Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
738 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
13.02.18, 18:01
Aktualisiert
13.02.18, 18:01
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Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß, Bebauungsplan Nr. Ve-18 „Tankstelle“, Ortsteil Vettweiß
Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge zur Beteiligung der Nachbarkommunen, der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
(Datum des Schreibens)
T 01
Bezirksregierung Köln
Dezernat 52
(10.11.2017)
Die Belange des Dezernats 52 für „Abfall- Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erforderwirtschaft und Bodenschutz“ werden men.
lich.
durch die Bauleitplanung nicht berührt.
T 02
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen
der Bundeswehr
(17.10.2017)
Keine Bedenken und Einwände.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erfordermen.
lich.
T 03
Amprion GmbH Betrieb /
Projektierung Leitungen
Bestandssicherung
(20.11.2017)
Im Planbereich verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger
Sicht nicht vor.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erfordermen.
lich.
Sonstige Versorgungsunternehmen wurden beteiligt.
Es wird davon ausgegangen, dass bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt wurden.
T 04
e-regio
Regionalenergie
(22.11.2017)
Als Eigentümerin des Erdgas-Versor- Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der nebenstehenden Stelgungsnetzes wird mitgeteilt, dass keine men.
lungnahme der Verwaltung
wird zugestimmt.
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
(Datum des Schreibens)
Bedenken gegen das beabsichtigte Ver- Im weiteren Verfahren (Erschließungsplafahren bestehen, solange der Bestand der nung) wird die e-regio als Leitungsträger
Versorgungsleitungen gesichert bleibt.
am Verfahren beteiligt.
Innerhalb des dargestellten Planbereichs Der Bestand der vorhandenen Versorsind Leitungsanlagen der e-regio zur Erd- gungsleitungen wird gesichert.
gas-Versorgung bereits vorhanden.
Im Zuge der weiteren Entwicklung des
Planbereichs könnte die geplante Bebauung an das Erdgas-Versorgungsnetz –
den Bedürfnissen entsprechend - angeschlossen werden.
T 05
LVR-Dezernat Finanzund Immobilienmanagement
(22.11.2017)
Es besteht keine Betroffenheit bezogen
auf Liegenschaften des LVR, daher werden keine Bedenken gegen die Maßnahme geäußert.
Diese Stellungnahme gilt nicht für das
Rheinische Amt für Denkmalpflege in Pulheim und für das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege in Bonn; es wird darum
gebeten, deren Stellungnahmen gesondert einzuholen.
T 06
Bezirksregierung Köln
Dezernat 33
(23.11.2017)
Aus Sicht der Belange der allgemeinen Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erforderLandeskultur und der Landentwicklung men.
lich.
werden keine Bedenken vorgebracht.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erfordermen.
lich.
Das Amt für Denkmalpflege sowie das
Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland wurden beteiligt.
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
(Datum des Schreibens)
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich
nicht vorgesehen.
T 07
T 08
Westnetz GmbH
Regionalzentrum Westliches Rheinland
(23.11.2017)
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
(24.11.2017)
Die Stellungnahme betrifft nur das von der
Westnetz betreute Nieder- und Mittelspannungsnetz bis zur 35-kV-Spannungsebene und ergeht auch im Auftrag
und mit Wirkung für die innogy Netze
Deutschland GmbH als Eigentümerin des
Nieder- und Mittelspannungsnetzes.
Im Plangebiet werden Kabel die der öffentlichen Stromversorgung dienen unterhalten. Sollte es im Rahmen der anstehenden Planungen zu Anpassungen im
Versorgungsnetz kommen, greift das Verursacherprinzip.
(Anlage: Karte)
Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der nebenstehenden Stelmen.
lungnahme der Verwaltung
Die vorhandenen Leitungen im Gebiet wird zugestimmt.
werden beachtet. Ggfs. erforderliche Umverlegungen gehen zulasten des Verursachers.
Auf Basis der derzeit für das Plangebiet
verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist
dabei jedoch, dass Untersuchungen zum
Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden.
Von daher ist diesbezüglich nur eine
Prognose möglich.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der nebenstehenden Stelmen.
lungnahme der Verwaltung
wird zugestimmt.
In den Verfahrensunterlagen wird auf die
Bestimmungen der §§ 15 und 16 DSchG
mit dem nebenstehenden Text hingewiesen.
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
(Datum des Schreibens)
Auf die Bestimmungen der §§ 15, 16
DSchG NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) wird hingewiesen.
„Es sollte folgender Hinweis in die Planungsunterlagen aufgenommen werden:
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind
der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle
Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385
Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax:
02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind
zunächst unverändert zu erhalten. Die
Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten
ist abzuwarten.“
T 09
Straßen NRW
Landesbetrieb Straßenbau
Regionalniederlassung
Ville-Eifel
(28.11.2017)
Es ist lt. der vorliegenden Bauleitplanung
beabsichtigt, am südlichen Ortsrand von
Vettweiß u.a. eine Tankstelle zu errichten.
Diese verkehrsintensive Nutzung beinhaltet auch eine zusätzliche Belastung des
Knotens L 33/ K 28.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis ge- Der nebenstehenden Stelnommen.
lungnahme der Verwaltung
wird zugestimmt.
Innerhalb der K 28 soll zur Erschließung
der Tankstelle eine Linksabbiegespur errichtet werden. Diese Planungen werden
mit den Straßenbaulastträgern abgeÜberschlägig ist mit einer Verkehrserzeu- stimmt.
gung von bis zu 1.300 Kfz/d zu rechnen.
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Der Knoten L 33/ K 28 ist leistungsfähig
ausgebaut und gut einsehbar; seitens des
Landesbetriebs werden künftig sicherheitsrelevante Defizite angenommen.
Sollten sich, wider Erwarten, Sicherheitsdefizite am Knoten L 33/K 28 einstellen,
werden entsprechende Maßnahmen – in
Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger- veranlasst.
Beschlussvorschlag
(Datum des Schreibens)
Sollten sich nach der Realisation der Bauleitplanung Sicherheitsdefizite einstellen,
die durch den Mehrverkehr aus dem Baugebiet entstehen, ist eine Knotenpunktertüchtigung zu Lasten der Gemeinde Vettweiß durchzuführen.
T 10
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 Bergbau und
Energie in NRW
(29.11.2017)
Das Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Proserpina-Elisabeth“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Proserpina-Elisabeth“ ist die
Juntersdorf GmbH i. L, Astreastraße 6 in
53909 Zülpich.
Der Hinweis der Bezirksregierung Arns- Der nebenstehenden Stelberg zum verliehenen Bergwerksfeld wird lungnahme der Verwaltung
zur Kenntnis genommen.
wird zugestimmt.
Die Umsetzung des Planvorhabens sowie
die Ausübung der geplanten Nutzung bleiben von dem Bergwerksfeld unberührt.
Die Feldeigentümer werden im weiteren
Verfahren beteiligt.
In den Bebauungsplan wird ein Hinweis
aufgenommen, dass das Plangebiet über
einem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld liegt.
Der Planungsbereich ist nach den vorlie- Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der nebenstehenden Stelgenden Unterlagen (Differenzenpläne mit men.
lungnahme der Verwaltung
Stand: 01.10.2012 aus dem Revierbe- Durch die Grundwasserabsenkung oder wird zugestimmt.
einen Wiederanstieg des Grundwassers
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
richt, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides -Az.: 61.42.63 -2000-1-) von durch
Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider &
Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 - 5, 09, 07 Kölner
Scholle, 05 Kölner Scholle.
bedingten Bodenbewegungen werden
sich aufgrund der punktuellen und kleinflächigen Eingriffe in den Boden durch
den Bau der Tankstelle voraussichtlich
nicht oder nur gering auswirken.
(Datum des Schreibens)
Die Grundwasserabsenkungen werden,
bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch
über einen längeren Zeitraum wirksam
bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände im Planungs/Vorhabengebiet in den nächsten Jahren
ist nach heutigem Kenntnisstand nicht
auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg
zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch
bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich.
In den Bebauungsplan wird ein Hinweis
aufgenommen, dass das Plangebiet im
Bereich der durch den Braunkohlentagebau bedingten Grundwasserbeeinflussung liegt.
Beschlussvorschlag
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
(Datum des Schreibens)
Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen
der Grundwasserflurabstände sowie die
Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Es wird empfohlen, diesbezüglich eine Die RWE Power AG und Erftverband
Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgen- wurden beteiligt und werden im weiteren
weg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Verfahren (Offenlage) erneut beteiligt.
Grundwasserdaten an den Erftverband,
Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu
stellen.
T 11
RWE Power Aktiengesellschaft
Abteilung Bergschäden
(04.12.2017)
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Teil Die Hinweise werden zur Kenntnis gedes Plangebietes in einem Auegebiet nommen und berücksichtigt.
liegt, in dem der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht und der Boden humoses Bodenmaterial enthalten kann.
Humose Böden sind empfindlich gegen
Bodendruck und im Allgemeinen kaum
tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die
Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass
selbst bei einer gleichmäßigen Belastung
diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können.
Kein Beschluss erforderlich.
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
(Datum des Schreibens)
Dieser Teil des Plangebietes ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß §5
Abs. 3 Nr. 1 BauGB bzw. §9 Abs. 5 Nr. 1
BauGB durch eine Umgrenzung entsprechend der Nr. 15.11 der Anlage zur Planzeichenverordnung als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich
sind.
Es wird gebeten folgenden Hinweis in die
Verfahrensunterlagen aufzunehmen:
- Baugrundverhältnisse:
Wegen der Bodenverhältnisse im Auege- Ein entsprechender Hinweis wird in den Der nebenstehenden Stelbiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. Bebauungsplan aufgenommen.
lungnahme der Verwaltung
besondere bauliche Maßnahmen, insbewird zugestimmt.
sondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften des Eurocode 7 „Geotechnik“ DIN EN 1997-1 mit
nationalem Anhang, die Normblätter der
DIN 1054 “Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau - Ergänzende Regelungen", und der DIN 18 196
”Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation
für bautechnische Zwecke” mit der Tabelle 4, die organische und organogene
Böden als Baugrund ungeeignet einstuft,
sowie die Bestimmungen der Bauordnung
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
(Datum des Schreibens)
des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
Grundwasserverhältnisse:
Der natürliche Grundwasserspiegel steht Auf die Grundwasserverhältnisse wird im Der nebenstehenden Stelnahe der Geländeoberfläche an. Der Bebauungsplan hingewiesen.
lungnahme der Verwaltung
Grundwasserstand kann vorübergehend Vgl. Stellungnahme unter Punkt T 10.
wird zugestimmt.
durch künstliche oder natürliche Einflüsse
verändert sein. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist ein zukünftiger Wiederanstieg
des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Hier sind die
Vorschriften der DIN 18 195 ’'Bauwerksabdichtungen” zu beachten. Weitere Informationen über die derzeitigen und zukünftig zu erwartenden Grundwasserverhältnisse kann der Erftverband in Bergheim geben (www.erftverband.de).
T 12
Geologischer Dienst
NRW
-Landesbetrieb(05.12.2017)
Stellungnahme zur Erdbebengefährdung
Auf die Bewertung der Erdbebengefährdung wird hingewiesen, die bei Planung
und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß den Technischen Baubestimmungen
des Landes NRW mit DIN 4149:2005-04
„Bauten in deutschen Erdbebengebieten“
zu berücksichtigen ist.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der nebenstehenden Stelmen.
lungnahme der Verwaltung
wird zugestimmt.
Auf die mögliche Erdbebengefährdung
(Erdbebenzone 3 und der geologischen
Untergrundklasse S) wird in den Verfahrensunterlagen hingewiesen.
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Zur Planung und Bemessung spezieller
Bauwerkstypen müssen die Hinweise zur
Berücksichtigung der Erdbebengefährdung der jeweils gültigen Regelwerke beachtet werden. Hier wird oft auf die Einstufung nach DIN 4149:2005 zurückgegriffen.
Hinsichtlich der Regelwerke zur Bemessung der Bauwerkstypen werden die zukünftigen Bauherrn entsprechend informiert.
(Datum des Schreibens)
Bemerkung: DIN 4149:2005 wurde durch
den Regelsetzer zurückgezogen und
durch die Teile 1, 1/NA und 5 des Eurocode 8 (DIN EN 1998) ersetzt. Dieses Regelwerk ist jedoch noch nicht bauaufsichtlich eingeführt. Anwendungsteile, die
nicht durch DIN 4149 abgedeckt werden,
können jedoch als Stand der Technik angesehen und sollten entsprechend berücksichtigt werden. Dies betrifft hier insbesondere DIN EN 1998, Teil 4 „Silos,
Tankbauwerke und Rohrleitungen“ und
Teil 5 „Gründungen, Stützbauwerke und
geotechnische Aspekte“
Die Erdbebengefährdung wird in der bauaufsichtlich weiterhin geltenden DIN
4149:2005 durch die Zuordnung zu Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen beurteilt, die anhand der
Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesre-
Beschlussvorschlag
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
(Datum des Schreibens)
publik Deutschland 1 : 350 000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Geologischer
Dienst NRW 2006) für einzelne Standorte
bestimmt werden. In den Technischen
Baubestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen wird auf die Verwendung
dieser Kartengrundlage hingewiesen.
Das hier relevante Planungsgebiet in
der Gemeinde Vettweiß, Gemarkung
Vettweiß ist der Erdbebenzone 3 und
der geologischen Untergrundklasse S
zuzuordnen.
Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß
DIN 4149:2005 und der entsprechenden
Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich
hingewiesen. Es wird empfohlen, zur Ermittlung der Bedeutungskategorien hier
den Leitfaden „Der Lastfall Erdbeben im
Anlagenbau“ des Verbandes der Chemischen Industrie heranzuziehen.
Baugrunduntersuchung
Aus ingenieurgeologischer Sicht wird Dem Hinweis wird gefolgt.
empfohlen, die Baugrundeigenschaften Die zukünftigen Bauherren werden entobjektbezogen zu untersuchen und zu be- sprechend informiert.
werten.
Der nebenstehenden Stellungnahme der Verwaltung
wird zugestimmt.
Ldf.
Nr.
T 13
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Gegen die Maßnahme bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine weiteren Bedenken,
wenn folgenden Hinweise bei der Detailplanung berücksichtigt werden:
Die Grundwasseroberfläche ist im Bereich der Baumaßnahme/ des Bebauungsplans im oberen Grundwasserstockwerk durch den Braunkohletagebau abgesenkt. Vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen wurden flurnahe Grundwasserstände gemessen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
(Datum des Schreibens)
Erftverband Bergheim
(15.12.2017)
T 14
Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen
(18.12.2017)
Da der Planentwurf die Belange der gewerblichen Wirtschaft entweder gar nicht
berührt oder – wo es der Fall ist – hinreichend berücksichtigt, bestehen keine Bedenken.
T 15
Kreis Düren
Folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren wurden beteiligt:
>
Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung
>
Gebäudemanagement
>
Tiefbauamt
>
Straßenverkehrsamt
>
Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
>
Brandschutz
>
Umweltamt
(18.12.2017)
In den Bebauungsplan wird ein Hinweis
aufgenommen, dass das Plangebiet im
Bereich der durch den Braunkohlentagebau bedingten Grundwasserbeeinflussung liegt.
Kein Beschluss erforderlich.
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
(Datum des Schreibens)
Tiefbauamt
Seitens des Tiefbauamtes bestehen Der Stellungnahme wird gefolgt.
Der nebenstehenden Stelgrundsätzlich keine Bedenken gegen die Die Planungen zur Linksabbiegespur, die lungnahme der Verwaltung
Neuaufstellung des Bebauungsplanes.
inzwischen vorliegen, werden detailliert wird zugestimmt.
mit dem Tiefbauamt des Kreises Düren
Aus den Planunterlagen geht hervor, dass abgestimmt.
zur Erschließung der geplanten Tankstelle eine Linksabbiegespur innerhalb
der K 28 geplant ist. Diese ist aus Sicht
des Tiefbauamtes erforderlich. Es wird
davon ausgegangen, dass die vorgesehenen Flächen für eine ordnungsgemäße
Errichtung der Abbiegespur ausreichend
sind. Die detaillierte Planung der Linksabbiegespur ist im Vorfeld mit dem Straßenverkehrsamt- und dem Tiefbauamt des
Kreises Düren abzustimmen.
U.a. soll in naher Zukunft die Kreisstraße
28 durch den Straßenbaulastträger instandgesetzt werden, deshalb ist auch
der zeitliche Ablauf der Planung und Ausführung mit dem Tiefbauamt des Kreises
Düren abzustimmen.
Brandschutz
1. Es ist eine Löschwasserversorgung Der Stellungnahme wird zur Kenntnis gevon 1.600 l/min (96 m3/h) über einen nommen.
Zeitraum von zwei Stunden sicher zu
stellen. Die v.g. Menge muss aus Hydranten im Umkreis von 300 m um das
Der nebenstehenden Stellungnahme der Verwaltung
wird zugestimmt.
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
(Datum des Schreibens)
jeweils betrachtete Objekt zur Verfügung stehen. Von jedem Objekt muss
ein Hydrant in maximal 80 m Entfernung erreichbar sein. Eine alternative
Löschwasserversorgung ist abzustimmen.
Hinsichtlich Löschwasserversorgung ist
der über den Grundschutz hinausgehende individuelle Objektschutz der Baulichkeiten vom jeweiligen Bauherrn selbst
zu gewährleisten und im späteren Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.
Dieser Nachweis wird insbesondere bei
dem geplanten Alten- und Pflegeheim im
Rahmen des erforderlichen Brandschutzkonzeptes geführt werden
Grundsätzlich verfügt die Gemeinde Vettweiß über ein gut ausgebautes Hydrantennetz.
2. Die Straßen sind als Zufahrt für die Die Belange der Feuerwehr werden bei Der nebenstehenden StelFeuerwehr auszubauen. Bezüglich der der Erschließungsplanung berücksichtigt. lungnahme der Verwaltung
zulässigen Abmessungen (Kurvenrawird zugestimmt.
dien/Breite/Neigung/Durchfahrtshöhe
etc.) wird auf den § 5 BauONRW mit
zugehöriger Verwaltungsvorschrift verwiesen. Hier sind öffentliche Parkplätze, Begrünung (Bäume) und sonstige Maßnahmen (Verkehrsberuhigung/Kreisverkehr etc.) besonders zu
beachten. Die Tragfähigkeit der Straßen muss für Feuerwehrfahrzeuge mit
einem Gesamtgewicht von 18 t ausgelegt sein.
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
(Datum des Schreibens)
3. Die Straßenbezeichnung ist eindeutig Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Der nebenstehenden Stelerkennbar an der öffentlichen Ver- und beachtet.
lungnahme der Verwaltung
kehrsfläche anzubringen.
wird zugestimmt.
Wasserwirtschaft
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind folgende Belange zu beachten:
Ein Nachweis zur Niederschlagswasserbeseitigung einschl. Rückhaltung und
Vorbehandlung liegt den Unterlagen nicht
bei.
Ein Entwässerungskonzept ist zur erarbeiten und die grundsätzliche Machbarkeit der unteren Wasserbehörde bis zur
Offenlage nachzuweisen.
Immissionsschutz
Keine Belange betroffen.
Bodenschutz
Der Planungsbereich liegt teilweise innerhalb einer großflächigen Altablagerung, in
der durch die Zerstörungen aus dem
Zweiten Weltkrieg mit verfüllten Bombentrichtern und Trümmerschuttablagerungen zu rechnen ist, die im Einzelfall auch
Um die Versickerungsfähigkeit und damit Der nebenstehenden Steldie Möglichkeit der Regenwasser-Ent- lungnahme der Verwaltung
wässerung zu klären, wurde eine Entwäs- wird zugestimmt.
serungsstudie erarbeitet. Danach soll das
Niederschlagswasser in einen Regenkanal gefasst und über ein Regenrückhaltebecken gedrosselt in den Vorfluter in der
Gereonstraße eingeleitet werden. Anfallendes Schmutzwasser soll über eine
Mischwasserleitung in das Mischwassersystem in der Gereonstraße eingeleitet
werden, welches von seiner Leistungsfähigkeit her eine Einleitung erlaubt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
Bei der geplanten Nutzung „Tankstelle“ Der nebenstehenden Stelhandelt es sich um eine vergleichsbare lungnahme der Verwaltung
unempfindliche Nutzung hinsichtlich des wird zugestimmt
Schutzgutes Boden-Mensch.
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Materialien mit problematischen Stoffen
enthalten können. Es ist davon auszugehen, dass der Oberboden Bauschutt,
Aschen und Schlackenanteile enthalten
und dadurch erhöhte Schadstoffgehalte
aufweisen kann. Im Einzelfall muss auch
mit Verfüllungen durch Abfall gerechnet
werden.
Hierdurch können sich erhöhte Anforderungen an die Entsorgung von Aushubmaterialien bei Baumaßnahmen ergeben.
Genauere Kenntnisse hinsichtlich Zusammensetzung und Toxizität der verfüllten
Materialien liegen nicht vor.
Im Zuge des weiteren Verfahrens bzw.
dem Baugenehmigungsverfahrens werden die erforderlichen Bodenuntersuchungen in Abstimmung mit der Fachbehörde durchgeführt. Anfallendes Bodenmaterial wird, je nach Ergebnis, entsprechend entsorgt.
Beschlussvorschlag
(Datum des Schreibens)
Die Bodenschutzbelange werden berücksichtigt.
Abgrabungen
Aus abgrabungsrechtlicher Sicht beste- Der Hinweis wird zur Kenntnis genomhen gegen das o.g. Vorhaben keine Be- men.
denken.
Natur und Landschaft
Gegen den o.g. Bebauungsplan bestehen
aus landschaftspflegerischer Sicht keine
grundsätzlichen Bedenken.
Unter Bezug auf Punkt 5.2 "Umweltbelage" der Begründung werden aus landschaftspflegerischer Sicht keine weiteren
Belange vorgetragen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die Umweltbelange werden bis zur öffentlichen Auslegung sowohl im Umweltbericht beschrieben und bewertet.
Kein Beschluss erforderlich.
Der nebenstehenden Stellungnahme der Verwaltung
wird zugestimmt.
Ldf.
Nr.
T 16
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Landwirtschaftskammer
Kreisstelle Düren
(19.12.2017)
T 17
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
(Datum des Schreibens)
Telefónica Germany
GmbH & Co.KG
(19.12.2017)
Keine grundsätzlichen Bedenken.
Jedoch ist dafür zu sorgen, dass der nördlich an das Plangebiet angrenzende Wirtschaftsweg (Flur 10, Nr. 113 und 236)
weiterhin für die Landwirtschaft zweckgewidmet bleibt und nicht als Erschließungsstraße für das künftige Plangebiet dienen
darf. Es handelt sich hierbei um eine bedeutende
Ost-West-Wirtschaftswegenetz-Verbindung.
Die Zufahrt zur geplanten Tankstelle soll Der nebenstehenden Stelüber den ersten Abschnitt des Wirt- lungnahme der Verwaltung
schaftsweges erfolgen und wird dort ent- wird zugestimmt.
sprechend ausgebaut.
Für die Landwirtschaft bleibt der Weg weiterhin nutzbar.
Den Belangen der Landwirtschaft wird
Rechnung getragen.
Die Überprüfung ergab, dass der Bebau- Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kein Beschluss erforderungsplan einen mehr als ausreichenden men.
lich.
Abstand zu Richtfunktrassen aufweist. Es
sind somit von Seiten der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG keine Belange
zu erwarten.
Sollten sich noch Änderungen in der Planung / Planungsflächen ergeben, so wird
gebeten, die geänderten Unterlagen zur
Verfügung zu stellen, damit eine erneute
Überprüfung erfolgen kann.
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
(Datum des Schreibens)
B1
Öffentlichkeit
(17.12.2017)
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Der Einwender wohnt seit Dezember
1981 in der Zülpicher-Straße. Die Eltern
haben seinerzeit dort ein Haus gekauft,
weil es am Ortsrand liegt, und mit dem
Blick ins Feld, auf den Wald und etwas
weiter in die Eifel beeindruckte. Der Einwender wohnt vier Häuser weiter, da er
ebenfalls die ruhige Lage und den Ausblick schätzt. Zudem hält der Einwender
hinter seiner Wohnung auf einer Wiese
Ziegen und eine andere Familie zwei
Pferde. Dahinter wird in einem Biogarten
Obst und Gemüse ohne Chemie angebaut.
Eine Obststreuwiese grenzt direkt an diesen Garten, welche als Ausgleichsfläche
für Neubaugebiete angelegt wurde, das
Obst könnte man ebenfalls als Bioobst
nutzen da keine Chemie dort angewandt
wird.
Das ist alles nicht mehr möglich nach dem
Errichten einer Tankstelle, da an Tankstellen Benzolgase austreten und diese
auch als krebserregend gelten.
Es bestehen Zweifel daran, dass die Ein- Der nebenstehenden Stelwender durch den Bebauungsplan einen lungnahme der Verwaltung
Nachteil erleiden. Ein solcher ist nämlich wird zugestimmt.
nicht schon bei jeder nachteiligen Veränderung der Grundstücks- oder Aussichtssituation anzunehmen.
Als wir 1981 in die Zülpicher Straße zogen
war es Winter und alles war schön, bis
sich der Wind drehte - bei Ostwind war es
kalt aber die Luft war frisch, bei Westwind
war es warm und es hat gestunken -, dass
lag an der damaligen Nerzfarm die sich
gegenüber des heutigen Rewe befand.
Nach der Rechtsprechung ist das private
Interesse eines Grundstückseigentümers,
dass ein angrenzendes unbebautes Areal
weiterhin baulich ungenutzt bleibt, nicht
besonders schützenswert; denn kein
Grundstückseigentümer hat einen Anspruch darauf, dass fremdes Eigentum
baulich ungenutzt bleibt, damit er die Vorteile der unmittelbaren Nachbarschaft unbebauten Geländes genießen kann.
Das Grundstück der Einwender ist im
wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Vettweiß als „Wohnbaufläche
(W)“ dargestellt.
Das Plangebiet ist derzeit noch als Fläche
für die Landwirtschaft dargestellt. Für die
nördlich angrenzenden Verbrauchermärkte ist „Sondergebiet“ und angrenzend „Gemischte Baufläche“ dargestellt.
Für diesen Bereich erfolgte eine Konkretisierung im Rahmen eines Bebauungsplanes.
Beschlussvorschlag
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
(Datum des Schreibens)
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Nachdem die Nerzfarm geschlossen Zukünftig sind für das Plangebiet die Darwurde konnten wir wieder durchatmen stellung „Gemischte Baufläche“ auf der
auch bei schönem Wetter.
Ebene des Flächennutzungsplanes und
die Festsetzungen eines „Mischgebietes“
Seit ein paar Jahren haben wir zwar keine im Bebauungsplan geplant.
Nerzfarm mehr aber ein Einkaufszentrum
vor der Tür, das wurde auch sehr gerne Sowohl in „Allgemeinen Wohngebieten“
angenommen, aber mit den Geschäften als auch in „Mischgebieten“ sind gemäß
kamen auch die Probleme die niemand BauNVO Tankstellen zulässig. In Allgevorher berücksichtigt hat.
meinen Wohngebieten als Ausnahme und
in Mischgebieten sind diese allgemein zulässig.
Der Müll der zu uns herüberfliegt oder von
Fußgängern einfach achtlos weg geworfen wird. Wir haben es bei den Tieren und
in den Gärten. Plastik wird gerne von Ziegen gefressen ist aber „Tödlich“.
Die Problematik hinsichtlich Müll kann
nicht auf Ebene der Bauleitplanung geklärt werden.
Diese sollte an die Gewerbebetriebe herangetragen werden.
Der Verkehr auf dem Wirtschaftsweg (Anlieger Frei) ist enorm angestiegen durch
Pkw-Fahrer aus dem Ort und aus bzw.
nach Füssenich / Geich diese nutzen jetzt
schon die Abkürzung zum Einkaufen und
das Tempo ist nicht immer angebracht.
Der genannte Wirtschaftsweg ist durch
entsprechende Beschilderung für den
„Allgemeinen Verkehr“ gesperrt. Eventuelles Zuwiderhandeln kann nicht auf
Ebene der Bauleitplanung geklärt werden.
Der Lärm der bei Be-und Entladung der
anliefernden Lkw verursacht wird durch
Hubwagen, Rollwagen oder der Kühlung
der Lkw, da die Anlieferung oft spät
Abends oder Nachts erfolgt schallt es
umso mehr, gerade bei Westwind.
Im Rahmen der Bauleitplanung bzw. zur
Genehmigung des Nahversorgungszentrums wurden schalltechnische Untersuchungen erstellt und Auflagen definiert,
um keine Konflikte bei den angrenzenden
Beschlussvorschlag
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
(Datum des Schreibens)
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Nutzungen auszulösen. Die Kontrolle dieser Auflagen obliegt der Bauaufsicht.
Die oben genannten Punkte nehmen wir
schon in Kauf, aber was ist wenn die
Tankstelle gebaut wird?
Was ist mit den Tieren? Pferde und Ziegen sind Fluchttiere.
Was mache ich mit meinem Garten?
Kein Bio mehr.
Was ist mit dem Obst auf der Obststreuwiese? Kein Bio mehr.
Nach aktuellen Untersuchungen liegt die
Belastung an Tankstellen, und hier auch
an gerade bei Tankstellen-Arbeitsplätzen
inzwischen im Bereich der Konzentration,
die durch Verteilung überall in der Atemluft vorhanden ist.
Seit 1998 müssen in Deutschland Tankstellen mit Gasrückführungssystemen
ausgestattet sein, die beim Betanken austretende Ottokraftstoffdämpfe erfassen
Was ist mit dem Verkehr auf dem Wirt- und dem Lagertank wieder zuführen. Daschaftsweg? Wird mehr.
mit lassen sich mindestens 85 % der
Dämpfe zurückhalten. Auf Grund früherer
Was ist mit dem Lärm? Wird mehr.
Probleme mit der Funktionsfähigkeit der
Gasrückführungssysteme wurden für
Was ist mit dem Müll? Wird mehr.
diese bereits 2002 zunehmend automatische Überwachungseinrichtungen gefordert. Letztere unterbrechen die Kraftstoffabgabe automatisch, wenn Störungen
des Gasrückführungssystems nicht binnen 72 Stunden behoben werden.
Der Einwender ist der Meinung, wenn
Vettweiß unbedingt eine Tankstelle haben
muss, ins Gewerbegebiet gehört und
nicht an ein Wohngebiet.
Durch eine Tankstelle am Einkaufszentrum wird der Lkw Verkehr ansteigen, die
Der gewählte Standort für die Tankstelle
ist hinsichtlich der Lage an der K 28 und
in der Nähe zum Fachmarktzentrum ideal
und städtebaulich vertretbar.
Beschlussvorschlag
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
(Datum des Schreibens)
Kurzinhalt der Stellungnahme
Parkplätze werden von Lkw-Fahrern genutzt um ihre gesetzlichen Ruhezeiten zu
machen, aber was passiert mit dem Müll
der Fahrer die ihn acht los wegwerfen oder die die ihre Notdurft irgendwo verrichten weil der Weg zu weit oder die Toilette
zu teuer ist?
Die Kosten und das Unfallrisiko bei einer
Abbiegespur auf der K 28 direkt vor bzw.
hinter der zum Einkaufszentrum?
Zumal eine neue Ortsumfahrung von Soller im Gange ist, kommen die Leute nicht
extra nach Vettweiß.
Die mittlerweile großen Landmaschinen
der ortsansässigen Landwirte und Lohnbetriebe die ebenfalls zum Tanken kommen.
Landwirtschaft ist nicht mehr wie früher,
sie ist mittlerweile sehr industriell geworden und läuft 24 Stunden am Tag. Letzt
endlich kommen sie mit ihren riesigen Maschinen auch nachts und an Sonn- und
Feiertagen tanken.
Dann haben wir ja Ruhe, auf unserer „Anlieger frei“ Autobahn.
Der Bedarf nach einer Tankstelle wird in
insgesamt infrage gestellt.
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag