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Vorlage (Begruendung Ve 18_2018)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
933 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
13.02.18, 18:01
Aktualisiert
13.02.18, 18:01

Inhalt der Datei

Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“ Gemeinde Vettweiß, Ortsteil Vettweiß Weitere Entwicklung des Siedlungsschwerpunkts Vettweiß am südlichen Ortsrand Begründung zur Öffentlichen Auslegung Teil A: Städtebauliche Begründung Gemeinde Vettweiß, Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“ Seite 1 Inhaltsverzeichnis Städtebauliche Begründung......................................................................................0 1.0 Anlass und Ziel des Bebauungsplanes .........................................................2 2.0 Planverfahren ...................................................................................................2 3.0 Rahmenbedingungen ......................................................................................2 3.1 Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplan Ve-18...................................2 3.2 Anpassung an die Ziele der Raumordnung........................................................3 3.3 Flächennutzungsplan .........................................................................................4 3.4 Landschaftsplan .................................................................................................4 4.0 Inhalte des Bebauungsplanes ........................................................................5 4.1 Entwurfs- / Erschließungskonzept .....................................................................5 4.2 Art und Maß der baulichen Nutzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ...................5 4.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB .5 4.4 Grünordnerische Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB ......................5 4.5 Maßnahmen außerhalb des Bebauungsplangebietes .......................................6 4.6 Ver- und Entsorgung, Niederschlagswasserbeseitigung....................................6 5.0 Auswirkungen des Bebauungsplanes ...........................................................6 5.1 Städtebauliche Auswirkungen............................................................................6 5.2 Umweltbelange ..................................................................................................6 5.3 Einwirkungsbereich Störfallanlagen ...................................................................7 6.0 Hinweise ...........................................................................................................7 6.1 Bodendenkmalpflege .........................................................................................7 6.2 Erdbebenzonen .................................................................................................7 6.3 Kampfmittel ........................................................................................................8 6.4 Bergbau .............................................................................................................8 6.5 Grundwasser .....................................................................................................8 6.6 Baugrundverhältnisse ........................................................................................8 7.0 Rechtsgrundlagen ...........................................................................................8 Gemeinde Vettweiß, Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“ Seite 2 1.0 Anlass und Ziel des Bebauungsplanes Die Gemeinde Vettweiß strebt schon seit Langem die Ansiedlung einer Tankstelle an, da sich im gesamten Gemeindegebiet keine Tankstelle befindet. Aktuell müssen die Vettweißer bis zu zehn Kilometer weit in Nachbarkommunen fahren, um tanken zu können. Ein geeigneter Standort befindet sich südlich angrenzend an den Nahversorgungsstandort von Vettweiß mit direkter Anbindung an die K 28. Der Standort bietet sich aufgrund seiner Lage im Siedlungsschwerpunkt -SSP- und seiner Verkehrsgunst auch für die übrigen gemeindeangehörigen Ortschaften an. Die Fläche wurde vor diesem Hintergrund von der Gemeinde erworben. Inzwischen konnte auch ein Betreiber, die Buir-Bliesheimer-Agrargenossenschaft e.G., gefunden werden. Die Buir-Bliesheimer betreibt an verschiedenen Standorten bereits Selbstbedienungstankstellen und ist im gesamten Rheinland als Händler für Heizöl, Diesel und Holzpellets bekannt. Mit dem Bau einer ersten Vollsortiment-Tankstelle soll der Geschäftsbereich Energie weiter gestärkt werden. Mit der Errichtung einer Tankstelle kann der Standort Vettweiß weiter aufgewertet werden. Die Umsetzung der vorstehend formulierten planerischen Ziele beschreibt ein Planerfordernis im Sinne des Baugesetzbuches, dem durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Ve-18 „Tankstelle“ entsprochen werden kann. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt die Änderung (11. Änderung) des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß. 2.0 Planverfahren Der Rat der Gemeinde Vettweiß hat in seiner Sitzung am 06.04.2017 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Vettweiß Ve-18 „Tankstelle“ gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB wurde in der Zeit vom 20.11.2017 bis einschließlich 20.12.2017 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB erfolgte mit Schreiben vom 13.11.2017. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB wurde in der Zeit vom ..…..…. bis zum …..…….. durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB erfolgte mit Schreiben vom ………… an der Planung beteiligt. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“ wurde am ……..…..vom Rat der Gemeinde Vettweiß gefasst. 3.0 Rahmenbedingungen 3.1 Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplan Ve-18 Der Plangeltungsbereich liegt nordöstlich der Kreisstraße K 28, südlich des Nahversorgungszentrums und umfasst das Flurstück Gemarkung Vettweiß, Flur 10, Flurstück 69 sowie den nördlich angrenzenden Wirtschaftsweg (Nr. 113) mit einer Größe von insgesamt rd. 14.364 m². Es handelt sich um intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen (Acker). Gemeinde Vettweiß, Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“ Seite 3 Plangeltungsbereich, genordet, ohne Maßstab 3.2 Anpassung an die Ziele der Raumordnung Der Regionalplan, Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen, aus dem Jahre 2003 weist für Vettweiß „Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)“ aus. Das Plangebiet ist von der Darstellung nicht mehr erfasst. Im Nordosten ist zudem „Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB)“ dargestellt. Auszug Regionalplan, Ortslage Vettweiß © Bezirksregierung Köln Gemeinde Vettweiß, Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“ Seite 4 Eine Abstimmung mit der Bezirksregierung, im Rahmen der FNP-Änderung, gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) erfolgte mit Schreiben vom 17.03.2017. Die Anpassung der 11. FNP-Änderung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung wurde mit Schreiben vom 26.06.2017 bestätigt. 3.3 Flächennutzungsplan Der bestehende Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet Fläche für die Landwirtschaft und Grünfläche mit der Zweckbestimmung Ortsrandeingrünung dar. Im Rahmen der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt ein Flächentausch. Gewerbliche Flächen im Umfang des Plangebietes werden im Norden von Vettweiß entsprechend zurückgenommen. Auszug aus dem Flächennutzungsplan (geplante 11. Änderung) 3.4 Landschaftsplan Gemäß Landschaftsplan 1 „Vettweiß“ (Fassung der 2. Änderung aus dem Jahre 2005) des Kreises Düren liegt das Plangebiet außerhalb von Landschafts- oder sonstigen Schutzgebieten. Gemeinde Vettweiß, Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“ Seite 5 4.0 Inhalte des Bebauungsplanes 4.1 Entwurfs- / Erschließungskonzept Das Plangebiet liegt östlich der Kreisstraße K 28. Zur Erschließung der geplanten Tankstelle ist innerhalb der K 28 eine Linksabbiegespur geplant. Die Zufahrt zum Tankstellengelände erfolgt über den vorhandenen Wirtschaftsweg, der in diesem Abschnitt entsprechend ausgebaut wird. Im Weiteren bleibt der Weg für die Landwirtschaft gewidmet. Zum südlichen Ortsrand ist eine 8 m breite Eingrünung geplant. 4.2 Art und Maß der baulichen Nutzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB Aufgrund der nördlich angrenzenden Strukturen (Sondergebiet und Mischgebiet) und den Planungsabsichten wird für das Plangebiet „Mischgebiet“ festgesetzt. Gemäß § 6 Abs. 2 BauNVO sind in Mischgebieten allgemein zulässig: 1. Wohngebäude, 2. Geschäfts- und Bürogebäude, 3. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, 4. sonstige Gewerbebetriebe, 5. Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, 6. Gartenbaubetriebe, 7. Tankstellen, 8. Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind. Für das Gebiet werden - entsprechend der angestrebten Nutzung - untypische Nutzungen, hier Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke und Vergnügungsstätten im Sinne des § 4 a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO, ausgeschlossen. Die Zulässigkeit von Verwaltungen würde eine städtebauliche Fehlentwicklung am Ortsrand von Vettweiß ermöglichen, die durch den Ausschluss dieser Nutzung verhindert werden soll. Vergnügungsstätten jeder Form - allgemein oder als Ausnahme zulässig - sind in diesem Bereich ebenfalls städtebaulich nicht vertretbar und werden daher ebenfalls ausgeschlossen. Das Maß der baulichen Nutzung wird mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 festgesetzt. Die Obergrenzen des § 17 BauNVO für Mischgebiete werden damit ausgeschöpft. Die Überschreitungsmöglichkeit nach § 19 Abs. 4 BauNVO um 50% durch Nebenanlagen, wie z.B. Stellplätze ist anzuwenden. 4.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen gem. § 23 BauNVO festgesetzt. Diese werden sehr großzügig gefasst, um in der Platzierung der Baukörper Spielraum zu ermöglichen. 4.4 Grünordnerische Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB Entlang der südlichen Plangebietsgrenze ist als Ortsrandeingrünung eine Gehölzpflanzung geplant. Die Festsetzung erfolgt als Fläche für Maßnahmen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen. Damit kann der Eingriff zu einem geringen Teil in- Gemeinde Vettweiß, Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“ Seite 6 nerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden. Hierzu werden Pflanz-Maßnahmen im Süden des Plangebietes vorgesehen. Die Flächengröße beträgt 1.136 qm bei einer Länge von 142 Metern und einer Breite von 8 Metern. Verbleibende Freiflächen innerhalb des Bebauungsplangebietes werden als „Grünflächen innerhalb von Mischgebieten“ nach Vorstellungen der Eigentümer gestaltet. Auf dem Tankstellengelände ist vorwiegend mit Rasenflächen oder Ziergehölzbeeten zu rechnen. 4.5 Maßnahmen außerhalb des Bebauungsplangebietes Über die im Bebauungsplangebiet durchzuführenden Pflanzmaßnahmen hinaus, erfordert der Eingriff einen externen Ausgleich. Es ergibt sich ein Kompensationsdefizit von 17.836 Punkten, welches durch externe Maßnahmen auszugleichen ist. Hierzu stehen Ökokontoflächen der Gemeinde Vettweiß in der Gemarkung Ginnick, Flur 7, Flurstück 13, 14 und 103 zur Verfügung. Die Flächen liegen im Ginnicker Bruch und stellten ehemalige Ackerflächen dar, die nunmehr der natürlichen Sukzession überlassen werden. Hieraus ergibt sich eine Aufwertung von 3 Punkten pro Quadratmeter, was beim notwendigen Kompensationsbedarf einer Fläche von 5.945 qm entspricht. Die 17.836 Punkte sind aus dem beim Kreis Düren geführten Ökokonto der Gemeinde Vettweiß auszubuchen. 4.6 Ver- und Entsorgung, Niederschlagswasserbeseitigung Die Versorgung des Standortes mit Elektrizität, Strom, Telekomminikation etc. sowie die Abwasserbeseitigung sind grundsätzlich gegeben. Um die Versickerungsfähigkeit und damit die Möglichkeit der Regenwasser-Entwässerung zu klären, wurde eine Entwässerungsstudie erarbeitet (DR. JOCHIMS & BURTSCHEIDT 2018). Demnach soll das Niederschlagswasser in einen Regenkanal gefasst und über ein Regenrückhaltebecken gedrosselt in den Vorfluter in der Gereonstraße eingeleitet werden. Anfallendes Schmutzwasser soll über eine Mischwasserleitung in das Mischwassersystem in der Gereonstraße eingeleitet werden, welches von seiner Leistungsfähigkeit her eine Einleitung erlaubt. 5.0 Auswirkungen des Bebauungsplanes 5.1 Städtebauliche Auswirkungen Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Ve-18 „Tankstelle“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Tankstelle im Südwesten von Vettweiß, angrenzend an das Nahversorgungszentrum, geschaffen werden. Das Vorhaben liegt an der ausreichend dimensionierten und leistungsfähigen Straße (K 28), in Nähe zur Auffahrt zur L 33. Der hinzukommende Zu- und Abfahrtsverkehr kann ohne Probleme aufgenommen werden. Innerhalb der K 28 ist der Bau einer Linksabbiegespur geplant. Durch die zusätzliche Bebauung sind somit keine wesentlichen negativen Auswirkungen zu erwarten. 5.2 Umweltbelange Die detaillierten Auswirkungen auf die Umwelt werden im Rahmen des gemäß § 2a BauGB erarbeiteten Umweltberichtes (mit integrierter Eingriffsregelung) beschrieben und bewertet. Gemeinde Vettweiß, Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“ Seite 7 Dieser wird gesonderter Teil der Begründung. In diesem Zusammenhang wurde eine Artenschutzprüfung (Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr, Stolberg, Januar 2018) erstellt. 5.3 Einwirkungsbereich Störfallanlagen In der Nachbargemeinde Nörvenich befindet sich in der Bahnhofstraße der Betriebsbereich der Buir-Bliesheimer Agrargenossenschaft eG, die u.a. ein Pflanzenschutzmittellager unterhalten. In diesem Zusammenhang sind die Belange der bauplanungsrechtlichen Störfallvorsorge im Sinne der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates ("Seveso-II-Richtlinie") bzw. § 50 Planung BImSchG abzuleitende grundsätzliche Abstandswahrung bei Neuplanungen im möglichen Einwirkbereich des Pflanzenschutzmittellagers zu beachten. Pflanzenschutzmittellager, die aufgrund der Lagermengen an Gefahrstoffen einen Betriebsbereich im Sinne des § 3 Abs. 5a BImSchG bilden, werden in die Abstandsklasse II (500 m) nach dem Anhang des KAS-1.8 Leitfadens eingestuft. Die Abstandsformulierung bezieht sich als denkbares Störfallszenario auf einen Schwelbrand, also eine Ausbreitungsbetrachtung ohne Einrechnung der thermischen Überhöhung, bei dem aufgrund der gelagerten schwefelhaltigen Substanzen am ehesten Schwefeldioxid problematische Konzentrationen erreichen. Ohne weitere Detailkenntnisse sind dabei störfallrelevante Auswirkungen bis zu einer Entfernung von 500 m allgemein nicht auszuschließen. Das Plangebiet zur Entwicklung eines Mischgebietes mit der vorgesehenen Nutzung „Tankstelle“ hält diesen empfohlenen Achtungsabstand ein. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass in Bezug auf den Betriebsbereich der Buir-Bliesheimer Agragenossenschaft eG von der Planung kein Konflikt hervorgerufen wird, zumal es sich zukünftig um den gleichen Betreiber handelt. 6.0 Hinweise Folgende Hinweise werden in den Textteil zum Bebauungsplan aufgenommen: 6.1 Bodendenkmalpflege Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Gemein-de als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenk-malpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.; 02425 / 9039-0, Fax: 02425 / 9039-199, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.“ 6.2 Erdbebenzonen Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 3 mit der Untergrundklasse S (S = Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung. Die in der DIN 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen. Gemeinde Vettweiß, Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“ Seite 8 6.3 Kampfmittel Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/ Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle / Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu verständigen. 6.4 Bergbau Das Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Proserpina-Elisabeth“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Proserpina-Elisabeth“ ist die Juntersdorf GmbH i. L, Astreastraße 6 in 53909 Zülpich. 6.5 Grundwasser Das Plangebiet ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlen-bergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreiten-den Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungs-/Vorhabengebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. 6.6 Baugrundverhältnisse: Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der Bauwerksgrün-dung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungs-bereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften des Eurocode 7 „Geo-technik“ DIN EN 1997-1 mit nationalem Anhang, die Normblätter der DIN 1054 “Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau - Ergänzende Regelungen", und der DIN 18 196 ”Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke” mit der Tabelle 4, die organische und organogene Böden als Baugrund ungeeignet einstuft, sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. 7.0 Rechtsgrundlagen Dem Verfahren liegen folgende Rechtsvorschriften zu Grunde:  Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).  Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786).  Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1075)  Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256). Gemeinde Vettweiß, Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“  Seite 9 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S.666 ff) - SGV.NRW.2023 - zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966). Vettweiß, im Januar 2018 Planungsbüro Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath 53881 Euskirchen