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Vorlage (Abwägung TöB_Bürger_VE-18)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
738 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
13.02.18, 18:01
Aktualisiert
13.02.18, 18:01

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß, Bebauungsplan Nr. Ve-18 „Tankstelle“, Ortsteil Vettweiß Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge zur Beteiligung der Nachbarkommunen, der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag (Datum des Schreibens) T 01 Bezirksregierung Köln Dezernat 52 (10.11.2017) Die Belange des Dezernats 52 für „Abfall- Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erforderwirtschaft und Bodenschutz“ werden men. lich. durch die Bauleitplanung nicht berührt. T 02 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (17.10.2017) Keine Bedenken und Einwände. Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erfordermen. lich. T 03 Amprion GmbH Betrieb / Projektierung Leitungen Bestandssicherung (20.11.2017) Im Planbereich verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erfordermen. lich. Sonstige Versorgungsunternehmen wurden beteiligt. Es wird davon ausgegangen, dass bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt wurden. T 04 e-regio Regionalenergie (22.11.2017) Als Eigentümerin des Erdgas-Versor- Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der nebenstehenden Stelgungsnetzes wird mitgeteilt, dass keine men. lungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag (Datum des Schreibens) Bedenken gegen das beabsichtigte Ver- Im weiteren Verfahren (Erschließungsplafahren bestehen, solange der Bestand der nung) wird die e-regio als Leitungsträger Versorgungsleitungen gesichert bleibt. am Verfahren beteiligt. Innerhalb des dargestellten Planbereichs Der Bestand der vorhandenen Versorsind Leitungsanlagen der e-regio zur Erd- gungsleitungen wird gesichert. gas-Versorgung bereits vorhanden. Im Zuge der weiteren Entwicklung des Planbereichs könnte die geplante Bebauung an das Erdgas-Versorgungsnetz – den Bedürfnissen entsprechend - angeschlossen werden. T 05 LVR-Dezernat Finanzund Immobilienmanagement (22.11.2017) Es besteht keine Betroffenheit bezogen auf Liegenschaften des LVR, daher werden keine Bedenken gegen die Maßnahme geäußert. Diese Stellungnahme gilt nicht für das Rheinische Amt für Denkmalpflege in Pulheim und für das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege in Bonn; es wird darum gebeten, deren Stellungnahmen gesondert einzuholen. T 06 Bezirksregierung Köln Dezernat 33 (23.11.2017) Aus Sicht der Belange der allgemeinen Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erforderLandeskultur und der Landentwicklung men. lich. werden keine Bedenken vorgebracht. Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erfordermen. lich. Das Amt für Denkmalpflege sowie das Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland wurden beteiligt. Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag (Datum des Schreibens) Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. T 07 T 08 Westnetz GmbH Regionalzentrum Westliches Rheinland (23.11.2017) LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland (24.11.2017) Die Stellungnahme betrifft nur das von der Westnetz betreute Nieder- und Mittelspannungsnetz bis zur 35-kV-Spannungsebene und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des Nieder- und Mittelspannungsnetzes. Im Plangebiet werden Kabel die der öffentlichen Stromversorgung dienen unterhalten. Sollte es im Rahmen der anstehenden Planungen zu Anpassungen im Versorgungsnetz kommen, greift das Verursacherprinzip. (Anlage: Karte) Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der nebenstehenden Stelmen. lungnahme der Verwaltung Die vorhandenen Leitungen im Gebiet wird zugestimmt. werden beachtet. Ggfs. erforderliche Umverlegungen gehen zulasten des Verursachers. Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der nebenstehenden Stelmen. lungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. In den Verfahrensunterlagen wird auf die Bestimmungen der §§ 15 und 16 DSchG mit dem nebenstehenden Text hingewiesen. Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag (Datum des Schreibens) Auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) wird hingewiesen. „Es sollte folgender Hinweis in die Planungsunterlagen aufgenommen werden: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.“ T 09 Straßen NRW Landesbetrieb Straßenbau Regionalniederlassung Ville-Eifel (28.11.2017) Es ist lt. der vorliegenden Bauleitplanung beabsichtigt, am südlichen Ortsrand von Vettweiß u.a. eine Tankstelle zu errichten. Diese verkehrsintensive Nutzung beinhaltet auch eine zusätzliche Belastung des Knotens L 33/ K 28. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis ge- Der nebenstehenden Stelnommen. lungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Innerhalb der K 28 soll zur Erschließung der Tankstelle eine Linksabbiegespur errichtet werden. Diese Planungen werden mit den Straßenbaulastträgern abgeÜberschlägig ist mit einer Verkehrserzeu- stimmt. gung von bis zu 1.300 Kfz/d zu rechnen. Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Der Knoten L 33/ K 28 ist leistungsfähig ausgebaut und gut einsehbar; seitens des Landesbetriebs werden künftig sicherheitsrelevante Defizite angenommen. Sollten sich, wider Erwarten, Sicherheitsdefizite am Knoten L 33/K 28 einstellen, werden entsprechende Maßnahmen – in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger- veranlasst. Beschlussvorschlag (Datum des Schreibens) Sollten sich nach der Realisation der Bauleitplanung Sicherheitsdefizite einstellen, die durch den Mehrverkehr aus dem Baugebiet entstehen, ist eine Knotenpunktertüchtigung zu Lasten der Gemeinde Vettweiß durchzuführen. T 10 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW (29.11.2017) Das Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Proserpina-Elisabeth“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Proserpina-Elisabeth“ ist die Juntersdorf GmbH i. L, Astreastraße 6 in 53909 Zülpich. Der Hinweis der Bezirksregierung Arns- Der nebenstehenden Stelberg zum verliehenen Bergwerksfeld wird lungnahme der Verwaltung zur Kenntnis genommen. wird zugestimmt. Die Umsetzung des Planvorhabens sowie die Ausübung der geplanten Nutzung bleiben von dem Bergwerksfeld unberührt. Die Feldeigentümer werden im weiteren Verfahren beteiligt. In den Bebauungsplan wird ein Hinweis aufgenommen, dass das Plangebiet über einem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld liegt. Der Planungsbereich ist nach den vorlie- Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der nebenstehenden Stelgenden Unterlagen (Differenzenpläne mit men. lungnahme der Verwaltung Stand: 01.10.2012 aus dem Revierbe- Durch die Grundwasserabsenkung oder wird zugestimmt. einen Wiederanstieg des Grundwassers Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung richt, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides -Az.: 61.42.63 -2000-1-) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 - 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle. bedingten Bodenbewegungen werden sich aufgrund der punktuellen und kleinflächigen Eingriffe in den Boden durch den Bau der Tankstelle voraussichtlich nicht oder nur gering auswirken. (Datum des Schreibens) Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungs/Vorhabengebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. In den Bebauungsplan wird ein Hinweis aufgenommen, dass das Plangebiet im Bereich der durch den Braunkohlentagebau bedingten Grundwasserbeeinflussung liegt. Beschlussvorschlag Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag (Datum des Schreibens) Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Es wird empfohlen, diesbezüglich eine Die RWE Power AG und Erftverband Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgen- wurden beteiligt und werden im weiteren weg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Verfahren (Offenlage) erneut beteiligt. Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. T 11 RWE Power Aktiengesellschaft Abteilung Bergschäden (04.12.2017) Es wird darauf hingewiesen, dass ein Teil Die Hinweise werden zur Kenntnis gedes Plangebietes in einem Auegebiet nommen und berücksichtigt. liegt, in dem der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht und der Boden humoses Bodenmaterial enthalten kann. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Kein Beschluss erforderlich. Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag (Datum des Schreibens) Dieser Teil des Plangebietes ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß §5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB bzw. §9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB durch eine Umgrenzung entsprechend der Nr. 15.11 der Anlage zur Planzeichenverordnung als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Es wird gebeten folgenden Hinweis in die Verfahrensunterlagen aufzunehmen: - Baugrundverhältnisse: Wegen der Bodenverhältnisse im Auege- Ein entsprechender Hinweis wird in den Der nebenstehenden Stelbiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. Bebauungsplan aufgenommen. lungnahme der Verwaltung besondere bauliche Maßnahmen, insbewird zugestimmt. sondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften des Eurocode 7 „Geotechnik“ DIN EN 1997-1 mit nationalem Anhang, die Normblätter der DIN 1054 “Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau - Ergänzende Regelungen", und der DIN 18 196 ”Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke” mit der Tabelle 4, die organische und organogene Böden als Baugrund ungeeignet einstuft, sowie die Bestimmungen der Bauordnung Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag (Datum des Schreibens) des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Grundwasserverhältnisse: Der natürliche Grundwasserspiegel steht Auf die Grundwasserverhältnisse wird im Der nebenstehenden Stelnahe der Geländeoberfläche an. Der Bebauungsplan hingewiesen. lungnahme der Verwaltung Grundwasserstand kann vorübergehend Vgl. Stellungnahme unter Punkt T 10. wird zugestimmt. durch künstliche oder natürliche Einflüsse verändert sein. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist ein zukünftiger Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Hier sind die Vorschriften der DIN 18 195 ’'Bauwerksabdichtungen” zu beachten. Weitere Informationen über die derzeitigen und zukünftig zu erwartenden Grundwasserverhältnisse kann der Erftverband in Bergheim geben (www.erftverband.de). T 12 Geologischer Dienst NRW -Landesbetrieb(05.12.2017) Stellungnahme zur Erdbebengefährdung Auf die Bewertung der Erdbebengefährdung wird hingewiesen, die bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß den Technischen Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen ist. Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der nebenstehenden Stelmen. lungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Auf die mögliche Erdbebengefährdung (Erdbebenzone 3 und der geologischen Untergrundklasse S) wird in den Verfahrensunterlagen hingewiesen. Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Zur Planung und Bemessung spezieller Bauwerkstypen müssen die Hinweise zur Berücksichtigung der Erdbebengefährdung der jeweils gültigen Regelwerke beachtet werden. Hier wird oft auf die Einstufung nach DIN 4149:2005 zurückgegriffen. Hinsichtlich der Regelwerke zur Bemessung der Bauwerkstypen werden die zukünftigen Bauherrn entsprechend informiert. (Datum des Schreibens) Bemerkung: DIN 4149:2005 wurde durch den Regelsetzer zurückgezogen und durch die Teile 1, 1/NA und 5 des Eurocode 8 (DIN EN 1998) ersetzt. Dieses Regelwerk ist jedoch noch nicht bauaufsichtlich eingeführt. Anwendungsteile, die nicht durch DIN 4149 abgedeckt werden, können jedoch als Stand der Technik angesehen und sollten entsprechend berücksichtigt werden. Dies betrifft hier insbesondere DIN EN 1998, Teil 4 „Silos, Tankbauwerke und Rohrleitungen“ und Teil 5 „Gründungen, Stützbauwerke und geotechnische Aspekte“ Die Erdbebengefährdung wird in der bauaufsichtlich weiterhin geltenden DIN 4149:2005 durch die Zuordnung zu Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen beurteilt, die anhand der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesre- Beschlussvorschlag Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag (Datum des Schreibens) publik Deutschland 1 : 350 000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Geologischer Dienst NRW 2006) für einzelne Standorte bestimmt werden. In den Technischen Baubestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen wird auf die Verwendung dieser Kartengrundlage hingewiesen. Das hier relevante Planungsgebiet in der Gemeinde Vettweiß, Gemarkung Vettweiß ist der Erdbebenzone 3 und der geologischen Untergrundklasse S zuzuordnen. Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen. Es wird empfohlen, zur Ermittlung der Bedeutungskategorien hier den Leitfaden „Der Lastfall Erdbeben im Anlagenbau“ des Verbandes der Chemischen Industrie heranzuziehen. Baugrunduntersuchung Aus ingenieurgeologischer Sicht wird Dem Hinweis wird gefolgt. empfohlen, die Baugrundeigenschaften Die zukünftigen Bauherren werden entobjektbezogen zu untersuchen und zu be- sprechend informiert. werten. Der nebenstehenden Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Ldf. Nr. T 13 Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Gegen die Maßnahme bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine weiteren Bedenken, wenn folgenden Hinweise bei der Detailplanung berücksichtigt werden: Die Grundwasseroberfläche ist im Bereich der Baumaßnahme/ des Bebauungsplans im oberen Grundwasserstockwerk durch den Braunkohletagebau abgesenkt. Vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen wurden flurnahe Grundwasserstände gemessen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. (Datum des Schreibens) Erftverband Bergheim (15.12.2017) T 14 Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen (18.12.2017) Da der Planentwurf die Belange der gewerblichen Wirtschaft entweder gar nicht berührt oder – wo es der Fall ist – hinreichend berücksichtigt, bestehen keine Bedenken. T 15 Kreis Düren Folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren wurden beteiligt: > Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung > Gebäudemanagement > Tiefbauamt > Straßenverkehrsamt > Recht, Bauordnung und Wohnungswesen > Brandschutz > Umweltamt (18.12.2017) In den Bebauungsplan wird ein Hinweis aufgenommen, dass das Plangebiet im Bereich der durch den Braunkohlentagebau bedingten Grundwasserbeeinflussung liegt. Kein Beschluss erforderlich. Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag (Datum des Schreibens) Tiefbauamt Seitens des Tiefbauamtes bestehen Der Stellungnahme wird gefolgt. Der nebenstehenden Stelgrundsätzlich keine Bedenken gegen die Die Planungen zur Linksabbiegespur, die lungnahme der Verwaltung Neuaufstellung des Bebauungsplanes. inzwischen vorliegen, werden detailliert wird zugestimmt. mit dem Tiefbauamt des Kreises Düren Aus den Planunterlagen geht hervor, dass abgestimmt. zur Erschließung der geplanten Tankstelle eine Linksabbiegespur innerhalb der K 28 geplant ist. Diese ist aus Sicht des Tiefbauamtes erforderlich. Es wird davon ausgegangen, dass die vorgesehenen Flächen für eine ordnungsgemäße Errichtung der Abbiegespur ausreichend sind. Die detaillierte Planung der Linksabbiegespur ist im Vorfeld mit dem Straßenverkehrsamt- und dem Tiefbauamt des Kreises Düren abzustimmen. U.a. soll in naher Zukunft die Kreisstraße 28 durch den Straßenbaulastträger instandgesetzt werden, deshalb ist auch der zeitliche Ablauf der Planung und Ausführung mit dem Tiefbauamt des Kreises Düren abzustimmen. Brandschutz 1. Es ist eine Löschwasserversorgung Der Stellungnahme wird zur Kenntnis gevon 1.600 l/min (96 m3/h) über einen nommen. Zeitraum von zwei Stunden sicher zu stellen. Die v.g. Menge muss aus Hydranten im Umkreis von 300 m um das Der nebenstehenden Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag (Datum des Schreibens) jeweils betrachtete Objekt zur Verfügung stehen. Von jedem Objekt muss ein Hydrant in maximal 80 m Entfernung erreichbar sein. Eine alternative Löschwasserversorgung ist abzustimmen. Hinsichtlich Löschwasserversorgung ist der über den Grundschutz hinausgehende individuelle Objektschutz der Baulichkeiten vom jeweiligen Bauherrn selbst zu gewährleisten und im späteren Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Dieser Nachweis wird insbesondere bei dem geplanten Alten- und Pflegeheim im Rahmen des erforderlichen Brandschutzkonzeptes geführt werden Grundsätzlich verfügt die Gemeinde Vettweiß über ein gut ausgebautes Hydrantennetz. 2. Die Straßen sind als Zufahrt für die Die Belange der Feuerwehr werden bei Der nebenstehenden StelFeuerwehr auszubauen. Bezüglich der der Erschließungsplanung berücksichtigt. lungnahme der Verwaltung zulässigen Abmessungen (Kurvenrawird zugestimmt. dien/Breite/Neigung/Durchfahrtshöhe etc.) wird auf den § 5 BauONRW mit zugehöriger Verwaltungsvorschrift verwiesen. Hier sind öffentliche Parkplätze, Begrünung (Bäume) und sonstige Maßnahmen (Verkehrsberuhigung/Kreisverkehr etc.) besonders zu beachten. Die Tragfähigkeit der Straßen muss für Feuerwehrfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 18 t ausgelegt sein. Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag (Datum des Schreibens) 3. Die Straßenbezeichnung ist eindeutig Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Der nebenstehenden Stelerkennbar an der öffentlichen Ver- und beachtet. lungnahme der Verwaltung kehrsfläche anzubringen. wird zugestimmt. Wasserwirtschaft Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind folgende Belange zu beachten: Ein Nachweis zur Niederschlagswasserbeseitigung einschl. Rückhaltung und Vorbehandlung liegt den Unterlagen nicht bei. Ein Entwässerungskonzept ist zur erarbeiten und die grundsätzliche Machbarkeit der unteren Wasserbehörde bis zur Offenlage nachzuweisen. Immissionsschutz Keine Belange betroffen. Bodenschutz Der Planungsbereich liegt teilweise innerhalb einer großflächigen Altablagerung, in der durch die Zerstörungen aus dem Zweiten Weltkrieg mit verfüllten Bombentrichtern und Trümmerschuttablagerungen zu rechnen ist, die im Einzelfall auch Um die Versickerungsfähigkeit und damit Der nebenstehenden Steldie Möglichkeit der Regenwasser-Ent- lungnahme der Verwaltung wässerung zu klären, wurde eine Entwäs- wird zugestimmt. serungsstudie erarbeitet. Danach soll das Niederschlagswasser in einen Regenkanal gefasst und über ein Regenrückhaltebecken gedrosselt in den Vorfluter in der Gereonstraße eingeleitet werden. Anfallendes Schmutzwasser soll über eine Mischwasserleitung in das Mischwassersystem in der Gereonstraße eingeleitet werden, welches von seiner Leistungsfähigkeit her eine Einleitung erlaubt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. Bei der geplanten Nutzung „Tankstelle“ Der nebenstehenden Stelhandelt es sich um eine vergleichsbare lungnahme der Verwaltung unempfindliche Nutzung hinsichtlich des wird zugestimmt Schutzgutes Boden-Mensch. Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Materialien mit problematischen Stoffen enthalten können. Es ist davon auszugehen, dass der Oberboden Bauschutt, Aschen und Schlackenanteile enthalten und dadurch erhöhte Schadstoffgehalte aufweisen kann. Im Einzelfall muss auch mit Verfüllungen durch Abfall gerechnet werden. Hierdurch können sich erhöhte Anforderungen an die Entsorgung von Aushubmaterialien bei Baumaßnahmen ergeben. Genauere Kenntnisse hinsichtlich Zusammensetzung und Toxizität der verfüllten Materialien liegen nicht vor. Im Zuge des weiteren Verfahrens bzw. dem Baugenehmigungsverfahrens werden die erforderlichen Bodenuntersuchungen in Abstimmung mit der Fachbehörde durchgeführt. Anfallendes Bodenmaterial wird, je nach Ergebnis, entsprechend entsorgt. Beschlussvorschlag (Datum des Schreibens) Die Bodenschutzbelange werden berücksichtigt. Abgrabungen Aus abgrabungsrechtlicher Sicht beste- Der Hinweis wird zur Kenntnis genomhen gegen das o.g. Vorhaben keine Be- men. denken. Natur und Landschaft Gegen den o.g. Bebauungsplan bestehen aus landschaftspflegerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken. Unter Bezug auf Punkt 5.2 "Umweltbelage" der Begründung werden aus landschaftspflegerischer Sicht keine weiteren Belange vorgetragen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Umweltbelange werden bis zur öffentlichen Auslegung sowohl im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Kein Beschluss erforderlich. Der nebenstehenden Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Ldf. Nr. T 16 Behörde / Träger öffentlicher Belange Landwirtschaftskammer Kreisstelle Düren (19.12.2017) T 17 Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag (Datum des Schreibens) Telefónica Germany GmbH & Co.KG (19.12.2017) Keine grundsätzlichen Bedenken. Jedoch ist dafür zu sorgen, dass der nördlich an das Plangebiet angrenzende Wirtschaftsweg (Flur 10, Nr. 113 und 236) weiterhin für die Landwirtschaft zweckgewidmet bleibt und nicht als Erschließungsstraße für das künftige Plangebiet dienen darf. Es handelt sich hierbei um eine bedeutende Ost-West-Wirtschaftswegenetz-Verbindung. Die Zufahrt zur geplanten Tankstelle soll Der nebenstehenden Stelüber den ersten Abschnitt des Wirt- lungnahme der Verwaltung schaftsweges erfolgen und wird dort ent- wird zugestimmt. sprechend ausgebaut. Für die Landwirtschaft bleibt der Weg weiterhin nutzbar. Den Belangen der Landwirtschaft wird Rechnung getragen. Die Überprüfung ergab, dass der Bebau- Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erforderungsplan einen mehr als ausreichenden men. lich. Abstand zu Richtfunktrassen aufweist. Es sind somit von Seiten der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG keine Belange zu erwarten. Sollten sich noch Änderungen in der Planung / Planungsflächen ergeben, so wird gebeten, die geänderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit eine erneute Überprüfung erfolgen kann. Ldf. Nr. Öffentlichkeit (Datum des Schreibens) B1 Öffentlichkeit (17.12.2017) Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Der Einwender wohnt seit Dezember 1981 in der Zülpicher-Straße. Die Eltern haben seinerzeit dort ein Haus gekauft, weil es am Ortsrand liegt, und mit dem Blick ins Feld, auf den Wald und etwas weiter in die Eifel beeindruckte. Der Einwender wohnt vier Häuser weiter, da er ebenfalls die ruhige Lage und den Ausblick schätzt. Zudem hält der Einwender hinter seiner Wohnung auf einer Wiese Ziegen und eine andere Familie zwei Pferde. Dahinter wird in einem Biogarten Obst und Gemüse ohne Chemie angebaut. Eine Obststreuwiese grenzt direkt an diesen Garten, welche als Ausgleichsfläche für Neubaugebiete angelegt wurde, das Obst könnte man ebenfalls als Bioobst nutzen da keine Chemie dort angewandt wird. Das ist alles nicht mehr möglich nach dem Errichten einer Tankstelle, da an Tankstellen Benzolgase austreten und diese auch als krebserregend gelten. Es bestehen Zweifel daran, dass die Ein- Der nebenstehenden Stelwender durch den Bebauungsplan einen lungnahme der Verwaltung Nachteil erleiden. Ein solcher ist nämlich wird zugestimmt. nicht schon bei jeder nachteiligen Veränderung der Grundstücks- oder Aussichtssituation anzunehmen. Als wir 1981 in die Zülpicher Straße zogen war es Winter und alles war schön, bis sich der Wind drehte - bei Ostwind war es kalt aber die Luft war frisch, bei Westwind war es warm und es hat gestunken -, dass lag an der damaligen Nerzfarm die sich gegenüber des heutigen Rewe befand. Nach der Rechtsprechung ist das private Interesse eines Grundstückseigentümers, dass ein angrenzendes unbebautes Areal weiterhin baulich ungenutzt bleibt, nicht besonders schützenswert; denn kein Grundstückseigentümer hat einen Anspruch darauf, dass fremdes Eigentum baulich ungenutzt bleibt, damit er die Vorteile der unmittelbaren Nachbarschaft unbebauten Geländes genießen kann. Das Grundstück der Einwender ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Vettweiß als „Wohnbaufläche (W)“ dargestellt. Das Plangebiet ist derzeit noch als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Für die nördlich angrenzenden Verbrauchermärkte ist „Sondergebiet“ und angrenzend „Gemischte Baufläche“ dargestellt. Für diesen Bereich erfolgte eine Konkretisierung im Rahmen eines Bebauungsplanes. Beschlussvorschlag Ldf. Nr. Öffentlichkeit (Datum des Schreibens) Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Nachdem die Nerzfarm geschlossen Zukünftig sind für das Plangebiet die Darwurde konnten wir wieder durchatmen stellung „Gemischte Baufläche“ auf der auch bei schönem Wetter. Ebene des Flächennutzungsplanes und die Festsetzungen eines „Mischgebietes“ Seit ein paar Jahren haben wir zwar keine im Bebauungsplan geplant. Nerzfarm mehr aber ein Einkaufszentrum vor der Tür, das wurde auch sehr gerne Sowohl in „Allgemeinen Wohngebieten“ angenommen, aber mit den Geschäften als auch in „Mischgebieten“ sind gemäß kamen auch die Probleme die niemand BauNVO Tankstellen zulässig. In Allgevorher berücksichtigt hat. meinen Wohngebieten als Ausnahme und in Mischgebieten sind diese allgemein zulässig. Der Müll der zu uns herüberfliegt oder von Fußgängern einfach achtlos weg geworfen wird. Wir haben es bei den Tieren und in den Gärten. Plastik wird gerne von Ziegen gefressen ist aber „Tödlich“. Die Problematik hinsichtlich Müll kann nicht auf Ebene der Bauleitplanung geklärt werden. Diese sollte an die Gewerbebetriebe herangetragen werden. Der Verkehr auf dem Wirtschaftsweg (Anlieger Frei) ist enorm angestiegen durch Pkw-Fahrer aus dem Ort und aus bzw. nach Füssenich / Geich diese nutzen jetzt schon die Abkürzung zum Einkaufen und das Tempo ist nicht immer angebracht. Der genannte Wirtschaftsweg ist durch entsprechende Beschilderung für den „Allgemeinen Verkehr“ gesperrt. Eventuelles Zuwiderhandeln kann nicht auf Ebene der Bauleitplanung geklärt werden. Der Lärm der bei Be-und Entladung der anliefernden Lkw verursacht wird durch Hubwagen, Rollwagen oder der Kühlung der Lkw, da die Anlieferung oft spät Abends oder Nachts erfolgt schallt es umso mehr, gerade bei Westwind. Im Rahmen der Bauleitplanung bzw. zur Genehmigung des Nahversorgungszentrums wurden schalltechnische Untersuchungen erstellt und Auflagen definiert, um keine Konflikte bei den angrenzenden Beschlussvorschlag Ldf. Nr. Öffentlichkeit (Datum des Schreibens) Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Nutzungen auszulösen. Die Kontrolle dieser Auflagen obliegt der Bauaufsicht. Die oben genannten Punkte nehmen wir schon in Kauf, aber was ist wenn die Tankstelle gebaut wird? Was ist mit den Tieren? Pferde und Ziegen sind Fluchttiere. Was mache ich mit meinem Garten? Kein Bio mehr. Was ist mit dem Obst auf der Obststreuwiese? Kein Bio mehr. Nach aktuellen Untersuchungen liegt die Belastung an Tankstellen, und hier auch an gerade bei Tankstellen-Arbeitsplätzen inzwischen im Bereich der Konzentration, die durch Verteilung überall in der Atemluft vorhanden ist. Seit 1998 müssen in Deutschland Tankstellen mit Gasrückführungssystemen ausgestattet sein, die beim Betanken austretende Ottokraftstoffdämpfe erfassen Was ist mit dem Verkehr auf dem Wirt- und dem Lagertank wieder zuführen. Daschaftsweg? Wird mehr. mit lassen sich mindestens 85 % der Dämpfe zurückhalten. Auf Grund früherer Was ist mit dem Lärm? Wird mehr. Probleme mit der Funktionsfähigkeit der Gasrückführungssysteme wurden für Was ist mit dem Müll? Wird mehr. diese bereits 2002 zunehmend automatische Überwachungseinrichtungen gefordert. Letztere unterbrechen die Kraftstoffabgabe automatisch, wenn Störungen des Gasrückführungssystems nicht binnen 72 Stunden behoben werden. Der Einwender ist der Meinung, wenn Vettweiß unbedingt eine Tankstelle haben muss, ins Gewerbegebiet gehört und nicht an ein Wohngebiet. Durch eine Tankstelle am Einkaufszentrum wird der Lkw Verkehr ansteigen, die Der gewählte Standort für die Tankstelle ist hinsichtlich der Lage an der K 28 und in der Nähe zum Fachmarktzentrum ideal und städtebaulich vertretbar. Beschlussvorschlag Ldf. Nr. Öffentlichkeit (Datum des Schreibens) Kurzinhalt der Stellungnahme Parkplätze werden von Lkw-Fahrern genutzt um ihre gesetzlichen Ruhezeiten zu machen, aber was passiert mit dem Müll der Fahrer die ihn acht los wegwerfen oder die die ihre Notdurft irgendwo verrichten weil der Weg zu weit oder die Toilette zu teuer ist? Die Kosten und das Unfallrisiko bei einer Abbiegespur auf der K 28 direkt vor bzw. hinter der zum Einkaufszentrum? Zumal eine neue Ortsumfahrung von Soller im Gange ist, kommen die Leute nicht extra nach Vettweiß. Die mittlerweile großen Landmaschinen der ortsansässigen Landwirte und Lohnbetriebe die ebenfalls zum Tanken kommen. Landwirtschaft ist nicht mehr wie früher, sie ist mittlerweile sehr industriell geworden und läuft 24 Stunden am Tag. Letzt endlich kommen sie mit ihren riesigen Maschinen auch nachts und an Sonn- und Feiertagen tanken. Dann haben wir ja Ruhe, auf unserer „Anlieger frei“ Autobahn. Der Bedarf nach einer Tankstelle wird in insgesamt infrage gestellt. Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag