, § 101 Abs. 8, § 103
Abs. 5 GO NRW) habe ich als Abschlussprüfer über bei Durchführung der Abschlussprüfung
festgestellte Tatsachen zu berichten, welche die Entwicklung der geprüften Kommune
wesentlich beeinträchtigen oder ihren Bestand gefährden können.
Diese
Tatsachen
sind
von
mir
bereits
dann
zu
nennen,
wenn
sie
eine
Entwicklungsbeeinträchtigung oder eine Gefährdung der Fortführung der Tätigkeit ernsthaft
zur Folge haben können und nicht erst dann, wenn die Entwicklung der geprüften Kommune
bereits wesentlich beeinträchtigt oder ihr Bestand konkret gefährdet ist.
Eine Berichtspflicht besteht für mich als Abschlussprüfer nur, wenn ich bei ordnungsmäßiger
Durchführung meiner Abschlussprüfung nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB berichtspflichtige
Tatsachen festgestellt habe.
An dieser Stelle ist auf die sich ergebende Problematik der prognostizierten Fehlbeträge
sowie der damit verbundenen Aufzehrung des Eigenkapitals bei gleichzeitig weiter
steigenden Kassenkrediten hinzuweisen.
Gemeinde Vettweiß
2.2
Unregelmäßigkeiten
Analog § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB habe ich auch über bei Durchführung meiner Prüfung
festgestellte Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie Tatsachen
zu berichten, die schwerwiegende Verstöße von gesetzlichen Vertretern oder von
Arbeitnehmern gegen Gesetz, Satzung oder gegen sonstige örtliche Vorschriften erkennen
lassen.
Festgestellte berichtspflichtige Unrichtigkeiten und Verstöße sind von mir getrennt nach den
Vorschriften zur Rechnungslegung und nach den sonstigen Vorschriften im Prüfungsbericht
darzustellen. Die sich daraus gegebenenfalls ergebenden Konsequenzen für meinen
Bestätigungsvermerk sind zu erläutern.
2.2.1 Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung
Unter gesetzlichen Vorschriften sind die für die Aufstellung des Jahresabschlusses oder des
Lageberichtes geltenden Rechnungslegungsgrundsätze i.S.d. § 95 GO zu verstehen. Zu den
Rechnungslegungsgrundsätzen
gehören
alle
für
die
Rechnungslegung
geltenden
Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und ggf.
einschlägiger Normen der Satzung.
Die gesetzlichen Vorschriften, deren Einhaltung im Rahmen der Prüfung festzustellen ist,
umfassen gem. § 95 GO in Verbindung mit § 37 GemHVO insbesondere die Vorschriften
über die Buchführung und das Inventar (§§ 27 bis 29 GemHVO), über den Ansatz, die
Bewertung und die Gliederung der Posten der Bilanz (§§ 32 bis 43 GemHVO ) sowie über
die Angaben in Ergebnis- und Finanz-(teil-)rechnungen (§§ 38 bis 40 GemHVO) und in
Anhang und Lagebericht (§§ 44 bis 48 GemHVO).
Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den
Aufgaben meiner Prüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise
Rückwirkungen auf den geprüften Jahresabschluss ergeben oder als die Nichtbeachtung
solcher Gesetze erfahrungsgemäß Risiken zur Folge haben kann, denen im Lagebericht
Rechnung zu tragen ist.
Gemeinde Vettweiß
Darüber hinaus erstreckt sich meine Prüfung aber nicht darauf, festzustellen, ob alle
Vorschriften beispielsweise des Steuerrechts, des Sozialversicherungs- und Arbeitsrechts,
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie Preisvorschriften, Vorschriften des
Außenwirtschaftsrechts,
Verbraucherschutzbestimmungen
oder
sämtliche
Umwelt-
schutzbestimmungen und dergleichen eingehalten worden sind.
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung ist nur insoweit Gegenstand der
Jahresabschlussprüfung, als die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung betroffen ist.
Unrichtigkeiten und Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften habe ich bei meiner
Prüfung wie folgt festgestellt:
Nicht durchgeführte Inventuraufnahme
Gem. § 28 (1) GemHVO NRW sind zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres die im
wirtschaftlichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände mindestens alle fünf Jahre
durch eine körperliche Inventur aufzunehmen.
Seit Einführung des NKF (Umstellung ab 01.01.2008) hat die Verwaltung keine erneute
vollständige körperliche Inventur durchgeführt. In den Jahren 2014, 2015 und 2016 hat die
Gemeinde Vettweiß mit der Nachholung der ersten Inventurmaßnahmen begonnen. Im
wesentlichen wurde ein grundbuchmäßiger Abgleich der Grundstücke des Umlaufvermögens
durchgeführt. Für das Jahr 2017 sind weitere Inventurmaßnahmen seitens der Gemeinde
Vettweiß geplant.
Das "Erste Gestz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für
Gemeinden
und
Gemeindeverbände
im
Land
Nordrhein-Westfalen
-
1.
NKF-Weiterentwicklungsgesetz - NKFWG" sieht vor, dass die Vermögensgegenstände
mindestens alle fünf Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen sind. Nach dieser
Vorschrift würde sich folgender spätester Inventurstichtag ergeben:
Eröffnungsbilanz
Erstaufnahme
01.01.2008
Frist
31.12.2012
Gemeinde Vettweiß
Entsprechend
der
neuen
Regelung
hätte
für
den
zum
01.01.2008
umgestellten
Aufgabenbereich eine körperliche Bestandsaufnahme zum 31.12.2012 stattfinden müssen.
Diese vollständige Folgeinventur wurde bisher nicht durchgeführt und somit nicht in den
Jahresabschlüssen 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 eingearbeitet.
Ich empfehle Ihnen, der gesetzlichen Regelung nachzukommen und die geplanten
Maßnahmen durchzuführen.
Da das System der buchmäßigen Bestandsfortschreibung nach den Ergebnissen meiner
Systembeurteilung im Übrigen ausreichend verlässlich ist, ist keine Einschränkung des
Bestätigungsvermerkes erforderlich.
2.2.2 Sonstige Unregelmäßigkeiten
Auf die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände (z.B. Untreuehandlungen,
Unterschlagungen,
Kollusionen)
und
außerhalb
der
Rechnungslegung
begangener
Ordnungswidrigkeiten ist meine Prüfung ihrem Wesen nach nicht ausgerichtet. Im Rahmen
meiner Erkenntnismöglichkeiten als Prüfer stelle ich jedoch fest, ob der Jahresabschluss
keine wesentlichen falschen Angaben enthält, die aus solchen Gesetzesverstößen
entstanden sind.
Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder der Arbeitnehmer gegen Gesetz oder Satzung
umfassen Verstöße gegen solche gesetzliche Vorschriften, die sich nicht unmittelbar auf die
Rechnungslegung beziehen. Unter die Verstöße der gesetzlichen Vertreter fallen auch
wesentliche Verletzungen von Aufstellungs- und Publizitätspflichten im Zusammenhang mit
der Erstellung des Jahresabschlusses.
Bei der Durchführung meiner Prüfung habe ich keine Verstöße festgestellt.
Gemeinde Vettweiß
3.
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
3.1
Gegenstand der Prüfung
Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Inventur und des Inventars, die
Festsetzung der Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, der Buchführung, des
Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie die gegenüber mir als Prüfer gemachten
Angaben liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters als gesetzlichem Vertreter der
Gemeinde. Meine Aufgabe als Prüfer ist es, diese Unterlagen unter Einbeziehung der
Buchführung und die gemachten Angaben im Rahmen meiner pflichtgemäßen Prüfung zu
beurteilen.
Im Rahmen des mir erteilten Auftrags habe ich die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
und der sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen über den
Jahresabschluss
und
den
Lagebericht
sowie
die
Beachtung
der
Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung geprüft.
Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gehört vor allem,
·
dass die Buchführung nachvollziehbar, unveränderlich, vollständig, richtig, zeitgerecht
und geordnet vorgenommen wird,
·
dass der Jahresabschluss klar, übersichtlich und vollständig in der vorgeschriebenen
Form mit den vorgeschriebenen Angaben aufgestellt ist und
·
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gebietskörperschaft vermittelt.
Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den
Aufgaben meiner Prüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise
Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder den Lagebericht ergeben.
Eine besondere Prüfung zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten im Geld- und
Leistungsverkehr (Unterschlagungsprüfung) war nicht Gegenstand der Prüfung. Im Verlaufe
meiner Tätigkeit ergaben sich auch keine Anhaltspunkte, die besondere Untersuchungen in
dieser Hinsicht erforderlich gemacht hätten.
Gemeinde Vettweiß
3.2
Art und Umfang der Prüfungsdurchführung
Art und Umfang der beim vorliegenden Auftrag erforderlichen Prüfungshandlungen habe ich
im Rahmen meiner Eigenverantwortlichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt, das
durch gesetzliche Regelungen und Verordnungen, IDW Prüfungsstandards sowie ggf.
erweiternde Bedingungen für den Auftrag und die jeweiligen Berichtspflichten begrenzt wird.
Ich habe die Prüfung des Jahresabschlusses nach den §§ 101 und 103 GO NRW unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen vorgenommen. Danach ist die
Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden
kann, ob die Buchführung, die Inventur und das Inventar sowie die festgesetzten örtlichen
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, der Jahresabschluss und der Lagebericht frei
von wesentlichen Mängeln sind. Im Rahmen der Prüfung werden Nachweise für die Angaben
im Inventar und in der Buchführung, des Jahresabschlusses und im Lagebericht auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungs-,
Bewertungs-
und
Gliederungsgrundsätze
und
der
wesentlichen
Einschätzungen des Bürgermeisters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für mein Prüfungsurteil bildet.
Im Rahmen meines risikoorientierten Prüfungsvorgehens erarbeitete ich zunächst eine
Prüfungsstrategie. Diese beruhte auf einer Einschätzung des rechtlichen und wirtschaftlichen
Umfeldes und auf Auskünften des Bürgermeisters und des Kämmerers bzw. der benannten
Auskunftspersonen über die wesentlichen Ziele und Risiken.
Meine Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten System- und
Funktionstests, analytische Prüfungshandlungen sowie Einzelfallprüfungen.
Ich habe meine aussagebezogenen Prüfungshandlungen an den Ergebnissen meiner
Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems ausgerichtet.
Im individuellen Prüfungsprogramm habe ich die Schwerpunkte meiner Prüfung, Art und
Umfang der Prüfungshandlungen sowie den zeitlichen Prüfungsablauf und den Einsatz von
Mitarbeitern festgelegt. Hierbei habe ich die Grundsätze der Wesentlichkeit und der
Risikoorientierung beachtet.
Gemeinde Vettweiß
Die in meiner Prüfungsstrategie identifizierten kritischen Prüfungsziele führten zu folgenden
Schwerpunkten meiner Prüfung:
- Bewertung und Fortschreibung des Sachanlagevermögens sowie der korrespondierenden
Sonderposten
- Ansatz, Bewertung und Vollständigkeit der Rückstellungen
- Umfang und Aussagekraft von Anhang und Lagebericht.
Gegenstand meiner Prüfung waren auch die zukunftsbezogenen Angaben im Lagebericht.
Zugänge zum und Abgänge aus dem Anlagevermögen wurden stichprobenartig anhand
vorgelegter Rechnungen / Verträge geprüft.
Die körperliche Bestandsaufnahme des Umlaufvermögens habe ich nicht überprüft, da die
wesentlichen Positionen der Aktivseite (das Sachanlagevermögen) durch alternative Prüfungshandlungen (beispielsweise durch spätere Inaugenscheinnahme oder durch Grundbuchnachweis) nachgewiesen und beurteilt werden konnten. Die Prüfung der zutreffenden
Bewertung erfolgte durch Stichproben mittels Abgleich der historischen Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und sonstiger vorliegender Wertermittlungen (z.B. Gutachterwerte der
Wiederbeschaf fungskosten).
Die Forderungen wurden in Stichproben anhand der Buchführung des Folgejahres und
anhand anderer interner Unterlagen auf die richtige Periodenabgrenzung und die Wertigkeit
überprüft.
Ansatz, Auflösung und Ausweis der Sonderposten wurden maßgeblich anhand vorgelegter
Zuwendungsbescheide geprüft.
Die Rückstellungen wurden durch Einzelfallprüfungen überprüft.
Alle von mir nach pflichtgemäßen Ermessen zur ordnungsgemäßen Durchführung benötigten
Aufklärungen und Nachweise wurden durch die gesetzlichen Vertreter erbracht. Der
Bürgermeister und der Kämmerer haben mir die Vollständigkeit der Buchführung, des
Jahresabschlusses
und
des
Lageberichts
in
einer
Vollständigkeitserklärung am 09.01.2018 schriftlich bestätigt.
von
mir
eingeholten
Gemeinde Vettweiß
4.
Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
4.1
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Aufzeichnungen der Geschäftsvorfälle der Gemeinde sind nach meinen Feststellungen
vollständig, fortlaufend und zeitgerecht. Der nach den Vorgaben des Runderlasses des
Innenministeriums NRW vom 24.02.2005 (zuletzt geändert am 17.12.2012, VV Muster zur
GO und GemHVO) verwendete Kontenplan ermöglicht eine klare und übersichtliche
Ordnung des Buchungsstoffes mit einer für die Belange der Gemeinde ausreichenden
Gliederungstiefe.
Soweit im Rahmen meiner Prüfung Buchungsbelege eingesehen wurden, enthalten diese
alle zur ordnungsgemäßen Dokumentation erforderlichen Angaben. Die Belegablage ist
numerisch geordnet, so dass der Zugriff auf die Belege anhand der Angaben in den Konten
möglich ist. Die Buchführung entspricht somit für das gesamte Haushaltsjahr den
gesetzlichen Anforderungen.
Die Organisation der Buchführung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das
Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung
und Buchung der Geschäftsvorfälle.
Die aus den weiteren geprüften Unterlagen, insbesondere dem Inventar entnommenen
Informationen führen nach dem Ergebnis meiner Prüfung zu einer ordnungsgemäßen
Abbildung in der Buchführung, in dem nach den Rechnungslegungsvorschriften der GO
NRW sowie der GemHVO aufgestellten Jahresabschluss und im Lagebericht.
Die Buchführung wird IT-gestützt unter Verwendung von Infoma-Software durchgeführt.
Die Sicherheit der für die Zwecke der IT-gestützten Rechnungslegung verarbeiteten Daten
ist gewährleistet.
4.1.2 Jahresabschluss
In dem mir zur Prüfung vorgelegten, nach den Vorschriften der GO NRW aufgestellten
Jahresabschluss zum 31.12.2016 wurden alle für die Rechnungslegung geltenden
gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
der ortsspezifischen Regelungen sowie die Satzungsnormen beachtet.
Der
Jahresabschluss
der
Gemeinde
Vettweiß
zum
31.12.2016
ist
nach
meinen
Gemeinde Vettweiß
Feststellungen ordnungsmäßig aus dem Inventar, der Buchführung und aus den weiteren
geprüften
Unterlagen
abgeleitet.
Die
für
die
Aufstellung
des
Jahresabschlusses
einschlägigen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften der GO NRW sowie der
GemHVO wurden dabei beachtet.
Zur Ordnungsmäßigkeit der im Anhang gemachten Angaben, über die von mir nicht an
anderer Stelle berichtet wird, stelle ich fest, dass die Berichterstattung im Anhang durch die
gesetzlichen Vertreter vollständig und im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang (§§ 44 ff.
GemHVO) ausgeführt wurde.
4.1.3 Lagebericht
Meine Prüfung hat ergeben, dass der Lagebericht mit dem Jahresabschluss und mit den bei
meiner Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Die wesentlichen Chancen und
Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt und der Lagebericht enthält die
nach § 48 GemHVO erforderlichen Angaben.
Mir sind im Rahmen meiner Prüfung keine nach dem Jahresabschlussstichtag eingetretenen
Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu berichten wäre.
4.1.4 Beteiligungsbericht
Die Gemeinde Vettweiß hat auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses nach § 116 GO
NRW verzichtet. Stattdessen wurde der Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW dem
Jahresabschluss nach § 95 GO NRW beigefügt.
Die Zulässigkeit des Verzichtes auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses nach § 116 GO
NRW war nicht Gegenstand meiner Prüfung. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass der
Beteiligungsbericht nach § 101 GO NRW i.V.m. § 95 GO NRW nicht Gegenstand meiner
Prüfung ist.
Gemeinde Vettweiß
4.2
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Über das Ergebnis meiner Beurteilung, ob und inwieweit die durch den Jahresabschluss
vermittelte Gesamtaussage den Anforderungen des § 95 GO NRW entspricht, berichte ich
nachstehend.
Da sich keine Besonderheiten ergeben haben, stelle ich fest, dass der Jahresabschluss
insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde vermittelt. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende
Vorstellung von der Lage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der künftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Es
ist
nicht
Gegenstand
meiner
Feststellungen
zur
„Gesamtaussage
des
Jahresabschlusses“, die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde
selbst darzustellen.
Um den Adressaten eine eigene Beurteilung der Bilanzierungsmaßnahmen zu ermöglichen
und ihnen Hinweise für die Ausrichtung ihrer Prüfungs- und Überwachungstätigkeit zu
geben, gehe ich nachstehend im Einzelnen ein auf:
-
die wesentlichen Bewertungsgrundlagen (§§ 32 ff. GemHVO)
-
den Einfluss, die Änderungen in den Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltende
Maßnahmen insgesamt auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses haben; zu den
Änderungen in den Bewertungsgrundlagen gehören insbesondere Änderungen bei der
Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten und der Ausnutzung von
Ermessensspielräumen.
4.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen
Zur
Darstellung
der
wesentlichen
Bewertungsgrundlagen
verweise
ich
auf
die
entsprechenden Angaben im Anhang (Anlage I), weil ihre Aufnahme in den vorliegenden
Prüfungsbericht nur zu einer Wiederholung führen würde.
Gemeinde Vettweiß
4.2.3 Änderungen in den Bewertungsgrundlagen
Grundsätzlich sind nach § 32 Abs. 1 Nr. 5 der GemHVO die gewählten Bewertungsmethoden
beizubehalten. Für die gesamte Rechnungslegung einschließlich der Ausübung von
Ansatzwahlrechten und der Ausnutzung von Ermessensspielräumen gilt das Willkürverbot.
Nach
§ 44
Abs. 2
Nr. 2
GemHVO
sind
Durchbrechungen
der
Ansatz-
und
Bewertungsstetigkeit im Anhang anzugeben, zu begründen und die Auswirkungen zu
erläutern.
Änderungen der Bewertungsgrundlagen können sowohl Änderungen der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden als auch Änderungen der wertbestimmenden Faktoren betreffen,
insbesondere Änderungen in der Ausnutzung von Ermessensspielräumen.
Auch innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens vorgenommene Änderungen der
Bewertungsgrundlagen können, insbesondere wenn sie zielgerichtet und einseitig sind,
wesentliche Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit und die Gesamtaussage der Bilanz
haben.
Folgende Feststellung wurde getroffen:
Gegenüber
der
Bilanz
des
Vorjahres
haben
sich
keine
Änderungen
in
den
Bewertungsgrundlagen ergeben.
4.2.4 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
Im Rahmen der Erläuterung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehe ich
nachfolgend auch auf sachverhaltsgestaltende Maßnahmen ein. Dies sind Maßnahmen, die
sich auf Ansatz und / oder Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden
auswirken, sofern
- sie von der üblichen Gestaltung abweichen, die nach meiner Einschätzung den
Erwartungen der Abschlussadressaten entspricht, und
- sich die Abweichung von der üblichen Gestaltung auf die Gesamtaussage des
Jahresabschlusses wesentlich auswirkt.
Gemeinde Vettweiß
Dabei berichte ich im Einzelnen über Sachverhaltsgestaltungen, die dazu geeignet sind, die
Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage im Jahresabschluss
wesentlich zu beeinflussen.
Im Hinblick auf Art und Umfang meiner Berichterstattung gelten meine Ausführungen zu den
Änderungen in den Bewertungsgrundlagen entsprechend.
Berichtspflichtige Tatsachen aus sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen
Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses lagen nach dem Ergebnis
meiner Prüfungshandlungen im Prüfungszeitraum nicht vor.
4.2.5 Aufgliederungen und Erläuterungen
§ 321 Abs. 2 Satz 5 HGB, der analog auf den nach der GO zu erstellenden Jahresabschluss
anzuwenden ist, schreibt eine Aufgliederung von Abschlussposten vor, soweit dies zum
Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses insbesondere zur Erläuterung der
Bewertungsgrundlagen
und
deren
Änderungen
sowie
der
sachverhaltsgestaltenden
Maßnahmen nach § 321 Abs. 2 Satz 4 HGB, erforderlich ist und die Angaben nicht im
Anhang enthalten sind.
Bilanzstrukturübersichten zur Vermögenslage, Erfolgsquellenanalysen zur Ertragslage und
Kapitalflussrechnungen zur Finanzlage können - ergänzt um Kennzahlen zur Ergebnis-,
Kapital- und Vermögensstruktur - für die Adressaten eine wesentliche Unterstützung durch
meine Prüfung darstellen.
Im Übrigen wird auf die Anlage IV zu diesem Bericht verwiesen, die umfassendere
Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz enthält.
4.3
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
4.3.1 Vermögens- / Schuldenlage und Kapitalstruktur
Vermögenslage und Kapitalstruktur ergeben sich aus der folgenden Zusammenstellung der
Bilanzzahlen in TEUR für den Abschlussstichtag 31. Dezember 2016 (und im Vergleich zum
31. Dezember 2015).
Gemeinde Vettweiß
Darstellung der Vermögenslage:
31.12.2016
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
T€
31.12.2015
%
T€
Veränderung
%
T€
%
15,6
0,0
24,0
0,0
-8,4
-34,9
4.735,6
18.029,8
48.829,8
3.400,4
74.995,6
5,9
22,4
60,7
4,2
93,3
4.717,5
17.963,0
50.359,2
3.261,4
76.301,1
5,9
22,3
62,5
4,0
94,7
18,1
66,9
-1.529,4
139,0
-1.305,5
0,4
0,4
-3,0
4,3
-1,7
1.982,4
2,5
1.970,5
2,4
11,9
0,6
76.993,6
95,7
78.295,6
97,2
-1.301,9
-1,7
988,6
634,4
1.665,1
3.288,1
1,2
0,8
2,1
4,1
1.144,1
737,0
287,0
2.168,0
1,4
0,9
0,4
2,7
-155,5
-102,6
1.378,1
1.120,0
-13,6
-13,9
480,2
51,7
130,1
0,2
121,8
0,2
8,3
6,8
80.585,4 100,0
-173,6
-0,2
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke
2. Bebaute Grundstücke
3. Infrastrukturvermögen
4. sonstige Sachanlagen
III. Finanzanlagen
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
II. Forderungen (i.w.S.)
III. Liquide Mittel
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Gesamtsumme
80.411,8 100,0
(Hinweis: Rundungsdifferenzen sind möglich.)
Das Gesamtvermögen beläuft sich auf T€ 80.411,8.
Das Sachanlagevermögen (SAV) stellt mit T€ 74.995,6 den mit Abstand größten Posten des
Gemeindevermögens dar (93,3% der Bilanzsumme). Innerhalb des Sachanlagevermögens
ist das Infrastukturvermögen (Straßen, Wege, Kanäle) mit T€ 48.829,8 (60,7 %) die größte
Einzelposition, gefolgt von den bebauten Grundstücken mit T€ 18.029,8 (22,4 %) und den
unbebauten Grundstücken (T€ 4.735,6 bzw.5,9 %).
In zukünftigen Jahren nicht abschreibungspflichtig sind die folgenden Bestandteile des SAV:
1. Unbebaute Grundstücke
2. Bebaute Grundstücke
3. Infrastrukturvermögen
T€
4.030,77
3.396,42
5.995,86
13.423,05
%
5,28
4,53
7,99
17,90
Gemeinde Vettweiß
Darstellung der Kapital-/
Schuldenstruktur:
31.12.2016
31.12.2015
T€
Veränderung
T€
%
13.279,8
189,9
0,0
-1.196,4
12.273,3
16,5
0,2
0,0
-1,5
15,3
13.976,2
179,4
0,0
-712,4
13.443,2
17,3
0,2
0,0
-0,9
16,7
-696,4
10,5
0,0
-484,0
-1.169,9
-5,0
5,9
0,0
67,9
33.139,2
12.596,0
512,6
46.247,8
41,2
15,7
0,6
57,5
33.914,5
12.709,8
467,9
47.092,2
42,1
15,8
0,6
58,5
-775,3
-113,8
44,7
-844,4
-2,3
-0,9
9,6
7.533,8
222,4
512,1
8.268,3
9,4
0,3
0,6
10,3
7.079,4
140,6
451,0
7.671,0
8,8
0,2
0,6
9,5
454,4
81,8
61,1
597,3
6,4
58,2
13,5
9.958,6
12,4
9.235,4
11,5
723,2
7,8
273,3
0,3
193,5
0,2
79,8
41,2
74,5
0,1
70,8
0,1
3,7
5,2
100,5
1.463,3
11.870,2
0,1
1,8
14,8
174,9
999,4
10.674,0
0,2
1,2
13,2
-74,4
463,9
1.196,2
-42,5
46,4
11,2
1.752,3
1.752,3
2,2
2,2
1.705,1
1.705,1
2,1
2,1
47,2
47,2
2,8
80.412,0
100,0
80.585,5
100,0
-173,6
-0,2
%
T€
%
A. Eigenkapital
I. Allgemeine Rücklage
II. Sonderrücklagen
III. Ausgleichsrücklage
IV. Jahresfehlbetrag
B. Sonderposten
I. Zuwendungen
II. Beiträge
III. sonstige / Gebührenausgleich
C. Rückstellungen
I. Pensionsrückstellungen
II. Instandhaltungsrückstellungen
III. Sonstige Rückstellungen
D. Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten a. Krediten
II. Verbindlichkeiten a. Lieferungen
und Leistungen
III. Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen
IV. Sonstige Verbindlichkeiten
V. Erhaltene Anzahlungen
E. Rechnungsabgrenzung
Gesamtsumme
(Hinweis: Rundungsdifferenzen sind möglich.)
Das Eigenkapital beläuft sich auf T€ 12.273,3 und stellt somit 15,3 % der Bilanzsumme dar.
Zusammen mit den Sonderposten für Zuwendungen und Beiträgen ergibt sich ein
Gesamteigenkapital im weiteren Sinne (i.w.S.) von T€ 58.008,5 (Anteil von 72,1 % der
Bilanzsumme), welchem Schulden (i.w.S.) in der Gesamthöhe von T€ 22.403,5 (Anteil an der
Bilanzsumme 27,9% ) gegenüberstehen.
Gemeinde Vettweiß
Langfristiges Fremdkapital (sachlich abgegrenzt: Pensionsrückstellungen, Verbindlichkeiten
aus Investitionskrediten, erhaltene Anzahlungen und geschätzte 80% der passiven RAP) ist
mit rd. T€ 20.357,5 zu konstatieren.
Das gesamte Sachanlagevermögen ist zu 62% durch Sonderposten (aus Zuwendungen und
Beiträge) gedeckt; das bedeutet, dass im Durchschnitt jeder Vermögensgegenstand des
Sachanlagevermögens zu ca. 62% von Dritten (Bund, Land, Kreis, etc.) durch Zuschüsse
oder Beiträge finanziert wurde.
Die Ergebnisbelastungen aus Abschreibungen in den Folgejahren können zu fast 2/3 durch
den
positiven
Ergebnisbeitrag
aus
der
parallel
durchzuführenden
Auflösung
der
Sonderposten kompensiert werden.
Hinsichtlich der Verbindlichkeiten ist darauf hinzuweisen, dass der Verbindlichkeitenspiegel
(vgl. Anlage I) bei den Fristigkeiten auf die konkrete (geplante) Tilgung abstellt, während im
vorherigen Absatz vereinfachend die sachliche Zuordnung nach dem Charakter der
Bilanzposition in lang- bzw. kurzfristiges Fremdkapital unterstellt wurde.
4.3.2 Finanzlage
Ein Überblick über die Herkunft und über die Verwendung der finanziellen Mittel der
Gemeinde
ergibt
sich
aus
Teilfinanzrechnungen (Anlage Ib).
der
Gesamtfinanzrechnung
(Anlage
I)
und
den
Gemeinde Vettweiß
Stark komprimiert sind die folgenden wesentlichen Einzelfaktoren dargestellt:
31.12.2016
TEUR
%
31.12.2015
TEUR
%
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
- Steuern u. ähnl. Abgaben
- Zuwendungen u. allg. Umlagen
- öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte
- Kostenerstattungen und - umlagen
- andere
7.746,0
2.542,2
3.070,6
1.499,4
742,3
15.600,6
49,7
16,3
19,7
9,6
4,8
100,0
7.365,4
2.634,4
3.056,5
658,6
766,6
14.481,5
50,9
18,2
21,1
4,5
5,3
100,0
2.629,6
2.084,8
10.716,3
527,9
15.958,6
16,5
13,1
67,2
3,3
100,0
2.682,6
2.051,2
9.488,9
497,2
14.719,9
18,2
13,9
64,5
3,4
100,0
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
- Personalauszahlungen
- Auszahlungen für Sach- u. Dienstleistungen
- Transferauszahlungen
- andere
-358,1
-238,4
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
1.915,3
871,9
1.379,5
1.673,0
Saldo aus Investitionstätigkeit
1.043,4
-293,6
Finanzmittelüberschuss
685,3
-532,0
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
723,2
524,4
1.408,5
-7,6
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit
Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln
Überleitung der liquiden Mittel zur Finanzrechnung
Stand liquide Mittel 01.01.2016:
Stand liquide Mittel 31.12.2016:
286.999,09 €
1.665.051,13 €
Veränderung der liquiden Mittel lt. Bilanz:
1.378.052,04 €
Bestand an fremden Finanzmitteln
Finanzmittelveränderung lt. Finanzrechnung:
30.462,28 €
1.408.514,32 €
Gemeinde Vettweiß
4.3.3 Ertragslage
Einen
Überblick
über
die
Ertragslage
der
Gemeinde
vermitteln
die
(Gesamt-)
Ergebnisrechnung (Anlage I) und die Teilergebnisrechnungen (Anlage Ia).
Stark komprimiert sind die folgenden wesentlichen Einzelfaktoren dargestellt:
Darstellung der
Ertragslage:
31.12.2016
T€
- Steuern u. ähnl. Abgaben
- Zuwendungen u. allg. Umlagen
- öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte
- Kostenerstattungen und - umlagen
- andere
ordentliche Aufwendungen
- Personalaufwendungen
- Aufwendungen für Sach- u. DL
- bilanzielle Abschreibungen
- Transferaufwendungen
- andere
Ergebnis der ordentlichen
Verwaltungstätigkeit
31.12.2015
%
T€
Veränderung
%
T€
%
9.828,1
3.918,2
3.340,4
1.497,8
1.949,9
20.534,4
47,9
19,1
16,3
7,3
9,5
100,1
7.329,3
3.995,8
3.266,3
644,3
1.923,6
17.159,3
42,7
23,3
19,0
3,8
11,2
100,0
2.498,8
-77,6
74,1
853,5
26,3
3.375,1
34,1
-1,9
2,3
132,5
1,4
3.701,6
2.172,5
2.282,5
10.589,3
2.889,1
21.635,0
17,1
10,0
10,6
48,9
13,3
99,9
3.496,0
2.018,7
2.267,6
9.420,1
565,4
17.767,8
19,7
11,4
12,8
53,0
3,2
100,0
205,6
153,8
14,9
1.169,2
2.323,7
3.867,2
5,9
7,6
0,7
12,4
411,0
-492,1
-1.100,6
-608,5
-95,8
-103,8
8,0
ordentliches Jahresergebnis
-1.196,4
-712,3
-484,1
außerordentliches Ergebnis
0,0
0,0
0,0
-1.196,4
-712,3
-484,1
Finanzergebnis
Jahresergebnis
Gemeinde Vettweiß
4.3.4 Interkommunaler Kennzahlenvergleich
Da zwischenzeitlich seit Einführung des NKF für Kommunen sowohl genügend interne Daten
für einen (zeitlichen) Vergleich als auch ausreichend belastbare externe Drittvergleichsdaten
vorliegen, werden im Folgenden die bisherigen Bilanzkennzahlen und danach die Erfolgsund Finanzkennzahlen einem interkommunalen Vergleich ausgesetzt. Basis sind die
öffentlich zugänglichen Vergleichszahlen der Gemeindeprüfungsanstalt, wobei nur Daten
verwendet werden, die aus einer aussagekräftigen Grundgesamtheit stammen. Nachfolgend
werden nur ausgewählte Kennzahlen aufgeführt. Im Übrigen wird auf die Kennzahlenanalyse
im Lagebericht (Anlage I) verwiesen:
Interkommunaler Vergleich der Bilanzkennzahlen:
Interkommunale
Vergleichszahlen *
Infrastrukturquote =
Infrastrukturvermögen x
100
Eigenkapitalquote I =
Eigenkapital x 100
Min.
Max.
Mittel
22,3
61,1
42,9
64,6
64,1
63,7
63,6
62,2
62,5
60,7
-14,3
65,4
32,9
24,6
22,8
21,6
19,7
17,6
16,7
15,3
9,9
90,8
68,2
82,6
80,6
79,5
77,3
75,3
74,9
72,1
46,7
116,8
89,6
85,0
86,9
93,0
82,7
89,4
89,1
88,8
0,7
29,4
6,9
1,6
4,7
5,5
7,8
9,3
7,7
9,9
31.12.10 31.12.11 31.12.12 31.12.13 31.12.14 31.12.15 31.12.16
Bilanzsumme
Bilanzsumme
(Eigenkapital + SoPo
Eigenkapital- Zuwend./Beiträge) x 100
quote II =
Bilanzsumme
Anlagendeckungsgrad II =
Gemeinde
Vettweiß
(Eigenkapital + SoPo
Zuwendungen/Beiträge
+ Langfristiges
Fremdkapital) x 100
Anlagevermögen
Kurzfr.
kz.fr.Verbindlichkeiten
Verbindlich- (mit RLZ < 1 Jahr) x100
keitsquote =
Bilanzsumme
(* Quelle: homepage der Gemeindeprüfungsanstalt NRW; Stand: 31.07.2017 Vergleichsjahr 2015)
Die Infrastrukturquote der Gemeinde Vettweiß ist im zeitlichen Ablauf konstant, was mit der
korrespondierenden
jährlichen
Reduzierung
der
Bilanzsumme
und
durchgeführten
Neuinvestitionen zu begründen ist.
Die Eigenkapitalquoten I + II verringerten sich aufgrund der Jahresfehlbeträge 2009 - 2016
kontinuierlich. Es ist zu konstatieren, dass die Gemeinde Vettweiß bei der EK-Quote I unter
dem Landesdurchschnitt liegt, bei der Ek-Quote II darüber.
Gemeinde Vettweiß
Der Anlagendeckungsgrad II der Gemeinde Vettweiß ist konstant und liegt nahe
dem
Landesdurchschnitt.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten der Gemeinde Vettweiß liegen in den Vergleichsjahren
leicht erhöht gegenüber dem NRW Mittel, jedoch deutlich unter dem Höchstwert.
Interkommunaler Vergleich der Ertragskennzahlen:
Interkommunale
Vergleichszahlen *
Min. Max. Mittel
Steuererträge (-GewStUmlage - Aufw. Fonds Dt.
Einheit) x100
Netto-Steuer
38,2
Ordentliche Erträge (quote
GewSt-Umlage - Aufw.
Fonds Dt. Einheit)
Zuwendungsquote
Personalintensität
Erträge aus
Zuwendungen x 100
Ordentliche Erträge
Aufwendungen f. Sach- u.
Dienstleistungen x 100
Transferaufwandsquote
Transferaufwand x 100
Ordentliche
Aufwendungen
Abschreibungsintensität
Abschreibungen x 100
Ordentliche
Aufwendungen
Drittfinanzierungsquote
2012
2015
2016
79,8
57,0
35,6
41,7
43,5
43,3
42,0
47,2
37,0
16,5
27,3
28,5
21,7
23,4
23,3
19,1
26,4
17,6
13,5
14,5
14,2
15,3
17,4
15,2
30,6
17,8
16,2
14,6
14,3
13,5
11,4
10,0
32,5 61,2
45,0
46,0
49,4
49,4
53,5
53,0
49,0
4,7
16,2
10,3
15,5
15,6
13,9
13,3
12,7
10,5
83,1
57,2
74,4
77,2
74,7
73,9
75,3
75,8
3,2
Personalaufwendungen x
100
10,9
Ordentliche
Aufwendungen
Sach- u.
Dienstleistungsintensität
2011
Gemeinde
Vettweiß
2013
2014
9,4
Ordentliche
Aufwendungen
Erträge a. d. Auflösung d.
Sonderposten a.
Zuwendungen und
34,8
Beiträgen x 100
Abschreibungen x 100
(* Quelle: homepage der Gemeindeprüfungsanstalt NRW; Stand: 31.07.2017 Vergleichsjahr 2015)
Die Nettosteuerquote der Gemeinde Vettweiß liegt unter dem Durchschnitt der NRW-Vergleichskommunen, konnte aber verglichen mit dem Zeitraum 2010-2011 zwischenzeitlich
jedoch nachhaltig gesteigert werden.
Gemeinde Vettweiß
Die Zuwendungsquote der Gemeinde Vettweiß zeigt im Zeitverlauf Schwankungen, bedingt
durch den Sondereffekt Konjunkturpaket II; sie liegt leicht oberhalb des Mittelwerts, bzw.
deutlich unter dem Maximalwert.
Bei der Personalintensität liegt die Gemeinde Vettweiß leicht besser als das Mittelfeld der
NRW-Vergleichskommunen,
was
auch
bedingt
ist
durch
die
Inanspruchnahme
interkommunaler Zusammenarbeit.
Die Sach- und Dienstleistungsintensität der Gemeinde Vettweiß ist weiter rückläufig und liegt
auch 2016 deutlich unter dem Landesdurchschnitt.
Die
Abschreibungsintensität
ist
weiter
rückläufig
und
liegt
leicht
oberhalb
des
Landesdurchschnitts. Dies deutet auf zurückgehende bzw. zurückgegangene Investitionen in
das Anlagevermögen hin.
Die Drittfinanzierungsquote der Gemeinde Vettweiß verdeutlicht, dass die Abschreibungen
weiterhin zu einem großen Anteil durch spiegelbildliche Erträge aus der Auflösung der Sonderposten kompensiert werden können. Während im Landesdurchschnitt gut die Hälfte
(57,2%) der Abschreibungen kleinerer Kommunen durch die Erträge aus der Sonderpostenauflösung absorbiert werden können, liegt dieser Wert in Vettweiß bei 75,8%.
Gemeinde Vettweiß
5.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner Prüfung habe ich der Gemeinde Vettweiß für
den Jahresabschluss des Haushaltsjahres vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016 (vgl.
Anlage I ) sowie dem ebenfalls in Anlage I beigefügten Lagebericht folgenden
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
"Ich habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung,
Teilrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des
Inventars,
der
Übersicht
der
örtlich
festgelegten
Nutzungsdauern
der
Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Gemeinde Vettweiß für das Haushaltsjahr
1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde
Vettweiß. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur,
des Inventars und der Übersicht über die örtlich festgelegte Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.
Ich
habe
meine
Prüfung
des
Jahresabschlusses
und
des
Lageberichts
nach
§ 101 Abs. 1 GO NRW und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW)
festgestellten
deutschen
Grundsätze
ordnungsmäßiger
Ab-
schlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Inventar,
Übersicht
über
die
örtlich
festgelegte
Nutzungsdauer
der
Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von
Stichproben beurteilt.
Gemeinde Vettweiß
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters und Kämmerers sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung,
dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der
Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze
ordnungsmäßiger
Buchführung
ein
den
tatsächlichen
Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde
Vettweiß. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der
Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weise ich auf die Ausführungen im Lagebericht zur
angespannten Ertragslage hin. Dort ist ausgeführt, dass die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für die Haushaltsjahre 2012 - 2022 durch die Kommunalaufsichtsbehörden
genehmigt wurde."
Vorstehenden Prüfungsbericht erstatte ich in Übereinstimmung mit den gesetzlichen
Vorschriften
und
den
Grundsätzen
ordnungsmäßiger
Berichterstattung
bei
Abschlussprüfungen (IDW PS 730/PS 450/PS 400).
Die Verwendung des vorstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses
Prüfungsberichts setzt meine vorherige Zustimmung voraus.
Düren, 10.01.2018
Michael Dust
Wirtschaftsprüfer
Gemeinde Vettweiß
Anlagen
Jahresabschluss der
Gemeinde Vettweiß
zum 31.12.2016
1
2
Inhaltsverzeichnis
Seite
Bilanz
5
Gesamtergebnisrechnung
9
Gesamtfinanzrechnung
33
Anhang zum Jahresabschluss
59
Anlagen zum Anhang
87
Lagebericht zum Jahresabschluss
99
Anlagen zum Lagebericht
121
Beteiligungsbericht
125
Teilergebnisrechnungen
131
Teilfinanzrechnungen
631
3
4
Bilanz
zum
31.12.2016
Vettweiß, den 22.11.2017
Aufgestellt:
Bestätigt:
(Wirtz)
(Kunth)
Kämmerer
Bürgermeister
5
6
Bilanz der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
7
AKTIVA
31.12.2015
31.12.2016
PASSIVA
1. Anlagevermögen
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2 Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grdstücke u. grdstücksgl. Rechte
1.2.1.1 Grünflächen
1.2.1.2 Ackerland
1.2.1.3 Wald, Forsten
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
1.2.2 Bebaute Grdstücke u. grdstücksgl. Rechte
1.2.2.1 Kindertageseinrichtungen
1.2.2.2 Schulen
1.2.2.3 Wohnbauten
1.2.2.4 Sonst.Dienst-, Geschäfts- u. a. Betriebsgebäude
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
1.2.3.3 Gleisanl. mit Streckenausrüst.u. Sicherheitsanlagen
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenk.anl.
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.6 Maschinen u. techn. Anlagen, Fahrzeuge
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
1.3 Finanzanlagen
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.2 Beteiligungen
1.3.3 Sondervermögen
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen
1.3.5.2 an Beteiligungen
1.3.5.3 an Sondervermögen
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen
78.295.621,40
23.970,96
76.301.148,95
4.717.527,58
2.626.382,99
657.043,00
652.261,00
781.840,59
17.962.986,92
2.482.087,05
9.386.727,92
633.951,86
5.460.220,09
50.359.199,29
5.993.968,92
545.216,87
0,00
12.511.829,17
31.054.037,44
254.146,89
723.155,08
3.854,90
1.576.262,25
263.001,73
695.161,20
1.970.501,49
0,00
1.558.085,35
0,00
148.389,14
264.027,00
0,00
0,00
0,00
264.027,00
76.993.696,50
15.600,16
74.995.678,33
4.735.582,20
2.645.859,67
657.043,00
652.261,00
780.418,53
18.029.844,33
2.817.102,20
9.029.270,99
809.130,35
5.374.340,79
48.829.822,18
5.995.858,23
536.333,62
0,00
12.304.178,82
29.753.299,54
240.151,97
703.568,75
3.750,48
1.480.391,14
273.197,35
939.521,90
1.982.418,01
0,00
1.558.085,35
0,00
162.028,66
262.304,00
0,00
0,00
0,00
262.304,00
1. Eigenkapital
1.1 Allgemeine Rücklage
1.2 Sonderrücklagen
1.3 Ausgleichsrücklage
1.4 Jahresüberschuss / -fehlbetrag
-13.443.137,59 -12.273.287,52
-13.976.154,95 -13.279.790,20
-179.430,14
-189.853,72
0,00
0,00
712.447,50
1.196.356,40
2. Sonderposten
2.1 für Zuwendungen
2.2 für Beiträge
2.3 für den Gebührenausgleich
2.4 Sonstige Sonderposten
-47.092.187,42 -46.247.779,15
-33.914.488,75 -33.139.154,01
-12.709.820,09 -12.596.026,82
-162.849,80
-201.600,40
-305.028,78
-310.997,92
2.168.016,52
1.144.058,75
1.144.058,75
0,00
736.958,68
562.882,58
132.579,20
90.555,45
193.465,49
2.404,44
143.878,00
134.700,27
67.169,12
67.531,15
0,00
0,00
0,00
39.375,83
0,00
286.999,09
3.288.033,20
988.573,42
988.573,42
0,00
634.408,65
412.244,90
98.222,87
103.645,40
210.136,41
240,22
0,00
79.992,83
47.762,63
32.230,20
0,00
0,00
0,00
142.170,92
0,00
1.665.051,13
121.796,77
130.128,29
80.585.434,69
80.411.857,99
2. Umlaufvermögen
2.1 Bauland, Vorräte
2.1.1 Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe, Waren
2.1.2 Geleistete Anzahlungen
2.2 Forderungen u. sonst. Vermögensgegenstände
2.2.1 Öff.-rechtl. Ford. und Ford. aus Transferleist.
2.2.1.1 Gebühren
2.2.1.2 Beiträge
2.2.1.3 Steuern
2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen
2.1.1.5 Sonstige öff.-rechtl. Forderungen
2.2.2 Privatrechtl. Forderungen
2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich
2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich
2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen
2.2.2.4 gegen Beteiligungen
2.2.2.5 gegen Sondervermögen
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.4 Liquide Mittel
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
SUMME AKTIVA
3. Rückstellungen
3.1 Pensionsrückstellungen
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten
3.3 Instandhaltungsrückstellungen
3.4 Sonstige Rückstellungen
4. Verbindlichkeiten
4.1 Anleihen
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investition
4.2.1 von verbundenen Unternehmen
4.2.2 von Beteiligungen
4.2.3 von Sondervermögen
4.2.4 vom öffentlichen Bereich
4.2.5 vom privaten Kreditmarkt
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
4.4 Verbi. aus Vorgängen, die Kreditaufn. wirt. gleichkommen
4.5 Verbindl. L und L
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten
4.8 Erhaltenen Anzahlungen
5. Passive Rechnungsabgrenzung
SUMME PASSIVA
31.12.2015
-7.671.004,16
-7.079.374,00
0,00
-140.623,04
-451.007,12
31.12.2016
-8.268.331,99
-7.533.825,00
0,00
-222.395,75
-512.111,24
-10.674.031,96 -11.870.182,10
0,00
0,00
-3.085.434,23
-3.458.613,98
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.600.620,00
-2.033.224,00
-1.484.814,23
-1.425.389,98
-6.150.000,00
-6.500.000,00
0,00
0,00
-193.462,65
-273.328,75
-70.785,96
-74.495,64
-174.900,30
-100.458,69
-999.448,82
-1.463.285,04
-1.705.073,56
-1.752.277,23
-80.585.434,69 -80.411.857,99
8
Gesamtergebnisrechnung
9
10
Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
7.329.307,21
3.995.789,97
8.923,48
3.266.316,34
279.160,14
644.295,67
1.621.905,85
9.598,38
4.027,94
17.159.324,98
7.479.931,00
2.477.123,00
700,00
3.025.209,64
361.194,91
1.525.947,80
1.962.112,00
10.000,00
0,00
16.842.218,35
9.828.061,43
3.918.248,12
1.042,78
3.340.400,57
274.987,26
1.497.797,55
1.668.842,12
3.769,10
1.274,55
20.534.423,48
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
2.348.130,43
1.441.125,12
342,78
315.190,93
-86.207,65
-28.150,25
-293.269,88
-6.230,90
1.274,55
3.692.205,13
-3.083.186,59
-412.800,29
-2.018.689,45
-2.267.646,22
-9.420.073,42
-565.540,92
-17.767.936,89
-2.241.897,00
-624.548,00
-2.472.900,66
-1.977.967,00
-10.222.715,51
-531.668,75
-18.071.696,92
-3.287.608,46
-413.983,59
-2.172.518,65
-2.282.483,13
-10.589.275,61
-2.889.057,71
-21.634.927,15
-1.045.711,46
210.564,41
300.382,01
-304.516,13
-366.560,10
-2.357.388,96
-3.563.230,23
= Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 10, 17)
-608.611,91
-1.229.478,57
-1.100.503,67
128.974,90
19
20
21
+ Finanzerträge
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
83,83
-103.919,42
-103.835,59
10.100,00
-117.000,00
-106.900,00
10,37
-95.863,10
-95.852,73
-10.089,63
21.136,90
11.047,27
22
= Ordentliches Jahresergebnis
-712.447,50
-1.336.378,57
-1.196.356,40
140.022,17
23
24
25
+ Außerordentliche Erträge
- Außerordentliche Aufwendungen
= Außerordentliches Ergebnis
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
26
= Jahresergebnis
-712.447,50
-1.336.378,57
-1.196.356,40
140.022,17
27
28
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
2.924.134,00
-2.924.134,00
2.976.472,02
-2.971.472,02
2.851.753,04
-2.851.753,04
-124.718,98
119.718,98
29
= Ergebnis (Z. 26, 27, 28)
-712.447,50 -1.331.378,57 -1.196.356,40
140.022,17
Jahresergebnis 2015
01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
+
+
+
+
+
+
+
+/=
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfererträge
Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen
Ordentliche Erträge
11
12
13
14
15
16
17
=
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Aufwend. für Sach- & Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige Aufwendungen
Ordentliche Aufwendungen
18
11
30
31
32
33
34
35
Nachrichtlich: Verr.Aufwand/Ertrag m.Allg.Rücklage
+ Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen
+ Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen
- Verr. Aufwendungen bei Vermögensgegenständen
- Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen
Verrechnungssaldo
0,00
35.758,13
0,00
-39.791,48
0,00
-4.033,35
Fortg. Ansatz 2016
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Ist-Ergebnis 2016
0,00
17.606,16
0,00
-1.523,41
0,00
16.082,75
0,00
17.606,16
0,00
-1.523,41
0,00
16.082,75
12
Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
13
01
4011000
4012000
4013000
4021000
4022000
4031000
4032000
4039000
4041000
4042000
4049000
4051000
4051001
4052000
4061000
02
4101000
4111000
4121000
4121001
4122000
4130000
4131000
4131600
4131601
4131602
4131603
4131604
4132000
4140000
4141000
4141001
4141002
4141003
4141004
4142000
4143000
Steuern und ähnliche Abgaben
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil Einkommensteuer
Gemeindeanteil Umsatzsteuer
Vergnügungssteuer
Hundesteuer
Sonstige örtliche Steuern
Fremdenverkehrsabgaben
Abgaben von Spielbanken
Sonstige steuerähnl. Erträge
Leistungen Familienausgleich
Kompensation Kinderbonus
Leistungen GS Arbeitssuchende
Steuerähnliche Abgaben
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Zuwendungen
Schlüsselzuweisungen vom Land
Bedarfszuweisungen vom Land
"Erträge ""Kein Kind o. Mahlzeit"
Bedarfszuweisungen Gemeinden
Allgemeine Zuweisungen v. Bund
Allgemeine Zuweisungen v. Land
Sanierung KJP II
KJPII San. Vorfl. zw. Buschwegund Im Berggarten
KJPII San.Durchl.Im Berggarten
KJPII San. Schnocksgraben
KJPII Sanier. Verl. Schützenststraße 2. BA
Allgemeine Zuweisungen v. Land
Zuw. lfd Zwecke vom Bund
Zuweisung des Landes
Zuw. Land Geld oder Stelle
Zuwendung 13 Plus
Zuschüsse für Ehrengräber
Zuweisung Personalkosten SGB II
Zuw. lfd Zwecke von Gemeinden (GV)
Zuw. lfd Zwecke von Zweckverb.
7.329.307,21
181.575,81
1.165.654,84
1.422.926,62
3.994.016,90
101.377,12
720,00
62.067,13
0,00
0,00
0,00
0,00
400.968,79
0,00
0,00
0,00
3.995.789,97
0,00
2.408.718,00
0,00
0,00
0,00
0,00
24.036,75
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
64.718,84
0,00
0,00
0,00
0,00
76.337,93
0,00
Fortg. Ansatz 2016
7.479.931,00
217.999,00
1.298.055,00
1.181.360,00
4.223.837,00
89.204,00
540,00
65.224,00
0,00
0,00
0,00
0,00
403.712,00
0,00
0,00
0,00
2.477.123,00
0,00
2.333.390,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
66.633,00
0,00
5.000,00
0,00
0,00
59.500,00
0,00
Ist-Ergebnis 2016
9.828.061,43
213.159,82
1.273.491,32
3.643.319,74
4.123.728,11
104.470,18
270,00
61.452,51
0,00
0,00
0,00
0,00
408.169,75
0,00
0,00
0,00
3.918.248,12
0,00
2.333.390,00
0,00
0,00
0,00
0,00
48.073,50
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
66.009,24
0,00
0,00
0,00
0,00
79.741,57
0,00
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
2.348.130,43
-4.839,18
-24.563,68
2.461.959,74
-100.108,89
15.266,18
-270,00
-3.771,49
0,00
0,00
0,00
0,00
4.457,75
0,00
0,00
0,00
1.441.125,12
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
38.073,50
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-623,76
0,00
-5.000,00
0,00
0,00
20.241,57
0,00
Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
14
4144000
4145000
4146000
4147000
4148000
4148001
4148002
4161000
4180000
4181000
4182000
4191000
03
4211000
4211001
4211003
4211004
4221000
4230000
4231000
4232000
4233000
4234000
4235000
4236000
4237000
4238000
4291000
04
4311000
4311001
4311002
4311003
4311004
4311005
4311006
4311101
4321000
Zuw. lfd Zwecke vom s. ö. Ber.
Zuw lfd Zwecke von verb Untern
Lfd. Zusch. sonst. ö. Sonderr.
Zuw. lfd Zwecke von p. Untern.
Spenden
Zuschuss Forstbetriebsgemeinschaft
Zuw. lfd Zwecke vom übr. Ber.
Ertr. Aufl. SoPo aus Zuwendung
Allgemeine Umlagen
Allgemeine Umlagen vom Land
Allgemeine Umlagen von Gem.
Leistungsbeteiligung GS für AS
+ Sonstige Transfererträge
Ersatz soz. Leist.außerh.Einr.
Leistungen Sozialleist.trägern
Ersatz soz. Leist.a.E.Dritter
Erstatt. Unterhalt.u.Aufforst.
Ersatz soz. Leist. in Einricht
Schuldendiensthilfen vom Bund
Schuldendiensthilfen vom Land
Schuldendiensthilfen von Gem.
Schuldendiensthilfen von ZV
Schuldendiensthilfen s. ö. B.
Schuldendiensthilfen verb Unt.
Schuldendiensthilfen Sonderr.
Schuldendiensthilfen pr. Unter
Schuldendiensthilfen von ü Ber
Andere sonstige Transferertr.
+ Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte
Verwaltungsgebühren
Standesamtsgebühren
Gebühren Schiedsmann
Gebühren Fischereischeine
Gebühren Perso u. Reisepässe
Gebühren Gew.zentr.reg Firmen
Geb. Führ.zeug./GWZ Privat
Geb. f. Grabmale u.ä.
Benutzungsgeb. u. ähnl. Entg.
0,00
0,00
0,00
2.500,00
64.227,23
0,00
0,00
1.355.251,22
0,00
0,00
0,00
0,00
8.923,48
3.989,74
4.933,74
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.266.316,34
15.136,02
4.734,50
0,00
1.007,00
38.757,48
0,00
5.568,00
0,00
89.713,16
Fortg. Ansatz 2016
0,00
0,00
0,00
2.500,00
100,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
700,00
500,00
100,00
100,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.025.209,64
19.250,00
6.000,00
50,00
2.500,00
50.000,00
300,00
4.500,00
0,00
86.850,00
Ist-Ergebnis 2016
0,00
0,00
0,00
26.500,00
0,00
0,00
0,00
1.364.533,81
0,00
0,00
0,00
0,00
1.042,78
321,78
721,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.340.400,57
15.788,80
3.961,60
0,00
1.336,00
37.460,28
0,00
6.337,80
0,00
116.805,17
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
0,00
0,00
0,00
24.000,00
-100,00
0,00
0,00
1.364.533,81
0,00
0,00
0,00
0,00
342,78
-178,22
621,00
-100,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
315.190,93
-3.461,20
-2.038,40
-50,00
-1.164,00
-12.539,72
-300,00
1.837,80
0,00
29.955,17
Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
15
4321001
4321002
4321003
4321004
4321005
4321007
4321008
4321009
4321010
4321011
4321012
4321013
4321014
4321015
4321016
4321017
4321018
4321019
4321020
4321021
4321022
4321023
4321024
4321025
4321026
4321027
4321028
4321029
4321080
4321100
4321200
4321800
4361000
4371000
4381000
05
4411000
4411001
Gebühren Brandschau
Nutz.entsch. Obdachl.unterkünf
Nutzentschä.Obdachlosenunterk.
Nutzungsentsch. f. Obdachl.unterkünfte
Benutzungsgeb. u. ähnl. Entg.
Mieten
Schmutzwassergebühren
Niederschlagswassergebühren
Kostbeiträge Jugendveranstalt
Müllabfuhrgebühren
Benutzungsgeb. u. ähnl. Entg.
Entsorgungsgebühren
Straßenreinigungsgebühren
Geb.Begräbnisplätze,Beerdigung
Benutzungsgeb. u. ähnl. Entg
Benut.gebühr.Asylh. Froi/Müdd.
Vermietung Jugendbus
Gebühren Verkauf Restmüllsäcke
Kleineinleiterabgabe
Straßenwinterdienstgebühren
Grabnutzungsgebühren
Gebühren Sperrgutentsorgung
Geb. Nutzung Leichenhallen
Geb. f. Grabherstellung
Geb.f. Beseitigung v. Gräbern
Verwaltungsgeb.(Genehm. Grabm.und dgl.
Gebühren Spielekisten u.ä.
Gebühren Namensschilder f. Friedhöfe
Übernahmereste investiv
Benutzungsgebühren (Gebührenhaushalte)
Sondernutzungsgebühren
Öffentlich Rechtl. Erträge KER
Zweckgebundene Abgaben
Ertr. aus Aufl. SoPo Beiträge
Ertr. aus Aufl. SoPo Geb.ausgl
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
Mieten
Pachten
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.326.378,69
595.443,15
4.859,50
702.052,35
0,00
2.464,14
5.920,82
0,00
0,00
0,00
835,55
1.531,00
250,54
39.742,77
2.835,22
0,00
5.880,00
16.247,00
4.915,00
1.910,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
339.484,28
60.650,17
279.160,14
168.258,30
23.883,41
Fortg. Ansatz 2016
1.300,00
500,00
0,00
0,00
0,00
57.552,00
1.332.962,50
599.497,50
3.500,00
735.414,63
0,00
2.690,97
6.503,72
0,00
0,00
0,00
500,00
1.213,00
600,00
27.266,33
1.000,00
0,00
5.485,79
18.000,00
2.500,00
1.733,33
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
57.539,87
361.194,91
192.707,00
25.500,00
Ist-Ergebnis 2016
883,50
1.409,43
0,00
0,00
0,00
0,00
1.355.654,29
595.578,31
5.060,00
740.525,84
0,00
2.137,35
6.500,11
0,00
0,00
0,00
161,90
1.444,85
286,32
27.218,36
0,00
0,00
6.588,00
13.226,00
960,00
2.330,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
346.932,41
51.814,25
274.987,26
175.848,01
28.325,87
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
-416,50
909,43
0,00
0,00
0,00
-57.552,00
22.691,79
-3.919,19
1.560,00
5.111,21
0,00
-553,62
-3,61
0,00
0,00
0,00
-338,10
231,85
-313,68
-47,97
-1.000,00
0,00
1.102,21
-4.774,00
-1.540,00
596,67
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
346.932,41
-5.725,62
-86.207,65
-16.858,99
2.825,87
Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
16
4411002
4411009
4411050
4421000
4421001
4421002
4421003
4421004
4421005
4421006
4461000
06
4480000
4480001
4481000
4481001
4481002
4481003
4481004
4481005
4481006
4481007
4482000
4482001
4482002
4482003
4482004
4483000
4483001
4483002
4484000
4484001
4485000
4486000
4487000
4487001
4487002
4487003
Jagdpacht
Mieterlöse 19 % USt
Mietnebenkosten
Erträge aus Verkauf
Erträge aus Verkauf Altpapier Abfallbeseitigung
Erlöse Ausschreib.unterlagen
Erträge aus Verkauf Elektroschrott
Erlös aus Holzeinschlag
Erträge Verkauf Sperrgutmarken
Erträge aus Verkauf Elektroschrott
So pr.-re. Leistungsentgelte
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Erträge aus Kostenerst. Bund
Erstattung AltersteilzG. AA
Kostenerstattungen vom Land
Erträge aus Einbürgerungsantr.
Erst.Kost. FW-Lehrgänge (Land)
Fortbildungsbudget, Land
Erstatt. f. Asylbew. (Betr.pau)
Kostenerstattung Land
Erst.Land Unterhalt.jüdisch.FH
Erstatt. Pauschalen n. Flüag
Kostenerst. Gemeinden (GV)
Zuw. Kreis z. Lehrgangskosten
Erstatt.FW-einsätze (Kreis)
Ertr. aus erst. Schülerfahrk.
Ko-erst. FW-Eins. Landsch.verb
Erträge aus Ko-erst. Zweckverb
Erst. Verwaltungskosten WZV
Zuschuss Altersteilz.G v. AA
Kostenerst. so. öffentl. Ber.
Leistungen Beihilfeablösevers.
Ertr. aus Ko-erst. verb. Unter
Ertr. aus Ko-erst. so ö Sonder
Ertr. aus Ko-erst. priv. Unter
Überschuß Duales System
Einnahmen Nebenentgelt DSD
Ertr. Altpapiersamml. Ant. DSD
1.536,25
2.646,72
24.770,82
0,00
46.787,98
0,00
469,85
10.806,81
0,00
0,00
0,00
644.295,67
0,00
0,00
29.448,09
102,00
4.602,81
1.600,00
0,00
495.183,84
0,00
0,00
2.522,85
0,00
0,00
4.046,14
0,00
50,00
29.510,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.693,04
0,00
0,00
0,00
Fortg. Ansatz 2016
1.600,00
0,00
28.200,00
50.000,00
52.735,59
50,00
402,32
10.000,00
0,00
0,00
0,00
1.525.947,80
0,00
0,00
0,00
200,00
7.000,00
2.400,00
0,00
1.351.000,00
2.140,00
0,00
1.000,00
510,00
0,00
0,00
1.000,00
0,00
35.320,00
0,00
9.000,00
0,00
0,00
0,00
4.950,00
0,00
15.100,00
0,00
Ist-Ergebnis 2016
954,96
2.646,72
17.212,92
0,00
47.933,35
0,00
0,00
2.065,43
0,00
0,00
0,00
1.497.797,55
0,00
0,00
53.897,49
357,00
0,00
1.404,16
0,00
1.299.678,89
0,00
0,00
5.534,52
0,00
0,00
0,00
0,00
50,00
29.580,00
0,00
1.125,07
0,00
0,00
0,00
2.366,91
0,00
0,00
0,00
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
-645,04
2.646,72
-10.987,08
-50.000,00
-4.802,24
-50,00
-402,32
-7.934,57
0,00
0,00
0,00
-28.150,25
0,00
0,00
53.897,49
157,00
-7.000,00
-995,84
0,00
-51.321,11
-2.140,00
0,00
4.534,52
-510,00
0,00
0,00
-1.000,00
50,00
-5.740,00
0,00
-7.874,93
0,00
0,00
0,00
-2.583,09
0,00
-15.100,00
0,00
Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
17
4487004
4488000
4488001
4488002
4488003
4488004
4488005
4488006
4488007
4491000
4492000
4493000
07
4501000
4511000
4521000
4541000
4541001
4542000
4551000
4561000
4561001
4561010
4562000
4562001
4562002
4562100
4562200
4563000
4564000
4565000
4571000
4581000
4581100
4582000
4582100
4582200
4582300
Ertr. Altpapiersamml. Ant. DSD 19% USt
Ertr. aus Ko-erst. übr Bereich
Ertr. aus Ko-erst. übr Bereich
Erst.Kost.FW-einsätze
Erstatt.Betriebskost
Erst.Repkost Anschlussnehmer Abwasserbeseitigung
Ertr. aus Ko-erst. Hausanschl
Erstattung Rep.kosten Wi-Wege
Lohnkostenzuschuss
Leistungsbtlg. für Arbeitss.
Leistungsb. beim Arb.losengeld
Leistungsbtlg. zur Eingl. AS
+ Sonstige ordentliche Erträge
So. Ertr.. lfd. Vw-tätigkeit
Konzessionsabgaben
Erstattung von Steuern
Ertr. Veräuß. Grundst./Gebäude
Ertr. Erst. Kanalanschl.Beitr
Ertr. Veräuß. bewegl. Verm.
Erträge Veräuß. Finanzanlagen
Bußgelder
Bußgelder ruhender Straßenverk
Bußgelder nur Abschlußrelevant 2010
Säumniszuschläge
Stundungszinsen u. dergl.
Erstattung Bankrückläufergeb.
Beitreibungsgebühren
Nachforderungszinsen Gewerbesteuer
Erträge aus Gewährverträgen
Ausgleichzahlungen nach AFWoG
Weitere so ordentliche Erträge
Erträge Aufl. sonstige SoPo
Erträge aus Zuschreibungen
Erträge aus Zuschreibungen Niederschl./Erlass
Ertr. Aufl./Herabs. Rückstell.
Aufl. von Beihilferückst.
Aufl. von Pensionsrückst.
Aufl. v. Altersteilzeitrückst.
12.680,13
13.983,90
0,00
0,00
12.231,47
9.542,23
4.694,96
0,00
22.404,21
0,00
0,00
0,00
1.621.905,85
0,00
262.814,94
0,00
241.262,00
0,00
0,00
0,00
355,50
3.935,43
0,00
7.107,90
6.972,84
369,64
14.278,48
103.855,00
0,00
0,00
0,00
4.638,31
13.156,22
0,00
44.319,33
66.385,00
512.221,00
0,00
Fortg. Ansatz 2016
0,00
1.869,80
0,00
5.000,00
16.278,00
55.000,00
0,00
0,00
18.180,00
0,00
0,00
0,00
1.962.112,00
0,00
269.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.530,00
8.000,00
0,00
30.000,00
12.500,00
250,00
20.000,00
15.000,00
0,00
0,00
0,00
1.483.602,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Ist-Ergebnis 2016
12.802,79
11.539,74
0,00
0,00
10.516,49
36.002,00
0,00
0,00
32.942,49
0,00
0,00
0,00
1.668.842,12
0,00
206.725,26
0,00
523.589,42
0,00
0,00
0,00
0,00
6.147,68
0,00
13.001,16
6.310,76
245,61
11.179,06
98.557,25
0,00
0,00
0,00
7.530,86
13.666,32
0,00
44.328,17
120.976,00
421.131,00
0,00
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
12.802,79
9.669,94
0,00
-5.000,00
-5.761,51
-18.998,00
0,00
0,00
14.762,49
0,00
0,00
0,00
-293.269,88
0,00
-62.274,74
0,00
523.589,42
0,00
0,00
0,00
-1.530,00
-1.852,32
0,00
-16.998,84
-6.189,24
-4,39
-8.820,94
83.557,25
0,00
0,00
0,00
-1.476.071,14
13.666,32
0,00
44.328,17
120.976,00
421.131,00
0,00
Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
18
4582400
4582900
4583000
4583001
4583002
4583003
4583500
4591000
4591001
4591002
4591003
4591004
4591006
4591007
4591008
4591009
4591010
4591011
4591012
4591013
4591014
4591019
4591100
4591200
4599997
4599998
08
4711000
09
4721000
10
11
5011000
5011001
5011002
5012000
5018000
5019000
Aufl. v. Instandh.-Rückst.
Aufl. v. sonst. Rückst.
So. nicht zw ord. Erträge
Ertrag Aufl. Sportpauschale
Auflösung PRAP Grabnutzungsre
Ertrag Aufl. Schulpauschale
Erst.Personalkosten§107bBeamte
Andere so. ord. Erträge
Ertr. Erstattung Energiekosten
Vermischte Einnahmen
erstattVerfahrenskostBeteilig.
Elternbeträge OGS
Vermischte Einnahmen
Erschl. trägerant. Tannenweg
Erstattung Machineneinsatz
Erst.ansprüche 107b BeamtVG
Ertr. Erstattung Energiekosten
Erst.Umlagen u. Sanierungsgeld
Infrastrukturbeitr. Tannenweg
Erst. Hauptkanal Tannenweg
Beiträge Erschließungsträger
Andere stg. ord. Erträge
Schadensfälle
Erstattung Telefongebühren
Ausbuchen Keinbeträge (Überzahlung)
Ausbuchen Centbeträge Anbu
+ Aktivierte Eigenleistungen
Aktivierte Eigenleistungen
+/- Bestandsveränderungen
Bestandsveränderungen
= Ordentliche Erträge
- Personalaufwendungen
Dienstbezüge Beamte
Aufw.entsch. BM u. allg.Vertreter
Aufwandsentsch. Vollzieh.beamt
Dienstbezüge tarifl. Beschäft.
Zuführung zu Rückstellungen
Dienstbezüge sonst. Beschäft.
43.756,88
838,62
0,00
23.079,78
73.686,96
0,00
0,00
4.881,61
10.261,06
0,00
0,00
39.440,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
143.878,00
0,00
217,97
0,00
193,24
0,14
9.598,38
9.598,38
4.027,94
4.027,94
17.159.324,98
-3.083.186,59
-395.710,73
-3.824,40
0,00
-1.281.390,85
-44.328,17
-34.205,35
Fortg. Ansatz 2016
0,00
0,00
0,00
0,00
78.000,00
0,00
0,00
21.030,00
0,00
100,00
100,00
23.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
10.000,00
0,00
0,00
16.842.218,35
-2.241.897,00
-410.196,00
-3.757,00
0,00
-1.340.111,00
0,00
-36.437,00
Ist-Ergebnis 2016
43.872,68
0,00
0,00
6.153,44
79.260,05
4.496,51
6.850,00
751,84
6.438,79
0,00
0,00
39.437,50
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
8.063,39
0,00
129,37
0,00
3.769,10
3.769,10
1.274,55
1.274,55
20.534.423,48
-3.287.608,46
-395.327,18
-3.824,40
0,00
-1.243.779,94
-67.461,07
-39.313,03
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
43.872,68
0,00
0,00
6.153,44
1.260,05
4.496,51
6.850,00
-20.278,16
6.438,79
-100,00
-100,00
16.437,50
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
8.063,39
0,00
129,37
0,00
-6.230,90
-6.230,90
1.274,55
1.274,55
3.692.205,13
-1.045.711,46
14.868,82
-67,40
0,00
96.331,06
-67.461,07
-2.876,03
Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
19
5021000
5022000
5029000
5031000
5032000
5039000
5041000
5041100
5041200
5051000
5051001
5061000
5071000
12
5111000
5112000
5119000
5121000
5131000
5132000
5139000
5141000
5151000
5151001
5161000
13
5211000
5211001
5211002
5211003
5211004
5211005
5211006
5211007
5211008
5211009
5211010
5211014
Beitr. Versorg.-kasse Beamte
Beitr. Versorg.-kasse t. Besch
Beitr. Versorg.-kasse so Besch
Beitr. ges. Soz.-Vers. Beamte
Beitr. ges. Soz.-Vers. t Besch
Beitr. ges. Soz.-Vers. s.Besch
Beihilfen für Beamte
Beihilfen Beamte (Vers.-Empf.)
Beihilfen Vers.-Empf.
Zuf. Pensionsrückstell. Besch.
Zuf. Versorgungsrückl. Bes.emp
Zuf. Beih.rückstell. Besch.
Zuf.Rückst. ATZ
- Versorgungsaufwendungen
Versorg.aufw. Beamte
Versorg.aufw. Tarifl. Beschäf.
Versorg.aufw. sonst. Beschäft.
Beitr. zu Versorg.kasse Beamte
Beiträge gesetzl. SV Beamte
Beiträge gesetzl. SV tar Besch
Beiträge gesetzl. SV so. Besch
Beihilfen,Unterstützungen dgl. Versorgungsempf.
Zuf. zu PRS für Vers.empfänger
Zuf.Versorg.rücklage Vers.empf
Zuf. zu BRS für Vers.empfänger
- Aufwend. für Sach- & Dienstleistungen
Unterh. Grundstücke baul. Anl.
Sächliche Ausgaben (SN)
Erneuerung Fußboden TH
Maßn. i. R. d. Denkmalpflege
Unterh. Grundstücke baul. Anl.
Wärmedämmmaßnahmen
Kanalsanierung
Umstellung Netzwerk
Sanierung div. Straßen, Kelz
Beseitig/Ersatzbepfl. Pappeln
Erstell.Raumkonz./Maßnahmebed.
Abwickl. Hausanschlüsse
0,00
-106.086,68
-1.616,35
0,00
-246.542,45
-10.169,50
-185.950,16
0,00
0,00
-633.186,00
-3.069,95
-137.106,00
0,00
-412.800,29
-3.095,00
0,00
0,00
-399.707,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-9.998,29
0,00
-2.018.689,45
-196.698,55
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-6.493,66
0,00
0,00
-355,35
0,00
0,00
Fortg. Ansatz 2016
0,00
-107.209,00
-1.457,00
0,00
-267.742,00
-10.931,00
-60.900,00
0,00
0,00
0,00
-3.157,00
0,00
0,00
-624.548,00
0,00
0,00
0,00
-425.000,00
0,00
0,00
0,00
-139.633,00
-26.833,00
-9.087,00
-23.995,00
-2.472.900,66
-158.051,00
-1.010,00
0,00
-200,00
0,00
0,00
-150.000,00
0,00
0,00
-1.010,00
0,00
0,00
Ist-Ergebnis 2016
0,00
-103.299,18
-1.548,16
0,00
-238.064,69
-11.724,18
-183.542,94
0,00
0,00
-738.724,00
-3.165,69
-257.834,00
0,00
-413.983,59
-1.723,00
0,00
0,00
-401.817,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-10.443,59
0,00
-2.172.518,65
-110.151,85
-157,86
0,00
-199,10
0,00
0,00
-3.075,13
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
0,00
3.909,82
-91,16
0,00
29.677,31
-793,18
-122.642,94
0,00
0,00
-738.724,00
-8,69
-257.834,00
0,00
210.564,41
-1.723,00
0,00
0,00
23.183,00
0,00
0,00
0,00
139.633,00
26.833,00
-1.356,59
23.995,00
300.382,01
47.899,15
852,14
0,00
0,90
0,00
0,00
146.924,87
0,00
0,00
1.010,00
0,00
0,00
Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
20
5211015
5211016
5211017
5211019
5211020
5211021
5211022
5211023
5211024
5211025
5211026
5211027
5211028
5211029
5211030
5211031
5211032
5211033
5211034
5211035
5211036
5211037
5211038
5211039
5211040
5211042
5211043
5211044
5211045
5211100
5211200
5211600
5211604
5211605
5211606
5211607
5211608
5211901
Sanierung Gemeindestraßen
Unterh. Straßenbeleuchtung
Energieeinspramaßnahmen
Unterhaltungskosten Ehrenmäler
Kanalreinigung/KanalTV-Überpr.
Entsorg.priv.Entw.einrichtung.
Unterh.u.Instand. Straßen
Unterh. Gräben, Wasserläufe
Unterh. Ehrenmäler
Unterhaltung Wirtsch. Wege
Sanierung Außenfassade
Sanierung der Sportplätze
Betriebskosten RüB
Unterh. Wartehallen
Unterh. d. jüdischen FH
Unterh. und Aufforstung
Unterhaltung der Kanäle
Unterh.uAnsch.Verkehrsschilder
San. Kanäle u. Bestandsaufnahm
San. Kreuzung Zülp.Str/Mitfeld
Sanierung WC-Anlage HS
"Sanierung ""Oststraße"", Kelz"
Sanierung Gemeindestraßen
Sanierung Bendenweg
Instands.Gehweg Tannen-/Kuhweg
Sanierung Frankenstraße
Sanierung Fritz Braun Str.
Brückensanierung
Unterhaltung Minispielfeld
Sanierung Hartplatz SZ Vettw.
Unterh. Grundst./baul. Anlagen
Sanierung KJP II
KJPII Sanier. Verl. Schützenststr. 2. BA
KJPII San. Vorfl. zw. Buschwegund Im Berggarten
KJPII San.Durchl.Im Berggarten
KJPII Sanier. Verl. Schützenststr. 2. BA
KJPII San. Schnocksgraben
Kanalsanierung Müddersheim, Heidegase
0,00
-52.429,68
0,00
-932,56
-35.057,98
0,00
-20.996,04
-24.844,99
0,00
-3.083,11
0,00
0,00
-189,00
-978,78
-20,75
-1.294,13
-8.193,35
-2.750,97
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Fortg. Ansatz 2016
0,00
-57.060,00
0,00
-522,00
-40.000,00
0,00
-57.722,93
-31.520,91
-100,00
-7.090,00
0,00
0,00
0,00
-2.741,33
-1.000,00
-5.516,62
-15.000,00
-3.535,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-16.010,00
-1.010,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Ist-Ergebnis 2016
0,00
-54.241,43
0,00
-521,29
-38.526,10
0,00
-49.966,86
-22.993,96
0,00
-3.591,61
0,00
0,00
-104,65
-2.161,66
0,00
-5.457,90
-14.784,45
-3.700,81
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-5.122,95
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
0,00
2.818,57
0,00
0,71
1.473,90
0,00
7.756,07
8.526,95
100,00
3.498,39
0,00
0,00
-104,65
579,67
1.000,00
58,72
215,55
-165,81
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10.887,05
1.010,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
21
5215000
5216000
5218000
5221000
5230000
5231000
5232000
5232001
5232002
5232003
5232100
5233000
5234000
5235000
5236000
5237000
5238000
5241000
5241001
5241002
5251000
5251001
5255000
5255001
5255002
5255003
5255004
5255005
5255006
5255007
5261000
5261100
5261200
5271000
5279000
5279100
5279900
5281000
Instandhaltung der Grundstücke und bauliche Anlage
Instandhaltung des Infrastrukturvermögens
Zuführungen zu Instandhaltungsrückstellungen
Unterh. so. unbew. Vermögen
Erst. für Aufw. von Drit. Bund
Erst. Aufw. von Dr. Land
Erstattungen an Gemeinden (GV)
Kostenbeteiligung Kreis VHS
5O % ige Kostenbeteilig. SGBII
Kostenbeteiligung SGB II
Auszahlungen für Unterhaltung
Erst. Aufw. von Dr. an ZV
Erst. Aufw. von Dr. an s.ö.B.
Erst. Aufw. von Dr. an verb.U.
Erst. Aufw. von Dr. an so.ö.SR
Erst. Aufw. von Dr. an priv. U
Erstattungen übrige Bereiche
Bew. Grundstücke u. baul. Anl.
Versicherungen für Kapellen
Bew. Buswartehallen
Unterhaltung von Fahrzeugen
Unterhaltung Geschirrmobil
Unterhaltung so. bew. Vermögen
Unterh EDV/Second Level.Support
Unterhaltung so. bew. Vermögen
Unterhalt. Ausrüstungsgegenst.
Unterhaltung/Leasing Software
Ergänz.Ersatzbesch.Spielekiste
Austausch DIN.Beladung Atemschutz
Ersteinr.BetriebInternetanschl
Bes. Aufwendungen Beschäftigte
Aus- und Fortbildung
Dienst- u. Schutzkl., Ausrüst.
Lernmittel nach Lernm.-fhg
Schülerbeförderung
Sonstige Schülerbeförderung
Sonstige Sachleistungen
Repräsentation, Ehrungen
-2.015,88
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-9.892,30
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-341.364,61
0,00
0,00
-80.309,78
-135,01
-37.168,55
-1.836,18
0,00
-25.377,51
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-11.110,84
-221.067,36
0,00
0,00
-3.682,54
Fortg. Ansatz 2016
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-15.100,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-443.596,65
0,00
-212,00
-112.035,00
-808,00
-45.570,00
-3.250,00
-505,00
-16.665,00
-3.620,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-12.250,00
-225.000,00
0,00
0,00
-4.040,00
Ist-Ergebnis 2016
-859,60
0,00
-171.100,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-14.902,56
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-382.536,78
0,00
-202,73
-93.001,04
-7,98
-27.170,74
-2.463,31
0,00
-16.144,08
-3.355,80
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-7.498,46
-201.455,63
0,00
0,00
-1.825,34
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
-859,60
0,00
-171.100,00
0,00
0,00
0,00
0,00
197,44
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
61.059,87
0,00
9,27
19.033,96
800,02
18.399,26
786,69
505,00
520,92
264,20
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4.751,54
23.544,37
0,00
0,00
2.214,66
Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
22
5281001
5281002
5281003
5281004
5281005
5281006
5281007
5281008
5281009
5281010
5281011
5281013
5281014
5281015
5281016
5281017
5281018
5281019
5281020
5281100
5291000
5291001
5291002
5291003
5291004
5291005
5291006
5291007
5291008
5291009
5291010
5291011
5291012
5291013
5291014
5291015
5291016
5291017
Ehrung Beamte, Tarifl.Besch.
Ehrung von Sportlern
Aufw. für so. Sachleistungen
Verleihung Umweltpreis
Würdigung ehrenamtl. Tätigkeit
Ausgaben Schulveranstaltungen
Aufw.für so. Sachl. Rat
Kost. Erstellung Wappenteller
Einrichtung Jugendparlament
Ehrung. Ehe- , Alterjubiläum
Lehr- und Unterrichtsmittel
Beseitigung von Grabstätten
Kosten f. Grabherstellung
Kosten d. Brandschutzerziehung
Lehr-u.Unterrichtsmittel Müdd.
Ausg.Hauswirtschaft,Werkunter.
Schwimmunterricht
Fortbildbudget,Land
Kosten Namensschilder FH
Aufwendungen für Vorräte
Sonstige Dienstleistungen
Deponiekosten, Hausmüll u.a.
Fuhrleist.sonst.Beseitkost.DSD
Stromkosten
Ausgaben Straßenwinterdienst
Kauf v. Windelsäcken
Fuhrleist. Altpapierentsorg
Entg. Vereine Altpapiersamml.
Beiträge an Verbände
Fuhrleistung Abfallentsorgung
Zahlung Überl. Hebedaten WZV
Ko. Wint.dienst Landschaftsverband
Unfallversicherung Feuerwehr
Kosten wildabgekippter Müll
Schadstoffentsorgung
Allg. Ordnungsmaßnahmen
Ausgaben Feuerwehrlehrgänge
Entsorgung v. Elektroschrott
0,00
0,00
-5.500,00
0,00
-500,00
-2.050,00
0,00
-256,23
0,00
-4.714,78
-7.238,95
-6.104,70
-16.307,81
0,00
0,00
-1.016,37
-7.000,00
-1.600,00
0,00
0,00
-5.112,24
0,00
0,00
-61.075,54
-5.105,45
0,00
0,00
0,00
-9.214,91
0,00
-2.886,17
0,00
-1.360,36
0,00
0,00
-2.008,09
-5.485,54
0,00
Fortg. Ansatz 2016
-101,00
-2.000,00
-5.555,00
0,00
-505,00
-2.050,00
-182,00
-303,00
0,00
-4.343,00
-8.095,00
-7.500,00
-18.000,00
-505,00
0,00
-1.000,00
-10.000,00
-2.400,00
0,00
0,00
-16.060,00
0,00
0,00
-89.125,00
-11.498,00
0,00
0,00
0,00
-10.100,00
0,00
-3.024,00
-10.488,00
-1.414,00
0,00
0,00
-3.535,00
-8.080,00
0,00
Ist-Ergebnis 2016
0,00
-380,01
-5.500,00
0,00
-500,00
-2.050,00
-214,20
0,00
0,00
-4.082,67
-8.007,89
-4.522,00
-14.922,39
0,00
0,00
-932,84
-7.420,00
-1.404,16
0,00
0,00
-6.322,47
0,00
0,00
-66.866,11
-3.947,83
0,00
0,00
0,00
-10.017,75
0,00
-2.873,47
-5.195,40
-1.421,68
0,00
0,00
-873,98
-3.746,81
0,00
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
101,00
1.619,99
55,00
0,00
5,00
0,00
-32,20
303,00
0,00
260,33
87,11
2.978,00
3.077,61
505,00
0,00
67,16
2.580,00
995,84
0,00
0,00
9.737,53
0,00
0,00
22.258,89
7.550,17
0,00
0,00
0,00
82,25
0,00
150,53
5.292,60
-7,68
0,00
0,00
2.661,02
4.333,19
0,00
Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
23
5291020
5291021
5291022
5291050
5291051
5291053
5291054
5291055
5291056
5291057
5291058
5291059
5291060
5291061
5291062
5291064
5291065
5291066
5291100
5291101
5291102
5291103
5291201
5291202
5291300
5291301
5291302
5291401
5291402
5291500
5291501
5291502
5291600
5291601
5291602
5291701
5291802
5291803
Aufw. Ermit.gespl. Abwassergeb
Beseitigung von Grabstätten
Kosten f. Grabherstellung
Beitr. Arbeitsrechtl. Verinig.
Überörtliche Prüfung GPA
Kosten Brandschau
Einsatz Katastrophenfälle
Kosten Einsatz Feuerw.
Beiträge Wasser-Bodenverbände
Beitr. so. Vereine u. Verbände
Kosten Wirtschaftsprüfer
Übernahme Essensgelder
Mittagessenzuschuss
Kosten f. Bauleitplanung
Aufw. Straßenreinigung Winterdi
Zusch. Forstbetriebsgemeinsch.
Einleitung in die Kläranlage
Transport zur Kläranlage
Deponiegebühren
Deponiekosten- Grundgebühr
Herst., Liefer., Einsamm. Windelsäcke
Sonstige allgemeine Kosten
Restmüll Deponiegebühren
Restmüll (Miete, Leerung, Transp, Säcke)
Mitgliedsbeiträge
Bioabfall Deponiegebühren
Bioabfall (Miete, Leerung, Transp, Säcke)
Grünafall Deponiegebühren
Grünabfall (Sammlung u. Transport)
Kost.Planung,Gutachten
Sperrmüll Deponiegebühren
Sperrgut (Sammlung u. Transport)
Zuschuss Sanierung KJP II
Elktroschrottentsorg. Grundgeb
Elektroschrott (Sammlung u. Transport)
Schadstoffentsorgung Grundgebühr
Altpapier (Sammlung u. Transport)
Entgelte Vereine für Sammlung Altpapier
0,00
0,00
0,00
-610,00
0,00
-662,64
-1.830,57
0,00
0,00
-6.649,62
-17.850,00
0,00
0,00
-9.096,21
-7.199,52
-2.627,98
-95,35
-845,51
0,00
-89.059,63
-1.048,72
-3.546,20
-268.427,88
-78.671,06
0,00
-116.266,48
-57.942,55
-2.084,50
-3.226,47
0,00
-33.318,66
-13.100,01
0,00
-2.033,32
-3.288,52
-3.945,04
-40.766,73
-17.616,00
Fortg. Ansatz 2016
0,00
0,00
0,00
-586,00
-5.050,00
-1.212,00
-5.050,00
0,00
0,00
-7.065,00
-23.400,00
0,00
0,00
-11.010,00
-6.949,54
-1.312,00
-447,95
-1.690,10
0,00
-108.111,04
-1.104,56
-4.040,05
-268.966,41
-78.464,30
0,00
-116.591,26
-57.962,00
-4.231,75
-3.185,39
-6.050,00
-29.025,43
-11.412,02
0,00
-2.033,32
-2.815,94
-3.956,92
-40.959,71
-18.147,17
Ist-Ergebnis 2016
0,00
0,00
0,00
-610,00
0,00
-828,30
-1.765,62
0,00
0,00
-6.799,66
-17.850,00
0,00
0,00
0,00
-7.049,53
-3.235,69
-121,60
-1.350,84
0,00
-108.111,04
-771,12
-3.611,65
-271.055,78
-79.301,07
0,00
-112.527,78
-57.997,49
-1.889,78
-3.519,58
0,00
-28.567,52
-11.231,93
0,00
-2.052,99
-3.619,60
-3.956,92
-34.523,72
-18.047,25
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
0,00
0,00
0,00
-24,00
5.050,00
383,70
3.284,38
0,00
0,00
265,34
5.550,00
0,00
0,00
11.010,00
-99,99
-1.923,69
326,35
339,26
0,00
0,00
333,44
428,40
-2.089,37
-836,77
0,00
4.063,48
-35,49
2.341,97
-334,19
6.050,00
457,91
180,09
0,00
-19,67
-803,66
0,00
6.435,99
99,92
Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
24
5291901
5291903
14
5211018
5313008
5711000
5711001
5711100
5711200
5711300
5711400
5711410
5711500
5711501
5711600
5711700
5711800
5711900
5721000
5731000
15
5310000
5311000
5311001
5311002
5312000
5312001
5312002
5312003
5312004
5312005
5312007
5312008
5313000
5313001
5313002
5313003
5313004
Deponiekosten wild abgekippter Müll
Sonst. Kosten wild abgekippter Müll
- Bilanzielle Abschreibungen
Sanierung Eingangstüren
Umlage RegioEntsorgung
Abschreibungen auf Sachanlagen
Abschr. immaterielles Vermögen
Abschreibungen Gebäude
Abschreibungen Brücken
Abschreibungen Kanäle
Abschreibungen Verkehrsflächen
Sonst. Abschr. Infrastrukturv.
Abschreibungen Maschinen
Aufwand Niederschlagung Ford.
Abschreibungen Fahrzeuge
Abschreibungen BGA
Abschreibungen GWG
Aufwand für Festwerte
Abschreibungen auf Finanzanl.
Abschreibungen auf das UV
- Transferaufwendungen
Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Bund
Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Land
Nachmittagsbetreuung GHS
Gebühren Fischerei Abgabe
Lfd. Zuweisung Gemeinden (GV)
Zuwend. Schule 8 - 13 Uhr
Zuschüsse Jugendarbeit
Anteil PoolBildung KiGa
Förd. Kunst u. Kultur
Pädag.Sachkosten Jugendarbeit
Lfd. Zuweisung Gemeinden (GV)
Zuwendungen 13 Plus
Zuweisungen Zweckverbände lfd.
Umlage KDVZ, Frechen
Erstatt.Kosten,Kreuzau-Nidegg.
Beiträge an den Erftverband
Beiträge Erftverb. u. WVER
-2.981,04
-1.082,64
-2.267.646,22
0,00
0,00
-2.256.501,38
-198,02
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1,00
0,00
0,00
-10.945,82
-9.420.073,42
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-5.500,00
0,00
-55.000,00
-800,00
-9.247,31
0,00
-5.000,00
0,00
-227.286,62
-33.415,00
-1.347.350,00
-247.164,00
Fortg. Ansatz 2016
-3.012,19
-1.444,17
-1.977.967,00
0,00
0,00
-1.977.967,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-10.222.715,51
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-15.500,00
-500,00
-55.550,00
-800,00
-9.000,00
0,00
-5.000,00
0,00
-244.824,00
0,00
-1.343.361,00
-250.000,00
Ist-Ergebnis 2016
-2.914,54
-724,33
-2.282.483,13
0,00
0,00
-2.267.438,76
-180,51
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-14.863,86
-10.589.275,61
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-9.500,00
0,00
-55.550,00
-800,00
-11.269,02
0,00
-5.000,00
0,00
-252.997,50
0,00
-1.349.299,00
-251.075,00
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
97,65
719,84
-304.516,13
0,00
0,00
-289.471,76
-180,51
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-14.863,86
-366.560,10
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6.000,00
500,00
0,00
0,00
-2.269,02
0,00
0,00
0,00
-8.173,50
0,00
-5.938,00
-1.075,00
Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
25
5313005
5313006
5313007
5314000
5315000
5316000
5317000
5317001
5317002
5317003
5318000
5318001
5318002
5318003
5318004
5318005
5318006
5318007
5318008
5318009
5318010
5318011
5318012
5318013
5318014
5318015
5320000
5321000
5322000
5323000
5324000
5325000
5326000
5327000
5328000
5331000
5331002
5331003
Beiträge Hochwasserrückhaltebecken
Aufwendungen für IT-Zentralisierung KDVZ
Beiträge Förderschulzweckverband
Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. s ö Be
Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Untern
Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Sonder
Zuschüsse private Unternehmen
Zusch.f.Kiga´s AWO,Lebensh
Kosten der OGS
ZuschußAbfallbeseit. aus DSD
Lfd. Zuschüsse übrige Bereiche
Zuschuß Führerschein KL 2
Zuschuss St. Angela DN
Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. ü Ber.
Bauprämie f. junge Familien
ZuweisfZwecke FBG Vettw.Kreuz.
Zuschuss Sanierung Sportfläche
Zuschuss Tierheim Düren
Zuschuss an die Feuerwehr
Förderung Kunst u. Kultur
Zusch.Musik,Gesang,sonst.Verei
Zuschüsse Ausreisekosten
Zuschüsse Altenfeiern
Zuschuss Jugendinitiativen
Zuschüsse an Sportvereine
Förderung von Kunst u. Kultur
Schuldendiensthilfen Bund
Schuldendiensthilfen Land
Schuldendiensthilfen Gemeinden
Schuldendiensthilfen Zweckverb
Schuldendiensthilfen s. ö. Ber
Schuldendiensthilfen v Untern.
Schuldendiensthilfen Sonderr.
Schuldendiensthilfen p Untern.
Schuldendiensthilfen ü Bereich
SL natürl. Pers. außerh. Einr.
Grundleistungen § 3 Asylblg
Krankh.Schwangersch. §4Asylblg
0,00
0,00
-68.536,82
0,00
0,00
0,00
-26.707,50
-221.127,64
-83.646,10
0,00
-23.079,78
-5.260,58
-3.953,73
-10.500,00
0,00
0,00
0,00
-8.566,32
-2.475,70
-5.900,00
-25.040,00
0,00
-8.805,00
0,00
-38.627,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-400.340,20
-77.707,05
Fortg. Ansatz 2016
0,00
0,00
-166.000,00
-15.000,00
0,00
0,00
0,00
-190.000,00
-89.025,13
0,00
0,00
-9.500,00
-3.900,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-8.800,00
-2.500,00
-5.350,00
-25.590,00
-500,00
-8.875,00
-1.000,00
-38.630,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-792.757,38
-98.000,00
Ist-Ergebnis 2016
0,00
0,00
-165.475,72
-4.909,63
0,00
0,00
-53.415,00
-237.821,29
-89.025,13
0,00
-6.253,44
-5.730,60
-3.337,57
-4.000,00
0,00
0,00
0,00
-8.566,32
-2.418,10
-5.900,00
-24.940,00
0,00
-8.875,00
0,00
-38.629,99
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-792.797,18
-352.758,89
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
0,00
0,00
524,28
10.090,37
0,00
0,00
-53.415,00
-47.821,29
0,00
0,00
-6.253,44
3.769,40
562,43
-4.000,00
0,00
0,00
0,00
233,68
81,90
-550,00
650,00
500,00
0,00
1.000,00
0,01
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-39,80
-254.758,89
Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
26
5331005
5331006
5331007
5331008
5332000
5333000
5334000
5335000
5336000
5337000
5339000
5341000
5342000
5352000
5371000
5372000
5372001
5372002
5372003
5374000
5375000
5391000
5391002
16
5411000
5411001
5411002
5411003
5411004
5411005
5411006
5411050
5411100
5411200
5411300
5411400
5412000
5412001
Sonst.Leist. §6 Asylblg
Sonst.Leist. §6 Asylblg(Geldl)
Hilfe z.Lebensunterh.§2Asylblg
Hilfe besond.Lebenslagen§2
SL natürl. Pers. in Einricht.
Leist. Unterk. Heiz. an AS
Leist. Eingl.I von Arbeitss.
Einm. Leist. an Arbeitss.
Arbeitslosengeld II
Leist. zur Eingl. II von AS
Sonstige soziale Leistungen
Gewerbesteuerumlage
Finanz.-bet. Fonds Deut. Einh.
Allg. Zuweisung an Gemeinden
Allgemeine Umlagen an das Land
Kreisumlage
Ausschl.Kost.Jugendamt,VerwHH
Differenzierte Kreisumlage VHS
Allg. Umlagen Gemeinden (GV)
Kreisumlage allgemein nach § 56,4 KrO, 1 KrO
Kreisumlage, Mehrbelastung Jugendamt § 56,5 KrO
Sonstige Transferaufwendungen
Krankenhausumlage
- Sonstige Aufwendungen
So. Per- und Vers.aufwendungen
So. Per- und Vers.aufwendungen
Kosten Betriebsarzt, Fachkraft
Untersuchungskosten Feuerwehr
Zahl. n. d. Pers.Vertr.G
Gemeinschaftsveranstaltungen
So. Per- und Vers.aufwendungenGereonstraße 119
Erstatt. Mietnebenkosten
Aus- und Fortbildung
Dienst- u. Schutzkl., Ausrüst.
Reisekosten
Personalnebenaufwendungen
Bes. zw. Aufw. f. Beschäftigte
Dienst- und Schutzkleidung
0,00
-2.682,70
-118.713,53
-10.101,22
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-109.913,49
-106.773,10
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-3.804.294,11
-2.221.592,92
-104.966,00
0,00
-565.540,92
0,00
0,00
-4.103,19
-2.249,95
-80,00
-1.020,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-6.134,12
0,00
0,00
-15.608,60
Fortg. Ansatz 2016
-500,00
-10.000,00
-220.000,00
-30.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-78.932,00
-102.612,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-4.147.198,00
-2.149.511,00
-104.000,00
0,00
-531.668,75
0,00
0,00
-5.000,00
-2.500,00
-80,00
-1.020,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-7.900,00
0,00
0,00
-58.500,00
Ist-Ergebnis 2016
-155,10
-392,50
-192.218,24
-23.262,70
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-123.068,90
-119.552,62
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-4.127.664,50
-2.157.126,67
-105.490,00
0,00
-2.889.057,71
-62,44
0,00
-4.080,48
-1.508,11
-80,00
-1.020,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-7.091,45
0,00
-350,00
-28.065,43
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
344,90
9.607,50
27.781,76
6.737,30
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-44.136,90
-16.940,62
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
19.533,50
-7.615,67
-1.490,00
0,00
-2.357.388,96
-62,44
0,00
919,52
991,89
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
808,55
0,00
-350,00
30.434,57
Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
27
5412002
5421000
5421001
5421002
5421003
5421004
5421005
5421006
5421007
5421008
5421100
5422000
5422001
5422002
5422003
5422004
5423000
5429000
5429001
5429002
5429003
5431000
5431001
5431002
5431003
5431004
5431005
5431006
5431007
5431008
5431009
5431010
5431011
5431012
5431013
5431014
5431015
5431016
Ausbild. Nachwuchs, Fortbild.
Aufw. für ehremamtl. Tätigkeit
Aufw. entsch. Frakt.Vorsitz.
Aufw.entsch. Ratsmitgl. u. OV
Aufwandsentschäd. Brandmeister
Versich. Rats- /Ausschussmitgl
Aufw.entsch.d. Stv. Bürgerm.
Aufw. für ea und so Tätigkeit
Sitz.geld, Reisek. Auslageners
Aufwandsentschädigung Wehrleiter
Aufw. ehrenamtl./sonst. Tätigk
Mieten und Pachten
Unterbringung Obdachlose
Miete für Hardware
Pacht f. Buswartehallen
Miete f.Geräte und Hardware
Leasing
Inanspruchnahme Rechte/Dienste
Einführungsaufwand Infoma
Ausgl.zahl.Grundstücksverkäufe
Schalt. u Unterhalt.Feuerwrufe
Geschäftaufwendungen
Kontogebühren
Kosten Perso u. Reisepässe
Allg. Ordnungsmaßnahmen
Amtl. Blätter, Bücher usw.
Anschaffung Bücher, Medien
Post- u. Fernsprechgebühren
Bekanntmachungen
Geschäftaufwendungen
Portokosten Lohnsteuerkarten
Sachverständigenkosten, Gerichtskosten u.a.
Bankrückläufergebühren
Kosten f. sonst. Wahlen
Kosten f. Fischereischeine
Kleineinleiterabgabe
Kosten für Wahlen
Fachliteratur Löschgruppen
-9.838,59
0,00
-22.768,07
-80.416,74
-5.000,00
-229,29
-10.400,40
0,00
-1.780,00
0,00
0,00
-2.732,70
0,00
-1.678,44
-25,00
-9.344,02
0,00
0,00
0,00
0,00
-266,67
-35.429,39
0,00
-31.606,60
0,00
0,00
-664,50
-22.628,32
-6.259,50
-2.351,81
0,00
-11.492,84
-442,28
0,00
0,00
-250,53
-6.591,40
-62,37
Fortg. Ansatz 2016
-12.000,00
0,00
-25.500,00
-88.560,00
-5.150,00
-250,00
-11.500,00
0,00
-2.200,00
0,00
0,00
-1.532,00
-1.000,00
-3.300,00
-30,00
-10.850,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-750,00
-41.491,61
0,00
-45.000,00
-1.100,00
0,00
-1.500,00
-35.460,85
-5.800,00
-4.800,00
0,00
-25.890,53
-250,00
0,00
-100,00
-600,00
0,00
-550,00
Ist-Ergebnis 2016
-11.510,07
0,00
-25.428,00
-88.554,00
-5.916,70
-229,29
-11.442,60
0,00
-2.195,20
0,00
0,00
-1.838,82
0,00
-279,74
-6,25
-9.580,52
0,00
0,00
0,00
0,00
-268,70
-35.202,40
0,00
-31.181,22
0,00
0,00
-1.275,18
-28.372,86
-5.296,50
-2.693,07
0,00
-24.983,17
-278,57
0,00
0,00
-286,32
-320,78
-394,17
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
489,93
0,00
72,00
6,00
-766,70
20,71
57,40
0,00
4,80
0,00
0,00
-306,82
1.000,00
3.020,26
23,75
1.269,48
0,00
0,00
0,00
0,00
481,30
6.289,21
0,00
13.818,78
1.100,00
0,00
224,82
7.087,99
503,50
2.106,93
0,00
907,36
-28,57
0,00
100,00
313,68
-320,78
155,83
Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
28
5431018
5431019
5431100
5431200
5431300
5431400
5431500
5431900
5441000
5441001
5441002
5441003
5441100
5441200
5441300
5441400
5441600
5441900
5450000
5451000
5452000
5453000
5454000
5455000
5456000
5457000
5458000
5461000
5462000
5463000
5471000
5471001
5472000
5473000
5473001
5473010
5473011
5473012
Geschäftsaufwendungen Schiedsmann
Verfahrenskosten Sozialhilfe
Büromaterial
Telefongebühren
Porto
Fachliteratur
Bekanntmachungen
Sonst. Geschäftaufwendungen
Steuern, Vers., Schadensfälle
Versich. Unfall, Haftpfl. u. a
Abführung UST
Beiträge Gartenbaugenossenschaft
Versicherungsbeiträge u.ä.
Personenbezogene Versicherung
KFZ-Versicherungsbeiträge
Sonstige Versicherungen
Andere Verbrauchssteuern
Schadensfälle
Erst f. Aufw. vom Bund
Erst f. Aufw. vom Land
Erst f. Aufw. von Gemeinden
Erst f. Aufw. von Zweckverb.
Erst f. Aufw. vom so. öff. Ber
Erst f. Aufw. von verb. Untern
Erst f. Aufw. von so öff. Sond
Erst f. Aufw. von priv. Untern
Erst f. Aufw. vom üb. Bereich
Leist.btlg. bei Leist. an AS
L.btlg. bei Leist. Eingl. AS
Leist.btlg. bei e.Leist. an AS
Wertveränderung bei bewegliches Sachanl.
Wertveränderung bei unbewegl. Sachanl.
Wertveränderung bei Finanzanl.
Wertveränderung bei UV
Ausbuchen Nebenforderung
Niederschlagungen von Forderungen
Erlaß von Forderungen
Ausbuchen von Kleinbeträgen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-23.592,44
-22.804,78
-52.120,09
0,00
-792,98
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-46.934,47
0,00
0,00
0,00
-23,16
Fortg. Ansatz 2016
-100,00
-550,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.200,00
-29.300,00
-52.900,00
-6.700,00
-703,76
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-30.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Ist-Ergebnis 2016
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.019,29
-22.960,31
-52.881,67
0,00
-81,76
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-15.916,67
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.274.744,56
0,00
-6.373,65
-227,90
-53,13
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
100,00
550,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
180,71
6.339,69
18,33
6.700,00
622,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
14.083,33
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.274.744,56
0,00
-6.373,65
-227,90
-53,13
Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
29
5474000
5481000
5482000
5483000
5484000
5484200
5491000
5492000
5495000
5499000
5499001
5499002
5499003
5499004
5499005
5499100
5499200
5499300
5499400
5499500
5499600
17
18
19
4610000
4611000
4612000
4613000
4614000
4615000
4616000
4617000
4617001
4617003
4618000
4618001
4619000
4651000
Zuführung Sonderrücklage
Bußgelder
Säumniszuschläge
Aufw. aus Inanspruchn. Bürgs.
Ausgleichsleistungen n. AFWoG
Aufl. ARAP Baukostenzuschüsse
Verfügungsmittel
Fraktionszuwendungen
Zuführ.z. sonstigen Rückstellungen (neben 5051etc)
Übr. sonst. Aufw. lfd. Verw
Abführung Geb. GWZ Firmen
Abführung Fischereischeine
Abführung FZ/GWZ Privat
Zuf.Übersch. SopoGebührenausgl
Ausbuchen Centbeträge Anbu
Repräsentationsaufwendungen
Aufwand für Werbung
Ehejubiläen
Altersgeburtstage
Sonstige Ehrungen und Jubiläen
Gästebewirtung
= Ordentliche Aufwendungen
= Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 10, 17)
+ Finanzerträge
Zinserträge vom Bund
Zinserträge vom Land
Zinserträge von Gemeinden (GV)
Zinserträge von Zweckverbänden
Zinserträge vom so. öff. Ber.
Zinserträge von verb. Untern.
Zinserträge von so. öff. SR
Zinsen vorüberg. angl.Mitteln
Zinsen aus Sonderrücklagen
Zinserträge Kreditinstitute
Zinserträge vom so inl Bereich
Zinserträge Gewerbest 233 AO
Zinserträge vom so. ausl. Ber
Gewinnanteile verb. Untern.
-71.789,75
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-3.600,00
-2.672,00
-46.017,61
0,00
0,00
-476,00
-3.262,32
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-17.767.936,89
-608.611,91
83,83
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
83,83
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Fortg. Ansatz 2016
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-3.600,00
-2.700,00
0,00
0,00
-300,00
-750,00
-2.700,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-18.071.696,92
-1.229.478,57
10.100,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Ist-Ergebnis 2016
-90.564,85
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-3.237,98
-2.512,00
-84.658,86
0,00
0,00
-644,00
-3.389,04
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-21.634.927,15
-1.100.503,67
10,37
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10,37
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
-90.564,85
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
362,02
188,00
-84.658,86
0,00
300,00
106,00
-689,04
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-3.563.230,23
128.974,90
-10.089,63
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-9.989,63
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
30
4691000
4831000
4881001
4881501
4881502
20
5510000
5511000
5512000
5513000
5514000
5515000
5516000
5517000
5517001
5517100
5518000
5518001
5519000
5591000
5599000
21
22
23
4911000
24
5910000
5911000
25
26
27
4811000
4811001
4811002
4811003
4811004
4811010
4811251
Sonstige Finanzerträge
Ertr. Veräuß. bewegl. Vermögen
Erst. Grundst.anschlusskosten
Beiträge und ähnliche Entgelte
Beiträge und ähnliche Entgelte
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
Zinsaufw. vom Bund
Zinsaufwendungen an das Land
Zinsaufw. von Gemeinden (GV)
Zinsaufw. von Zweckverbänden
Zinsaufw. von so. öff. Bereich
Zinsaufw. von verb Unternehmen
Zinsaufw. von so. öff. Sonderr
Zinsaufwendung Kreditinstitute
Zinsen Liquiditätskredite
Zinsen Liquiditätskredite
Zinsaufw. von so. inl. Bereich
Verzinsung Gewerbest. §233a AO
Zinsaufw. von so. ausl Bereich
Kreditbeschaffungskosten
Erstattungszinsen Gewerbesteuer
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
= Ordentliches Jahresergebnis
+ Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Erträge
- Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliche Aufwendungen
= Außerordentliches Ergebnis
= Jahresergebnis
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
Erträge aus Internen Leistungsbeziehungen
Erstatt.v.Verwalt.gemein.kost
Gebühren f.Straßenentwässerung
I.V.Erstatt. Grünflächenanteil
I.V. Geschä.bedürf.
I.V.Kost.ant.Straßenwinterdien
I.V. Erst.Fahrzeugkost
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-103.919,42
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-63.256,17
-32.727,25
0,00
0,00
-7.936,00
0,00
0,00
0,00
-103.835,59
-712.447,50
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-712.447,50
2.924.134,00
5.062,10
30.272,58
208.570,60
14.297,04
57.661,33
12.657,90
6.715,08
Fortg. Ansatz 2016
100,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-117.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-62.000,00
-40.000,00
0,00
0,00
-15.000,00
0,00
0,00
0,00
-106.900,00
-1.336.378,57
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.336.378,57
2.976.472,02
19.400,00
30.733,61
208.950,60
14.095,58
66.986,29
24.595,98
13.079,32
Ist-Ergebnis 2016
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-95.863,10
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-60.915,92
-28.910,93
0,00
0,00
-6.036,25
0,00
0,00
0,00
-95.852,73
-1.196.356,40
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.196.356,40
2.851.753,04
4.261,36
31.695,26
208.950,60
13.471,27
57.647,55
12.247,28
7.647,05
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
-100,00
0,00
0,00
0,00
0,00
21.136,90
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.084,08
11.089,07
0,00
0,00
8.963,75
0,00
0,00
0,00
11.047,27
140.022,17
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
140.022,17
-124.718,98
-15.138,64
961,65
0,00
-624,31
-9.338,74
-12.348,70
-5.432,27
Ergebnisrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
31
4811500
28
5811000
5811001
5811002
5811003
5811004
5811005
5811006
5811007
5811008
5811009
5811010
5811251
5811500
29
30
31
4547000
32
4557000
33
5477000
34
5478000
35
I.V. Personalkosten
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
Aufw. aus int. Leistungsbez.
Aufw. aus int. Leistungsbez.
Innere Verr. Geschäftsbedürfn
Verwaltungsgemeinkosten
Verwaltungskostenanteil
Gemeinkosten Abwasserbeseitig
I.V. Verwaltungsgemeinkosten
I.V.Kostenanteil Straßenentw
Verwaltungskostenanteil
Grünflächenanteil
I.L.Kost.ant.Straßenwinterdien
innere Verr. Fahrzeugkosten
Innere Verrech. Personalaufwa
= Ergebnis (Z. 26, 27, 28)
Nachrichtlich: Verr.Aufwand/Ertrag m.Allg.Rücklage
+ Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen
Ertr.a. Verrechn.m.der Allgem. Rücklage Sachanl.
+ Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen
Ertr.a. Verrechn.m. der Allgem. Rücklage Finanzanl
- Verr. Aufwendungen bei Vermögensgegenständen
Wertveränd. bei Sachanl.a.Verr.m.Allgem.Rücklage
- Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen
Wertveränd.bei Finanzanl.a.Verr.m.Allgem.Rücklage
Verrechnungssaldo
2.588.897,37
-2.924.134,00
-5.062,10
-30.272,58
0,00
0,00
-57.661,33
0,00
0,00
-208.570,60
0,00
-14.297,04
-12.657,90
-6.715,08
-2.588.897,37
-712.447,50
0,00
35.758,13
35.758,13
0,00
0,00
-39.791,48
-39.791,48
0,00
0,00
-4.033,35
Fortg. Ansatz 2016
2.598.630,64
-2.971.472,02
-19.400,00
0,00
0,00
0,00
-66.986,29
0,00
-30.733,61
-208.950,60
0,00
-14.095,58
-24.595,98
-13.079,32
-2.593.630,64
-1.331.378,57
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Ist-Ergebnis 2016
2.515.832,67
-2.851.753,04
-4.261,36
0,00
0,00
0,00
-57.647,55
0,00
-31.695,26
-208.950,60
0,00
-13.471,27
-12.247,28
-7.647,05
-2.515.832,67
-1.196.356,40
0,00
17.606,16
17.606,16
0,00
0,00
-1.523,41
-1.523,41
0,00
0,00
16.082,75
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
-82.797,97
119.718,98
15.138,64
0,00
0,00
0,00
9.338,74
0,00
-961,65
0,00
0,00
624,31
12.348,70
5.432,27
77.797,97
140.022,17
0,00
17.606,16
17.606,16
0,00
0,00
-1.523,41
-1.523,41
0,00
0,00
16.082,75
32
Gesamtfinanzrechnung
33
34
Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
01
02
03
04
05
06
07
08
09
+
+
+
+
+
+
+
=
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfereinzahlungen
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen, Kostenumlagen
Sonstige Einzahlungen
Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
7.365.383,87
2.634.388,75
6.646,60
3.056.461,66
296.408,61
658.649,50
463.485,15
83,83
14.481.507,97
7.479.930,98
2.477.123,00
700,00
3.115.238,77
361.194,91
1.525.947,80
400.510,00
10.100,00
15.370.745,46
7.746.038,20
2.542.214,31
2.959,44
3.070.604,46
255.495,54
1.499.439,68
483.788,67
10,37
15.600.550,67
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
266.107,22
65.091,31
2.259,44
-44.634,31
-105.699,37
-26.508,12
83.278,67
-10.089,63
229.805,21
10
11
12
13
14
15
16
=
Personalauszahlungen
Versorgungsauszahlungen
Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
Transferausszahlungen
Sonstige Auszahlungen
Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-2.271.897,00
-410.655,29
-2.051.205,61
-103.339,42
-9.488.933,18
-393.885,04
-14.719.915,54
-2.241.897,00
-573.720,00
-2.472.900,66
-117.000,00
-10.222.715,51
-534.118,75
-16.162.351,92
-2.216.950,58
-412.670,59
-2.084.818,15
-95.594,52
-10.716.265,03
-432.331,27
-15.958.630,14
24.946,42
161.049,41
388.082,51
21.405,48
-493.549,52
101.787,48
203.721,78
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
-238.407,57
-791.606,46
-358.079,47
433.526,99
18
19
20
21
22
23
+
+
+
+
+
=
Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
Sonstige Investitionseinzahlungen
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
869.311,15
254.318,00
0,00
255.825,78
0,00
1.379.454,93
1.611.137,00
400.750,00
0,00
403.058,38
0,00
2.414.945,38
1.137.752,42
571.276,46
0,00
203.242,23
3.008,00
1.915.279,11
-473.384,58
170.526,46
0,00
-199.816,15
3.008,00
-499.666,27
24
25
26
27
28
29
30
=
Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
Ausz. für Baumaßnahmen
Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
Sonstige Investitionsauszahlungen
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
0,00
-1.325.791,12
-347.246,69
0,00
0,00
0,00
-1.673.037,81
-40.000,00
-2.510.508,32
-849.372,03
0,00
0,00
0,00
-3.399.880,35
-1.082,64
-682.899,57
-187.908,06
0,00
0,00
0,00
-871.890,27
38.917,36
1.827.608,75
661.463,97
0,00
0,00
0,00
2.527.990,08
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
-293.582,88
-984.934,97
1.043.388,84
2.028.323,81
32
= Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (Z. 17, 31)
-531.990,45
-1.776.541,43
685.309,37
2.461.850,80
33
34
35
+ Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen
- Tilgung und Gewährung von Darlehen
= Saldo aus Finanzierungstätigkeit
9.050.000,00
-8.525.620,14
524.379,86
1.000.000,00
-128.000,00
872.000,00
4.250.000,00
-3.526.820,25
723.179,75
3.250.000,00
-3.398.820,25
-148.820,25
36
37
38
= Änderung Bestand eigener Finanzmitel (Z. 32, 35)
+ Anfangsbestand an Finanzmitteln
+ Bestand an fremden Finanzmitteln
-7.610,59
277.390,77
16.495,32
-904.541,43
286.275,50
0,00
1.408.489,12
286.275,50
-30.462,28
2.313.030,55
0,00
-30.462,28
39
= Liquide Mittel (Z. 36, 37)
286.275,50
-618.265,93
1.664.302,34
2.282.568,27
Jahresergebnis 2015
Fortg. Ansatz 2016
Ist-Ergebnis 2016
35
36
Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
37
01
6011000
6012000
6013000
6021000
6022000
6031000
6032000
6039000
6041000
6042000
6049000
6051000
6051001
6052000
6061000
02
6101000
6111000
6121000
6121001
6122000
6130000
6131000
6131600
6131601
6131602
6131603
6131604
6132000
6140000
6141000
6141001
6141002
6141003
6141004
6142000
6143000
6144000
6145000
6146000
Steuern und ähnliche Abgaben
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil Einkommensteuer
Gemeindeanteil Umsatzsteuer
Vergnügungssteuer
Hundesteuer
Sonstige örtliche Steuern
Fremdenverkehrsabgaben
Abgaben von Spielbanken
Sonstige steuerähnl. Einnahmen
Leistungen Familienausgleich
Kompensation Kinderbonus
Leistungen GS Arbeitssuchende
Steuerähnliche Einzahlungen
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Zuwendungen
Schlüsselzuweisungen vom Land
Bedarfszuweisungen vom Land
"Erträge ""Kein Kind o. Mahlzeit"
Bedarfszuweisungen Gemeinden
Allgemeine Zuweisungen Bund
Allgemeine Zuweisungen Land
Sanierung KJP II
KJPII San. Vorfl. zw. Buschwegund Im Berggarten
KJPII San.Durchl.Im Berggarten
KJPII San. Schnocksgraben
KJPII Sanier. Verl. Schützenststraße 2. BA
Allgemeine Zuweisungen v. Land
Zuw. lfd Zwecke vom Bund
Zuw. lfd Zwecke vom Land
Zuwendung Land Gedl oder Stelle
Zuwendungen 13 Plus
Zuschuss für Ehrengräber
Zuweisung Personalkosten SGB II
Zuw. lfd Zwecke von Gemeinden (GV)
Zuw. lfd Zwecke von Zwechverb.
Zuw. lfd Zwecke vom s. ö. Ber.
Zuw lfd Zwecke von verb Untern
Lfd. Zusch. sonst. ö. Sonderr.
7.365.383,87
181.375,14
1.164.487,86
1.410.033,22
4.044.855,03
101.821,63
450,00
61.392,20
0,00
0,00
0,00
0,00
400.968,79
0,00
0,00
0,00
2.634.388,75
0,00
2.408.718,00
0,00
0,00
0,00
0,00
24.036,75
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
64.718,84
0,00
0,00
0,00
0,00
76.337,93
0,00
0,00
0,00
0,00
Fortg. Ansatz 2016
7.479.930,98
217.999,00
1.298.055,00
1.181.359,98
4.223.837,00
89.204,00
540,00
65.224,00
0,00
0,00
0,00
0,00
403.712,00
0,00
0,00
0,00
2.477.123,00
0,00
2.333.390,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
66.633,00
0,00
5.000,00
0,00
0,00
59.500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Ist-Ergebnis 2016
7.746.038,20
212.580,77
1.273.712,06
1.556.176,19
4.129.205,10
103.872,75
472,50
61.849,08
0,00
0,00
0,00
0,00
408.169,75
0,00
0,00
0,00
2.542.214,31
0,00
2.333.390,00
0,00
0,00
0,00
0,00
48.073,50
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
66.009,24
0,00
0,00
0,00
0,00
79.741,57
0,00
0,00
0,00
0,00
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
266.107,22
-5.418,23
-24.342,94
374.816,21
-94.631,90
14.668,75
-67,50
-3.374,92
0,00
0,00
0,00
0,00
4.457,75
0,00
0,00
0,00
65.091,31
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
38.073,50
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-623,76
0,00
-5.000,00
0,00
0,00
20.241,57
0,00
0,00
0,00
0,00
Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
38
6147000
6148000
6148001
6148002
6180000
6181000
6182000
6191000
03
6211000
6211001
6211003
6211004
6221000
6230000
6231000
6232000
6233000
6234000
6235000
6236000
6237000
6238000
6291000
04
6301000
6311000
6311001
6311002
6311003
6311004
6311005
6311006
6311101
6321000
6321001
6321002
6321003
6321004
6321005
6321006
Zuw. lfd Zwecke von p. Untern.
Spenden
Zuschuss Forstbetriebsgemeinschaft
Zuw. lfd Zwecke vom übr. Ber.
Allgemeine Umlagen
Allgemeine Umlagen vom Land
Allgemeine Umlagen von Gem.
Leistungsbeteiligung GS
+ Sonstige Transfereinzahlungen
Ersatz soz. Leist.außerh.Einr.
Leistungen Sozialleist.trägern
Ersatz soz. Leist.a.E.Dritter
Erstatt. Unterhalt.u.Aufforst.
Ersatz soz. Leist. in Einricht
Schuldendiensthilfen vom Bund
Schuldendiensthilfen vom Land
Schuldendiensthilfen von Gem.
Schuldendiensthilfen von ZV
Schuldendiensthilfen s. ö. B.
Schuldendiensthilfen verb Unt.
Schuldendiensthilfen Sonderr.
Schuldendiensthilfen pr. Unter
Schuldendiensthilfen von ü Ber
Andere sonst. Transfereinzahl.
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Ö.-r. Leistungsentgelte
Verwaltungsgebühren
Standesamtsgebühren
Gebühren Schiedsmann
Gebühren Fischereischeine
Gebühren Perso u. Reisepässe
Gebühren Gew.zentr.reg Firmen
Geb. Führ.zeug./GWZ Privat
Geb. f. Grabmale u.ä.
Benutzungsgeb. u. ähnl. Entg.
Gebühren Brandschau
Nutz.entsch. Obdachl.unterkünf
Nutzentschä.Obdachlosenunterk.
Nutzungsentsch. f. Obdachl.unterkünfte
Benutzungsgebühren
Verkauf von Elektroschrott
2.500,00
58.077,23
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6.646,60
2.093,90
4.552,70
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.056.461,66
0,00
15.066,38
4.774,50
0,00
959,00
39.560,18
0,00
5.609,60
0,00
111.511,06
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Fortg. Ansatz 2016
2.500,00
100,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
700,00
500,00
100,00
100,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.115.238,77
0,00
19.250,00
6.000,00
50,00
2.500,00
50.000,00
300,00
4.500,00
0,00
86.850,00
1.300,00
500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Ist-Ergebnis 2016
15.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.959,44
2.067,62
891,82
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.070.604,46
0,00
15.871,12
4.001,60
0,00
1.384,00
36.796,48
0,00
6.246,80
0,00
119.921,00
876,30
1.409,43
0,00
0,00
0,00
0,00
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
12.500,00
-100,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.259,44
1.567,62
791,82
-100,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-44.634,31
0,00
-3.378,88
-1.998,40
-50,00
-1.116,00
-13.203,52
-300,00
1.746,80
0,00
33.071,00
-423,70
909,43
0,00
0,00
0,00
0,00
Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
39
6321007
6321008
6321009
6321010
6321011
6321012
6321013
6321014
6321015
6321016
6321017
6321018
6321019
6321020
6321021
6321022
6321023
6321024
6321025
6321026
6321027
6321028
6321029
6321100
6321200
6321800
6361000
05
6411000
6411001
6411002
6411009
6411050
6421000
6421001
6421002
6421003
6421004
6421005
6421006
6461000
Mieten
Schmutzwassergebühren
Niederschlagswassergebühren
Kostbeiträge Jugendveranstalt.offene Jugendarbeit
Müllabfuhrgebühren
Benutzungsgeb. u. ähnl. Entg
Entsorgungsgebühren
Straßenreinigungsgebühren
Geb.Begräbnisplätze,Beerdigung
Benutzungsgeb. u. ähnl. Entg.
Benut.gebühr.Asylh. Froi/Müdd.
Vermietung Jugendbus
Gebühren Restmüllsäcke
Kleineinleiterabgabe
Straßenwinterdienstgebühren
Grabnutzungsgebühren
Geb. Sperrmüll
Geb. Nutzung Leichenhallen
Geb. f. Grabherstellung
Geb.f. Beseitigung v. Gräbern
Verwaltungsgeb.(Genehm. Grabm.und dgl.)
Gebühren Spielekisten u.ä.
Gebühren Namensschilder f. Friedhöfe
Benutzungsgebühren
Sondernutzungsgebühren
Öffentlich Rechtl. Einnahme KER
Zweckgebundene Abgaben
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
Mieten
Pachten
Jagdpacht
Mieterlöse 19% USt
Mietnebenkosten
Einzahlungen aus Verkauf
Erträge aus Verkauf Altpapier
Erlöse Ausschreib.unterlagen
Erträge aus Verkauf Elektroschrott
Erlös aus Holzeinschlag
Erträge Verkauf Sperrgutmarken
Erlöse Ausschreib.unterlagen
So. pr-re. Leistungsentgelte
0,00
1.320.709,10
602.152,64
4.739,50
701.579,92
0,00
2.308,62
6.047,58
0,00
0,00
0,00
835,55
1.531,00
250,54
39.734,24
169.265,29
20,00
6.093,20
16.563,76
4.845,00
1.980,00
0,00
0,00
0,00
0,00
325,00
0,00
296.408,61
169.251,44
23.476,24
1.536,25
3.149,60
22.907,35
0,00
64.769,57
0,00
511,35
10.806,81
0,00
0,00
0,00
Fortg. Ansatz 2016
57.552,00
1.332.962,50
599.497,50
3.500,00
735.414,63
0,00
2.690,97
6.503,72
0,00
0,00
0,00
500,00
1.213,00
600,00
27.266,33
148.569,00
0,00
5.485,79
18.000,00
2.500,00
1.733,33
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
361.194,91
192.707,00
25.500,00
1.600,00
0,00
28.200,00
50.000,00
52.735,59
50,00
402,32
10.000,00
0,00
0,00
0,00
Ist-Ergebnis 2016
0,00
1.354.400,61
597.518,68
5.130,00
739.487,02
0,00
2.292,87
6.466,47
0,00
0,00
0,00
161,90
1.444,85
286,32
27.109,45
126.417,58
20,00
6.406,68
14.830,30
70,00
1.780,00
0,00
0,00
0,00
0,00
275,00
0,00
255.495,54
175.848,01
26.173,75
954,96
3.149,60
19.671,65
0,00
27.384,50
0,00
247,64
2.065,43
0,00
0,00
0,00
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
-57.552,00
21.438,11
-1.978,82
1.630,00
4.072,39
0,00
-398,10
-37,25
0,00
0,00
0,00
-338,10
231,85
-313,68
-156,88
-22.151,42
20,00
920,89
-3.169,70
-2.430,00
46,67
0,00
0,00
0,00
0,00
275,00
0,00
-105.699,37
-16.858,99
673,75
-645,04
3.149,60
-8.528,35
-50.000,00
-25.351,09
-50,00
-154,68
-7.934,57
0,00
0,00
0,00
Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
40
06
6480000
6480001
6481000
6481001
6481002
6481003
6481004
6481005
6481006
6481007
6482000
6482001
6482002
6482003
6482004
6483000
6483001
6483002
6484000
6484001
6485000
6486000
6487000
6487001
6487002
6487003
6487004
6488000
6488001
6488002
6488003
6488004
6488005
6488006
6488007
6491000
6492000
6493000
07
6501000
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
Einz. aus Ko-erst. Bund
Erstattung AltersteilzG. AA
Kostenerstattungen vom Land
Erträge aus Einbürgerungsantr.
Erst.Kost. FW-Lehrgänge (Land)
Fortbildungsbudget, Land
Erstatt. f. Asylbew. (Betr.pau
Kostenerstattung Land
Erst.Land Unterhalt.jüdisch.FH
Erstatt. Pauschalen n. Flüag
Kostenerst. Gemeinden (GV)
Zuw. Kreis z. Lehrgangskosten
Erstatt.FW-einsätze (Kreis)
Ertr. aus erst. Schülerfahrk.
Ko-erst. FW-Eins. Landsch.verb
Einz. aus Ko-erst. Zweckverb.
Erst. Verwaltungskosten WZV
Zuschuss Altersteilz.G v. AA
Kostenerst. so. öffentl. Ber.
Leistungen Beihilfeablösevers.
Einz. aus Ko-erst. verb. Unter
Einz. aus Ko-erst. so ö Sonder
Einz. aus Ko-erst. priv. Unter
Überschuß Duales System
Einnahmen Nebenentgelt DSD
Ertr. Altpapiersamml. Ant. DSD
Einnahmen Nebenentgelt DSD 19 % USt
Kostenerst. übriger Bereich
Ertr. aus Ko-erst. übr Bereich
Erst.Kost.FW-einsätze
Erstatt.Betriebskost
Erst.Repkost Anschlussnehmer
Ertr. aus Ko-erst. Hausanschl
Erstattung Rep.kosten Wi-Wege
Lohnkostenzuschuss
Leistungsbtlg. für Arbeitss.
Leistungsb. beim Arb.losengeld
Leistungsbtlg. zur Eingl. AS
+ Sonstige Einzahlungen
So. Einz. lfd. Vw-tätigkeit
658.649,50
0,00
0,00
29.448,09
102,00
3.739,45
1.600,00
0,00
495.183,84
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6.410,32
0,00
50,00
44.098,40
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.397,75
0,00
0,00
0,00
15.089,33
13.046,03
0,00
0,00
12.783,43
9.142,23
4.694,96
0,00
21.863,67
0,00
0,00
0,00
463.485,15
0,00
Fortg. Ansatz 2016
1.525.947,80
0,00
0,00
0,00
200,00
7.000,00
2.400,00
0,00
1.351.000,00
2.140,00
0,00
1.000,00
510,00
0,00
0,00
1.000,00
0,00
35.320,00
0,00
9.000,00
0,00
0,00
0,00
4.950,00
0,00
15.100,00
0,00
0,00
1.869,80
0,00
5.000,00
16.278,00
55.000,00
0,00
0,00
18.180,00
0,00
0,00
0,00
400.510,00
0,00
Ist-Ergebnis 2016
1.499.439,68
0,00
0,00
53.897,49
357,00
863,36
1.404,16
0,00
1.299.678,89
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6.480,19
0,00
50,00
35.116,90
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
834,50
0,00
0,00
0,00
15.235,33
12.541,31
0,00
0,00
10.516,49
29.252,00
0,00
0,00
33.212,06
0,00
0,00
0,00
483.788,67
0,00
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
-26.508,12
0,00
0,00
53.897,49
157,00
-6.136,64
-995,84
0,00
-51.321,11
-2.140,00
0,00
-1.000,00
-510,00
0,00
6.480,19
-1.000,00
50,00
-203,10
0,00
-9.000,00
0,00
0,00
0,00
-4.115,50
0,00
-15.100,00
0,00
15.235,33
10.671,51
0,00
-5.000,00
-5.761,51
-25.748,00
0,00
0,00
15.032,06
0,00
0,00
0,00
83.278,67
0,00
Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
41
6511000
6521000
6561000
6561001
6562000
6562001
6562002
6562100
6562200
6563000
6564000
6565000
6591000
6591001
6591002
6591003
6591004
6591006
6591007
6591008
6591009
6591010
6591011
6591012
6591013
6591014
6591100
6591200
6599997
6599998
08
6610000
6611000
6612000
6613000
6614000
6615000
6616000
6617000
6617001
6617003
Konzessionsabgaben
Einz. aus Vorsteuerüberhang
Bußgelder
Bußgelder ruhender Straßenverk
Säumniszuschläge
Stundungszinsen u. dergl.
Erstattung Bankrückläufergeb.
Beitreibungsgebühren
Verzinsung Gewerbesteuer
Einz. aus Gewährverträgen
Ausgleichzahlungen nach AFWoG
Weitere so ordentliche Erträge
Andere so. ord. Einzahlungen
Ertr. Erstattung Energiekosten
Vermischte Einnahmen
erstattVerfahrenskostBeteilig.
Elternbeträge OGS
Vermischte Einnahmen offene Jugendarbeit
Erschl. trägerant. Tannenweg
Erstattung Machineneinsatz
Erst.ansprüche 107b BeamtVG
Ertr. Erstattung Energiekosten
Erst.Umlagen u. Sanierungsgeld
Infrastrukturbeitr. Tannenweg
Erst. Hauptkanal Tannenweg
Beiträge Erschließungsträger
Schadensfälle
Erstattung Telefongebühren
Einzahlungen Kleinbeträge (Übezahlung)
Ungeklärte Einzahlungen
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
Zinseinzahlungen vom Bund
Zinseinzahlungen vom Land
Zinseinzahlungen von Gemeinden (GV)
Zinseinzahlungen Zweckverbände
Zinseinzahlungen s. öff. Ber.
Zinseinzahlungen von verb. Unt
Zinseinzahlungen Sonderrechn.
Zinsen vorüberg. angl.Mitteln
Zinsen aus Sonderrücklagen
Zinsen Kreditistitute
264.432,18
0,00
355,50
4.725,89
20.063,30
6.465,41
413,25
15.675,74
75.899,00
0,00
0,00
0,00
11.139,63
15.548,90
0,00
0,00
39.689,01
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
238,97
0,00
127,40
8.710,97
83,83
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
83,83
0,00
0,00
Fortg. Ansatz 2016
269.000,00
0,00
1.530,00
8.000,00
30.000,00
12.500,00
250,00
20.000,00
15.000,00
0,00
0,00
0,00
21.030,00
0,00
100,00
100,00
23.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10.100,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
0,00
0,00
Ist-Ergebnis 2016
206.725,26
0,00
0,00
6.649,70
14.423,06
1.636,11
233,34
12.313,43
44.165,25
0,00
0,00
0,00
-1.787,16
6.438,79
0,00
0,00
39.266,57
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
143.878,00
8.094,65
0,00
119,53
1.068,14
10,37
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10,37
0,00
0,00
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
-62.274,74
0,00
-1.530,00
-1.350,30
-15.576,94
-10.863,89
-16,66
-7.686,57
29.165,25
0,00
0,00
0,00
-22.817,16
6.438,79
-100,00
-100,00
16.266,57
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
143.878,00
8.094,65
0,00
119,53
1.068,14
-10.089,63
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-9.989,63
0,00
0,00
Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
42
6618000
6618001
6619000
6651000
6691000
09
10
7011000
7011001
7011002
7012000
7019000
7021000
7022000
7029000
7031000
7032000
7039000
7041000
7051001
11
7111000
7112000
7119000
7121000
7131000
7132000
7139000
7141000
7151001
12
7211000
7211001
7211002
7211003
7211004
7211005
7211006
7211007
7211008
7211009
Zinseinzahlungen so. inl. Ber.
Zinserträge Gewerbest 233 AO
Zinseinzahlungen so. ausl. Ber
Gewinnanteile verb. Untern.
Sonstige Finanzeinzahlungen
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
- Personalauszahlungen
Dienstbezüge Beamte
Aufw.entsch. BM u. allg.Vertreter
Aufwandsentsch. Vollzieh.beamt
Dienstbezüge tarifl. Beschäft.
Dienstbezüge sonst. Beschäft.
Beitr. Versorg.-kasse Beamte
Beitr. Versorg.-kasse t. Besch
Beitr. Versorg.-kasse so Besch
Beitr. ges. Soz.-Vers. Beamte
Beitr. ges. Soz.-Vers. t Besch
Beitr. ges. Soz.-Vers. s.Besch
Beihilfen für Beamte
Auszahlung Zuführung Versorgungsrücklage
- Versorgungsauszahlungen
Versorg.bez. Beamte
Versorg.bez. tar. Beschäftigte
Versorg.bez. so. Beschäftigte
Beitr. zu Versorg.kasse Beamte
Beiträge gesetzl. SV Beamte
Beiträge gesetzl. SV tar Besch
Beiträge gesetzl. SV so. Besch
Beihilfen,Unterstützungen dgl. Versorgungsempf.
Auszahlung Zuführung Versorgungsrücklage Vers.empf
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
Unterh. Grundstücke baul. Anl.
Sächliche Ausgaben (SN)
Erneuerung Fußboden TH
Maßn. i. R. d. Denkmalpflege
Unterh. Grundstücke baul. Anl.
Wärmedämmmaßnahmen
Sanierung Kanäle u. Bestandsaufnahme
Umstellung Netzwerk
Sanierung div. Straßen, Kelz
Beseitig/Ersatzbepfl. Pappeln
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
14.481.507,97
-2.271.897,00
-398.119,17
-3.824,40
0,00
-1.282.333,93
-34.205,35
0,00
-100.165,21
-7.507,88
0,00
-246.542,45
-10.169,50
-185.959,16
-3.069,95
-410.655,29
0,00
0,00
0,00
-400.657,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-9.998,29
-2.051.205,61
-198.399,31
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-57.525,23
0,00
0,00
0,00
Fortg. Ansatz 2016
0,00
0,00
0,00
0,00
100,00
15.370.745,46
-2.241.897,00
-410.196,00
-3.757,00
0,00
-1.340.111,00
-36.437,00
0,00
-107.209,00
-1.457,00
0,00
-267.742,00
-10.931,00
-60.900,00
-3.157,00
-573.720,00
0,00
0,00
0,00
-425.000,00
0,00
0,00
0,00
-139.633,00
-9.087,00
-2.472.900,66
-158.051,00
-1.010,00
0,00
-200,00
0,00
0,00
-150.000,00
0,00
0,00
-1.010,00
Ist-Ergebnis 2016
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
15.600.550,67
-2.216.950,58
-387.932,47
-4.256,20
0,00
-1.244.044,75
-39.313,03
0,00
-103.358,47
-1.548,16
0,00
-238.064,69
-11.724,18
-183.542,94
-3.165,69
-412.670,59
0,00
0,00
0,00
-402.227,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-10.443,59
-2.084.818,15
-107.866,61
-157,86
0,00
-199,10
0,00
0,00
-48.772,08
0,00
0,00
-355,35
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
0,00
0,00
0,00
0,00
-100,00
229.805,21
24.946,42
22.263,53
-499,20
0,00
96.066,25
-2.876,03
0,00
3.850,53
-91,16
0,00
29.677,31
-793,18
-122.642,94
-8,69
161.049,41
0,00
0,00
0,00
22.773,00
0,00
0,00
0,00
139.633,00
-1.356,59
388.082,51
50.184,39
852,14
0,00
0,90
0,00
0,00
101.227,92
0,00
0,00
654,65
Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
43
7211010
7211014
7211015
7211016
7211017
7211018
7211019
7211020
7211021
7211022
7211023
7211024
7211025
7211026
7211027
7211028
7211029
7211030
7211031
7211032
7211033
7211034
7211035
7211036
7211037
7211038
7211039
7211040
7211042
7211043
7211044
7211045
7211100
7211200
7211600
7211604
7211605
7211606
7211607
7211608
7215000
Erstell.Raumkonz./Maßnahmebed.
Abwickl. Hausanschlüsse
Sanierung Gemeindestraßen
Unterh. Straßenbeleuchtung
Energieeinspramaßnahmen
Sanierung Eingangstüren
Unterhaltungskosten Ehrenmäler
Kanalreinigung/KanalTV-Überpr.
Entsorg.priv.Entw.einrichtung.
Unterh.u.Instand. Straßen
Unterh. Gräben, Wasserläufe
Unterh. Ehrenmäler
Unterhaltung Wirtsch. Wege
Sanierung Außenfassade
Sanierung der Sportplätze
Betriebskosten RüB
Unterh. Wartehallen
Unterh. d. jüdischen FH
Unterh. und Aufforstung
Unterhaltung der Kanäle
Unterh.uAnsch.Verkehrsschilder
San. Kanäle u. Bestandsaufnahm
San. Kreuzung Zülp.Str/Mitfeld
Sanierung WC-Anlage HS
"Sanierung ""Oststraße"", Kelz"
Sanierung Gemeindestraßen
Sanierung Bendenweg
Instands.Gehweg Tannen-/Kuhweg
Sanierung Frankenstraße
Sanierung Fritz Braun Str.
Brückensanierung
Unterhaltung Minispielfeld
Sanierung Hartplatz SZ Vettw.
Ausz. Instandhaltungsrückst.
Sanierung KJP II
KJPII Sanier. Verl. Schützenststr. 2. BA
KJPII San. Vorfl. zw. Buschwegund Im Berggarten
KJPII San.Durchl.Im Berggarten
KJPII Sanier. Verl. Schützenststr. 2. BA
KJPII San. Schnocksgraben
Instandhaltung der Grundstücke und bauliche Anlage
0,00
0,00
0,00
-52.429,68
0,00
0,00
-932,56
-35.057,98
0,00
-24.890,80
-24.844,99
0,00
-3.370,61
0,00
0,00
-189,00
-978,78
-20,75
-1.294,13
-8.065,07
-2.750,97
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.015,88
Fortg. Ansatz 2016
0,00
0,00
0,00
-57.060,00
0,00
0,00
-522,00
-40.000,00
0,00
-57.722,93
-31.520,91
-100,00
-7.090,00
0,00
0,00
0,00
-2.741,33
-1.000,00
-5.516,62
-15.000,00
-3.535,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-16.010,00
-1.010,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Ist-Ergebnis 2016
0,00
0,00
0,00
-54.241,43
0,00
0,00
-405,26
-38.277,60
0,00
-49.433,30
-22.993,96
0,00
-3.035,98
0,00
0,00
-104,65
-2.161,66
0,00
-5.457,90
-14.319,28
-3.342,91
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-5.122,95
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-859,60
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
0,00
0,00
0,00
2.818,57
0,00
0,00
116,74
1.722,40
0,00
8.289,63
8.526,95
100,00
4.054,02
0,00
0,00
-104,65
579,67
1.000,00
58,72
680,72
192,09
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10.887,05
1.010,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-859,60
Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
44
7216000
7218000
7221000
7221200
7230000
7231000
7232000
7232001
7232002
7232003
7232100
7233000
7234000
7235000
7236000
7237000
7238000
7241000
7241001
7241002
7251000
7251001
7255000
7255001
7255002
7255003
7255004
7255005
7255006
7261000
7261100
7261200
7271000
7279000
7279100
7279900
7281000
7281001
7281002
7281003
7281004
Instandhaltung des Infrastrukturvermögens
Zuführungen zu Instandhaltungsrückstellungen
Unterh. so. unbew. Vermögen
Instanh.-Rst. Unterh. unb. Ver
Erst. für Ausz. von Drit. Bund
Erst. für Ausz. von Drit. Land
Erstattungen an Gemeinden (GV)
Kostenbeteiligung Kreis VHS
5O % ige Kostenbeteilig. SGBII
Kostenbeteiligung SGB II
Auszahlungen für Unterhaltung
Erst. Ausz. von Dr. an ZV
Erst. Aufw. von Dr. an s.ö.B.
Erst. Aufw. von Dr. an verb.U.
Erst. Aufw. von Dr. an s.ö.SR.
Erst. Aufw. von Dr. an priv. U
Erstattungen übrige Bereiche
Bew. Grundstücke u. baul. Anl.
Versicherungen für Kapellen
Bew. Buswartehallen
Unterhaltung von Fahrzeugen
Unterhaltung Geschirrmobil
Unterhaltung so. bew. Vermögen
Unterh EDV/Second Level.Support
Unterhaltung so. bew. Vermögen
Unterhalt. Ausrüstungsgegenst.
Unterhaltung/Leasing Software
Ergänz.Ersatzbesch.Spielekiste
Austausch DIN.Beladung Atemschutz
Bes. zahlungsw. Aufw. Besch.
Aus- und Fortbildung
Dienst- u. Schutzkl., Ausrüst.
Lernmittel nach Lernm.-fhg
Schülerbeförderung
Sonstige Schülerbeförderung
Sonstige Sachleistungen
Repräsentation, Ehrungen
Ehrung Beamte, Tarifl.Besch.
Ehrung von Sportlern
Aufw. für so. Sachleistungen
Verleihung Umweltpreis
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-9.892,30
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-339.389,36
0,00
0,00
-88.033,68
-135,01
-36.521,70
-1.836,18
0,00
-19.310,16
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-11.110,84
-220.684,45
0,00
0,00
-3.594,63
0,00
0,00
-5.500,00
0,00
Fortg. Ansatz 2016
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-15.100,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-443.596,65
0,00
-212,00
-112.035,00
-808,00
-45.570,00
-3.250,00
-505,00
-16.665,00
-3.620,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-12.250,00
-225.000,00
0,00
0,00
-4.040,00
-101,00
-2.000,00
-5.555,00
0,00
Ist-Ergebnis 2016
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-29.756,12
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-389.359,52
0,00
-202,73
-89.641,84
-7,98
-26.772,85
-871,68
0,00
-15.110,06
-3.355,80
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-7.498,46
-215.430,46
0,00
0,00
-1.282,29
0,00
-380,01
-5.500,00
0,00
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-14.656,12
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
54.237,13
0,00
9,27
22.393,16
800,02
18.797,15
2.378,32
505,00
1.554,94
264,20
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4.751,54
9.569,54
0,00
0,00
2.757,71
101,00
1.619,99
55,00
0,00
Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
45
7281005
7281006
7281007
7281008
7281009
7281010
7281011
7281014
7281015
7281017
7281018
7281019
7281020
7281100
7291000
7291001
7291002
7291003
7291004
7291005
7291006
7291007
7291008
7291009
7291010
7291011
7291012
7291013
7291014
7291015
7291016
7291017
7291020
7291021
7291022
7291050
7291051
7291053
7291054
7291055
7291056
Würdigung ehrenamtl. Tätigkeit
Ausgaben Schulveranstaltungen
Aufw.für so. Sachl. Rat
Kost. Erstellung Wappenteller
Einrichtung Jugendparlament
Ehrung. Ehe- , Alterjubiläum
Lehr- und Unterrichtsmittel
Bestattungskosten
Kosten d. Brandschutzerziehung
Ausg.Hauswirtschaft,Werkunter.
Schwimmunterricht
Fortbildbudget,Land
Namensschilder
Aufwendungen für Vorräte
Sonstige Dienstleistungen
Deponiekosten, Hausmüll u.a. Abfallbeseitigung
Fuhrleist.sonst.Beseitkost.DSDAbfallverwertung
Stromkosten
Gemeindestraßen
Ausgaben Straßenwinterdienst
Kauf v. Windelsäcken
Fuhrleist. Altpapierentsorg. Abfallbeseitigung
Entg. Vereine Altpapiersamml.
Beiträge an Verbände
Brandschutz
Fuhrleistung Abfallentsorgung Abfallbeseitigung
Zahlung Überl. Hebedaten WZV Abwasserbeseitigung
Ko. Wint.dienst Landschaftsverband
Unfallversicherung Feuerwehr Brandschutz
Kosten wildabgekippter Müll Abfallbeseitigung
Schadstoffentsorgung
Allg. Ordnungsmaßnahmen
Ausgaben Feuerwehrlehrgänge Brandschutz
Entsorgung v. Elektroschrott
Aufw. Ermit.gespl. AbwassergebAbwasserbeseitigung
Beseitigung von Grabstätten
Kosten Grabherstellung
Beitr. Arbeitsrechtl. Verinig.
Überörtliche Prüfung GPA
Kosten Brandschau
Einsatz Katastrophenfälle
Kosten Einsatz Feuerw.
Beiträge Wasser-Bodenverbände
-500,00
-2.050,00
0,00
-256,23
0,00
-4.714,78
-7.238,95
-21.068,66
0,00
-1.016,37
-6.650,00
-1.600,00
0,00
0,00
-5.222,91
0,00
0,00
-61.075,54
-4.948,40
0,00
0,00
0,00
-9.214,91
0,00
-2.886,17
-10.125,29
-1.360,36
0,00
0,00
-1.989,92
-5.084,77
0,00
0,00
0,00
0,00
-610,00
0,00
-662,64
-1.669,82
0,00
0,00
Fortg. Ansatz 2016
-505,00
-2.050,00
-182,00
-303,00
0,00
-4.343,00
-8.095,00
-25.500,00
-505,00
-1.000,00
-10.000,00
-2.400,00
0,00
0,00
-16.060,00
0,00
0,00
-89.125,00
-11.498,00
0,00
0,00
0,00
-10.100,00
0,00
-3.024,00
-10.488,00
-1.414,00
0,00
0,00
-3.535,00
-8.080,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-586,00
-5.050,00
-1.212,00
-5.050,00
0,00
0,00
Ist-Ergebnis 2016
-500,00
-2.050,00
-214,20
0,00
0,00
-4.082,67
-7.808,89
-20.095,55
0,00
-932,84
-9.100,00
-1.404,16
0,00
0,00
-6.176,10
0,00
0,00
-66.866,11
-4.104,88
0,00
0,00
0,00
-10.017,75
0,00
-2.873,47
-5.195,40
-1.421,68
0,00
0,00
-873,98
-4.147,58
0,00
0,00
0,00
0,00
-610,00
0,00
-828,30
-1.926,37
0,00
0,00
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
5,00
0,00
-32,20
303,00
0,00
260,33
286,11
5.404,45
505,00
67,16
900,00
995,84
0,00
0,00
9.883,90
0,00
0,00
22.258,89
7.393,12
0,00
0,00
0,00
82,25
0,00
150,53
5.292,60
-7,68
0,00
0,00
2.661,02
3.932,42
0,00
0,00
0,00
0,00
-24,00
5.050,00
383,70
3.123,63
0,00
0,00
Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
46
7291057
7291058
7291059
7291060
7291061
7291062
7291064
7291065
7291066
7291100
7291101
7291102
7291103
7291201
7291202
7291300
7291301
7291302
7291401
7291402
7291500
7291501
7291502
7291600
7291601
7291602
7291701
7291802
7291803
7291901
7291903
7292001
13
7510000
7511000
7512000
7513000
7514000
7515000
7516000
7517000
Beitr. so. Vereine u. Verbände
Kosten Wirtschaftsprüfer
Übernahme Essensgelder
Mittagessenzuschuss
Kosten f. Bauleitplanung
Aufw. Straßenreinigung
Beitrag Forstbetriebsgemeinsch
Einleitung in die Kläranlage
Transport zur Kläranlage
Deponiegebühren
Deponiekosten- Grundgebühr
Entsorgung Windelsäcke
Sonstige allg. Kosten
Restmüll Deponiegebühren
Restmüllbehälter (Miete u.a.)
Mitgliedsbeiträge
Bioabfall Deponiegebühren
Biomüllbehälter (Miete u.a.)
Grünafall Deponiegebühren
Grünabfall Sammlung u. Transp
Kost.Planung,Gutachten
Sperrmüll Deponiegebühren
Sperrmüll einsamml., Transport
Zuschuss Sanierung KJP II
Elktroschrottentsorg. Grundgeb
Elektroschrott (Sammlung u. Transport)
Schadstoffentsorgung Grundgebühr
Altpapier (Sammlung u. Transport)
Entgelte Vereeine für Sammlung Altpapier
Deponiekosten Wild abgekippter Müll
Sonstige Kosten Wild abgekippter Müll
Rep. Mietwohnung Schulstr. 10
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
Zinsauszahlungen vom Bund
Zinsauszahlungen an das Land
Zinsauszahlungen von Gemeinden (GV)
Zinsauszahlungen von Zweckverbänden
Zinsauszahlungen von so. öff. Bereich
Zinsauszahlungen von verb Unternehmen
Zinsauszahlungen von so. öff. Sonderr
Zinsauszahlung Kreditinstitute
-6.649,62
0,00
0,00
0,00
-8.768,21
-7.199,52
-2.627,98
-78,16
-845,51
0,00
-89.059,63
-1.048,72
-3.546,20
-268.324,71
-78.366,12
0,00
-113.559,41
-57.484,36
-2.084,50
-1.590,20
0,00
-34.189,93
-12.609,53
0,00
-2.033,32
-3.469,70
-3.945,04
-33.146,64
-18.185,00
-2.591,19
-1.082,64
0,00
-103.339,42
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-63.256,17
Fortg. Ansatz 2016
-7.065,00
-23.400,00
0,00
0,00
-11.010,00
-6.949,54
-1.312,00
-447,95
-1.690,10
0,00
-108.111,04
-1.104,56
-4.040,05
-268.966,41
-78.464,30
0,00
-116.591,26
-57.962,00
-4.231,75
-3.185,39
-6.050,00
-29.025,43
-11.412,02
0,00
-2.033,32
-2.815,94
-3.956,92
-40.959,71
-18.147,17
-3.012,19
-1.444,17
0,00
-117.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-62.000,00
Ist-Ergebnis 2016
-6.799,66
-17.850,00
0,00
0,00
-328,00
-7.049,53
-3.047,34
-138,79
-1.350,84
0,00
-108.111,04
-771,12
-3.611,65
-270.931,22
-79.473,75
0,00
-115.107,13
-58.364,94
-1.889,78
-3.186,13
0,00
-28.404,14
-13.191,94
0,00
-2.052,99
-3.564,94
-3.956,92
-41.434,10
-17.243,00
-2.727,66
-724,33
0,00
-95.594,52
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-60.915,92
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
265,34
5.550,00
0,00
0,00
10.682,00
-99,99
-1.735,34
309,16
339,26
0,00
0,00
333,44
428,40
-1.964,81
-1.009,45
0,00
1.484,13
-402,94
2.341,97
-0,74
6.050,00
621,29
-1.779,92
0,00
-19,67
-749,00
0,00
-474,39
904,17
284,53
719,84
0,00
21.405,48
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.084,08
Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
47
7517001
7517100
7518000
7518001
7519000
7591000
7599000
7599997
14
7310000
7311000
7311001
7311002
7312000
7312001
7312002
7312003
7312004
7312005
7312007
7312008
7313000
7313001
7313002
7313003
7313004
7313005
7313006
7313007
7313008
7314000
7315000
7316000
7317000
7317001
7317002
7317003
7318000
7318001
7318002
7318003
Zinsen Liquiditätskredite
Zinsen Liquiditätskredite
Zinsauszahlungen von so. inl. Bereich
Verzinsung Gewerbest. §233a AO
Zinsauszahlungen von so. ausl Bereich
Kreditbeschaffungskosten
Sonstige Finanzauszahlungen
Ausbuchung Kleinbeträge (Kassenreste)
- Transferausszahlungen
Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Bund
Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Land
Nachmittagsbetreuung GHS
Gebühren Fischerei Abgabe
Lfd. Zuweisung Gemeinden (GV)
Zuwend. Schule 8 - 13 Uhr
Zuschüsse Jugendarbeit
Anteil PoolBildung KiGa
Förd. Kunst u. Kultur
Pädag.Sachkosten Jugendarbeit
Lfd. Zuweisung Gemeinden (GV)
Zuwendungen 13 Plus
Zuweisungen Zweckverbände lfd.
Umlage KDVZ, Frechen
Erstatt.Kosten,Kreuzau-Nidegg.
Beiträge an den Erftverband
Beiträge Erftverb. u. WVER
Beiträge Hochwasserrückhaltebecken
Aufwendungen für IT-Zentralisierung KDVZ
Beiträge Förderschulzweckverband
Umlage RegioEntsorgung
Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. sonst. öff. Bereich
Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Untern
Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Sonder
Zuschüsse private Unternehmen
Zusch.f.Kiga´s AWO,Lebensh
Kosten der OGS
ZuschußAbfallbeseit. aus DSD
Lfd. Zuschüsse übrige Bereiche
Zuschuß Führerschein KL 2
Zuschuss St. Angela DN
Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. ü Ber.
-32.302,25
0,00
0,00
-7.781,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-9.488.933,18
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-5.500,00
0,00
0,00
-800,00
-10.767,31
0,00
-5.000,00
0,00
-249.827,51
-33.415,00
-1.347.350,00
-247.734,00
0,00
0,00
-68.536,82
0,00
0,00
0,00
0,00
-26.707,50
-234.340,26
-83.646,10
0,00
-21.158,86
-8.171,96
-3.953,73
-27.900,00
Fortg. Ansatz 2016
-40.000,00
0,00
0,00
-15.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-10.222.715,51
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-15.500,00
-500,00
-55.550,00
-800,00
-9.000,00
0,00
-5.000,00
0,00
-244.824,00
0,00
-1.343.361,00
-250.000,00
0,00
0,00
-166.000,00
0,00
-15.000,00
0,00
0,00
0,00
-190.000,00
-89.025,13
0,00
0,00
-9.500,00
-3.900,00
0,00
Ist-Ergebnis 2016
-28.487,35
0,00
0,00
-6.191,25
0,00
0,00
0,00
0,00
-10.716.265,03
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-9.500,00
0,00
0,00
-800,00
-11.349,02
0,00
-5.000,00
0,00
-235.264,59
0,00
-1.349.299,00
-250.505,00
0,00
0,00
-165.475,72
0,00
-4.909,63
0,00
0,00
-53.415,00
-237.821,29
-89.025,13
0,00
-8.174,36
-5.730,60
-3.337,57
-4.000,00
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
11.512,65
0,00
0,00
8.808,75
0,00
0,00
0,00
0,00
-493.549,52
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6.000,00
500,00
55.550,00
0,00
-2.349,02
0,00
0,00
0,00
9.559,41
0,00
-5.938,00
-505,00
0,00
0,00
524,28
0,00
10.090,37
0,00
0,00
-53.415,00
-47.821,29
0,00
0,00
-8.174,36
3.769,40
562,43
-4.000,00
Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
48
7318004
7318005
7318006
7318007
7318008
7318009
7318010
7318011
7318012
7318013
7318014
7318015
7320000
7321000
7322000
7323000
7324000
7325000
7326000
7327000
7328000
7331000
7331002
7331003
7331005
7331006
7331007
7331008
7332000
7333000
7334000
7335000
7336000
7337000
7339000
7341000
7342000
7352000
7371000
7372000
7372001
Bauprämie f. junge Familien
ZuweisfZwecke FBG Vettw.Kreuz.
Zuschuss Sanierung Sportfläche
Zuschuss Tierheim Düren
Zuschuss an die Feuerwehr
Förderung Kunst u. Kultur
Zusch.Musik,Gesang,sonst.Verei
Zuschüsse Ausreisekosten
Zuschüsse Altenfeiern
Zuschuss Jugendinitiativen
Zuschüsse an Sportvereine
Förderung von Kunst u. Kultur
Schuldendiensthilfen Bund
Schuldendiensthilfen Land
Schuldendiensthilfen Gemeinden
Schuldendiensthilfen Zweckverb
Schuldendiensthilfen s. ö. Ber
Schuldendiensthilfen v Untern.
Schuldendiensthilfen Sonderr.
Schuldendiensthilfen p Untern.
Schuldendiensthilfen ü Bereich
SL natürl. Pers. außerh. Einr.
Grundleistungen § 3 Asylblg
Krankh.Schwangersch. §4Asylblg
Sonst.Leist. §6 Asylblg
Sonst.Leist. §6 Asylblg(Geldl)
Hilfe z.Lebensunterh.§2Asylblg
Hilfe besond.Lebenslagen§2
SL natürl. Pers. in Einricht.
Leist. Unterk. Heiz. an AS
Leist. Eingl.I von Arbeitss.
Einm. Leist. an Arbeitss.
Arbeitslosengeld II
Leist. zur Eingl. II von AS
Sonstige soziale Leistungen
Gewerbesteuerumlage
Finanz.-bet. Fonds Deut. Einh.
Allg. Zuweisung an Gemeinden
Allgemeine Umlagen an das Land
Kreisumlage
Ausschl.Kost.Jugendamt,VerwHH
0,00
0,00
0,00
-8.566,32
-2.475,70
-5.900,00
-25.040,00
0,00
-8.805,00
0,00
-39.285,84
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-427.665,41
-73.370,74
0,00
-2.682,70
-130.705,47
-10.101,22
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-97.363,15
-151.309,55
0,00
0,00
0,00
0,00
Fortg. Ansatz 2016
0,00
0,00
0,00
-8.800,00
-2.500,00
-5.350,00
-25.590,00
-500,00
-8.875,00
-1.000,00
-38.630,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-792.757,38
-98.000,00
-500,00
-10.000,00
-220.000,00
-30.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-78.932,00
-102.612,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Ist-Ergebnis 2016
0,00
0,00
0,00
-8.566,32
-2.418,10
-5.900,00
-24.940,00
0,00
-8.875,00
0,00
-38.629,99
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-843.335,57
-356.489,08
-155,10
-392,50
-211.105,46
-23.262,70
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-142.877,65
-225.429,48
0,00
0,00
0,00
0,00
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
0,00
0,00
0,00
233,68
81,90
-550,00
650,00
500,00
0,00
1.000,00
0,01
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-50.578,19
-258.489,08
344,90
9.607,50
8.894,54
6.737,30
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-63.945,65
-122.817,48
0,00
0,00
0,00
0,00
Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
49
7372002
7372003
7374000
7375000
7391000
7391002
15
7411000
7411001
7411002
7411003
7411004
7411005
7411006
7411050
7411100
7411200
7411300
7411400
7412000
7412001
7412002
7421000
7421001
7421002
7421003
7421004
7421005
7421006
7421007
7421008
7421100
7422000
7422001
7422002
7422003
7422004
7423000
7429000
7429001
7429002
Differenzierte Kreisumlage VHS
Allg. Umlagen Gemeinden (GV)
Kreisumlage allgemein nach § 56,1 KrO
Kreisumlage, Mehrbelastung Jugendamt§56,5 KrO
Sonstige Transferauszahlungen
Krankenhausumlage
- Sonstige Auszahlungen
So. Per- und Vers.auszahlungen
So. Per- und Vers.aufwendungen
Kosten Betriebsarzt, Fachkraft
Untersuchungskosten Feuerwehr
Zahl. n. d. Pers.Vertr.G
Gemeinschaftsveranstaltungen
So. Per- und Vers.aufwendungenGereonstraße 119
Erstatt. Mietnebenkosten
Aus- und Fortbildung
Dienst- u. Schutzkl., Ausrüst.
Reisekosten
Personalnebenauszahlungen
Bes. zw. Aufw. f. Beschäftigte
Dienst- und Schutzkleidung
Ausbild. Nachwuchs, Fortbild.
Ehrenamtl. u. sonst. Tätigkeit
Aufw. entsch. Frakt.Vorsitz.
Aufw.entsch. Ratsmitgl. u. OV
Aufwandsentschäd. Brandmeister
Versich. Rats- /Ausschussmitgl
Aufw.entsch.d. Stv. Bürgerm.
Aufw. für ea und so Tätigkeit
Sitz.geld, Reisek. Auslageners
Aufwandsentschädigung Wehrleiter
Aufw. ehrenamtl./sonst. Tätigk
Mieten und Pachten
Unterbringung Obdachlose
Mieten für Hardware
Pacht f. Buswartehallen
Miete f.Geräte und Hardware
Leasing
Inanspruchnahme Rechte/Dienste
Einführungsaufwand Infoma
Ausgl.zahl.Grundstücksverkäufe
0,00
0,00
-3.804.294,11
-2.221.592,92
-104.966,00
0,00
-393.885,04
0,00
0,00
-4.103,19
-2.249,95
-80,00
-1.020,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-6.134,12
0,00
0,00
-22.633,48
-9.838,59
0,00
-22.549,79
-80.656,66
-5.000,00
-229,29
-10.400,40
0,00
-1.780,00
0,00
0,00
-2.552,70
0,00
-1.678,44
-25,00
-8.835,10
0,00
0,00
0,00
0,00
Fortg. Ansatz 2016
0,00
0,00
-4.147.198,00
-2.149.511,00
-104.000,00
0,00
-534.118,75
0,00
0,00
-5.000,00
-2.500,00
-80,00
-1.020,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-7.900,00
0,00
0,00
-58.500,00
-12.000,00
0,00
-25.500,00
-88.560,00
-5.150,00
-250,00
-11.500,00
0,00
-2.200,00
0,00
0,00
-1.532,00
-1.000,00
-3.300,00
-30,00
-10.850,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Ist-Ergebnis 2016
0,00
0,00
-4.127.664,50
-2.157.126,67
-105.490,00
0,00
-432.331,27
-62,44
0,00
-4.080,48
-1.508,11
-80,00
-1.020,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-7.091,45
0,00
-350,00
-26.452,76
-11.510,07
0,00
-25.428,00
-88.554,00
-5.916,70
-229,29
-11.442,60
0,00
-1.156,40
0,00
0,00
-1.717,15
0,00
-279,74
-6,25
-9.088,42
0,00
0,00
0,00
0,00
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
0,00
0,00
19.533,50
-7.615,67
-1.490,00
0,00
101.787,48
-62,44
0,00
919,52
991,89
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
808,55
0,00
-350,00
32.047,24
489,93
0,00
72,00
6,00
-766,70
20,71
57,40
0,00
1.043,60
0,00
0,00
-185,15
1.000,00
3.020,26
23,75
1.761,58
0,00
0,00
0,00
0,00
Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
50
7429003
7429100
7431000
7431001
7431002
7431003
7431004
7431005
7431006
7431007
7431008
7431009
7431010
7431011
7431012
7431013
7431014
7431015
7431016
7431018
7431019
7431100
7431200
7431300
7431400
7431500
7431600
7431900
7441000
7441001
7441002
7441003
7441100
7441200
7441300
7441400
7441600
7441900
7450000
7451000
7452000
Schalt. u Unterhalt.Feuerwrufe
Inanspruchnahme Rechte/Dienste
Geschäftsauszahlungen
Kontogebühren
Kosten Perso u. Reisepässe
Allg. Ordnungsmaßnahmen
Amtl. Blätter, Bücher usw.
Anschaffung Bücher, Medien
Post- u. Fernsprechgebühren
Bekanntmachungen
Geschäftsauszahlungen
Portokosten Lohnsteuerkarten
Sachverständigenkosten, Gerichtskosten u.a.
Bankrückläufergebühren
Kosten f. sonst. Wahlen
Kosten f. Fischereischeine
Kleineinleiterabgabe
Kosten für Wahlen
Fachliteratur Löschgruppen
Geschäftsaufwendungen Schiedsmann
Verfahrenskosten Sozialhilfe
Büromaterial
Telefongebühren
Porto
Fachliteratur
Bekanntmachungen
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
Sonst. Geschäftsauszahlungen
Steuern, Vers., Schadensfälle
Versich. Unfall, Haftpfl. u. a
Abführung UST
Beiträge Gartenbaugenossenschaft
Gebäudeversicherung
Personenbezogene Versicherung
KFZ-Versicherung
Sonstige Versicherungen
Andere Verbrauchssteuern
Schadensfälle
Erstattungen vom Bund
Erstattungen vom Land
Erstattungen von Gemeinden
-266,67
0,00
-35.710,83
0,00
-30.735,47
0,00
0,00
-664,50
-22.062,37
-5.778,00
-2.396,81
0,00
-13.025,72
-442,28
0,00
0,00
-250,53
-6.591,40
-62,37
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-22.804,78
-52.120,09
0,00
-674,48
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Fortg. Ansatz 2016
-750,00
0,00
-41.491,61
0,00
-45.000,00
-1.100,00
0,00
-1.500,00
-35.460,85
-5.800,00
-4.800,00
0,00
-25.890,53
-250,00
0,00
-100,00
-600,00
0,00
-550,00
-100,00
-550,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.200,00
-29.300,00
-52.900,00
-6.700,00
-703,76
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Ist-Ergebnis 2016
-268,70
0,00
-37.240,66
0,00
-31.624,72
0,00
0,00
-1.275,18
-28.457,74
-5.778,00
-2.693,07
0,00
-16.788,17
-278,57
0,00
0,00
-286,32
-320,78
-394,17
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.019,29
-22.960,31
-52.881,67
0,00
-621,34
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
481,30
0,00
4.250,95
0,00
13.375,28
1.100,00
0,00
224,82
7.003,11
22,00
2.106,93
0,00
9.102,36
-28,57
0,00
100,00
313,68
-320,78
155,83
100,00
550,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
180,71
6.339,69
18,33
6.700,00
82,42
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
51
7453000
7454000
7455000
7456000
7457000
7458000
7461000
7462000
7463000
7481000
7482000
7483000
7484000
7491000
7492000
7499000
7499001
7499002
7499003
7499004
7499027
7499100
7499200
7499300
7499400
7499500
7499600
7499998
16
17
18
6810000
6811000
6811001
6811002
6811050
6811060
6811070
6811080
6811502
6811600
Erstattungen von Zweckverb.
Erstattungen vom so. öff. Ber
Erstattungen von verb. Untern
Erstattungen von so öff. Sond
Erstattungen von priv. Untern
Erstattungen vom üb. Bereich
Leistungsbeteiligungen. bei Leist. an AS
Leistungsbeteiligungen bei Leist. Eingl. AS
Leistungsbeteiligungen bei e.Leist. an AS
Bußgelder
Säumniszuschläge
Ausz. aus Inanspruchn. Bürgschaften
Ausgleichsleistungen n. AFWoG
Verfügungsmittel
Fraktionszuwendungen
Übr. sonst. Auszahl. lfd. Verw
Abführung Geb. GWZ Firmen
Abführung Fischereischeine
Abführung FZ/GWZ Privat
Zuf.Übersch. SopoGebührenausgl
Umsatzsteuer 19 % (WZV)
Repräsentationsauszahlungen
Auszahlungen für Werbung
Ehejubiläen
Altersgeburtstage
Sonstige Ehrungen und Jubiläen
Gästebewirtung
Ungeklärte Auszahlungen
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
Inv.-Zuwendungen vom Bund
Inv.-Zuwendungen vom Land
Zuwendungen Grundsan. Schulzen
Inv.-Zuwendungen vom Land OGS
Inv.-Zuw.(Pauschale)vom Land
Inv.-Zuw. Schulpauschale
Inv.-Zuw Sportpauchale
Allg. Feuerschutzpauschale
Zuschuss Ausbau Gemeindeverbindungsweg
Einzahlung Invest. KJP II
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-3.600,00
-2.672,00
0,00
0,00
-476,00
-3.262,32
0,00
-10.521,71
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-14.719.915,54
-238.407,57
869.311,15
0,00
-105.259,49
0,00
0,00
682.769,45
200.000,00
40.000,00
46.840,97
0,00
0,00
Fortg. Ansatz 2016
0,00
0,00
0,00
0,00
-30.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-3.600,00
-2.700,00
0,00
-300,00
-750,00
-2.700,00
0,00
-2.450,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-16.162.351,92
-791.606,46
1.611.137,00
0,00
527.740,00
0,00
0,00
780.397,00
200.000,00
40.000,00
48.000,00
0,00
0,00
Ist-Ergebnis 2016
0,00
0,00
0,00
0,00
-15.916,67
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-3.237,98
-2.512,00
0,00
0,00
-644,00
-3.389,04
0,00
-7.769,03
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-15.958.630,14
-358.079,47
1.137.752,42
0,00
41.495,65
0,00
0,00
780.397,65
200.000,00
40.000,00
46.859,12
0,00
0,00
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
0,00
0,00
0,00
0,00
14.083,33
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
362,02
188,00
0,00
300,00
106,00
-689,04
0,00
-5.319,03
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
203.721,78
433.526,99
-473.384,58
0,00
-486.244,35
0,00
0,00
0,65
0,00
0,00
-1.140,88
0,00
0,00
Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
52
6811601
6811602
6811603
6811604
6811605
6811606
6811607
6811608
6811609
6811610
6812000
6813000
6814000
6815000
6816000
6817000
6818000
19
6821000
6821002
6821500
6831000
6832000
6841000
20
21
6881000
6881001
6881002
6881003
6881004
6881005
6881006
6881007
6881008
6881011
6881101
6881102
6881103
6881105
6881106
KJP II f. Behindert.Zug. Rath.
KJP II für Absauganlagen
Erschl. Gewerbegebiet Bio
Einzahlung Invest. KJP II
KJP II Zusch. Energ. San. FWH
Zusch KJPAusb Parkpl Kita Froi
KJP Zuschuss Dorfplatz Siever
Zusch. KJPII San. Wirtsch.wege
Sanierung KJP II
EinzBreitbandversorgung KJP II
Inv.-Zuwendungen von Gemeinden
Inv.-Zuwendungen von Zweckverb
Inv.-Zuwendungen so. öff. Ber.
Inv.-Zuwendungen verb. Untern.
Inv.-Zuwendungen so. öff. Sond
Inv.-Zuwendungen priv. Untern.
Inv.-Zuwendungen übr. Bereiche
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
Einz. Veräuß. Grundst./Gebäude
Veräußerung von Gewerbeflächen
Einzahlung Veräußerung Grundstücke
Einz. Veräuß. VG > 410 EURO
Einz. Veräuß. VG < 410 EURO
Einz. Veräuß. börsenn. Aktien
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
Beiträge und ähnliche Entgelte
Kanalanschlussbeiträge Allg.
Erst. Kanalhausanschlusskosten
"Anschl.beitr ""Verl.Gereonstr"""
Kan.anschl.beitr. Am Wolfsgrab
"Beitr. ""Waldweg"", Vettweiß"
Kanalhausanschlussk.Seelenpfad
E-Betr. Gehweg ver. Gereonstr.
Beitrag f. Ökolog. Ausgl.maßn.
Beiträge §8 KAG Kölnstr. Diste
Erschließ.trägerant.zentr.Entw
Infrastrukturbeitr. d. E-Träg.
E.Beitr. Gehweganlage Gereonst
"E-Beiträge ""Am Maar"""
"Erschl.beiträge ""Im Winkel"""
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4.960,22
254.318,00
254.317,00
0,00
0,00
1,00
0,00
0,00
0,00
255.825,78
240.085,79
11.395,57
0,00
0,00
0,00
1.544,78
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Fortg. Ansatz 2016
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
15.000,00
0,00
400.750,00
290.000,00
110.000,00
0,00
750,00
0,00
0,00
0,00
403.058,38
60.000,00
2.000,00
1.000,00
0,00
0,00
0,00
1.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Ist-Ergebnis 2016
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
29.000,00
0,00
571.276,46
571.276,46
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
203.242,23
193.680,63
9.561,60
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
14.000,00
0,00
170.526,46
281.276,46
-110.000,00
0,00
-750,00
0,00
0,00
0,00
-199.816,15
133.680,63
7.561,60
-1.000,00
0,00
0,00
0,00
-1.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
53
6881107
6881108
6881109
6881110
6881112
6881113
6881201
6881203
6881204
6881205
6881401
6881402
6881403
6881404
6881405
6881406
6881501
6881502
6881503
6881511
6881512
6881601
6881701
6881702
6881703
6881801
6881802
6881901
6881999
22
6851000
6851103
6872000
23
24
7821000
25
7851000
7851001
7851002
7851003
E.-beiträge Südstraße
Beiträge Gewerbegebiet
Beiträge Burgstraße
Beiträge "Mersheimer Graben"
"Beiträge ""Waldweg"", Vettweiß"
Beiträge Jagdrain , Jägerpfad
"Beitr.""An der Hecke"" Froitzhei"
"E-Beiträge ""An den Wiesen"" Fro"
Beiträge Waldstraße ab Am Hang
Beiträge Martinusstraße
"Erschl.Beitrag ""Demmerweg"" zw."
Beitr. Demmerweg zw.Hamp/Juhl
"E.beitr.""Demmerweg""zw Hamp/Dro"
"E-Beitr. ""Am Wolfsgraben"",Soll"
Beiträge "Im Juhl"
Beiträge und ähnliche Entgelte
Erschl.trägerant.zentral. Entw
Infrastrukturbeitr. d. E-Träg
Erstattung Kosten Hauptkanal
"E.Betr. ""Blumenweg"" Jako"
Beiträge "Bendenweg"
"Beitr. ""Am Schulgarten"", Kelz"
"Beiträge ""Scheidweiler Weg"""
"Beiträge Endausb. ""Hofwende"""
"Beiträge ""An der Kapelle"""
Beitr.Mühlengasse, Gladbach
Beitr. Müddersheimer Weg
"Beitr. ""Frankenstraße, Müdd."
Beiträge aus Altveranlagungen
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
Einz. Abwicklung Baumaßnahmen
Kostenerstattung WZV Am Maar
Kunstrasenplatz Sportanlagen Vettweiß AiB
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
Ausz. Erwerb Grundstücke/Gebäuden
- Ausz. für Baumaßnahmen
Ausz. für Hochbaumaßnahmen
Umbau Feuerwehrgerätehaus Kelz
Erweiterung Raumangebot Kelz
Grundsanierung Schulzentrum
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.799,64
0,00
0,00
0,00
0,00
1.379.454,93
0,00
0,00
-1.325.791,12
-7.352,41
0,00
0,00
0,00
Fortg. Ansatz 2016
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
14.058,38
196.000,00
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0,00
0,00
0,00
129.000,00
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0,00
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0,00
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2.414.945,38
-40.000,00
-40.000,00
-2.510.508,32
-77.589,94
0,00
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Ist-Ergebnis 2016
0,00
0,00
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0,00
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0,00
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0,00
0,00
0,00
3.008,00
3.008,00
0,00
0,00
1.915.279,11
-1.082,64
-1.082,64
-682.899,57
-43.172,79
0,00
0,00
0,00
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-14.058,38
-196.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-129.000,00
0,00
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0,00
0,00
0,00
0,00
3.008,00
3.008,00
0,00
0,00
-499.666,27
38.917,36
38.917,36
1.827.608,75
34.417,15
0,00
0,00
0,00
Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
54
7851004
7851005
7851006
7851007
7851008
7851009
7851010
7851600
7851601
7852000
7852002
7852003
7852004
7852005
7852006
7852007
7852101
7852102
7852103
7852104
7852106
7852107
7852108
7852201
7852202
7852203
7852204
7852205
7852301
7852401
7852402
7852403
7852404
7852405
7852406
7852501
7852502
7852503
7852601
7852602
7852603
Erneuerung Heizunganlage
Wärmedämmmaßnahmen Kiga Froi
Wärmedämmmaßn. Kiga Gladbach
Anschaffung Buswartehalle
Grundsanierung Friedhofsmauer
Neubau Fahrzeughalle Soller
Umgestaltung Friedhöfe
Ausz. für Hochbaumaßnahmen
Schaff behindertenger. Zugang
Ausz. für Tiefbaumaßnahmen
Neugest. Außenbereich z. Sport
Ausbau Parkplatz Kita Froitzhe
Neuanl.Grabfeld Altern.Bestatt
Errichtung Minispielfeld
"Ausb. ""Waldweg"", Vettweiß"
"Ausbau ""Im Winkel"" Vettweiß"
Kanal Einzelhandel Vettweiß
Aus.Jagdrain u. Jägerpfad
"Ausb. ""Am Maar"", Vettweiß"
Linksabbiegespur Einzelhandel
"Ausz. ""Waldweg"", Vettweiß"
Erschließung Gewerbegebiet
Ausbau Burgstraße
"Aus.""Ander Hecke"" Froitzheim"
"Ausb. ""In den Wiesen"", Froitzh"
"Ausz.""An den Wiesen"" Froi"
Endausb. Waldstraße ab Am Hang
Ausbau Martinusstraße
Regenrückhaltung Ginnick
"Ausb.""Demmerweg""Soller Hamp/Ju"
Ausb. Demmerweg zw.Hamp/Juhl
Demmerweg zw. Hamp/Drover Str.
"End-Ausb. ""Am Wolfsgraben,Soll"
Err. Buswartehalle Soller
"Endausbau ""Im Juhl"", Soller"
"Ausz. Ausb. ""Blumenweg"" Jako"
Ausbau Gemeindeverbindungsweg Jako.-Kelz
Ausbau "Bendenweg"
Neubestuhlung BBST
Ausbau Parkplatz Kita Froitzhe
Breitbandversorgung KJP II
0,00
0,00
0,00
-3.438,30
0,00
-34.612,63
-8.648,47
-310.919,68
0,00
-43.259,87
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-3.115,50
0,00
-38.728,71
0,00
-113.296,96
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-159.309,82
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Fortg. Ansatz 2016
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.442,96
0,00
-1.741.754,67
0,00
-561.229,48
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.884,50
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-80.123,00
Ist-Ergebnis 2016
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-13.644,12
-389.206,06
0,00
-235.014,84
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
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0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.442,96
-13.644,12
1.352.548,61
0,00
326.214,64
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.884,50
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
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0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
80.123,00
Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
55
7852604
7852605
7852606
7852607
7852608
7852701
7852702
7852703
7852801
7852802
7852803
7852901
7852902
7853000
7853001
7853002
7859000
7872000
26
7821500
7831000
7831001
7831002
7831003
7831004
7831005
7831006
7831007
7831008
7831009
7831010
7831011
7831012
7831013
7831014
7831100
7831200
7831601
7832000
7832001
7839000
Ausbau Parkplatz Kita Froitzhe
"Ausb.""Am Schulgarten, Kelz"
San. Wirtschaftswege KJP II
Erschließ.GewerbegebietKJP II
Breitbandversorgung KJP II
"Endaubau ""Scheidweiler Weg"""
"Endausb. ""Hofwende"""
"Endausbau ""An der Kapelle"""
"Ausb. ""Mühlengasse"", Gadbach"
Neubau Brücke Hubertusstraße
Ausbau Müddersheimer Weg
"Ausb. ""Frankenstraße"", Müdd."
Neubau Brücke Amandusstr.
Ausz für sonstige Baumaßnahmen
Maßnahmen zur Zugangssicherung
Vernetzung KlassenSchulzentrum
Ausz. für Baumaßnahmen
Errichtung Kunstrasenplatz
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
Ausz. Erwerb Grundstücke/Geb.
Ausz. Erw. Vermögensg. > 410 ?
Ausz. Erw. Vermögensgegenstände> 410
Anschaffung LF 10/6
Anschaff. LF 10/6
Anschaff. TLF-W LG Müddersheim
Ersatzbeschaffung LKW
Anschaff. PKW Wehrleitung
Kauf v. SoftwareLizenz > 410 ?
Ersatzbesch. Pritschenwagen
Anschaffung von MTF
Ersatzbesch. Unimog/Schlepper
Ersatzbesch. Flächenmäher
Kauf Wandküchenzeile Lehrküche
Ersteinrichtung Rathauserweit.
Anschaffung HLF 20/16
Auszahlungen für Festwerte
Ausz. Fahrzeuge
Bestuhlung BBST
Auszahlungen GWG < 410 ?
Ausz. Erw. Software < 410 ?
Ausz. Erw. bew. Sachen des AV
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-603.108,77
-347.246,69
-150.263,85
-122.101,31
0,00
0,00
-652,32
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.710,28
0,00
0,00
0,00
-72.518,93
0,00
0,00
Fortg. Ansatz 2016
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-44.483,77
-849.372,03
-437.500,00
-365.872,03
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-46.000,00
0,00
0,00
Ist-Ergebnis 2016
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.861,76
-187.908,06
-11.329,95
-105.988,19
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-70.589,92
0,00
0,00
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
42.622,01
661.463,97
426.170,05
259.883,84
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-24.589,92
0,00
0,00
Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
56
27
7843000
7844000
7847000
7848000
28
7810000
7811000
7812000
7813000
7814000
7815000
7816000
7817000
7818000
7818001
7818600
29
7891000
30
31
32
33
6861530
6927000
6928000
6929000
7861530
6937000
34
7910000
7921500
7922000
7927000
7927001
7927002
7927500
7937000
8501000
35
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
Ausz. Erw. sonstige Anteilsr.
Ausz. Erw. Investmentzertif.
Ausz. Erw. Fianzderivate
Ausz. Erw. so Finanzanlagen
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
Investitionszuwendungen vom Bund
Investitionszuwendungen vom Land
Investitionszuwendungen von Gemeinden
Investitionszuwendungen von Zweckverbänden
Investitionszuwendungen v. sonst. öff. Bereich
Investitionszuwendungen von verb. Untern.
Investitionszuwendungen v. sosnt. öff. Sonderv.
Investitionszuwendungen v. priv. Untern.
Investitionszuwendungen von übrigen Bereichen
Zuschuss Dorfplatz Sievernich
Zuw/Zus f. Inv. an ü. Bereiche
- Sonstige Investitionsauszahlungen
Sonstige Investitionsauszahlungen
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
= Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (Z. 17, 31)
+ Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen
Rückz. Wohnungsbaudarl.
Kreditaufnahmen vom Kreditmarkt
Kreditaufnahmen vom sonst. inländ. Bereich
Kreditaufnahmen vom sonst. ausländ. Bereich
Ausleihungen Wohnungsbaudarl.
Aufnahme vom Liquiditätskrediten
- Tilgung und Gewährung von Darlehen
Ausz. aus Anleihen (Abgr. D)
Tilg. Kred. Land (Abg.B D)
Tilg. Kred. von Gem. (Abgr. D)
Tilgung Kredite an Sparkasse
Tilgung Kredite KFW
Tilgung Kredite NRW Bank
Tilg. Kred. Kreditm. (Abg.B D)
Tilgung Liquiditätskredite an Sparkasse
Eröffnungsbilanz Bankvorträge Finanzrechnung
= Saldo aus Finanzierungstätigkeit
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.673.037,81
-293.582,88
-531.990,45
9.050.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
9.050.000,00
-8.525.620,14
0,00
0,00
0,00
-58.224,14
-67.396,00
0,00
0,00
-8.400.000,00
0,00
524.379,86
Fortg. Ansatz 2016
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-3.399.880,35
-984.934,97
-1.776.541,43
1.000.000,00
0,00
1.000.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-128.000,00
0,00
0,00
0,00
-60.000,00
-68.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
872.000,00
Ist-Ergebnis 2016
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-871.890,27
1.043.388,84
685.309,37
4.250.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4.250.000,00
-3.526.820,25
0,00
0,00
0,00
-59.424,25
-67.396,00
500.000,00
0,00
-3.900.000,00
0,00
723.179,75
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.527.990,08
2.028.323,81
2.461.850,80
3.250.000,00
0,00
-1.000.000,00
0,00
0,00
0,00
4.250.000,00
-3.398.820,25
0,00
0,00
0,00
575,75
604,00
500.000,00
0,00
-3.900.000,00
0,00
-148.820,25
Finanzrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2016
Jahresergebnis 2015
36
37
38
6591019
6591020
7499900
7499910
39
= Änderung Bestand eigener Finanzmitel (Z. 32, 35)
+ Anfangsbestand an Finanzmitteln
+ Bestand an fremden Finanzmitteln
Einzahlungen durchlaufende Gelder
Einzahlungen VerDurchlaufende Gelder Vollstreckung
Auszahlungen Verwahr und Vorschußbuch
Auszahlungen Vollstreckung Verwahr u. Voschuß
= Liquide Mittel (Z. 36, 37)
-7.610,59
277.390,77
16.495,32
72.234,95
53.349,86
-55.338,59
-53.750,90
286.275,50
Fortg. Ansatz 2016
-904.541,43
286.275,50
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-618.265,93
Ist-Ergebnis 2016
1.408.489,12
286.275,50
-30.462,28
132.190,08
43.051,56
-162.122,08
-43.017,84
1.664.302,34
Vergl. Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
2.313.030,55
0,00
-30.462,28
132.190,08
43.051,56
-162.122,08
-43.017,84
2.282.568,27
57
58
Anhang
zum Jahresabschluss
der Gemeinde Vettweiß
zum 31.12.2016
59
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
60
Anhang
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Anhang
Inhalt:
A.
Allgemeine Angaben
Seite 62
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Seite 63
C.
Erläuterungen zur Schlussbilanz zum 31.12.2016
Seite 65
D.
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Seite 81
E.
Erläuterungen zur Finanzrechnung
Seite 84
F.
Sonstige Angaben
Seite 84
Anlagen zum Anhang
Anlagenspiegel
Forderungsspiegel
Verbindlichkeitenspiegel
Rückstellungsspiegel
Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO
61
Jahresabschluss zum 31.12.2016
A.
Gemeinde Vettweiß
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gemeinde Vettweiß wurde gemäß den Bestimmungen der
Gemeindeordnung (GO NRW) und der Gemeindehaushaltsverordnung für das Land NordrheinWestfalen (GemHVO NRW) aufgestellt.
Nach § 95 I der GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss jedes Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, indem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres
nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung,
Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
den
Im Anhang sind gemäß § 44 I GemHVO NRW zu den Posten der Bilanz die verwendeten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Die Positionen der Ergebnisrechnung und
die in der Finanzrechnung nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit sind zu erläutern.
Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach
Maßgabe der §§ 45 bis 47 GemHVO NRW beizufügen.
Hinsichtlich der Feststellung des Jahresabschlusses sieht die GO NRW das nachfolgend
beschriebene Verfahren vor: Der Entwurfs des Jahresabschlusses wird vom Kämmerer aufgestellt
und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister leitet den von ihm
bestätigten Entwurf dem Rat zur Feststellung zu (§ 95 III GO NRW).
Der Rat stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss
fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung
des Jahresfehlbetrages. Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde
anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen (§ 96 I, II GO NRW).
62
Jahresabschluss zum 31.12.2016
B.
Gemeinde Vettweiß
Anhang
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Nach § 32 I GemHVO ist die Bewertung des im Jahresabschluss auszuweisenden Vermögens und
der Schulden unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vorzunehmen.
Dabei gilt insbesondere:
1. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Haushaltsjahres müssen mit denen in der
Schlussbilanz des vorhergehenden Haushaltsjahres übereinstimmen.
2. Die Vermögensgegenstände und die Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten.
3. Es ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis
zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind;
Gewinne jedoch nur, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
4. Im Haushaltsjahr entstandene Aufwendungen und erzielte Erträge sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen.
5. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sollen
beibehalten werden.
Von diesen Grundsätzen darf nur abgewichen werden, soweit die Gemeindeordnung oder die
Gemeindehaushaltsverordnung etwas anderes vorsehen.
Die Bilanz hat sämtliche Vermögensgegenstände als Anlage- oder Umlaufvermögen, das
Eigenkapital und die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten zu enthalten und ist
entsprechend § 41 Absatz 3 und 4 GemHVO zu gliedern, soweit in der Gemeindeordnung oder in
der Gemeindehaushaltsverordnung nichts anderes bestimmt ist.
In der Bilanz dürfen Posten auf der Aktivseite nicht mit Posten auf der Passivseite sowie
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden.
Der Werteverzehr der Vermögensgegenstände erfolgt durch Abschreibungen gemäß § 35
GemHVO. Die Abschreibungen bilden den tatsächlichen Ressourcenverbrauch im Haushaltsjahr
ab, in dem die Abnutzung und sonstige, wertverändernden Ereignisse berücksichtigt und
buchhalterisch erfasst werden. Diese Abschreibungen mindern als Aufwand das Jahresergebnis.
Die Schlussbilanz der Gemeinde Vettweiß zum Stichtag 31.12.2016 ist entsprechend der
vorstehenden Bestimmungen aufgestellt worden. Sie enthält sämtliche Vermögensgegenstände
als Anlage- oder Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten.
Die jeweiligen Bilanzansätze sind zum Bilanzstichtag vorsichtig und überwiegend einzeln bewertet
worden. Sämtliche Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, wurden
berücksichtigt, auch solche, die erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind (Wertaufhellungsprinzip).
Bei den planmäßigen Abschreibungen wurde ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode
angewandt. Die Nutzungsdauer wurde anhand der örtlichen Abschreibungstabelle der Gemeinde
Vettweiß bestimmt.
63
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Anhang
Das nachfolgende Schema enthält die nach § 41 Absatz 3 und 4 GemHVO vorgeschriebenen
Hauptpunkte für die Gliederung der Bilanz. Der nachfolgende Abschnitt „Erläuterungen zur
Schlussbilanz“ ist nach diesem Gliederungsschema strukturiert.
Gliederungsschema für die Bilanz
Aktiva
Passiva
1. Anlagevermögen
1. Eigenkapital
• Immaterielle Vermögensgegenstände
• Allgemeine Rücklage
• Sachanlagen
• Sonderrücklagen
• Finanzanlagen
• Ausgleichsrücklage
• Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
2. Umlaufvermögen
• Vorräte
2. Sonderposten
• Forderungen und sonstige
• für Zuwendungen
Vermögensgegenstände
• für Beiträge
• Wertpapiere des Umlaufvermögens
• für den Gebührenausgleich
• Liquide Mittel
• sonstige Sonderposten
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
3. Rückstellungen
• Pensionsrückstellungen
• Rückstellungen für Deponien und Altlasten
• Instandhaltungsrückstellungen
• sonst. Rückstellungen nach § 36 IV u V
4. Verbindlichkeiten
• Anleihen
• aus Krediten für Investitionen
• aus Krediten zur Liquiditätssicherung
• aus Vorgängen die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
• aus Lieferungen und Leistungen
• aus Transferleistungen
• sonstige Verbindlichkeiten
• erhaltene Anzahlungen
5. Passive Rechnungsabgrenzung
64
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Anhang
C. Erläuterungen zur Schlussbilanz zum 31.12.2016
Nachfolgend werden die einzelnen Bilanzpositionen erläutert, die Geschäftsvorfälle aufgeführt und
die Entwicklung der Bilanzpositionen bis zum Abschlussstichtag 31.12.2016 dargestellt.
– AKTIVA –
1. Anlagevermögen
Der Gesamtwert des Anlagevermögens zum Abschlussstichtag 31.12.2016 beträgt rund 1,31
Millionen € weniger als zum 31.12.2015.
Den bilanziellen Abschreibungen auf das Anlagevermögen im Jahr 2016 in Höhe von rund 2,27
Millionen € stehen Bewegungen im Anlagevermögen (Zugänge, Abgänge, Umbuchungen saldiert)
in Höhe von rund 966.000 € gegenüber.
Der Gesamtbilanzwert des Anlagevermögens hat sich folgendermaßen verändert:
Stand 31.12.2015: 78.295.621,40€
Stand 31.12.2016: 76.993.696,50€
Die Entwicklung der einzelnen Positionen des Anlagevermögens im Jahr 2016 kann dem als
Anlage beigefügten Anlagenspiegel entnommen werden.
Die immateriellen Vermögensgegenstände (1.1) und das Sachanlagevermögen (1.2) waren mit
dem Umstieg von der Kameralistik hin zum doppischen Rechnungswesen in der Eröffnungsbilanz
2008 zu vorsichtig geschätzten Zeitwerten im Wesentlichen auf der Grundlage von
Wiederbeschaffungszeitwerten angesetzt worden.
Zugänge wurden mit den Anschaffungs- /Herstellungskosten angesetzt.
Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von 60,00 € bis
410,00 € zzgl. Umsatzsteuer (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Jahr des Zugangs
aktiviert sowie planmäßig und vollständig abgeschrieben.
Auf die Erfassung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens mit Anschaffungs/Herstellungskosten bis einschließlich 60,00 € zzgl. Umsatzsteuer wurde verzichtet. Die
Anschaffung solcher Vermögensgegenstände wurde unmittelbar als Aufwand verbucht.
Auf den nachfolgenden Seiten werden zu den einzelnen Bilanzpositionen die Geschäftsvorfälle
des Jahres 2016 erläutert (=Bewegungen; Zugänge, Abgänge und Umbuchungen). Die sonstigen
Minderungen bei den einzelnen Bilanzpositionen betreffen die planmäßigen Abschreibungen, hier
wurde ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Außerplanmäßige
Abschreibungen sind unter den einzelnen Bilanzpositionen gesondert erläutert.
Sofern sich bei der Aufstellung späterer Jahresabschlüsse herausstellt, dass in der
Eröffnungsbilanz Vermögensgegenstände oder Sonderposten oder Schulden mit einem zu
niedrigen oder zu hohen Wert, zu Unrecht oder zu Unrecht nicht angesetzt worden sind, so ist dies
gemäß § 57 GemHVO zu berichtigen und ergebnisneutral mit der allgemeinen Rücklage zu
verrechnen.
65
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Anhang
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
-keine Veränderungen 2016 (außer planmäßige Abschreibungen)-
1.2 Sachanlagevermögen:
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen
Unter Grünflächen werden neben den öffentlichen Grünflächen und Parkanlagen auch
Kinderspielplätze, Bolzplätze, Sportplätze und Friedhöfe erfasst.
Insgesamt gab es hier in 2016 Bewegungen (=Zugänge, Abgänge, Umbuchungen saldiert) in
Höhe von 50.622,92€, davon
Zugänge
gesamt 52.399,92€
Kunstrasenplatz Vettweiß (Nachträgliche Herstellungskosten)
25.547,02€
Ballfangzaun Sportplatz Ginnick
9.439,68€
Errichtung Urnenhochbeet Friedhof Vettweiß
7.977,02€
Errichtung Baumgrabstätten versch. Friedhöfe
9.436,20€
Abgänge
Verkauf Grundstück Disternich Flur 17, Nr. 244
1.777,--€
Der über den Buchwert hinausgehende Teil des Verkaufspreises (10.073,--€) ist gemäß §43 III
GemHVO direkt mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen
Die Kosten für das in 2008 eingerichtete Grabfeld zur pflegefreien Bestattung auf dem Friedhof in
Vettweiß wurden versehentlich als „Grund und Boden“ aktiviert und somit nicht abgeschrieben.
Dies wurde korrigiert, die Kosten wurden dem „Aufbau Friedhöfe“ zugeordnet, die Abschreibung
wurde rückwirkend ab 2008 berichtigt (kumulierte Afa =709,06€).
.
1.2.1.2 Ackerland
-keine Veränderungen 20161.2.1.3 Wald, Forsten
-keine Veränderungen 20161.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
-keine Veränderungen 2016 (außer planmäßige Abschreibungen bei Aufbauten unbebaute
Grundstücke)-
66
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Anhang
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen
Hier wurde in 2016 der Umbau eines Teils der Schule zur Kindertagesstätte aktiviert (vorher
Anlage im Bau). Der anteilige Restbuchwert für den umgebauten Teil des Schulgebäudes sowie
der Teilbetrag des Grund und Bodenwertes wurden von 1.2.2.2 (Schulen) hierhin umgebucht.
Nach der Aktivierung kam es noch zu nachträglichen Herstellungskosten.
Insgesamt wurden hier Bewegungen in Höhe von saldiert 382.339,60€ gebucht, die sich wie folgt
aufteilen:
Aktivierung Kindertagesstätte (vorher AiB)
Nachträgliche Anschaffungskosten
Umbuchung Restbuchwert Gebäude
Umbuchung Teilbetrag Grund und Boden
184.339,12€
11.961,59€
100.186,03
85.852,86€
1.2.2.2 Schulen
Hier gab es im Jahr 2016 Zugänge für die Installation eines Schneefanggitters in Höhe von
10.489,08€.
Darüber hinaus kam es durch die Umbuchung des anteiligen Restbuchwertes für den umgebauten
Teil des Schulgebäudes sowie des Teilbetrages des Grund und Bodenwertes nach 1.2.2.1 (Kinderund Jugendeinrichtungen) zu Abgängen in Höhe von insgesamt 186.038,89€.
1.2.2.3 Wohnbauten
In 2016 wurden durch den abgeschlossenen Ausbau des Gebäudes in der Veitzheimer Straße
184.758,52€ als Zugang aktiviert (Umbuchung von Anlage im Bau).
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
Hier wurden in 2016 die Dacherneuerung des Feuerwehrgerätehauses Kelz (23.500,--€) und
nachträgliche Herstellungskosten beim Feuerwehrgerätehauses Soller (Gebäudeeinmessung,
571,20€) als Zugänge verbucht.
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Unter dieser Bilanzposition sind die Grundstücke des Infrastrukturvermögens zu erfassen. Da ein
Grundstück im Gegensatz zu dessen Aufbau (zB Straße) keinem Werteverzehr unterliegt, wird der
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens getrennt von dessen Aufbau bilanziert. Unter dieser
Bilanzposition sind somit nur die Grundstücke des Infrastrukturvermögens verbucht, der Aufbau ist
unter den nachfolgenden Bilanzpositionen zu erfassen.
Bei dieser Bilanzposition gab es im Jahr 2016 Bewegungen in Höhe von saldiert 1.889,31€.
Zugänge Grund und Boden Wirtschaftswege
Zugänge Straßen, Wege Plätze
3.559,07€
1.337,24€
Abgang Wirtschaftswege (Verkauf Wirtschaftsweg Burgacker)
67
3.007,--€
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Anhang
Der über den Buchwert hinausgehende Teil des Verkaufspreises (6.013,--€) ist gemäß §43 III
GemHVO direkt mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
-keine Veränderungen 2016 (außer planmäßige Abschreibungen)1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
-nicht vorhanden1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
Bei dieser Bilanzposition gab es im Jahr 2016 Zugänge in Höhe von insgesamt 83.231,41€ für den
Kanal in der Kreuzstraße in Disternich.
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
Wie oben beschrieben sind die Grundstücke des Infrastrukturvermögens unter Bilanzposition
1.2.3.1 erfasst, deren Aufbau unter anderem in dieser Position.
Als Zugänge waren hier nachträgliche Herstellungskosten bei den Straßen Am Wolfsgraben und
Triftstraße zu verbuchen (insgesamt 1.397,72€), als Abgänge eine Korrektur einer
Honorarrechnung (3.500,--€) und eine Ausbuchung in Höhe von 1,--€ für den Aufbau des
veräußerten Wirtschaftsweges (Burgacker, sh auch 1.2.3.1).
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
-keine Veränderungen 2016 (außer planmäßige Abschreibungen)1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden,
-keine Veränderungen 2016 (außer planmäßige Abschreibungen)1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
-keine Veränderungen 2016 (außer planmäßige Abschreibungen)1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Insgesamt gab es bei dieser Bilanzposition im Jahr 2016 Bewegungen in Höhe von saldiert
58.156,84 €.
Im Einzelnen waren dies folgende Posten:
Zugänge Maschinen, technische Anlagen:
Kehrmaschine BEMA
Streuer Amazone E+S 750
Forstmulcher Agrimaster AWPS
verschiedene Arbeitsgeräte Bauhof
Unwetterzentrale, Funktechnik
Abgassauganlagen
8.776,93€
4.830,--€
17.100,--€
7.645,33€
2.311,86€
8.920,11€
68
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Beschallungsanlage
nachträgliche Anschaffungskosten Flutlichtanlage
Anhang
924,--€
2.590,85€
Abgänge Maschinen, technische Anlagen:
Holzzerkleinerer (Umbuchung ins Umlaufvermögen)
Zugänge Fahrzeuge:
Pkw-Anhänger Saris
1,--€
5.058,76€
Unter dem Posten „verschiedene Arbeitsgeräte Bauhof“ sind im Wesentlichen Neubeschaffungen
von Arbeitsgeräten (verschiedene Heckenscheren, Motorsägen, Freischneider, Blasgeräte)
verbucht, die als Ersatz für die bei einem Einbruch in den Bauhof gestohlenen Geräte beschafft
wurden.
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
Bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung gab es im Jahr 2016 insgesamt Bewegungen in Höhe
von saldiert 102.000,44€, davon
Zugänge:
20 IPads für Gremienmitglieder
sonstige Anschaffungen BGA Rathaus/Bauhof
10 digitale Meldeempfänger (Feuerwehr)
Chemikalienanzüge Feuerwehr
Komplett PC Schule
Industriespülmaschine Schule
IDS Entwicklungstest für Kinder
Schulmöbel Grundschule Kelz
Server Schulzentrum Vettweiß
verschiedene GWG (03.211 Grundschule)
verschiedene GWG (03.243 OGS)
Treppenlift Schulzentrum
Router für Asylunterkünfte
verschiedene GWG (05.313 und 05.315 Leistungen f Asylbewerber)
Anschaffung versch. Spielgeräte Kinderspielplätze
Sitzgruppe (Tisch, Bänke) für Kunstrasenplatz
Abgänge:
verschiedene Geräte Bauhof (Diebstahl)
9.506,91€
2.881,07€
2.688,81€
10.488,56€
3.631,29€
2.954,85€
1.169,55€
5.895,26€
484,93€
1.154,74€
506,20€
10.200,--€
3.531,01€
35.074,19€
12.251,45€
1.065,91€
1.484,29€
Die Restbuchwerte der beim Diebstahl entwendeten Geräte waren auszubuchen.
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Bei Anlagen im Bau handelt es sich um Vermögensgegenstände, deren Herstellung noch nicht
abgeschlossen ist. In der nachfolgenden Übersicht sind unter Zugang die Kosten erfasst, die im
Jahr 2016 entstanden sind, unter Abgang ist die Aktivierung des Vermögensgegenstandes, also
die Übernahme ins Anlagevermögen nach Fertigstellung zu verstehen.
69
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Beträge in €
Anhang
Bestand
zum
Zugang
Abgang
Bestand
zum
31.12.2015
2016
2016
31.12.2016
Ausbau Jagdrain (AiB)
3.800,00
0,00
0,00
3.800,00
Brücke Hubertusstraße Gladbach
34.365,15
0,00
0,00
34.365,15
Baustraße Demmerweg Soller - 22 - 101 tlw.
62.175,00
0,00
0,00
62.175,00
Baustraße Im Winkel Vettweiß - 9 - 261
52.572,00
0,00
0,00
52.572,00
Baustraße Am Schulgarten Kelz - 5 - 194
22.356,00
0,00
0,00
22.356,00
Baustraße Am Mersheimer Graben Vettweiß
209.707,66
0,00
0,00
209.707,66
Ausbau Dachgeschosswohnung Veitzheimer Str.
142.275,33
42.483,19
184.758,52
0,00
Umbau Schulgebäude Vettweiß
167.910,06
16.429,06
184.339,12
0,00
Baustraße Kreuzstraße Disternich - 10 - 130
0,00
112.983,06
0,00
112.983,06
Neubau Asylantenwohnheim, Kettenheimer Str.
0,00
441.563,03
0,00
441.563,03
695.161,20
613.458,34
369.097,64
939.521,90
Gesamt
1.3 Finanzanlagen,
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu fortgeführten Anschaffungskosten.
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
-nicht vorhanden1.3.2 Beteiligungen
Wasserleitungszweckverband
1.553.883,35 €
SüdKom Dienstleistungs GmbH
4.200,00 €
KDVZ
1,00 €
Kreis Düren Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
1,00 €
1.3.3Sondervermögen
-nicht vorhanden1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
Als Wertpapiere des Anlagevermögens ist ausschließlich der Versorgungsrücklagenfond bilanziert,
hier wurde im Jahr 2016 eine Zuführung in Höhe von 13.639,52€ vorgenommen.
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen
-nicht vorhanden1.3.5.2 an Beteiligungen
-nicht vorhanden-
70
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Anhang
1.3.5.3 an Sondervermögen
-nicht vorhanden1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen,
Unter
Sonstige
Ausleihungen
werden
ausschließlich
die
Ansprüche
aus
der
Versorgungslastenteilung nach § 107b BeamtVG nachgewiesen. Hier wurde im Jahr 2016 ein
Abgang in Höhe von 1.723,-- € gebucht.
2. Umlaufvermögen,
2.1 Vorräte
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Unter „Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren“ sind die Vorräte (Heizöl, Holzpellets, Streusalz,
Diesel und Flüssiggas) bilanziert. Außerdem sind hier die zum Verkauf bestimmten
Baugrundstücke und Gewerbegrundstücke zu bilanzieren.
Der Gesamtbestand an Vorräten ist zum 31.12.2016 mit 14.287,71€ weniger zu bewerten als im
Vorjahr, neuer Bestand zum 31.12.2016 ist 15.184,13€. Hierin enthalten ist auch der Restbuchwert
(1,--€) des Holzzerkleinerers, der aus dem Anlagevermögen ins Umlaufvermögen umzubuchen
war, da er nicht mehr genutzt wird und zum Bilanzstichtag 31.12.2016 zum Verkauf steht.
Sofern ein Grundstück aus dem Umlaufvermögen veräußert wird, ist einerseits ein Abgang in Höhe
des Buchwertes des Grundstücks zu verbuchen, was Aufwand darstellt. Andererseits ist der
erzielte Verkaufserlös als Ertrag zu verbuchen. Die Differenz zwischen Verkaufserlös und
Buchwert ist der Gewinn.
Bei den Baugrundstücken in Disternich, Kreuzstraße waren nachträgliche Herstellungskosten
(Vermessung, Teilung von Grundstücken) in Höhe von insgesamt 3.580,23€ den jeweiligen
Grundstücken zuzuschreiben.
Vier der Baugrundstücke in der Kreuzstraße (Buchwert insgesamt 6.410,04€) wurden zu einem
Kaufpreis von 206.129,96€ veräußert, somit 199.719,92€ über Buchwert.
Neuer Bestand an Baugrundstücken zum 31.12.2016 ist somit 609.044,69€.
Bei den Gewerbegrundstücken zum Verkauf sind im Jahr 2016 drei Grundstücke veräußert
worden, der Buchwert betrug insgesamt 138.495,08 €. Die drei Grundstücke wurden zum Preis
von insgesamt 202.725,46€ veräußert, somit 64.230,38€ über Buchwert.
Neuer Bestand an Gewerbegrundstücken zum Verkauf zum 31.12.2016 ist 364.344,60€.
2.1.2 Geleistete Anzahlungen
-nicht vorhanden71
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Anhang
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Entwicklung der Forderungen im Jahr 2016 kann dem als Anlage beigefügten
Forderungsspiegel entnommen werden.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert unter
Berücksichtigung aller Risiken eingesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden aufgrund der
Erfahrungswerte berücksichtigt. Für Forderungen, die zum Bilanzstichtag vorhanden waren, aber
bis zum 31.03. des Folgejahres vollständig gezahlt waren, wurde keine Einzelwertberichtigung
vorgenommen (Wertaufhellungsprinzip).
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
Insgesamt bestehen zum 31.12.2016 öffentlich rechtliche Forderungen in Höhe von 412.244,90€,
somit 150.637,68€ weniger als zum 31.12.2015
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
Privatrechtliche Forderungen bestehen zum 31.12.2016 insgesamt in Höhe von 79.992,83€, somit
54.707,44€ weniger als zum 31.12.2015.
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
Unter sonstigen Vermögensgegenständen sind Erträge aus dem Jahr 2016 zu erfassen, bei denen
das Zahlungsziel im Jahr 2017 liegt (zB Erträge aus Verkauf von Altpapier Dezember 2016).
Außerdem sind hier am Bilanzstichtag die Umbuchungen der „debitorischen Kreditoren“ zu
erfassen. Es handelt sich hierbei um negative Verbindlichkeiten, die als sonstige
Vermögensgegenstände auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen sind.
Im Wesentlichen handelt es sich hier im Jahr 2016 um folgende Zugänge:
Abrechnung Gemeindeanteil Einkommensteuer
Abrechnung Altpapierverkäufe Dezember
27.540,32€
4.786,08€
Die Summe der debitorischen Kreditoren beträgt
96.670,43€.
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
-nicht vorhanden2.4 Liquide Mittel
Unter Liquide Mittel sind die Bankguthaben (1.664.302,34€) sowie die Barkassen im
Einwohnermeldeamt (659,00€) und im Vorzimmer (89,79€) bilanziert, Bestand am
Abschlussstichtag ist 1.665.051,13€.
72
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Anhang
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
Das Ziel der Rechnungsabgrenzung ist es, die aus der Geschäftstätigkeit der Gemeinde
entstehenden Aufwendungen und Erträge unabhängig von dem damit verbundenen
Zahlungsmittelfluss periodengerecht dem Haushaltsjahr zuzuordnen, dem sie wirtschaftlich
zuzurechnen sind. Die zeitbezogene Abgrenzung der Geschäftsvorfälle wird durch die
Rechnungsabgrenzung in der Bilanz dargestellt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) sind gem. § 42 I GemHVO die Geschäftsvorfälle
zu buchen, bei denen vor dem Abschlussstichtag Auszahlungen zu leisten sind, aber nach dem
Abschlussstichtag erst der Aufwand entsteht.
Bei der Gemeinde Vettweiß sind dies regelmäßig die Beitragsrechnungen für die
Kommunalagentur, die Umlagezahlungen an die Rheinische Versorgungskasse für die
Beamtenversorgung und die Beamtengehälter des Monats Januar des Folgejahres. Außerdem
waren in 2015 und 2016 jeweils noch Zahlungen aus dem AsylBLG für den Monat Januar des
Folgejahres zu leisten. Die entsprechenden Beträge werden im laufenden Jahr als Zugang in der
Rechnungsabgrenzung gebucht und im Folgejahr wieder aufgelöst, daher als Abgang gebucht.
Der ARAP „Vertrag Gasflaschen“ entstand im Jahr 2009 durch Abschluss eines 10-Jahres-Vertrag
über die Miete von Gasflaschen für den Bauhof. Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.677,90 € wurde
im Jahr 2009 ausgezahlt, der entstehende Aufwand verteilt sich jedoch gleichmäßig über die 10jährige Vertragslaufzeit. Dementsprechend wurde der Gesamtbetrag 2009 als ARAP-Zugang
gebucht und ist jährlich mit 1/10 des Gesamtbetrages aufzulösen (=Abgang)
Übersicht über die ARAP im Jahr 2016:
Bilanz Zugang
Bilanz Zugang
Bilanz Zugang
Bilanz Zugang
Bilanz Zugang
Bilanz Zugang
Bilanz Abgang
Bilanz Abgang
Bilanz Abgang
Bilanz Abgang
Bilanz Abgang
Bilanz Abgang
Saldo 2015
121.796,77
RE 2016-1684 BEITRAG 2017
BU-NR. 21000020691 UMLAGE Januar 2017
DIENSTBEZÜGE LOGA BEAMTE Januar 2017
AUFWANDSENTSCH. JAN. 2017
Kreis Düren Vorschuss AsylbGl 2017
Kreis Düren Vorschuss AsylbGl 2017
Beitr. zu Versorg.kasse Beamte, Umlage 2015
Sachverständigenkosten, Gerichtskosten u.a.
Grundleistungen § 3 Asylblg, Vorschuss Asyl
Hilfe z.Lebensunterh.§2Asylblg, Vorschuss Asyl
Dienstbezüge Beamte
ABG. ARAP Gasflaschen Bauhof ant. 2016
Bewegung 2016
2.228,04
33.890,00
23.108,83
215,90
50.400,00
19.600,00
-33.480,00
-2.175,82
-45.000,00
-10.000,00
-30.287,64
-167,79
8.331,52
Saldo 2016
130.128,29
73
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Anhang
– PASSIVA –
1.Eigenkapital,
1.1 Allgemeine Rücklage
Die Allgemeine Rücklage ergibt sich aus der Differenz der Aktivseite abzüglich der sonstigen
Posten des Eigenkapitals (Sonderrücklage, Ausgleichsrücklage, Jahresergebnis), den
Sonderposten,
den
Rückstellungen,
den
Verbindlichkeiten
und
den
passiven
Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP).
Die Allgemeine Rücklage weist zum 31.12.2015 folgenden Stand auf:
Zum 01.01.2016 ist der Jahresfehlbetrag aus 2015 einzubuchen
13.976.154,95€
712.447,50€
Danach weist die allgemeine Rücklage einen Stand in Höhe von
auf.
13.263.707,45€
Erträge und Aufwendungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen sind gemäß § 43 III GemHVO
direkt mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen 2016
Aufwendungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen 2016
17.606,16€
1.523,41€
Zum 31.12.2016 weist die allgemeine Rücklage demnach einen Bestand von 13.279.790,20€
auf.
Nach dem entsprechendem Beschluss des Gemeinderates ist der Jahresfehlbetrag des Jahres
2016 (Erläuterung siehe unter 1.4) in Höhe von 1.196.356,40€ zum 01.01.2017 aus der
allgemeinen Rücklage zu entnehmen.
Der Jahresfehlbetrag 2016 entspricht 9,01% des Bestandes der allgemeinen Rücklage zum
31.12.2016.
Nach Entnahme des Fehlbetrages weist die allgemeine Rücklage zum 01.01.2017 einen Stand in
Höhe von 12.083.433,80€ auf.
1.2 Sonderrücklagen
Die Sonderrücklagen Wirtschaftswegebau Zülpich hat zum 31.12.2016 einen Bestand in Höhe von
65.333,41€.
Die Sonderrücklagen Soller hat zum 31.12.2016 einen Bestand in Höhe von 104.520,31€.
Bei der Sonderrücklage für die Erneuerung der Spielfläche auf dem Kunstrasenplatz in Vettweiß
erfolgt seit 2015 eine jährliche Zuführung in Höhe von 10.000€, die zu gleichen Teilen aus der
Schulpauschale und aus der Sportpauschale entnommen wird. Die Sonderrücklagen hat zum
31.12.2016 einen Bestand in Höhe von 20.000,--€.
1.3 Ausgleichsrücklage,
-nicht vorhanden74
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Anhang
1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Unter dieser Position wird die Differenz zwischen den Erträgen und den Aufwendungen in der
Ergebnisrechnung verbucht. Ein Jahresüberschuss ergibt sich bei einer positiven Differenz, ein
Jahresfehlbetrag ergibt sich entsprechend dann, wenn die Aufwendungen des Jahres die Erträge
übersteigen.
Der Jahresfehlbetrag aus der Ergebnisrechnung des Jahres 2016 beträgt
Weitere Erläuterungen zum Jahresergebnis
Ergebnisrechnung“ (Abschnitt D).
enthält
der
Abschnitt
1.196.356,40€
„Erläuterungen
zur
2. Sonderposten
Für erhaltene und zweckentsprechend verwendete Zuwendungen und Beiträge für Investitionen
sind Sonderposten auf der Passivseite zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen
anzusetzen. Die Auflösung der Sonderposten ist entsprechend der Abnutzung des geförderten
Vermögensgegenstandes vorzunehmen.
Die Minderungen betreffen daher die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten.
Kostenüberdeckungen
der
kostenrechnenden
Einrichtungen
am
Ende
eines
Kalkulationszeitraumes, die nach §6 des Kommunalabgabengesetzes ausgeglichen werden
müssen, sind als Sonderposten für den Gebührenausgleich anzusetzen. Kostenunterdeckungen,
die ausgeglichen werden sollen, sind im Anhang anzugeben.
2.1 für Zuwendungen
Im Jahr 2016 wurden folgende Sonderposten für erhaltene und zweckentsprechend verwendete
Zuwendungen gebildet:
Investitionspauschale
Schulpauschale
Sportpauschale
402.265,16€
155.358,49€
49.796,90€
2.2 für Beiträge
Für erhaltene Kanalanschlussbeiträge wurden im Jahr 2016 Sonderposten in Höhe von
233.139,14€ gebildet.
2.3 für den Gebührenausgleich
Im Sonderposten für den Gebührenausgleich werden sofern vorhanden, die Kostenüberdeckungen
aus den Gebührenabschlüssen in den Bereichen Abfallbeseitigung, Schmutzwasser
Niederschlagswasser, Kleinkläranlagen, Straßenreinigung, Winterdienst, Grabnutzung und
Leichenhallen nachgewiesen.
Für die Bereiche Abfallbeseitigung, Kleinkläranlagen, Grabnutzung und Straßenreinigung sind zum
31.12.2016 keine Sonderposten mehr vorhanden.
75
Jahresabschluss zum 31.12.2016
a)
Gemeinde Vettweiß
Anhang
Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallbeseitigung
Der Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ schließt mit einer Unterdeckung in Höhe von 14.284,82
Euro ab.
Die Rücklage war mit dem Abschluss 2015 aufgebraucht worden, es verblieb ein Defizit in Höhe
von 4.342,65 Euro. Dieses Defizit erhöht sich mit dem vorliegenden Abschluss auf 18.627,47 Euro.
b)
Sonderposten für den Gebührenausgleich Abwasserbeseitigung
Der Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ schließt im Bereich "Schmutzwasser" mit einer
Überdeckung in Höhe von 46.568,31 € ab. Neuer Rücklagenbestand zum 31.12.2016 ist
76.103,49€.
Im Bereich "Niederschlagswasser" entsteht eine Überdeckung in Höhe von 28.598,17€. Neuer
Rücklagenbestand zum 31.12.2016 ist 86.605,38€.
c)
Sonderposten für den Gebührenausgleich Kleinkläranlagen
Der Gebührenhaushalt „Kleinkläranlagen“ schließt mit einer Unterdeckung in Höhe von 1.102,19 €
ab. Aus der bestehenden Rücklage (Stand 31.12.2015 = 1.175,07 €) war ein Betrag in Höhe von
650,52 Euro gebührenmindernd eingeplant. Unter Berücksichtigung dieses Betrages und des
Ergebnisses entsteht zum 31.12.2016 ein Defizit in Höhe von 577,64€.
d) Sonderposten für den Gebührenausgleich Straßenreinigung und Winterdienst
Der Gebührenhaushalt „Straßenreinigung und Winterdienst“ schließt mit einer Unterdeckung in
Höhe von 119,46 € im Bereich „Straßenreinigung“ und einer Überdeckung in Höhe von 14.416,26
€ im Bereich „Winterdienst“ ab.
Zum 31.12.2015 bestand ein Defizit in Höhe von 301,61 €. Zum 31.12.2016 erhöht sich das Defizit
auf 421,07€.
Im Bereich „Winterdienst“ bestand zum 31.12.2015 eine Rücklage in Höhe von 24.738,38€. Die
Überdeckung fließt in die Rücklage, neuer Bestand zum 31.12.2016 ist somit 37.654,64€.
e)
Sonderposten für den Gebührenausgleich Friedhofswesen und Leichenhallen
Der Gebührenhaushalt „Friedhofswesen und Leichenhallen“ schließt mit einer Unterdeckung in
Höhe von 11.087,69 € im Bereich „Grabnutzung“ und einer Überdeckung in Höhe von 982,11
Euro im Bereich „Leichenhallen“ ab.
Im Bereich „Grabnutzung“ bestand am 31.12.2016 ein Defizit aus Vorjahren in Höhe von 6.769,19
Euro. Durch die Unterdeckung erhöht sich das Defizit zum 31.12.2016 auf 17.856,88€.
Im Bereich „Leichenhallen“ bestand zum 31.12.2015 eine Rücklage in Höhe von 254,78 €. Durch
die Überdeckung ergibt sich zum 31.12.2016 eine Rücklage in Höhe von 1.236,89€.
2.4 Sonstige Sonderposten
Sonstige Sonderposten sind im Jahr 2016 für zweckentsprechend verwendeten Spenden in Höhe
von 13.500,--€ zu bilden.
76
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Anhang
3. Rückstellungen
Die Entwicklung der Rückstellungen im
Rückstellungsspiegel entnommen werden.
Jahr 2016 kann dem als Anlage beigefügten
Die Rückstellungen werden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
bekannt geworden sind und bereits am Bilanzstichtag vorlagen, gebildet.
3.1 Pensionsrückstellungen
Die Pensionsrückstellungen beinhalten die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen. Sie wurden
aufgrund versicherungsmathematischer Methoden durch die Rheinische Versorgungskasse
bewertet. Als biometrische Rechnungsgrundlage dienten die Richttafeln von Klaus Heubeck.
Gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO NRW wurde der Berechnung ein Rechnungszinsfuß von 5 %
zugrunde gelegt.
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten
-nicht vorhanden3.3 Instandhaltungsrückstellungen
Für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen sind Rückstellungen anzusetzen, wenn die
Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist und als bisher unterlassen
bewertet werden muss. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Abschlussstichtag einzeln
bestimmt und wertmäßig beziffert sein.
3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO
Für Verpflichtungen, die dem Grunde oder der Höhe nach zum Abschlussstichtag noch nicht
genau bekannt sind, müssen Rückstellungen angesetzt werden, sofern der zu leistende Betrag
nicht geringfügig ist. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit zukünftig entsteht, die
wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme
voraussichtlich erfolgen wird. Für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und aus
laufenden Verfahren müssen Rückstellungen angesetzt werden, sofern der voraussichtliche
Verlust nicht geringfügig sein wird.
4. Verbindlichkeiten
Die Entwicklung der Verbindlichkeiten im Jahr 2016 kann dem als Anlage beigefügten
Verbindlichkeitenspiegel entnommen werden.
Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht dem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten
in fremder Währung waren am Eröffnungsbilanzstichtag nicht vorhanden.
4.1 Anleihen
-nicht vorhanden-
77
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Anhang
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
4.2.1 von verbundenen Unternehmen
-nicht vorhanden4.2.2 von Beteiligungen
-nicht vorhanden4.2.3 von Sondervermögen
-nicht vorhanden4.2.4 vom öffentlichen Bereich
Für die energetische Grundsanierung des Schulzentrums wurden in 2009 zwei Kredite
aufgenommen, einer davon über einen Betrag von 1.684.865,--€ bei der KfW. Dieser Kredit ist als
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen vom öffentlichen Bereich zu bilanzieren. Die
Restschuld zum 31.12.2016 beträgt 1.533.224,--€, die Tilgungsleistung betrug im Jahr 2016
67.396,--€
Ebenso ist an dieser Stelle der neu aufgenommene Kredit zur Finanzierung des Neubaus des
Asylantenheimes in Höhe von 500.000,--€ zu bilanzieren. Die Restschuld für diesen Kredit beträgt
zum 31.12.2016 500.000,--€, der Kredit ist in den ersten drei Jahren tilgungsfrei.
4.2.5 von Kreditinstituten
Die weiteren Kredite für Investitionen wurden alle bei der Hausbank aufgenommen. Hier beträgt
die Restschuld zum 31.12.2016 1.425.389,98€ und damit 59.424,25€ weniger als zum
Bilanzstichtag 2015.
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung betragen zum 31.12.2016
6.500.000,00 €, das sind 350.000€ mehr als zum 31.12.2015.
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
-nicht vorhanden4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Zum 31.12.2016 bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von
insgesamt 273.328,75€, somit 79.866,10€ mehr als zum 31.12.2015.
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen bestehen zum Abschlussstichtag in Höhe von
74.495,64€. Im Wesentlichen sind dies die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen gegen
Beteiligungen, für die gestundeten Beteiligungen an der KDVZ (20.815,83€) und der
Vermögensverwaltungsgesellschaft (38.500,--€)
78
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Anhang
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten
Im Wesentlichen sind hier im Jahr 2016 folgende Zugänge zu verbuchen:
Fa. Schönmackers
Leistungen nach dem AsylBLG
15.779,67€
38.844,56€
Die wesentlichen Abgangspositionen sind:
Fa. Schönmackers
Gewerbesteuerumlage und Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt Einheit
Leistungen nach dem AsylBLG
15.934,91€
31.033,10€
19.700,63€
Des Weiteren ist hier die Summe der kreditorischen Debitoren zu bilanzieren. Hierbei handelt es
sich um negative Forderungen (zB Gutschriften aus Grundbesitzabgaben), die zum Bilanzstichtag
nicht ausgeglichen waren und keine Forderungen, sondern tatsächlich Verbindlichkeiten darstellen
(vergleichbar mit den debitorischen Kreditoren unter sonstige Vermögensgegenstände auf der
Aktivseite der Bilanz 2.2.3). Die Summe beträgt zum 31.12.2016 52.473,94€.
Unter
Sonstige
Verbindlichkeiten
sind
außerdem
die
Verpflichtungen
aus
der
Versorgungslastenteilung nach § 107b BeamtVG nachgewiesen. Hier wurde im Jahr 2016
Abgänge in Höhe von 6.850,-- € gebucht.
4.8 Erhaltene Anzahlungen
Erhaltene und noch nicht zweckentsprechend verwendete investive Zuwendungen und Spenden
sind als erhaltene Anzahlungen zu bilanzieren.
Zum 31.12.2016 bestehen hier folgende Positionen (Werte in Klammern 31.12.2015):
Investitionspauschale
Schulpauschale
Sportpauschale
Feuerschutzpauschale
Katastrophenschutz
Spenden
(311.732,94€)
(498.138,89€)
(126.196,01€)
(46.840,97€)
(13.216,99€)
(3.323,02€)
689.865,43€
542.780,40€
116.399,11€
93.700,09€
13.216,99€
7.323,02€
5. Passive Rechnungsabgrenzung
Wie bereits bei der Erläuterung der ARAP aufgeführt, ist das Ziel der Rechnungsabgrenzung, die
aus der Geschäftstätigkeit der Gemeinde entstehenden Aufwendungen und Erträge unabhängig
von dem damit verbundenen Zahlungsmittelfluss periodengerecht dem Haushaltsjahr zuzuordnen,
dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind. Die zeitbezogene Abgrenzung der Geschäftsvorfälle wird
durch die Rechnungsabgrenzung in der Bilanz dargestellt.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) sind gem. § 42 III GemHVO die
Geschäftsvorfälle zu buchen, bei denen vor dem Abschlussstichtag Einzahlungen an die
Gemeinde zu leisten sind, der Ertrag aber erst nach dem Abschlussstichtag entsteht.
Bei der Gemeinde Vettweiß sind dies regelmäßig die Gebühren für Grabnutzungsrechte sowie
Pachtzahlungen.
79
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Anhang
Die Pachtzahlungen erfolgen jeweils im November für den Zeitraum 01.11. des laufenden Jahres
bis 31.10. des Folgejahres. Somit sind 10/12 des Betrages als PRAP-Zugang zu buchen, da der
Ertrag für diesen Anteil erst im Folgejahr entsteht. Im Folgejahr wird dieser Betrag dann wieder
aufgelöst (=Abgang PRAP).
Bei den Grabnutzungsrechten erfolgt die Zahlung der Gebühr für das mehrjährige Nutzungsrecht
an einer Grabstätte. Die Einzahlung des Gesamtbetrages erfolgt im laufenden Jahr, der Ertrag
entsteht jedoch gleichmäßig verteilt über die gesamte Nutzungsdauer. Es ist daher ein PRAPZugang für die im laufenden Jahr eingezahlten Beträge zu buchen. Außerdem ist ein PRAPAbgang für die Erträge zu buchen, die im laufenden Jahr aus den Einzahlungen der früheren Jahre
entstanden sind.
Übersicht über die PRAP im Jahr 2016:
Saldo 2015
Bilanz Zugang
Bilanz Zugang
Bilanz Zugang
Bilanz Abgang
Bilanz Abgang
Bilanz Abgang
-1.705.073,56
Pachten 2017
Pachten 2017
Zug. PRAP Grabnutzungsgebühr 2016
Abg. Sonstige PRAP (Mieten u.a.)
Auflösung Pachten 2016, PRAP
Aufl. PRAP Grabnutzungsgebühr 2016
Bewegung 2016
Saldo 2016
-5.623,71
-91,97
-127.702,94
1.888,46
5.066,44
79.260,05
-47.203,67
-1.752.277,23
80
Jahresabschluss zum 31.12.2016
D.
Gemeinde Vettweiß
Anhang
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Das Jahresergebnis 2016 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.196.356,40€ aus.
Im Haushaltsplan 2016 war
(fortgeschriebener Ansatz).
ein
Fehlbedarf
in
Höhe
von
1.336.378,57€
eingeplant
Es ist somit im Vergleich zur Planung ein um 140.022,17€ verbessertes Ergebnis zu verzeichnen.
Die einzelnen Positionen sind der Ergebnisrechnung zu entnehmen.
Unter Berücksichtigung der fortgeschriebenen Haushaltsansätze des Haushaltsjahres 2016
inklusive Mittelübertragungen aus 2015 und überplanmäßigen Aufwendungen und Erträgen
ergaben sich die nachfolgend erläuterten Veränderungen im Gegensatz zur Planung:
Erträge
Mehrerträge bei Zeile 01 „Steuern und ähnlichen Abgaben“ in Höhe von
2.348.130,43€
Dies liegt in der Hauptsache daran, dass hier zum Bilanzstichtag Mehrerträge bei der
Gewerbesteuer in Höhe von rund 2,462 Millionen € zu verzeichnen sind. Dies wiederum ist
hauptsächlich durch einen Gewerbesteuerfall begründet, bei dem im Dezember 2016
Veranlagungen in Höhe von etwa 2,03 Mio. € festgesetzt wurden. Aufgrund eines zulässigen und
begründeten Widerspruchs wurde der Gewerbesteuerbescheid im Januar 2017 wieder
aufgehoben. Da sich der geschilderte Fall über den Bilanzstichtag 31.12.2016 hinaus bis ins Jahr
2017 erstreckt, ergeben sich für die Buchführung aus der Pflicht zur periodengerechten Zuordnung
die nachfolgend beschriebenen Punkte, die bei der Betrachtung der Ergebnisrechnung ebenfalls
zu beachten sind. Die Gewerbesteuer in dem vorgenannten Steuerfall ist als Ertrag in 2016
auszuweisen. Die Aufhebung des Bescheides erfolgte zwar nach dem Bilanzstichtag 31.12.2016,
allerdings ist vor Erstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden, dass die Steuerforderung
nicht realisierbar ist. Diese Erkenntnis ist bei der Bewertung der Forderungen zum 31.12.2016 zu
berücksichtigen (§ 32 I Nr. 3 GemHVO). Die Forderung ist zu 100% abzuschreiben.
Somit erscheint zwar ein um 2,03 Mio. € erhöhter Gewerbesteuerertrag in der Ergebnisrechnung
2016, gleichzeitig aber auch eine Aufwandsbuchung in Höhe von -2,03 Mio. € beim Sachkonto
5473000 Wertveränderung beim Umlaufvermögen (enthalten in Zeile 16 sonstige Aufwendungen).
Der Sachverhalt beeinflusst somit nicht das Gesamtergebnis des Jahres 2016, wohl aber
die beiden Zeilen Steuern und Abgaben (01) und sonstige Aufwendungen (16).
Um diesen einen Fall bereinigt ergeben sich für das Jahr 2016 Gewerbesteuererträge in Höhe von
etwa 1,61 Mio. €, somit etwa 426.000€ mehr als geplant.
Insgesamt würde die Zeile 01 um den vorgenannten Gewerbesteuerfall bereinigt Mehrerträge in
Höhe von 309.655,43€ aufweisen.
Die Angabe des Vergleichswertes „Ansatz/Ist“ liefert für die Zeile 02 „Zuwendungen und
allgemeine Umlagen“ einen Wert von 1.441.125,12€. Wie bereits beim Jahresabschluss 2015
festgestellt, ist dies darin begründet, dass bei der Haushaltsplanung die Erträge aus der Auflösung
von Sonderposten (SOPO) mit Ausnahme derer für den Gebührenausgleich ausschließlich bei
Sachkonto (SK) 4571000 (Erträge Aufl. sonstige SOPO) geplant wurden (1.483.602,--€). Bei
diesem Sachkonto fallen allerdings tatsächlich nur geringe Erträge an (7.530,86€ in 2016).
Hauptsächlich werden die Erträge bei SK 4161000 (Erträge Aufl. SOPO Zuwendungen) gebucht
(1.364.533,81€ in 2016). Da das SK 4571000 nicht der Zeile 02 der Ergebnisrechnung sondern der
81
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Anhang
Zeile 07 (sonstige ordentliche Erträge) zugeordnet ist, weist der Plan-/Istvergleich durch die
falsche Planung der Sachkonten in Zeile 02 einen deutlich zu hohen Wert auf, dagegen in Zeile 07
einen entsprechend deutlich niedrigeren Wert.
Außerdem fallen noch Erträge in größerem Maße für die Auflösung von SOPO aus Beiträgen bei
SK 4371000 (339.484,28€) an. Das letztgenannte Sachkonto ist in Zeile 04 „Öffentlich rechtliche
Leistungsentgelte“ eingruppiert.
Sofern die Ansätze im Haushaltsplan bei den richtigen Sachkonten gebildet worden wären, würde
sich der Vergleich Ansatz/Ist dahingehend verändern, dass in der Zeile 02 „Zuwendungen und
allgemeine Umlagen“ das Ergebnis um etwa 76.600,--€ über den Ansätzen liegen würde.
In Zeile 04 „Öffentlich rechtliche Leistungsentgelte“ würde der Vergleich Ansatz/Ist
richtigerweise einen Betrag in Höhe von etwa -32.000,--€ aufweisen.
Die größten Abweichungen gab es hier bei SK 4321000 (Benutzungsgebühren, Mehrerträge
29.955,17€), bei SK 4321008 (Schmutzwassergebühren, Mehrerträge 22.691,79€) und bei SK
4321007 (Mieten, Mindererträgen 57.552,--€).
In Zeile 07 „Sonstige ordentliche Erträge“ wären bei Bereinigung der Fehlplanung im Vergleich
Ansatz/Ist etwa 1.182.000,-- € Mehrerträge auszuweisen. Dieser Betrag setzt sich im Wesentlichen
aus folgenden Positionen zusammen:
Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken
Nachforderungszinsen Gewerbesteuer
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
Erträge aus der Auflösung von Beihilferückstellungen
Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen
Erträge aus der Auflösung von Instandhaltungsrückstellungen
Erträge aus der Auflösung der SOPO Sportpauschale
Elternbeiträge OGS
Konzessionsabgaben
Andere sonst. ord. Erträge
523.589,42€
83.557,25€
44.328,17€
120.976,--€
421.131,--€
43.872,68€
23.079,78€
16.437,50€
-62.274,74€
-20.278,16€
Aufwendungen
Der Plan/Ist Vergleich zeigt bei Zeile 11 „Personalaufwendungen“ Mehraufwendungen in Höhe
von 1.045.711,46€.
Dies liegt allerdings im Wesentlichen an den Positionen
Mehraufwand Zuführung zu Pensionsrückstellungen
Mehraufwand Zuführung zu Beihilferückstellungen
Mehraufwand Zuführung zu Rückstellungen
Mehraufwand Beihilfen für Beamte
738.724,--€
257.834,--€
67.461,07€
122.642,94€
Bei den Dienstbezügen der Beamten und tariflich Beschäftigten ist dagegen insgesamt ein um
111.199,88€ niedrigerer Betrag gebucht worden als in der Planung vorgesehen.
Zeile 12 „Versorgungsaufwendungen“ weist im Vergleich zum Plan Minderaufwendungen in
Höhe von 210.564,41€ auf, die sich im Wesentlichen aus folgenden Positionen zusammensetzen:
Minderaufwand Beihilfen Versorgungsempfänger
Minderaufwand Beihilferückstellungen Versorgungsempfänger
Minderaufwand Pensionsrückstellungen Vers.Empf
Minderaufwand Beiträge zur Versorgungskasse
82
139.633,--€
23.995,--€
26.833,--€
23.183,--€
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Anhang
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) sind mit 300.382,01€ weniger als
geplant deutlich geringer ausgefallen. Größere Einsparungen im Vergleich zum Plan gab es bei
den Positionen:
Minderaufwand Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen
Minderaufwand Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen
Minderaufwand Kanalsanierung
Minderaufwand Unterhaltung von Fahrzeugen
Minderaufwand Unterhaltung so. bew. Vermögen
Minderaufwand Schülerbeförderung
Minderaufwand Stromkosten
47.899,15€
61.059,87€
146.924,87
19.033,96€
18.399,26€
23.544,37€
22.258,89€
Mehraufwand Zuführung zu Instandhaltungsrückstellungen
171.100,--€
Die bilanziellen Abschreibungen (Zeile 14) sind um 304.516,13 € höher ausgefallen als geplant.
Insgesamt stehen den Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 2.267.619,27€ Erträge aus
der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen in Höhe von 1.364.533,81€ und Erträge aus
der Auflösung von Sonderposten für Beiträge 346.932,41€ gegenüber. Die Erträge aus der
Auflösung dieser SOPO sind insgesamt um 227.864,22€ höher gewesen als geplant.
Die Zeile 15 „Transferaufwendungen“
Mehraufwendungen aus.
weist
im
Plan/Ist
Vergleich
366.560,10€
Die größte Abweichung ergab sich bei SK 5331003 (Krankheitskosten § 4 AsylBLG), hier wurden
insgesamt Mehraufwendungen in Höhe von 254.758,89€ verbucht.
Außerdem wurden Mehraufwendungen bei SK 5317000 (Zuschuss an Telekom für
Breitbandausbau) in Höhe von 53.415,--€ und Mehraufwendungen bei SK 5317001 (Zuschüsse
KiGas) in Höhe von 47.821,29€ verbucht. Außerdem gab es Mehraufwendungen bei SK 5341000
(Gewerbesteuerumlage) in Höhe von 44.136,90€ und bei SK 5342000 (Finanzierungsbet. Fonds
Dt. Einheit) in Höhe von 16.940,62€
Dagegen war bei der Kreisumlage im Jahr 2016 im Vergleich zum Plan ein Minderaufwand in
Höhe von 19.533,50€ zu verzeichnen und bei SK 5331007 (Hilfe z Lebensunterhalt § 2 AsylBLG)
ein Minderaufwand in Höhe von 27.781,76€.
Bei den sonstigen Aufwendungen (Zeile 16) wurden im Vergleich zum Plan Mehraufwendungen
in Höhe von 2.357.388,96 € verbucht. Im Wesentlichen resultiert dies aus Mehraufwendungen
beim SK 5473000 (Wertveränderung beim Umlaufvermögen).
Wie bereits unter „Mehrerträge bei Zeile 01 Steuern und Abgaben“ erläutert, ist hier bei einem
Gewerbesteuerfall eine Wertberichtigung in Höhe von 2,03 Mio. € zu verbuchen gewesen.
Außerdem gab es Minderaufwendungen in Höhe von 30.434,57€ bei SK 5412001 (Dienst- und
Schutzkleidung), Mehraufwand bei SK 5474000 (Zuführung zu Sonderposten Gebührenausgleich)
in Höhe von 90.564,85€ und Mehraufwand bei SK 5495000 (Zuführung zu Sonstigen
Rückstellungen) in Höhe von 84.658,86€.
83
Jahresabschluss zum 31.12.2016
E.
Gemeinde Vettweiß
Anhang
Erläuterungen zur Finanzrechnung
Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einem Mittelzugang von 1.408.489,12€ ab, der Bestand an
liquiden Mitteln beträgt zum 31.12.2016 1.664.302,34€.
Die einzelnen Positionen sind der Finanzrechnung zu entnehmen.
Den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 15.600.550,67€ (geplant
15.370.745,46€) stehen Auszahlungen in Höhe von 15.958.630,14€ (geplant 16.162.351,92€)
gegenüber.
Daraus
ergibt
sich
ein
Saldo
von
-358.079,47€ (geplant -791.606,46€).
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ergaben sich in Höhe von 1.915.279,11€ (geplant
2.414.945,38€).
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit wurden in Höhe von 871.890,27€ verbucht, geplant waren
hier 3.399.880,35€.
Der Saldo aus Investitionstätigkeit liegt mit 1.043.388,84€ deutlich höher als geplant
(-984.934,97€).
F.
Sonstige Angaben
Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO
Die Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO aus dem Haushaltsjahr 2015 in das
Haushaltsjahr 2016 sind diesem Anhang als Anlage beigefügt.
Insgesamt werden im konsumtiven Bereich Aufwandsermächtigungen in Höhe von 31.502,41€ und
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 31.502,41€ nach 2016 übertragen.
Im Investitionsbereich wurden Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 520.277,35€ und
Einzahlungsermächtigungen in Höhe von 471.058,38€ übertragen. Diese Ermächtigungen sind
größtenteils bereits durch Aufträge/Beschluss gebunden, so dass sich die Umsetzung auf das
Jahresergebnis 2016 auswirkt.
Angaben nach § 44 II 2 GemHVO, Haftungsverhältnisse, Bürgschaften
Finanzielle Verpflichtungen bestehen aufgrund der Mitgliedschaft im Zweckverband KDVZ RheinErft-Rur.
Die Gemeinde Vettweiß hatte eine Bürgschaft zur Absicherung eines Darlehens der St.
Sebastianus Schützenbruderschaft Gladbach e.V. (zur Finanzierung des Baus der Schützenhalle)
übernommen, das Darlehen hatte zum 31.12.2015 einen Endsaldo von 0,24 €. Dieser Betrag
wurde in 2016 gezahlt, womit das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist.
84
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Anhang
Angaben nach § 44 II Nr 9 GemHVO, Leasingverträge 2016
Verpflichtungen aus Leasingverträgen sind gemäß § 44 Abs. 2 Nr. 9 GemHVO NRW im Anhang
gesondert auszuweisen. Folgende Leasing- und leasingähnliche Verträge bestehen zum
Bilanzstichtag 31.12.2016:
Beginn
Laufzeit
Monate
Ende
01.07.2013
60
30.06.2018
01.10.2010
01.08.2013
60
31.07.2018
01.08.2011
Angaben nach
Einrichtungen
§
43
VI
Monatsbetrag
brutto
Jahresbetrag
2016
Kopiererkonzept Verwaltung (Kopierer und
Drucker)
377,83
4.533,96
ec-cash Gerät
23,68
284,16
Kopiererkonzept Schulen (GHS, GGS Vett.,
GGS Kelz)
285,60
3.427,20
Zeiterfassungsanlage
17,79
213,48
Gegenstand
GemHVO,
Kostenunterdeckungen
der
kostenrechnenden
Die Darstellung der Kostenunterdeckungen ergibt sich aus den Ausführungen unter Punkt 3.2.2. Sonderposten - Sonderposten für den Gebührenausgleich -.
Vettweiß, den 22.11.2017
Aufgestellt:
Bestätigt:
(Wirtz)
Kämmerer
(Kunth)
Bürgermeister
85
86
Anlagen
zum Anhang
Anlagenspiegel
Forderungsspiegel
Verbindlichkeitenspiegel
Rückstellungsspiegel
Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO
87
88
Anlagenspiegel 2016
Anschaffungs- und
Herstellungskosten
Anlagevermögen
1.
Immaterielle Vermögensgegenstände
2.
Sachanlagen
Abschreibungen
Stand am
31.12. des
Vorjahres
Zugänge
im Haushaltsjahr
Abgänge
im Haushaltsjahr
Umbuchungen
im Haushaltsjahr
Abschreibungen
im Haushaltsjahr
Zuschreibungen
im Haushaltsjahr
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
59.706,00
-8.370,80
95.820.288,94
960.087,26
-7.088,09
-1,00
-2.259.248,47
779,68
Buchwert
Kumulierte
Abschreibungen
(auch aus Vorjahren)
EUR
am 31.12.2016
am 31.12.2015
EUR
EUR
-44.105,84
15.600,16
23.970,96
-21.777.608,78
74.995.678,33
76.301.148,95
2.1
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
5.451.566,82
52.399,92
-1.777,00
-32.568,30
-766.607,54
4.735.582,20
4.717.527,58
2.1.1
Grünflächen
3.350.352,89
52.399,92
-1.777,00
-31.066,47
-755.116,14
2.645.859,67
2.626.382,99
2.1.2
Ackerland
657.043,00
657.043,00
657.043,00
2.1.3
Wald und Forsten
652.261,00
652.261,00
652.261,00
2.1.4
Sonstige unbebaute Grundstücke
791.909,93
2.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
2.2.1
Kindertageseinrichtungen
2.2.2
Schulen
2.2.3
Wohnbauten
2.2.4
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäuden
369.097,64
370.378,01
-47.324,45
-387.685,40
2.817.102,20
2.482.087,05
-186.038,89
-181.907,12
-1.456.879,79
9.029.270,99
9.386.727,92
728.512,00
184.758,52
6.301.840,51
24.071,20
65.214.123,77
86.025,44
-3.008,00
5.993.968,92
4.896,31
-3.007,00
89
2.3.3
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
2.3.4
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
14.749.582,83
83.231,41
2.3.5
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
43.534.458,45
-2.102,28
2.3.6
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
2.4
Bauten auf fremdem Grund und Boden
2.5
Kunstgegenstände, Kunstdenkmäler
2.6
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
2.7
2.8
603.344,65
31.054.037,44
240.151,97
254.146,89
879.653,86
-19.586,33
-176.085,11
703.568,75
723.155,08
4.689,00
-104,42
-938,52
3.750,48
3.854,90
1.480.391,14
1.576.262,25
13.639,52
an Sondervermögen
3.5.4
sonstige Ausleihungen
Summe des Anlagevermögens
545.216,87
-92.616,95
2.047.499,49
an Beteiligungen
536.333,62
-13.994,92
-1.834,09
3.5.3
5.993.968,92
-67.011,03
332.768,92
613.458,34
an verbundene Unternehmen
50.359.199,29
5.995.858,23
12.511.829,17
103.484,73
3.5.2
48.829.822,18
29.753.299,54
695.161,20
3.5.1
-16.467.319,03
12.304.178,82
666.156,49
Ausleihungen
-1.612.394,55
-2.528.635,42
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Wertpapiere des Anlagevermögens
633.951,86
5.460.220,09
-13.779.055,63
Betriebs- und Geschäftsausstattung
3.5
809.130,35
5.374.340,79
-290.881,76
-469,00
3.4
-104.140,17
-951.570,92
-1.298.634,62
-1,00
58.196,96
Sondervermögen
-9.580,03
-109.950,50
-8.883,25
2.394.436,70
Beteiligungen
17.962.986,92
10.489,08
Brücken und Tunnel
3.3
18.029.844,33
11.961,59
2.3.2
3.2
-2.900.276,28
2.822.448,00
Infrastrukturvermögen
Finanzanlagen
781.840,59
-348.762,10
10.661.700,59
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Anteile an verbundenen Unternehmen
780.418,53
46.521,87
2.3.1
3.1
-11.491,40
20.514.501,10
2.3
3.
-1.422,06
-1,00
-154.027,95
429,88
-971.772,52
-91.804,82
349,80
-494.609,78
-1.723,00
1.635.083,35
148.389,14
263.001,73
695.161,20
-76.998,00
1.982.418,01
1.706.474,49
-76.998,00
1.558.085,35
1.558.085,35
162.028,66
148.389,14
13.639,52
264.027,00
97.927.494,43
273.197,35
939.521,90
-369.097,64
-1.723,00
973.726,78
-8.811,09
-1,00
-2.267.619,27
779,68
-21.898.712,62
262.304,00
264.027,00
76.993.696,50
78.295.621,40
90
Forderungsspiegel 2016
1.
Art der Forderungen
öff.-rechtl. Forderungen und
Forderungen aus
Transferleistungen
1.1
Gebühren
1.2
1.3
Gesamtbetrag des
Haushaltsjahres
Euro
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre
Euro
Euro
Restlaufzeit mehr als 5
Jahre
Euro
Gesamtbetrag des
Vorjahres
Euro
294.176,16
116.660,30
1.408,45
562.882,58
98.222,87
85.081,31
13.135,77
5,80
132.579,20
Beiträge
103.645,40
13.768,59
89.741,81
135,00
90.555,45
210.136,41
195.116,04
13.752,72
1.267,65
193.465,49
1.4
Steuern
Forderungen aus
Transferleistungen
240,22
210,22
30,00
-
2.404,44
1.5
sonst. öff.-rechtl. Forderungen
-
-
-
-
143.878,00
2.
privatrechtliche Forderungen
79.992,83
57.890,37
22.102,46
-
134.700,27
2.1
47.762,63
47.397,78
364,85
-
67.169,12
32.230,20
10.492,59
21.737,61
-
67.531,15
2.3
gegenüber dem privaten Bereich
gegenüber dem öffentlichen
Bereich
gegenüber verbundenen
Unternehmen
2.4
91
412.244,90
2.2
-
-
-
-
-
gegen Beteiligungen
-
-
-
-
-
2.5
gegen Sondervermögen
-
-
-
-
-
6.
Summe aller Forderungen
492.237,73
352.066,53
138.762,76
1.408,45
697.582,85
92
Verbindlichkeitenspiegel 2016
Art der Verbindlichkeit
4.1
Anleihen
4.2
Verbindlichkeiten aus Krediten f. Investitionen
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.2.5
von verbundenen Unternehmen
von Beteiligungen
von Sondervermögen
vom öffentlichen Bereich
vom privaten Kreditmarkt
Gesamtbetrag
des
Haushaltsjahres
31.12.2016
Euro
-
Restlaufzeit bis
zu 1 Jahr
Euro
Restlaufzeit 1 bis Restlaufzeit mehr
5 Jahre
als 5 Jahre
Euro
Gesamtbetrag
des Vorjahres
31.12.2015
Euro
Euro
-
-
-
-
3.458.613,98
128.054,59
581.192,36
2.749.367,03
3.085.434,23
2.033.224,00
1.425.389,98
67.396,00
60.658,59
328.464,00
252.728,36
1.637.364,00
1.112.003,03
1.600.620,00
1.484.814,23
93
4.3
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
6.500.000,00
6.000.000,00
500.000,00
-
6.150.000,00
4.3.1
4.3.2
vom öffentlichen Bereich
vom privaten Bereich
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
6.500.000,00
6.000.000,00
500.000,00
-
6.150.000,00
4.4
-
-
-
-
-
273.328,75
258.355,80
-
14.972,95
193.462,65
4.5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen
4.6
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
74.495,64
15.179,81
-
59.315,83
70.785,96
4.6
4.6
4.6
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Verbindlichkeiten gg.Beteiligungen KDVZ
Verbindlichkeiten gg.Beteiligungen VVG
15.179,81
20.815,83
38.500,00
15.179,81
-
-
20.815,83
38.500,00
6.662,15
25.623,81
38.500,00
100.458,69
100.458,69
-
-
174.900,30
1.463.285,04
1.463.285,04
-
-
999.448,82
11.870.182,10
7.965.333,93
4.7
sonstige Verbindlichkeiten
4.8
Erhaltene Anzahlungen
Summe aller Verbindlichkeiten
1.081.192,36
2.823.655,81
10.674.031,96
94
Rückstellungsspiegel
Arten der
Rückstellungen
2511000 Pensionsrückstellungen
2511001 Pensionsrückstellungen
2512001 Beihilferückstellungen
Veränderungen im Haushaltsjahr
InanspruchGrund
Zuführung Reduzierung
nahme
entfallen
7.079.374,00 454.451,00
Gesamtbetrag am
31.12.2015 des
Vorjahres
5.299.875,00
1.779.499,00
317.593,00
136.858,00
140.623,04
7.000,00
15.999,70
2.090,00
8.000,00
171.100,00
Gesamtbetrag am
31.12.2016 des
Haushaltsjahres
7.533.825,00
5.617.468,00
1.916.357,00
2611001 Rückstellungen für Deponien und Altlasten
2711011
2711081
2711281
2711291
2711341
2711931
2711931
2711931
2711931
2711931
Instandhaltungsrückstellungen
Sanierung Sportheime
Sanierung Kindergarten Gladbach
Heizungssanierung Komplex Jakobwüllesheim
Sanierung Bürgerhäuser
San. Mischwasserkanäle
OT Soller (KST 302)
San. Mischwasserkanäle
OT Jakobwüllesheim (KST 303)
San. Mischwasserkanäle OT Jakobwüllesheim
(KST 304) Teil 2
San. Mischwasserkanäle OT Vettweiß teilweise
(KST 305)
San. Mischwasserkanäle OT Ginnick - Halterung (KST 306)
2711981 Instandhaltungsrückstellung RSSan. FWG Vettweiß
Sonstige Rückstellunen nach § 34 Abs. 4 u. 5
Urlaubsrückstellung
Überstundenrückstellung
Erstellung EB u. Jahresabschluss
Überörtliche Prüfung
Kosten Planung u. Gutachen f. Erstellung von
2811071 Bebauunsplänen VE-14 u. Di 2
2811211 Maßnahme Kelz 8 - 13 Uhr
Zuf. Sonst. Rückstellung Nachzahlung VHS Ruhr
2811241 Eifel
2811011
2811021
2811041
2811051
2811311
2811321
2811331
2811341
2811443
2811773
Führerscheinerwerb Feuerwehr 2014
Einheitsbedingte Belastung 2009
Kindergartenpool 2012
Betriebskostenzuschüsse Kiga ff
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
Umlage KDVZ Nachzahlung 2014 ff.
0,00
45.454,61
43.872,68
7.000,00
2.090,00
8.000,00
72.533,34
19.326,62
10.000,00
26.127,99
16.782,68
222.395,75
0,00
15.999,70
0,00
0,00
171.396,05
66.500,00
99.600,00
5.000,00
35.000,00
451.007,12
40.146,49
4.181,68
35.700,00
7.500,00
35.000,00
225.519,93
57.787,18
9.673,89
17.850,00
44.328,17
40.146,49
4.181,68
120.087,64
0,00
17.850,00
8.263,77
2.539,55
14.853,56
2.250,00
86.629,62
194.353,90
0,00
512.111,24
57.787,18
9.673,89
35.700,00
7.500,00
8.263,77
2.539,55
859,92
3.000,00
80.798,94
55.550,00
14.853,56
750,00
86.634,08
27.000,00
27.588,55
0,00
859,92
4.500,00
80.794,48
249.903,90
0,00
27.000,00
27.588,55
Anmerkung
2811773 Umlage KDVZ Nachzahlung muss in 2015 erhöht werden, da erst im Frühjahr die Abrechnung für 2014 erfolgt und eine neue
Berechnung für die Nachzahlung 2015 vorgenommen werden kann.
Auskunft A. Müller Stabsstelle im Jan. 2016
San. Mischwasserkanäle
2711931 OT Frangenheim (KST 300)
San. Mischwasserkanäle
2711931 OT Froitzeim (KST 301)
San. Mischwasserkanäle
2711931 OT Soller (KST 302)
San. Mischwasserkanäle
2711931 OT Jakobwüllesheim (KST 303)
im Rückstellungsspiegel aufgeteilt, jeweils mit separaten Kostenstellen (300, 301, 302 u. 303)
Sachkonto und Kostenträger sind aber für alle Maßnahmen gleichlautend
11.538.01.00 / 7211006
95
96
Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO (von 2015 nach 2016)
Laufende Verwaltungsangelegenheiten
lfd. Nr. Kostenträger Sachkonto
1
2
3
4
5
6
7
8
SUMME
06.366.02.00
12.541.01.01
12.541.01.01
13.555.01.00
13.551.01.00
13.552.01.00
12.541.01.01
03.212.01.01
5211000
5211022
5211029
5211031
5241000
5211023
5211044
5241000
lfd. Nr. Kostenträger
Auftrag
M-Nr
Bezeichnung
Unterh. Grundstücke u. baul. Anlagen
Unterh. Gemeindestraßen
Unterh. Wartehallen
Unterhaltung und Aufforstung
Bew. Grundstücke u. baul. Anlagen
Unterh. Gräben, Wasserläufe
Brückensanierung
Bew. Grundstücke u. baul. Anlagen
Ansatz 2015 HH-Rest aus bis 31.12.2015 nach 2016 zu nach 2016 zu
2014
verausgabt übertragener übertragene
Aufwand
Auszahlung
13.000,00 €
28.467,53 €
36.183,92 €
1.541,44 €
1.541,44 €
20.000,00 €
1.718,97 €
20.996,04 €
722,93 €
722,93 €
1.500,00 €
705,11 €
978,78 €
1.226,33 €
1.226,33 €
985,34 €
3.815,41 €
1.294,13 €
3.506,62 €
3.506,62 €
3.800,00 €
0,00 €
1.408,70 €
2.391,30 €
2.391,30 €
21.000,00 €
9.155,90 €
24.844,99 €
5.310,91 €
5.310,91 €
15.000,00 €
0,00 €
0,00 € 15.000,00 €
15.000,00 €
15.000,00 €
5.925,72 €
19.122,84 €
1.802,88 €
1.802,88 €
31.502,41 €
31.502,41 €
Investitionen (Auszahlung)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
19
20
SUMME
01.111.03.00
01.111.08.09
02.126.02.04
02.126.01.00
02.126.01.00
03.211.02.00
13.555.01.00
06.365.01.01
08.424.02.00
08.424.02.00
08.424.02.01
12.541.01.01
12.541.01.01
13.553.03.00
06.366.02.00
12.541.01.01
M01003002
M1111301
M12650000
M12680000
M12680002
M21180200
M355001
M36580001
M4240200
M4240201
M4240202
M54100106
M5412001
M55380000
M36680100
M54100203
Bezeichnung
Erwerb Vermögen Rathaus
Ausbau Mietshaus Jakobwüllesheim
Bauliche Maßnahmen FWGH
Erwerb Verm. Feuerwehr > 410 €
Fahrzeuge Feuerwehr
Erwerb Verm. Grundschule > 410 €
Ausbau Wirtschaftswege
Umbau Schulgebäude zu Kita
Anschaffung Vermögen Sportplätze
Sanierung Sportplätze
Kunstrasenplatz
Erschließung Gewerbegebiet
Erschließung Neubaugebiet Disternich
Anschaffung Vermögen Bestattungswesen
Anschaffung Vermögen Spielplätze
Anschaffung u. Zuschüsse Buswartehallen
Ansatz 2015 HH-Rest aus bis 31.12.2015 nach 2016 zu
verausgabt
übertragene
2014
Auszahlung
15.000,00 €
15.800,00 €
21.051,45 €
9.695,49 €
0,00 € 150.000,00 € 142.275,33 €
7.724,67 €
23.635,86 €
24.858,58 €
45.938,28 €
2.442,96 €
29.215,23 €
9.000,00 €
21.968,01 €
15.643,03 €
31.000,00 €
0,00 €
27.035,17 €
3.964,83 €
10.200,00 €
11.300,00 €
1.771,31 €
9.500,00 €
20.000,00 €
20.000,00 €
8.959,27 €
20.000,00 €
0,00 € 200.000,00 € 167.910,06 €
32.089,94 €
30.000,00 €
28.000,00 €
37.439,68 € 20.560,32 €
30.000,00 €
20.000,00 €
14.770,52 €
35.229,48 €
0,00 € 650.000,00 € 605.516,23 €
44.483,77 €
6.000,00 €
0,00 €
3.115,50 €
2.884,50 €
230.000,00 €
0,00 €
0,00 € 230.000,00 €
250,00 €
0,00 €
0,00 €
250,00 €
6.780,22 €
1.836,28 €
3.027,92 €
2.808,36 €
0,00 €
83.000,00 €
0,00 €
83.000,00 €
520.277,35 €
Investitionen (Einzahlung)
Kostenträger Auftrag
M-Nr
15
16
17
18
20
SUMME
12.541.01.01.
12.541.01.01
12.541.01.01
12.541.01.01
12.541.01.01
M5410404
M5411403
M54180201
M54100202
M54100203
Bezeichnung
Beiträge "Am Wolfsgraben"
Beiträge "Triftstraße"
Beiträge "An der Hecke"
Beiträge "An den Wiesen"
Anschaffung u. Zuschüsse Buswartehallen
Ansatz 2015 HH-Rest aus bis 31.12.2015 nach 2016 zu
vereinnahmt übertragene
2014
Einzahlung
0,00 € 129.000,00 €
0,00 € 129.000,00 €
60.000,00 €
0,00 €
0,00 €
60.000,00 €
0,00 €
63.000,00 €
48.941,62 €
14.058,38 €
0,00 € 196.000,00 €
0,00 € 196.000,00 €
0,00 €
72.000,00 €
0,00 €
72.000,00 €
471.058,38 €
97
98
Lagebericht
der Gemeinde Vettweiß
zum 31.12.2016
99
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
100
Lagebericht
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Lagebericht
Inhalt
A
Vorbemerkungen
Seite 102
B
Haushalt 2016/2017
Seite 102
C
Analyse der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage
Seite 103
D
Entwicklung der allgemeinen Rücklage
Seite 107
E
Vorgänge von besonderer Bedeutung
Seite 107
F
Kennzahlen zur Haushaltswirtschaftlichen
Gesamtsituation, zur Vermögens-, Finanzund Ertragslage
Seite 109
G Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung
H
Seite 117
Angaben zum Bürgermeister, Kämmerer
und zu den Ratsmitgliedern gemäß
§ 95 II 1 GO NRW
Seite 119
Anlage zum Lagebericht:
Angaben gemäß § 95 II 1 GO NRW
101
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Lagebericht
A. Vorbemerkungen
Gem. § 48 Abs.1 GemHVO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen. Der
Lagebericht ist so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Dazu ist
ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über
die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben.
Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solche, die nach Schluss des
Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine
ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung
entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Gemeinde zu enthalten.
Im folgenden Lagebericht wird die finanzielle Lage der Gemeinde Vettweiß erläutert. Die
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wird durch Kennzahlen näher erläutert.
Insbesondere wird auf die Entwicklung der Ausgleichsrücklage und der Allgemeinen
Rücklage eingegangen. Im Anschluss daran wird ein Ausblick darauf gegeben, welche
Chancen und Risiken hinsichtlich der künftigen Entwicklung der Gemeinde bestehen.
B. Haushalt 2016/2017
Der Entwurf der Haushaltssatzungen 2016 und 2017 (Doppelhaushalt) wurde am 10.12.2015
in den Rat eingebracht. Der Rat beschloss am 18.02.2016 die Haushaltssatzungen und den
Haushaltsplan mit Anlagen. Der Haushalt wurde daraufhin mit dem aufzustellenden
Haushaltssicherungskonzept am 07.03.2016 der Kommunalaufsicht des Kreises Düren
vorgelegt. Der Haushalt 2016/2017 wurde mit Schreiben vom 26.04.2016 von der
Kommunalaufsicht genehmigt.
Der Ergebnisplan für das Jahr 2016 wies ursprünglich im Haushaltsplan 2016 einen
Fehlbedarf in Höhe von 1.326.000,--€ aus, der Fortgeschriebene Ansatz des Jahres wies
einen Fehlbedarf in höhe von 1.336.378,57€ aus.
Den geplanten Gesamterträgen in Höhe von 16.731.218 € (fortgeschriebener Ansatz =
16.842.218,35€)
standen Gesamtaufwendungen in Höhe von 17.950.318,--€
(fortgeschriebener Ansatz = 18.071.696,92€) gegenüber. Der Fehlbedarf sollte aus der
allgemeinen Rücklage gedeckt werden.
102
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Lagebericht
C. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
Neben den nachfolgenden Erläuterungen zur Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage dienen die im Abschnitt F (ab Seite 11) dargelegten Kennzahlen der Analyse der
hauswirtschaftlichen Situation der Gemeinde Vettweiß.
Vermögenslage
Aus der Bilanz zum 31.12.2016 ist zu erkennen, dass der weitaus größte Teil (95,75%) des
kommunalen Vermögens aus dem Anlagevermögen besteht (rd. 77 Mio. €).
Das Anlagevermögen wiederum besteht zu einem großen Teil aus dem
Infrastrukturvermögen (63,42%, Abwasserkanäle, Straßen, Wege, Plätze etc.) i. H. v. 48,83
Mio. € und aus bebauten Grundstücken (24,04%, Schulen, Kindergärten, Rathaus, etc.).
Das Vermögen ist somit insgesamt für die kommunale Aufgabenerfüllung der Gemeinde
Vettweiß gebunden.
Die restlichen Posten des Vermögens sind im Verhältnis zur Bilanzsumme eher gering und
somit unwesentlich.
Schuldenlage
Das auf der Aktivseite aufgeführte Anlagevermögen ist durch Eigenkapital, Sonderposten für
Zuwendungen und Beiträge sowie durch langfristiges Fremdkapital zu 89,20% langfristig
finanziert.
Der Bestand der Sonderposten hat sich zum 31.12.2016 um insgesamt 844.408,27€ auf
46.247.779,15€ verringert. Dies resultiert daraus, dass der Betrag der Zuschreibungen zu
den Sonderposten niedriger war als die ertragswirksamen Auflösungen.
Der Bestand der Rückstellungen hat sich insgesamt im Jahr 2016 um 597.327,83€ auf
8.268.331,99€ erhöht.
Die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten sind im Laufe des Jahres 2016 mit 67.396,--€
(ordentliche Tilgung) getilgt worden. Für den Neubau eines Asylantenheimes wurde im Jahr
2016 ein Kredit in Höhe von 500.000,--€ aufgenommen. Die Kreditverpflichtungen belaufen
sich zum Stichtag 31.12.2016 auf insgesamt 3.458.613,98€.
Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung betragen zum Bilanzstichtag
6.500.000,--€ (Vorjahr 6.150.000,00 €).
Die erhaltenen Anzahlungen (noch nicht verwendete Investitionspauschalen und Spenden)
haben sich zum 31.12.2016 um 463.836,22€ auf 1.463.285,04€ erhöht.
Ertragslage
Der Jahresfehlbetrag aus der Ergebnisrechnung des Jahres 2016 beträgt
1.196.356,40€.
Die Planung sah einen Fehlbedarf in Höhe von 1.336.378,57€ vor (fortgeschriebener
Ansatz).Es ist somit im Vergleich zur Planung ein um 140.022,17€ verbessertes Ergebnis zu
verzeichnen.
103
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Lagebericht
Die größten Unterschiede zwischen Ansatz und Ist-Ergebnis werden nachfolgend erläutert
(auf volle Euro gerundet).
a) Steuern und Abgaben
Bei der Gewerbesteuer sind zum Bilanzstichtag Mehrerträge in Höhe von rund 2,462
Millionen € zu verzeichnen. Dies ist hauptsächlich durch einen Gewerbesteuerfall begründet,
bei dem im Dezember 2016 Veranlagungen in Höhe von etwa 2,03 Mio. € festgesetzt
wurden (siehe auch S. 10, Vorgänge von besonderer Bedeutung). Aufgrund eines zulässigen
und begründeten Widerspruchs wurde der Gewerbesteuerbescheid im Januar 2017 wieder
aufgehoben. Die Aufhebung des Bescheides erfolgte zwar nach dem Bilanzstichtag
31.12.2016, allerdings ist vor Erstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden, dass die
Steuerforderung nicht realisierbar ist. Diese Erkenntnis ist bei der Bewertung der
Forderungen zum 31.12.2016 zu berücksichtigen (§ 32 I Nr. 3 GemHVO). Die Forderung ist
zu 100% abzuschreiben.
Somit erscheint zwar ein um 2,03 Mio. € erhöhter Gewerbesteuerertrag in der
Ergebnisrechnung 2016, gleichzeitig aber auch eine Aufwandsbuchung in Höhe von -2,03
Mio. € beim Sachkonto 5473000 Wertveränderung beim Umlaufvermögen (enthalten in Zeile
16 sonstige Aufwendungen).
Um diesen einen Fall bereinigt ergeben sich für das Jahr 2016 bei der Gewerbesteuer
Mehrerträge in Höhe von
426.005€.
Bei den anderen unter Steuern und Abgaben zusammengefassten Positionen gab es
insbesondere folgende Abweichungen
Grundsteuer B
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
-24.564,--€
-100.109,--€
15.266,--€
Saldiert ergeben sich somit für den Bereich der Steuern und Abgaben unter
Berücksichtigung der Aufhebung des oben genannten Gewerbesteuerfalls insgesamt
Mehrerträge in Höhe von
316.599,--€
b) Personalkosten
Der Plan/Ist Vergleich zeigt bei Zeile 11 „Personalaufwendungen“ Mehraufwendungen in
Höhe von 1.045.711,46€. Hier kam es im Jahr 2016 durch die Bildung und die Auflösung von
Pensions- und Beihilferückstellungen zu größeren Verschiebungen, sodass der Betrag in
Zeile 11 alleine nicht aussagekräftig ist.
Den Mehraufwendungen für Beihilfen sowie Pensions-, Beihilfe- und
Urlaubs/Überstundenrückstellungen in Höhe von insgesamt
stehen Minderaufwendungen bei den Gehältern und Dienstbezügen
(inkl. Sozialversicherungsbeiträge) der Beschäftigten in Höhe von
gegenüber.
-1.186.671,--€
140.959,--€
Gleichzeitig gab es aber auch Mehrerträge aus der Auflösung von
Pensions- und Beihilferückstellungen (sonst. ord. Erträge) in Höhe von
542.107,--€
sowie Minderaufwendungen bei den Versorgungsaufwendungen (Zeile 12)
in Höhe von
210.564,--€
104
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Saldiert ergeben sich somit für den Personalkostenbereich insgesamt
Mehraufwendungen in Höhe von
Lagebericht
-293.040,--€
c) Asylkosten
Den Mehraufwendungen (saldiert) in Höhe von insgesamt
die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen
entstanden sind, stehen Mindererträge aus Landeszuwendungen in Höhe von
gegenüber, saldiert ergeben sich somit für den Bereich der Asylkosten
Mehraufwendungen in Höhe von
-210.327,--€
-7.436,--€
-217.763,--€
d) Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
Die bilanziellen Abschreibungen (Zeile 14) sind um
höher ausgefallen als geplant. Den Mehraufwendungen stehen allerdings
auch Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von
gegenüber. Saldiert ergeben sich somit bei den Abschreibungen
Mehraufwendungen in Höhe von
-304.516,--€
235.395,--€
-69.121,--€
e) sonstige
Nachfolgend aufgeführt werden die Sachkonten bei denen der Ansatz/Ist-Vergleich um mehr
als +/-15.000,--€ abweichend ist.
Mehrerträge/ Minderaufwendungen
Mehrertrag Allgemeine Zuweisungen Land (Breitbandausbau)
Mehrertrag Zuwendungen lfd. Zwecke (offene Jugendarbeit)
Mehrertrag Zuwendungen von privaten Unternehmen
Mehrertrag Benutzungsgebühren
Mehrertrag Schmutzwassergebühren
Mehrertrag Erträge aus dem Verkauf von Gewerbegrundstücken (UV)
Mehrertrag Nachforderungszinsen Gewerbesteuer
Mehrertrag Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
Mehrertrag Erträge aus der Auflösung von Instandhaltungsrückstellungen
Mehrertrag Elternbeiträge OGS
38.074,--€
20.242,--€
24.000,--€
29.955,--€
22.692,--€
523.589,--€
83.557,--€
44.328,--€
43.873,--€
16.438,--€
insgesamt Mehrerträge in Höhe von
846.747,--€
Minderaufwand Unterhaltung Grundstücke baul. Anlagen
Minderaufwand Kanalsanierung
Minderaufwand Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen
Minderaufwand Unterhaltung von Fahrzeugen
Minderaufwand sonst. bew. Vermögen
Minderaufwand Schülerbeförderung
Minderaufwand Stromkosten
Minderaufwand Kreisumlage
Minderaufwand Dienst- und Schutzkleidung
47.899,--€
146.925,--€
61.060,--€
19.034,--€
18.399,--€
23.544,--€
22.259,--€
19.533,--€
30.435,--€
insgesamt Minderaufwendungen in Höhe von
389.088,--€
105
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Lagebericht
Mindererträge/ Mehraufwendungen
Mindererträge Mieten
Mindererträge Erträge aus Verkauf
Mindererträge Erst. Repkost Anschlussnehmer Abwasserbeseitigung
Mindererträge Konzessionsabgaben
Mindererträge Säumniszuschläge
Mindererträge Andere sonst. ord. Erträge
-74.411,--€
-50.000,--€
-18.998,--€
-62.275,--€
-16.999,--€
-20.278,--€
insgesamt Mindererträge in Höhe von
-242.961,--€
Mehraufwand Zuführung zu Instandhaltungsrückstellungen
Mehraufwand Zuschüsse priv. Unternehmen (Breitbandausbau)
Mehraufwand Zuschüsse f. KiGas AWO, Lebensh
Mehraufwand Gewerbesteuerumlage
Mehraufwand Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt. Einheit
Mehraufwand Wertveränderungen beim Umlaufvermögen
Mehraufwand Zuführung zu Sonderposten Gebührenausgleich
Mehraufwand Zuführung zu Sonstigen Rückstellungen
-171.100,--€
-53.415,--€
-47.821,--€
-44.137,--€
-16.941,--€
-238.790,--€
-90.565,--€
-84.659,--€
insgesamt Mehraufwendungen in Höhe von
-747.428,--€
Der Plan/Ist-Vergleich bei den Sachkonten, die vorstehend nicht aufgeführt sind
(Diff. zwischen Plan und Ist weniger als +/- 15.000,--€), summiert sich zu insgesamt
157.900,--€
Finanzlage
Der Bankbestand lt. Finanzrechnung beträgt zum 31.12.2016
1.664.302,34€.
Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einem Mittelzugang von 1.408.489,12€ ab, der
Bestand an liquiden Mitteln beträgt zum 31.12.2016 1.664.302,34€.
Den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 15.600.550,67€ (geplant
15.370.745,46€) stehen Auszahlungen in Höhe von 15.958.630,14€ (geplant
16.162.351,92€)
gegenüber.
Daraus
ergibt
sich
ein
Saldo
von
-358.079,47€ (geplant -791.606,46€).
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ergaben sich in Höhe von 1.915.279,11€ (geplant
2.414.945,38€).
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit wurden in Höhe von 871.890,27€ verbucht, geplant
waren hier 3.399.880,35€.
Der Saldo aus Investitionstätigkeit liegt mit 1.043.388,84€ deutlich höher als geplant
(-984.934,97€).
106
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Lagebericht
D. Entwicklung der allgemeinen Rücklage
Die Allgemeine Rücklage ergibt sich aus der Differenz der Aktivseite abzüglich der sonstigen
Posten des Eigenkapitals (Sonderrücklage, Ausgleichsrücklage, Jahresergebnis), den
Sonderposten, den Rückstellungen, den Verbindlichkeiten und den passiven
Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP).
Die Allgemeine Rücklage weist zum 31.12.2015 folgenden Stand auf:
Zum 01.01.2016 ist der Jahresfehlbetrag aus 2015 einzubuchen
13.976.154,95€
712.447,50€
Danach weist die allgemeine Rücklage einen Stand in Höhe von
auf.
13.263.707,45€
Erträge und Aufwendungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen sind gemäß § 43 III
GemHVO direkt mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen 2016
Aufwendungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen 2016
17.606,16€
1.523,41€
Zum 31.12.2016 weist die allgemeine Rücklage demnach einen Bestand von 13.279.790,20€
auf.
Nach dem entsprechendem Beschluss des Gemeinderates ist der Jahresfehlbetrag des
Jahres 2016 (Erläuterung siehe unter 1.4) in Höhe von 1.196.356,40€ zum 01.01.2017 aus
der allgemeinen Rücklage zu entnehmen.
Der Jahresfehlbetrag 2016 entspricht 9,01% des Bestandes der allgemeinen Rücklage zum
31.12.2016.
Nach Entnahme des Fehlbetrages weist die allgemeine Rücklage zum 01.01.2017 einen
Stand in Höhe von 12.083.433,80€ auf.
.
E. Vorgänge von besonderer Bedeutung
Gewerbesteuer
Bei der Gewerbesteuer waren im Dezember 2016 in einem Fall Veranlagungen in Höhe von
etwa 2,03 Mio. € festgesetzt worden (siehe auch Seite 104, Analyse der Ertragslage, a)
Steuern und Abgaben). Die Rechtmäßigkeit der Forderung wurde vorab mit dem Finanzamt
Düren und dem zuständigen Steuerberater geklärt. Nach Festsetzung der Gewerbesteuer
erhob der Steuerberater jedoch Widerspruch gegen den Grundlagenbescheid beim
Finanzamt. Der Widerspruch war begründet und zulässig. Daraufhin wurde der
Grundlagenbescheid vom Finanzamt Düren wieder aufgehoben, weil die Gemeinde Vettweiß
nicht hebeberechtigte Gemeinde war. Der Gewerbesteuerbescheid war damit ebenfalls
aufzuheben. Dies geschah im Januar 2017.
107
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Lagebericht
Da sich der geschilderte Fall über den Bilanzstichtag 31.12.2016 hinaus bis ins Jahr 2017
erstreckt, ergeben sich für die Buchführung aus der Pflicht zur periodengerechten Zuordnung
für das Jahr 2016 die nachfolgend beschriebenen Punkte, die bei der Betrachtung der
Ergebnisrechnung ebenfalls zu beachten sind:
Die Gewerbesteuer in dem vorgenannten Steuerfall ist als Ertrag in 2016 auszuweisen, die
Ergebnisrechnung 2016 weist daher insgesamt Gewerbesteuererträge in Höhe von 3,64 Mio.
€ aus.
Die Aufhebung des Bescheides erfolgte zwar nach dem Bilanzstichtag 31.12.2016, allerdings
ist vor Erstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden, dass die Steuerforderung nicht
realisierbar ist. Diese Erkenntnis ist bei der Bewertung der Forderungen zum 31.12.2016 zu
berücksichtigen (§ 32 I Nr. 3 GemHVO). Die Forderung ist zu 100% abzuschreiben.
Somit erscheint zwar ein um 2,03 Mio. € erhöhter Gewerbesteuerertrag in der
Ergebnisrechnung 2016, gleichzeitig aber auch eine Aufwandsbuchung für die Abschreibung
der Forderung in Höhe von -2,03 Mio. € beim Sachkonto 5473000 Wertveränderung beim
Umlaufvermögen (enthalten in der Ergebnisrechnung in Zeile 16 Sonstige Aufwendungen).
Der Sachverhalt beeinflusst somit nicht das Gesamtergebnis des Jahres 2016, wohl aber die
beiden Zeilen Steuern und Abgaben (01) und sonstige Aufwendungen (16) der
Ergebnisrechnung.
Um diesen einen Fall bereinigt ergeben sich für das Jahr 2016 Erträge in Höhe von etwa
1.607.365,16€, somit etwa 426.000€ mehr als geplant.
Die Einnahmen bei der Gewerbesteuer fliessen in die Berechnungen der
Schlüsselzuweisungen und der Gewerbesteuerumlage ein. Bei diesen Berechnungen wird
allerdings das IST-Aufkommen (=Einzahlungen) der Gewerbesteuer zugrunde gelegt. In dem
geschilderten Fall sind keine Zahlungen geleistet worden, daher ergeben sich aus diesem
Sachverhalt keine Änderungen bei den Berechnungen der Schlüsselzuweisung und der
Gewerbesteuerumlage.
Asylkosten
Bei der Analyse der Ertragslage wird unter c) der Punkt Asylkosten (siehe Seite 105)
aufgeführt. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Analyse der Ertragslage
einen Vergleich zwischen Planergebnis und Ist-Ergebnis darstellt.
Der Vergleich zwischen Ertrags- und Aufwandspositionen zeigt, dass im Jahr 2016 den
Transferaufwendungen in diesem Bereich (Grundleistungen, Krankheitskosten, Hilfe zum
Lebensunterhalt) in Höhe von insgesamt 1.361.544,80€ Kostenerstattungen in Höhe von
1.352.564,07€ entgegenstehen. Die Transferaufwendungen werden somit bis auf 8.980,73€
(=0,66% der Transferaufwendungen) durch die Kostenerstattungen des Landes gedeckt.
Insgesamt weist der Kostenträger Leistungen an Asylbewerber (05.313.01.00) im
Wesentlichen bedingt durch Personal- und Verwaltungsgemeinkosten in Höhe von
120.530,32 € ein Ergebnis in Höhe von -150.415,80€ auf.
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Jahresabschluss zum 31.12.2016
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Lagebericht
F. Kennzahlen zur Haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation, zur
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Für die Haushaltsanalyse wurden anhand des NKF-Kennzahlensets die nachfolgenden Kennzahlen ermittelt.
Kennzahlen zur Haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation
1 Aufwandsdeckungsgrad (ADG)
Diese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge gedeckt
werden können. Ein finanzielles Gleichgewicht kann nur durch eine vollständige Deckung erreicht werden.
Aufwandsdeckungsgrad =
Ordentliche Erträge x 100
Ordentliche Aufwendungen
Ordentliche Erträge =
Ordentliche Aufwendungen =
20.534.423€
21.634.927€
Aufwandsdeckungsgrad =
Vorjahr =
94,91%
96,57%
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Ordentliche Erträge“ sind die Erträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 9
GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße
„Ordentliche Aufwendungen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan)
bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen.
2 Eigenkapitalquote 1 (EkQ1)
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital
(Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Die Kennzahl kann bei einer Gemeinde ein
wichtiger Bonitätsindikator sein.
Eigenkapital x 100
Bilanzsumme
Eigenkapitalquote 1 =
Eigenkapital =
Bilanzsumme =
12.273.288€
80.411.858€
15,26%
16,68%
Eigenkapitalquote 1 =
Vorjahr =
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs.
4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz
nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu erfassen.
109
Jahresabschluss zum 31.12.2016
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Lagebericht
3 Eigenkapitalquote 2 (EkQ2)
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten
bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Weil bei den Gemeinden die
Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die
Wertgröße „Eigenkapital“ um diese „langfristigen“ Sonderposten erweitert.
(Eigenkapital + SOPO Zuw/Beitr) x 100
Eigenkapitalquote 2 =
Bilanzsumme
Eigenkapital =
Sopo Zuwendungen =
Sopo Beiträge =
Bilanzsumme =
12.273.288€
33.139.154€
12.596.027€
80.411.858€
Eigenkapitalquote 2 =
Vorjahr =
72,14%
74,92%
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs.
4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sopo Zuwendungen/Beiträge/sonst“ sind die Ansätze der
Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2 GemHVO erfasst. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die
Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu erfassen.
Da es sich bei den sonstigen Sonderposten (§ 41 Abs. 4 Nrn. 2.4 GemHVO der Gemeinde Vettweiß
ausschließlich um „langfristige“ Sonderposten handelt, wurden diese ebenfalls in die Berechnung mit
einbezogen.
4 Fehlbetragsquote (FBQ)
Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommenen Eigenkapitalanteil. Da
mögliche Sonderrücklagen hier jedoch unberücksichtigt bleiben müssen, bezieht die Kennzahl ausschließlich die
Ausgleichsrücklage und die allgemeine Rücklage ein. Zur Ermittlung der Quote wird das negative
Jahresergebnis ins Verhältnis zu diesen beiden Bilanzposten gesetzt.
Negatives Jahresergebnis x 100
Ausgleichsrücklage + Allg. Rücklage
Fehlbetragsquote =
Negatives Jahresergebnis =
Ausgleichsrücklage =
All. Rücklage
Fehlbetragsquote =
Vorjahr =
-1.196.356€
0€
13.279.790€
9,01%
5,10%
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Negatives Jahresergebnis“ ist die Summe aus ordentlichem
Ergebnis und außerordentlichem Ergebnis nach § 2 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3
GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ausgleichsrücklage“ ist der Ansatz in der
Bilanz nach § 41 Abs. 4 Nr. 1.3 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Allgemeine Rücklage“ ist der
Ansatz in der Bilanz nach § 41 Abs. 4 Nr. 1.1 GemHVO zu erfassen.
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Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Lagebericht
Kennzahlen zur Vermögenslage
5 Infrastrukturquote (ISQ)
Diese Kennzahl stellt ein Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen auf der
Aktivseite der Bilanz her. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde entspricht. In Einzelfällen kann es sachgerecht sein, auch
die Gebietsgröße der Gemeinde oder andere örtliche Besonderheiten bei der Bewertung dieser Kennzahl zu
berücksichtigen.
Infrastrukturvermögen x 100
Infrastrukturquote =
Bilanzsumme
Infrastrukturvermögen =
Bilanzsumme =
48.829.822€
80.411.858€
Infrastrukturquote =
Vorjahr =
60,72%
62,49%
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Infrastrukturvermögen“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach §
41 Abs. 3 Nr. 1.2.3 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Aktivseite der
Bilanz nach § 41 Abs. 3 GemHVO zu erfassen.
6 Abschreibungsintensität (AbI)
Die Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet
wird.
Abschreibungsintensität =
Bilanzielle Abschreibung AV =
Ordentliche Aufwendungen =
Abschreibungsintensität =
Vorjahr =
Bilanzielle Abschreibung auf AV x 100
Ordentliche Aufwendungen
2.267.619€
21.634.927€
10,48%
12,70%
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen“ sind die
Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO
(Ergebnisrechnung) zu erfassen, die in einem unmittelbaren Bezug zum Anlagevermögen der Ansätze der
Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO stehen. Diese Werte sind dem Anlagenspiegel nach § 45
GemHVO zu entnehmen.
7 Drittfinanzierungsquote
Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der
Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr. Sie gibt einen Hinweis auf die Frage, inwieweit die Erträge aus
der Sonderpostenauflösung die Belastung durch Abschreibungen abmildern. Damit wird die Beeinflussung des
Werteverzehrs durch die Drittfinanzierung deutlich.
Erträge Auflösung von SOPO x 100
Bilanzielle Abschreibung auf AV
Drittfinanzierungsquote =
111
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Erträge Auflösung SoPo =
Bilanzielle Abschreibung AV =
Lagebericht
1.718.997€
2.267.619€
75,81%
Drittfinanzierungsquote =
75,30%
Vorjahr =
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Erträge aus der Auflösung von Sonderposten“ sind Erträge zu
erfassen, die in einem unmittelbaren Bezug zu den Sonderposten der Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs.
4 Nr. 2 GemHVO stehen. Dies sind die entsprechenden Erträge gem. Anlage 17 (Kommunaler Kontierungsplan)
– Kontengruppe 41 und 43 – zum RdErl. IM vom 24.02.2005. Unter der Wertgröße „Bilanzielle Abschreibungen
auf Anlagevermögen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1
S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen, die in einem unmittelbaren Bezug zum Anlagevermögen der
Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO stehen. Diese Werte sind dem Anlagenspiegel nach
§ 45 GemHVO zu entnehmen.
8 Investitionsquote (InQ)
Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch Abschreibungen und
Vermögensabgänge neue Investitionen gegenüberstehen.
Investitionsquote =
Bruttoinvestitionen x 100
Abgänge AV + Abschreibung AV
Zugänge AV =
Zuschreibung AV =
Abgänge AV =
Abschreibung AV =
973.727€
780€
8.811€
2.267.619€
Investitionsquote =
42,81%
89,63%
Vorjahr =
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Bruttoinvestitionen“ ist die Summe der Zugänge des
Anlagevermögens und der Zuschreibungen auf das Anlagevermögen zu ermitteln. Diese Zugänge und
Zuschreibungen sind dem Anlagenspiegel nach § 45 GemHVO zu entnehmen. Die Wertgrößen
„Jahresabschreibungen auf Anlagevermögen“ und „Abgänge des Anlagevermögens“ sind ebenfalls dem
Anlagenspiegel nach § 45 GemHVO zu entnehmen
Kennzahlen zur Finanzlage
9 Anlagendeckungsgrad 2 (AnD2)
Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad II“ gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert
sind. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten
Eigenkapital, Sonderposten mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt.
(EK + Sopo Zuw/Beitr. + Langfristiges FK) x 100
Anlagevermögen
Anlagendeckungsgrad 2 =
Eigenkapital =
Sopo Zuwendungen =
Sopo Beiträge =
12.273.288€
33.139.154€
12.596.027€
112
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Lagebericht
Langfristiges Fremdkapital =
Anlagevermögen =
10.357.481€
76.993.697€
Anlagendeckungsgrad 2 =
88,79%
89,13%
Vorjahr =
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs.
4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sonderposten Zuwendungen/ Beiträge“ sind die Ansätze
der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Langfristiges
Fremdkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 3.1, 3.2 und 4 GemHVO zu erfassen.
Die langfristigen Verbindlichkeiten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO müssen eine Restlaufzeit von mehr als fünf
Jahren haben und sind dem Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu entnehmen. Unter der Wertgröße
„Anlagevermögen“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO zu erfassen.
10 Dynamischer Verschuldungsgrad (DVsG)
Mit Hilfe der Kennzahl „Dynamischer Verschuldungsgrad“ lässt sich die Schuldentilgungsfähigkeit der Gemeinde
beurteilen. Sie hat dynamischen Charakter, weil sie mit dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit aus der
Finanzrechnung eine zeitraumbezogene Größe enthält. Dieser Saldo zeigt bei jeder Gemeinde an, in welcher
Größenordnung freie Finanzmittel aus ihrer laufenden Geschäftstätigkeit im abgelaufenen Haushaltsjahr zur
Verfügung stehen und damit zur möglichen Schuldentilgung genutzt werden könnten. Der Dynamische
Verschuldungsgrad gibt an, in wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die
Effektivverschuldung aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen
(Entschuldungsdauer).
Dynamischer Verschuldungsgrad =
Fremdkapital Gesamt =
Liquide Mittel =
Kurzfristige Forderungen =
Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit =
Effektive Verschuldung
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-20.340.115€
1.665.051€
352.067€
-358.079€
Aus der oben angeführten Erläuterung ist ersichtlich, dass es zur Berechnung der Kennzahl eines positiven
Saldos aus lfd. Verwaltungstätigkeit (=freie Finanzmittel) bedarf. Bei einem negativen Saldo sind keine freien
Finanzmittel vorhanden, die zur Schuldentilgung genutzt werden können.
Da der Saldo 2015 negativ war, kann der dynamischen Verschuldungsgrad nicht ermittelt werden.
Ermittlung der Kennzahl: Die Kennzahl „Dynamischer Verschuldungsgrad“ wird aus der Division der Wertgröße
„Effektive Verschuldung“ der Gemeinde durch die Wertgröße „Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit“ aus der
Finanzrechnung (FR) der Gemeinde ermittelt. Die Wertgröße „Effektive Verschuldung“ berechnet sich wie folgt:
-Gesamtes Fremdkapital
- Liquide Mittel - kurzfristige Forderungen = Effektive Verschuldung
Für diese Berechnung sind unter der Wertgröße „Gesamtes Fremdkapital“ die Ansätze der Bilanzposten nach §
41 Abs. 4 Nrn. 2.3, 3 und 4 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Liquide Mittel“ ist der Ansatz des
Bilanzpostens nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.4 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Kurzfristige Forderungen“
sind die Teilansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO zu erfassen, die eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr haben. Letztgenannte Teilansätze sind dem Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO zu
entnehmen. Als Wertgröße „Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FP/FR)“der nach § 3 Abs. 2 Nr. 1
GemHVO im Finanzplan bzw. gem. § 39 S. 3 GemHVO in der Finanzrechnung auszuweisende Saldo
einzusetzen.
113
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Lagebericht
11 Liquidität 2. Grades (Li2)
Die Kennzahl gibt stichtagsbezogen Auskunft über die „kurzfristige Liquidität“ der Gemeinde. Sie zeigt auf, in
welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag durch die vorhandenen liquiden Mittel
und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden können.
Liquidität 2. Grades =
Liquide Mittel =
Kurzfristige Forderungen =
Kurzfristige Verbindlichkeiten =
Liquidität 2. Grades =
(Liquide Mittel + Kurzfristige Forderungen) x 100
Kurzfristige Verbindlichkeiten
1.665.051€
352.067€
7.965.334€
25,32%
12,41%
Vorjahr =
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Liquide Mittel“ ist der Ansatz des Bilanzpostens nach § 41 Abs.3
Nr. 2.4 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Kurzfristige Forderungen“ sind die Ansätze der
Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO zu erfassen. Die kurzfristigen Forderungen müssen eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben (vgl. Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO). Unter der Wertgröße
„Kurzfristige Verbindlichkeiten“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO zu erfassen.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten müssen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben (vgl.
Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO).
12 Kurzfristige Verbindlichkeitsquote (KVbQ)
Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der Kennzahl „Kurzfristige
Verbindlichkeitsquote“ beurteilt werden.
Kurzfrist. Verbindlichkeitsquote =
Kurzfrist. Verbindlichkeiten =
Bilanzsumme =
Kurzfristige Verbindlichkeiten x 100
Bilanzsumme
7.965.334€
80.411.858€
Kurzfrist.
Verbindlichkeitsquote =
9,91%
Vorjahr =
7,74%
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Kurzfristige Verbindlichkeiten“ sind die Teilansätze der
Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO zu erfassen, die eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben.
Diese Teilansätze sind dem Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu entnehmen. Unter der Wertgröße
„Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu erfassen.
13 Zinslastquote (ZLQ)
Die Kennzahl „Zinslastquote“ zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den
(ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht.
Finanzaufwendungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
Zinslastquote =
114
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Finanzaufwendungen =
Ordentliche Aufwendungen =
Lagebericht
95.863€
21.634.927€
Zinslastquote =
0,44%
0,58%
Vorjahr =
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Finanzaufwendungen“ sind die Aufwendungen für Zinsen und
sonstige Finanzaufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO
(Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche Aufwendungen“ sind die Aufwendungen
nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO zu erfassen.
Kennzahlen zur Ertragslage
14 Netto-Steuerquote (NSQ) oder Allgemeine Umlagenquote (AUQ)
Die Netto-Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde „selbst“ finanzieren kann und somit
unabhängig von staatlichen Zuwendungen ist. Für eine realistische Ermittlung der Steuerkraft der Gemeinde ist
es erforderlich, die von der Gemeinde zu leistende Gewerbesteuerumlage und den Aufwand für die
Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit in Abzug zu bringen.
(St.-erträge – GwSt-Umlage – Fond Dt. Einheit) x 100
(Ordentliche Ertr. – GwSt-Umlage – Fond Dt. Einheit)
Steuerquote =
Steuererträge =
Fond Dt. Einheit u. GwSt-Umlage =
Ordentliche Erträge =
Steuerquote =
Vorjahr =
9.828.061€
242.622€
20.534.423€
47,24%
41,98%
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Steuererträge“ sind die Erträge aus Steuern und ähnlichen
Abgaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu
erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche Erträge“ sind die Erträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GemHVO
(Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter den Wertgrößen
„Gewerbesteuerumlage“ und „Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit“ sind die Aufwendungen wegen
Steuerbeteiligungen der Gemeinde gem. Anlage 17 (Kommunaler Kontierungsplan) – Kontengruppe 53 – zum
RdErl. IM vom 24.02.2005 zu erfassen. Sollten diese Beträge nicht in den Haushaltsunterlagen benannt sein,
soll die Gemeinde gebeten werden, die notwendigen Angaben nachzuliefern.
15 Zuwendungsquote (ZwQ)
Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen und damit von
Leistungen Dritter abhängig ist.
Erträge aus Zuwendungen x 100
Zuwendungsquote =
Ordentliche Erträge
Erträge aus Zuwendungen =
Ordentliche Erträge=
Zuwendungsquote =
Vorjahr =
3.918.248€
20.534.423€
19,08%
23,29%
115
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Lagebericht
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Erträge aus Zuwendungen“ sind die dafür zutreffenden
Teilerträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO zu erfassen. Dies sind gem. Anlage 17 (Kommunaler
Kontierungsplan) – Kontengruppe 41 – zum RdErl. IM vom 24.02.2005 Erträge aus den Schlüsselzuweisungen
vom Land, den Bedarfszuweisungen vom Land und von Gemeinden (GV), den allgemeinen Zuweisungen vom
Bund, vom Land und von Gemeinden (GV), den Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke sowie den
Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten. Unter der Wertgröße „Ordentliche Erträge“ sind die Erträge nach
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen.
16 Personalintensität (PI)
Die „Personalintensität“ gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen
ausmachen. Im Hinblick auf den interkommunalen Vergleich dient diese Kennzahl dazu, die Frage zu
beantworten, welcher Teil der Aufwendungen üblicherweise für Personal aufgewendet wird.
Personalaufwendungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
Personalintensität 1 =
Personalaufwendungen =
Ordentliche Aufwendungen =
Personalintensität 1 =
Vorjahr =
3.287.608€
21.634.927€
15,20%
17,35%
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Personalaufwendungen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs.
1 Nr. 10 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der
Wertgröße „Ordentliche Aufwendungen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO
(Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen.
17 Sach- und Dienstleistungsintensität (SDI)
Die Kennzahl „Sach- und Dienstleistungsintensität“ lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich eine Gemeinde für
die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat.
Sach- u.
Dienstleistungsintensität =
Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
Aufwendungen f. Sach- u.
Dienstleistung =
Ordentliche Aufwendungen =
2.172.519€
21.634.927€
Sach- und
Dienstleistungsintensität =
Vorjahr =
10,04%
11,36%
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ sind die
Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO
(Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche Aufwendungen“ sind die Aufwendungen
nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu
erfassen.
116
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Lagebericht
18 Transferaufwandsquote (TAQ)
Die Kennzahl „Transferaufwandsquote“ stellt einen Bezug zwischen den Transferaufwendungen und den
ordentlichen Aufwendungen her.
Transferaufwendungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
Transferaufwandsquote =
Transferaufwendungen =
Ordentliche Aufwendungen =
Transferaufwandsquote =
Vorjahr =
10.589.276€
21.634.927€
48,95%
53,02%
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Transferaufwendungen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1
Nr. 14 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der
Wertgröße „Ordentliche Aufwendungen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO gem.
(Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen.
G. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
Haushaltssicherungskonzept
Im
Rahmen
der
Haushaltsplanung
2016/2017
wurde
das
bestehende
Haushaltssicherungskonzept fortgeschrieben. Aufgrund der hier festgeschriebenen
Konsolidierungsmaßnahmen soll der Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2022 erreicht werden.
Die im Haushaltssicherungskonzept dargestellten Einzelmaßnahmen beinhalteten unter
Anderem die Anhebung der Realsteuerhebesätze, Reduzierung der Infrastruktur im
Schulbereich, Reduzierung der Personalkosten und der Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen sowie die Umwidmung gemeindeeigener Grundstücke in Bauland.
Auf einige wesentliche Punkte wird nachfolgend Bezug genommen.
Steuerhebesätze
Um den Verbrauch des Eigenkapitals einzudämmen und um in 2022 einen
Haushaltsausgleich
zu
erreichen,
wurde
in
der
Fortschreibung
des
Haushaltssicherungskonzeptes eine lineare Steigerungen der Hebesätze bei der
Grundsteuer A und B um jährlich 5% festgelegt. Der Hebesatz der Gewerbesteuer soll ab
2022 ebenfalls um jährlich 5% steigen. Für das Jahr 2016 wurde dies mit der
Haushaltssatzung so umgesetzt, der Hebesatz für die Grundsteuer A wurde auf 320% und
der für die Grundsteuer B auf 499% festgesetzt. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer blieb
unverändert bei 449%.
117
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Lagebericht
Infrastruktur im Schulbereich
Aufgrund des Ratsbeschlusses, dass die Grundschulen Kelz, Müddersheim und Vettweiß
zusammen geführt werden und die Grundschulen der Gemeinde Vettweiß ab dem Schuljahr
2014 nur noch an einer Grundschule mit zwei Standorten (Vettweiß u. Kelz) beschult
werden, erfolgte in Müddersheim ab dem Schuljahr 2013 keine Einschulung mehr. Der
Standort Müddersheim wurde zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 aufgegeben. Die
Gebäude der ehemaligen Grundschule Müddersheim wurden bis ins Jahr 2017 als
Asylunterkünfte genutzt, sie sollen nunmehr veräußert werden.
Personalkosten
Die Personalaufwendungen liegen in 2016 insgesamt um rund 1,046 Mio. € über den
Ansätzen. Dies ist im Wesentlichen durch Mehraufwand im Vergleich zum Plan bei den
Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger (insgesamt
1.064.071,--€) und Mehraufwand für Beihilfen (122.600,--€) zurückzuführen.
Hierbei ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass diesen Mehraufwendungen auch
Mehrerträge aus der Auflösung von Beihilferückstellungen und aus der Auflösung von
Pensionsrückstellungen für aktive Beamte in Höhe von insgesamt rund 542.107,--€ sowie
Minderaufwendungen bei den Versorgungsaufwendungen in Höhe von insgesamt rund
210.564,--€ gegenüber stehen.
Bei den Dienstbezügen der Beamten und tariflich Beschäftigten ist dagegen insgesamt ein
um 140.959€ niedrigerer Betrag verbucht worden als in der Planung vorgesehen.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind mit rund 300.000,--€ weniger als
geplant deutlich geringer ausgefallen als im Haushaltsplan angesetzt.
Hier gab es größere Einsparungen im Vergleich zum Plan bei den Positionen:
Minderaufwand Unterhaltung Grundstücke baul. Anlagen
Minderaufwand Kanalsanierung
Minderaufwand Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen
Minderaufwand Unterhaltung von Fahrzeugen
Minderaufwand sonst. bew. Vermögen
Minderaufwand Schülerbeförderung
Minderaufwand Stromkosten
47.899,--€
146.925,--€
61.060,--€
19.034,--€
18.399,--€
23.544,--€
22.259,--€
Umwidmung gemeindeeigener Grundstücke in Bauland
Durch die Umwidmung gemeindeeigener Grundstücke in Bauland und deren Veräußerung
konnten im Jahr 2016 durch den Verkauf von 4 Baugrundstücken Erträge in Höhe von
206.129,96€ erwirtschaftet werden, der Gewinn betrug hier 199.719,92€.
118
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Lagebericht
Risikofaktoren
Es gibt mehrere, durch die Gemeinde Vettweiß nicht beeinflussbare Risikofaktoren, die das
Erreichen des angestrebten Ziels „Haushaltsausgleich 2022“ auch gefährden können. Diese
werden nachfolgend (nicht abschließend) aufgezählt:
- Die tatsächliche Entwicklung der positiven Einschätzung des Landes NRW in den
anzuwendenden Orientierungsdaten zu den Ertragspositionen
- Die tatsächliche Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer
- Die tatsächliche Entwicklung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer
- Die tatsächliche Entwicklung des Familienleistungsausgleichs
- Die tatsächliche Entwicklung der Schlüsselzuweisungen
-Die tatsächliche Entwicklung der Kreisumlage
(Allgemeine Kreisumlage und Jugendamtsumlage)
- Die tatsächliche Entwicklung der nur bedingt zu kalkulierenden Gewerbesteuererträgen
- Die tatsächliche Entwicklung im Bereich der Asylbewerberbetreuung
H. Angaben zum Bürgermeister, Kämmerer
Ratsmitgliedern gemäß § 95 II 1 GO NRW
und
zu
den
Die gemäß § 95 II 1 GO NRW zu machenden Angaben sind diesem Lagebericht als Anlage
beigefügt.
Vettweiß, den 22.11.2017
Aufgestellt:
Bestätigt:
(Wirtz)
Kämmerer
(Kunth)
Bürgermeister
119
120
Anlage zum
Lagebericht
Angaben
zum
Bürgermeister,
Kämmerer
Ratsmitgliedern gemäß § 95 II 1 GO NRW
121
und
zu
den
122
Angaben zum Bürgermeister, Kämmerer und zu den Ratsmitgliedern gemäß § 95 II 1 GO NRW
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten/ Mitgliedschaften in Organen in
öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form
Aachener Verkehrsverbund
Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden
Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden
KDVZ Rhein-Erft-Rur
KDVZ Rhein-Erft-Rur
Kommunalbeirat Eifel-Rur des RWE
Südkom Dienstleistungsgsellschaft mbH
Verbandsversammlung Förderschulzweckverband im Kreis Düren
Bürgerverein Lüxheim
Regionalverband Düren im Bund Deutscher Karneval
Mitglied im Regionalbeirat
Verbandsvorsteher
Mitglied der Verbandsversammlung
Mitglied der Verbandsversammlung
Mitglied des Verwaltungsrates
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Kassierer
Sonstige
Polizeibeamter
Gewerkschaft der Polizei
IG Ginnick
KG Ginnick
VfR Ginnick
Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglied
Vorsitzender
Vorstandsmitglied
stellv. Mitglied
Franz
Technischer Angestellter
Sportverein Soller
Wasserleitzungszweckverband der Neffeltalgemeinden
Vositzender
stellv. Mitglied
Binkis
Angelika
nicht berufstätig
Wasserleitzungszweckverband der Neffeltalgemeinden
stellv. Mitglied
Demke
Henning
kfm. Angestellter
Bürgerinitiative Vettweiß e.V.
Neffeltal 98
Schützenbruderschaft Gladbach
2. Vorsitzender
Vorsitzender
Brudermeister
Erasmi
Franz-Wilhelm
Landwirt
Heimat- u. Geschichtsverein Vettweiß
Kreisbauernschaft Düren
Vettweißer Tisch e.V.
Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden
Vorsitzender
Vorsitzender
Vorsitzender
Mitglied
Esser
Alfons
Rentner
Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden
stellv. Mitglied
Franzen
Volker
Pensionär
Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden
Mitglied
Fraussen
Arnold
Student
Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden
stellv. Mitglied
Haaß
Hermann-Josef
Technischer Zeichner
Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden
Mitglied
Hürtgen
Dirk
Bankkaufmann
Sparkasse Düren
Pfarre St. Gereon Vettweiß
Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden
Mitglied des Verwaltungsrates
Vorstandsmitglied
stellv. Mitglied
Jäger
Claudia
Bemtin
Kemmerling
Helmut
nicht berufstätig
Erftverband
Mitglied
Kolbe
Norbert
Rentner
Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden
Mitglied
Körner
Helmut Erich
Schleifer
Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden
stellv. Mitglied
Lövenich
Monika
freiberuflich tätig
VettCult
Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden
2. Vorsitzende
Mitglied
Otto
Jürgen
Polizeibeamter
Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgmeinden
KG Müddersheim
stellv. Mitglied
Jugendbeauftragter
Poth
Thomas
Beamter
Reifferscheidt
Hubertus
Kfm. Angestellter
Roeb
Wilhelm
Prokurist
Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden
Mitglied
Rosbroy
Irmgard
Kauffrau
Verbandsversammlung Förderschulzweckverband
Sozialverband VdK
Vettweißer Tischer e.V.
stellv. Mitglied
Vorstandsmitglied
Vorsitzende
Ruskowski
Jürgen
Soldat
Kameradschaft ehemaliger Soldaten/Reservisten/Hinterbliebenen
KG Vettweiß
Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden
Vorsitzender
Vorstandsmitglied
Mitglied
Schmidt
Helga
Hausfrau
CDU Ortsverband Vettweiß
Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden
2. Beisitzer
Mitglied
Stockem
Angelika
selbst. Steuerberaterin
Bauverein Sievernich e.V.
Bürgerinitiative Vettweiß e.V.
Vorstandsmitglied
Vorsitzende
Thomas
Klaus
Dipl. Sozialarbeiter
Verbandsversammlung Förderschulzweckverband
Mitglied
Weber
Johanna
nicht berufstätig
Verbandsversammlung Förderschulzweckverband
stellv. Mitglied
Wirtz
Karl
Technischer Angestellter
Kultur- u. Naturfreund Kelz
Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden
Vostandsmitglied
Mitglied
Wollseifen
Hans Reiner Dr. Lebensmittelchemiker
Dorfgemeinschaft Fragenheim
Rassegeflügelzuchtverein Winden
IG Froitzheim
SpVg Froitzheim-Ginnick
Verbandsversammlung Förderschulzweckverband
Vorsitzender
Vorsitzender
Kassierer
2. Vorsitzender
Mitglied
Zurhelle
Andreas
Jagdgenosschaft Vettweiß
Flurbereinigung Soller-Frangenheim
Schützenbruderschaft St. Gereon Vettweiß
Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden
Vorsitzender
Vorsitzender
Kassierer
stellv. Mitglied
Name
Vorname
Beruf/Funktion
Kunth
Joachim
Bürgermeister
Wirtz
Daniel
Kämmerer
Berth
Ralf
Bille
Landwirt
123
Funktion
124
Beteiligungsbericht
der Gemeinde Vettweiß
zum 31.12.2016
WZV
KDVZ
SüdKom
GmbH
VVG mbH
125
Jahresabschluss zum 31.12.2015
Gemeinde Vettweiß
Beteiligungsbericht
Vorbemerkung
Alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW dazu
verpflichtet, über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts
einen Bericht zu erstellen und diesen fortzuschreiben. Der Bericht gibt den Ratsmitgliedern
und Einwohnern der Gemeinde Vettweiß Informationen zur wirtschaftlichen Tätigkeit.
Der Beteiligungsbericht ist jährlich fortzuschreiben und dem Jahresabschluss beizufügen.
Der vorliegende Beteiligungsbericht gibt den gesetzlich geforderten Überblick, an welchen
Unternehmen und Einrichtungen des Privatrechts die Gemeinde Vettweiß beteiligt ist und
wie diese strukturiert sind. Er zeigt die wirtschaftlichen Tätigkeiten auf und er zeigt darüber
hinaus, dass sich die Aktivität der Gemeinde Vettweiß nicht nur auf die eigentliche
Kernverwaltung beschränkt, sondern auch durch verschiedene wirtschaftliche Beteiligungen
an Unternehmen gekennzeichnet ist.
Dieser Beteiligungsbericht der Gemeinde Vettweiß basiert auf den Jahresabschlüssen der
Unternehmen.
Die Einsichtnahme in diesen Bericht ist jedermann gestattet. Auf die Möglichkeit der
Einsichtnahme hat die Kommune in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.
Überblick über die Beteiligungen der Gemeinde Vettweiß
Die Gemeinde Vettweiß ist zum 31.12.2016 an vier Unternehmen beteiligt. Von diesen
Unternehmen werden:
zwei als GmbH und
zwei als kommunaler Zweckverband (Körperschaft des öffentlichen Rechts) geführt.
Im Einzelnen handelt es sich um:
- die SüdKom Dienstleistungsgesellschaft mbH,
- die Kreis Düren VermögensVerwaltungsGesellschaft mbH (VVG),
- den Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden (WZV) und
- die Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (KDVZ).
126
Jahresabschluss zum 31.12.2015
Gemeinde Vettweiß
Beteiligungsbericht
Darstellung der einzelnen Unternehmen
1. SüdKom Dienstleistungsgesellschaft mbH
Sitz der Gesellschaft:
August-Scholl-Straße 5, 52393 Hürtgenwald
Tel. 02429 309-0
Öffentlicher Zweck:
Gegenstand der SüdKom ist die Erbringung von Dienstleistungen für ihre Gesellschafter,
insbesondere im Bereich des Einkaufs von Waren und Dienstleistungen, die Ausschreibung,
Beschaffung und Vergabe von Planungs- und Bauleistungen, die Bündelung von
Nachfragen, die Ausführung von Tätigkeiten, die den Ablauf, die Verwaltung, die
Organisation und das Verfahren der o. g. Aufgaben betreffen und damit die
Wettbewerbsfähigkeit der an der Gesellschaft beteiligten Städte und Gemeinden zu
verbessern und somit das Gebot der Wirtschaftlichkeit optimal zu erfüllen.
Das Stammkapital der GmbH beträgt 25.200,00 €.
Anteil der Gemeinde Vettweiß am Stammkapital:
Eröffnungsbilanzansatz zum 01.01.2008:
Bilanzansatz zum 31.12.2016:
4.200,00 €
4.200,00 €
4.200,00 €
Organe der Gesellschaft:
Die Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat und die
Geschäftsführung.
Geschäftsführer:
Herr Axel Buch, Bürgermeister, Hürtgenwald
Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung, Stimmberechtigter Vertreter:
BM Joachim Kunth
Personalbestand:
0
Die SüdKom bedient sich des Personals der Gesellschaft für Infrastrukturvermögen
mbH (GIS) und der Beteiligungsgesellschaft Kreis Düren mbH( BTG)
127
Jahresabschluss zum 31.12.2015
Gemeinde Vettweiß
Beteiligungsbericht
2. Kreis Düren VermögensVerwaltungsGesellschaft mbH (VVG)
Sitz der Gesellschaft:
Bismarckstraße 16, 52351 Düren
Tel. 02421 22-2353
Öffentlicher Zweck:
Gegenstand der VVG ist die Verwaltung, Betreuung und Vermarktung des bestehenden
Infrastrukturvermögens der Gesellschaft.
Das Stammkapital beträgt 1.540.000,00 €.
Anteil der Gemeinde Vettweiß am Stammkapital:
Eröffnungsbilanzansatz zum 01.01.2008:
Bilanzansatz zum 31.12.2016:
38.500,00 €
38.500,00 €
1,00 €
Die VVG ist die Nachfolgegesellschaft der Gesellschaft für Wirtschafts- und
Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS). Der Kaufpreis der Geschäftsanteile i. H. v.
38.500,00 € in 2001 wurde durch die Sparkassen Beteiligungsgesellschaft Düren mbH
gestundet. Die Einlage wurde bisher nicht geleistet.
Organe der Gesellschaft:
Die Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung.
Geschäftsführer: Herr Peter Kaptain, Kreisdezernent, Kreuzau
Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung; Stimmberechtigter Vertreter:
BM Joachim Kunth
Personalbestand:
0
Die VVG bedient sich des Personals der Gesellschaft für Infrastrukturvermögen
mbH (GIS)
128
Jahresabschluss zum 31.12.2015
Gemeinde Vettweiß
Beteiligungsbericht
3. Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden
Sitz der Gesellschaft:
Seelenpfad 1, 52391 Vettweiß
Tel. 02424 94020
Öffentlicher Zweck:
Der Zweckverband setzt sich aus den Städten Nideggen und Zülpich sowie den Gemeinden
Vettweiß, Nörvenich und Merzenich zusammen.
Das Wasserwerk wird als kommunaler Eigenbetrieb
Eigenbetriebsverordnung (EigVO) NRW geführt.
nach
den Vorschriften
der
In einem Einzugsgebiet von knapp 210 qkm mit rd. 10.000 Hausanschlüssen ist er für die
Trinkwasserversorgung von 30 Ortschaften mit insgesamt mehr als 25.000 Einwohnern
verantwortlich. Neben dem eigenen Verbandsgebiet nimmt der Zweckverband auch die
kaufmännische
und
technische
Betriebsführung
für
den
benachbarten
Wasserleitungszweckverband Gödersheim wahr.
Das Stammkapital beträgt 3.834.700,00 €.
Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung:
2014
2015
2016
Umsätze
Erträge
Aufwendungen
Jahresfehlbetrag / -überschuss
3.163.695,03 €
3.567.964,02 €
3.563.691,24 €
4.272,78 €
3.335.490,79 €
3.724.759,31 €
3.513.041,85 €
-2.985,63 €
3.565.004,78 €
3.785.657,30 €
3.796.282,97 €
-10.625,67 €
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Eigenkapital
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
16.906.589,57 €
813.603,95 €
4.291.562,82 €
261.940,00 €
9.965.795,42 €
17.941.952,82 €
1.195.246,30 €
4.288.577,19 €
183.540,-- €
11.536.232,20 €
19.810.863,22
667.191,12 €
4.277.951,52 €
203.012,50 €
12.876.447,64 €
Anteil der Gemeinde Vettweiß am Stammkapital:
Eröffnungsbilanzansatz zum 01.01.2008:
Bilanzansatz zum 31.12.2016:
1.553.883,35 €
1.553.883,35 €
1.553.883,35 €
Organe des Zweckverbandes:
Die Organe des Zweckverbandes sind die Verbandversammlung, der Betriebsausschuss
und der Verbandsvorsteher BM Joachim Kunth
Betriebsleitung:
Herr Jörg Kemmerling
Personalbestand: 16 Beschäftigte
129
Jahresabschluss zum 31.12.2015
Gemeinde Vettweiß
Beteiligungsbericht
Vertreter der Gemeinde (Stichtag 31.12.2016):
Stimmberechtigte Vertreter:
BM Joachim Kunth
RM Franz Erasmi
RM Volker Franzen
RM Willi Roeb
RM Helga Schmidt
RM Karl Wirtz
RM Norbert Kolbe
RM Jürgen Ruskowski
RM Monika Lövenich
RM Hermann Josef Haaß
4. Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur
Sitz der Gesellschaft:
Bonnstraße 16 – 18, 50226 Frechen
Tel. 02234 1822-0
Öffentlicher Zweck:
Die Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur agiert als Zweckverband nach
Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit und ist Dienstleister für seine
Verbandsmitglieder in allen Belangen technikunterstützter Informationsverarbeitung.
Mitglieder des Zweckverbandes sind die drei Kreisverwaltungen Düren, Euskirchen und
Rhein-Erft sowie 34 Städte und Gemeinden der vorgenannten Kreise. Dem Zweckverband
obliegen insbesondere Aufgaben, die zu einer wirtschaftlicheren Aufgabenerledigung beim
Einsatz der Informationstechnologie bei den Verbandsmitgliedern führt, als dies für jedes
Verbandsmitglied alleine möglich wäre. Dabei ist die kdvz ein Full-Service-Anbieter, stellt
Netz- und Rechnerkapazitäten zur Verfügung, betreut zahlreiche Fachanwendungen, erstellt
IT-Konzeptionen – nicht nur für Kommunalverwaltungen, sondern z. B. auch für Schulen -,
beschafft und installiert IT-Komponenten, realisiert Internetauftritte etc.. Die kdvz bedient
aber auch Kunden außerhalb des Verbandsgebietes mit Leistungen aus Ihrem
Produktportfolio.
Anteil der Gemeinde Vettweiß am Stammkapital:
0,00 €
Eröffnungsbilanzansatz zum 01.01.2008:
0,00 €
Bilanzansatz zum 31.12.2016:
1,00 €
130
Gemeinde Vettweiß
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Ich habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung,
Teilrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des
Inventars,
der
Übersicht
der
örtlich
festgelegten
Nutzungsdauern
der
Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Gemeinde Vettweiß für das Haushaltsjahr
1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde
Vettweiß. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur,
des Inventars und der Übersicht über die örtlich festgelegte Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.
Ich
habe
meine
Prüfung
des
Jahresabschlusses
und
des
Lageberichts
nach
§ 101 Abs. 1 GO NRW und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW)
festgestellten
deutschen
Grundsätze
ordnungsmäßiger
Ab-
schlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Inventar,
Übersicht
über
die
örtlich
festgelegte
Nutzungsdauer
der
Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters und
Kämmerers sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere
Grundlage für meine Beurteilung bildet.
Gemeinde Vettweiß
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen
der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde
Vettweiß. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der
Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weise ich auf die Ausführungen im Lagebericht zur
angespannten Ertragslage hin. Dort ist ausgeführt, dass die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für die Haushaltsjahre 2012 - 2022 durch die Kommunalaufsichtsbehörden
genehmigt wurde.
Düren, 10.01.2018
Michael Dust
Wirtschaftsprüfer
Gemeinde Vettweiß
Rechtliche Verhältnisse
Gesellschaftliche Verhältnisse
Name:
Gemeinde Vettweiß
Adresse:
Gereonstraße 14
52391 Vettweiß
Internetadresse:
www.vettweiss.de
Gründung:
01.01.1972
Im Rahmen der kommunalen Neugliederung wurde durch das Gesetz
zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise vom
Neugliederungsraum Aachen (aachen-Gesetz) vom 14.12.1971 aus
den ehem. selbständigen Gemeinden Vettweiß und Müddersheim die
Gemeinde Vettweiß gebildet.
Wappenverleihung:
24.05.1967 (durch Innenminister des Landes NRW)
Hauptsatzung:
Beschluss des Rates der Gemeinde vom 14.12.1999,
Stand: 19.07.2010
Kreis:
Düren
Organe: Stand 31.12.2016
Bürgermeister (BM):
Joachim Kunth
(gemäß § 40 Abs. 2 Satz 3 GO NRW obliegt dem Bürgermeister die
Vertretung und die Repräsentation des Gemeinderates).
Allg. Vertreter:
Peter Hüvelmann
1. stellv. BM
Franz-Wilhelm Erasmi
2. stellv. BM
Jürgen Otto
Gemeinde Vettweiß
Gemeinderat
Zusammensetzung zum Zeitpunkt des Stichtags 31.12.2016
1. Joachim Kunth (Bürgermeister, fraktionslos)
2. Franz Bille (CDU)
3. Ralf Berth (SPD)
4. Angelika Binkis (SPD)
5. Henning Demke (Bürgerinitiative Vettweiß)
6. Franz-Wilhelm Erasmi (CDU)
7. Alfons Esser (CDU)
8. Volker Franzen (CDU)
9. Arnold Fraussen (CDU)
10. Hermann Josef Haaß (Bürgerinitiative Vettweiß)
11. Dirk Hürtgen (CDU)
12. Claudia Jäger (CDU)
13. Helmut Kemmerling (CDU)
14. Helmut Erich Körner (Bürgerinitiative Vettweiß)
15. Norbert Kolbe (fraktionslos)
16. Monika Lövenich (Bündnis 90 / Die Grünen)
17. Jürgen Otto (SPD)
18. Thomas Poth (Bündnis 90 / Die Grünen)
19. Hubertus Reifferscheidt (CDU)
20. Wilhelm Roeb (CDU)
21. Irmgard Rosbroy (Bürgerinitiative Vettweiß)
22. Jürgen Ruskowski (SPD)
23. Helga Schmidt (CDU)
Gemeinde Vettweiß
24. Angelika Stockem (Bürgerinitiative Vettweiß)
25. Klaus Thomas (fraktionslos)
26. Johanna Weber (CDU)
27. Karl Wirtz (CDU)
28. Dr. Hans Rainer Wollseifen (CDU)
29. Andreas Zurhelle (CDU)
Sitzverteilung
Stand: 31.12.2016
CDU
15 Sitze
Bürgerinitiative (BI Vettweiß)
5 Sitze
SPD
4 Sitze
Bündnis 90/Die Grünen
2 Sitze
Fraktionslos
2 Sitze
(Summe:
28 Sitze + Bürgermeister)
Ausschüsse des Rates:
1. Haupt- und Finanzausschuss (Vorsitz: Joachim Kunth BM)
2. Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
(Vorsitz: Helmut Kemmerling)
3. Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales (Vorsitz: Klaus Thomas)
4. Rechnungsprüfungsausschuss (Vorsitz: Andreas Zurhelle)
5. Wahlprüfungsausschuss (Vorsitz: Henning Demke)
Gemeinde Vettweiß
Ortsvorsteher:
Stand 31.12.2016
Disternich:
Helga Schmidt
Froitzheim:
Dr. Hans Rainer Wollseifen
Ginnick:
Helmut Kemmerling
Gladbach:
Irmgard Rosbroy
Jakobwüllesheim:
Willi Roeb
Kelz:
Günter Jäger
Lüxheim:
Volker Franzen
Müddersheim:
Jürgen Otto
Sievernich:
Johanna Weber
Soller:
Franz Bille
Vettweiß:
Franz-Wilhelm Erasmi
Verwaltungsstruktur:
Bürgermeister Joachim Kunth
Stabsstelle Bürgermeisterbüro; Leiter: VA Albert Müller
Stabsstelle Bauhof; Leiter Daniel Strack
Dezernat I Soziales und Finanzen; Dezernent VA Karl-Heinz Hassel
Sachgebiet 1 Generationen und Bildung; Leiter VA Karl-Heinz Hassel
Sachgebiet 2 Sozialwesen und Wohngeld; Leiterin Silke Lubaczewski
Sachgebiet 3 Finanzen und Bestattungswesen; Leiter Daniel Wirtz
Dezernat II Bauwesen und Bürgerbüro; Dezernent VA Peter Hüvelmann
Sachgebiet 1 Tiefbau und Wirtschaftsförderung; Leiter VA Peter Hüvelmann
Sachgebiet 2 Bauwesen und Gebäudemanagement; Leiterin Sabrina Haußner
Sachgebiet 3 Bürgerbüro und Ordnungsamt; Leiter Thomas Vlatten
Gemeinde Vettweiß
Verwaltungsmitarbeiter: (Stand 31.12.2016)
8 Beamte
37 tarifliche Angestellte, Verwaltungs-/Sozialpädagogischer Dienst
Ratssitzungen
Die Ratssitzungen haben 2016 an folgenden Terminen stattgefunden:
12. Sitzung am 18.02.2016
13. Sitzung am 28.04.2016
14. Sitzung am 07.07.2016
15. Sitzung am 08.09.2016
16. Sitzung am 27.10.2016
17. Sitzung am 08.12.2016
Gemeinde Vettweiß
Wirtschaftliche Verhältnisse
Die Tätigkeit der Gemeinde Vettweiß besteht in der in Erfüllung der Gemeindeordnung NRW
(GO NRW) obliegenden Verpflichtung zur kommunalen Selbstverwaltung. Gemäß § 10 GO
NRW sind die Gemeinden dazu verpflichtet ihr Vermögen und ihre Einkünfte so zu verwalten,
dass ihre Gemeindefinanzen gesund bleiben.
Die Gemeinde Vettweiß ist mit ihren rd. 9.176 Einwohnern (Stand: 30.06.2016) als „kleinere“
kreisangehörige Stadt (im Umkehrschluss zu § 4 GO NRW) zu bezeichnen.
Ihr Gemeindegebiet umfasst ca. 83,15 qkm.
Gemäß § 75 Abs. 1 und 2 GO NRW hat die Gemeinde ihre Hauswirtschaft so zu führen, dass
die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Der Haushalt muss in jedem Jahr in
Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Der Haushalt ist gemäß § 75 Abs. 2 Satz2 u. 3
GO NRW ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrags
der Aufwendungen erreicht, übersteigt oder bei Unterschreitung ein Fehlbetrag besteht, der
aus der Ausgleichsrücklage (§ 72 Abs. 3 GO) gedeckt werden kann.
Steuer- und Gebührensätze ab 01.01.2016
Grundsteuer A
320 %
Grundsteuer B
499 %
Gewerbesteuer
449 %
Hundesteuer (1,2,3 Hunde)
je 51 €, 66 €, 82 €
Kanalbenutzungsgebühren:
-
Schmutzwasser
3,90 €/cbm
-
Niederschlagswasser
0,76 €/qm
Abfallbeseitigung:
-
Restmüll (60l, 90l, 120l, 240l; 1.100l):
132,41€; 157,39€; 182,37€; 282,31€, 998,51€
-
Biomüll (120l, 240l):
29,99€; 59,97€
Straßenreinigung/Winterdienst:
örtl. Straße ohne Winterdienst
0,61 €/lfd. Meter
überörtl. Straße ohne Winterdienst
0,58 €/lfd. Meter
Winterdienst
1,02 €/lfd. Meter
Gemeinde Vettweiß
Wirtschaftliche Besonderheiten:
Die Gemeinde Vettweiß hat mit nachfolgend aufgeführten Partnern wichtige Verträge
geschlossen:
-
Konzessionsvertrag Regionalgas Euskirchen GmbH & Co KG (v. 06.12.20102, Laufzeit
04/2033)
-
Konzessionsvertrag RWE Deutschland AG (v. 19.02.2013, Laufzeit 04/2033)
-
Straßenbeleuchtungsvertrag (Beleuchtungen stehen
Deutschland AG (v. 02./13.05.2013, Laufzeit 04/2033)
-
Entsorgungsvertrag
-
Sonstige
Wasserversorgungs-/lieferungsverträge
Gaslieferungsverträge
-
Gebäudereinigungsverträge (Schulen, sonstige öffentliche Verwaltungsgebäude)
-
Erbbauverträge
-
Miet- und Pachtverträge über Gebäude bzw. Ackerland (Gebäude: Gemeinde als
Vermieter und Mieter; Ackerland: Gemeinde als Verpächter)
-
Ausfallbürgschaften zugunsten der St. Sebastianus Schützenbruderschaft
-
Beförderungsvertrag mit der Dürener Kreisbahn GmbH v. 4.8.1980 (mit jährlicher
Verlängerungsoption u. Preisanpassungsformel, Volumen p.a.: T€ 165)
-
diverse kleinere Leasingverträge
im
Eigentum
und
der
Strom-
RWE
und
Gemeinde Vettweiß
Umfassendere
Aufgliederung
und
Erläuterung
der
Posten
des
Jahresabschlusses
Zu den wesentlichen Posten des Jahresabschlusses werden nachfolgend zur Verbesserung der
Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage Aufgliederungen und
Erläuterungen gegeben, soweit entsprechende Angaben im Anhang (Anlage I) nicht enthalten
sind.
Bilanz zum 31. Dezember 2016
Die Schlussbilanz zum 31.12.2016 ist diesem Bericht als Anlage I beigefügt und schließt mit einer
Summe von € 80.411.857,99.
1.
Anlagevermögen
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
Vorjahr:
€
€
15.600,16
23.970,96
Die Minderung des Bilanzpostens im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus Abschreibungen.
1.2
Sachanlagen
1.2.1
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen
Vorjahr:
€
€
2.645.859,67
2.626.382,99
Die im Haushaltsjahr 2016 zu verzeichnenden Zugänge betreffen die Fertigstellung des
Kunstrasenplatzes in Vettweiß, den Ballfangzaun am Sportplatz Ginnik, die Errichtung des
Urnenhochbeets am Friedhof Vettweiß und die Errichtung der Baumgrabstätten auf verschiedenen
Friedhöfen.
Die Abgänge betreffen ein verkauftes Grundstück in Disternich.
Weitere Minderungen betreffen Abschreibungen bei den Aufbauten.
Gemeinde Vettweiß
Zusammensetzung:
31.12.2016
€
Parkanlagen u. öffentl. Grünflächen
Grund u. Boden Grünanlagen
Sportplätze (Aufbau)
Friedhöfe Grund und Boden (Aufbau)
Kinderspielplätze, Bolzplätze
Aufbauten u. Betriebsvorr. Grünflächen
31.12.2015
€
681.250,50
657.139,12
578.627,74
453.573,99
273.976,04
1.292,28
683.027,50
659.089,06
569.703,95
437.918,20
274.086,70
2.557,58
2.645.859,67
2.626.382,99
1.2.1.2 Ackerland
Vorjahr:
€
€
657.043,00
657.043,00
Vorjahr:
€
€
652.261,00
652.261,00
Vorjahr:
€
€
780.418,53
781.840,59
1.2.1.3 Wald, Forsten
1.2.1.4 Sonstige unbebaute
Grundstücke
Gemeinde Vettweiß
1.2.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Grundstücke mit Kinderund Jugendeinrichtungen
Vorjahr:
€
€
2.817.102,20
2.482.087,05
Hier wurde in 2016 der Umbau eines Teils der Schule zur Kindertagesstätte aktiviert.
Zusammensetzung:
Gebäude Kindertageseinrichtungen
Grundst. m. Kinder- u. Jugendeinrichtungen
31.12.2016
€
31.12.2015
€
2.246.228,20
570.874,00
1.911.213,05
570.874,00
2.817.102,20
2.482.087,05
1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen
Vorjahr:
€
€
9.029.270,99
9.386.727,92
In 2016 wurde die Installation eines Schneefanggitters aktiviert. Der im Vergleich zum Vorjahr
gesunkene Saldo resultiert aus planmäßigen Abschreibungen.
Zusammensetzung:
Gebäude Schulen
Grundstücke mit Schulen
Mobiles Klassenzimmer/Trennwand
31.12.2016
€
31.12.2015
€
7.906.463,47
1.090.225,00
32.582,52
8.261.915,32
1.090.225,00
34.587,60
9.029.270,99
9.386.727,92
1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten
Vorjahr:
€
€
809.130,35
633.951,86
In 2016 wurden durch den abgeschlossenen Ausbau des Gebäudes in der Veitzheimer Straße
184.758,52 Euro als Zugang aktiviert.
Gemeinde Vettweiß
Zusammensetzung:
31.12.2016
€
Gebäude Wohnbauten
Grundstücke mit Wohnbauten
31.12.2015
€
425.095,35
384.035,00
249.916,86
384.035,00
809.130,35
633.951,86
1.2.2.4 Grundstücke mit sonstigen
Dienst-, Geschäfts und
anderen Betriebsgebäuden
Vorjahr:
€
€
5.374.340,79
5.460.220,09
Zusammensetzung:
Sonstige Gebäude
Sonst. Dienst-/Geschäfts-/Betriebsgebäude
31.12.2016
€
31.12.2015
€
4.023.055,60
1.351.285,19
4.103.900,84
1.356.319,25
5.374.340,79
5.460.220,09
Die Zugänge betreffen die Dacherneuerung des Feuerwehrgerätehauses Kelz und nachträgliche
Herstellungskosten beim Feuerwehrgerätehaus Soller, vermindert um die jeweils planmäßige
Abschreibung.
Gemeinde Vettweiß
1.2.3
Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des
Infrastrukturvermögens
Vorjahr:
Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen
Wirtschaftswege (Boden)
Fußwege (Boden)
Plätze (Boden)
Straßen (Boden)
Denkmalfläche
1.2.3.2
€
€
5.995.858,23
5.993.968,92
31.12.2016
€
31.12.2015
€
3.949.495,73
1.818.471,67
105.043,00
89.491,00
27.848,83
5.508,00
3.949.241,13
1.817.919,60
105.043,00
89.491,00
26.766,19
5.508,00
5.995.858,23
5.993.968,92
Brücken und Tunnel
Vorjahr:
€
€
536.333,62
545.216,87
Vorjahr:
€ 12.304.178,82
€ 12.511.829,17
Bei den Minderungen handelt es sich um Abschreibungen.
1.2.3.3 Entwässerungs- und
Abwasserbeseitigungsanlagen
Ein 2016 wurden Zugänge von 83.231,41 Euro für den Kanal in Disternich aktiviert.
Die Minderungen betreffen Abschreibungen.
1.2.3.4 Straßennetz mit Wegen,
Plätzen und
Verkehrslenkungsanlagen
Vorjahr:
€ 29.753.299,54
€ 31.054.037,44
Gemeinde Vettweiß
Zusammensetzung:
31.12.2016
€
Straßennetz, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen
Wirtschaftswege (Aufbau)
Gewässer (Aufbau), Durchlässe
Plätze (Aufbau)
Fußwege (Aufbau)
31.12.2015
€
22.312.509,21
6.125.399,68
808.944,97
289.196,21
217.249,47
23.213.560,88
6.461.906,25
857.380,90
297.836,17
223.353,24
29.753.299,54
31.054.037,44
Als Zugänge sind nachträgliche Herstellungskosten bei den Straßen Am Wolfsgraben und
Triftstraße erfasst. Als Abgang wurde eine Korrektur einer Honorarrechnung erfasst.
1.2.3.5 Sonstige Bauten des
Infrastrukturvermögens
Vorjahr:
€
€
240.151,97
254.146,89
Zusammensetzung:
31.12.2016
€
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Buswartehallen
Versorgungsanlagen
Baudenkmäler
1.2.4
31.12.2015
€
174.053,32
62.379,65
3.681,00
38,00
182.941,44
67.486,45
3.681,00
38,00
240.151,97
254.146,89
Bauten auf fremdem
Grund und Boden
Vorjahr:
€
€
31.12.2016
€
Fußwege auf fremdem Grund u. Boden
1.2.5
703.568,75
723.155,08
31.12.2015
€
703.568,75
723.155,08
703.568,75
723.155,08
Kunstgegenstände,
Kulturdenkmäler
Vorjahr:
€
€
3.750,48
3.854,90
Gemeinde Vettweiß
1.2.6
Maschinen und technische
Anlagen, Fahrzeuge
Vorjahr:
Fahrzeuge
Maschinen u. technische Anlagen
€
€
1.480.391,14
1.576.262,25
31.12.2016
€
31.12.2015
€
1.290.443,81
189.947,33
1.422.667,61
153.594,64
1.480.391,14
1.576.262,25
Im Haushaltsjahr 2016 wurden u.a. aktiviert:
Forstmulcher Agrimaster
Abgassauganlagen
Kehrmaschine
PKW-Anhänger
Streuer Amazone E+S 750
17.100,00 €
8.920,11 €
8.776,93 €
5.058,76 €
4.830,00 €
Die Minderungen betreffen Abschreibungen und kleinere Anlagenabgänge.
1.2.7
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Vorjahr:
€
€
273.197,35
263.001,73
Zugänge betrafen hier im Wesentlichen Einrichtungsgegenstände (Betten, Schränke, Raumteiler)
im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern, die Anschaffung verschiedener Spielgeräte für
Kinderspielplätze, Chemikalienanzüge für die Feuerwehr und ein Treppenlift im Schulzentrum.
1.2.8
Geleistete Anzahlungen,
Anlagen im Bau
Vorjahr:
€
€
939.521,90
695.161,20
Die Zusammensetzung der Anlagen im Bau ist dem Anhang (Anlage I) zu entnehmen.
1.3
Finanzanlagen
1.3.1
Beteiligungen
Vorjahr:
€
€
1.558.085,35
1.558.085,35
Gemeinde Vettweiß
Beteiligungen
31.12.2016
€
31.12.2015
€
1.558.085,35
1.558.085,35
1.558.085,35
1.558.085,35
Die Beteiligungen setzen sich wie folgt zusammen:
Wasserleistungszweckverband
Südkom Dienstleistungs mbH
KDVZ
Kreis Düren Vermögensverwaltungsgesellschaft
1.553.883,35 €
4.200,00 €
1,00 €
1,00 €
Weitere Informationen sind dem Beteiligungsbericht (Anlage I) zu entnehmen.
1.3.2
Wertpapiere des
Anlagevermögens
Vorjahr:
€
€
31.12.2016
€
Versorgungsrücklagen Fonds
162.028,66
148.389,14
31.12.2015
€
162.028,66
148.389,14
162.028,66
148.389,14
In den Wertpapieren des Anlagevermögens hält die Gemeinde Vettweiß lediglich Anteile des
Kommunalen Versorgungsrücklagen Fonds ( KVR-Fonds). Zum Bilanzstichtag 31.12.2016 hält die
Gemeinde Vettweiß 1.814,715 Anteile am genannten Fonds. Die Bewertung erfolgte zu den
tatsächlichen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips.
1.3.3
Ausleihungen
1.3.3.1 Sonstige Ausleihungen
Vorjahr:
31.12.2016
€
Erstatt.anspruch § 107 Beamten VG
2.
Umlaufvermögen
2.1
Vorräte
€
€
262.304,00
264.027,00
31.12.2015
€
262.304,00
264.027,00
262.304,00
264.027,00
Gemeinde Vettweiß
2.1.1
Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe, Waren und Grundstücke zum Verkauf
Vorjahr:
€
€
31.12.2016
€
Baugrundstücke
Gewerbeflächen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
Zug. Baugrundstücke
Zug. Gewerbeflächen
988.573,42
1.144.058,75
31.12.2015
€
605.464,46
363.644,60
15.184,13
3.580,23
700,00
611.874,50
502.713,41
29.470,84
0,00
0,00
988.573,42
1.144.058,75
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betreffen ausschließlich den Bestand an Heizöl in den
gemeindlichen Gebäuden sowie die Salzvorräte, Pellets und Diesel.
Der Abgang bei den Baugrundstücken betraf insgesamt 4 Grundstücke in Disternich, der Abgang
bei den Gewerbeflächen betraf 3 Grundstücke.
2.2
Öffentlich-rechtliche
Forderungen und Forderungen
aus Transferleistungen
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert unter
Berücksichtigung aller Risiken angesetzt. Einzelwertberichtigungen (EWB) wurden aufgrund der
Erfahrungswerte berücksichtigt.
2.2.1
Gebührenforderungen
Vorjahr:
Gebührenforderungen
EWB Niederschlagungen, Gebührenforderungen
€
€
98.222,87
132.579,20
31.12.2016
€
31.12.2015
€
423.602,13
-325.379,26
368.754,20
-236.175,00
98.222,87
132.579,20
Die verhältnismäßig hohe Einzelwertberichtigung resultiert aus nicht zeitnah und nachhaltig
betriebenen Vollstreckungsmaßnahmen. Dies gilt auch für die folgenden Punkte 2.2.2, 2.2.3, 2.2.4,
2.3.1 und 2.3.2.
Gemeinde Vettweiß
2.2.2
Beitragsforderungen
Vorjahr:
Beitragsforderungen
EWB Beitragsforderungen
2.2.3
103.645,40
90.555,45
31.12.2016
€
31.12.2015
€
212.140,61
-108.495,21
185.763,92
-95.208,47
103.645,40
90.555,45
Steuerforderungen
Vorjahr:
Steuerforderungen
EWB Steuerforderungen
€
€
€
€
210.136,41
193.465,49
31.12.2016
€
31.12.2015
€
2.604.635,25
-2.394.498,84
551.036,60
-357.571,11
210.136,41
193.465,49
Gemeinde Vettweiß
2.2.4
Forderungen aus
Transferleistungen
€
€
Vorjahr:
31.12.2016
€
Ford. aus Transferleistungen
EWB Transferleistungen
2.2.5
31.12.2015
€
908,72
-668,50
2.875,89
-471,45
240,22
2.404,44
Sonstige öffentlich-rechtliche
Forderungen
€
€
Vorjahr:
31.12.2016
€
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
2.3
Privatrechtliche Forderungen
2.3.1
Privatrechtliche Forderungen
gegenüber dem privaten
Bereich
31.12.2015
€
143.878,00
0,00
143.878,00
€
€
31.12.2016
€
2.3.2
0,00
143.878,00
0,00
Vorjahr:
Forderungen aus Dienstleistungen
240,22
2.404,44
47.762,63
67.169,12
31.12.2015
€
47.762,63
67.169,12
47.762,63
67.169,12
Privatrechtliche Forderungen
gegenüber dem öffentlichen
Bereich
Vorjahr:
€
€
32.230,20
67.531,15
Gemeinde Vettweiß
31.12.2016
€
Privatrechtl. Ford. gg. öffentl. Bereich
2.4
32.230,20
67.531,15
32.230,20
67.531,15
Sonstige Vermögensgegenstände
Vorjahr:
31.12.2016
€
Übrige Forderungen
Durchlaufende Gelder Asyl Gaskosten
31.12.2015
€
€
€
142.170,92
39.375,83
31.12.2015
€
136.579,73
5.591,19
39.375,83
0,00
142.170,92
39.375,83
Die Position "Übrige Forderungen" beinhaltet hauptsächlich Abgrenzungen bei denen erst in 2017
eine Zahlung erfolgte, Erträge aus Altpapierverkäufen, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer,
Sperrgutabfuhr sowie debitorische Kreditoren.
Gemeinde Vettweiß
2.5
Liquide Mittel
Vorjahr:
€
€
1.665.051,13
286.999,09
Zusammensetzung der Liquiden Mittel:
Sparkasse
Volksbank
Barkasse Vorzimmer (Porto)
Barkasse Einwohnermeldeamt
3.
31.12.2016
€
1.661.009,59
3.292,75
89,79
659,00
1.665.051,13
Aktive Rechnungsabgrenzung
(RAP)
Vorjahr:
31.12.2015
€
260.378,70
25.896,80
62,99
660,60
286.999,09
€
€
130.128,29
121.796,77
Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungen werden zum Bilanzstichtag geleistete Zahlungen
ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.
Es handelt sich um folgende Sachverhalte:
Vorschuss AsylbLG 01/2017
Beamtengehälter 2017
Rheinische Versorgungskasse
Abwasserberatung NRW
Sonstiges
70.000,00 €
23.108,83 €
33.890,00 €
2.228,04 €
901,42 €
130.128,29 €
Gemeinde Vettweiß
Passivseite
1.
Eigenkapital
1.1
Allgemeine Rücklage
€ 13.279.790,20
€ 13.976.154,95
Vorjahr:
Die Allgemeine Rücklage ergibt sich aus der Differenz der Aktivseite abzüglich der sonstigen
Posten
des
Eigenkapitals
Sonderposten,
den
(Sonderrücklage,
Rückstellungen,
den
Ausgleichsrücklage,
Verbindlichkeiten
Jahresergebnis),
und
den
den
passiven
Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP).
Die Allgemeine Rücklage weist zum Bilanzstichtag des Vorjahres einen Stand von € 13.976.154,95
aus. Unter Berücksichtigung der Verrechnung des Vorjahresfehlbetrages sowie von Erträgen und
Aufwendungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen ergibt sich zum 31.12.2016 ein Wert von
€ 13.279.790,20.
1.2
Sonderrücklagen
Vorjahr:
31.12.2016
€
Sonderrückl.Wirtschaftsw.Soller
Sonderrückl. Wirtschaftsw. Zülpich
Rücklage Kunstrasenplatz Vettweiß
€
€
189.853,72
179.430,14
31.12.2015
€
104.520,31
65.333,41
20.000,00
104.259,66
65.170,48
10.000,00
189.853,72
179.430,14
Die Ausgleichrücklage ist aufgebraucht.
Nach entsprechendem Beschluss des Rates wird das Defizit der Ergebnisrechnung 2016 in Höhe
von 1.196.356,40 € aus der Allgemeinen Rücklage entnommen.
Gemeinde Vettweiß
1.3
Jahresfehlbetrag
Vorjahr:
Jahresfehlbetrag
2.
€
€
-1.196.356,40
-712.447,50
31.12.2016
€
31.12.2015
€
-1.196.356,40
-712.447,50
-1.196.356,40
-712.447,50
Sonderposten
Erläuterungen zu den Sonderposten siehe Anhang (Anlage I).
2.1
2.2
Sonderposten für Zuwendungen
Vorjahr:
€ 33.139.154,01
€ 33.914.488,75
Vorjahr:
€ 12.596.026,82
€ 12.709.820,09
Sonderposten für Beiträge
31.12.2016
€
Sonderposten Beiträge
Beiträge Erschließung Gewerbegebiet
Sonderposten Kanalanschlussbeiträge
Kanalanschlussbeiträge Am Wolfsgraben
2.3
12.455.542,79
114.761,63
31.718,32
-5.995,92
12.582.791,51
116.424,84
10.603,74
0,00
12.596.026,82
12.709.820,09
Sonderposten für den
Gebührenausgleich
Vorjahr:
31.12.2016
€
Sopo Gebührenausgleich Niederschlagswasser
SoPo Gebührenausgleich Schmutzwasser
Sopo Gebührenausgleich Winterdienst
SoPo f. den Gebührenausgleich
Sopo Gebührenausgleich Kleinkläranlagen
31.12.2015
€
€
€
201.600,40
162.849,80
31.12.2015
€
86.605,38
76.103,49
37.654,64
1.236,89
0,00
88.007,21
48.674,36
24.738,38
254,78
1.175,07
201.600,40
162.849,80
Gemeinde Vettweiß
2.4
Sonstige Sonderposten
Vorjahr:
31.12.2016
€
Sonstige Sonderposten
3.
€
€
310.997,92
305.028,78
31.12.2015
€
310.997,92
305.028,78
310.997,92
305.028,78
Rückstellungen
Die Rückstellungen werden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
bekannt geworden sind und bereits am Bilanzstichtag vorlagen, gebildet.
Die Pensionsrückstellungen beinhalten neben den künftigen Versorgungslasten der Gemeinde
Vettweiß auch die Ansprüche auf Beihilfen gem. § 88 des Landesbeamtengesetzes. Sie wurden
aufgrund versicherungsmathematischer Methoden durch die Rheinische Versorgungskasse
bewertet. Als biometrische Rechnungsgrundlage dienten die Richttafeln von Klaus Heubeck.
Gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO NRW wurde der Berechnung ein Rechnungszinsfuß von 5 %
zugrunde gelegt.
Die Instandhaltungsrückstellungen beinhalten die Aufwendungen für die Instandsetzung von
Gebäuden und Infrastrukturvermögen. Die Einzelposten können dem Rückstellungsspiegel
(Anhang, Anlage I) entnommen werden.
Die Sonstigen Rückstellungen gem. § 36 Abs. 4 GemHVO NRW beinhalten Rückstellungen für
nicht genommenen Urlaub und geleistete Überstunden des Personals, Rückstellungen für die
Betriebskosten für Kindertagesstätten in anderen Trägerschaften, Rückstellungen für die
Prüfungskosten der Jahresabschlüsse sowie andere kleinere Rückstellungen.
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung für Gas- und
Frischwasserversorgung wurden wegen Geringfügigkeit nicht gebildet.
Gemeinde Vettweiß
3.1
Pensionsrückstellungen
€
€
Vorjahr:
Pensionsrückstellungen
Beihilferückstellungen
7.533.825,00
7.079.374,00
31.12.2016
€
31.12.2015
€
5.617.468,00
1.916.357,00
5.299.875,00
1.779.499,00
7.533.825,00
7.079.374,00
Die Pensions- und Beihilferückstellungen wurden anhand des versicherungsmathematischen
Gutachtens
von
der
Rheinischen
Versorgungskasse
bewertet.
Als
biometrische
Rechnungsgrundlage dienten die Richttafeln von Klaus Heubeck. Gemäß § 36 Abs. 4 GemHVO
NRW wurde der Berechnung ein Rechnungszinsfuß von 5% zugrunde gelegt.
3.2
Instandhaltungsrückstellungen
Vorjahr:
€
€
222.395,75
140.623,04
Für die unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen wurden Rückstellungen angesetzt, wenn die
Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt wurde und als bisher unterlassen
bewertet werden musste. Die genaue Zusammenstellung und Entwicklung der Einzelposten kann
dem Rückstellungsspiegel im Anhang (Anlage I) entnommen werden.
3.3
Sonstige Rückstellungen nach § 36 IV, V GemHVO
Vorjahr:
€
€
512.111,24
451.007,12
Die Einzelposten können dem Rückstellungsspiegel im Anhang (Anlage I) entnommen werden.
Gemeinde Vettw eiß
4.
Verbindlichkeiten
Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten in
fremder
W ährung
waren
nicht
vorhanden.
Einzelheiten
ergeben
sich
aus
dem
Verbindlichkeitenspiegel ( Anlage I).
4.1
Verbindlichkeiten aus
Krediten für Investitionen
4.1.1
vom öffentlichen Bereich
Vorjahr:
Kredit NRW Bank
Kredit KfW Nr. 6658491
€
€
2.033.224,00
1.600.620,00
31.12.2016
€
31.12.2015
€
500.000,00
1.533.224,00
0,00
1.600.620,00
2.033.224,00
1.600.620,00
Für die Finanzierung des Neubaus des Asylantenheimes wurde ein neuer Kredit über
500.000,00 Euro aufgenommen. Der Kredit ist in den ersten drei Jahren tilgungsfrei.
4.1.2
4.2
von Kreditinstituten
€
€
1.425.389,98
1.484.814,23
Vorjahr:
€
€
6.500.000,00
6.150.000,00
Verbindlichkeiten aus Krediten
zur Liquiditätssicherung
Verb. aus Kassenkredit 1200633624
Verbindlichk. aus Kassenkredit Nr. 262915
Verb.aus Kassenkredit Nr. 1200837191
Verb.aus Kassenkredit 260331
Verb.aus Kassenkredit Nr. 1200837191
Verb.aus Kassenkredit Nr. 262915
4.3
Vorjahr:
31.12.2016
€
31.12.2015
€
4.700.000,00
1.000.000,00
500.000,00
300.000,00
0,00
0,00
1.500.000,00
0,00
0,00
3.150.000,00
500.000,00
1.000.000,00
6.500.000,00
6.150.000,00
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
Vorjahr:
€
€
273.328,75
193.462,65
Gemeinde Vettw eiß
4.4
4.5
Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen
Vorjahr:
€
€
74.495,64
70.785,96
Vorjahr:
€
€
100.458,69
174.900,30
Sonstige Verbindlichkeiten
31.12.2016
€
Sonstige Verbindlichkeiten
Erstattung § 107 BeamtenVG
Kreditorische Debitoren
Umsatzsteuer 19%
4.6
56.729,79
28.629,00
15.099,51
0,39
71.847,75
35.479,00
67.573,45
0,10
100.458,69
174.900,30
Erhaltene Anzahlungen
Vorjahr:
31.12.2016
€
Erh. Anzahlung Investitionspauschale
Erh. Anzahlung Schulpauschale
Erh. Anzahlung Sportpauschale
Erh. Anzahlung Feuerschutzpauschale
Erh. Anz. des Landes NRW für zweckgeb.Inv.
Nicht verbrauchte Pauschalen
31.12.2015
€
€
€
1.463.285,04
999.448,82
31.12.2015
€
689.865,43
542.780,40
116.399,11
93.700,09
13.216,99
7.323,02
311.732,94
498.138,89
126.196,01
46.840,97
13.216,99
3.323,02
1.463.285,04
999.448,82
Gemeinde Vettweiß
5.
Passive Rechnungsabgrenzung (RAP)
Vorjahr:
Passive RAP
Sonstige PRAP (Mieten etc.)
€
€
1.752.277,23
1.705.073,56
31.12.2016
€
31.12.2015
€
1.746.561,55
5.715,68
1.698.118,66
6.954,90
1.752.277,23
1.705.073,56
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Einnahmen ausgewiesen, die vor dem
Bilanzstichtag durch Dritte geleistet wurden, aber Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Insbesondere handelt es sich hierbei um bereits vereinnahmte Gebühren für den Erwerb von
Nutzungsrechten nach der Friedhofsgebührensatzung, soweit sie Erträge in den Folgejahren
darstellen sowie um im Voraus gezahlte Pacht.
Gemeinde Vettweiß
Ergebnisrechnung
1.
Ordentliche Erträge
1.1 Steuern und ähnliche Abgaben
Vorjahr:
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gewerbesteuer
Grundsteuer B
Leistungen Familienausgleich
Grundsteuer A
Gemeindeanteil Umsatzsteuer
Hundesteuer
Vergnügungssteuer
€
€
9.828.061,43
7.329.307,21
31.12.2016
€
31.12.2015
€
4.123.728,11
3.643.319,74
1.273.491,32
408.169,75
213.159,82
104.470,18
61.452,51
270,00
3.994.016,90
1.422.926,62
1.165.654,84
400.968,79
181.575,81
101.377,12
62.067,13
720,00
9.828.061,43
7.329.307,21
Erläuterungen zu den wesentlichen Positionen:
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Der Gemeindeanteil zur ESt wird vom Land NRW grundsätzlich in Quartalsabschlägen
entrichtet.
Grundsteuer B
Diese Grundsteuererträge wurden auf Basis eines Hebesatzes von 499% erzielt.
Gemeinde Vettweiß
1.2
Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
€
€
Vorjahr:
Schlüsselzuweisungen vom Land
Erträge aus der Auflösung von Zuwendungen
Zuw. lfd Zwecke von Gemeinden (GV)
Zuw. lfd. Zwecke vom Land
Allgemeine Zuweisungen v. Land
Zuw. lfd. Zwecke von privaten Unternehmen
Zuw. lfd. Zwecke vom übrigen Bereich
3.918.248,12
3.995.789,97
31.12.2016
€
31.12.2015
€
2.333.390,00
1.364.533,81
79.741,57
66.009,24
48.073,50
26.500,00
0,00
2.408.718,00
1.355.251,22
76.337,93
64.718,84
24.036,75
2.500,00
64.227,23
3.918.248,12
3.995.789,97
Schlüsselzuweisungen vom Land
Gemäß Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 19.01.2016 unter Bezugnahme auf das
Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden
und
Gemeindeverbände
im
Haushaltsjahr
2016
vom
18.12.2014
wird
die
Schlüsselzuweisung für die Gemeinde Vettweiß unter Berücksichtigung von möglichen
Ausgleichen für Vorjahre für das Haushaltsjahr 2016 auf € 2.333.390,00 berechnet und
gemäß § 7 GFG 2016 festgesetzt.
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen
Spiegelbildlich zu den Abschreibungen erfolgen die Erträge aus den Auflösungen der
Sonderposten für Zuwendungen.
Gemeinde Vettweiß
1.3
Sonstige Transfererträge
€
€
Vorjahr:
31.12.2016
€
Leistungen Sozialleist.trägern
Ersatz soziale Leistungen außerhäusliche Einrichtungen
1.4
31.12.2015
€
721,00
321,78
4.933,74
3.989,74
1.042,78
8.923,48
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
Vorjahr:
Schmutzwassergebühren
Müllabfuhrgebühren
Niederschlagswassergebühren
Erträge aus der Auflösung von SoPo Beiträge
Benutzungsgebühren und ähnl. Entgelte
Erträge aus der Auflösung von SoPo Gebührenausgleich
Gebühren Personalausweise u. Reisepässe
Straßenwinterdienstgebühren
Verwaltungsgebühren
Gebühren für Grabherstellung
Gebühren Nutzung Leichenhallen
Straßenreinigungsgebühren
Geb. Führ.zeug./GWZ Privat
Standesamtsgebühren
Verwaltungsgebühren
Entsorgungsgebühren
Gebühren Verkauf Restmüllsäcke
Nutzungsentsch. Obdachlosenunterkünfte
Gebühren Fischereischeine
Gebühren für Beseitigung v. Gräbern
Gebühren Brandschau
Kleineinleiterabgabe
Vermietung Jugendbus
Grabnutzungsgebühren
1.042,78
8.923,48
€
€
3.340.400,57
3.266.316,34
31.12.2016
€
31.12.2015
€
1.355.654,29
740.525,84
595.578,31
346.932,41
121.865,17
51.814,25
37.460,28
27.218,36
15.788,80
13.226,00
6.588,00
6.500,11
6.337,80
3.961,60
2.330,00
2.137,35
1.444,85
1.409,43
1.336,00
960,00
883,50
286,32
161,90
0,00
1.326.378,69
702.052,35
595.443,15
339.484,28
94.572,66
60.650,17
38.757,48
39.742,77
15.136,02
16.247,00
5.880,00
5.920,82
5.568,00
4.734,50
1.910,00
2.464,14
1.531,00
0,00
1.007,00
4.915,00
0,00
250,54
835,55
2.835,22
3.340.400,57
3.266.316,34
Gemeinde Vettweiß
Schmutzwassergebühr
Der Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung" schließt im Bereich "Schmutzwasser" mit
einem Überschuss in Höhe von rd. 19 T€ ab. Die Überdeckung führt zu einer Dotierung der
Rücklage für den Gebührenausgleich. Neuer Rücklagenbestand zum 31.12.2016 ist
76.103,49 €.
Bei den Schmutzwassergebühren wurden mehr Gebühreneinnahmen erzielt als geplant.
Müllabfuhrgebühr
In 2016 lagen die Kosten im Bereich Abfallbeseitigung leicht über den Planwerten. Bspw.
stiegen die Kosten für die Sammlung und den Transport von Altpapier im Vergleich zur
Planung
für
den
Gebührenhaushalt
"Abfallbeseitigung
2016".
Trotz
gestiegener
Gebühreneinnahmen ergab sich in diesem Gebührenhaushalt eine Unterdeckung in Höhe
von rund T€ 14. Insgesamt sind mehr Kosten entstanden als geplant. Durch weniger
Gebühreneinnamen und weniger Einnahmen aus dem Verkauf von Altpapier wurden
demnach weniger Erträge erzielt.
Niederschlagswassergebühr
Im Bereich "Niederschlagswasser" entsteht eine Überdeckung in Höhe von 30.000,00 €.
Neuer Rücklagenbestand zum 31.12.2016 ist 86.605,38 €.
Erträge aus der Auflösung der Sonderposten für Gebührenausgleich
Im Sonderposten für den Gebührenausgleich werden die Sonderposten Gebührenausgleich
für
den
Bereich
Schmutzwasser,
Sonderposten
Abfallbeseitigung,
Sonderposten
Winterdienst, Sonderposten Grabnutzung, Sonderposten Niederschlagswassergebühr und
Sonderposten
Kleinkläranlagen
nachgewiesen.
Die
Erträge
Überdeckungen und sind im Anhang (Anlage I) näher erläutert.
stammen
aus
den
Gemeinde Vettweiß
1.5
Privatrechtliche
Leistungsentgelte
Vorjahr:
€
€
31.12.2016
€
Mieten und Pachten
Erträge aus Verkauf Altpapier Abfallbeseitigung
Mietnebenkosten
Mieterlöse 19 % USt
Erlös aus Holzeinschlag
Erträge aus Verkauf Elektroschrott
1.6
31.12.2015
€
205.128,84
47.933,35
17.212,92
2.646,72
2.065,43
0,00
193.677,96
46.787,98
24.770,82
2.646,72
10.806,81
469,85
274.987,26
279.160,14
Kostenerstattungen
und Kostenumlagen
Vorjahr:
31.12.2016
€
Kostenerstattung Land
Erträge aus Kostenerstattung Land
Erst.Repkost Anschlussnehmer Abwasserbeseitigung
Lohnkostenzuschuss
Erst. Verwaltungskosten WZV
Ertr. Altpapiersamml. Ant. DSD 19% USt
Erträge aus Kostenerstattung übriger Bereich
Erstatt.Betriebskosten
Erträge aus Kostenerstattung Gemeinden
Erträge aus Kostenerstattung private Unternehmen
Fortbildungsbudget, Land
Erträge aus Kostenerstattung sonst. öffentlicher Bereich
Erträge aus Einbürgerungsantr.
Erträge aus Kostenerstattung Zweckverband
Ertr. aus Ko-erst. Hausanschl
Erst.Kost. FW-Lehrgänge (Land)
Ertr. aus erst. Schülerfahrk.
274.987,26
279.160,14
€
€
1.497.797,55
644.295,67
31.12.2015
€
1.299.678,89
53.897,49
36.002,00
32.942,49
29.580,00
12.802,79
11.539,74
10.516,49
5.534,52
2.366,91
1.404,16
1.125,07
357,00
50,00
0,00
0,00
0,00
495.183,84
29.448,09
9.542,23
22.404,21
29.510,00
12.680,13
13.983,90
12.231,47
2.522,85
1.693,04
1.600,00
0,00
102,00
50,00
4.694,96
4.602,81
4.046,14
1.497.797,55
644.295,67
Gemeinde Vettweiß
Kostenerstattung Land
Die
deutlich
gestiegenen
Kostenerstattungen
Land
erfolgten
auf
Grundlage
des
Flüchtlingsaufnahmegesetzes für die Erfüllung der Aufgabe "Aufnahme und Unterbringung"
von Flüchtlingen.
1.7
Sonstige ordentliche Erträge
Vorjahr:
31.12.2016
€
Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken/Gebäuden
Aufl. von Pensionsrückst.
Konzessionsabgaben
Aufl. von Beihilferückst.
Nachforderungszinsen Gewerbesteuer
Erträge Auflösung/Herabsetzung Rückstellungen
Sonstige ordentliche Erträge
Elternbeiträge OGS
Säumniszuschläge
Erträge aus Zuschreibungen
Beitreibungsgebühren
Schadensfälle
Erträge Auflösung sonstige SoPo
Erst.Personalkosten§107bBeamte
Sonstige Finanzerträge
Ertrag Aufl. Sportpauschale
Bußgelder
Ertrag Aufl. Schulpauschale
€
€
1.668.842,12
1.621.905,85
31.12.2015
€
523.589,42
421.131,00
206.725,26
120.976,00
98.557,25
88.200,85
80.386,87
39.437,50
19.311,92
13.666,32
11.179,06
8.063,39
7.530,86
6.850,00
6.438,79
6.153,44
6.147,68
4.496,51
241.262,00
512.221,00
262.814,94
66.385,00
103.855,00
88.076,21
224.203,71
39.440,00
14.080,74
13.156,22
14.278,48
217,97
4.638,31
0,00
10.261,06
23.079,78
3.935,43
0,00
1.668.842,12
1.621.905,85
Gemeinde Vettweiß
1.8
Aktivierte Eigenleistungen
€
€
Vorjahr:
31.12.2016
€
Aktivierte Eigenleistungen
3.769,10
9.598,38
31.12.2015
€
3.769,10
9.598,38
3.769,10
9.598,38
Die aktivierten Eigenleistungen betreffen im Berichtsjahr durchgeführte Arbeiten der
Mitarbeiter des Bauhofes. Es sind ausschließlich die Stundensätze der Mitarbeiter gebucht.
1.9
Bestandsveränderungen
€
€
Vorjahr:
31.12.2016
€
Bestandsveränderungen
2.
2.1
1.274,55
4.027,94
31.12.2015
€
1.274,55
4.027,94
1.274,55
4.027,94
Ordentliche Aufwendungen
Personalaufwendungen
Vorjahr:
31.12.2016
€
€
€
3.287.608,46
3.083.186,59
31.12.2015
€
Dienstaufwendungen tariflich Beschäftigte
1.243.779,94
Zuf. Pensions RSt Beschäftigte
738.724,00
Dienstaufwendungen Beamte
466.612,65
Zuf. Beihilfe RSt Beschäftigte
257.834,00
Beiträge gesetzliche Sozialversicherung tarifl. Beschäftigter
238.064,69
Beihilfen für Beamte
183.542,94
Beiträge Versorgungskasse tariflich Beschäftigte
103.299,18
Dienstaufwendungen sonstige Beschäftigte
39.313,03
Beiträge gesetzliche Sozialversicherung sonst.Besch.
11.724,18
Zuführung Versorgungsrücklage Besoldungsempfänger
3.165,69
Beiträge Versorgungskasse sonstige Beschäftigte
1.548,16
1.281.390,85
633.186,00
443.863,30
137.106,00
246.542,45
185.950,16
106.086,68
34.205,35
10.169,50
3.069,95
1.616,35
3.287.608,46
3.083.186,59
Die Erhöhung bei den Personalaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus den in 2016
Gemeinde Vettweiß
nicht mehr saldiert vorgenommenen Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen
(vgl. Punkt 1.7)
sowie dem aufgrund von Tarifabschlüssen höheren Lohn- und
Gehaltsaufwand.
2.2
Versorgungsaufwendungen
Vorjahr:
31.12.2016
€
Beitrag zu Versorgungskasse Beamte
€
€
413.983,59
412.800,29
31.12.2015
€
413.983,59
412.800,29
413.983,59
412.800,29
Gemeinde Vettweiß
2.3
Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen
Vorjahr:
31.12.2016
€
Aufwendungen sonstige Dienstleistungen
Bew. Grundstücke u. bauliche Anlagen
Schülerbeförderung
Zuführungen zu Instandhaltungsrückstellungen
Unterhaltung Grundstücke bauliche Anlagen
Unterhaltung von Fahrzeugen
Unterhaltung Straßen, Wirtschaftswege, Gräben
Stromkosten
Unterhaltung Straßenbeleuchtung
Kanalsanierung / Kanalreinigung
Unterhaltung sonst. bewegliches Vermögen
Unterhaltung Aufforstung und Kanäle
Kosten Wirtschaftsprüfer
Beiträge an Verbände
Unterhalt. Ausrüstungsgegenst.
Lehr- und Unterichtsmittel
Kosten f. Grabherstellung
Kostenbeteiligung Kreis VHS
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Aufwendungen für sonstige Sachleistungen
Schwimmunterricht
Aufw. Straßenreinigung
Winterdienst Landschaftsverband
Brückensanierung
Beseitigung von Grabstätten
Ausgaben Feuerwehrlehrgänge
Unterh.u. Ansch.Verkehrsschilder
Unterhaltung/Leasing Software
Beitrag Forstbetriebsgemeinsch.
Unterhaltung Wartehallen
Ausgaben Schulveranstaltungen
Einsatz Katastrophenfälle
Unfallversicherung Feuerwehr
Fortbildbudget,Land
Transport zur Kläranlage
€
€
2.172.518,65
2.018.689,45
31.12.2015
€
751.245,39
382.536,78
201.455,63
171.100,00
110.151,85
93.001,04
76.552,43
66.866,11
54.241,43
41.601,23
29.634,05
20.242,35
17.850,00
16.817,41
16.144,08
15.506,35
14.922,39
14.902,56
12.836,61
11.408,01
7.420,00
7.049,53
5.195,40
5.122,95
4.522,00
3.746,81
3.700,81
3.355,80
3.235,69
2.161,66
2.050,00
1.765,62
1.421,68
1.404,16
1.350,84
746.397,07
341.364,61
221.067,36
0,00
196.698,55
80.309,78
48.924,14
61.075,54
52.429,68
41.551,64
39.004,73
9.487,48
17.850,00
15.864,53
25.377,51
18.349,79
16.307,81
9.892,30
23.005,68
13.897,32
7.000,00
7.199,52
0,00
0,00
6.104,70
5.485,54
2.750,97
0,00
2.627,98
978,78
2.050,00
1.830,57
1.360,36
1.600,00
845,51
2.172.518,65
2.018.689,45
Gemeinde Vettweiß
2.4
Bilanzielle Abschreibungen
Vorjahr:
Abschreibungen auf Sachanlagen
Abschr. immaterielles Vermögen
Abschreibungen GWG
Abschreibungen auf das UV
€
€
2.282.483,13
2.267.646,22
31.12.2016
€
31.12.2015
€
2.267.438,76
180,51
0,00
14.863,86
2.256.501,38
198,02
1,00
10.945,82
2.282.483,13
2.267.646,22
Bezüglich der Zusammensetzung der Abschreibungen auf Sachanlagen verweise ich auf den
Anlagenspiegel (Anlage I).
Gemeinde Vettweiß
2.5
Transferaufwendungen
Vorjahr:
31.12.2016
€
€ 10.589.275,61
€ 9.420.073,42
31.12.2015
€
Kreisumlage
6.284.791,17
Beiträge an den Erftverband
1.349.299,00
Soziale Leistungen (SL) natürl. Pers. außerh. Einrichtungen 1.168.818,77
Zuwendung Zweckverband
252.997,50
Beiträge Erftverb. u. WVER
251.075,00
Zusch.f.Kiga´s AWO
237.821,29
Hilfe z.Lebensunterh.§2 Asylblg
192.218,24
Beiträge Förderschulzweckverband
165.475,72
Gewerbesteuerumlage
123.068,90
Finanzbeteiligung Fonds Deutsche Einheiten
119.552,62
Sonstige Transferaufwendungen
105.490,00
Kosten der OGS
89.025,13
Anteil PoolBildung KiGa
55.550,00
Zuschüsse private Unternehmen
53.415,00
Zuschüsse an Sportvereine
38.629,99
Zusch.Musik,Gesang,sonst.Vereine
24.940,00
Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. übriger Bereich
14.321,99
Zuschüsse Jugendarbeit
11.269,02
Zuwend. Schule 8 - 13 Uhr
9.500,00
Zuschüsse Altenfeiern
8.875,00
Zuschüsse übrige Bereiche
6.253,44
Förderung Kunst u. Kultur
5.900,00
Zuschuß Führerschein KL 2
5.730,60
Zuwendungen 13 Plus
5.000,00
Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. s ö Be
4.909,63
Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. ü Ber.
4.000,00
Förd. Kunst u. Kultur
800,00
Sonst.Leist. §6 Asylblg
392,50
Sonst.Leist. §6 Asylblg
155,10
Erstatt.Kosten,Kreuzau-Nidegg.
0,00
6.025.887,03
1.347.350,00
488.148,47
227.286,62
247.164,00
221.127,64
118.713,53
68.536,82
109.913,49
106.773,10
104.966,00
83.646,10
55.000,00
26.707,50
38.627,00
25.040,00
14.995,75
9.247,31
5.500,00
8.805,00
23.079,78
5.900,00
5.260,58
5.000,00
0,00
10.500,00
800,00
2.682,70
0,00
33.415,00
10.589.275,61
9.420.073,42
Der Anstieg der Transferaufwendungen im Berichtsjahr basiert im Wesentlichen auf der
gestiegenen Kreisumlage sowie gestiegenen Aufwendungen im Bereich Asyl und soziale
Leistungen.
Gemeinde Vettweiß
2.6
Sonstige ordentliche
Aufwendungen
Vorjahr:
31.12.2016
€
Wertveränderung bei UV
Geschäftsaufwendungen
Aufw. für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten
Zuführung Sonderrücklage
Zuführ.z. sonstigen Rückstellungen
Steuern, Versicherungen, Schadensfälle
Bes. Aufw. für Beschäftigte
Erst f. Aufw. von priv. Untern
Ausbild. Nachwuchs, Fortbild.
Aufw.entsch.d. Stv. Bürgerm.
Miete f.Geräte und Hardware
Sonstige ordentliche Aufwendungen < 2T€
Reisekosten
Niederschlagungen von Forderungen
So. Per- und Vers.aufwendungen
Abführung FZ/GWZ Privat
Verfügungsmittel
Geschäftsaufwendungen
Fraktionszuwendungen
Mieten und Pachten
€
€
2.889.057,71
565.540,92
31.12.2015
€
2.274.744,56
126.311,33
120.127,99
90.564,85
84.658,86
75.841,98
28.065,43
15.916,67
11.510,07
11.442,60
9.580,52
9.076,36
7.091,45
6.373,65
4.080,48
3.389,04
3.237,98
2.693,07
2.512,00
1.838,82
46.934,47
108.081,15
108.414,10
71.789,75
46.017,61
74.924,87
15.608,60
0,00
9.838,59
10.400,40
9.344,02
39.331,22
6.134,12
0,00
4.103,19
3.262,32
3.600,00
2.351,81
2.672,00
2.732,70
2.889.057,71
565.540,92
Wertveränderung des Umlaufvermögens
Dies liegt in der Hauptsache daran, dass hier zum Bilanzstichtag Mehrerträge bei der
Gewerbesteuer in Höhe von rund 2,462 Mio. € zu verzeichnen sind. Dies wiederum ist
hauptsächlich durch einen Gewerbesteuerfall begründet, bei dem im Dezember 2016
Veranlagungen in Höhe von etwa 2,03 Mio. € festgesetzt wurden. Aufgrund eines zulässigen
und begründeten Widerspruchs wurde der Gewerbesteuerbescheid im Januar 2017 wieder
aufgehoben. Da sich der geschilderte Fall über den Bilanzstichtag hinaus bis ins
Gemeinde Vettweiß
Jahr 2017 ersteckt, ergeben sich für die Buchführung aus der Pflicht zur periodengerechten
Zuordnung die nachfolgend beschriebenen Punkte, die bei der Betrachtung der
Ergebnisrechnung ebenfalls zu beachten sind. Die Gewerbesteuer in dem vorgenannten
Steuerfall ist als Ertrag in 2016 ausgewiesen. Die Aufhebung des Bescheides erfolgte zwar
nach dem Bilanzstichtag 31.12.2016, allerdings ist vor Erstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden, dass die Steuerforderungnicht realisierbar ist. Diese Erkenntnis ist bei
der Bewertung der Forderungen zum 31.12.2016 zu berücksichtigen. Die Forderung ist zu
100% abzuschreiben.
Somit erscheint zwar ein um 2,03 Mio. € erhöhter Gewerbesteuerertrag in der
Ergebnisrechnung 2016, gleichzeitig aber auch eine Aufwandsbuchung in Höhe von -2,03
Mio. € beim Sachkonto Wertveränderung beim Umlaufvermögen.
Gemeinde Vettweiß
2.7
2.8
2.9
Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit
Vorjahr:
€
€
-1.100.503,67
-608.611,91
Vorjahr:
€
€
10,37
83,83
Vorjahr:
€
€
95.863,10
103.919,42
Vorjahr:
€
€
-95.852,73
-103.835,59
Vorjahr:
€
€
-1.196.356,40
-712.447,50
Vorjahr:
€
€
1.196.356,40
712.447,50
Finanzerträge
Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen
2.10 Finanzergebnis
3.
4.
Ordentliches Ergebnis
Jahresfehlbetrag
Allgemeine Auftragsbedingungen
KBHT Müller, Dreizehner & Kollegen GbR
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte
Max-Delbrück-Str. 12 – 16, 51377 Leverkusen
Stand 1. Mai 2017
I.
Geltungsbereich, allgemeine Vertragsgrundsätze
1. Diese allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) gelten,
unabhängig von ihrer Form, für alle Verträge zwischen der
Sozietät KBHT Müller, Dreizehner & Kollegen GbR, einer
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) - (nachfolgend kurz
„KBHT" oder „Sozietät KBHT“ genannt) und dem jeweiligen
Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich
schriftlich vereinbart oder unabdingbar gesetzlich vorgeschrieben ist oder in Ziff. 2 die Leistungen von W irtschaftsprüfern ausgenommen sind. Mandate werden KBHT erteilt,
nicht einzelnen Partnern und/oder für die Sozietät tätigen
Personen. Kommt auf Grund einer ausdrücklichen Vereinbarung ein Vertragsverhältnis mit einzelnen Partnern zustande,
so gelten für dieses Vertragsverhältnis diese Mandatsbedingungen entsprechend.
Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer
Pflichtverletzung, ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinander folgenden Jahren oder
bei einer oder mehreren Personen entstanden sind.
4. Von der Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5. KBHT weist hiermit den Auftraggeber auf die Möglichkeit
einer Einzelobjektversicherung hin. Sollte er der Ansicht
sein, dass die in II. 1. und 2. bezeichnete Haftungssumme
das Risiko nicht angemessen abdeckt, wird KBHT auf sein
Verlangen eine Einzelobjektversicherung abschließen, sofern der Auftraggeber sich bereit erklärt, die dadurch entstehenden Mehrkosten zu übernehmen
2. Für Verträge mit W irtschaftsprüfern, die Prüfungen zum
Gegenstand haben, gelten gesonderte AAB.
III. Datenschutz,
Unterlagen
3. Diese AAB gelten für alle gegenwärtigen und in Zukunft
erteilten Aufträge. Sie entbinden nicht von der Einhaltung
des jeweils gültigen Standesrechtes.
1. KBHT ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle
Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für
den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst
oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn,
dass der Auftraggeber KBHT von dieser Schweigepflicht
entbindet. KBHT ist selbst oder durch Dritte zur Speicherung,
Nutzung und Verarbeitung der ihr im Rahmen des Auftrags
anvertrauten personenbezogenen Daten berechtigt, sofern
dies zur Durchführung des Auftrages erforderlich ist.
4. Die Beratung erfolgt ausschließlich in deutschem Recht. Die
Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung.
5. Ändert sich nach Abgabe der abschließenden beruflichen
Äußerung die Rechtslage, z.B. durch Änderung der gesetzlichen Vorschriften oder der Rechtsprechung, ist KBHT nicht
verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.
6. Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler)
können von KBHT jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf KBHT Dritten gegenüber
mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen der
Sozietät KBHT den Interessen des Auftraggebers vorgehen
II.
Haftung
1. Die Haftung der Sozietät KBHT für Schadensersatzansprüche aus dem Mandatsverhältnis ist bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall auf 10 Mio. € beschränkt,
soweit das gesetzlich zulässig ist. Für die Tätigkeit von
Rechtsanwälten gilt die Haftungsbeschränkung jedoch nur
für Fälle einfacher Fahrlässigkeit.
2. Die Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber
begründet sein sollte. § 334 BGB wird nicht abbedungen. Die
Gesamthaftung der Sozietät KBHT gegenüber mehreren
Auftraggebern und/oder mehreren Anspruchsberechtigten
wird auf insgesamt 10 Mio. € beschränkt.
3. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus
mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen
Schadens gegeben. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder
gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen
als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.
Seite 1 von 2
Verschwiegenheit,
Aufbewahrung
von
2. Soweit der Auftraggeber KBHT eine E-Mail-Adresse mitteilt,
willigt er ein, dass KBHT ihm ohne Einschränkung per E-Mail
mandatsbezogene Informationen zusendet. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass E-Mails Viren enthalten können, dass
andere Internet-Teilnehmer von dem Inhalt der E-Mails
Kenntnis nehmen können und dass nicht sichergestellt ist,
dass die E-Mails tatsächlich von dem Absender stammen,
der angegeben ist.
3. KBHT unterhält international und national Mitgliedschaften in
Verbünden eigenständiger und rechtlich unabhängiger Berufsgesellschaften und kann erforderlichenfalls auf die Kompetenzen und Kapazitäten in diesen Verbünden zurückgreifen. Sofern KBHT in Abstimmung mit dem Auftraggeber bei
der Durchführung des Auftrages mit Mitgliedern der Verbünde zusammenarbeitet, ist KBHT befugt, darüber hinausgehende Informationen, die für die Bearbeitung des Auftrages
erforderlich sind, weiterzugeben. Dies gilt auch entsprechend
für eine mit dem Auftraggeber abgestimmte Zusammenarbeit
der Sozietät KBHT mit Dritten. Der Auftraggeber entbindet
KBHT insoweit von der Verschwiegenheitspflicht.
4. Die Verpflichtung der Sozietät KBHT zur Aufbewahrung und
Herausgabe von Handakten erlischt zwei Jahre nach Beendigung des Auftrages. Danach dürfen alle in ihrem Besitz befindlichen Aktenstücke vernichtet werden, wenn zuvor der
Auftraggeber aufgefordert wurde, die Handakten in Empfang
zu nehmen, und der Auftraggeber die Handakten nicht innerhalb von sechs Monaten, nachdem er die Aufforderung
erhalten hat, abgeholt hat.
IV. Pflichten des Auftraggebers, Vergütung
1. KBHT wird die vom Mandanten genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Die
Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere
der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn
dies schriftlich vereinbart ist.
2. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass KBHT auch
ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des
Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und KBHT von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von
Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen,
Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit bekannt werden. Nach Aufforderung durch KBHT hat der Auftraggeber insbesondere die Vollständigkeit der vorgelegten
Unterlagen in einer von KBHT formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
3. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von KBHT
angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach IV. oder sonst obliegende Mitwirkung,
so ist KBHT nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Kündigung des Vertrages und zur sofortigen Beendigung der
Mandatsbeziehung berechtigt, sofern der Kündigung keine
gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Unberührt
bleiben der bis zur Kündigung entstandene Vergütungsanspruch sowie die Ansprüche auf Ersatz der ihr durch den
Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers
entstandenen Mehraufwendungen und auf Ersatz des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn KBHT von
dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei mündlichen oder fernmündlichen Auskünften und Erklärungen eine schriftliche
Bestätigung zu verlangen. Andernfalls kann er sich auf die
Verbindlichkeit der Auskunft oder Erklärung nicht berufen.
5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm ausgehändigte
schriftliche Unterlagen (Gutachten, Vermerke etc.) vertraulich zu behandeln und nicht – auch nicht ihrem wesentlichen
Inhalt nach, an Dritte weiterzugeben, oder/und für eigene
Zwecke zu verwenden (z.B. für W erbezwecke auf einer
Homepage oder zu Vertriebszwecken, z.B. in einem Flyer
oder Prospekt), es sei denn, KBHT hat hierzu vorher schriftlich Ihre Zustimmung erteilt. Der Auftraggeber verpflichtet
sich, diese Verpflichtung auch seinen Mitarbeitern aufzuerlegen. Der Auftraggeber darf ihm übersandte Unterlagen auch
ohne vorherige Zustimmung der Sozietät KBHT einem zur
Berufsverschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen zugänglich machen, der ihn in gleicher Angelegenheit berät,
sofern der Auftraggeber diesen zur vertraulichen Behandlung
der ihm überlassenen Unterlagen verpflichtet hat.
6. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich für Steuerberatungsleistungen nach der StBVV, für Rechtsberatungsleistungen
nach dem RVG oder bzw. für andere Leistungen stets nach
individuell vereinbarter Höhe zuzüglich Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer und ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Auftraggeber wird gemäß § 4 Abs. 4 StBVV
darauf hingewiesen, dass nach den Regelungen der StBVV
eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in
Textform vereinbart werden kann.
7. KBHT kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und
Auslagenersatz verlangen sowie die Auslieferung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig
machen. KBHT ist ferner berechtigt Teilleistungen abzurechnen.
8. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner für alle
Forderungen der Sozietät KBHT in dieser Angelegenheit.
Gegenüber KBHT sind mehrere Auftraggeber Gesamtgläubiger. KBHT darf sich auf die Informationen und W eisungen
eines jeden von mehreren Auftraggebern stützen, soweit
nicht einer schriftlich widerspricht; in diesem Fall kann das
Mandat sofort beendet werden.
9. KBHT ist berechtigt, Geld und Geldeswert für den oder die
Auftraggeber in Empfang zu nehmen und hieraus ihre gesamten Vergütungs- und Erstattungsansprüche zu befriedigen.
V. Rechtsstreitigkeiten zwischen Auftraggeber und KBHT
1. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt Folgendes:
Gegenüber KBHT kann ein Schadensersatzanspruch nur innerhalb einer Ausschlussfrist von zwölf Monaten geltend
gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von
dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von fünf
Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der
Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs
Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung
Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge
hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung
geltend zu machen, bleibt unberührt.
2. Gemäß unserer Verpflichtung nach § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) erklären wir, dass wir
weder bereit, noch verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im
Sinne des § 2 VSGB teilzunehmen. Gemäß unserer Verpflichtung aus der Verordnung über Online-Streitbeilegung in
Verbraucherangelegenheiten weisen wir darauf hin, dass die
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung unter folgendem Link zu erreichen ist:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Sie können unter der EMail-Adresse Leverkusen@kbht.de mit uns in Kontakt treten.
3. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,
wird für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang
mit dem Mandatsverhältnis Leverkusen als ausschließlicher
Gerichtsstand vereinbart. Es gilt ausschließlich materielles
deutsches Recht.
4. Sollte eine in diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen
enthaltene Regelung unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so berührt dies nicht die
Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
5. Eine Lücke gilt als durch diejenige wirksame Regelung
ersetzt, die dem am nächsten kommt, was der Auftraggeber
und KBHT vereinbart hätten, wenn sie die Lücke erkannt hätten. Entsprechendes gilt, wenn eine Regelung (z.B. auf
Grund Änderung der Rechtsprechung) unwirksam wird.
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