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Vorlage (BP_Ve-18_Vettweiß_Umweltbericht)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
1,4 MB
Datum
22.02.2018
Erstellt
13.02.18, 18:01
Aktualisiert
13.02.18, 18:01

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“ Begründung zur Öffentlichen Auslegung Teil B Umweltbericht (mit integrierter Eingriffsregelung) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr, Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Stand: 24.01.2018 Umweltbericht zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“, Gemeinde Vettweiß Inhalt Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung............................................................................................................................1 1.1 Inhalt und Ziel des Bebauungsplanes 06.15 ........................................................................3 1.2 Geplante Festsetzungen mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden des Vorhabens .......................................................................................3 1.3 Berücksichtigung von Gesetzen und Plänen .......................................................................5 2. Schutzgutbezogene Umweltprüfung ............................................................................... 11 2.1 Schutzgut Mensch – Faktor Lärm ..................................................................................... 12 2.1.1 Bestandsaufnahme der aktuellen Umweltsituation ......................................................... 12 2.1.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung.... 12 2.1.3 Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen ................................................ 12 2.1.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung ................................................................ 12 2.1.5 Monitoring ..................................................................................................................... 12 2.2 Schutzgut Mensch – Faktor Luftbelastung ........................................................................ 12 2.2.1 Bestandsaufnahme der aktuellen Umweltsituation ......................................................... 12 2.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung.... 13 2.2.3 Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen ................................................ 13 2.2.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung ................................................................ 13 2.2.5 Monitoring ..................................................................................................................... 13 2.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen, Biotope ................................................................................... 13 2.3.1 Bestandsaufnahme der aktuellen Umweltsituation ......................................................... 13 2.3.1.1 Tierwelt....................................................................................................................... 13 2.3.1.2 Pflanzenwelt und Biotoptypen ..................................................................................... 14 2.3.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung.... 15 2.3.3 Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen ................................................ 15 2.3.3.1 Tierwelt....................................................................................................................... 15 2.3.3.2 Pflanzenwelt und Biotoptypen ..................................................................................... 16 2.3.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung ................................................................ 17 2.3.5 Monitoring ..................................................................................................................... 17 2.4 Schutzgut Landschaft und Erholung, Landschaftsbild sowie Schutzgebiete....................... 17 2.4.1 Bestandsaufnahme der aktuellen Umweltsituation ......................................................... 17 2.4.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung.... 18 2.4.3 Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen ................................................ 18 2.4.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung ................................................................ 18 2.4.5 Monitoring ..................................................................................................................... 18 2.5 Schutzgut Boden (inkl. Bodenbelastungen) ....................................................................... 18 2.5.1 Bestandsaufnahme der aktuellen Umweltsituation ......................................................... 18 2.5.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung.... 20 2.5.3 Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen ................................................ 21 2.5.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung ................................................................ 21 2.5.5 Monitoring ..................................................................................................................... 22 2.6 Schutzgut Wasser ............................................................................................................ 22 2.6.1 Bestandsaufnahme der aktuellen Umweltsituation ......................................................... 22 2.6.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung.... 22 2.6.3 Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen ................................................ 23 2.6.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung ................................................................ 23 2.6.5 Monitoring ..................................................................................................................... 23 2.7 Schutzgut Klima ............................................................................................................... 23 2.7.1 Bestandsaufnahme der aktuellen Umweltsituation ......................................................... 23 2.7.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung.... 23 2.7.3 Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen ................................................ 23 2.7.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung ................................................................ 24 2.7.5 Monitoring ..................................................................................................................... 24 Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“, Gemeinde Vettweiß Inhalt 2.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ...................................................................................... 24 2.8.1 Bestandsaufnahme der aktuellen Umweltsituation ......................................................... 24 2.8.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung.... 24 2.8.3 Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen ................................................ 24 2.8.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung ................................................................ 25 2.8.5 Monitoring ..................................................................................................................... 25 2.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern/Belangen ................................................ 25 3. Eingriffsregelung – Eingriff und Ausgleich ..................................................................... 25 4. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................... 26 5. Prüfverfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben .............. 26 6. Umweltüberwachung – Monitoring .................................................................................. 26 7. Zusammenfassung ........................................................................................................... 27 Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“, Gemeinde Vettweiß 1 1. Einleitung Gemäß BauGB ist für Bauleitpläne sowie ihre Änderung oder Ergänzung eine Umweltprüfung (UP) durchzuführen. Diese beinhaltet gemäß Anlage 1 (zu § 2 Abs. 4 und den §§ 2a und 4c) BauGB einen Umweltbericht mit folgendem Inhalt: 1. eine Einleitung mit folgenden Angaben: a) Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der Bauleitplanung einschließlich der Beschreibung der Festsetzungen des B-Planes mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben. b) Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung des Bauleitplans berücksichtigt wurden; 2. eine Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung ermittelt wurden; hierzu gehören folgende Angaben: a) eine Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, und eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung, soweit diese Entwicklung gegenüber dem Basisszenario mit zumutbarem Aufwand auf der Grundlage der verfügbaren Umweltinformationen und wissenschaftlichen Erkenntnisse abgeschätzt werden kann; b) eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung; hierzu sind, soweit möglich, insbesondere die möglichen erheblichen Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase der geplanten Vorhaben auf die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a bis i zu beschreiben, unter anderem infolge aa) des Baus und des Vorhandenseins der geplanten Vorhaben, soweit relevant einschließlich Abrissarbeiten, bb) der Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, wobei soweit möglich die nachhaltige Verfügbarkeit dieser Ressourcen zu berücksichtigen ist, cc) der Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen, dd) der Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihrer Beseitigung und Verwertung, ee) der Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (zum Beispiel durch Unfälle oder Katastrophen), ff) der Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen, Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“, Gemeinde Vettweiß 2 gg) der Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf das Klima (zum Beispiel Art und Ausmaß der Treibhausgasemissionen) und der Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels, hh) der eingesetzten Techniken und Stoffe; Die Beschreibung nach Halbsatz 2 soll sich auf die direkten und die etwaigen indirekten, sekundären, kumulativen, grenzüberschreitenden, kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen, ständigen und vorübergehenden sowie positiven und negativen Auswirkungen der geplanten Vorhaben erstrecken; die Beschreibung nach Halbsatz 2 soll zudem den auf Ebene der Europäischen Union oder auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene festgelegten Umweltschutzzielen Rechnung tragen; c) eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen, mit denen festgestellte erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, verhindert, verringert oder soweit möglich ausgeglichen werden sollen, sowie gegebenenfalls geplante Überwachungsmaßnahmen. In dieser Beschreibung ist zu erläutern, inwieweit erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden, verhindert, verringert oder ausgeglichen werden, wobei sowohl die Bauphase als auch die Betriebsphase abzudecken ist; d) in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind, und die Angabe der wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl; e) eine Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe j; zur Vermeidung von Mehrfachprüfungen können die vorhandenen Ergebnisse anderer rechtlich vorgeschriebener Prüfungen genutzt werden; soweit angemessen, sollte diese Beschreibung Maßnahmen zur Verhinderung oder Verminderung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen solcher Ereignisse auf die Umwelt sowie Einzelheiten in Bezug auf die Bereitschafts- und vorgesehenen Bekämpfungsmaßnahmen für derartige Krisenfälle erfassen; 3. zusätzliche Angaben: a) Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, z. B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse. b) Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt. c) Eine allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben. d) Eine Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewertungen herangezogen wurden. Die zu prüfenden Umweltbelange werden (soweit zutreffend) in einer Checkliste gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 sowie § 1a BauGB abgearbeitet und zusammenfassend dargestellt: Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“, Gemeinde Vettweiß 3 Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB a) Auswirkungen auf:  Tiere  Pflanzen  Fläche  Boden  Wasser  Luft  Klima  Das Wirkungsgefüge zwischen diesen Faktoren  Landschaft und biologische Vielfalt b) Erhaltungsziele und Schutzzweck von Natura2000-Gebieten im Sinne des BNatSchG c) Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt d) Umweltbezogene Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter e) Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern f) Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie g) Darstellung von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts, h) Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, i) Wechselwirkungen zwischen den Belangen a bis d. j) unbeschadet des § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind, auf die Belange nach den Buchstaben a bis d und i, Das Büro für Ökologie & Landschaftsplanung wurde mit der Erarbeitung des Umweltberichtes zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“ beauftragt. 1.1 Inhalt und Ziel des Bebauungsplanes Der Bebauungsplan wird aufgestellt, um im Plangebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Tankstelle am südlichen Ortsrand von Vettweiß zu schaffen. Für den Geltungsbereich besteht derzeit kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Der FNP ist im Parallelverfahren (11. Änderung) zu ändern. 1.2 Geplante Festsetzungen mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden des Vorhabens Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt südlich des Zentrums von Vettweiß. Das Gebiet umfasst die Flurstücke 69 und 113 (Wegeparzelle) in der Flur 10, Gemarkung Vettweiß. Die Flächengröße beträgt etwa 1,4 ha. Das Gelände wird zum großen Teil als Acker genutzt. Am nördlichen Rand Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“, Gemeinde Vettweiß 4 des Geltungsbereichs verläuft ein versiegelter Wirtschaftsweg. Daran schließt sich nach Norden ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel der Nahversorgung“ an. Westlich verläuft die K 28. Südlich und östlich befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen. Abb. 1: Ausschnitt aus dem FNP mit dem Bebauungsplangebiet (A) im Süden. Abb. 2: Der Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“, Gemeinde Vettweiß 5 Der Bebauungsplan ermöglicht folgende Festsetzungen: Festsetzung Mischgebiet Größe 12.539 qm Verkehrsfläche 1.825 qm 14.364 qm Erläuterung GRZ 0,6 + Überschreitung 10.031 qm versiegelt auf GRZ 0,8 2.508 qm Grünanlagen der Tankstelle, wovon 1.136 qm einen festgesetzten Pflanzstreifen darstellen. Vollversiegelung 1.825 qm versiegelt Im Mischgebiet mit seiner Größe von 12.539 qm kommt es somit zu einer möglichen Versiegelung (GRZ 0,6 + Überschreitung durch Nebenanlagen) von 10.031 qm. 2.508 qm können als Garten oder sonstige Freiflächen um Gebäude gestaltet werden. Davon sind 1.136 qm als „Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (Ortsrandeingrünung)“ festgesetzt. Auf Verkehrsflächen entfallen insgesamt 1.825 qm. 1.3 Berücksichtigung von Gesetzen und Plänen Bezogen auf die Schutzgüter gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind folgende Gesetze für die Bauleitplanung relevant: Schutzgut Gesetz Mensch Baugesetzbuch Bundesimmissionsschutzgesetz inkl. der Verordnungen und Erlasse TA Lärm DIN 18005 Zielaussage „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt (§1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB).“ „Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen ... vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.“ Die TA Lärm dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Im Rahmen des späteren Baugenehmigungsverfahrens sind die Richtwerte der TA Lärm für die jeweiligen Baugebietstypen heranzuziehen, so dass diese zum Nachweis der späteren Vollziehbarkeit zusätzlich im Bauleitplanverfahren betrachtet werden. Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig, dessen Verringerung insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und -minderung bewirkt werden Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“, Gemeinde Vettweiß Schutzgut Gesetz DIN 18005 Tiere und Pflanzen Baugesetzbuch Bundesnaturschutzgesetz 6 Zielaussage soll. Für Bebauungspläne sind die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ heranzuziehen. „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen ... (§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ „Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass 1. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, 2. die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie 3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.“ (§ 1) „Der Eingriff darf nicht zugelassen oder durchgeführt werden, wenn die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren sind und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft anderen Belangen im Range vorgehen.“ Gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten: 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“, Gemeinde Vettweiß Schutzgut Gesetz Tiere und BundesnaturschutzgePflanzen setz Boden Boden Wasser 7 Zielaussage beschädigen oder zu zerstören. 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Baugesetzbuch „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Boden ... (§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ „Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden. Dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenverdichtung zu nutzen sowie Baugesetzbuch Bodenversiegelungen auf das notwendig Maß zu begrenzen.“ (§ 1a (2) BauGB) Landesbodenschutzge- Gemäß den Vorgaben des LBodSchG ist mit setz Grund und Boden sparsam umzugehen und eine Bodenversiegelung auf das notwendig Maß zu beschränken (§1 Abs. 1 LBodSchG). Diese Vorgabe entspricht der in § 1a BauGB formulierten Bodenschutzklausel. Bundesbodenschutzge- Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die setz Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gg. nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen a. d. Boden sollen Beeinträchtigungen seiner nat. Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. Baugesetzbuch „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Wasser... (§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ Wasserhaushaltsgesetz Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt von Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“, Gemeinde Vettweiß 8 Zielaussage Schutzgut Gesetz Wasser Wasserhaushaltsgesetz ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird. Dabei sind insbesondere mögliche Verlagerungen von nachteiligen Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anderes zu berücksichtigen; ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Klimaschutzes, ist zu gewährleisten.“ Landeswassergesetz „Ziel der Wasserwirtschaft ist es, die Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen zu schützen und eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu erreichen. Die Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen. Dies erfordert die Ordnung des Wasserhaushalts als Bestandteil von Natur und Landschaft und als Grundlage für die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und andere Gewässernutzungen.“ Luft Baugesetzbuch „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Luft ... (§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ Bundesimmissions„Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen ... schutzgesetz vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.“ TA Luft Die TA Luft dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen. Klima Baugesetzbuch „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Klima ... (§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ Landschaft Bundesnaturschutzge- § 1 (s.o.) setz Kultur- und Denkmalschutzgesetz „Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnSachgüter NRW voll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden.“( § 1 DSchG NW) „Die Gemeinden, Kreise und Flurbereinigungsbehörden haben die Sicherung der Bodendenkmäler bei der Bauleitplanung, der Land- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“, Gemeinde Vettweiß Schutzgut Gesetz Kultur- und Denkmalschutzgesetz Sachgüter NRW 9 Zielaussage schaftsplanung und der Aufstellung von Flurbereinigungsplänen zu gewährleisten.“ (§ 11 DSchG NW). „Wer in oder auf einem Grundstück ein Bodendenkmal entdeckt, hat dies der Gemeinde oder dem Landschaftsverband unverzüglich anzuzeigen. Die Gemeinde hat unverzüglich den Landschaftsverband zu benachrichtigen. Dieser unterrichtet die Obere Denkmalbehörde.“ (§ 15 DSchG NW). „Die zur Anzeige Verpflichteten haben das entdeckte Bodendenkmal und die Entdeckungsstätte in unverändertem Zustand zu erhalten.“ (§16 DSchG). Darüber hinaus sind im vorliegenden Fall im Besonderen die nachfolgend aufgeführten Fachpläne mit den dort formulierten Zielen relevant. Regionalplan Im Regionalplan Köln - Teilabschnitt Aachen - ist der Zentralort Vettweiß als „Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)“ dargestellt. Das hiesige Plangebiet schließt sich südlich daran an. Gemäß Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln wurde die Anpassung der (im Parallelverfahren laufenden) 11. Änderung des Flächennutzungsplans an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bestätigt. Lage des Bebauungsplangebietes Abb. 3: Ausschnitt aus dem Regionalplan. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“, Gemeinde Vettweiß 10 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Vettweiß stellt für das Plangebiet „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Ortsrandeingrünung“ dar. Parallel zum B-Planverfahren findet die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes statt, innerhalb derer ein Flächentausch erfolgt. Gewerbliche Flächen im Umfang des Plangebietes werden im Norden von Vettweiß zurückgenommen. Landschaftsplan Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans 1 „Vettweiß“ des Kreises Düren. Demgemäß befindet sich das Plangebiet außerhalb von Landschaftsschutzgebieten oder Naturschutzgebieten. Etwa 1,9 km östlich des Plangebietes befindet sich das NSG Ehemalige Kiesgrube Auf den Stein. Weitere Naturschutzgebiete liegen in über 3 km Entfernung zur Planfläche. Eine Biotopkatasterfläche liegt 1.100 m östlich. Es handelt sich um die Bahnlinie 'Rommelsheim-Bessenich' (BK-5205-0012). In etwa 580 m südwestlich der Planfläche befindet sich die Biotopkatasterfläche BK-5205-0017 („Wälder 'Vettweißer Busch', 'Schafsmaar' und 'Am Sterz' südwestlich Vettweiß“). Der „Vettweißer Busch“ stellt auch das nächstliegende Landschaftsschutzgebiet dar. Im Umfeld, außerhalb des B-Plangebietes, werden Pflanzfestsetzungen getroffen (5.1.21 und 49). Abb. 4: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan 1 des Kreises Düren. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“, Gemeinde Vettweiß 11 Wasserschutzgebiete/Überschwemmungsgebiete Das Plangebiet liegt nicht im oder im Umfeld eines festgesetzten oder geplanten Wasserschutzgebietes und ebenso wenig in einem Überschwemmungsgebiet. Das nächste Wasserschutzgebiet befindet sich mit der Zone IIIB ca. 1.600 m nördlich. Lärmbelastungskarten, Umgebungslärmkartierung Das MKULNV NRW hat Daten zum Umgebungslärm veröffentlicht. Sowohl das Plangebiet als auch der gesamte Zentralort liegen nicht in einem Bereich, der in den Umgebungslärmkarten dargestellt ist. Dies legt nahe, dass es keine erheblichen Beaufschlagungen durch Straßen- oder Schienenverkehr im hiesigen Bereich gibt. Karte der schutzwürdigen Böden – Auskunftssystem BK 50 Die Karte der schutzwürdigen Böden – Auskunftssystem BK 50 (Geologischer Dienst 2005) zeigt für das Bebauungsplangebiet Böden der Wertstufe 0 = nicht bewertet. Abb. 5: Ausschnitt aus der Karte der schutzwürdigen Böden (GEOLOGISCHER DIENST 2005). Der Bereich des Plangebiets ist mit dem blauen Punkt markiert. 2. Schutzgutbezogene Umweltprüfung Die Beschreibung und Bewertung der Planung wird nachfolgend auf das jeweilige Schutzgut bzw. den zu diskutierenden Umweltbelang bezogen vorgenommen. Dies gewährleistet eine zusammenhängende und nachvollziehbare Betrachtung. Die Kapitel sind jeweils gegliedert in: 1. Bestandsaufnahme (Beschreibung und Bewertung). 2. Prognose bei Durchführung der Planung (Beschreibung und Bewertung). 3. Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“, Gemeinde Vettweiß 12 4. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Beschreibung und Bewertung). 5. Ggf. erforderliche Monitoringmaßnahmen. 2.1 Schutzgut Mensch – Faktor Lärm 2.1.1 Bestandsaufnahme der aktuellen Umweltsituation Die Umgebungslärmkarten des LANUV NRW geben keine Hinweise auf relevante Lärmemissionen durch Straßenverkehr oder Schienenverkehr, die in die Umgebung des Plangebietes wirken. Nach Norden schießt sich ein Nahversorgungszentrum an. Die Wohnbebauung an der Zülpicher Straße befindet sich ca. 150 Meter östlich. Im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung hat der Kreis Düren sich dahingehend geäußert, dass keine immissionsschutzrechtlichen Belange betroffen sind. 2.1.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Die Planung grenzt an Sonderbauflächen und Mischbauflächen an. Die nächste bestehende Wohnbebauung liegt ca. 150 Meter entfernt an der Zülpicher Straße. Immissionsschutzrechtliche Belange sind im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung nicht geltend gemacht worden. Insofern wird davon ausgegangen, dass es bei Durchführung der Planung nicht zu Lärmkonflikten kommt. 2.1.3 Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Umweltauswirkungen sind nach derzeitigem Stand nicht notwendig. 2.1.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt der jetzige Zustand mit der ackerbaulichen Nutzung erhalten. Nachteilige Umweltauswirkungen durch Lärm auf das Schutzgut Mensch ergeben sich dadurch nicht. 2.1.5 Monitoring Ein Monitoring ist nach derzeitigem Stand nicht notwendig. 2.2 Schutzgut Mensch – Faktor Luftbelastung 2.2.1 Bestandsaufnahme der aktuellen Umweltsituation Hinsichtlich der Bewertung aktueller Luftbelastungen sind insbesondere die Parameter Feinstaub (PM 2,5 und PM 10) und Stickoxide (NOx) relevant. Aufgrund der eher ländlichen Prägung des hiesigen Raumes ohne große Emittenten im industriell/gewerblichen oder verkehrlichen Bereich, stellen Feinstaub und Stickoxide kein erhebliches Problem dar, wie es aus Ballungsräumen bekannt ist. Der Tagebau im Bereich der Gemeinde Niederzier hat bis zum Plangebiet keine relevanten Auswirkungen. Störfallbetriebe gibt es im relevanten Prüfbereich nicht. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“, Gemeinde Vettweiß 13 2.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Von der geplanten Maßnahme sind gesamträumlich betrachtet keine erheblichen Luftbelastungen in die Umgebung zu erwarten. Eine sich im Speziellen aus der neuen Erschließung ergebende Überschreitung der zulässigen Feinstaub- und NOx-Grenzwerte im Jahresmittel ist nicht zu prognostizieren. An Tankstellen entstehende Gase bei der Betankung werden standardisiert über Gasrückführungssysteme behandelt. Tankstellen können in Allgemeinen Wohngebieten zugelassen werden und sind in Mischgebieten grundsätzlich möglich. Dies schließt erhebliche Luftbelastungen, die auf in der Umgebung wohnende Menschen wirken, aus. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch durch Luftbelastungen sind nicht zu prognostizieren. 2.2.3 Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch/Faktor Luft sind nach derzeitigem Stand nicht notwendig. 2.2.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt der derzeitige Zustand erhalten. Da der Aspekt im Planverfahren eine geringe Relevanz hat, ergibt sich keine substanzielle Differenz zwischen Bestand und Planung. 2.2.5 Monitoring Monitoringmaßnahmen im Sinne der Umweltüberwachung und der Effizienzkontrolle für das Schutzgut Mensch im Hinblick auf den Faktor Luft sind nach derzeitigem Stand nicht notwendig. 2.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen, Biotope 2.3.1 Bestandsaufnahme der aktuellen Umweltsituation 2.3.1.1 Tierwelt Zur Einschätzung der artenschutzrechtlichen Verträglichkeit des Vorhabens wurde eine Artenschutzprüfung durchgeführt1. Als Grundlage für die Bewertung erfolgte eine Auswertung bestehender Datenwerke, insbesondere des Fachinformationssystems geschützte Arten des LANUV NRW (FIS) und des Fundortkatasters @LINFOS sowie eine Auswertung der Angaben für die umliegenden Schutzgebiete. Die Erfassung der Habitatstrukturen als Lebensraum für die Tierwelt erfolgte Anfang Januar 2018. Die Auswertung der o.g. online-Datendienste ergab insbesondere Hinweise auf mögliche Vorkommen der Feldvogelarten Feldlerche, Grauammer, Kiebitz, Rebhuhn und Wachtel im weiteren Umfeld. Konkrete Hinweise für den hiesigen Bereich gibt es nicht und wurden auch nicht im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gegeben. Verknüpft mit den Habitatstrukturen vor Ort ist höchstens für die Feldlerche ein gewisses Potenzial gegeben. Für die übrigen Arten fehlen entweder die Extensivstrukturen wie Säume und Brachen oder die angrenzen1 Büro für Ökologie & Landschaftsplanung (2018): Artenschutzprüfung Stufe 1 zum Bebauungsplan Ve-18 und zur 11. FNP-Änderung - Gemeinde Vettweiß (Kreis Düren). Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“, Gemeinde Vettweiß 14 de Bebauung verhindert ein Vorkommen (Meideverhalten des Kiebitzes gegenüber Vertikalstrukturen). Geeignete Strukturen für Fledermäuse, Amphibien und weitere Artengruppen sind nicht vorhanden. 2.3.1.2 Pflanzenwelt und Biotoptypen Die Planfläche besteht in weiten Teilen aus einer intensiv genutzten Ackerfläche. Lediglich im Norden befindet sich ein bestehender Wirtschaftsweg. Die Biotoptypen sind in Abb. 6 dargestellt. Die Nomenklatur der Biotoptypen richtet sich nach LANUV NRW (2008). HA0, aci - Acker Abb. 6: Biotoptypenkarte Naturschutzfachliche Bewertung Grundlage für die Eingriffsregelung ist die naturschutzfachliche Bewertung des jetzigen Bestandes. Gemäß dem Bewertungsverfahren nach LANUV (2008, max. 10 Punkte) werden die beanspruchten Biotoptypen wie folgt bewertet. Code Biotoptyp Punktwert HA0, aci Acker 2 VF0 versiegelter Wirtschaftsweg 0 Verknüpft mit den Flächengrößen ergibt sich folgender Bestandswert gemäß dem Bewertungsverfahren nach LANUV (2008). Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“, Gemeinde Vettweiß Code Biotoptyp HA0 Intensivacker HY1 versiegelte Straße/Weg Gesamt 15 Flächengröße (qm) Punktwert Gesamtwert 13.698 2 27.396 666 0 0 14.364 27.396 2.3.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen lässt sich hinsichtlich der Betroffenheit der Vögel keine Beeinträchtigung planungsrelevanter Arten im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG durch die Bebauungsplanung ausmachen. Zum Schutz der Vögel allgemein sind aber Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen in Form einer Bauzeitenregelung notwendig (siehe 2.3.3). Für die Artengruppe der Fledermäuse, der Amphibien sowie aller weiteren Artengruppen sind keine Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen notwendig. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände sind mit der Umsetzung der Planung nicht verbunden. Unter Berücksichtigung von Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen für die Feldvögel ist zu prognostizieren, dass es nicht zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Tierwelt kommen wird. Durch die Planung wird es zu einem vollständigen Verlust der derzeitigen Vegetationsbestände und Biotoptypen kommen. Allerdings sind davon lediglich geringwertige Ackerfluren betroffen. Demgegenüber können 2.508 qm des Grundstücks als Grünfläche genutzt werden. Auf 1.136 qm entstehen Pflanzungen (Ortsrandeingrünung), so dass es dort zu einer deutlichen Aufwertung des Gebietes kommt. Insgesamt können allerdings nur ca. 35 % des Eingriffs auf der Fläche selbst ausgeglichen werden. Der Großteil des Eingriffs (65 %) ist durch externe Maßnahmen zu kompensieren. Die Beeinträchtigungen können somit letztlich nur teilweise durch Maßnahmen innerhalb des Bebauungsplangebietes ausgeglichen werden, insbesondere in Form der südlichen Eingrünung. Die Vermeidung von erheblichen, nachteiligen Umweltauswirkungen auf Pflanzen und Biotope lassen sich somit nur durch externe Kompensationsmaßnahmen erreichen. 2.3.3 Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen 2.3.3.1 Tierwelt Zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Tierwelt gelten folgende Maßnahmen:  Zum Schutz brütender Vögel ist eine Bauzeitenregelung notwendig. Soweit die das Abschieben von Oberboden außerhalb der Vogelbrutzeit geschieht, also nicht zwischen dem 01.03. und 30.09. eines Jahres, ist nicht mit der Tötung oder Verletzung von brütenden oder Junge führenden Vögeln zu rechnen. Abweichungen von dieser Regel sind dann denkbar, wenn gutachterlich nachgewiesen wird, dass sich im Baufeld keine brütenden Vögel befinden. Dies ist vorab mit der UNB des Kreises Düren abzustimmen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“, Gemeinde Vettweiß 16 2.3.3.2 Pflanzenwelt und Biotoptypen Zum Ausgleich für den Eingriff in den Naturhaushalt, der mit einer Beseitigung von Vegetationsbeständen und Biotoptypen einhergeht, sind sowohl innerhalb des Bebauungsplangebietes Maßnahmen vorgesehen, als auch extern. Maßnahmen innerhalb des Bebauungsplangebietes Der Eingriff kann nur zu einem geringen Teil innerhalb des Bebauungsplangebiets ausgeglichen werden. Hierzu sind insbesondere Pflanz-Maßnahmen innerhalb einer „Flache zum Anpflanzen von Baumen und Sträuchern (Ortsrandeingrünung)“ im Süden des Plangebietes vorgesehen. Die Flächengröße beträgt 1.136 qm bei einer Länge von 142 Metern und einer Breite von 8 Metern. 1. Die Pflanzung ist in acht Reihen auszubringen mit einem Abstand von 0,5 Meter zu den Rändern. Der Reihenabstand beträgt einen Meter. Der Abstand innerhalb der Reihe beträgt ebenfalls einen Meter. 2. Die ersten und letzten zwei Reihen bestehen zur Herstellung eines gestuften Bestandes ausschließlich aus Sträuchern der Pflanzliste 1. Hierzu werden 568 Gehölze verwendet. 3. Die dritte bis sechste Pflanzreihe besteht zu 80 % (= 454 Stück) aus Sträuchern der Pflanzliste 1 und zu 20 % (= 114 Stück) aus Bäumen der Pflanzliste 2. Die Bäume sind gleichmäßig (jedes 5. Gehölz) in die Pflanzung einzubringen. 4. Bei den Strauchpflanzungen zu verwenden sind leichte Sträucher 60-100 cm oder vergleichbare Forstware. 5. Bei den Baumpflanzungen zu verwenden sind Heister 200-250 cm oder vergleichbare Hochstammware. 6. Der Pflanzabstand innerhalb der Gruppen beträgt 1 x 1 Meter. Die Flächen zwischen den Sträuchern und Bäumen sind in den ersten beiden Jahren zweimal jährlich freizuschneiden und ansonsten und danach der natürlichen Entwicklung zu überlassen. 7. Die Sträucher sind in den ersten beiden Jahren mit einem Schutzanstrich und Bäume mit einer Schutzmanschette zu versehen. Es wird empfohlen, den Pflanzbestand in den ersten Jahren effektiv einzuzäunen. Pflanzausfälle sind zu ersetzen. Pflanzliste 1 – Sträucher Schlehe Weißdorn Hartriegel Wildrose Schwarzer Holunder Hasel Schneeball Prunus spinosa Cratagus monogyna Cornus sanguiniea Rosa canina Sambucus nigra Corylus avellana Viburnum opulus Pflanzliste 2 – Bäume Bergahorn Feldahorn Acer pseudoplatanus Acer campestre Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“, Gemeinde Vettweiß Sommerlinde Winterlinde Vogelkirsche Esche Eberesche 17 Tilia platyphyllos Tilia cordata Prunus avium Fraxinus excelsior Sorbus aucuparia Verbleibende Freiflächen innerhalb des Bebauungsplangebietes werden als „Grünflächen innerhalb von Mischgebieten“ nach Vorstellungen der Eigentümer gestaltet. Auf dem Tankstellengelände ist vorwiegend mit Rasenflächen oder Ziergehölzbeeten zu rechnen. Maßnahmen außerhalb des Bebauungsplangebietes Über die im Bebauungsplangebiet durchzuführenden Pflanzmaßnahmen hinaus, erfordert der Eingriff einen externen Ausgleich. Die hierzu notwendigen Maßnahmen werden im Kapitel 3 „Eingriffsbilanzierung“ beschrieben. 2.3.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Bei einer Nichtdurchführung der Planung bleibt der derzeitige Zustand erhalten. Damit bleibt für große Teile des Plangebietes die landwirtschaftliche Intensivnutzung bestehen. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ergeben sich im Jetztzustand nicht. 2.3.5 Monitoring Monitoringmaßnahmen im Sinne der Umweltüberwachung und der Effizienzkontrolle für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biotope sind nach derzeitigem Stand nicht notwendig. Es sei darauf hingewiesen, dass nach Durchführung der Pflanzmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Bebauungsplangebietes eine Abnahme erfolgen muss. Pflanzausfälle sind laufend zu ersetzen. Ein Freischneiden der frisch gepflanzten Gehölze (insbesondere in den ersten 2 Jahren) ist zu gewährleisten und auf Verlangen nachzuweisen. 2.4 Schutzgut Landschaft und Erholung, Landschaftsbild sowie Schutzgebiete 2.4.1 Bestandsaufnahme der aktuellen Umweltsituation Beim Plangebiet handelt es sich um eine Ackerfläche am südlichen Ortsrand von Vettweiß, unmittelbar angrenzend an einen Einkaufsmarkt. Lediglich am Rand der K 28 stocken einige Straßenbäume. Der südliche Ortsrand ist somit wenig strukturiert und hinsichtlich des Landschaftsbildes wenig attraktiv. Die Erholungsnutzung reduziert sich auf Spaziergänger, die den nördlichen Wirtschaftsweg gelegentlich nutzen. Da dieser auch befahren wird, ist er für die Naherholung nicht sonderlich attraktiv. Schutzgebiete sind nicht betroffen. Das nächstliegende Landschaftsschutzgebiet befindet sich in ca. 580 Meter Entfernung, das nächste NSG in ca. 1,9 km Entfernung. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“, Gemeinde Vettweiß 18 2.4.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Die Durchführung der Planung führt zur Ausweitung des Siedlungsbereiches in die offene Landschaft, allerdings im unmittelbaren Anschluss an ein Sondergebiet mit Einkaufsmarkt. Durch die breite (und hohe) Abpflanzung (8 Meter) nach Süden wird auf Dauer eine vollständige Eingrünung der Tankstelle in diese Richtung gelingen, was zu einer Verbesserung der Ortsrandsituation beiträgt. Darüber hinaus hat der Bereich für die Naherholung und den Landschaftsschutz eine sehr untergeordnete Bedeutung. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen für die Schutzgüter Landschaft, Erholung, Landschaftsbild und Schutzgebiete sind nicht zu prognostizieren. 2.4.3 Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen Eine Verminderung nachteiliger Auswirkungen auf die hier zu behandelnden Schutzgüter erfolgt durch Begrünungsmaßnahmen am südlichen Rand des Bebauungsplangebietes, so wie sie in Kap. 2.3.3.2 beschrieben sind. Darüber hinaus erfordert der Ausgleich in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild externe Maßnahmen (siehe Kapitel 3 „Eingriffsbilanzierung“). 2.4.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt der jetzige Zustand erhalten. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind damit nicht verbunden. 2.4.5 Monitoring Monitoringmaßnahmen im Sinne der Umweltüberwachung und der Effizienzkontrolle für das Schutzgut Landschaft, Landschaftsbild, Erholung und Schutzgebiete sind nach derzeitigem Stand nicht notwendig. Zur Durchführung der Pflanzmaßnahmen im Bebauungsplangebiet gelten die unter 2.3.5 gemachten Angaben. 2.5 Schutzgut Boden (inkl. Bodenbelastungen) und Fläche 2.5.1 Bestandsaufnahme der aktuellen Umweltsituation Die Karte der schutzwürdigen Böden – Auskunftssystem BK 50 (Geologischer Dienst 2005) zeigt für das Bebauungsplangebiet Böden der Wertstufe 0 = nicht bewertet. „Schutzwürdige“, „sehr schutzwürdige“ oder „besonders schutzwürdige“ Böden sind somit nicht betroffen. Gemäß der Bodenkarte stehen im Plangebiet Pseudogleyböden, z.T. Parabraunerde-Pseudogley (S32) aus Löss über Sand, Kies und Geröllen an. Die Bodenwerte liegen bei 30-60; daraus resultiert ein mittlerer, teils geringer Ertrag. Die Böden sind mäßig wechselfeucht, die Wasserdurchlässigkeit meist gering. Im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung hat die RWE Power AG/Abt. Bergschäden darauf hingewiesen, dass in Teilbereichen des Bebauungsplangebietes Böden anstehen, die humoses Bodenmaterial enthalten. Diese im Westen vorkommenden Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Insofern bedarf dies einer Kennzeichnung im Bebauungsplan Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“, Gemeinde Vettweiß 19 und einem Hinweis auf ggf. notwendige besondere bauliche Maßnahmen im Gründungsbereich. Abb. 7: Hinweis der RWE Power AG auf das Vorhandensein humoser Böden im Westen des Plangebietes. Der Geologische Dienst NRW hat in seiner Stellungnahme im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung darauf hingewiesen, dass sich das Plangebiet in der Erdbebenzone 3 mit der geologischen Untergrundklasse S befindet, worauf im Bebauungsplan hinzuweisen ist. Die Untere Bodenschutzbehörde hat im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung darauf hingewiesen, dass das Plangebiet teilweise innerhalb einer großflächigen Altablagerung liegt, in der durch die Zerstörungen aus dem 2. Weltkrieg Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“, Gemeinde Vettweiß 20 mit verfüllten Bombentrichtern und Trümmerschuttablagerungen zu rechnen ist. Im Einzelfall können Materialien mit problematischen Stoffen enthalten sein. Im Oberboden könnten sich Bauschutt, Aschen und Schlackenanteile befinden, die erhöhte Schadstoffgehalte aufweisen könnten. Ggf. sind auch Abfälle enthalten. Dies kann erhöhte Anforderungen an die Entsorgung von Aushubmaterialien nach sich ziehen. Es ist geplant, die nötigen Untersuchungen spätestens im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens in Abstimmung mit der Fachbehörde durchzuführen, so dass anfallendes Bodenmaterial ja nach Befund entsprechend entsorgt werden kann. 2.5.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Die Durchführung der Planung ist mit einem hohen Versiegelungsgrad verbunden. Für das Plangebiet ist eine GRZ von 0,6 mit einer Überschreitungsmöglichkeit auf 0,8 durch Nebenanlagen vorgesehen. In der maximalen Ausnutzung ermöglicht der Bebauungsplan eine Neuversiegelung von 11.190 qm Fläche durch den Bau der Tankstelle mit Zufahrt. Mit der Versiegelung ist der vollständige Verlust der natürlichen Bodenfunktionen verbunden. Der Eingriff in den Boden und die Fläche ist somit als erheblich zu bezeichnen. Allerdings sind keine „schutzwürdigen Böden“ betroffen. Maßnahmen zur Verbesserung des Bodens ergeben sich durch Pflanzmaßnahmen innerhalb des Bebauungsplangebietes. Dies ermöglicht dem Boden eine Regeneration von der erheblichen Beanspruchung durch die intensivlandwirtschaftliche Bewirtschaftung. Die dauerhafte Bestockung mit Gehölzen sorgt dafür, dass sich wieder ein deutlich naturnäheres Bodengefüge mit seiner typischen Lebewelt entwickeln kann. Insofern ist der Eingriff in das Schutzgut Boden auf der einen Seite erheblich. Auf der anderen Seite führen die vorgesehenen Pflanzmaßnahmen zumindest in Teilbereichen zu einer deutlichen Verbesserung der Situation für das Schutzgut. Darüber hinaus sind externe Kompensationsmaßnahmen durchzuführen, die ebenfalls zu einer Verbesserung der Bedingungen für das Schutzgut Boden beitragen. Im Ginnicker Bruch wurden ehemalige Intensivackerflächen der natürlichen Sukzession überlassen. Hierdurch kann auch hier eine naturnahe Bodenentwicklung stattfinden. Die Größe der externen Kompensationsfläche beträgt 5.945 qm. Im Rahmen der 11. FNP-Änderung kommt es zudem zu einem Flächentausch. Ein bislang als Gewerbefläche dargestelltes Gebiet gleicher Größe wird zurückgenommen, so dass bisherige Planungen einer gewerbegebietstypischen Versiegelung dort nicht mehr greifen werden. Dies führt zu einer Entlastung für das Schutzgut Boden. Schließlich sind im Rahmen der Umsetzung der Planung eine Reihe von Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen, die den Eingriff vermindern (siehe 2.5.3). Die Situation möglicher Bodenbelastungen wird spätestens in Zusammenhang mit der Baugenehmigung geklärt. Soweit sich aus der Untersuchung ergibt, dass Schutz-Maßnahmen zu treffen sind, so erfolgt eine umfassende Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde. Dadurch wird gewährleistet, dass sich aus einer möglichen Bodenbelastung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ergeben. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“, Gemeinde Vettweiß 21 2.5.3 Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen Nachteiligen Auswirkungen kann auf den Ausgleichsflächen für den Eingriff in den Naturhaushalt durch Pflanzmaßnahmen auf bisherigen Ackerflächen begegnet werden. Bislang landwirtschaftlich genutzte Flächen, bei denen im Zuge der Bearbeitung zumindest die Oberbodenschichten durch Dünge- und ggf. Spritzmitteleinsatz beeinträchtigt werden, können sich nach Bepflanzung mit bodenständigen Gehölzen naturnah weiter entwickeln und ein entsprechendes Bodengefüge mit seiner spezifischen Lebewelt ausbilden. Darüber hinaus werden folgende Maßnahmen zum Schutz des Bodens festgesetzt:  Als grundlegende Minderungsmaßnahme ist § 202 BauGB zu beachten: „Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen.“  Zwischenlagerung von Ober- und Unterboden muss auf getrennten Depots (DIN 19731 und DIN 18915) erfolgen. Einmischung von Fremdmaterialien und Bauabfällen auf den Bodendepots sind nicht zulässig und zu vermeiden.  Eine gute Entwässerung von evtl. anfallenden Bodendepots ist zu gewährleisten, z.B. durch steile Trapezform mit Neigung von mindestens 4 %.  Die Schütthöhe für das Oberbodendepot darf maximal 2 Meter betragen (DIN 19731). Das Unterbodendepot darf eine maximale Schütthöhe von 4 Metern haben.  Die Depots sollten möglichst nicht befahren werden, v.a. nicht mit Radfahrzeugen.  Sofortige Begrünung des zwischengelagerten Oberbodenmaterials. Günstig sind tiefwurzelnde, winterharte und stark wasserzehrende Pflanzen wie z.B. Luzerne, Waldstauden-Roggen, Lupinie oder Ölrettich (vgl. DIN 19731).  Überschüssiger Boden ist so zeitnah wie möglich vollständig von der Lagerfläche zu entfernen und abzufahren. Mögliche Bodenbelastungen werden spätestens im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens mittels Bodenuntersuchung geklärt. Hierzu findet eine Abstimmung von ggf. notwendigen Schutzmaßnahmen im Rahmen der Entsorgung mit der Unteren Bodenschutzbehörde statt. Hinsichtlich der Humosität der Böden und der Erdbebengefährdung ergehen entsprechende Hinweise im Bebauungsplan. 2.5.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Bei einer Nichtdurchführung der Planung bleibt der derzeitige Zustand erhalten. Die Flächen unterliegen weiterhin einer landwirtschaftlichen Nutzung mit den entsprechenden chemischen und mechanischen Belastungen. Eine substanzielle Verbesserung der Situation im Hinblick auf das Schutzgut Boden wäre nur durch eine deutliche Extensivierung der landwirtschaftlich genutzten Flächen erreichbar. Die Nichtdurchführung der Planung bedeutet bei aller Vorbelastung Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“, Gemeinde Vettweiß 22 aber in jedem Fall, dass es nicht zum Funktionsverlust durch Versiegelungsmaßnahmen kommen würde. Hinsichtlich der Thematik Bodenbelastung ist derzeit keine Prognose möglich, da mögliche Bodenbelastungen erst im Zuge der Umsetzung der Planung geklärt werden. Gemäß Angabe der Bodenschutzbehörde gibt es derzeit keine genaueren Kenntnisse hinsichtlich der Zusammensetzung und Toxizität der verfüllten Materialien im Bebauungsplangebiet. 2.5.5 Monitoring Monitoringmaßnahmen im Sinne der Umweltüberwachung und der Effizienzkontrolle für das Schutzgut Boden sind nach derzeitigem Stand nicht notwendig. Solche können sich ggf. ergeben, wenn die Untersuchung der Ablagerungen im Boden Schutzmaßnahmen für erforderlich hält. Diese werden mit der Unteren Bodenschutzbehörde abgestimmt. 2.6 Schutzgut Wasser 2.6.1 Bestandsaufnahme der aktuellen Umweltsituation Im Bebauungsplangebiet selber gibt es keine stehenden oder fließenden Gewässer. Das nächste Gewässer ist der in der Siedlung verlaufende „Mersheimer Graben“ etwa 720 m nördlich des Bebauungsplangebietes. Das Plangebiet liegt nicht in einem Trinkwasserschutzgebiet oder einem Überschwemmungsgebiet. Um die Versickerungsfähigkeit und damit die Möglichkeit der Entwässerung zu klären, wurde eine Entwässerungsstudie erarbeitet (DR. JOCHIMS & BURT2 SCHEIDT 2018 ). Demnach soll das Niederschlagswasser in einen Regenkanal gefasst und über ein Regenrückhaltebecken gedrosselt in den Vorfluter in der Gereonstraße eingeleitet werden. Anfallendes Schmutzwasser soll über eine Mischwasserleitung in das Mischwassersystem in der Gereonstraße eingeleitet werden, welches von seiner Leistungsfähigkeit her eine Einleitung erlaubt. Von mehreren Trägern öffentlicher Belange wurde im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung darauf hingewiesen, dass es im hiesigen Bereich zu tagebaubedingten Grundwasserabsenkungen gekommen ist. Der natürliche Grundwasserspiegel steht nahe der Geländeoberfläche an. Mit Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen wird es voraussichtlich zum Wiederanstieg des Grundwassers kommen. Dies erfordert ggf. Schutzmaßnahmen zur Bauwerksabdichtung. 2.6.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Eine Versickerung des im Bebauungsplangebiet gesammelten Regenwassers ist gemäß der o.g. Begutachtung nicht vorgesehen. Vielmehr erfolgt eine gedrosselte Einleitung in die Vorflut. Die Drosselung wird gemäß Entwässerungsstudie mit 12 l/s angesetzt. Soweit auf der Fläche behandlungsbedürftiges Regenwasser anfällt, so ist dies auf den privaten Flächen zu behandeln. Eine wesentliche Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung ist durch die Einleitung 2 Dr. Jochims & Burtscheidt (2018): Entwässerungsstudie zum Bebauungsplan Vettweiß VE-18 „Tankstelle“. Stand: 17.01.2018. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“, Gemeinde Vettweiß 23 in den Vorfluter nicht zu prognostizieren. Die Einleitung des Schmutzwassers in den Mischwasserkanal ist bei gegebener Dimensionierung möglich. Bei Durchführung der Planung ist keine erhebliche nachteilige Umweltauswirkung auf das Schutzgut Wasser zu prognostizieren. Fließ- oder Stillgewässer sind von der Maßnahme nicht betroffen. 2.6.3 Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen Da eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser nach derzeitigem Stand nicht zu befürchten ist, sind bis auf die Drosselung der Einleitung in den Vorfluter keine Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen. 2.6.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Da die Planung keine substanziellen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser hat, wird auch eine Nichtdurchführung der Planung die Situation nicht ändern. 2.6.5 Monitoring Monitoringmaßnahmen im Sinne der Umweltüberwachung und der Effizienzkontrolle für das Schutzgut Wasser sind nach derzeitigem Stand nicht notwendig. 2.7 Schutzgut Klima 2.7.1 Bestandsaufnahme der aktuellen Umweltsituation Der Raum Vettweiß ist geprägt von einem atlantischen Klima mit relativ milden feuchten Wintern und mäßig warmen Sommern. Hinsichtlich der Klimatope herrscht im Bebauungsplangebiet derzeit ein „Freilandklima“ im Übergang zum „Siedlungsklima“. Die offenen Flächen haben eine gewisse kaltluftbildende Funktion, sind für die Belüftung des innerörtlichen Bereiches aber nicht von essenzieller Bedeutung. 2.7.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Durch die geplante Bebauung wird sich das Klimatop von einem „Freilandklima“ zu einem „Klima versiegelter Bereiche“ hin negativ verändern. Die Flächenversiegelung führt zu Aufheizungen. Die entstehenden Effekte sind allerdings vorwiegend lokalklimatischer Natur und reichen nicht maßgeblich über das Bebauungsplangebiet selbst hinaus. Insofern kommt es zwar lokal zu einer Verschlechterung der Situation, die im Gesamtgefüge aber keine Bedeutung hat. 2.7.3 Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen Nachteiligen Auswirkungen kann im Bebauungsplangebiet selber vor allem mit Pflanzmaßnahmen begegnet werden. Auch die notwendigen externen Kompensationsmaßnahmen werden in diesem Sinne der Verringerung nachteiliger Auswirkungen dienen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“, Gemeinde Vettweiß 24 2.7.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt der Standort als offene Fläche erhalten. Diese hat eine gewisse Funktion in der Kaltluftbildung und Belüftung, allerdings ist keine bedeutende Luftleitbahn betroffen. Insofern ist die hier betroffene Fläche eher von lokaler Bedeutung für das Kleinklima. 2.7.5 Monitoring Monitoringmaßnahmen im Sinne der Umweltüberwachung und der Effizienzkontrolle für das Schutzgut Klima sind nach derzeitigem Stand nicht notwendig. 2.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 2.8.1 Bestandsaufnahme der aktuellen Umweltsituation In der Ortslage Vettweiß gibt es eine Reihe von Baudenkmälern, die allerdings nicht in räumlicher Nähe zum Bebauungsplangebiet liegen. Hinsichtlich möglicher Bodendenkmäler hat das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege darauf hingewiesen, dass auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen keine Konflikte zwischen der Planung den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes erkennbar sind. Zu beachten ist jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Verwiesen wird auf die §§ 15 und 16 DSchG NRW. Hinsichtlich möglicher Sachgüter hat die e-regio Regionalenergie darauf hingewiesen, dass innerhalb des Plangebietes Gasversorgungsleitungen liegen und dass ein Anschluss an das Gasversorgungsnetz möglich wäre. Die Westnetz GmbH hat auf den Verlauf von Stromkabeln im Plangebiet hingewiesen. Weitere Leitungsverläufe sind nicht betroffen. 2.8.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Nach derzeitigem Stand sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf Kulturgüter nicht zu prognostizieren. Sollte es zu nötigen Anpassungen im Verlauf von Leitungstrassen kommen, so geht dies zu Lasten der Verursacher. Die Strom- und Gasversorgung wird dadurch nicht beeinträchtigt. 2.8.3 Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde im Zuge der Baumaßnahmen ist die Gemeinde Vettweiß als Untere Denkmalschutzbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425-90390, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten (§§ 15 und 16 DSchG NW). Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“, Gemeinde Vettweiß 25 2.8.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt der jetzige Zustand erhalten. Da nach derzeitigem Stand keine Hinweise auf Bodendenkmäler vorliegen, ergibt sich keine substanzielle Änderung gegenüber der Planung. 2.8.5 Monitoring Ggf. notwendige Monitoringmaßnahmen würden sich nur ergeben, wenn während der Baumaßnahmen archäologische Bodenfunde oder Befunde gefunden werden. Dann ist der Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege Folge zu leisten. 2.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern/Belangen Zwischen den Schutzgütern können sich potenzielle Wechselwirkungen ergeben. Einwirkungen (wie Versiegelungen) auf das Schutzgut Boden wirken z.B. auch auf die Schutzgüter Wasser und Klima. Positive Eingriffswirkungen, z.B. durch Pflanzmaßnahmen, haben auch positive Wirkungen auf den Boden und den Wasserhaushalt. All diese Aspekte wurden aber bei der Besprechung der einzelnen Schutzgüter bereits behandelt. Darüber hinaus ergeben sich aus der Betrachtung möglicher Wechselwirkungen keine vollkommen neuen, noch nicht behandelten Aspekte. 3. EINGRIFFSREGELUNG – EINGRIFF UND AUSGLEICH Im Rahmen der Eingriffsregelung ist der derzeitige Bestand dem Bestand nach Durchführung der Planung gegenüber zu stellen. Der Bestand wurde im Kapitel 2.3.1 erläutert. Die Bilanzierung ergibt folgendes Bild: Code Biotoptyp HA0 Intensivacker HY1 versiegelte Straße/Weg Gesamt Flächengröße (qm) Punktwert Gesamtwert 13.698 2 27.396 666 0 0 14.364 27.396 Demgegenüber ergibt sich nach Durchführung der Planung folgender Zustand. Flächengröße (qm) Punktwert Gesamtwert Versiegelung im Mischgebiet 10.031 0 0 HM, ka4/mc1 Grünanlage mit Ziergehölzen/Rasen 1.372 2 2.744 HY1 versiegelte Straße/Weg 1.825 0 0 BD3, ta3-5 Gehölzstreifen 1.136 6 6.816 Gesamt 14.364 Code Biotoptyp HY1 9.560 Die Pflanzfestsetzungen im Bebauungsplangebiet, inklusive der Pflanzlisten 1 und 2, wurden im Kapitel 2.3.3.2 erläutert. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“, Gemeinde Vettweiß 26 Es ergibt sich ein Kompensationsdefizit von 17.836 Punkten, welches durch externe Maßnahmen auszugleichen ist. Hierzu stehen Ökokontoflächen der Gemeinde Vettweiß in der Gemarkung Ginnick, Flur 7, Flurstück 13, 14 und 103 zur Verfügung. Die Flächen liegen im Ginnicker Bruch und stellten ehemalige Ackerflächen dar, die nunmehr der natürlichen Sukzession überlassen werden. Hieraus ergibt sich eine Aufwertung von 3 Punkten pro Quadratmeter, was beim notwendigen Kompensationsbedarf einer Fläche von 5.945 qm entspricht. Die 17.836 Punkte sind aus dem beim Kreis Düren geführten Ökokonto der Gemeinde Vettweiß auszubuchen. 4. IN BETRACHT KOMMENDE ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN Gemäß dem Regionalplan liegt das Bebauungsplangebiet unmittelbar im Anschluss an den Allgemeinen Siedlungsbereich. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln entspricht die Planung den Zielen der Landesplanung. Folgerichtig soll der FNP im Parallelverfahren geändert werden. Die verbindliche Bauleitplanung erfüllt somit die Vorgaben der Landesplanung und den vorbereitenden Planungen der Gemeinde Vettweiß. Der gewählte Standort für die Tankstelle ist hinsichtlich der Lage an der K 28 und in der Nähe des Fachmarktzentrums ideal und städtebaulich vertretbar. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass anderweitige Planungsmöglichkeiten zu einer günstigeren Lösung führen. 5. PRÜFVERFAHREN UND SCHWIERIGKEITEN LUNG DER ANGABEN BEI DER ZUSAMMENSTEL- Der Umweltbericht greift auf aktuell durchgeführte Erhebungen (Biotoptypenkartierung, Entwässerungskonzept) und auf auszuwertendes Daten- und Kartenmaterial (Fachinformationen LANUV, Schutzgebiete, Boden, Wasser, Klima) sowie Darstellungen bestehender Pläne zurück. Darüber hinaus wurden die im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gegebenen Hinweise berücksichtigt. Damit ist letztlich eine hinreichende Grundlage für eine umfassende Darstellung der Umweltsituation und Bewertung des möglich werdenden Eingriffs gegeben. 6. Umweltüberwachung – Monitoring Monitoringmaßnahmen im Sinne der Umweltüberwachung und der Effizienzkontrolle sind für die überwiegende Zahl der Schutzgüter nicht notwendig. Lediglich beim Schutzgut Boden können sich ggf. Überwachungsmaßnahmen ergeben, wenn die Bodenbegutachtung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens Schutzmaßnahmen für erforderlich hält. Diese werden dann mit der Unteren Bodenschutzbehörde abgestimmt. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ggf. notwendige Monitoringmaßnahmen würden sich nur ergeben, wenn während der Baumaßnahmen archäologische Bodenfunde oder Befunde gefunden werden. Dann ist der Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege Folge zu leisten. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“, Gemeinde Vettweiß 27 7. ZUSAMMENFASSUNG Im hiermit vorgelegten Umweltbericht zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“ der Gemeinde Vettweiß wurden einleitend Inhalt und Ziele der Planung beschrieben und die Art und der Umfang der Festsetzungen erläutert. Darüber hinaus wurden die vorhandenen Vorgaben durch Gesetze und Pläne dargestellt. Im zweiten Teil erfolgte die schutzgutbezogene Umweltprüfung. Für jedes Schutzgut erfolgte eine Bearbeitung nach folgendem Schema: 1. 2. 3. 4. Bestandsaufnahme (Beschreibung und Bewertung). Prognose bei Durchführung der Planung (Beschreibung und Bewertung). Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Beschreibung und Bewertung). 5. Ggf. erforderliche Monitoringmaßnahmen. Beim Schutzgut Mensch sind unter Berücksichtigung der Faktoren Lärm und Luftbelastung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. Schutzmaßnahmen sind nach derzeitigem Stand nicht nötig. Erhebliche Beeinträchtigungen der Tierwelt erfordern Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen. Zum Schutz der Feldvögel ist eine Bauzeitenregelung notwendig. Beeinträchtigungen des Schutzgutes Biotoptypen/Vegetation werden einerseits durch Pflanzmaßnahmen im Bebauungsplangebiet und andererseits durch externe Kompensationsmaßnahmen im Ginnicker Bruch ausgeglichen. Dies hat auch positive Effekte auf das Schutzgut Boden. Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden ergeben sich insbesondere aus der Versiegelung von ca. 1,1 ha bislang unbebauter Fläche. Dem stehen die Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in den Naturhaushalt mit seiner Pflanzenwelt gegenüber. Diese sehen u.a. Bepflanzungsmaßnahmen auf Ackerflächen bzw. eine natürliche Entwicklung auf Ackerflächen vor. Das dauerhaft durch die Bewirtschaftung gestörte Bodengefüge kann sich somit wieder naturnah entwickeln. Mögliche Bodenbelastungen werden spätestens im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens mittels Bodenuntersuchung geklärt. Hierzu findet eine Abstimmung von ggf. notwendigen Schutzmaßnahmen im Rahmen der Entsorgung mit der Unteren Bodenschutzbehörde statt. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen für die Schutzgüter Landschaft, Erholung, Landschaftsbild und Schutzgebiete sind ebenso wenig zu prognostizieren, wie für die Schutzgüter Wasser und Klima. Konkrete Hinweise auf im Boden befindliche Denkmäler gibt es derzeit nicht. Verwiesen wird auf die §§ 15 und 16 DSchG NRW. Eine Beeinträchtigung von Baudenkmälern ist nicht zu sehen. Aus der Betrachtung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ergeben sich keine Aspekte, die nicht schon bei den einzelnen Schutzgütern betrachtet wurden. Mit Hilfe der vertiefenden Begutachtungen und des ausgewerteten Daten- und Kartenmaterials sowie der Darstellungen bestehender Pläne und der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, konnte Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Ve-18 „Tankstelle“, Gemeinde Vettweiß 28 eine hinreichende Grundlage für eine umfassende Darstellung der Umweltsituation und Bewertung des möglichen Eingriffs gegeben werden. Stolberg, 24.01.2018 (Hartmut Fehr) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de