Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
5,5 MB
Datum
22.02.2018
Erstellt
13.02.18, 18:01
Aktualisiert
13.02.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Teilfinanzrechnungen
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Gemäß § 40 I GemHVO sind die Teilrechnungen des
Jahresabschlusses entsprechend den aufgestellten Teilplänen,
gegliedert in Teilergebnisrechnung und Teilfinanzrechnung
aufzustellen.
Die
nachfolgende
Teilfinanzrechnung
wurde
dieser
Be-
stimmung entsprechend aufgestellt.
Sie ist wie der Haushaltsplan nach Kostenträgern unterteilt.
Zusätzlich wurde noch eine Teilrechnung auf Produktbereichebene vorangestellt.
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